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Weitere Entscheidung unten: BGH, 17.12.1999

Rechtsprechung
   BGH, 22.12.1999 - XII ZR 339/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,333
BGH, 22.12.1999 - XII ZR 339/97 (https://dejure.org/1999,333)
BGH, Entscheidung vom 22.12.1999 - XII ZR 339/97 (https://dejure.org/1999,333)
BGH, Entscheidung vom 22. Dezember 1999 - XII ZR 339/97 (https://dejure.org/1999,333)
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"siehe Zeichnung im Anhang"

§ 566 S. 1 BGB <Fassung bis 31.8.01> (§ 537 Abs. 2 BGB nF) , § 126 BGB, Schriftform ist nur gewahrt, wenn die wesentlichen Vertragsbedingungen in der Urkunde enthalten sind;

§ 566 S. 1 BGB <Fassung bis 31.8.01>, Erfordernis einer Urkundeneinheit mit in Bezug genommenen Anlagen;

§ 552 S. 1, 2 BGB <Fassung bis 31.8.01>, zur unzulässigen Rechtsausübung des Mieters bei Weitervermietung wegen Nichtübernahme der Räume durch den Mieter

Volltextveröffentlichungen (10)

  • Prof. Dr. Lorenz

    Mietzahlungspflicht des gebrauchsunwilligen Mieters bei anderweitiger Vermietung der Räume durch den Vermieter

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verpflichtung des Mieters - Zahlung des Mietzinses - Grundlose Weigerung - Übernahme der Mieträume - Kündigung des Mietvertrages - Weitervermietung

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 552 Satz 2 und Satz 3, § 242, § 564
    Kündigung durch schlüssiges Verhalten; Mietzahlungspflicht trotz Verhinderung; angedrohte Kündigung; Weitervermietung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 552 S. 2, 3, § 242
    Verpflichtung zur Zahlung des Mietzinses bei Nichtbezug durch den Mieter und anderweitige Vermietung durch den Vermieter

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Gewerberaummietrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Welche Ansprüche hat der Vermieter, wenn der Mieter sich weigert, die Mieträume ...

  • vermieter-ratgeber.de (Kurzinformation/Auszüge)

    Zahlen trotz Nichterfüllung?

Besprechungen u.ä. (2)

  • nomos.de PDF, S. 41 (Entscheidungsbesprechung)

    §§ 242, 552 Satz 2 u. 3, 566 BGB
    Gewerberaummietrecht/Verweigerung der Übernahme der Mieträume durch den Mieter/Mietzinszahlungspflicht/Schriftform bei Mietverträgen

  • mieterschutzbund-berlin.de (Kurzanmerkung)

    Kündigungserklärung

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 1105
  • MDR 2000, 323
  • NZM 2000, 184
  • ZMR 2000, 207
  • NJ 2000, 483
  • WM 2000, 248
  • WM 2000, 776
  • DB 2000, 1072
  • GE 2000, 340
 
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Wird zitiert von ... (47)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 31.03.1993 - XII ZR 198/91

    Anspruch auf Mietdifferenz bei vorzeitigem Auszug

    Auszug aus BGH, 22.12.1999 - XII ZR 339/97
    Zu der Verpflichtung des Mieters zur Zahlung des Mietzinses, wenn er sich grundlos geweigert hat, die Mieträume zu übernehmen und den Mietvertrag zu erfüllen, und wenn der Vermieter deshalb ohne Kündigung des Mietvertrages an einen anderen Mieter weitervermietet hat (Fortführung des Senatsurteils BGHZ 122, 163).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs handele ein Mieter, der ohne Rücksicht auf den weiterbestehenden Mietvertrag einfach ausgezogen sei, keine Miete mehr gezahlt und den Vermieter dadurch veranlaßt habe, die Mietsache zu einem niedrigeren Mietzins weiter zu vermieten, regelmäßig rechtsmißbräuchlich, wenn er die Zahlung der Differenzmiete verweigern wolle mit der Begründung, der Vermieter sei wegen der Weitervermietung zur Gebrauchsüberlassung nicht mehr in der Lage gewesen (Senatsurteil BGHZ 122, 163 f.).

    Für das weitere Verfahren und für den Fall, daß die Vertragsparteien eine ordentliche Kündigung bis zum Jahre 2004 wirksam ausgeschlossen haben sollten, weist der Senat auf folgendes hin: Der Senat hat bereits entschieden, daß sich der Mieter gegenüber dem Mietzinsanspruch des sonst vertragstreuen Vermieters regelmäßig nicht darauf berufen kann, der Vermieter sei wegen einer Weitervermietung zur Gebrauchsüberlassung nicht in der Lage gewesen (§ 552 Satz 3 BGB), wenn der Mieter ohne Rücksicht auf den weiterbestehenden Mietvertrag einfach ausgezogen ist und keine Miete mehr bezahlt hat; in einem solchen Einwand läge dann eine gegen Treu und Glauben verstoßende unzulässige Rechtsausübung (BGHZ 122, 163 ff.).

  • BGH, 07.07.1999 - XII ZR 15/97

    Formgültigkeit der Verlängerung eines auf zehn Jahre abgeschlossenen …

    Auszug aus BGH, 22.12.1999 - XII ZR 339/97
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats ist die Schriftform vielmehr nur gewahrt, wenn sich die wesentlichen Vertragsbedingungen - insbesondere der Mietgegenstand, der Mietzins sowie die Dauer und die Parteien des Mietverhältnisses - aus der Vertragsurkunde ergeben (Senatsurteil vom 7. Juli 1999 - XII ZR 15/97 - NJW 1999, 3257, 3258 m.N.).
  • BGH, 30.06.1999 - XII ZR 55/97

    Anforderungen der Schriftform des § 566 BGB an die Urkundeneinheit zwischen …

    Auszug aus BGH, 22.12.1999 - XII ZR 339/97
    Deshalb kann der Senat nicht abschließend beurteilen, ob die erforderliche Urkundeneinheit zwischen Vertragsurkunde und in Bezug genommener Anlage gewahrt ist (vgl. hierzu Senatsurteil vom 30. Juni 1999 - XII ZR 55/97 - NJW 1999, 2591 f. m.N.).
  • BGH, 25.11.2015 - XII ZR 114/14

    Mietvertrag über eine Zahnarztpraxis: Schriftformerfordernis bei Vereinbarung …

    Rn. 29 a) Nach der Rechtsprechung des Senats unterliegen auch Nebenabreden der Schriftform, wenn sie den Inhalt des Mietverhältnisses gestalten und nach dem Willen der Vertragsparteien wesentliche Bedeutung haben (Senatsurteil vom 22. Dezember 1999 - XII ZR 339/97 - NJW 2000, 1105, 1106).
  • BGH, 19.12.2007 - XII ZR 13/06

    Rechte des Vermieters eines Messestandes bei Nichterfüllung des Vertrages durch …

    a) In Rechtsprechung und Literatur ist anerkannt, dass es dem vertragsbrüchigen Mieter, der die Mieträume nicht übernimmt oder vorzeitig räumt, gemäß § 242 BGB versagt sein kann, sich auf § 537 Abs. 2 BGB (§ 552 Satz 3 BGB a.F.) zu berufen (Senatsurteile BGHZ 122, 163, 169 und vom 22. Dezember 1999 - XII ZR 239/97 - NJW 2000, 1105;… MünchKomm/Schilling 4. Aufl. § 537 BGB Rdn. 11;… Staudinger/Emmerich [2006] § 537 BGB Rdn. 36;… Schmidt-Futterer/Langenberg Mietrecht 9. Aufl. § 537 BGB Rdn. 24).

    Das gilt auch dann, wenn ein Mieter, der die Mieträume noch nicht bezogen hat, sich trotz des bestehenden Mietvertrages grundlos weigert, diesen zu erfüllen, und der Vermieter nur wegen dieser vertragswidrigen Weigerung des Mieters eine Weitervermietung vorgenommen hat (Senatsurteil vom 22. Dezember 1999 - XII ZR 339/97 - NJW 2000, 1105, 1106).

  • KG, 30.11.2020 - 8 U 1042/20

    Schriftformwahrung des Mietvertrags bei Unterzeichnung des Vertreters mit dem …

    Rn. 45 Auch Nebenabreden unterliegen der Schriftform, wenn sie den Inhalt des Mietverhältnisses gestalten und nach dem Willen der Vertragsparteien wesentliche Bedeutung haben (BGH, Urteile vom 25.11.2015- XII ZR 114/14 juris Tz. 29 und vom 22.12.1999 - XII ZR 339/97 NJW 2000, 1105, 1106).
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Rechtsprechung
   BGH, 17.12.1999 - V ZR 144/98   

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https://dejure.org/1999,1187
BGH, 17.12.1999 - V ZR 144/98 (https://dejure.org/1999,1187)
BGH, Entscheidung vom 17.12.1999 - V ZR 144/98 (https://dejure.org/1999,1187)
BGH, Entscheidung vom 17. Dezember 1999 - V ZR 144/98 (https://dejure.org/1999,1187)
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Volltextveröffentlichungen (9)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • nomos.de PDF, S. 42 (Kurzinformation und Auszüge)

    §§ 903, 1004 BGB
    Nachbarliches Gemeinschaftsverhältnis/Grundstücksnutzung

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Schuttablagerung auf ungenutztem Grundstück

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Eigentum ist grundsätzlich unantastbar! (IBR 2000, 383)

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 1719
  • MDR 2000, 516
  • DNotZ 2000, 465
  • NZM 2000, 567
  • NJ 2000, 261
  • VersR 2001, 1248
  • WM 2000, 832
  • DB 2000, 820 (Ls.)
  • BauR 2000, 1915 (Ls.)
  • GE 2000, 340
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 26.04.1991 - V ZR 346/89

    Anspruch des Grundstückseigentümers wegen des Eindringens von Baumwurzeln in …

    Auszug aus BGH, 17.12.1999 - V ZR 144/98
    Sie unterliegen außerdem dem allgemeinen Grundsatz von Treu und Glauben; daraus entspringt für die Nachbarn eine Pflicht zur gegenseitigen Rücksichtnahme, deren Auswirkungen auf den konkreten Fall man unter dem Begriff des nachbarlichen Gemeinschaftsverhältnisses zusammenfaßt (Senatsurt. v. 26. April 1991, V ZR 346/89, NJW 1991, 2826, 2827 m.w.N.).

    Eine derartige Einschränkung muß aber mit Rücksicht auf die nachbarrechtlichen Sonderregelungen eine aus zwingenden Gründen gebotene Ausnahme bleiben und kommt nur dann in Betracht, wenn ein über die gesetzliche Regelung hinausgehender billiger Ausgleich der widerstreitenden Interessen dringend geboten erscheint; unter diesem Gesichtspunkt kann auch die Ausübung des Anspruchs aus § 1004 Abs. 1 BGB unter Berücksichtigung vorrangiger Interessen des Störers unzulässig sein (Senatsurt. v. 26. April 1991, aaO).

  • BGH, 04.04.1962 - V ZR 110/60

    Begriff und Beweiskraft der Privaturkunde; stillschweigende Beantragung eines …

    Auszug aus BGH, 17.12.1999 - V ZR 144/98
    Deshalb ist insoweit über die Revision durch Versäumnisurteil zu entscheiden; inhaltlich beruht das Urteil allerdings nicht auf der Säumnisfolge (vgl. Senat, BGHZ 37, 79, 81 ff; Senatsurt. v. 6. Juni 1986, V ZR 96/85, NJW 1986, 3085, 3086;… BGH, Urt. v. 4. Oktober 1995, IV ZR 73/94, NJW-RR 1996, 113).
  • BGH, 11.10.1990 - I ZR 35/89

    Unbestimmter Unterlassungsantrag I - Formulierung "ähnlich wie"

    Auszug aus BGH, 17.12.1999 - V ZR 144/98
    Er muß den erhobenen Anspruch konkret (beziffert oder gegenständlich) bezeichnen, den Rahmen der gerichtlichen Entscheidungsbefugnis (§ 308 Abs. 1 ZPO) erkennbar abgrenzen, den Inhalt und Umfang der materiellen Rechtskraft der begehrten Entscheidung (§ 322 Abs. 1 ZPO) erkennen und schließlich die Zwangsvollstreckung aus dem Urteil ohne eine Fortsetzung des Streits im Vollstreckungsverfahren erwarten lassen (vgl. BGH, Urt. v. 11. Oktober 1990, I ZR 35/89, NJW 1991, 1114, 1115).
  • BGH, 04.10.1995 - IV ZR 73/94

    Umfang der Leistung des Nachweismaklers

    Auszug aus BGH, 17.12.1999 - V ZR 144/98
    Deshalb ist insoweit über die Revision durch Versäumnisurteil zu entscheiden; inhaltlich beruht das Urteil allerdings nicht auf der Säumnisfolge (vgl. Senat, BGHZ 37, 79, 81 ff; Senatsurt. v. 6. Juni 1986, V ZR 96/85, NJW 1986, 3085, 3086; BGH, Urt. v. 4. Oktober 1995, IV ZR 73/94, NJW-RR 1996, 113).
  • BGH, 06.06.1986 - V ZR 96/85

    Entscheidung über die Ablehnung eines Versäumnisurteils im Revisionsverfahren bei …

    Auszug aus BGH, 17.12.1999 - V ZR 144/98
    Deshalb ist insoweit über die Revision durch Versäumnisurteil zu entscheiden; inhaltlich beruht das Urteil allerdings nicht auf der Säumnisfolge (vgl. Senat, BGHZ 37, 79, 81 ff; Senatsurt. v. 6. Juni 1986, V ZR 96/85, NJW 1986, 3085, 3086;… BGH, Urt. v. 4. Oktober 1995, IV ZR 73/94, NJW-RR 1996, 113).
  • BGH, 15.11.2013 - V ZR 24/13

    Garagenüberbau: Duldungspflicht als Inhalt einer Grunddienstbarkeit; Recht zur …

    Nach § 903 BGB brauchen die Beklagten ihre Nutzung des Grundstücks bzw. den Ausschluss Dritter hiervon nicht zu rechtfertigen (vgl. Senat, Urteil vom 17. Dezember 1999 - V ZR 144/98, NJW 2000, 1719, 1720).
  • OLG Hamm, 22.11.2012 - 5 U 98/12

    Unter Nachbarn - Erlaubte Garage mit verbotener Zufahrt

    Eine derartige Einschränkung muss aber, so der BGH, mit Rücksicht auf die nachbarrechtlichen Sonderregelungen eine aus zwingenden Gründen gebotene Ausnahme bleiben und kann nur dann zur Anwendung kommen, wenn ein über die gesetzliche Regelung hinausgehender billiger Anspruch der widerstreitenden Interessen dringend geboten erscheint (BGH, Urteil v. 17.12.1999, Az. V ZR 144/98).
  • OLG Hamm, 31.05.2007 - 5 U 21/07

    Kein Notwegerecht bei fehlender Verbindung zu einem öffentlichen Weg

    Auch nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muss ein Eigentümer im Hinblick auf die ihm durch § 903 BGB eingeräumten Befugnisse, die Nutzung seines Grundstücks nicht rechtfertigen (ausdrücklich: BGH NJW 2000, 1719 [juris Rn.13]).
  • OLG Hamm, 28.08.2000 - 5 U 96/00

    Anspruch auf Beseitigung eines zu Zwecken der Schaffung einer Grundstückszufahrt …

    Eine derartige Einschränkung muß aber so der BGH mit Rücksicht auf die nachbarrechtlichen Sonderregelungen eine aus zwingenden Gründen gebotene Ausnahme bleiben und kann nur dann zur Anwendung kommen, wenn ein über die gesetzliche Regelung hinausgehender billiger Anspruch der widerstreitenden Interessen dringend geboten erscheint (vgl. BGH NJW 1991, S. 2826 und NJW 2000, S. 1719 ).

    Denn auch anhand der Lichtbilder ist eine hinreichende Konkretisierung nicht in einer Weise vorzunehmen, die eine etwaige Zwangsvollstreckung aus einem stattgebenden Urteil ohne eine Fortsetzung des Streits im Vollstreckungsverfahren erwarten lassen könnte (vgl. BGH NJW 2000, S. 1719).

  • OVG Sachsen, 28.08.2025 - 4 C 38/23

    Bestimmtheit; Bundeswasserstraße; Gebietsabgrenzung; Großräumigkeit; Hemerobie; …

    Dessen ungeachtet dürfte sich ein solches Betretensrecht aber nach den Grundsätzen des nachbarlichen Gemeinschaftsverhältnisses ergeben (vgl. etwa BGH, Urt. v. 17. Dezember 1999 - V ZR 144/98 -, juris Rn. 12).
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