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Weitere Entscheidungen unten: KG, 20.08.2001 | KG, 16.08.2001

Rechtsprechung
   KG, 23.07.2001 - 20 U 487/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,12420
KG, 23.07.2001 - 20 U 487/00 (https://dejure.org/2001,12420)
KG, Entscheidung vom 23.07.2001 - 20 U 487/00 (https://dejure.org/2001,12420)
KG, Entscheidung vom 23. Juli 2001 - 20 U 487/00 (https://dejure.org/2001,12420)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB §§ 249, 326, 535
    Substantiierte Darlegung der Schadenshöhe bei unterlassenen Schönheitsreparaturen; Kostenvoranschlag

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 535 § 249 § 326
    Anforderungen an die Darlegung eines Schadensersatzanspruchs des Vermieters wegen unterlassener Schönheitsreparaturen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GE 2001, 1402
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 19.11.1997 - XII ZR 281/95

    Unterbrechung der Verjährung durch Klage auf Ersatz von Mietausfallschaden

    Auszug aus KG, 23.07.2001 - 20 U 487/00
    Sämtliche Ersatzansprüche der Klägerin sind insoweit binnen sechs Monaten nach Rückgabe der Räume bzw. hier spätestens nach Ablauf der Nachfrist zum 31. Dezember 1998 am 30. Juni 1999 verjährt (vgl. auch BGH NJW 1998, 1303 [1304, c)]).

    Die Unterbrechungswirkung der Klage reicht jedoch nicht über den Streitgegenstand hinaus, und zwar unabhängig davon, ob es sich um eine offene oder versteckte Teilklage handelt (vgl. auch BGH NJW 1998, 1303 [1305]).

  • OLG Düsseldorf, 07.10.2004 - 10 U 70/04

    Rechte und Pflichten des Mieters eines Einfamilienhauses - Gartepflege- und …

    Ohne spezifizierten Kostenanschlag bzw. eine spezifizierte Rechnung, ist der Mieter zu einer sachgerechten Stellungnahme nicht in der Lage (vgl. KG, Urt. v. 23.7.2001, GE 2001, 1402 = KGR 2002, 96).
  • OLG Düsseldorf, 27.03.2003 - 10 U 64/02

    Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich in einem Übergabeprotokoll nicht …

    Ohne ein Aufmaß bliebe die für ein substanziiertes Bestreiten notwendige Erstellung einer Gegenrechnung des ehemaligen Mieters, der die Räume nicht mehr in Besitz hat, auf eine bloße Schätzung beschränkt (KG, Urt. v. 23.7.2001, GE 2001, 1402).
  • AG Brandenburg, 14.06.2019 - 31 C 249/17

    Verschlechterung der Wohnung durch Rauchen nicht nur "Schönheitsfehler"!

    Die Beklagten waren zwar als Vermieterin auch zu einer konkreten Darlegung der Höhe des Schadens verpflichtet und mussten zumindest einen spezifizierten Kostenvoranschlag oder eine entsprechende Rechnung ihrem geltend gemachten Ersatzanspruch zugrunde legen, welche zumindest hinreichend genug ein Aufmaß bzw. die Massen enthält (OLG Brandenburg, Urteil vom 15.12.2010, Az.: 3 U 58/10, u.a. in: "juris"; KG Berlin, KG-Report 2002, Seiten 96 f. = Grundeigentum 2001, Seiten 1402 f.; LG Berlin, MM 2005, Seite 146).
  • AG Brandenburg, 24.02.2017 - 31 C 179/14

    Flecken durch Duschgel sind normale Abnutzungen

    Die Klägerin ist zwar als Vermieterin auch zu einer konkreten Darlegung verpflichtet und hat zumindest einen spezifizierten Kostenvoranschlag oder eine entsprechende Rechnung ihrem geltend gemachten Ersatzanspruch zugrunde zu legen, welche zumindest hinreichend genug ein Aufmaß bzw. die Massen enthalten müssen (OLG Brandenburg, Urteil vom 15.12.2010, Az.: 3 U 58/10, u.a. in: "juris"; KG Berlin, KG-Report 2002, Seiten 96 f. = Grundeigentum 2001, Seiten 1402 f.; LG Berlin, MM 2005, Seite 146; AG Brandenburg an der Havel, Urteil vom 07.05.2015, Az.: 31 C 58/14).
  • OLG Düsseldorf, 07.10.2004 - 10 U 70/02

    Wirksamkeit "starrer" Fristenregelungen bei einem Wohnraummietvertrag; …

    Ohne spezifizierten Kostenanschlag bzw. eine spezifizierte Rechnung, ist der Mieter zu einer sachgerechten Stellungnahme nicht in der Lage (vgl. KG, Urt. v. 23.7.2001, GE 2001, 1402 = KGR 2002, 96).
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Rechtsprechung
   KG, 20.08.2001 - 20 U 1221/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,6743
KG, 20.08.2001 - 20 U 1221/00 (https://dejure.org/2001,6743)
KG, Entscheidung vom 20.08.2001 - 20 U 1221/00 (https://dejure.org/2001,6743)
KG, Entscheidung vom 20. August 2001 - 20 U 1221/00 (https://dejure.org/2001,6743)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • haus-und-grund-muenchen.de (Kurzinformation)

    Mieter muss auch Anzeigen- und Maklerkosten ersetzen

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BGB § 554 (a.F.)
    Vorzeitige Aufhebung eines Mietvertrages durch Entgegennahme einer Kündigung; Kündigung wegen Invalidität des Mieters

Verfahrensgang

  • LG Berlin - 32 O 599/99
  • KG, 20.08.2001 - 20 U 1221/00

Papierfundstellen

  • GE 2001, 1402
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (4)

  • BGH, 24.09.1980 - VIII ZR 299/79

    Abschluss eines Mietvertrages über ein Ladenlokal - Vorliegen von Baumängeln und …

    Auszug aus KG, 20.08.2001 - 20 U 1221/00
    Ohne solche Umstände lässt sich auch bereits die Kündigung des Beklagten nicht in ein Angebot auf eine einverständliche Vertragsaufhebung umdeuten (…vgl. dazu Wolf/Eckert, Handbuch des gewerblichen Miet-, Pacht- und Leasingrechts, 7. Aufl., Rn. 912 u. Rn. 1012;… Grapentin in: Bub/Treier, Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete, 3. Aufl., Kap. IV Rn. 11 und 286; BGH NJW 1981, 43 [44] = WuM 1981, 57).
  • BGH, 15.03.2000 - XII ZR 81/97

    Schaden eines Mieters nach fristloser Kündigung

    Auszug aus KG, 20.08.2001 - 20 U 1221/00
    Bis zum Zeitpunkt der nächstmöglichen ordentlichen Vertragsbeendigung durch den Mieter steht dann dem Kläger ein Schadenersatzanspruch "eigener Art" nach den Grundsätzen der positiven Forderungsverletzung (vgl. BGH NJW 2000, 2342 [2343]; NJW 1985, 2253 [2254]; NJW 1984, 2687 [2689];… Wolf/Eckert, Handbuch des gewerblichen Miet-, Pacht- und Leasingrechts, 7. Aufl., Rn. 1164;… Blank in: Schmidt-Futterer, Mietrecht, 7. Aufl., § 564 BGB Rn. 99) auf Ersatz des ihm durch die Kündigung vom 29. Januar 1998 entstandenen Kündigungsfolgeschaden zu.
  • BGH, 12.06.1985 - VIII ZR 148/84

    Rechtsfolgen der vorzeitigen Kündigung eines auf unbestimmte Dauer geschlossenen …

    Auszug aus KG, 20.08.2001 - 20 U 1221/00
    Bis zum Zeitpunkt der nächstmöglichen ordentlichen Vertragsbeendigung durch den Mieter steht dann dem Kläger ein Schadenersatzanspruch "eigener Art" nach den Grundsätzen der positiven Forderungsverletzung (vgl. BGH NJW 2000, 2342 [2343]; NJW 1985, 2253 [2254]; NJW 1984, 2687 [2689];… Wolf/Eckert, Handbuch des gewerblichen Miet-, Pacht- und Leasingrechts, 7. Aufl., Rn. 1164;… Blank in: Schmidt-Futterer, Mietrecht, 7. Aufl., § 564 BGB Rn. 99) auf Ersatz des ihm durch die Kündigung vom 29. Januar 1998 entstandenen Kündigungsfolgeschaden zu.
  • BGH, 04.04.1984 - VIII ZR 313/82

    Schadensersatzanspruch des Vermieters gegen den Mieter wegen fristloser …

    Auszug aus KG, 20.08.2001 - 20 U 1221/00
    Bis zum Zeitpunkt der nächstmöglichen ordentlichen Vertragsbeendigung durch den Mieter steht dann dem Kläger ein Schadenersatzanspruch "eigener Art" nach den Grundsätzen der positiven Forderungsverletzung (vgl. BGH NJW 2000, 2342 [2343]; NJW 1985, 2253 [2254]; NJW 1984, 2687 [2689];… Wolf/Eckert, Handbuch des gewerblichen Miet-, Pacht- und Leasingrechts, 7. Aufl., Rn. 1164;… Blank in: Schmidt-Futterer, Mietrecht, 7. Aufl., § 564 BGB Rn. 99) auf Ersatz des ihm durch die Kündigung vom 29. Januar 1998 entstandenen Kündigungsfolgeschaden zu.
  • OLG Düsseldorf, 28.11.2002 - 10 U 172/01

    Auswirkungen eines Gesellschafterwechsels in einer Mieter-GbR

    Dieser ist jedoch zeitlich begrenzt bis zum Zeitpunkt der ersten ordentlichen Kündigungsmöglichkeit durch den Mieter (vgl. KG, Urt. v. 20.8.2001, GE 2001, 1402;… OLG Frankfurt am Main, Urt. v. 18.7.1996, WM 1998, 24).
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Rechtsprechung
   KG, 16.08.2001 - 8 U 3440/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,9860
KG, 16.08.2001 - 8 U 3440/00 (https://dejure.org/2001,9860)
KG, Entscheidung vom 16.08.2001 - 8 U 3440/00 (https://dejure.org/2001,9860)
KG, Entscheidung vom 16. August 2001 - 8 U 3440/00 (https://dejure.org/2001,9860)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Judicialis

    BGB § 571; ; BGB § 566; ; BGB § 535 Abs. 2; ; BGB § 566 Satz 2; ; BGB § 565 Abs. 1 a; ; ZPO § 97; ; ZPO § 711; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 546 Abs. 2 Satz 1

  • grundeigentum-verlag.de

    BGB §§ 550 (neu), 566 (alt)
    Wahrung der Schriftform bei Bezugnahme auf gesonderte Aktennotiz

  • rechtsportal.de

    Zur Kündigung eines befristeten Mietverhältnisses

  • Wolters Kluwer

    Mietvertrag; Ordentliche Kündigung; Mietzins; Nachmieter; Aufhebung des Mietvertrages; Schlüsselübergabe

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BGB § 550 § 566 (a.F.)
    Anforderungen an die Schriftform eines Mietvertrages

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GE 2001, 1402
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (1)

  • RG, 24.01.1929 - VIII 322/28

    Bildet die einmalige Leistung, welche ausschließlich die Bereitwilligkeit zur …

    Auszug aus KG, 16.08.2001 - 8 U 3440/00
    Es kommt hinzu, dass die dort getroffene Regelung nur den Beginn des Mietverhältnisses betrifft und damit sich auf einen Zeitraum erstreckt, der weniger als ein Jahr beträgt; auch für derartige Nebenabreden ist die Schriftform nicht erforderlich (vgl. Voelskow a.a.O., RGZ 123, 171 [173]).
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