Rechtsprechung
| BFH, 09.07.2007 - I R 60/04 |
Volltextveröffentlichungen (5)
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AO § 180 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a; ; GewStG § ... 2 Abs. 2 Satz 3; ; GewStG § 36 Abs. 2 n.F.; ; KStG § 14 Abs. 1 Nr. 2 n.F.; ; KStG § 14 Abs. 2 n.F.; ; FGO § 74; ; FGO § 126a; ; FGO § 126a Satz 1; ; FGO § 155; ; ZPO § 251
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGO § 44a Abs. 1, § 45; AO § 347 Abs. 1 S. 1
Untätigkeitsklage; Erledigung von Untätigkeitseinspruch und Untätigkeitsklage - datenbank.nwb.de
Entscheidung im Beschlussweg bei Aufhebung des FG-Urteils wegen unzulässiger statt für unbegründeter Klage
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Düsseldorf, 27.11.2002 - 16 K 1189/01
- BFH, 09.07.2007 - I R 60/04
- BVerfG, 15.10.2008 - 1 BvR 2521/07
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (14)
- BFH, 03.08.2005 - I R 74/02
Untätigkeitsklage; Untätigkeitseinspruch
Auszug aus BFH, 09.07.2007 - I R 60/04
Der Senat verweist insoweit auf sein Urteil vom 3. August 2005 I R 74/02 (BFH/NV 2006, 19; ebenso Senatsbeschluss vom 11. Januar 2006 I R 32/05, nicht veröffentlicht; vgl. auch --abgrenzend-- Senatsurteil vom 28. Juni 2006 I R 97/05, BFHE 214, 276); die dagegen von den Klägerinnen eingelegte Verfassungsbeschwerde ist erfolglos geblieben (BVerfG-Beschluss vom 16. Januar 2007 1 BvR 2412/05, nicht veröffentlicht, den Beteiligten aber bekannt).Dass die Klägerinnen seinerzeit --vor Ergehen des Senatsurteils in BFH/NV 2006, 19-- von anderen Rechtsgrundsätzen ausgegangen sein mögen, ändert daran nichts und rechtfertigt es vor allem nicht, den eindeutigen und mit einer entsprechenden Rechtsbehelfsbelehrung versehenen Ablehnungsbescheid des FA in eine Einspruchsentscheidung "umzudeuten".
Die Einschätzung des Senats zu den im Streitfall maßgeblichen Rechtsfragen ist ihnen aus dem Senatsurteil in BFH/NV 2006, 19 hinreichend bekannt, und die Klägerinnen haben hierzu umfassend Stellung genommen.
- BFH, 09.06.1999 - I R 37/98
"Mehrfache Abhängigkeit" bei gewerbesteuerlicher Mehrmütterorganschaft
Auszug aus BFH, 09.07.2007 - I R 60/04
Sie streiten mit dem Beklagten und Revisionsbeklagten (Finanzamt --FA--) darüber, ob und ggf. welche Konsequenzen aus dem Senatsurteil vom 9. Juni 1999 I R 37/98 (BFH/NV 2000, 347; vgl. auch das Parallelurteil vom selben Tage I R 43/97, BFHE 189, 518, BStBl II 2000, 695) zu ziehen sind.Für die Folgejahre 1991 bis 1998 (Streitjahre) war das FA jedoch der Ansicht, das Senatsurteil in BFH/NV 2000, 347 sei infolge zwischenzeitlicher Gesetzesänderung obsolet.
- BFH, 28.06.2006 - I R 97/05
Als Anfechtungsklage fortgeführte Untätigkeitsklage - Sog. Rücklagenmanagement …
Auszug aus BFH, 09.07.2007 - I R 60/04
Der Senat verweist insoweit auf sein Urteil vom 3. August 2005 I R 74/02 (…BFH/NV 2006, 19; ebenso Senatsbeschluss vom 11. Januar 2006 I R 32/05, nicht veröffentlicht; vgl. auch --abgrenzend-- Senatsurteil vom 28. Juni 2006 I R 97/05, BFHE 214, 276); die dagegen von den Klägerinnen eingelegte Verfassungsbeschwerde ist erfolglos geblieben (BVerfG-Beschluss vom 16. Januar 2007 1 BvR 2412/05, nicht veröffentlicht, den Beteiligten aber bekannt).
- BVerfG, 15.10.2008 - 1 BvR 1138/06
Zulässigkeit einer rückwirkenden Regelung auf dem Gebiet des Steuerrechts
Auszug aus BFH, 09.07.2007 - I R 60/04
hilfsweise, das Verfahren auszusetzen, bis das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) über die Verfassungsbeschwerde 1 BvR 1138/06 gegen den Senatsbeschluss vom 22. Februar 2006 I B 145/05 (BFHE 213, 29, BStBl II 2006, 546) entschieden hat, weiter hilfsweise, das Verfahren nach § 155 der Finanzgerichtsordnung (FGO) i.V.m. § 251 der Zivilprozessordnung (ZPO) ruhen zu lassen. - BFH, 22.02.2006 - I B 145/05
Gewerbesteuerliche Mehrmütterorganschaft verfassungsgemäß
Auszug aus BFH, 09.07.2007 - I R 60/04
hilfsweise, das Verfahren auszusetzen, bis das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) über die Verfassungsbeschwerde 1 BvR 1138/06 gegen den Senatsbeschluss vom 22. Februar 2006 I B 145/05 (BFHE 213, 29, BStBl II 2006, 546) entschieden hat, weiter hilfsweise, das Verfahren nach § 155 der Finanzgerichtsordnung (FGO) i.V.m. § 251 der Zivilprozessordnung (ZPO) ruhen zu lassen. - BFH, 09.06.1999 - I R 43/97
Gewerbesteuerliche Mehrmütterorganschaft
Auszug aus BFH, 09.07.2007 - I R 60/04
Sie streiten mit dem Beklagten und Revisionsbeklagten (Finanzamt --FA--) darüber, ob und ggf. welche Konsequenzen aus dem Senatsurteil vom 9. Juni 1999 I R 37/98 (…BFH/NV 2000, 347; vgl. auch das Parallelurteil vom selben Tage I R 43/97, BFHE 189, 518, BStBl II 2000, 695) zu ziehen sind. - BVerfG, 16.01.2007 - 1 BvR 2412/05
Effektiver Rechtsschutz bei Behandlung einer Untätigkeitsklage im Finanzrechtsweg …
Auszug aus BFH, 09.07.2007 - I R 60/04
Der Senat verweist insoweit auf sein Urteil vom 3. August 2005 I R 74/02 (…BFH/NV 2006, 19; ebenso Senatsbeschluss vom 11. Januar 2006 I R 32/05, nicht veröffentlicht; vgl. auch --abgrenzend-- Senatsurteil vom 28. Juni 2006 I R 97/05, BFHE 214, 276); die dagegen von den Klägerinnen eingelegte Verfassungsbeschwerde ist erfolglos geblieben (BVerfG-Beschluss vom 16. Januar 2007 1 BvR 2412/05, nicht veröffentlicht, den Beteiligten aber bekannt). - BFH, 08.02.2007 - I R 51/04
Rückgriff auf letzten, mehrfach geänderten, bestandskräftigen …
Auszug aus BFH, 09.07.2007 - I R 60/04
Das aber gilt auch, wenn das FG die Klage als unbegründet statt als unzulässig ansieht (vgl. auch Senatsbeschluss vom 8. Februar 2007 I R 51/04, nicht veröffentlicht; Bundesverwaltungsgericht, Beschlüsse vom 29. Oktober 1979 4 CB 73/79, Sammel- und Nachschlagewerk der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts [Buchholz] 310 § 144 VwGO Nr. 34, sowie vom 10. September 1981 4 B 84/81, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 1982, 115). - BFH, 20.04.1988 - I R 67/84
Empfängerbenennung - Verwaltungsakt - Vorbereitungshandlung - Rechtmäßigkeit - …
Auszug aus BFH, 09.07.2007 - I R 60/04
Von der Möglichkeit der Entscheidung im Beschlusswege kann auch dann Gebrauch gemacht werden, wenn das erstinstanzliche Gericht die Klage als unbegründet ansieht und das Rechtsmittelgericht sie als unzulässig behandelt und die Revision gegen das erstinstanzliche Urteil deswegen mit der Maßgabe als unbegründet zurückweist, dass die Klage als unzulässig abzuweisen ist (vgl. dazu z.B. Senatsurteil vom 20. April 1988 I R 67/84, BFHE 154, 5, BStBl II 1988, 927). - BVerwG, 29.10.1979 - 4 CB 73.79
Auszug aus BFH, 09.07.2007 - I R 60/04
Das aber gilt auch, wenn das FG die Klage als unbegründet statt als unzulässig ansieht (vgl. auch Senatsbeschluss vom 8. Februar 2007 I R 51/04, nicht veröffentlicht; Bundesverwaltungsgericht, Beschlüsse vom 29. Oktober 1979 4 CB 73/79, Sammel- und Nachschlagewerk der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts [Buchholz] 310 § 144 VwGO Nr. 34, sowie vom 10. September 1981 4 B 84/81, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 1982, 115). - BFH, 28.04.2006 - I E 1/06
Streitwert
- FG Düsseldorf, 27.11.2002 - 16 K 1189/01
Mehrmütterorganschaft; Konsortium; Organträger; …
- BVerwG, 10.09.1981 - 4 B 84.81
Zulässigkeit eines Eingriffs in die Planungshoheit einer Gemeinde durch die …
- BFH, 11.01.2006 - I R 32/05
- BFH, 18.12.2019 - III R 46/17
Kindergeld; Erstattung der Kosten des Vorverfahrens bei Untätigkeitseinspruch
Liegt hingegen eine doppelte Untätigkeit vor (keine Ausgangsentscheidung und keine Entscheidung über den Untätigkeitseinspruch), wird eine zeitgleich mit einem Untätigkeitseinspruch erhobene Untätigkeitsklage durch die nachfolgende förmliche Ablehnung des Antrags auf Erlass eines Verwaltungsaktes erledigt und es bedarf grundsätzlich eines weiteren Einspruchs gegen den ablehnenden Verwaltungsakt (BFH-Urteil vom 09.07.2007 - I R 60/04, BFH/NV 2007, 2238). - BFH, 12.07.2017 - VIII R 48/14
Ermittlung der Emissionsrendite bei absolutem Zinsbetrag und festgeschriebener …
Rn. 7 Die Entscheidung ergeht gemäß § 126a der Finanzgerichtsordnung (FGO), der auch dann anwendbar ist, wenn die Revision mit anderer Begründung zurückgewiesen wird (…Gräber/Ratschow, Finanzgerichtsordnung, 8. Aufl., § 126a Rz 5; vgl. auch BFH-Beschlüsse vom 8. Februar 2007 I R 51/04, juris; vom 9. Juli 2007 I R 60/04, BFH/NV 2007, 2238). - FG Hamburg, 14.04.2011 - 3 KO 201/10
FGO/ZPO/RVG-VV: Gebühren für Untätigkeitseinspruch und für Besprechung vor …
Rn. 62 Selbst im (hier nicht gegebenen) Fall einer gleichzeitig mit dem Untätigkeitseinspruch erhobenen Untätigkeitsklage würde sich die Untätigkeit durch den nachfolgenden Bescheid erledigen und wäre nicht der Untätigkeitseinspruch als Vorverfahren für eine Fortführung der Untätigkeitsklage als Verpflichtungs- oder Anfechtungsklage anzusehen (vgl. BFH vom 9. Juli 2007 I R 60/04, BFH/NV 2007, 2238; nachfolgend Bundesverfassungsgericht -BVerfG- vom 16. Oktober 2008 1 BvR 2521/07, Juris), sondern der Einspruch gegen den nach Untätigkeitseinspruch ergangenen Bescheid (…vgl. BFH vom 28. Juni 2006 I R 97/05, BFHE 214, 276, HFR 2006, 1195, Deutsches Steuerrecht -DStR- 2006, 1938, BFH/NV 2006, 2207 zu II 1). - FG Hamburg, 04.02.2016 - 3 K 298/15
(A. Finanzgerichtsordnung/Abgabenordnung/Grundgesetz: 1. Doppelte …
Rn. 16 b) Die Klage kann auch nicht als Untätigkeitsklage im Sinne von § 46 FGO zulässig sein oder werden, sondern bleibt unheilbar unzulässig, weil es bereits an einem Ablehnungsbescheid fehlt oder zumindest an einem auf Bescheid-Erteilung gerichteten Untätigkeitseinspruchs-Verfahren gemäß § 347 Abs. 1 Satz 2 AO (vgl. BFH, Beschlüsse vom 04.06.2014 VII B 180/13, BFH/NV 2014, 1723; vom 09.07.2007 I R 60/04, BFH/NV 2007, 2238; Urteil vom 03.08.2005 I R 74/02, BFH/NV 2006, 19, nachgehend BVerfG-Beschluss vom 16.01.2007 1 BvR 2412/05, HFR 2007, 1023; insbes. - FG München, 13.07.2022 - 4 K 680/21
Untätigkeitsklage gegenüber Finanzbehörde
Erledigt sich der Untätigkeitseinspruch, so fehlt der erhobenen Untätigkeitsklage das außergerichtliche Vorverfahren (…vgl. BFH-Urteil vom 3. August 2005 I R 74/02, BFH/NV 2006, 19 und Beschluss vom 9. Juli 2007 I R 60/04, BFH/NV 2007, 2238).
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