Weitere Entscheidung unten: BPatG, 18.07.2012

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 15.05.2012 - 11 U 86/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,12466
OLG Frankfurt, 15.05.2012 - 11 U 86/11 (https://dejure.org/2012,12466)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 15.05.2012 - 11 U 86/11 (https://dejure.org/2012,12466)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 15. Mai 2012 - 11 U 86/11 (https://dejure.org/2012,12466)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Art 246 § 1 Abs 1 Nr 4 EGBGB, § 241 Abs 2 BGB, § 311 Abs 2 BGB
    Schadenersatzpflicht bei Urheberrechtsverletzung durch Filesharing-Programm

  • JurPC

    Haftung des Anbieters von Filesharing-Software

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftung des Anbieters eines Filesharing-Programms wegen der Inanspruchnahme eines Nutzers wegen der Verletzung fremder Urheberrechte

  • kanzlei.biz

    Abofallen-Anbieter von Filesharing-Programm zu Schadensersatz verurteilt

  • rabüro.de

    Zur Haftung des Anbieters von Filesharing-Software

  • info-it-recht.de

    Abofallen-Anbieter ist schadensersatzpflichtig für Urheberrechtsverletzung durch Filesharing-Programm

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftung des Anbieters eines Filesharing-Programms wegen der Inanspruchnahme eines Nutzers wegen der Verletzung fremder Urheberrechte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Bietet eine Abo-Falle einen Filesharing-Client zum Download an, ohne darauf hinzuweisen, dass damit Dateien ohne Zutun des Nutzers Dritten online bereit gestellt werden, ist diese für spätere Abmahnkosten des Nutzers haftbar

  • heise.de (Pressebericht, 05.06.2012)

    Abofallen-Betreiber geraten selbst in Kostenfalle

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Abofallen-Betreiber muss wegen Filesharing-Abmahnung Schadensersatz zahlen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Verkäufer von Filesharing-Programmen haftet

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2013, 17
  • MMR 2012, 668
  • K&R 2012, 524
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 24.01.2006 - XI ZR 384/03

    Zur Schadensersatzfeststellungsklage von Dr. Kirch gegen die Deutsche Bank AG und

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.05.2012 - 11 U 86/11
    Beruht die geltend gemachte Schadensersatzpflicht nicht auf der Verletzung eines absoluten Rechts, sondern lediglich auf einer Norm zum Schutz des Vermögens, so muss der Kläger zur Darlegung dieses Interesses die Wahrscheinlichkeit eines auf die Verletzungshandlung zurückzuführenden Schadens substantiiert dartun (Zöller/Greger, 29. Aufl., § 256 ZPO Rdnr. 9; BGH NJW 2006, 830, 832).
  • BGH, 15.11.2006 - XII ZR 120/04

    Anwendung des Mietrechts auf Application Service Providing

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.05.2012 - 11 U 86/11
    Ob der Vertrag statt dessen als Dienstvertrag zu qualifizieren ist, wie die Klägerin selbst mit überzeugenden Gründen meint, oder möglicherweise auch als Miet- oder Pachtvertrag (so für den Fall einer zeitlich begrenzten, allerdings mit dem vorliegenden Fall nicht vergleichbaren Softwareüberlassung BGH NJW 2007, 2394), kann letztendlich offen bleiben, weil in beiden Fällen Ansprüche wegen vorvertraglicher Aufklärungspflichtverletzungen der regulären Verjährungsfrist unterliegen würden.
  • BGH, 13.01.2011 - IX ZR 110/10

    Rechtsanwaltsgebühren: Geschäftsgebühr für vorgerichtliche Tätigkeit vor Erhebung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.05.2012 - 11 U 86/11
    Die für eine Unbilligkeit der Gebührenbestimmung darlegungs- und beweispflichtige Klägerin (vgl. BGH Urteil vom 20.1.2011, V ZB 216/10) hat nicht in Abrede gestellt, dass es sich jedenfalls um eine durchschnittliche Rechtssache handelte, so dass nach der Rechtsprechung eine Regelgebühr in Höhe des 1, 3-fachen Satzes ohne weiteres gerechtfertigt war (BGH NJW 2011, 1603, 1604 f m.w.Nw.).
  • BGH, 15.10.1992 - IX ZR 43/92

    Amtshaftung des Notars bei Beurkundung von Grundstückskaufverträgen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.05.2012 - 11 U 86/11
    Ob an die Substantiierungslast geringere Anforderungen zu stellen sind, wenn - wie hier - ein Teilschaden schon entstanden ist (so BGH NJW 1993, 648, 653), kann offen bleiben, da auch in diesem Fall der Eintritt eines weiteren Schaden jedenfalls nicht gerade fernliegen darf (BGH aaO).
  • BGH, 14.03.2003 - V ZR 308/02

    Aufklärungspflicht des Verkäufers über Provisionsverpflichtung gegenüber dem

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.05.2012 - 11 U 86/11
    Bereits nach diesen allgemeinen Grundsätzen obliegt es einer Partei im Rahmen von Vertragsverhandlungen, den anderen Teil über solche Umstände aufzuklären, die den von ihm verfolgten Vertragszweck vereiteln können und daher für seinen Entschluss von wesentlicher Bedeutung sind, sofern er die Mitteilung nach der Verkehrsauffassung erwarten durfte (BGH NJW 2003, 1811).
  • BGH, 20.01.2011 - V ZB 216/10

    Rechtsanwaltsgebühr: Beweislast für die Unbilligkeit der Gebührenbestimmung bei

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.05.2012 - 11 U 86/11
    Die für eine Unbilligkeit der Gebührenbestimmung darlegungs- und beweispflichtige Klägerin (vgl. BGH Urteil vom 20.1.2011, V ZB 216/10) hat nicht in Abrede gestellt, dass es sich jedenfalls um eine durchschnittliche Rechtssache handelte, so dass nach der Rechtsprechung eine Regelgebühr in Höhe des 1, 3-fachen Satzes ohne weiteres gerechtfertigt war (BGH NJW 2011, 1603, 1604 f m.w.Nw.).
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Rechtsprechung
   BPatG, 18.07.2012 - 27 W (pat) 539/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,20595
BPatG, 18.07.2012 - 27 W (pat) 539/12 (https://dejure.org/2012,20595)
BPatG, Entscheidung vom 18.07.2012 - 27 W (pat) 539/12 (https://dejure.org/2012,20595)
BPatG, Entscheidung vom 18. Juli 2012 - 27 W (pat) 539/12 (https://dejure.org/2012,20595)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 8 Abs 2 Nr 1 MarkenG, § 8 Abs 2 Nr 2 MarkenG
    Markenbeschwerdeverfahren - "Bildmarke (Kölner Dom)" - Unterscheidungskraft - kein Freihaltungsbedürfnis

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Eintragungsfähigkeit der Abbildung der Westfassade des Kölner Doms als Bildmarke für Waren und Dienstleistungen aus dem Bereich religiöses Merchandising

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "Bildmarke (Kölner Dom)" - Unterscheidungskraft - kein Freihaltungsbedürfnis -

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Markenbeschwerdeverfahren - "Bildmarke (Kölner Dom)" - Unterscheidungskraft - kein Freihaltungsbedürfnis -

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Ein Bild von einem Dom - Zur Frage, ob das Wahrzeichen der Stadt Köln eine Marke sein kann

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2013, 17
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (22)

  • BPatG, 23.01.2008 - 26 W (pat) 110/06
    Auszug aus BPatG, 18.07.2012 - 27 W (pat) 539/12
    1) Bauwerke von architektonischer oder sonst bemerkenswerter Eigenart können als Bildmarken unterscheidungskräftig sein (vgl. BPatG, Beschl. v. 23. Januar 2008 - 26 W (pat) 110/06 - Hofbräuhaus).

    Danach sei die stilisierte  Wiedergabe  eines bekannten Bauwerks  unterscheidungskräftig, wenn das Bildzeichen nicht nur die Darstellung von Merkmalen, die für die Waren/Dienstleistungen typisch oder lediglich dekorativer Art seien, sondern darüber hinausgehende charakteristische Merkmale" aufweise (BPatG 26 W (pat) 110/06 - Hofbräuhaus; BGH GRUR 2005, 257 - Bürogebäude).

    In solchen Fällen gebe es auch keine im Allgemeininteresse liegende Notwendigkeit dafür, das konkret angemeldete Zeichen in seiner konkreten Ausgestaltung den Mitbewerbern zur freien Verfügung zu überlassen (BPatG 26 W (pat) 110/06 - Hofbräuhaus).

    Das ist hier nicht der Fall (vgl. BGH GRUR 2004, 331, 332 - Westie-Kopf; GRUR 2004, 683, 684 - Farbige Arzneimittelkapsel; GRUR 2005, 257, 258 - Bürogebäude; BPatG, Beschl. v. 23. Januar  2008 - 26 W (pat) 110/06, BeckRS 2008, 05291 - Hofbräuhaus).

    Aufgrund der graphischen Stilisierung unterliegt das als Marke angemeldete Bild nicht dem Schutzhindernis des § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG, da keine im Allgemeininteresse liegende Notwendigkeit besteht, die angemeldete Marke in ihrer konkreten Ausgestaltung den Mitbewerbern zur freien Verfügung zu belassen (BPatG, Beschl. v. 23. Januar 2008 - 26 W (pat) 110/06, BeckRS 2008, 05291 - Hofbräuhaus).

  • BPatG, 23.02.2010 - 27 W (pat) 248/09

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - schattenartige Abbildung der

    Auszug aus BPatG, 18.07.2012 - 27 W (pat) 539/12
    3) Freihaltungsbedürftige Herkunftsangaben sind Abbildungen bekannter Bauwerke nur, wenn sie in der als Marke beanspruchten Gestaltung offizielle Wahrzeichen sind (weitergehend noch Beschl. des Senats v. 26. September 2006 - 27 W (pat) 35/06) oder wenn die angesprochenen Verbraucher einen Hinweis auf die geographische Herkunft erwarten (Abgrenzung zu Beschl. v. 23. Februar 2010 - 27 W (pat) 248/09 - Berliner Quadriga).

    Als freihaltungsbedürftige Herkunftsangaben kommen zwar auch Ortsnamen im weiteren Sinn in Betracht, wie Namen bekannter Straßen (BPatG GRUR 2011, 918 - Stubengasse) und Plätze, Denkmale (BPatG, Beschl. v. 23. Februar 2010 - 27 W (pat) 248/09, BeckRS 2010, 09410 - Berliner Quadriga auf dem Brandenburger Tor), Regionen oder Landschaften.

    Dies ist hier nicht der Fall, zumal vorliegend - anders als in Bezug auf Reise- und Hotel-Dienstleistungen, wo der Ort der Leistungserbringung von besonderer Bedeutung ist (BPatG, Beschl. v. 23. Februar 2010 - 27 W (pat) 248/09, BeckRS 2010, 09410 - Berliner Quadriga auf dem Brandenburger Tor), die angesprochenen Verbraucher einen Hinweis auf die geographische Herkunft nicht erwarten.

  • BPatG, 26.09.2006 - 27 W (pat) 35/06
    Auszug aus BPatG, 18.07.2012 - 27 W (pat) 539/12
    3) Freihaltungsbedürftige Herkunftsangaben sind Abbildungen bekannter Bauwerke nur, wenn sie in der als Marke beanspruchten Gestaltung offizielle Wahrzeichen sind (weitergehend noch Beschl. des Senats v. 26. September 2006 - 27 W (pat) 35/06) oder wenn die angesprochenen Verbraucher einen Hinweis auf die geographische Herkunft erwarten (Abgrenzung zu Beschl. v. 23. Februar 2010 - 27 W (pat) 248/09 - Berliner Quadriga).

    Hierfür spreche auch, dass es zahlreiche Unternehmen, Behörden und Verbände gebe, welche auf ihre Herkunft aus und ihre Verbundenheit mit der Stadt Köln mittels einer mehr oder weniger naturgetreuen Abbildung des Kölner Doms, hinwiesen (vgl. BPatG 27 W (pat) 35/06 - Abbildung des Kölner Doms).

    In dem von der Markenstelle zitierten Beschluss des Senats (v. 26. September 2006 - 27 W (pat) 35/06, BeckRS 2007, 07537), hat der Senat einen Schattenriss des Kölner Doms als Wahrzeichen der Stadt Köln schlechthin bezeichnet.

  • BGH, 12.08.2004 - I ZB 1/04

    Bürogebäude

    Auszug aus BPatG, 18.07.2012 - 27 W (pat) 539/12
    Das Publikum werde in dem angemeldeten Bildzeichen keinen Hinweis auf die Herkunft der beanspruchten Waren und Dienstleistungen aus einem bestimmten Unternehmen sehen, sondern nur einen Hinweis auf die geographische Herkunft (vgl. BGH GRUR 2005, 257 - Bürogebäude).

    Danach sei die stilisierte  Wiedergabe  eines bekannten Bauwerks  unterscheidungskräftig, wenn das Bildzeichen nicht nur die Darstellung von Merkmalen, die für die Waren/Dienstleistungen typisch oder lediglich dekorativer Art seien, sondern darüber hinausgehende charakteristische Merkmale" aufweise (BPatG 26 W (pat) 110/06 - Hofbräuhaus; BGH GRUR 2005, 257 - Bürogebäude).

    Das ist hier nicht der Fall (vgl. BGH GRUR 2004, 331, 332 - Westie-Kopf; GRUR 2004, 683, 684 - Farbige Arzneimittelkapsel; GRUR 2005, 257, 258 - Bürogebäude; BPatG, Beschl. v. 23. Januar  2008 - 26 W (pat) 110/06, BeckRS 2008, 05291 - Hofbräuhaus).

  • BGH, 22.01.2009 - I ZB 52/08

    DeutschlandCard

    Auszug aus BPatG, 18.07.2012 - 27 W (pat) 539/12
    Dem steht nicht entgegen, dass das Eintragungshindernis nach § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG schon dann greift, wenn jedenfalls eine von mehreren möglichen Bedeutungen beschreibend ist, wie es für originär beschreibende Angaben allgemein anerkannt ist (BGH GRUR 2004, 146 Rn. 32 - Wrigley; GRUR 2009, 952 Rn. 15 - DeutschlandCard).

    Dem steht nicht entgegen, dass das Eintragungshindernis nach § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG schon dann greift, wenn jedenfalls eine von mehreren möglichen Bedeutungen beschreibend ist, wie es für originär beschreibende Angaben allgemein anerkannt ist (BGH GRUR 2004, 146 Rn. 32 - Wrigley; GRUR 2009, 952 Rn. 15 - DeutschlandCard).

  • EuGH, 23.10.2003 - C-191/01

    EIN WORTZEICHEN KANN VON DER EINTRAGUNG ALS GEMEINSCHAFTSMARKE AUSGESCHLOSSEN

    Auszug aus BPatG, 18.07.2012 - 27 W (pat) 539/12
    Dem steht nicht entgegen, dass das Eintragungshindernis nach § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG schon dann greift, wenn jedenfalls eine von mehreren möglichen Bedeutungen beschreibend ist, wie es für originär beschreibende Angaben allgemein anerkannt ist (BGH GRUR 2004, 146 Rn. 32 - Wrigley; GRUR 2009, 952 Rn. 15 - DeutschlandCard).

    Dem steht nicht entgegen, dass das Eintragungshindernis nach § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG schon dann greift, wenn jedenfalls eine von mehreren möglichen Bedeutungen beschreibend ist, wie es für originär beschreibende Angaben allgemein anerkannt ist (BGH GRUR 2004, 146 Rn. 32 - Wrigley; GRUR 2009, 952 Rn. 15 - DeutschlandCard).

  • BGH, 17.05.2001 - I ZB 60/98

    Gute Zeiten - Schlechte Zeiten; Unterscheidungskraft einer Wortfolge

    Auszug aus BPatG, 18.07.2012 - 27 W (pat) 539/12
    Solchen Darstellungen kann der Markenschutz nicht aus generellen Erwägungen aberkannt werden (BGH GRUR 2000, 882 (883) - Bücher für eine bessere Welt; BGH GRUR 2001, 1043 (1045) - Gute Zeiten - Schlechte Zeiten).

    Nach der Lebenserfahrung werden die inländischen Verbraucher selbst bei Waren der Klasse 16 und Dienstleistungen der Klasse 41 nicht annehmen, dass diese auf ein mit dem Zeichen gekennzeichnetes Thema, nämlich den Kölner Dom beschränkt seien (vgl. zu vergleichbaren Waren: BGH GRUR 2001, 1043 (1045) - Gute Zeiten - Schlechte Zeiten) oder besondere Eigenschaften aufweisen, die mit dem Kölner Dom zusammenhängen.

  • BPatG, 15.11.2010 - 27 W (pat) 218/09

    Markenbeschwerdeverfahren - "Ruhrstadion" - Stadionname - betrieblicher

    Auszug aus BPatG, 18.07.2012 - 27 W (pat) 539/12
    5) Das Interesse der Allgemeinheit an Motiven erfordert keine Beschränkung des Markenschutzes für einzelne Darstellungsweisen bereits im Eintragungsverfahren, obwohl nahezu jedes Bild für die - nicht markenmäßig benutzte - Dekoration der beanspruchter Gegenstände beschreibend sein kann (vgl. BPatG, Beschl. v. 15. November 2010 - 27 W (pat) 218/09 - Ruhrstadion).

    Diesem Interesse wird hinreichend dadurch Rechnung getragen, dass bei einer solchen Verwendung eine (markenmäßige) Benutzung des Zeichens im Sinne von § 14 Abs. 2 MarkenG zu verneinen ist (BPatG, Beschl. v. 15. November 2010 - 27 W (pat) 218/09, BeckRS 2011, 03279 - Ruhrstadion).

  • BPatG, 13.07.2010 - 27 W (pat) 85/10

    Markenbeschwerdeverfahren - "Konstanzer Konzilgespräch" - zu

    Auszug aus BPatG, 18.07.2012 - 27 W (pat) 539/12
    2) Dass Hinweise auf Gebäude von allgemeinen Ortsangaben abzugrenzen sind, da Veranstaltungen dort nur im Einverständnis mit dem Inhaber des Hausrechts stattfinden können (BPatG MarkenR 2010, 403 - Konstanzer Konzilgespräch; Beschl. v. 8. März 2012 - 27 W (pat) 8/11 - telespargel event), gilt erst recht für deren bildliche Darstellung.

    Soweit die beanspruchten Dienstleistungen der Klasse 41, zu denen z. B. Orgelkonzerte gehören, im Dom stattfinden können, ist zu beachten, dass Hinweise auf Veranstaltungsorte von allgemeinen Ortsangaben abzugrenzen sind, da Veranstaltungen dort nur im Einverständnis mit dem Inhaber des Hausrechts stattfinden können (BPatG MarkenR 2010, 403 - Konstanzer Konzilgespräch; Beschl. v. 8. März 2012 - 27 W (pat) 8/11, BeckRS 2012, 11120 - telespargel event).

  • BPatG, 08.03.2012 - 27 W (pat) 8/11

    Telespargel - Markenbeschwerdeverfahren - "telespargel event" - Bezeichnungen von

    Auszug aus BPatG, 18.07.2012 - 27 W (pat) 539/12
    2) Dass Hinweise auf Gebäude von allgemeinen Ortsangaben abzugrenzen sind, da Veranstaltungen dort nur im Einverständnis mit dem Inhaber des Hausrechts stattfinden können (BPatG MarkenR 2010, 403 - Konstanzer Konzilgespräch; Beschl. v. 8. März 2012 - 27 W (pat) 8/11 - telespargel event), gilt erst recht für deren bildliche Darstellung.

    Soweit die beanspruchten Dienstleistungen der Klasse 41, zu denen z. B. Orgelkonzerte gehören, im Dom stattfinden können, ist zu beachten, dass Hinweise auf Veranstaltungsorte von allgemeinen Ortsangaben abzugrenzen sind, da Veranstaltungen dort nur im Einverständnis mit dem Inhaber des Hausrechts stattfinden können (BPatG MarkenR 2010, 403 - Konstanzer Konzilgespräch; Beschl. v. 8. März 2012 - 27 W (pat) 8/11, BeckRS 2012, 11120 - telespargel event).

  • BGH, 27.04.2006 - I ZB 96/05

    FUSSBALL WM 2006

  • BGH, 31.03.2010 - I ZB 62/09

    Marlene-Dietrich-Bildnis II

  • BGH, 24.06.2010 - I ZB 115/08

    TOOOR!

  • BGH, 17.02.2000 - I ZB 33/97

    Bücher für eine bessere Welt; Unterscheidungskraft einer Wortfolge

  • BPatG, 07.12.2010 - 33 W (pat) 47/09

    Markenbeschwerdeverfahren - "STUBENGASSE MÜNSTER (Wort-Bild-Marke)" -

  • BPatG, 03.04.2000 - 30 W (pat) 247/97
  • EuGH, 21.01.2010 - C-398/08

    Audi / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr. 40/94 -

  • BGH, 28.06.2001 - I ZB 58/98

    Anti KALK; Unterscheidungskraft einer farbigen Bildmarke mit Wortfolge

  • BGH, 29.04.2004 - I ZB 26/02

    Farbige Arzneimittelkapsel

  • BGH, 03.07.2003 - I ZB 21/01

    "Westie-Kopf"; Bindungswirkung einer zurückverweisenden Entscheidung des

  • BPatG, 15.01.2010 - 27 W (pat) 250/09

    Markenbeschwerdeverfahren - "In Kölle jebore" - blickfangmäßiger, dekorativer

  • BPatG, 02.03.2005 - 26 W (pat) 258/03
  • BPatG, 27.09.2012 - 27 W (pat) 31/11

    Gehendes Ampelmännchen - Markenlöschungsverfahren - "Bildmarke (gehendes

    Eine Parallele zu sprachüblichen Bezeichnungen von Ereignissen (Fußballweltmeisterschaft) ist nicht zu ziehen (BPatG BeckRS 2012, 17027 - Kölner Dom II; Albrecht, BayVBI 2011, 756).
  • BPatG, 19.03.2013 - 33 W (pat) 39/11

    G8-Strandkorb - Markenbeschwerdeverfahren - "G8-Strandkorb" - zum Schutz

    Liegen die Voraussetzungen des § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG nicht vor, so kann einer Marke nämlich nicht allein wegen eines allgemeinen, von den tatbestandlichen Voraussetzungen dieses Paragraphen losgelösten Freihaltebedürfnisses der Schutz nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 oder Nr. 2 MarkenG versagt werden (BGH GRUR 2012, 1044 (1047) - Neuschwanstein; BPatG GRUR-RR 2013, 17 (18) - Domfront; Assaf, Der Markenschutz und seine kulturelle Bedeutung, GRUR Int. 2009, 1 (3, 4) ; a. A. Generalanwalt Ruiz-Jarabo Colomer in den Schlussanträgen vom 8.9.2005, C-361/04 (Nr. 68) - PICARO/PICASSO; Slg. 2005, I-645, 659; OLG Dresden OLGR Dresden 2001, 18 (Ls) - Johann-Sebastian Bach).
  • BPatG, 08.04.2014 - 27 W (pat) 516/14

    Markenbeschwerdeverfahren - "Schloss Neubeuern" - zur Schutzfähigkeit von

    Und nehmen den Namen bei entsprechender Benutzung als unterscheidungskräftigen Herkunftshinweis, Ein Kulturdenkmal der hier in Rede stehenden Größenordnung kann ein privater Eigentümer nämlich regelmäßig nicht ohne eine angemessene geschäftliche Nutzung erhalten (BGH GRUR 2012, 534 Rn. 29 - Landgut Borsig; BPatG BeckRS 2012, 17027 - Domfront).
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