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Weitere Entscheidungen unten: BVerwG, 23.08.1983 | BVerwG, 22.11.1983

Rechtsprechung
   BVerwG, 21.11.1983 - 9 C 203.82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,1702
BVerwG, 21.11.1983 - 9 C 203.82 (https://dejure.org/1983,1702)
BVerwG, Entscheidung vom 21.11.1983 - 9 C 203.82 (https://dejure.org/1983,1702)
BVerwG, Entscheidung vom 21. November 1983 - 9 C 203.82 (https://dejure.org/1983,1702)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Umfang der Berücksichtigung des Grundsatzes der mündlichen Verhandlung - Anforderungen an die Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör - Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung von Zulassungsgründen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1984, 646 (Ls.)
  • HFR 1985, 241
 
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Wird zitiert von ... (11)Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 20.02.1981 - 7 C 78.80

    Verzicht auf mündliche Verhandlung - Fernmündliche Abgabe - Berichterstatter des …

    Auszug aus BVerwG, 21.11.1983 - 9 C 203.82
    Ob in der Entscheidung ohne mündliche Verhandlung ein anderer Verfahrensmangel, insbesondere eine Verletzung des Anspruchs des Klägers auf rechtliches Gehör zu sehen ist (vgl. dazuUrteil vom 20. Februar 1981 - BVerwG 7 C 78.80 - Buchholz 310 § 101 VwGO Nr. 12), kann dahinstehen.
  • BGH, 03.12.1964 - Ia ZB 22/64

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 21.11.1983 - 9 C 203.82
    Wegen des eindeutig auf Öffentlichkeitsverstöße "bei" der mündlichen Verhandlung abstellenden Wortlauts dieser Vorschrift scheidet indessen auch ihre entsprechende Anwendung auf Fälle einer zu Unrecht unterbliebenen mündlichen Verhandlung aus (ebenso für den im Wortlaut übereinstimmenden § 551 Nr. 6 ZPO sowie § 100 Abs. 3 Nr. 4 PatG - früher § 41 p Abs. 3 Nr. 4 PatG, BGH NJW 1965, 497 f.).
  • BVerwG, 30.11.2017 - 6 BN 1.17

    Aufhebung eines Regelschulstandorts; Schulnetzplan; Rechtsvorschrift

    Hat die Vorinstanz unter Verstoß gegen Verfahrensvorschriften ohne eine an sich vorgeschriebene mündliche Verhandlung entschieden, ist der Grundsatz der Öffentlichkeit nicht verletzt und der Revisionsgrund des § 138 Nr. 5 VwGO nicht einschlägig (stRspr, BVerwG, Beschlüsse vom 21. November 1983 - 9 C 203.82 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 46 und vom 23. November 1989 - 6 C 29.88 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 91;… Neumann, in: Sodan/Ziekow [Hrsg.], VwGO, 4. Aufl. 2014, § 138 Rn. 199 ff.).
  • BVerwG, 30.11.2017 - 6 BN 2.17

    Aufhebung eines Regelschulstandorts; Schulnetzplan; Rechtsvorschrift

    Hat die Vorinstanz unter Verstoß gegen Verfahrensvorschriften ohne eine an sich vorgeschriebene mündliche Verhandlung entschieden, ist der Grundsatz der Öffentlichkeit nicht verletzt und der Revisionsgrund des § 138 Nr. 5 VwGO nicht einschlägig (stRspr, BVerwG, Beschlüsse vom 21. November 1983 - 9 C 203.82 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 46 und vom 23. November 1989 - 6 C 29.88 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 91;… Neumann, in: Sodan/Ziekow [Hrsg.], VwGO, 4. Aufl. 2014, § 138 Rn. 199 ff.).
  • BVerwG, 06.03.1992 - 4 CB 2.91

    Bauantrag - Rücknahme - Änderung - Antragstellung - Landesrecht

    Dies gilt auch für die von der Klägerin gerügte Versagung des rechtlichen Gehörs, die zwar nach § 138 Nr. 3 VwGO einen absoluten Revisionsgrund darstellt, im Katalog des § 133 VwGO a.F. aber nicht aufgeführt ist, und erst recht für den geltend gemachten Aufklärungsmangel und einen etwaigen Verstoß gegen § 173 VwGO in Verbindung mit § 227 ZPO (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. Juli 1964 - BVerwG 8 C 32.64 - NJW 1965, 168; Urteil vom 13. Dezember 1982 - BVerwG 9 C 894.80 - Buchholz 310 § 102 VwGO Nr. 4; Beschluß vom 21. November 1983 - BVerwG 9 C 203.82 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 46).
  • BVerwG, 11.09.1990 - 1 CB 6.90

    Mitwirkung eines Dolmetschers in der mündlichen Verhandlung

    Die Vorschrift setzt voraus, daß eine mündliche Verhandlung stattgefunden hat, greift also nicht ein, wenn wie hier das Berufungsgericht ohne mündliche Verhandlung entschieden hat und geltend gemacht wird, es hätte eine mündliche Verhandlung durchgeführt werden müssen (Beschluß vom 21. November 1983 - BVerwG 9 C 203.82 - HFR 1985, 241 = NVwZ 1984, 646 nur Leits.).
  • BVerwG, 26.09.1986 - 8 CB 98.86

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör - Zulassungsfreiheit einer …

    Eine entsprechende Anwendung der Vorschrift auf Fälle einer zu Unrecht unterbliebenen mündlichen Verhandlung scheitert an dem eindeutig auf Öffentlichkeitsverstöße "bei" der mündlichen Verhandlung abstellenden Gesetzeswortlaut (vgl. Beschluß vom 21. November 1983 - BVerwG 9 C 203.82 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 46 S. 21 m.weit.Nachw.).

    Denn ein derartiger Verfahrensmangel kann ebenfalls nicht mit der zulassungsfreien Revision nach § 133 VwGO gerügt werden (ständige Rechtsprechung; vgl. u.a. Beschlüsse vom 23. Juli 1964 - BVerwG VIII C 32.64 - BVerwGE 19, 157 f. und vom 21. November 1983, a.a.O.).

  • BVerwG, 28.01.1986 - 1 C 37.85

    Anforderungen an eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - …

    Fehlt es daran, so ist die Vorschrift weder unmittelbar noch analog anwendbar (vgl. Beschluß vom 21. November 1983 - BVerwG 9 C 203.82 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 46).

    Ein derartiger Verfahrensmangel erfüllt jedoch keinen der Tatbestände des § 133 VwGO und kann daher nicht mit der zulassungsfreien Verfahrensrevision gerügt werden (vgl. Beschluß vom 21. November 1983, a.a.O.), sondern - sofern das Berufungsgericht die Revision nicht zugelassen hat - nur im Wege der Nichtzulassungsbeschwerde gemäß § 132 Abs. 3 in Verbindung mit Abs. 2 Nr. 3 VwGO.

  • BVerwG, 13.07.1989 - 7 CB 80.88

    Menschenrechte - Öffentliche Verhandlung - Atomrechtliches Genehmigungsverfahren …

    § 133 Nr. 4 VwGO setzt voraus, daß überhaupt eine mündliche Verhandlung stattgefunden hat (vgl. Beschluß vom 21. November 1983 - BVerwG 9 C 203.82 - in HFR 1985, 241); das ist hier gerade nicht der Fall gewesen.
  • BFH, 22.03.1993 - XI R 23/92

    - Zulassungsfreie Revision bei Rüge der Verletzung des Grundsatzes der mündlichen …

    Die Revision kann nicht mit Erfolg auf § 116 Abs. 1 Nr. 4 FGO gestützt werden, wenn geltend gemacht wird, daß ein Urteil unter Verletzung von Verfahrensvorschriften ohne mündliche Verhandlung ergangen sei (vgl. auch Bundesverwaltungsgericht - BVerwG -, Beschluß vom 21. November 1983 9 C 203.82, Sammel- und Nachschlagewerk der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, begründet von Buchholz, 310, § 133 VwGO Nr. 46; Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 1984, 646 - dort nur im Leitsatz veröffentlicht - Bundesgerichtshof - BGH -, Beschluß vom 3. Dezember 1964 Ia ZB 23/64, Bundespatentgericht, Neue Juristische Wochenschrift - NJW - 1965, 497;… Eyermann/Fröhler, Verwaltungsgerichtsordnung, Kommentar, 9. Aufl., § 138 Rdnr. 6;… differenzierend Kopp, Verwaltungsgerichtsordnung, 9. Aufl., § 138 Rdnr. 24, für den Fall, daß ein Urteil ohne mündliche Verhandlung gerade zum Zwecke der Vermeidung der für die mündliche Verhandlung vorgeschriebenen Öffentlichkeit ergeht).
  • BVerwG, 18.12.1990 - 5 C 36.90

    Flurbereinigung - Vorschriftsmäßige Gerichtsbesetzung - Gerichtsbesetzung

    Denn § 133 Nr. 4 VwGO setzt nach seinem eindeutigen Wortlaut voraus, daß Vorschriften über die Öffentlichkeit des Verfahrens "bei" der mündlichen Verhandlung verletzt worden sind (vgl. BVerwG, Beschluß vom 21. November 1983 - BVerwG 9 C 203.82 - <HFR 1985, 241 = NVwZ 1984, 646>).
  • BVerwG, 03.05.1990 - 4 CB 8.90

    Erörterungstermin vor dem Berichterstatter und Grundsatz der Öffentlichkeit - …

    Eine Verletzung des § 101 VwGO kann aber nicht im Wege der zulassungsfreien Revision nach § 133 Nr. 4 VwGO gerügt werden (BVerwG, Beschluß vom 21. November 1983 - BVerwG 9 C 203.82 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 46).
  • BVerwG, 01.08.1984 - 7 CB 15.84

    Eintragung von Kunstgegenständen in das Verzeichnis national wertvollen …

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Rechtsprechung
   BVerwG, 23.08.1983 - 3 B 94.82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,2299
BVerwG, 23.08.1983 - 3 B 94.82 (https://dejure.org/1983,2299)
BVerwG, Entscheidung vom 23.08.1983 - 3 B 94.82 (https://dejure.org/1983,2299)
BVerwG, Entscheidung vom 23. August 1983 - 3 B 94.82 (https://dejure.org/1983,2299)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Bergrechtliche Gewerkschaft - Erwerber von Anteilsrechten - Schadensfeststellung - Antragsbefugnis

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • HFR 1985, 241
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 13.05.1976 - II C 26.74

    Auslegung des Art. 28 Abs. 1 Grundgesetz (GG) - Zulässigkeit der Übertragung von …

    Auszug aus BVerwG, 23.08.1983 - 3 B 94.82
    Es trifft zwar zu, daß nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts von einem Urteil, auch wenn es im Sinne des § 117 Abs. 2 Nr. 5 VwGO Entscheidungsgründe enthält, dennoch anzunehmen ist, es sei im Sinne des § 133 Nr. 5 und des § 138 Nr. 6 VwGO "nicht mit Gründen versehen", wenn der Zusammenhang der schriftlichen Urteilsgründe mit der mündlichen Verhandlung und der Urteilsberatung infolge einer ungewöhnlichen Verzögerung in der Absetzung der Urteilsgründe sowie sonstiger Umstände des jeweiligen Falles so weit gelöst erscheint, daß der schriftlichen Urteilsbegründung ein ausreichender Beurkundungswert nicht mehr zugesprochen werden kann (vgl. z.B. Urteil vom 2. Juli 1975 - BVerwG 6 C 59.64 - BVerwGE 49, 61; Urteil vom 13. Mai 1976 - BVerwG 2 C 26.74 - Buchholz 237.4 § 35 HmbBG Nr. 1; Urteil vom 3. September 1982 - BVerwG 4 CB 20.82 - Buchholz 310 § 117 Nr. 19).
  • BVerwG, 02.07.1975 - VI C 59.74

    Abfassung des verkündeten Urteils - Beurkundungsfunktion der Urteilsgründe

    Auszug aus BVerwG, 23.08.1983 - 3 B 94.82
    Es trifft zwar zu, daß nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts von einem Urteil, auch wenn es im Sinne des § 117 Abs. 2 Nr. 5 VwGO Entscheidungsgründe enthält, dennoch anzunehmen ist, es sei im Sinne des § 133 Nr. 5 und des § 138 Nr. 6 VwGO "nicht mit Gründen versehen", wenn der Zusammenhang der schriftlichen Urteilsgründe mit der mündlichen Verhandlung und der Urteilsberatung infolge einer ungewöhnlichen Verzögerung in der Absetzung der Urteilsgründe sowie sonstiger Umstände des jeweiligen Falles so weit gelöst erscheint, daß der schriftlichen Urteilsbegründung ein ausreichender Beurkundungswert nicht mehr zugesprochen werden kann (vgl. z.B. Urteil vom 2. Juli 1975 - BVerwG 6 C 59.64 - BVerwGE 49, 61; Urteil vom 13. Mai 1976 - BVerwG 2 C 26.74 - Buchholz 237.4 § 35 HmbBG Nr. 1; Urteil vom 3. September 1982 - BVerwG 4 CB 20.82 - Buchholz 310 § 117 Nr. 19).
  • BVerwG, 19.03.1976 - 6 C 81.75

    Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Gewährleistung der …

    Auszug aus BVerwG, 23.08.1983 - 3 B 94.82
    Zwischen der Urteilsberatung am 16. März 1982 und der am 16. August 1982 getroffenen Anordnung, das von allen beteiligten Richtern unterzeichnete Urteil auszufertigen und zuzustellen, liegt eine Zeitspanne von 5 Monaten bzw. 22 Wochen und damit kein so erheblicher Zeitraum, daß sich schon daraus Zweifel ergeben, ob die Beurkundungsfunktion des Urteils noch hinreichend gewahrt ist (vgl. dazu Urteil vom 19. März 1976 - BVerwG 6 C 81.75 - BVerwGE 50, 278; Urteil vom 22. Juni 1978 - BVerwG 3 C 88.76 - Buchholz 427.2 § 13 FG Nr. 94).
  • BVerwG, 03.09.1982 - 4 CB 20.82

    Urteilsgründe - Berufung

    Auszug aus BVerwG, 23.08.1983 - 3 B 94.82
    Es trifft zwar zu, daß nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts von einem Urteil, auch wenn es im Sinne des § 117 Abs. 2 Nr. 5 VwGO Entscheidungsgründe enthält, dennoch anzunehmen ist, es sei im Sinne des § 133 Nr. 5 und des § 138 Nr. 6 VwGO "nicht mit Gründen versehen", wenn der Zusammenhang der schriftlichen Urteilsgründe mit der mündlichen Verhandlung und der Urteilsberatung infolge einer ungewöhnlichen Verzögerung in der Absetzung der Urteilsgründe sowie sonstiger Umstände des jeweiligen Falles so weit gelöst erscheint, daß der schriftlichen Urteilsbegründung ein ausreichender Beurkundungswert nicht mehr zugesprochen werden kann (vgl. z.B. Urteil vom 2. Juli 1975 - BVerwG 6 C 59.64 - BVerwGE 49, 61; Urteil vom 13. Mai 1976 - BVerwG 2 C 26.74 - Buchholz 237.4 § 35 HmbBG Nr. 1; Urteil vom 3. September 1982 - BVerwG 4 CB 20.82 - Buchholz 310 § 117 Nr. 19).
  • BVerwG, 22.06.1978 - 3 C 88.76

    Verspätete Zustellung des Urteils - Fehlen der Entscheidungsgründe - Mündliche …

    Auszug aus BVerwG, 23.08.1983 - 3 B 94.82
    Zwischen der Urteilsberatung am 16. März 1982 und der am 16. August 1982 getroffenen Anordnung, das von allen beteiligten Richtern unterzeichnete Urteil auszufertigen und zuzustellen, liegt eine Zeitspanne von 5 Monaten bzw. 22 Wochen und damit kein so erheblicher Zeitraum, daß sich schon daraus Zweifel ergeben, ob die Beurkundungsfunktion des Urteils noch hinreichend gewahrt ist (vgl. dazu Urteil vom 19. März 1976 - BVerwG 6 C 81.75 - BVerwGE 50, 278; Urteil vom 22. Juni 1978 - BVerwG 3 C 88.76 - Buchholz 427.2 § 13 FG Nr. 94).
  • BVerwG, 27.09.1968 - VI C 59.64

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 23.08.1983 - 3 B 94.82
    Es trifft zwar zu, daß nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts von einem Urteil, auch wenn es im Sinne des § 117 Abs. 2 Nr. 5 VwGO Entscheidungsgründe enthält, dennoch anzunehmen ist, es sei im Sinne des § 133 Nr. 5 und des § 138 Nr. 6 VwGO "nicht mit Gründen versehen", wenn der Zusammenhang der schriftlichen Urteilsgründe mit der mündlichen Verhandlung und der Urteilsberatung infolge einer ungewöhnlichen Verzögerung in der Absetzung der Urteilsgründe sowie sonstiger Umstände des jeweiligen Falles so weit gelöst erscheint, daß der schriftlichen Urteilsbegründung ein ausreichender Beurkundungswert nicht mehr zugesprochen werden kann (vgl. z.B. Urteil vom 2. Juli 1975 - BVerwG 6 C 59.64 - BVerwGE 49, 61; Urteil vom 13. Mai 1976 - BVerwG 2 C 26.74 - Buchholz 237.4 § 35 HmbBG Nr. 1; Urteil vom 3. September 1982 - BVerwG 4 CB 20.82 - Buchholz 310 § 117 Nr. 19).
  • BVerwG, 10.08.1988 - 4 CB 19.88

    "Nicht mit Gründen versehenes" Urteil; Unrichtige Sachbehandlung i.S: von § 21 …

    Bei einem Zeitraum von mehr als einem Jahr nach der Verkündung wird im Regelfall davon auszugehen sein, daß die Voraussetzungen des § 138 Nr. 6 VwGO gegeben sind (vgl. BVerwG, Beschluß vom 23. August 1983 - BVerwG 3 B 94.82 - Buchholz 427.6 § 12 BFG Nr. 17; Beschluß vom 15. Januar 1987 - BVerwG 3 C 41.85 - Buchholz 418.00 Ärzte Nr. 69).
  • BFH, 10.11.1987 - VII R 47/87

    Revision - Absoluter Revisionsgrund - Nicht mit Gründen versehen - Urteil - …

    Sie können lediglich eine Rolle spielen, wenn bei einer kürzeren als einjährigen Zeitspanne zu beurteilen ist, ob die Beurkundungsfunktion der Gründe in Frage zu stellen ist (vgl. dazu BVerwG, Beschluß vom 23. August 1983 3 B 94/82, Buchholz, 427.6, § 12 BFG Nr. 17, HFR 1985, 241, und Beschluß vom 15. Januar 1987 3 C 41.85, Buchholz, 418.00 Ärzte Nr. 69).
  • BVerwG, 29.12.1988 - 3 CB 42.87

    Wahrung der Beurkundungsfunktion bei verspätet abgefassten Entscheidungsgründen - …

    An einem derartigen Mangel leidet eine Entscheidung zwar nicht nur dann, wenn sie überhaupt keine Entscheidungsgründe im Sinne des § 117 Abs. 2 Nr. 5 VwGO enthält; vielmehr kann nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts eine Entscheidung auch dann als "nicht mit Gründen versehen" im Sinne der §§ 133 Nr. 5 und 138 Nr. 6 VwGO angesehen werden, wenn im Einzelfall konkrete Umstände dafür sprechen, daß die vorliegenden Entscheidungsgründe als Folge ihrer verzögerten Abfassung das Beratungsergebnis nicht verläßlich beurkunden und das ihm zugrundeliegende Ergebnis der mündlichen Verhandlung nicht zuverlässig verarbeiten (vgl. Urteile vom 19. März 1976 - BVerwG 6 C 81.75 - <BVerwGE 50, 278> und vom 22. Juni 1978 - BVerwG 3 C 88.76 - ; ferner Beschluß vom 23. August 1983 - BVerwG 3 B 94.82 - <ZLA 1983, 134> sowie Beschluß vom 28. September 1987 - BVerwG 6 CB 15.87 - m.w.N.).
  • BVerwG, 15.01.1987 - 3 C 41.85

    Berufsfreiheit - Niedersachsen - Arzt - Schwangerschaftsabbruch

    Der Senat hat zu einem Fall, in dem zwischen der Beratung und der Ausführungsanordnung des Urteils eine Zeitspanne von fünf Monaten lag, in seinem Beschluß vom 13. August 1983 - BVerwG 3 B 94.82 - (Buchholz 427.6 § 12 BFG Nr. 17) ausgeführt, dies sei kein so erheblicher Zeitraum, daß sich schon allein daraus Zweifel ergäben, ob die Beurkundungsfunktion des Urteils noch hinreichend gewährleistet sei; zu dem Zeitpunkt kämen auch keine besonderen Umstände hinzu, die etwaige Zweifel zu der Annahme verdichten könnten, daß der gesetzlich geforderte Zusammenhang zwischen dem Ergebnis der Beratung und den schriftlichen Urteilsgründen nicht mehr als gegeben anerkannt werden könne.
  • BVerwG, 30.04.1987 - 6 CB 4.86

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die …

    Allerdings verlieren diese Sicherungen mit zunehmendem Zeitablauf mehr und mehr an Bedeutung (so auch Beschluß vom 23. August 1983 - BVerwG 3 B 94.82 - ).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 22.11.1983 - 9 C 168.83   

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https://dejure.org/1983,3029
BVerwG, 22.11.1983 - 9 C 168.83 (https://dejure.org/1983,3029)
BVerwG, Entscheidung vom 22.11.1983 - 9 C 168.83 (https://dejure.org/1983,3029)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Auskünfte aus Parallelverfahren - Rechtliches Gehör - Erkenntnisquellen

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1984, 610
  • HFR 1985, 241
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 27.09.1982 - 8 C 62.81

    Vertriebene - Ausweis - Einziehung - Beweislast - Vielvölkerstaaten

    Auszug aus BVerwG, 22.11.1983 - 9 C 168.83
    Auch in bezug auf Umstände, die für die Beweiswürdigung von Bedeutung sind, muß rechtliches Gehör gewährt werden (vgl. Urteil vom 27. September 1982 - BVerwG 8 C 62.81 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 129).
  • BVerwG, 30.08.1962 - VIII C 49.60
    Auszug aus BVerwG, 22.11.1983 - 9 C 168.83
    Die Verletzung des Anspruches auf Gewährung rechtlichen Gehörs ist im vorliegenden Fall auch nicht deshalb unschädlich, weil die auf diesen Erkenntnisquellen beruhende Feststellung fortgedacht werden könnte, ohne die Richtigkeit des Urteils in Frage zu stellen (vgl. dazu BVerwGE 15, 24, 26) [BVerwG 30.08.1962 - VIII C 49/60].
  • BVerwG, 18.02.1983 - 9 B 3597.82

    Anforderungen an die Geltendmachung der Rüge mangelnder Sachaufklärung - …

    Auszug aus BVerwG, 22.11.1983 - 9 C 168.83
    Dies folgt aus § 99 Abs. 1 Satz 1 VwGO, ferner aus § 87 Satz 3 VwGO in Verbindung mit § 273 Abs. 2 Nr. 2 ZPO sowie § 358 a Nr. 2 ZPO (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. u.a. Beschluß vom 18. Februar 1983 - BVerwG 9 B 3597.82 - DÖV 1983, 647).
  • BVerwG, 04.11.1977 - 4 C 77.76

    Beruhen des Verfahrensausgangs auf Verletzung des rechtlichen Gehörs; Fehlende …

    Auszug aus BVerwG, 22.11.1983 - 9 C 168.83
    Nach diesen Vorschriften darf ein Urteil nur auf solche Tatsachen und Beweisergebnisse gestützt werden, zu denen sich die Beteiligten äußern konnten (vgl. Urteil vom 4. November 1977 - BVerwG 4 C 77.76 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 142, S. 60 [61 f.]).
  • BFH, 17.01.1989 - IV B 113/87

    Verfassungsmäßigkeit des für die Entscheidung über die Zulässigkeit der …

    Die Verpflichtung zur Gewährung rechtlichen Gehörs erstreckt sich naturgemäß auch auf zum Nachweis der Richtigkeit bereits eingeführter Erkenntnisquellen zusätzlich herangezogene Auskünfte (BVerwG-Urteil vom 22. November 1983 - 9 C 168/83, HFR 1985, 241).
  • BVerwG, 07.02.1984 - 9 C 1057.81

    Verletzung des rechtlichen Gehörs - Anerkennung als Asylberechtigter

    Auch wenn sich die Beweiswürdigung der Vorinstanz nur hilfsweise auf solche Erkenntnisquellen stützte, mußte dem Kläger insoweit rechtliches Gehör gewährt werden (vgl. Urteil vom 27. September 1982 - BVerwG 8 C 62.81 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 129; Urteil vom 22. November 1983 - BVerwG 9 C 168.83 -).
  • OVG Thüringen, 25.05.1999 - 3 ZKO 396/99

    Asylrecht aus Kartenart 1, 4; Asylrecht

    In asylrechtlichen Streitigkeiten kann dies vor allem dann gegeben sein, wenn Erkenntnisquellen, auf die sich die Entscheidung stützt, nicht zum Gegenstand des Verfahrens gemacht worden sind und dennoch im Urteil zu Beweiszwecken verwertet werden (vgl. BVerwG, Urteile vom 22. November 1983 - 9 C 168/83 - ZfSH/SGB 1984, 417 = MDR 1984, 610 L, und vom 7. Februar 1984 - 9 C 1057/81 - ZfSH/SGB 1985, 281).
  • BVerwG, 27.06.1984 - 9 B 10747.83

    Antrag auf Asyl - Gefahr einer politischen Verfolgung bei einer Rückkehr in den …

    Damit hat das Berufungsgericht nicht etwa zum Nachweis der Richtigkeit der in das Verfahren eingeführten Stellungnahmen weitere zusätzliche Erkenntnisse herangezogen, zu denen allerdings rechtliches Gehör gewährt werden muß (vgl. Senatsurteil vom 22. November 1983 - BVerwG 9 C 168.83 -), sondern gewissermaßen eine "überflüssige Schlußbemerkung" angefügt, die hinweggedacht werden kann, ohne daß das Urteil dadurch berührt wird (vgl. Urteil vom 8. Juli 1970 - BVerwG 8 C 38.69 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 44).
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