Rechtsprechung
| BGH, 12.07.2023 - I ZB 10/23 |
Volltextveröffentlichungen (12)
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Richterablehnung und unionsrechtlicher Auskunftsanspruch: Verantwortlicher des Auskunftsbegehrens
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Art 4 Nr 7 EUV 2016/679, Art 15 Abs 1 EUV 2016/679, § 45 Abs 1 ZPO
Richterablehnung und unionsrechtlicher Auskunftsanspruch: Verantwortlicher des Auskunftsbegehrens - IWW
§ 321a Abs. 1 ZPO, Art. ... 101 Abs. 1 Satz 2 GG, Art. 2 Abs. 1 GG, Art. 20 Abs. 3 GG, § 45 Abs. 1 ZPO, § 42 Abs. 1, 2, § 49 ZPO, § 573 Abs. 1, 3 ZPO, § 299 Abs. 1, 4 ZPO, Art. 15 Abs. 1 DSGVO, Art. 4 Nr. 7 DSGVO, § 97 Abs. 1 ZPO
- Wolters Kluwer
Verwerfung der Anhörungsrüge als unzulässig; Unzulässigkeit eines völlig ungeeigneten oder rechtsmissbräuchlichen Ablehnungsgesuchs
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Verwerfung der Anhörungsrüge als unzulässig; Unzulässigkeit eines völlig ungeeigneten oder rechtsmissbräuchlichen Ablehnungsgesuchs
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Richterablehnung und unionsrechtlicher Auskunftsanspruch: Verantwortlicher des Auskunftsbegehrens
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Wann ist ein Ablehnungsgesuch völlig ungeeignet?
Verfahrensgang
- AG Augsburg, 19.10.2021 - 53 M 9513/21
- LG Augsburg, 14.04.2022 - 43 T 287/22
- BGH, 02.05.2023 - I ZB 10/23
- BGH, 12.07.2023 - I ZB 10/23
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (11)
- BGH, 08.07.2021 - I ZR 196/15
A) Die Geschäftsstelle des Bundesgerichtshofs ist als Geschäftsstelle des …
Auszug aus BGH, 12.07.2023 - I ZB 10/23
Das Ablehnungsverfahren ist grundsätzlich nicht auf eine Überprüfung der Verfahrensweise der abgelehnten Gerichtsperson angelegt, sondern ihrer persönlichen (Un-)Voreingenommenheit (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Juli 2021 - I ZR 196/15, NJW-RR 2021, 1653 [juris Rn. 32] mwN).Rn. 7 IV. Die zulässige Erinnerung des Schuldners (vgl. BGH, NJW-RR 2021, 1653 [juris Rn. 7]) gegen die Entscheidungen der Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle (§ 573 Abs. 1 und 3 ZPO) ist unbegründet.
- BGH, 25.09.2019 - IV AR (VZ) 2/18
Anspruch auf Einsichtnahme in einen spruchkörperinternen …
Auszug aus BGH, 12.07.2023 - I ZB 10/23
Über die Einsichtsgewährung in Geschäftsverteilungspläne entscheidet nicht die Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle, sondern die Präsidentin des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH, Beschluss vom 25. September 2019 - IV AR (VZ) 2/18, NJW 2019, 3307 [juris Rn. 12]). - BVerfG, 15.06.2015 - 1 BvR 1288/14
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung der Gewährleistung des gesetzlichen …
Auszug aus BGH, 12.07.2023 - I ZB 10/23
Ein Ablehnungsgesuch ist völlig ungeeignet, wenn seine Begründung von vornherein untauglich ist, eine Befangenheit des abgelehnten Richters aufzuzeigen, und für seine Verwerfung deshalb jedes Eingehen auf den Gegenstand des Verfahrens entbehrlich ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 15. Juni 2015 - 1 BvR 1288/14, juris Rn. 15 bis 17;… Beschluss vom 20. August 2020 - 1 BvR 793/19, juris Rn. 14; BGH…, Beschluss vom 30. März 2022 - AnwZ (Brfg) 28/20, juris Rn. 10;… Beschluss vom 13. Juli 2022 - I ZB 27/22, juris Rn. 5 f.;… Beschluss vom 11. Januar 2023 - XII ZA 32/22, juris Rn. 3).
- BGH, 30.03.2022 - AnwZ (Brfg) 28/20
Verwaltungsrechtliche Anwaltssache: Befangenheitsablehnung der Richter des Senats …
Auszug aus BGH, 12.07.2023 - I ZB 10/23
Ein Ablehnungsgesuch ist völlig ungeeignet, wenn seine Begründung von vornherein untauglich ist, eine Befangenheit des abgelehnten Richters aufzuzeigen, und für seine Verwerfung deshalb jedes Eingehen auf den Gegenstand des Verfahrens entbehrlich ist (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 15. Juni 2015 - 1 BvR 1288/14, juris Rn. 15 bis 17;… Beschluss vom 20. August 2020 - 1 BvR 793/19, juris Rn. 14; BGH, Beschluss vom 30. März 2022 - AnwZ (Brfg) 28/20, juris Rn. 10;… Beschluss vom 13. Juli 2022 - I ZB 27/22, juris Rn. 5 f.;… Beschluss vom 11. Januar 2023 - XII ZA 32/22, juris Rn. 3). - BGH, 04.03.2011 - V ZR 123/10
Revision in Zivilverfahren: Zulassung nach Rüge der Verletzung rechtlichen Gehörs
Auszug aus BGH, 12.07.2023 - I ZB 10/23
Es kann deshalb offenbleiben, ob der Schuldner mit der Anhörungsrüge neben der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör in unmittelbarer oder entsprechender Anwendung von § 321a Abs. 1 ZPO auch eine Verletzung anderer Verfahrensgrundrechte wie des Rechts auf den gesetzlichen Richter (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG) oder des Anspruchs auf Gewährleistung eines faires Verfahrens oder auf Gewährung effektiven Rechtschutzes (Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG) rügen könnte (vgl. BGH, Urteil vom 4. März 2011 - V ZR 123/10, NJW 2011, 1516 [juris Rn. 8 bis 10];… Beschluss vom 26. Januar 2023 - I ZR 111/21, juris Rn. 1 und 6). - BGH, 26.01.2023 - I ZR 111/21
Subsidiarität von Netzsperren bei Urheberrechtsverletzungen
Auszug aus BGH, 12.07.2023 - I ZB 10/23
Es kann deshalb offenbleiben, ob der Schuldner mit der Anhörungsrüge neben der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör in unmittelbarer oder entsprechender Anwendung von § 321a Abs. 1 ZPO auch eine Verletzung anderer Verfahrensgrundrechte wie des Rechts auf den gesetzlichen Richter (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG) oder des Anspruchs auf Gewährleistung eines faires Verfahrens oder auf Gewährung effektiven Rechtschutzes (Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG) rügen könnte (vgl. BGH…, Urteil vom 4. März 2011 - V ZR 123/10, NJW 2011, 1516 [juris Rn. 8 bis 10]; Beschluss vom 26. Januar 2023 - I ZR 111/21, juris Rn. 1 und 6). - BVerfG, 20.08.2020 - 1 BvR 793/19
Ablehnung eines isolierten PKH-Antrags: Rechtsfehlerhafte Vorentscheidung …
Auszug aus BGH, 12.07.2023 - I ZB 10/23
Ein Ablehnungsgesuch ist völlig ungeeignet, wenn seine Begründung von vornherein untauglich ist, eine Befangenheit des abgelehnten Richters aufzuzeigen, und für seine Verwerfung deshalb jedes Eingehen auf den Gegenstand des Verfahrens entbehrlich ist (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 15. Juni 2015 - 1 BvR 1288/14, juris Rn. 15 bis 17; Beschluss vom 20. August 2020 - 1 BvR 793/19, juris Rn. 14; BGH…, Beschluss vom 30. März 2022 - AnwZ (Brfg) 28/20, juris Rn. 10;… Beschluss vom 13. Juli 2022 - I ZB 27/22, juris Rn. 5 f.;… Beschluss vom 11. Januar 2023 - XII ZA 32/22, juris Rn. 3). - BGH, 21.07.2021 - I ZB 28/21
Unzulässigkeit einer Anhörungsrüge
Auszug aus BGH, 12.07.2023 - I ZB 10/23
Das gilt auch für eine in diesem Verfahren erhobene Anhörungsrüge (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 21. Juli 2021 - I ZB 28/21, juris Rn. 2 mwN). - BGH, 06.04.2017 - I ZB 102/16
Scheinbeschluss ohne richterliche Unterschrift; Befangenheitsbesorgnis gegen …
Auszug aus BGH, 12.07.2023 - I ZB 10/23
Rn. 6 III. Das Ablehnungsgesuch des Schuldners gegen Justizangestellte H. ist nach den unter Ziffer II 1 angeführten, für ein Ablehnungsgesuch gegen die Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle entsprechend geltenden Maßstäben (vgl. BGH, Beschluss vom 6. April 2017 - I ZB 102/16, juris Rn. 3 mwN) ebenfalls offensichtlich unzulässig. - BGH, 13.07.2022 - I ZB 27/22
Ablehnung eines Richters wegen der Besorgnis der Befangenheit
Auszug aus BGH, 12.07.2023 - I ZB 10/23
Ein Ablehnungsgesuch ist völlig ungeeignet, wenn seine Begründung von vornherein untauglich ist, eine Befangenheit des abgelehnten Richters aufzuzeigen, und für seine Verwerfung deshalb jedes Eingehen auf den Gegenstand des Verfahrens entbehrlich ist (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 15. Juni 2015 - 1 BvR 1288/14, juris Rn. 15 bis 17;… Beschluss vom 20. August 2020 - 1 BvR 793/19, juris Rn. 14; BGH…, Beschluss vom 30. März 2022 - AnwZ (Brfg) 28/20, juris Rn. 10; Beschluss vom 13. Juli 2022 - I ZB 27/22, juris Rn. 5 f.;… Beschluss vom 11. Januar 2023 - XII ZA 32/22, juris Rn. 3). - BGH, 11.01.2023 - XII ZA 32/22
Verwerfung des Ablehnungsgesuchs
- BGH, 09.12.2024 - I ZB 55/24 Unabhängig davon, dass der im Rechtsbeschwerdeverfahren bestehende Anwaltszwang (§ 78 Abs. 1 Satz 3 ZPO; vgl. BGH, Beschluss vom 12. Juli 2023 - I ZB 10/23, juris Rn. 2) nicht gewahrt ist, vermag das Vorbringen des Schuldners nichts daran zu ändern, dass gegen den von ihm angefochtenen Beschluss des Landgerichts Augsburg vom 17. Mai 2024 kein Rechtsmittel eröffnet ist.
Die aus Sicht des Schuldners begangenen Formfehler sind von vornherein nicht geeignet, eine Besorgnis der Befangenheit zu begründen (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Juli 2023 - I ZB 10/23, juris Rn. 6 mwN).
Abgesehen davon gewährt die Zivilprozessordnung dem Schuldner weder einen Anspruch darauf, von jeglichem Dokument oder Schriftstück eine beglaubigte Ablichtung in Farbe zugesandt oder als elektronisches Dokument übermittelt zu bekommen, noch einen Anspruch auf die von ihm begehrte Negativbescheinigung (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Juli 2023 - I ZB 10/23, juris Rn. 7 mwN).
Rn. 5 V. Über Gewährung von Einsicht in Akten eines abgeschlossenen Verfahrens nach § 299 Abs. 2 ZPO und in Geschäftsverteilungspläne entscheidet die Präsidentin des Bundesgerichtshofs (…vgl. BGH, NJW 2015, 1827 [juris Rn. 11]; BGH, Beschluss vom 12. Juli 2023 - I ZB 10/23, juris Rn. 7 mwN).
Gleiches gilt für die Erteilung von Auskünften nach Art. 15 Abs. 1 DSGVO (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Juli 2023 - I ZB 10/23, juris Rn. 8 mwN).
- BGH, 05.12.2024 - I ZB 58/24 Unabhängig davon, dass der im Rechtsbeschwerdeverfahren bestehende Anwaltszwang (§ 78 Abs. 1 Satz 3 ZPO; vgl. BGH, Beschluss vom 12. Juli 2023 - I ZB 10/23, juris Rn. 2) nicht gewahrt ist, vermag das Vorbringen des Schuldners nichts daran zu ändern, dass gegen die von ihm angefochtenen Beschlüsse des Landgerichts Augsburg vom 7. Juni 2024 und vom 27. Juni 2024 kein Rechtsmittel eröffnet ist.
Die aus Sicht des Schuldners begangenen Formfehler sind von vornherein nicht geeignet, eine Besorgnis der Befangenheit zu begründen (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Juli 2023 - I ZB 10/23, juris Rn. 6 mwN).
Abgesehen davon gewährt die Zivilprozessordnung dem Schuldner weder einen Anspruch darauf, von jeglichem Dokument oder Schriftstück eine beglaubigte Ablichtung in Farbe zugesandt oder als elektronisches Dokument übermittelt zu bekommen, noch einen Anspruch auf die von ihm begehrte Negativbescheinigung (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Juli 2023 - I ZB 10/23, juris Rn. 7 mwN).
Rn. 5 V. Über Gewährung von Einsicht in Akten eines abgeschlossenen Verfahrens nach § 299 Abs. 2 ZPO und in Geschäftsverteilungspläne entscheidet die Präsidentin des Bundesgerichtshofs (…vgl. BGH, NJW 2015, 1827 [juris Rn. 11]; BGH, Beschluss vom 12. Juli 2023 - I ZB 10/23, juris Rn. 7 mwN).
Gleiches gilt für die Erteilung von Auskünften nach Art. 15 Abs. 1 DSGVO (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Juli 2023 - I ZB 10/23, juris Rn. 8 mwN).
- BGH, 24.10.2023 - XI ZB 3/23
Unzulässigkeit eines völlig ungeeigneten Ablehnungsgesuchs
Der Kläger kann weder verlangen, von jeglichem Dokument oder Schriftstück eine beglaubigte Ablichtung in Farbe zugesandt oder als elektronisches Dokument übermittelt zu bekommen, noch hat er einen Anspruch auf die von ihm begehrte "Negativbescheinigung" (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Juli 2023 - I ZB 10/23, juris Rn. 7).Über die Gewährung von Einsicht in Geschäftsverteilungspläne entscheidet nicht die Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle (BGH, Beschluss vom 12. Juli 2023 aaO).
- BGH, 24.10.2023 - XI ZB 4/23
Unzulässigkeit eines Ablehungsgesuchs wegen ungeeigneter Rügen von …
Der Kläger kann weder verlangen, von jeglichem Dokument oder Schriftstück eine beglaubigte Ablichtung in Farbe zugesandt oder als elektronisches Dokument übermittelt zu bekommen, noch hat er einen Anspruch auf die von ihm begehrte "Negativbescheinigung" (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Juli 2023 - I ZB 10/23, juris Rn. 7).Über die Gewährung von Einsicht in Geschäftsverteilungspläne entscheidet nicht die Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle (BGH, Beschluss vom 12. Juli 2023 aaO).
- BGH, 17.04.2025 - X ZR 10/23
Verwerfung der Ablehnungsgesuche; Eindeutig unzulässige oder …
Dies kommt in Betracht, wenn für eine Verwerfung als unzulässig jedes Eingehen auf den Gegenstand des Verfahrens selbst entbehrlich ist (BVerfG, Beschluss vom 20. Juli 2007 - 1 BvR 3084/06, NJW-RR 2008, 72, 73 f.; Beschluss vom 18. Dezember 2007 - 1 BvR 1273/07, NVwZ-RR 2008, 289, 291; Beschluss vom 24. Februar 2006 - 2 BvR 836/04, NJW 2006, 3129;… Beschluss vom 5. Mai 2021 - 1 BvR 526/19, NJW-RR 2021, 1436 Rn. 20 ff.; BGH, Beschluss vom 12. Juli 2023 - I ZB 10/23 Juris Rn. 4;… Beschluss vom 2. Mai 2018 - AnwZ (Brfg) 10/18 Rn. 7). - KG, 15.11.2023 - 10 W 195/23
Fremdsprachige Urkunden sind nicht unbeachtlich!
Das Ablehnungsverfahren ist zwar nicht auf eine Überprüfung der Verfahrensweise der abgelehnten Gerichtsperson angelegt, sondern ihrer persönlichen (Un-)Voreingenommenheit (siehe nur BGH, Beschluss vom 12. Juli 2023 - I ZB 10/23, Randnummer 6; BGH, Beschluss vom 8. Juli 2021 - I ZR 196/15, Randnummer 32). - BFH, 30.05.2025 - IX B 19/25
Auskunftsanspruch nach Art. 15 DSGVO im finanzgerichtlichen Verfahren
So richtet sich ein im gerichtlichen Verfahren gestellter Auskunftsanspruch nach Art. 15 DSGVO nicht gegen den zur Entscheidung über den Rechtsstreit berufenen Spruchkörper, sondern gegen die Behördenleitung als Datenverantwortlichen im Sinne von Art. 4 Nr. 7 DSGVO (vgl. Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 12.07.2023 - I ZB 10/23, Rz 8). - KG, 14.08.2024 - 20 U 73/23
Auskunftsrecht einer betroffenen Person über die Verarbeitung personenbezogener …
Entsprechend hat der Bundesgerichtshof bezüglich Richterinnen und Richter darauf hingewiesen, dass sich ein etwaiger Anspruch aus Art. 15 Abs. 1 DS-GVO nicht gegen die handelnden Einzelpersonen richte, da sie keine Verantwortlichen im Sinne von Art. 4 Nr. 7 DS-GVO seien (vgl. Beschluss vom 12.07.2023 - I ZB 10/23 - juris Rn. 8). - BGH, 21.11.2024 - II ZA 2/23 Der Senat kann in der regulären Besetzung unter Mitwirkung der abgelehnten Richter über den Befangenheitsantrag entscheiden, weil er eindeutig unzulässig ist (BGH, Beschluss vom 12. Juli 2023 - I ZB 10/23 -, juris Rn. 4 mwN).
- BGH, 21.11.2024 - II ZA 3/23 Der Senat kann in der regulären Besetzung unter Mitwirkung der abgelehnten Richter über den Befangenheitsantrag entscheiden, weil er eindeutig unzulässig ist (BGH, Beschluss vom 12. Juli 2023 - I ZB 10/23 -, juris Rn. 4 mwN).
- BGH, 21.11.2024 - II ZA 4/23
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Rechtsprechung
| BGH, 02.05.2023 - I ZB 10/23 |
Volltextveröffentlichungen (10)
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§ 577 Abs. 1 ZPO, § 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ZPO, § 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 ZPO, § 78b Abs. 1 ZPO, § 97 Abs. 1 ZPO
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Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde eines Schuldners
- rechtsportal.de
ZPO § 577 Abs. 1
Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde eines Schuldners - datenbank.nwb.de
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Verfahrensgang
- AG Augsburg, 19.10.2021 - 53 M 9513/21
- LG Augsburg, 14.04.2022 - 43 T 287/22
- BGH, 02.05.2023 - I ZB 10/23
- BGH, 12.07.2023 - I ZB 10/23
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- BGH, 04.01.2023 - I ZB 88/22
Verwerfung der Rechtsbeschwerde als unzulässig
Auszug aus BGH, 02.05.2023 - I ZB 10/23
Der Weg zu einer außerordentlichen (Rechts-)Beschwerde ist nicht eröffnet und verfassungsrechtlich auch nicht geboten (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Januar 2023 - I ZB 88/22, juris Rn. 2 mwN).
- BGH, 09.02.2026 - I ZB 101/25 Der Weg zu einer außerordentlichen (Rechts-)Beschwerde ist nicht eröffnet und verfassungsrechtlich auch nicht geboten (vgl. BGH, Beschluss vom 2. Mai 2023 - I ZB 10/23, juris Rn. 2 mwN).
- BGH, 05.10.2024 - I ZB 58/24 Der Weg zu einer außerordentlichen (Rechts-)Beschwerde ist nicht eröffnet und verfassungsrechtlich auch nicht geboten (vgl. BGH, Beschluss vom 2. Mai 2023 - I ZB 10/23, juris Rn. 2 mwN).
- BGH, 07.10.2024 - I ZB 55/24 Der Weg zu einer außerordentlichen (Rechts-)Beschwerde ist nicht eröffnet und verfassungsrechtlich auch nicht geboten (vgl. BGH, Beschluss vom 2. Mai 2023 - I ZB 10/23, juris Rn. 2 mwN).
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