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Weitere Entscheidung unten: BVerfG, 20.04.2016

Rechtsprechung
   EuGH, 21.04.2016 - C-558/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,7510
EuGH, 21.04.2016 - C-558/14 (https://dejure.org/2016,7510)
EuGH, Entscheidung vom 21.04.2016 - C-558/14 (https://dejure.org/2016,7510)
EuGH, Entscheidung vom 21. April 2016 - C-558/14 (https://dejure.org/2016,7510)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Europäischer Gerichtshof

    Khachab

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2003/86/EG - Art. 7 Abs. 1 Buchst. c - Familienzusammenführung - Voraussetzungen für die Ausübung des Rechts auf Familienzusammenführung - Feste, regelmäßige und ausreichende Einkünfte - Nationale Regelung, die eine Prognose ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Khachab

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2003/86/EG - Art. 7 Abs. 1 Buchst. c - Familienzusammenführung - Voraussetzungen für die Ausübung des Rechts auf Familienzusammenführung - Feste, regelmäßige und ausreichende Einkünfte - Nationale Regelung, die eine Prognose ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration (Volltext/Auszüge)

    RL 2003/86/EG Art. 7 Abs. 2 Bst. c
    Familienzusammenführung, Sicherung des Lebensunterhalts, Prognose, Einkünfte, Verhältnismäßigkeit, Familienzusammenführungsrichtlinie

  • doev.de PDF

    Khachab - Familienzusammenführung von Drittstaatsangehörigen; Sicherung des Lebensunterhalts

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts - Die Mitgliedstaaten können einen Antrag auf Familienzusammenführung ablehnen, wenn sich aus einer Prognose ergibt, dass der Zusammenführende während des Jahres nach der Antragstellung nicht über feste, regelmäßige und ...

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Antrag auf Familienzusammenführung

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Keine Familienzusammenführung für arbeitslose Ausländer

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Keine Familienzusammenführung bei ungesichertem Lebensunterhalt

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Mitgliedsstaaten dürfen bei nicht ausreichend gesichertem Einkommen Familienzusammenführung versagen - Einkommensprognose darf auf Einkünfte des Zusammenführenden in den letzten sechs Monaten gestützt werden

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Khachab

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2003/86/EG - Art. 7 Abs. 1 Buchst. c - Familienzusammenführung - Voraussetzungen für die Ausübung des Rechts auf Familienzusammenführung - Feste, regelmäßige und ausreichende Einkünfte - Nationale Regelung, die eine Prognose ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2016, 836
  • FamRZ 2016, 1139
 
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Wird zitiert von ... (15)Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 06.12.2012 - C-356/11

    O. und S. - Unionsbürgerschaft - Art. 20 AEUV - Richtlinie 2003/86/EG - Recht auf …

    Auszug aus EuGH, 21.04.2016 - C-558/14
    Der den Mitgliedstaaten eröffnete Handlungsspielraum darf somit von ihnen nicht in einer Weise genutzt werden, die das Ziel dieser Richtlinie und deren praktische Wirksamkeit beeinträchtigen würde (Urteil O u. a., C-356/11 und C-357/11, EU:C:2012:776, Rn. 74 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 27 Zudem hat der Gerichtshof bereits entschieden, dass Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Richtlinie 2003/86 nicht so ausgelegt werden darf, dass damit gegen die u. a. in Art. 7 der Charta niedergelegten Grundrechte verstoßen wird (vgl. Urteil O u. a., C-356/11 und C-357/11, EU:C:2012:776, Rn. 77).

    Jedoch müssen bei einer solchen Prüfung die Bestimmungen der Richtlinie 2003/86 im Licht von Art. 7 der Charta ausgelegt und angewandt werden, wie sich im Übrigen aus dem Wortlaut des zweiten Erwägungsgrundes der Richtlinie ergibt, wonach die Mitgliedstaaten Anträge auf Familienzusammenführung im Hinblick auf die Förderung des Familienlebens prüfen müssen (vgl. in diesem Sinne Urteil O u. a., C-356/11 und C-357/11, EU:C:2012:776, Rn. 79 und 80).

    Rn. 43 Schließlich ergibt sich aus der Rechtsprechung auch, dass Art. 17 der Richtlinie 2003/86 eine individualisierte Prüfung der Anträge auf Zusammenführung verlangt (…Urteile Chakroun, C-578/08, EU:C:2010:117, Rn. 48, und K und A, C-153/14, EU:C:2015:453, Rn. 60) und dass die zuständigen nationalen Behörden bei der Umsetzung der Richtlinie 2003/86 und bei der Prüfung von Anträgen auf Familienzusammenführung alle zu berücksichtigenden Interessen ausgewogen und sachgerecht bewerten müssen (vgl. in diesem Sinne Urteil O u. a., C-356/11 und C-357/11, EU:C:2012:776, Rn. 81).

  • EuGH, 04.03.2010 - C-578/08

    Chakroun - Recht auf Familienzusammenführung - Richtlinie 2003/86/EG - Begriff …

    Auszug aus EuGH, 21.04.2016 - C-558/14
    Denn der Nachweis der in Buchst. c dieser Vorschrift vorgesehenen Voraussetzung bestimmter Einkünfte ermöglicht es der zuständigen Behörde, sicherzustellen, dass weder der Zusammenführende noch seine Familienangehörigen nach der Familienzusammenführung Gefahr laufen, während ihres Aufenthalts die Sozialhilfe ihres Aufnahmemitgliedstaats in Anspruch nehmen zu müssen (vgl. in diesem Sinne Urteil Chakroun, C-578/08, EU:C:2010:117, Rn. 46).

    Rn. 43 Schließlich ergibt sich aus der Rechtsprechung auch, dass Art. 17 der Richtlinie 2003/86 eine individualisierte Prüfung der Anträge auf Zusammenführung verlangt (Urteile Chakroun, C-578/08, EU:C:2010:117, Rn. 48, und K und A, C-153/14, EU:C:2015:453, Rn. 60) und dass die zuständigen nationalen Behörden bei der Umsetzung der Richtlinie 2003/86 und bei der Prüfung von Anträgen auf Familienzusammenführung alle zu berücksichtigenden Interessen ausgewogen und sachgerecht bewerten müssen (…vgl. in diesem Sinne Urteil O u. a., C-356/11 und C-357/11, EU:C:2012:776, Rn. 81).

  • EuGH, 09.07.2015 - C-153/14

    Die Mitgliedstaaten können verlangen, dass Drittstaatsangehörige vor einer …

    Auszug aus EuGH, 21.04.2016 - C-558/14
    Rn. 42 Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, der zu den allgemeinen Grundsätzen des Unionsrechts gehört, die Mittel, die von der nationalen Regelung zur Umsetzung von Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Richtlinie 2003/86 eingesetzt werden, zur Erreichung der mit dieser Regelung verfolgten Ziele geeignet sein müssen und nicht über das dazu Erforderliche hinausgehen dürfen (vgl. entsprechend Urteil K und A, C-153/14, EU:C:2015:453, Rn. 51).

    Rn. 43 Schließlich ergibt sich aus der Rechtsprechung auch, dass Art. 17 der Richtlinie 2003/86 eine individualisierte Prüfung der Anträge auf Zusammenführung verlangt (Urteile Chakroun, C-578/08, EU:C:2010:117, Rn. 48, und K und A, C-153/14, EU:C:2015:453, Rn. 60) und dass die zuständigen nationalen Behörden bei der Umsetzung der Richtlinie 2003/86 und bei der Prüfung von Anträgen auf Familienzusammenführung alle zu berücksichtigenden Interessen ausgewogen und sachgerecht bewerten müssen (…vgl. in diesem Sinne Urteil O u. a., C-356/11 und C-357/11, EU:C:2012:776, Rn. 81).

  • EuGH, 27.06.2006 - C-540/03

    DER GERICHTSHOF WEIST DIE KLAGE GEGEN DIE RICHTLINIE ÜBER DAS RECHT VON …

    Auszug aus EuGH, 21.04.2016 - C-558/14
    Rn. 26 Insoweit ergibt sich aus dem vierten Erwägungsgrund der Richtlinie 2003/86, dass diese das allgemeine Ziel verfolgt, die Integration Drittstaatsangehöriger in den Mitgliedstaaten zu erleichtern, indem im Weg der Familienzusammenführung ein Familienleben ermöglicht wird (vgl. Parlament/Rat, C-540/03, EU:C:2006:429, Rn. 69).
  • EuGH, 25.01.2018 - C-473/16

    Ein Asylbewerber darf keinem psychologischen Test zur Bestimmung seiner sexuellen …

    Rn. 50 Art. 4 der Richtlinie 2011/95 ist folglich im Licht von Art. 7 der Charta auszulegen (vgl. entsprechend Urteil vom 21. April 2016, Khachab, C-558/14, EU:C:2016:285, Rn. 28).
  • EuGH, 13.03.2019 - C-635/17

    E. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des …

    Rn. 58 Außerdem ist Art. 17 der Richtlinie 2003/86 zu beachten, der eine individualisierte Prüfung der Anträge auf Familienzusammenführung verlangt (…Urteile vom 9. Juli 2015, K und A, C-153/14, EU:C:2015:453, Rn. 60, und vom 21. April 2016, Khachab, C-558/14, EU:C:2016:285, Rn. 43), bei der in gebührender Weise die Art und die Stärke der familiären Bindungen der Person und die Dauer ihres Aufenthalts in dem Mitgliedstaat sowie das Vorliegen familiärer, kultureller oder sozialer Bindungen zu ihrem Herkunftsland zu berücksichtigen sind (…Urteil vom 27. Juni 2006, Parlament/Rat, C-540/03, EU:C:2006:429, Rn. 64).
  • EuGH, 02.09.2021 - C-930/19

    Nach Ansicht des Gerichtshofs befindet sich ein Drittstaatsangehöriger, der Opfer …

    Rn. 83 Die Richtlinie 2003/86 ihrerseits verfolgt das allgemeine Ziel, die Integration Drittstaatsangehöriger in den Mitgliedstaaten zu erleichtern, indem, wie sich aus ihrem vierten Erwägungsgrund ergibt, im Wege der Familienzusammenführung ein Familienleben ermöglicht wird (Urteil vom 21. April 2016, Khachab, C-558/14, EU:C:2016:285, Rn. 26 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 14.03.2019 - C-557/17

    Zum Zweck der Familienzusammenführung erlangte Aufenthaltserlaubnisse und die …

    Rn. 47 Aus dem vierten Erwägungsgrund der Richtlinie 2003/86 ergibt sich nämlich, dass mit ihr das allgemeine Ziel verfolgt wird, die Integration Drittstaatsangehöriger, d. h. der Zusammenführenden, in den Mitgliedstaaten zu erleichtern, indem im Wege der Familienzusammenführung ein Familienleben ermöglicht wird (Urteil vom 21. April 2016, Khachab, C-558/14, EU:C:2016:285, Rn. 26 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Insoweit muss der betreffende Mitgliedstaat gemäß Art. 17 dieser Richtlinie zuvor eine individualisierte Prüfung der Situation des betreffenden Familienangehörigen vornehmen und dabei alle zu berücksichtigenden Interessen ausgewogen und sachgerecht bewerten (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 6. Dezember 2012, 0 u. a., C-356/11 und C-357/11, EU:C:2012:776, Rn. 81, sowie vom 21. April 2016, Khachab, C-558/14, EU:C:2016:285, Rn. 43).

  • EuGH, 03.10.2019 - C-302/18

    X (Résidents de longue durée - Ressources stables, régulières et suffisantes) - …

    Nach Art. 7 Abs. 1 Buchst. c Satz 2 der Richtlinie 2003/86 beurteilen die Mitgliedstaaten diese Einkünfte u. a. anhand ihrer "Regelmäßigkeit" (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 21. April 2016, Khachab, C-558/14, EU:C:2016:285, Rn. 30).

    Rn. 38 Somit kann Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Richtlinie 2003/86 nicht dahin ausgelegt werden, dass er der zuständigen Behörde des Mitgliedstaats, die mit einem Antrag auf Familienzusammenführung befasst ist, die Möglichkeit versagt, in ihre Prüfung, ob die Voraussetzung bestimmter Einkünfte des Zusammenführenden erfüllt ist, auch eine Beurteilung der Frage einzubeziehen, ob diese Einkünfte über den Zeitpunkt der Antragstellung hinaus vorhanden sein werden (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 21. April 2016, Khachab, C-558/14, EU:C:2016:285, Rn. 31).

  • EuGH, 12.12.2019 - C-519/18

    Bevándorlási és Menekültügyi Hivatal (Regroupement familial - …

    Jedoch müssen bei dieser Prüfung die Bestimmungen dieser Richtlinie insbesondere im Licht von Art. 7 der Charta ausgelegt und angewandt werden, in dem u. a. das Recht auf Achtung des Familienlebens verankert ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 21. April 2016, Khachab, C-558/14, EU:C:2016:285, Rn. 28).

    Rn. 66 Schließlich müssen nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, der zu den allgemeinen Grundsätzen des Unionsrechts gehört, die Mittel, die von der nationalen Regelung zur Anwendung von Art. 10 Abs. 2 der Richtlinie 2003/86 eingesetzt werden, zur Erreichung der mit dieser Regelung verfolgten Ziele geeignet sein und dürfen nicht über das dazu Erforderliche hinausgehen (Urteil vom 21. April 2016, Khachab, C-558/14, EU:C:2016:285, Rn. 42).

  • EuGH, 12.09.2024 - C-63/23

    Sagrario - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und …

    Rn. 40 Die Richtlinie 2003/86 soll nämlich, wie sich aus ihren Erwägungsgründen 2, 4 und 6 ergibt, allgemein den Schutz der Familie gewährleisten und die Integration Drittstaatsangehöriger in den Mitgliedstaaten erleichtern, indem im Wege der Familienzusammenführung ein Familienleben ermöglicht und zur Schaffung soziokultureller Stabilität beigetragen wird (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteile vom 21. April 2016, Khachab, C-558/14, EU:C:2016:285, Rn. 26…, vom 2. September 2021, État belge [Aufenthaltsrecht im Fall von häuslicher Gewalt], C-930/19, EU:C:2021:657, Rn. 83, …und vom 1. August 2022, Bundesrepublik Deutschland [Familienzusammenführung mit einem minderjährigen Flüchtling], C-273/20 und C-355/20, EU:C:2022:617, Rn. 58).

    Rn. 75 Diese Beurteilung ist anhand der von der Richtlinie 2003/86 verfolgten Ziele vorzunehmen (…Urteil vom 1. August 2022, Bundesrepublik Deutschland [Familienzusammenführung mit einem minderjährigen Flüchtling], C-273/20 und C-355/20, EU:C:2022:617, Rn. 61), indem alle zu berücksichtigenden Interessen ausgewogen und sachgerecht bewertet werden (Urteil vom 21. April 2016, Khachab, C-558/14, EU:C:2016:285, Rn. 43 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • Generalanwalt beim EuGH, 04.10.2018 - C-557/17

    Y.Z. u.a. (betrug bei der Familienzusammenführung) - Vorlage zur …

    {FN:25} Vgl. in diesem Sinne Urteile vom 21. April 2016, Khachab (C-558/14, EU:C:2016:285, Rn. 43), vom 4. März 2010, Chakroun (…C-578/08, EU:C:2010:117, Rn. 48), sowie vom 9. Juli 2015, K und A (…C-153/14, EU:C:2015:453, Rn. 60).

    {FN:26} Vgl. in diesem Sinne Urteile vom 21. April 2016, Khachab (C-558/14, EU:C:2016:285, Rn. 43), vom 6. Dezember 2012, 0 u. a. (…C-356/11 und C-357/11, EU:C:2012:776, Rn. 81), und meine Schlussanträge in den Rechtssachen C und A (C-257/17, EU:C:2018:503, Nr. 75) sowie K und B (C-380/17, EU:C:2018:504, Nr. 70).

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.06.2019 - C-302/18

    X (Résidents de longue durée - Ressources stables, régulières et suffisantes) - …

    {FN:33} Das Ziel von Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Richtlinie 2003/86 ergibt sich nicht - wie dies im Rahmen der Richtlinie 2003/109 der Fall ist - ausdrücklich aus den Erwägungsgründen dieser Richtlinie; der Gerichtshof hat dieses Ziel jedoch im Urteil vom 21. April 2016, Khachab (C-558/14, EU:C:2016:285, Rn. 39), präzisiert.

    {FN:34} Vgl. Urteil vom 21. April 2016, Khachab (C-558/14, EU:C:2016:285, Rn. 30 ff.).

  • Generalanwalt beim EuGH, 09.03.2023 - C-1/23

    Afrin - Vorlage zur Vorabentscheidung - Grenzkontrollen, Asyl und Einwanderung - …

    {FN:19} Siehe Urteil vom 21. April 2016, Khachab (C-558/14, EU:C:2016:285, Rn. 25).

    Wie Generalanwalt Mengozzi in seinen Schlussanträgen in der Rechtssache, in der dieses Urteil ergangen ist (C-558/14, EU:C:2015:852, Nr. 38), betont hat, stellt die Genehmigung der Familienzusammenführung deshalb die "Grundregel" dar, weil sie ein Recht darstellt.

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.04.2025 - C-525/23

    Oti - Vorlage zur Vorabentscheidung - Migration - Richtlinie (EU) 2016/801 - …

  • SG Halle, 22.02.2017 - S 25 AS 73/17

    Grundsicherung für Arbeitssuchende: Europarechtskonformität der gesetzlichen …

  • Generalanwalt beim EuGH, 22.03.2021 - C-930/19

    Belgischer Staat (Droit de séjour en cas de violence domestique) - Vorlage zur …

  • Generalanwalt beim EuGH, 27.06.2018 - C-380/17

    K und B - Vorlage zur Vorabentscheidung - Ausschluss vom Anwendungsbereich der …

  • Generalanwalt beim EuGH, 04.05.2023 - C-560/20

    Landeshauptmann von Wien (Regroupement familial avec un mineur réfugié) - Vorlage …

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Rechtsprechung
   BVerfG, 20.04.2016 - 1 BvR 2405/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,11026
BVerfG, 20.04.2016 - 1 BvR 2405/14 (https://dejure.org/2016,11026)
BVerfG, Entscheidung vom 20.04.2016 - 1 BvR 2405/14 (https://dejure.org/2016,11026)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht
  • rechtsinformationen.bund.de

    Nichtannahmebeschluss: Keine Verletzung des Rechts auf effektiven Rechtsschutz (Art 2 Abs 1 iVm Art 20 Abs 3 GG) durch Abweisung einer in einem Erbrechtstreits erhobenen Klage auf Herausgabe eines Vaterschaftsfeststellungsurteils - zum Begriff der grundsätzlichen Bedeutung ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 2 Abs 1 GG, Art 20 Abs 3 GG, Art 103 Abs 1 GG, § 543 Abs 2 S 1 Nr 1 ZPO
    Nichtannahmebeschluss: Keine Verletzung des Rechts auf effektiven Rechtsschutz (Art 2 Abs 1 iVm Art 20 Abs 3 GG) durch Abweisung einer in einem Erbrechtstreits erhobenen Klage auf Herausgabe eines Vaterschaftsfeststellungsurteils - zum Begriff der grundsätzlichen Bedeutung ...

  • Wolters Kluwer

    Erhebung der Verfassungsbeschwerde bei Abweisung der Klage auf Herausgabe eines Vaterschaftsfeststellungsurteils wegen Titelmissbrauchs; Verletzung des Rechts der Beschwerdeführer auf effektiven Rechtsschutz

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erhebung der Verfassungsbeschwerde bei Abweisung der Klage auf Herausgabe eines Vaterschaftsfeststellungsurteils wegen Titelmissbrauchs; Verletzung des Rechts der Beschwerdeführer auf effektiven Rechtsschutz

  • rechtsportal.de

    Erhebung der Verfassungsbeschwerde bei Abweisung der Klage auf Herausgabe eines Vaterschaftsfeststellungsurteils wegen Titelmissbrauchs; Verletzung des Rechts der Beschwerdeführer auf effektiven Rechtsschutz

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Effektiver Rechtsschutz und Rechtsmittelbeschränkungen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2016, 1139
 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (14)

  • BVerfG, 12.02.1992 - 1 BvL 1/89

    Verfassungsmäßigkeit des § 48 Abs. 2 WEG

    Auszug aus BVerfG, 20.04.2016 - 1 BvR 2405/14
    Rn. 12 a) Für den Zivilprozess ergibt sich das Gebot effektiven Rechtsschutzes aus dem allgemeinen Justizgewährungsanspruch gemäß Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG (vgl. BVerfGE 85, 337 ).

    Effektiver Rechtsschutz in diesem Sinne umfasst nicht nur das Recht auf Zugang zu den Gerichten sowie auf eine verbindliche Entscheidung durch den Richter aufgrund einer grundsätzlich umfassenden tatsächlichen und rechtlichen Prüfung des Streitgegenstandes (vgl. BVerfGE 85, 337 ; 97, 169 ).

  • BVerfG, 17.12.2013 - 1 BvR 3139/08

    Urteil in Sachen "Braunkohlentagebau Garzweiler": Rechtsschutz Enteignungs- und …

    Auszug aus BVerfG, 20.04.2016 - 1 BvR 2405/14
    Wird die Vorschrift des § 543 Abs. 2 Satz 1 ZPO zu den Revisionszulassungsgründen von den Fachgerichten also willkürlich und in sachlich nicht zu rechtfertigender Weise falsch angewendet, kann der im Berufungsrechtszug unterlegenen Partei der Zugang zur Revision unter Verletzung von Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG versperrt sein (vgl. zu Art. 19 Abs. 4 GG: BVerfGE 125, 104 ; 134, 242 ).
  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Auszug aus BVerfG, 20.04.2016 - 1 BvR 2405/14
    Es begründet zwar keinen Anspruch auf eine weitere Instanz; die Entscheidung über den Umfang des Rechtsmittelzuges bleibt vielmehr dem Gesetzgeber überlassen (vgl. BVerfGE 54, 277 ; 107, 395 ).
  • BVerfG, 27.01.1998 - 1 BvL 15/87

    Kleinbetriebsklausel I

    Auszug aus BVerfG, 20.04.2016 - 1 BvR 2405/14
    Effektiver Rechtsschutz in diesem Sinne umfasst nicht nur das Recht auf Zugang zu den Gerichten sowie auf eine verbindliche Entscheidung durch den Richter aufgrund einer grundsätzlich umfassenden tatsächlichen und rechtlichen Prüfung des Streitgegenstandes (vgl. BVerfGE 85, 337 ; 97, 169 ).
  • BVerfG, 11.06.1980 - 1 PBvU 1/79

    Ablehnung der Revision

    Auszug aus BVerfG, 20.04.2016 - 1 BvR 2405/14
    Es begründet zwar keinen Anspruch auf eine weitere Instanz; die Entscheidung über den Umfang des Rechtsmittelzuges bleibt vielmehr dem Gesetzgeber überlassen (vgl. BVerfGE 54, 277 ; 107, 395 ).
  • BVerfG, 08.12.2009 - 2 BvR 758/07

    Personenbeförderung Sachsen-Anhalt

    Auszug aus BVerfG, 20.04.2016 - 1 BvR 2405/14
    Wird die Vorschrift des § 543 Abs. 2 Satz 1 ZPO zu den Revisionszulassungsgründen von den Fachgerichten also willkürlich und in sachlich nicht zu rechtfertigender Weise falsch angewendet, kann der im Berufungsrechtszug unterlegenen Partei der Zugang zur Revision unter Verletzung von Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG versperrt sein (vgl. zu Art. 19 Abs. 4 GG: BVerfGE 125, 104 ; 134, 242 ).
  • BGH, 24.09.1987 - III ZR 187/86

    Materielle Rechtskraft von Vollstreckungsbescheiden; Unterlassung der …

    Auszug aus BVerfG, 20.04.2016 - 1 BvR 2405/14
    Der Bundesgerichtshof hat bereits entschieden, dass von dem Erfordernis zusätzlicher, die Sittenwidrigkeit ausmachender Umstände abgesehen werden könne, wenn die materielle Unrichtigkeit des Titels so eindeutig und schwerwiegend ist, dass jede Vollstreckung allein schon deswegen das Rechtsgefühl in schlechthin unerträglicher Weise verletzen würde (vgl. BGH, Urteil vom 24. September 1987 - III ZR 187/86 -, juris, Rn. 27).
  • BVerfG, 04.11.2008 - 1 BvR 2587/06

    Keine Zurückweisung nach § 522 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 ZPO bei umstrittenen, …

    Auszug aus BVerfG, 20.04.2016 - 1 BvR 2405/14
    Rn. 19 (1) Grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 ZPO kommt einer Sache zu, wenn sie eine klärungsbedürftige und klärungsfähige Rechtsfrage aufwirft, die sich in einer unbestimmten Vielzahl weiterer Fälle stellen kann und deshalb das abstrakte Interesse der Allgemeinheit an der einheitlichen Entwicklung und Handhabung des Rechts berührt (vgl. dazu BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 4. November 2008 - 1 BvR 2587/06 -, juris, Rn. 19 m.w.N.).
  • BVerfG, 27.05.2010 - 1 BvR 2643/07

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf effektiven …

    Auszug aus BVerfG, 20.04.2016 - 1 BvR 2405/14
    Klärungsbedürftig sind solche Rechtsfragen, deren Beantwortung zweifelhaft ist oder zu denen unterschiedliche Auffassungen vertreten werden und die noch nicht oder nicht hinreichend höchstrichterlich geklärt sind (vgl. dazu BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 27. Mai 2010 - 1 BvR 2643/07 -, juris, Rn. 16).
  • BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 1904/95

    Berufsbetreuer

    Auszug aus BVerfG, 20.04.2016 - 1 BvR 2405/14
    Hingegen genügt nicht bereits die einfachrechtlich fehlerhafte Handhabung der maßgeblichen Zulassungsvorschriften (vgl. BVerfGE 101, 331 ).
  • BVerfG, 08.10.2015 - 1 BvR 1320/14

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden von Eisenbahninfrastrukturunternehmen wegen …

  • BVerfG, 02.12.1987 - 1 BvR 1291/85

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde

  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 370/84

    Verfassungsrechtlich unzumutbare Erschwerung des Zugangs zu Gericht

  • BVerfG, 09.07.2007 - 1 BvR 646/06

    Anforderungen an die Erschöpfung des Rechtswegs bei Geltendmachung einer …

  • BVerfG, 04.09.2020 - 2 BvR 1206/19

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf effektiven …

    Unvereinbar ist daher eine den Zugang zur Rechtsbeschwerde erschwerende Auslegung und Anwendung von § 574 Abs. 2 ZPO, wenn sie sachlich nicht zu rechtfertigen ist, sich damit als objektiv willkürlich erweist und dadurch den Zugang zur nächsten Instanz unzumutbar einschränkt (…vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 28. Mai 2019 - 1 BvR 2006/16, 1 BvR 2029/16 -, Rn. 11, zur Rechtsbeschwerde; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 20. April 2016 - 1 BvR 2405/14 -, Rn. 12;… Beschluss der 4. Kammer des Ersten Senats vom 25. September 2018 - 1 BvR 453/17 -, Rn. 10 f., jeweils zur Zulassung der Revision).
  • BGH, 16.01.2018 - VIII ZB 61/17

    Anforderungen an ein faires Verfahren: Antrag auf Verlängerung der …

    Rn. 10 Die Garantie effektiven Rechtsschutzes (Art. 2 Abs. 1 GG iVm dem Rechtsstaatsprinzip) verbietet es den Gerichten, bei der Auslegung und Anwendung der verfahrensrechtlichen Vorschriften den Zugang zu einer in der Verfahrensordnung vorgesehenen Instanz in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise zu erschweren (st. Rspr.; vgl. BVerfGE 74, 228, 234;… BVerfG, NJW 2012, 2869 Rn. 8; AnwBl. 2015, 976 f.; FamRZ 2016, 1139 Rn. 12; jeweils mwN).
  • BVerfG, 25.09.2018 - 1 BvR 453/17

    Stattgebender Kammerbeschluss: Aussicht auf Klärung einer Rechtsfrage in einem …

    Rn. 10 a) Für den Zivilprozess ergibt sich das Gebot effektiven Rechtsschutzes aus dem allgemeinen Justizgewährungsanspruch gemäß Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG (vgl. BVerfGE 85, 337 ; 97, 169 ; BVerfGK 17, 196 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 20. April 2016 - 1 BvR 2405/14 -, juris, Rn. 12).

    Hingegen genügt nicht bereits die nur einfachrechtlich fehlerhafte Handhabung der maßgeblichen Zulassungsvorschriften (vgl. BVerfGE 101, 331 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 20. April 2016 - 1 BvR 2405/14 -, a.a.O.).

  • BVerfG, 21.09.2022 - 1 BvR 1349/20

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden gegen oberlandesgerichtliche Entscheidungen …

    Klärungsbedürftig sind solche Rechtsfragen, deren Beantwortung zweifelhaft ist oder zu denen unterschiedliche Auffassungen vertreten werden und die noch nicht oder nicht hinreichend höchstrichterlich geklärt sind (vgl. BVerfGK 17, 196 ;… BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 4. November 2008 - 1 BvR 2587/06 -, Rn. 19; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 20. April 2016 - 1 BvR 2405/14 -, Rn. 19).
  • BVerfG, 21.01.2022 - 2 BvR 946/19

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung der Rechtsschutzgarantie im …

    Unvereinbar ist daher eine den Zugang zur Berufung erschwerende Auslegung und Anwendung von § 511 Abs. 4 ZPO, wenn sie sachlich nicht zu rechtfertigen ist, sich damit als objektiv willkürlich erweist und dadurch den Zugang zur nächsten Instanz unzumutbar einschränkt (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 20. April 2016 - 1 BvR 2405/14 -, Rn. 12;… Beschluss der 4. Kammer des Ersten Senats vom 25. September 2018 - 1 BvR 453/17 -, Rn. 10 f., jeweils zur Zulassung der Revision).
  • VerfG Brandenburg, 19.05.2017 - VfGBbg 2/16

    Verfassungsbeschwerde unzulässig; Begründung; Vorlage der angegriffenen …

    Zwar kann der im Berufungsrechtszug unterlegenen Partei der Zugang zur Revision unter Verletzung von Art. 2 Abs. 1, Art. 5 LV i. V. m. Art. 10 LV versperrt sein, wenn die Vorschrift des § 543 Abs. 2 Satz 1 ZPO zu den Revisionszulassungsgründen von den Fachgerichten willkürlich und in sachlich nicht zu rechtfertigender Weise falsch angewendet wird (vgl. BVerfGK 19, 467, 473; BVerfG FamRZ 2016, 1139, 1140).
  • BGH, 03.09.2025 - 3 ZB 2/24
    Zwar darf der Zugang zu einem durch die Prozessordnung vorgesehenen Rechtsmittel nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert werden (vgl. etwa BVerfG, Beschluss vom 20. April 2016 - 1 BvR 2405/14, FamRZ 2016, 1139 Rn. 12).
  • VerfGH Saarland, 12.06.2023 - Lv 12/22

    Rechtsauffassung vorinstanzliches Gericht; Anordnung Erzwingungshaft

    Gegen eine solche Annahme spricht, wenn sich ein Gericht mit der Rechtslage eingehend auseinandergesetzt hat und seine Auffassung nicht jedes sachlichen Grundes entbehrt (…BVerfG Beschl. v. 21.09.2022 1 BvR 1349/20 juris Rn. 48, 49 m.w.N.; Beschl. v. 28.05.2019 1 BvR 2006/16 FamRZ 2009, 1643; Beschl. v. 20.04.2016 1 BvR 2405/14 juris Rn.18 ff.).
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