Rechtsprechung
| OLG Dresden, 29.07.1999 - 8 W 1495/98 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 823 Abs. 2; StGB § 266a Abs. 1
Begriff des Vorenthaltens von Arbeitnehmeranteilen zur Sozialversicherung; Aktivlegitimation der Einzugsstelle - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Schadensersatz; Unerlaubte Handlung; Sozialversicherung; Arbeitnehmer; Arbeitnehmeranteil; Arbeitgeber; Arbeitslohn; Aktivlegitimation; Konkursausfallgeld
Verfahrensgang
- LG Chemnitz, 09.07.1998 - 5 O 2830/96
- OLG Dresden, 29.07.1999 - 8 W 1495/98
Papierfundstellen
- NJW-RR 2000, 1199
- NStZ 2001, 198
- NZI 2000, 376
- NZI 2001, 72
- NZS 2000, 580 (Ls.)
- GmbHR 2000, 1151 (Ls.)
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (14)
- BGH, 21.01.1997 - VI ZR 338/95
Verantwortlichkeit des Arbeitgebers für die Nichtabführung von …
Auszug aus OLG Dresden, 29.07.1999 - 8 W 1495/98
a) Zutreffend geht das Landgericht stillschweigend davon aus, dass § 266a Abs. 1 StGB ein Schutzgesetz i.S.d. § 823 Abs. 2 StGB zugunsten der die Sozialversicherungsträger und die Bundesanstalt für Arbeit repräsentierenden Einzugsstelle darstellt (zuletzt BGH ZIP 1998, 31, 32 m.N.) und dass der Beklagte als Geschäftsführer der Gemeinschuldnerin gem. § 14 Abs. 1 Nr. 1 StGB strafrechtlich und damit zugleich haftungsrechtlich für die Nichtabführung fälliger Arbeitnehmerbeiträge verantwortlich war (zuletzt BGHZ 134, 304, 312f; 133, 370, 375).Grundsätzlich werden Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung "vorenthalten", wenn sie bei Fälligkeit, nämlich in der Regel jeweils am 15. des Folgemonats, nicht an die zuständige Einzugsstelle abgeführt werden (zuletzt BGHZ 134, 304, 307; BGH ZIP 1996, 1989, 1990, jeweils m.w.N.).
Der Mehrzahl seiner Entscheidungen lagen Fälle zugrunde, in denen Gehaltszahlungen noch erfolgt waren (so etwa BGHZ 134, 304; ZIP 1996, 1989; WM 1985, 488).
Für das Vorenthalten ist und bleibt ausschlaggebend das bloße Nichtzahlen trotz entsprechender, auch von der herrschenden Meinung durchweg in den Tatbestand hineingelesener Möglichkeit (vgl. nur BGHZ 134, 304, 307ff).
Dabei kann offen bleiben, ob eine Pflicht des Arbeitgebers zur vorausschauenden Gewährleistung eigener Zahlungsfähigkeit durch Bildung entsprechender Rücklagen (vgl. BGHZ 134, 304) hier ohne weiteres angenommen werden könnte.
- BGH, 12.02.1985 - VI ZR 68/83
Nichtweiterleitung einbehaltener Arbeitnehmerbeiträge an eine Ortskrankenkasse - …
Auszug aus OLG Dresden, 29.07.1999 - 8 W 1495/98
Der Mehrzahl seiner Entscheidungen lagen Fälle zugrunde, in denen Gehaltszahlungen noch erfolgt waren (so etwa BGHZ 134, 304; ZIP 1996, 1989; WM 1985, 488).Nach früherem Recht konnte zweifelhaft sein, ob der für den Fall der Zahlung von Konkursausfallgeld gesetzlich bestimmte Anspruchsübergang auf die Bundesanstalt für Arbeit in §§ 141m Abs. 1, 141n S. 3 AFG a. F. (bis 1979; zur Gesetzesentwicklung Plagemann, EWiR 1990, 837f) auch den Schadensersatzanspruch gegen den Arbeitgeber erfasste (vgl. BGH WM 1985, 488 unter I 4; dort war vorsorglich eine Rückabtretung an die Einzugsstelle erfolgt) oder ob mit dem Erhalt der Erstattungsbeträge die Aktivlegitimation der Einzugsstelle entfiel.
- OLG Düsseldorf, 07.11.1997 - 22 U 257/96
Darlegungslast der Einzugsstelle bei Vorenthaltung von Arbeitnehmeranteilen
Auszug aus OLG Dresden, 29.07.1999 - 8 W 1495/98
aa) Die überwiegende Ansicht nimmt ein "Vorenthalten" auch im Falle ausbleibender Lohnzahlung an (KG wistra 1991, 188f; OLG Düsseldorf NJW-RR 1998, 689, 690; NJW-RR 1998, 243 und NJW-RR 1993, 1448; LG Leipzig EWiR 1997, 419f [Pape];… Tröndle, StGB, 48. Aufl., § 266a Rn. 11;… Samson/Günther, in: SK StGB, 6. Aufl., Stand: November 1997, § 266a Rn. 15ff, insbesondere Rn. 20; Pape/Voigt, WiB 1996, 829, 830; Martens, wistra 1986, 154, 155).Mit der Neufassung von § 141n AFG ist unmissverständlich klargestellt, dass der Anspruch auf Entrichtung der Sozialversicherungsbeiträge trotz Erstattung durch die Bundesanstalt für Arbeit bei der Einzugsstelle verbleibt (§ 141n Abs. 2 AFG), also ein Schaden keinesfalls mehr verneint werden kann (so auch OLG Düsseldorf NJW-RR 1998, 689, 691 und NJW-RR 1993, 1128, 1129; Plagemann, EWiR 1990, 837f entgegen LG Frankfurt, ebenda;… eingehend Pape/Voigt aaO, WIB 1996, 829, 834f).
- BGH, 15.10.1996 - VI ZR 319/95
Pflichten des Geschäftsführers einer GmbH; Abführung der Arbeitnehmerbeiträge zur …
Auszug aus OLG Dresden, 29.07.1999 - 8 W 1495/98
a) Zutreffend geht das Landgericht stillschweigend davon aus, dass § 266a Abs. 1 StGB ein Schutzgesetz i.S.d. § 823 Abs. 2 StGB zugunsten der die Sozialversicherungsträger und die Bundesanstalt für Arbeit repräsentierenden Einzugsstelle darstellt (zuletzt BGH ZIP 1998, 31, 32 m.N.) und dass der Beklagte als Geschäftsführer der Gemeinschuldnerin gem. § 14 Abs. 1 Nr. 1 StGB strafrechtlich und damit zugleich haftungsrechtlich für die Nichtabführung fälliger Arbeitnehmerbeiträge verantwortlich war (zuletzt BGHZ 134, 304, 312f; 133, 370, 375).Die übrigen Entscheidungen lassen freilich erkennen, dass der Bundesgerichtshof die tatsächliche Auszahlung der Löhne nicht als ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal ansieht (vgl. insbesondere BGHZ 133, 370, 374, wo von der Nichtabführung der "erarbeiteten Beiträge" die Rede ist, sowie BGH ZIP 1991, 1511, 1512, wonach es für die Fälligkeit der Beiträge "nicht auf den Zeitpunkt der Lohnauszahlung" ankomme).
- BGH, 15.10.1996 - VI ZR 327/95
Voraussetzungen der Haftung des Geschäftsführers für die Nichtabführung von …
Auszug aus OLG Dresden, 29.07.1999 - 8 W 1495/98
Grundsätzlich werden Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung "vorenthalten", wenn sie bei Fälligkeit, nämlich in der Regel jeweils am 15. des Folgemonats, nicht an die zuständige Einzugsstelle abgeführt werden (zuletzt BGHZ 134, 304, 307; BGH ZIP 1996, 1989, 1990, jeweils m.w.N.).Der Mehrzahl seiner Entscheidungen lagen Fälle zugrunde, in denen Gehaltszahlungen noch erfolgt waren (so etwa BGHZ 134, 304; ZIP 1996, 1989; WM 1985, 488).
- BGH, 18.11.1997 - VI ZR 11/97
Fälligkeit zu zahlender Gesamtsozialversicherungsbeiträge
Auszug aus OLG Dresden, 29.07.1999 - 8 W 1495/98
a) Zutreffend geht das Landgericht stillschweigend davon aus, dass § 266a Abs. 1 StGB ein Schutzgesetz i.S.d. § 823 Abs. 2 StGB zugunsten der die Sozialversicherungsträger und die Bundesanstalt für Arbeit repräsentierenden Einzugsstelle darstellt (zuletzt BGH ZIP 1998, 31, 32 m.N.) und dass der Beklagte als Geschäftsführer der Gemeinschuldnerin gem. § 14 Abs. 1 Nr. 1 StGB strafrechtlich und damit zugleich haftungsrechtlich für die Nichtabführung fälliger Arbeitnehmerbeiträge verantwortlich war (zuletzt BGHZ 134, 304, 312f; 133, 370, 375).Der Gemeinschuldnerin (und damit dem Beklagten) war die Zahlung nicht schon mit Stellung des Gesamtvollstreckungsantrags am 03.08.1992, sondern erst mit mit der Verhängung des allgemeinen Veräußerungsverbotes durch das Gesamtvollstreckungsgericht am 20.08.1992 unmöglich (vgl. eingehend BGH ZIP 1998, 31, 32).
- BGH, 20.03.1996 - 2 StR 4/96
Verurteilung - Angaben über die Anzahl der Beschäftigten - Beschäftigungszeiten - …
Auszug aus OLG Dresden, 29.07.1999 - 8 W 1495/98
Zwar erfordert eine strafrechtliche Verurteilung nach § 266a Abs. 1 StGB in der Regel Angaben über die Anzahl der Beschäftigten, deren Beschäftigungszeiten, das zu zahlende Arbeitsentgelt und zur Höhe des Beitragssatzes der örtlich zuständigen Krankenkasse (BGH NStZ 1996, 543; BGH wistra 1994, 193 f; BGH StrV 1993, 364).Ihrer bedarf es freilich auch nicht, weil die Höhe der für Mai bis Juli 1992 rückständigen Arbeitnehmeranteile, welche die Klägerin zu Beginn des Rechtsstreits forderte und welche auf den von der Gemeinschuldnerin selbst erstellten, im Prozess vorgelegten Beitragsnachweisen beruhten (Anlagen K 2 bis K 4 Anlagenband Klägervertreter), nicht wirksam bestritten ist (§ 138 Abs. 4 ZPO) und der Beklagte insbesondere auch nicht geltend gemacht hat, es seien Geringverdiener unter den Beschäftigten gewesen (vgl. dazu BGH NStZ 1996, 543).
- OLG Düsseldorf, 06.11.1992 - 22 U 104/92
Umfang der Haftung des GmbH-Geschäftsführers
Auszug aus OLG Dresden, 29.07.1999 - 8 W 1495/98
Mit der Neufassung von § 141n AFG ist unmissverständlich klargestellt, dass der Anspruch auf Entrichtung der Sozialversicherungsbeiträge trotz Erstattung durch die Bundesanstalt für Arbeit bei der Einzugsstelle verbleibt (§ 141n Abs. 2 AFG), also ein Schaden keinesfalls mehr verneint werden kann (so auch OLG Düsseldorf NJW-RR 1998, 689, 691 und NJW-RR 1993, 1128, 1129; Plagemann, EWiR 1990, 837f entgegen LG Frankfurt, ebenda;… eingehend Pape/Voigt aaO, WIB 1996, 829, 834f). - BGH, 01.10.1991 - VI ZR 374/90
Vorenthaltung von Arbeitnehmerbeiträgen zur Sozialversicherung - …
Auszug aus OLG Dresden, 29.07.1999 - 8 W 1495/98
Die übrigen Entscheidungen lassen freilich erkennen, dass der Bundesgerichtshof die tatsächliche Auszahlung der Löhne nicht als ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal ansieht (vgl. insbesondere BGHZ 133, 370, 374, wo von der Nichtabführung der "erarbeiteten Beiträge" die Rede ist, sowie BGH ZIP 1991, 1511, 1512, wonach es für die Fälligkeit der Beiträge "nicht auf den Zeitpunkt der Lohnauszahlung" ankomme). - OLG Düsseldorf, 18.06.1993 - 22 U 9/93
Auszug aus OLG Dresden, 29.07.1999 - 8 W 1495/98
aa) Die überwiegende Ansicht nimmt ein "Vorenthalten" auch im Falle ausbleibender Lohnzahlung an (KG wistra 1991, 188f; OLG Düsseldorf NJW-RR 1998, 689, 690; NJW-RR 1998, 243 und NJW-RR 1993, 1448; LG Leipzig EWiR 1997, 419f [Pape];… Tröndle, StGB, 48. Aufl., § 266a Rn. 11;… Samson/Günther, in: SK StGB, 6. Aufl., Stand: November 1997, § 266a Rn. 15ff, insbesondere Rn. 20; Pape/Voigt, WiB 1996, 829, 830; Martens, wistra 1986, 154, 155). - OLG Düsseldorf, 18.07.1997 - 22 U 269/96
Pflicht des GmbH-Geschäftsführers zur Abführung der Arbeitnehmerbeiträge zur …
- OLG Naumburg, 09.11.1993 - 4 W 171/93
Kostenfestsetzung während des gerichtlich angeordneten Ruhens des Verfahrens; …
- BGH, 22.03.1994 - 1 StR 31/94
Sozialversicherungsbeiträge - Geringverdiener - Abführung
- LG Leipzig, 14.02.1997 - 13 O 8140/96
Gesellschaftsrecht; Haftung des Geschäftsführers bei Nichtabführen von …
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Rechtsprechung
| OLG Celle, 12.01.2000 - 9 U 126/99 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Haftung des GmbH-Geschäftsführers: Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte für eine Schadenersatzklage gegen einen Geschäftsführer in der Schweiz; Pflicht des Geschäftsführers zur ordnungsgemäßen Abführung von Lohnsteuer auf seine Bruttovergütung
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 43 GmbHG ; § 42d EStG; Art. 28 EGBGB; Art. 5 LugÜ
Schadensersatz wegen Lohnsteuernachforderungen; Rechtsschutzbedürfnis für eine Klage gegen einen im Ausland lebenden Beklagten; Pflichten eines im Ausland lebenden Geschäftsführers einer inländischen Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH); Erfüllung von Pflichten ... - Judicialis
- riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Internationale Zuständigkeit nach Art. 5 LugÜ - Vertragspflichten von GmbH-Geschäftsführern
- rechtsportal.de
Zum Rechtsschutzbedürfnis bei Klagen gegen einen im Ausland lebenden Beklagten, wenn die Vollstreckung im Heimatstaat des Beklagten nach internationalen Recht nicht möglich ist, Erfüllungsort der Pflichten eines im Ausland lebenden Geschäftsführers einer inländischen ...
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)
Formaler Geschäftsführer, Haftung 43 GmbHG, Innenhaftung, Lohnsteuer, Pflichtverletzung nach 43 Abs. 2 GmbHG, Treuepflicht
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Schadensersatz wegen Lohnsteuernachforderungen; Rechtsschutzbedürfnis für eine Klage gegen einen im Ausland lebenden Beklagten; Pflichten eines im Ausland lebenden Geschäftsführers einer inländischen Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH); Erfüllung von Pflichten ...
Verfahrensgang
- LG Hildesheim, 22.04.1999 - 4 O 49/98
- OLG Celle, 12.01.2000 - 9 U 126/99
- BGH, 07.05.2001 - II ZR 60/00
Papierfundstellen
- BB 2000, 710
- GmbHR 2000, 1151 (Ls.)
- NZG 2000, 595
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BFH, 15.11.1971 - GrS 1/71
Geschäftsführer einer GmbH - Sitz im Inland - Wohnsitz in der Schweiz - Führen …
Auszug aus OLG Celle, 12.01.2000 - 9 U 126/99
Geschäftsführer haben die Pflichten aus ihren Dienstverträgen regelmäßig am Sitz der Gesellschaft zu erfüllen (vgl. Beschluss des Großen Senats des Bundesfinanzhofs vom 15. November 1971, BStBl. 1972 II S. 68 f., Zöller-Vollkommer, ZPO, 21. Aufl., § 29 Rdn. 21 'Dienstvertrag' m. N.).
- OLG Köln, 23.05.2019 - 18 U 85/17
Schadensersatzansprüche gegen einen Geschäftsführer; Gesellschaftssitz als …
Erfüllungsort für die Verpflichtungen eines Geschäftsführers aus der Organstellung seiner Gesellschaft gegenüber ist nach § 269 BGB der Sitz der Gesellschaft (…BGH, Urt. v. 10.02.1992, II ZR 23/91;… OLG München, Urt. v. 25.06.1999, 23 U 4834/98, jeweils a.a.O.), was das OLG Celle ausdrücklich auch für eine nach Art. 28 EGBGB a.F. zu beurteilende Fallgestaltung bejaht und dazu ausgeführt hat, dies gelte unabhängig davon, wie die Geschäftsverteilung im Innenverhältnis zwischen der Gesellschaft und den Geschäftsführer im Einzelnen ausgestaltet gewesen sei (OLG Celle, Urt. v. 12.01.2000, 9 U 126/99, a.a.O.).
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Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 11.05.2000 - 6 U 32/00 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Justiz Hessen
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)
Haftung für Wettbewerbsverstöße
- rechtsanwalt.com (Kurzinformation)
Haftung des zweiten Geschäftsführers für Wettbewerbsverstoß
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 22.12.1999 - 6 O 461/99
- OLG Frankfurt, 11.05.2000 - 6 U 32/00
Papierfundstellen
- GRUR-RR 2001, 198
- GmbHR 2000, 1151 (Ls.)
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (3)
- BGH, 26.09.1985 - I ZR 86/83
Sporthosen
Auszug aus OLG Frankfurt, 11.05.2000 - 6 U 32/00
Nach gefestigter Rechtsprechung (vgl. BGH, GRUR 1986, 248, 251 - Sporthosen; Senatsurteil vom 24.2.2000 - 6 U 190/99 - D-Info) entfällt die - grundsätzlich gegebene - Störerhaftung eines Geschäftsführers oder Vorstandes einer Kapitalgesellschaft nur, wenn er die beanstandete Werbung weder veranlasst noch Kenntnis von ihr hatte. - BGH, 23.10.1963 - V ZR 146/57
Ausländischer Fiskus im Prozeß
Auszug aus OLG Frankfurt, 11.05.2000 - 6 U 32/00
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 40, 197, 203) sind die Grundsätze über die Anscheinsvollmacht auch auf die Prozessvollmacht anzuwenden. - OLG Frankfurt, 24.02.2000 - 6 U 190/99
Verantwortlichkeit des Vorstands einer Aktiengesellschaft für …
Auszug aus OLG Frankfurt, 11.05.2000 - 6 U 32/00
Nach gefestigter Rechtsprechung (vgl. BGH, GRUR 1986, 248, 251 - Sporthosen; Senatsurteil vom 24.2.2000 - 6 U 190/99 - D-Info) entfällt die - grundsätzlich gegebene - Störerhaftung eines Geschäftsführers oder Vorstandes einer Kapitalgesellschaft nur, wenn er die beanstandete Werbung weder veranlasst noch Kenntnis von ihr hatte.
- LG Frankfurt/Main, 16.01.2008 - 6 O 605/06
Wettbewerbsverstoß im Internet: Unterlassungsanspruch einer hessischen …
Er muss sich das Wissen der Personen zurechnen lassen, die er bewusst eigenverantwortlich für sich handeln lässt (§ 166 I BGB analog; OLG Frankfurt, GRUR-RR 2001, 198, 199 - Verantwortlichkeit; OLG Hamburg, GRUR-RR 2006, 182, 183 - Miss17). - VG Regensburg, 16.02.2017 - RN 2 K 16.1793
Wirksame Klagerücknahme durch Bevollmächtigten
Im Geltungsbereich der Zivilprozessordnung ist anerkannt, dass auch eine Prozessvollmacht nach den Grundsätzen der Anscheins- und Duldungsvollmacht formlos erteilt werden kann (…BGH vom 21.9.1978, Az. II ZR 17/76 Rn. 17 = DB 1978, 2358;… BGH vom 23.10.1963, Az. V ZR 146/57 Rn. 29 = NJW 1964, 134; OLG Frankfurt vom 11.5.2000, Az. 6 U 32/00 Rn. 20). - OLG Frankfurt, 17.04.2008 - 6 U 266/07 Als gesetzlicher Vertreter (director) der Beklagten zu 1) ist der Beklagte zu 2) jedenfalls für solche Wettbewerbsverstöße als Mittäter verantwortlich, die zumindest mit seinem Wissen und seiner Duldung begangen worden sind (vgl. hierzu Senat GRUR-RR 2001, 198).
- LG Münster, 29.09.2011 - 25 O 59/11
Voraussetzungen für den medizinischen Transport von an ansteckenden Krankheiten …
(Vergleiche OLG Frankfurt GRUR-RR 2001, 198, 199 am Ende; OLG Naumburg WRP 2011, 1327.). - LG Siegen, 23.07.2005 - 7 O 52/05 Die Verfügungsbeklagten zu 2) bis 4) sind passivlegitimiert, da sie als Geschäftsführer der Komplementär-GmbH aufgrund ihrer Stellung im Unternehmen auch persönlich für Maßnahmen des Unternehmens einzustehen haben (vgl. OLG Frankfurt GRUR-RR 2001, 198; BGH NJW 1996, 1535 f).
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Rechtsprechung
| LG München I, 22.09.1999 - 30 O 7336/99 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BB 2000, 428
- GmbHR 2000, 1151 (Ls.)
Wird zitiert von ...
- OLG Düsseldorf, 20.02.2008 - 15 U 10/07
Schadensersatzpflicht des Geschäftsführers einer GmbH & Co. KG wegen …
Bei feststehender bilanzmäßiger Überschuldung ist es allerdings zunächst Sache des Geschäftsführers, diejenigen Umstände darzulegen, aus denen sich ergibt, dass trotz ausgewiesener Unterbilanz keine rechnerische Überschuldung vorliegt (OLG Düsseldorf, Urteil vom 31.03.1999, 12 U 176/97, NZG 1999, 944, 946; LG München I, Urteil vom 22.09.1999, 30 O 7336/99, BB 2000, 428, 429).
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Rechtsprechung
| LG Dresden, 07.04.2000 - 42 T 51/99 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)
Mantelkauf gemäß Gründungsvorschriften?
- Wolters Kluwer
Begründetheit einer Beschwerde gegen eine amtsgerichtliche Zwischenverfügung in einer Handelsregistersache; Analoge Anwendbarkeit der Vorschriften über die Aufbringung des Stammkapitals und deren registerrechtliche Kontrolle im Falle der wirtschaftlichen Neugründung ...
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Dresden, 19.04.1999 - HRB 14317
- LG Dresden, 07.04.2000 - 42 T 51/99
Papierfundstellen
- GmbHR 2000, 1151
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (3)
- BGH, 09.03.1981 - II ZR 54/80
Verpflichtung einer Vor-GmbH; Umfang der Versicherung über Einlageleistungen bei …
Auszug aus LG Dresden, 07.04.2000 - 42 T 51/99
Die Prüfung des Registergerichts gem. § 9 c GmbHG und die Versicherung des Geschäftsführers nach § 8 Abs. 2 GmbHG können sich auch darauf erstrecken, inwieweit das aus Geldanlagen oder Einlageforderungen gebildete Stammkapital bereits durch Verbindlichkeiten vorbelastet ist (BGHZ 80, 129, 143) [BGH 09.03.1981 - II ZR 54/80] . - BGH, 16.03.1992 - II ZB 17/91
Beschwerdeberechtigung bei Anmeldung der Aktiengesellschaft - Gründung von …
Auszug aus LG Dresden, 07.04.2000 - 42 T 51/99
Die Kammer vertritt die Auffassung, dass in einem solchen Fall die Vorschriften über die Aufbringung des Stammkapitals und deren registerrechtlichen Kontrolle analog anzuwenden sind (so u.a. auch BGHZ 117, 323, 330 ff. [BGH 16.03.1992 - II ZB 17/91] ; Hachenburg/Ulmer, GmbHG, § 3 Rn 34 ff.). - BayObLG, 24.03.1999 - 3Z BR 269/98
Registergerichtliche Kontrolle bei Mantelverw endung
Auszug aus LG Dresden, 07.04.2000 - 42 T 51/99
Zur Begründung bezog sich die Beschwerdeführerin auf einen Beschluss des BayOLG vom 24.03.1999 (3 Z BR 269/98).
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