Rechtsprechung
| BGH, 21.11.2016 - NotZ(Brfg) 2/16 |
Volltextveröffentlichungen (14)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Verwaltungsrechtliche Notarsache: Zulässigkeit der Änderung der Mitwirkungsregeln eines überbesetzten Spruchkörpers während ihrer Geltungsdauer unter Verwendung unbestimmter Begriffe
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 124 Abs 2 Nr 5 VwGO, Art 101 Abs 1 S 2 GG, § 111d S 2 BNotO
Verwaltungsrechtliche Notarsache: Zulässigkeit der Änderung der Mitwirkungsregeln eines überbesetzten Spruchkörpers während ihrer Geltungsdauer unter Verwendung unbestimmter Begriffe - IWW
§ 124 Abs. 2 VwGO, § ... 111d Satz 2 BNotO, § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO, § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO, § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO, § 124 Abs. 2 Nr. 5 VwGO, § 111c Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 111b Abs. 1 Satz 1 BNotO, §§ 78, 79 VwGO, Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG, § 109 VwGO, § 86 VwGO, Art. 103 Abs. 1 GG, Art. 3 Abs. 1 GG, § 111b Abs. 1 Satz 2 BNotO, § 154 Abs. 2 VwGO, § 111g Abs. 2 Satz 1 BNotO, § 63 Abs. 3 GKG
- Wolters Kluwer
Amtsenthebung eines Notars aufgrund einer zu beanstandenen Art der Wirtschaftsführung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Amtsenthebung eines Notars aufgrund einer zu beanstandenen Art der Wirtschaftsführung
- datenbank.nwb.de
Verwaltungsrechtliche Notarsache: Zulässigkeit der Änderung der Mitwirkungsregeln eines überbesetzten Spruchkörpers während ihrer Geltungsdauer unter Verwendung unbestimmter Begriffe
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Der überbesetzte Spruchkörper - und die Geschäfts- und Mitwirkungsregeln
Verfahrensgang
- OLG Frankfurt, 21.01.2016 - 1 Not 2/14
- BGH, 21.11.2016 - NotZ(Brfg) 2/16
Papierfundstellen
- NJW-RR 2017, 894
- DNotZ 2017, 312
- FamRZ 2017, 463
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (6)
- BGH, 21.11.2016 - NotZ(Brfg) 3/16
Amtsenthebung eines Notars: Gefährdung von Interessen der Rechtsuchenden durch …
Auszug aus BGH, 21.11.2016 - NotZ(Brfg) 2/16
Die mit Verfügung vom 24. September 2015 erfolgte Amtsenthebung ist Gegenstand des Parallelverfahrens NotZ(Brfg) 3/16.Dazu wird zunächst auf die Ausführungen des Senats in dem im Parallelverfahren ergangenen Beschluss vom heutigen Tag (NotZ(Brfg) 3/16 unter II 1) Bezug genommen.
Insoweit kann ebenfalls auf die Ausführungen des Senats in dem im Parallelverfahren ergangenen Beschluss vom heutigen Tag (NotZ(Brfg) 3/16 unter II 1) Bezug genommen werden.
- BVerfG, 08.04.1997 - 1 PBvU 1/95
Spruchgruppen
Auszug aus BGH, 21.11.2016 - NotZ(Brfg) 2/16
Sofern dem - auch bei der Änderung - Rechnung getragen ist, dürfen Mitwirkungsregeln auch während ihrer Geltungsdauer und auch mit Wirkung für anhängige Verfahren unter Verwendung unbestimmter und auslegungsbedürftiger Begriffe (hier: Sachzusammenhang) geändert werden (Anschluss an BVerfG, 8. April 1997, 1 PBvU 1/95, BVerfGE 95, 322 ff.; BVerfG, 16. Februar 2005, 2 BvR 581/03, NJW 2005, 2689 ff. und BVerfG, 18. März 2009, 2 BvR 229/09, NJW 2009, 1734 ff.).Die Geschäfts- und Mitwirkungsregelungen der Spruchkörper müssen im Voraus generell-abstrakt die Mitwirkung der Richter in überbesetzten Spruchkörpern regeln (BVerfGE 95, 322, 328 f.) und dürfen keinen vermeidbaren Spielraum lassen (…aaO, 329).
- OLG Frankfurt, 21.01.2016 - 1 Not 2/14
Vorläufige Amtsenthebung eines Notars wegen Wirtschaftsführung und …
Auszug aus BGH, 21.11.2016 - NotZ(Brfg) 2/16
Der Antrag des Klägers, die Berufung gegen das Urteil des 1. Notarsenats des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 21. Januar 2016- 1 Not 2/14 - zuzulassen, wird abgelehnt.Die Streitwertfestsetzung in dem Urteil des 1. Notarsenats des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 21. Januar 2016 - 1 Not 2/14 - wird abgeändert.
- BVerfG, 16.02.2005 - 2 BvR 581/03
Änderung des Geschäftsverteilungsplans in Strafsachen bezüglich bereits …
Auszug aus BGH, 21.11.2016 - NotZ(Brfg) 2/16
Sofern dem - auch bei der Änderung - Rechnung getragen ist, dürfen Mitwirkungsregeln auch während ihrer Geltungsdauer und auch mit Wirkung für anhängige Verfahren unter Verwendung unbestimmter und auslegungsbedürftiger Begriffe (hier: Sachzusammenhang) geändert werden (Anschluss an BVerfG, 8. April 1997, 1 PBvU 1/95, BVerfGE 95, 322 ff.; BVerfG, 16. Februar 2005, 2 BvR 581/03, NJW 2005, 2689 ff. und BVerfG, 18. März 2009, 2 BvR 229/09, NJW 2009, 1734 ff.). - BVerfG, 18.03.2009 - 2 BvR 229/09
Garantie des gesetzlichen Richters (Zulässigkeit einer Änderung eines …
Auszug aus BGH, 21.11.2016 - NotZ(Brfg) 2/16
Sofern dem - auch bei der Änderung - Rechnung getragen ist, dürfen Mitwirkungsregeln auch während ihrer Geltungsdauer und auch mit Wirkung für anhängige Verfahren unter Verwendung unbestimmter und auslegungsbedürftiger Begriffe (hier: Sachzusammenhang) geändert werden (Anschluss an BVerfG, 8. April 1997, 1 PBvU 1/95, BVerfGE 95, 322 ff.; BVerfG, 16. Februar 2005, 2 BvR 581/03, NJW 2005, 2689 ff. und BVerfG, 18. März 2009, 2 BvR 229/09, NJW 2009, 1734 ff.). - OLG Frankfurt, 21.01.2016 - 1 Not 2/13
Amtsenthebung eines Notars
- BGH, 21.11.2016 - NotZ(Brfg) 3/16
Amtsenthebung eines Notars: Gefährdung von Interessen der Rechtsuchenden durch …
Nach vorläufiger Amtsenthebung durch Bescheid vom 4. April 2013, die Gegenstand des Parallelverfahrens NotZ(Brfg) 2/16 ist, enthob ihn der Beklagte zu 1 mit Bescheid vom 24. September 2015 gemäß § 50 Abs. 1 Nr. 8 Fall 2 BNotO seines Amtes. - KG, 08.04.2026 - 25 WF 9/26
Erstattungsfähigkeit der Kosten für die Übersetzung von Social-Media-Nachrichten …
Rn. 2 Als notwendig im Sinne von § 80 FamFG anzusehen sind Aufwendungen, wenn sie zu dem Zeitpunkt, in dem sie aufgewendet werden, von einem verständigen und wirtschaftlich vernünftigen Beteiligten als sachdienlich angesehen werden durften (BGH, Beschluss vom 25. Januar 2017 - XII ZB 447/16, FamRZ 2017, 463).Konnte ein Beteiligter nach den Informationen, die ihm zur Verfügung stehen oder zumindest stehen müssten, bei verständiger und wirtschaftlich vernünftiger Herangehensweise davon ausgehen, dass eine Maßnahme sachdienlich ist, sind die entstandenen Kosten in der Regel erstattungsfähig (BGH, Beschluss vom 25. Januar 2017 - XII ZB 447/16, FamRZ 2017, 463).
- VGH Baden-Württemberg, 19.06.2017 - 1 S 1361/16
(Keine) Zuständigkeit des Beamtensenats für Petitionsverfahren eines …
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Rechtsprechung
| OLG Dresden, 10.10.2016 - 20 WF 1110/16 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Justiz Sachsen
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- rechtsportal.de
Maßgeblicher Sach- und Streitstand bei Verzögerung der Entscheidung über ein Verfahrenskostenhilfegesuch
- rechtsportal.de
ZPO § 114 Abs. 1
Maßgeblicher Sach- und Streitstand bei Verzögerung der Entscheidung über ein Verfahrenskostenhilfegesuch - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Maßgeblicher Sach- und Streitstand bei Verzögerung der Entscheidung über ein Verfahrenskostenhilfegesuch
Verfahrensgang
- AG Leipzig, 22.07.2016 - 337 F 2312/16
- OLG Dresden, 10.10.2016 - 20 WF 1110/16
Papierfundstellen
- MDR 2017, 171
- FamRZ 2017, 463
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (1)
- BGH, 07.03.2012 - XII ZB 391/10
Beschwerde gegen die Versagung von Verfahrenskostenhilfe in Familiensachen: …
Auszug aus OLG Dresden, 10.10.2016 - 20 WF 1110/16
Ist der VKH-Antrag daher zur Entscheidung reif, dann ist das Gericht im Rahmen eines ordnungsgemäßen Verfahrens auch gehalten, sie alsbald zu treffen; tut es das nicht und verschlechtert sich dadurch die Erfolgsprognose, so ist dies zugunsten der bedürftigen Partei zu berücksichtigen, so dass insoweit - aber auch nur dann - der Zeitpunkt der Entscheidungsreife maßgeblich wird (so im Ergebnis auch BGH NJW 2012, 1964, 1966: Entscheidungsgrundlage ist der Sach- und Streitstand im Zeitpunkt der Beschlussfassung, wenn alsbald nach Entscheidungsreife entschieden wird).
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