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Rechtsprechung
   BVerfG, 02.08.2010 - 1 BvQ 23/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,1529
BVerfG, 02.08.2010 - 1 BvQ 23/10 (https://dejure.org/2010,1529)
BVerfG, Entscheidung vom 02.08.2010 - 1 BvQ 23/10 (https://dejure.org/2010,1529)
BVerfG, Entscheidung vom 02. August 2010 - 1 BvQ 23/10 (https://dejure.org/2010,1529)
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Volltextveröffentlichungen (11)

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  • lexetius.com
  • openjur.de

    Artt. 2 Abs. 1, 12 Abs. 1, 20 Abs. 3, 14 GG; §§ 3 Abs. 1 Satz 1, 6 Abs. 1 Satz 2 GSGBay
    Bayerisches Rauchverbot auch in Shisha-Bars nicht verfassungswidrig

  • Bundesverfassungsgericht
  • rechtsinformationen.bund.de

    Ablehnung des Erlasses einer eA: Zulässigkeit eines strikten Rauchverbots in Gaststätten gem dem bayerischen "Gesetz zum Schutz der Gesundheit" (Gesundheitsschutzgesetz - juris: GesSchG BY 2010) - hier: Rauchverbot auch für sog Shisha-Bars

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 12 Abs 1 GG, Art 2 Abs 1 GG, Art 3 Abs 1 GG, § 32 Abs 1 BVerfGG, § 90 BVerfGG
    Ablehnung des Erlasses einer eA: Zulässigkeit eines strikten Rauchverbots in Gaststätten gem dem bayerischen "Gesetz zum Schutz der Gesundheit" (Gesundheitsschutzgesetz - juris: GesSchG BY 2010) - hier: Rauchverbot auch für sog Shisha-Bars

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsmäßigkeit eines strikten Rauchverbots für alle Gaststätten i.S.d. Gaststättengesetzes (GSG); Vorrang des Gesundheitsschutzes gegenüber den damit beeinträchtigten Freiheitsrechten; Erfordernis einer Übergangsregelung oder eines finanziellen Ausgleichs für ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit eines strikten Rauchverbots für alle Gaststätten i.S.d. GSG; Vorrang des Gesundheitsschutzes gegenüber den damit beeinträchtigten Freiheitsrechten; Erfordernis einer Übergangsregelung oder eines finanziellen Ausgleichs für besonders belastete ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Bayerisches Rauchverbot auch in Shisha-Bars nicht verfassungswidrig

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Bayerisches Rauchverbot auch in Shisha-Bars

  • lto.de (Kurzinformation)

    Rauchverbot gilt auch in Shisha-Bars

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Rauchverbot in bayerischen Shisha-Bars

  • ra-dr-graf.de (Kurzinformation)

    Striktes bayerisches Rauchverbot gilt auch in Shisha-Bars

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Bayerisches Rauchverbot gilt auch in Shisha-Bars

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Wasserpfeifen helfen nicht: Bayerisches Rauchverbot gilt auch für Shisha-Bars

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Bayerisches Rauchverbot auch in Shisha-Bars nicht verfassungswidrig

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Rauchverbot in Shisha-Bars nicht verfassungswidrig - Gesundheitsschutz gegenüber Freiheitsrechte vorrangig zu behandeln

Papierfundstellen

  • NJW 2011, 1132
  • NVwZ 2011, 294
  • DÖV 2011, 37
  • GewArch 2010, 495
 
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Wird zitiert von ... (14)Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 30.07.2008 - 1 BvR 3262/07

    Rauchverbot in Gaststätten

    Auszug aus BVerfG, 02.08.2010 - 1 BvQ 23/10
    Rn. 7 Das Bundesverfassungsgericht hat bereits in seinem Urteil vom 30. Juli 2008 entschieden, dass der Gesetzgeber von Verfassungs wegen nicht gehindert ist, dem Gesundheitsschutz gegenüber den damit beeinträchtigten Freiheitsrechten, insbesondere der Berufsfreiheit der Gastwirte und der Verhaltensfreiheit der Raucher, den Vorrang einzuräumen und ein striktes Rauchverbot in Gaststätten zu verhängen (vgl. BVerfGE 121, 317 ).

    Angesichts des Einschätzungsspielraums, der dem Gesetzgeber zusteht, wenn er zur Verhütung von Gefahren für die Allgemeinheit tätig wird (vgl. BVerfGE 121, 317 m.w.N.), ist es verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, dass der Landesgesetzgeber auch den beim Rauchen von Wasserpfeifen entstehenden Tabakrauch in der Umgebungsluft als Gefahr für die Gesundheit der Bevölkerung ansieht (vgl. dazu Deutsches Krebsforschungszentrum, Wasserpfeife - die süße Versuchung ; Bundesinstitut für Risikobewertung, Ausgewählte Fragen und Antworten zu Wasserpfeifen, Aktualisierte FAQ des BfR vom 1. Mai 2009 ).

    Denn eine stärkere Belastung von Inhabern bestimmter Arten von Gaststätten - bis hin zur Gefährdung ihrer wirtschaftlichen Existenz - ist angesichts der für alle Gaststätten geltenden Regelung durch hinreichende sachliche Gründe gerechtfertigt, weshalb weder Ausnahme- noch Härteregelungen erforderlich sind (vgl. BVerfGE 121, 317 ).

    Rn. 10 An der vom Antragsteller ebenfalls geltend gemachten Eigentumsgarantie (Art. 14 Abs. 1 GG) ist das Rauchverbot nicht zu messen (vgl. BVerfGE 121, 317 ).

  • BVerfG, 06.08.2008 - 1 BvR 3198/07

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen bayerische Nichtraucherschutzregelungen

    Auszug aus BVerfG, 02.08.2010 - 1 BvQ 23/10
    Ausweislich einer früheren Verfassungsbeschwerde gegen das Gesundheitsschutzgesetz vom 20. Dezember 2007 (1 BvR 1431/08) ist der Antragsteller türkischer Staatsangehöriger.

    Auf dieser Grundlage hat es auch das Gesundheitsschutzgesetz vom 20. Dezember 2007 in seiner ursprünglichen Fassung, der das hier angegriffene Gesetz weitestgehend entspricht, ausdrücklich gebilligt (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 6. August 2008 - 1 BvR 3198/07, 1 BvR 1431/08 -, NJW 2008, S. 2701).

  • BVerfG, 15.01.2002 - 1 BvR 1783/99

    Schächten

    Auszug aus BVerfG, 02.08.2010 - 1 BvQ 23/10
    Auch wenn für den Antragsteller, der sich als ausländischer Staatsangehöriger für seine Berufstätigkeit auf die Verhaltensfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG) berufen kann (vgl. BVerfGE 104, 337 ), das Gleiche gelten mag, bedarf es vorliegend keiner Entscheidung, ob Gaststätten, die überwiegend auf das Rauchen von Wasserpfeifen ausgerichtet sind, die beschriebenen Voraussetzungen einer besonderen Betroffenheit erfüllen (vgl. in diesem Zusammenhang VerfGH Saarland, Urteil vom 1. Dezember 2008 - Lv 2/08 u.a. -, Bl. 20 ff. des Umdrucks; VerfGH Berlin, Beschluss vom 11. Juli 2008 - 93 A/08 -, juris).
  • BVerfG, 06.10.1987 - 1 BvR 1086/82

    Arbeitnehmerüberlassung

    Auszug aus BVerfG, 02.08.2010 - 1 BvQ 23/10
    Dies ist anzunehmen, wenn Gruppenangehörige nicht nur in einzelnen, aus dem Rahmen fallenden Sonderkonstellationen, sondern in bestimmten, wenn auch zahlenmäßig begrenzten typischen Fällen ohne zureichende sachliche Gründe verhältnismäßig stärker belastet werden als andere (vgl. BVerfGE 77, 84 m.w.N.).
  • BVerfG, 07.05.2010 - 2 BvR 987/10

    Einstweilige Anordnung zur Verhinderung der Gewährungleistungsübernahme für …

    Auszug aus BVerfG, 02.08.2010 - 1 BvQ 23/10
    Es kann dahinstehen, ob der Erlass einer einstweiligen Anordnung schon deshalb ausscheidet, weil das angegriffene Gesetz bei Antragstellung noch nicht im Bayerischen Gesetz- und Verordnungsblatt verkündet worden war (vgl. BVerfGE 11, 339 ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 7. Mai 2010 - 2 BvR 987/10 -, NJW 2010, S. 1586 ;… Beschluss des Zweiten Senats vom 9. Juni 2010 - 2 BvR 1099/10 -, WM 2010, S. 1160 ).
  • BVerfG, 09.06.2010 - 2 BvR 1099/10

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Verhinderung des …

    Auszug aus BVerfG, 02.08.2010 - 1 BvQ 23/10
    Es kann dahinstehen, ob der Erlass einer einstweiligen Anordnung schon deshalb ausscheidet, weil das angegriffene Gesetz bei Antragstellung noch nicht im Bayerischen Gesetz- und Verordnungsblatt verkündet worden war (vgl. BVerfGE 11, 339 ;… BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 7. Mai 2010 - 2 BvR 987/10 -, NJW 2010, S. 1586 ; Beschluss des Zweiten Senats vom 9. Juni 2010 - 2 BvR 1099/10 -, WM 2010, S. 1160 ).
  • BVerfG, 23.01.2001 - 2 BvQ 42/00

    Akteneinsicht und Anhörung im Parteiverbotsverfahren

    Auszug aus BVerfG, 02.08.2010 - 1 BvQ 23/10
    Eine einstweilige Anordnung darf jedoch nicht ergehen, wenn sich das in der Hauptsache zu verfolgende Begehren als unzulässig oder als offensichtlich unbegründet erweisen würde (vgl. BVerfGE 92, 130 ; 103, 41 ).
  • BVerfG, 09.02.1995 - 2 BvQ 6/95

    Keine einstweilige Anordnung zur Vorlage der jährlichen Prüfungsberichte des …

    Auszug aus BVerfG, 02.08.2010 - 1 BvQ 23/10
    Eine einstweilige Anordnung darf jedoch nicht ergehen, wenn sich das in der Hauptsache zu verfolgende Begehren als unzulässig oder als offensichtlich unbegründet erweisen würde (vgl. BVerfGE 92, 130 ; 103, 41 ).
  • VerfGH Saarland, 01.12.2008 - Lv 2/08

    Anforderungen an gesetzliches Rauchverbot; Ausnahmen vom Rauchverbot; …

    Auszug aus BVerfG, 02.08.2010 - 1 BvQ 23/10
    Auch wenn für den Antragsteller, der sich als ausländischer Staatsangehöriger für seine Berufstätigkeit auf die Verhaltensfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG) berufen kann (vgl. BVerfGE 104, 337 ), das Gleiche gelten mag, bedarf es vorliegend keiner Entscheidung, ob Gaststätten, die überwiegend auf das Rauchen von Wasserpfeifen ausgerichtet sind, die beschriebenen Voraussetzungen einer besonderen Betroffenheit erfüllen (vgl. in diesem Zusammenhang VerfGH Saarland, Urteil vom 1. Dezember 2008 - Lv 2/08 u.a. -, Bl. 20 ff. des Umdrucks; VerfGH Berlin, Beschluss vom 11. Juli 2008 - 93 A/08 -, juris).
  • BVerfG, 02.11.1960 - 2 BvQ 9/60

    Keine Antragsberechtigung des Beteiligten im Ausgangsverfahren für einstweilige …

    Auszug aus BVerfG, 02.08.2010 - 1 BvQ 23/10
    Es kann dahinstehen, ob der Erlass einer einstweiligen Anordnung schon deshalb ausscheidet, weil das angegriffene Gesetz bei Antragstellung noch nicht im Bayerischen Gesetz- und Verordnungsblatt verkündet worden war (vgl. BVerfGE 11, 339 ;… BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 7. Mai 2010 - 2 BvR 987/10 -, NJW 2010, S. 1586 ;… Beschluss des Zweiten Senats vom 9. Juni 2010 - 2 BvR 1099/10 -, WM 2010, S. 1160 ).
  • BVerfG, 11.10.1972 - 1 BvL 2/71

    Verfassungswidrigkeit des EinzelHG

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.11.2014 - 4 A 775/14

    E-Zigaretten in nordrhein-westfälischen Gaststätten nicht verboten

    BVerfG, Beschluss vom 2. August 2010 - 1 BvQ 23/10; BayVerfGH, Beschluss vom 13. September 2011 - Vf. 12-VII-10 ; OVG NRW, Beschluss vom 1. August - - 4 B 608/13 - m. w. N.,.

    BVerfG, Beschluss vom 2. August 2010 - 1 BvQ 23/10; BayVerfGH, Beschluss vom 13. September 2011 - Vf. 12-VII-10 ; OVG NRW, Beschluss vom 1. August - - 4 B 608/13 - m. w. N.,.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.08.2013 - 4 B 608/13

    Kein Fall für das Nichtraucherschutzgesetz - Shisha-Café darf Wasserpfeifen mit …

    Rn. 36 vgl. BVerfG, Beschluss vom 2. August 2010 - 1 BvQ 23/10 -, GewArch 2010, 495 f.; OVG NRW, Beschluss vom 22. Mai 2012 - 4 B 220/12 -,.
  • VerfGH Saarland, 28.03.2011 - Lv 3/10

    Anforderungen an gesetzliches Rauchverbot; Rechtfertigung des ausnahmslosen …

    Es begegnet keinen verfassungsrechtlichen Bedenken, diese Form des Rauchens ebenfalls in das Rauchverbot einzubeziehen (vgl. BVerfG, Beschl. vom 2. August 2010 - 1 BvQ 23/10 -, Rdnr. 8).

    d) Entscheidet sich der Gesetzgeber wegen des hohen Rangs der zu schützen- den Rechtsgüter für ein striktes Rauchverbot in allen Gaststätten im Sinne von § 1 GastG, so darf er dieses Konzept konsequent verfolgen und muss sich we- der auf Ausnahmeregelungen noch Übergangs- oder Ausgleichsregelungen für solche Gaststätten einlassen, bei denen - wie bei so genannten Shisha-Cafés - das Rauchen Teil des gastronomischen Konzepts ist, noch auf Ausnahmerege- lungen für inhabergeführte Gaststätten oder für Gaststätten, deren Gastraum- fläche weniger als 75 qm beträgt und deren Angebot neben Getränken auf ein- fach zubereitete Speisen beschränkt ist (so für Shisha-Bars auch BVerfG, Beschl. vom 2. August 2010 - 1 BvQ 23/10 -, Rdnr. 9).

    Der Gesetzgeber kann dann gehalten sein, den unterschiedlichen Auswirkungen einer gesetzlichen Regelung durch Ausnahmetatbestände, Übergangs- oder Ausgleichsregelungen Rechnung zu tragen (vgl. BVerfGE 34, 71 [80]; 121, 317 [358]); BVerfG, Beschl. vom 2. August 2010 - 1 BvQ 23/10 -, Rdnr. 9).

    Daher wäre zu fra- gen, ob diese stärkere Belastung derartiger Gaststättenbetreiber angesichts der für alle Gaststätten geltenden Regelung ebenfalls noch durch hinreichende sachliche Gründe gerechtfertigt ist oder ob sie das Übermaßverbot verletzt und die Grenze der Zumutbarkeit überschreitet, weshalb auf Dauer angelegte Aus- nahmetatbestände, Übergangs- oder Ausgleichsregelungen erforderlich wären (vgl. BVerfGE 121, 317 [358]; BVerfG, Beschl. vom 2. August 2010 - 1 BvQ 23/10 -, Rdnr. 9).

    überragend wichtiger Gemeinwohlbelange in einem nicht unerheblichen Ge- fährdungsbereich völlig aufzugeben (vgl. allgemein BVerfGE 121, 317 [358 f.]; speziell für Shisha-Lokale BVerfG, Beschl. vom 2. August 2010 - 1 BvQ 23/10 -, Rdnr. 9).

    Lokalen mit der Möglichkeit zum Wasserpfeifen-Konsum kommt insoweit keine Sonderstel- lung gegenüber allen anderen Arten von Gaststätten zu (vgl. BVerfG, Beschl. vom 2. August 2010 - 1 BvQ 23/10 -, Rdnr. 9).

    Das Bundesverfassungsgericht hat es abgelehnt, ein Rauchverbot für Gaststät- ten an der Eigentumsgarantie des Art. 14 Abs. 1 GG zu messen, da der Schwerpunkt des Eingriffs nicht in der Begrenzung der Innehabung und Ver- wendung der Vermögensposition "Hausrecht" liege (BVerfGE 121, 317 [344 f.]; speziell zu einer Shisha-Bar BVerfG, Beschl. vom 2. August 2010 - 1 BvQ 23/10 - Rdnr. 10; BayVerfGH, Entsch. vom 25. Juni 2010 - Vf. 1-VII-08 -).

  • VerfGH Bayern, 13.09.2011 - 12-VII-10

    Rauchverbot in Shisha-Cafés

    Rn. 94 Der Verfassungsgerichtshof hat in seiner Entscheidung vom 14. April 2011 (BayVBl 2011, 466) unter Bezugnahme u. a. auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts festgestellt, dass das strikte Rauchverbot in Gaststätten mit der Bayerischen Verfassung vereinbar ist (VerfGH vom 25.6.2010 = BayVBl 2010, 658; BVerfGE 121, 317; BVerfG vom 6.8.2008 = NJW 2008, 2701; BVerfG BayVBl 2010, 723; BVerfG vom 2.8.2010 = NVwZ 2011, 294).

    In diesem Rahmen konnte er auch im Passivrauch von Wasserpfeifen einen Anlass für gesetzliche Regelungen sehen (BVerfG NVwZ 2011, 294/295; VerfGH des Saarlandes vom 28.3.2011 Az. Lv 3, 4, 6/10 S. 14).

    Denn eine stärkere Belastung von Inhabern bestimmter Arten von Gaststätten, bis hin zur Gefährdung ihrer wirtschaftlichen Existenz, ist angesichts der für alle Gaststätten geltenden Regelung durch hinreichende sachliche Gründe gerechtfertigt (BVerfG NVwZ 2011, 294/295).

    Rn. 113 bb) Dass der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (im engeren Sinn) angesichts des hohen Rangs des Gesundheitsschutzes der - bereits im ursprünglichen Gesundheitsschutzgesetz vom 20. Dezember 2007 (GVBl S. 384) ohne Ausgleichs- und Übergangsregelungen erfolgten - Einführung eines strikten Rauchverbots in Gaststätten nicht entgegensteht, haben sowohl das Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 121, 317/357 ff.; BVerfG NVwZ 2011, 294) als auch der Bayerische Verfassungsgerichtshof (VerfGH BayVBl 2010, 658/665) bereits entschieden.

  • VG Köln, 25.02.2014 - 7 K 4612/13

    E-Zigaretten in Gaststätten nicht verboten

    Rn. 75 vgl. BVerfG, Beschluss vom 02.08.2010 - 1 BvQ 23/10 - juris; BayVerfGH, Beschluss vom 13.09.2011 - Vf. 12-VII-10 - juris; OVG NRW, Beschluss vom 22.05.2012 - 4 B 220/12 - juris; dagegen OVG NRW, Beschluss vom 01.08.2013 - 4 B 608/13 - juris, zur Anwendung des NiSchG NRW auf tabakfreie Wasserpfeife,.
  • VerfGH Bayern, 14.04.2011 - 13-VII-08

    Verfassungsmäßigkeit des strikten Rauchverbots in Gaststätten

    Rn. 32 Mittlerweile hat das Bundesverfassungsgericht wiederholt entschieden, dass auch die durch Volksentscheid beschlossenen Regelungen des Gesundheitsschutzgesetzes vom 23. Juli 2010 (GSG 2010) zum Rauchverbot in Gaststätten verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden sind (BVerfG vom 2.8.2010 = BayVBl 2010, 723; BVerfG vom 2.8.2010 = GewArch 2010, 495).

    Rn. 46 Entscheidet sich der Gesetzgeber, wie in den angegriffenen Regelungen des ursprünglichen und des derzeitigen Gesundheitsschutzgesetzes geschehen, wegen des hohen Rangs der zu schützenden Verfassungsrechtsgüter für ein alle Gaststätten umfassendes Rauchverbot, so darf er dieses Regelungskonzept konsequent verfolgen und muss sich nicht auf Sonderregelungen etwa für getränkegeprägte Einraumgaststätten ("Eckkneipen") oder für solche Gaststätten einlassen, bei denen das Rauchen Teil des gastronomischen Konzepts ist (BVerfGE 121, 317/357 f.; BVerfG GewArch 2010, 495).

  • VerfGH Bayern, 31.01.2012 - 26-VII-10

    Rauchverbot für Rauchervereine und Raucherclubs

    Rn. 40 1. Das in Art. 3 Abs. 1 Satz 1 i. V. m. Art. 2 Nr. 8 GSG normierte strikte Rauchverbot in Gaststätten ist, wie der Verfassungsgerichtshof in seinen Entscheidungen vom 14. April 2011 (BayVBl 2011, 466) und vom 13. September 2011 (BayVBl 2012, 13) unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG vom 30.7.2008 = BVerfGE 121, 317; BVerfG vom 6.8.2008 = NJW 2008, 2701; BVerfG vom 2.8.2010 = BayVBl 2010, 723; BVerfG vom 2.8.2010 = NVwZ 2011, 294) festgestellt hat, mit der Bayerischen Verfassung vereinbar.
  • OVG Niedersachsen, 17.10.2018 - 13 ME 107/18

    Einordnung des Inhalierens oder Einatmens des mit einer Wasserpfeife erzeugten …

    Rn. 24 Verfassungsrechtliche Bedenken gegen das sich danach ergebende Verbot, in vollständig umschlossenen Räumlichkeiten von Gaststätten Tabak in Wasserpfeifen zu rauchen, hegt der Senat nicht (vgl. hierzu BVerfG, Beschl. v. 2.8.2010 - 1 BvQ 23/10 -, juris Rn. 8 f.;… Bayerischer VerfGH, Entsch. v. 13.9.2011 - Vf. 12-VII-10 -, juris Rn. 101 ff. in beiden Fällen Shisha-Bars betreffend).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.10.2011 - 10 S 2533/09

    Rauchverbot in gastronomisch genutzter Teilfläche einer Einkaufspassage

    Auf diese Ausführungen nimmt der Senat Bezug mit dem ergänzenden Hinweis, dass auch das mittlerweile auf Grund eines Volksentscheids in Bayern geltende strikte Rauchverbot in Gaststätten von der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung gebilligt worden ist (vgl. BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 02.08.2010 - 1 BvR 1746/10 -, GewA 2010, 370, und - 1 BvQ 23/10 -, GewA 2010, 495; BayVerfGH, Entscheidung vom 14.04.2011 - 13-VII-08 -, BayVBl 2011, 466).
  • VG Ansbach, 17.11.2017 - AN 14 K 17.00178

    Anordnung eines Rauchverbots

    Entgegen der Auffassung des Klägers bestehen keine Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Gesundheitsschutzgesetzes vom 23. Juli 2010 (vgl. auch BVerfG, B. v. 2.8.2010 - 1 BvQ 23/10 -, juris).

    Die Einbeziehung des Rauchens von Wasserpfeifen in das Rauchverbot ist nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (vgl. BVerfG, B.v. 2.8.2010 - 1 BvQ 23/10 -, juris; ebenso BayVerfGH, Entscheidung v. 13.9.2011 - Vf 12-VIII-10 -, juris).

  • VerfGH Bayern, 13.03.2012 - 9-VII-11

    Rauchverbot in Spielhallen

  • VGH Bayern, 10.02.2011 - 9 CE 10.3177

    Das Rauchverbot des Art. 3 Abs. 1 Satz 1 des Gesundheitsschutzgesetzes (GSG) gilt …

  • VG Würzburg, 01.12.2021 - W 6 K 21.411

    Versagungsgegenklage, Geeignetheitsbescheinigung zum Aufstellen von …

  • VG Gelsenkirchen, 24.01.2012 - 19 L 1364/11

    Einstweiliger Rechtschutz im Zusammenhang mit einem Rauchverbot in einer …

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