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Rechtsprechung
   BGH, 23.11.2023 - I ZB 29/23   

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https://dejure.org/2023,37989
BGH, 23.11.2023 - I ZB 29/23 (https://dejure.org/2023,37989)
BGH, Entscheidung vom 23.11.2023 - I ZB 29/23 (https://dejure.org/2023,37989)
BGH, Entscheidung vom 23. November 2023 - I ZB 29/23 (https://dejure.org/2023,37989)
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  • MIR - Medien Internet und Recht

    Ein "empfindliches Ordnungsgeld" ist nix - Keine Beschwer (betreffend der Festsetzung des Ordnungsgeldes), wenn im Ordnungsmittelantrag weder ein konkreter Betrag noch eine ungefähre Größenordnung angegeben wurde

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  • openjur.de
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  • rechtsinformationen.bund.de

    Beschwer des Unterlassungsgläubigers bei unbeziffertem Ordnungsgeldantrag

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 572 Abs 2 ZPO, § 890 Abs 1 S 1 ZPO, § 891 S 3 ZPO
    Beschwer des Unterlassungsgläubigers bei unbeziffertem Ordnungsgeldantrag

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde des Gläubigers gegen die Entscheidung betreffend die Verhängung eines Ordnungsgeldes gegen den Schuldner; Fehlende Beschwer mangels Angabe eines konkreten Betrags noch einer ungefähren Größenordnung des Ordnungsgelds in seinem ...

  • Betriebs-Berater

    "Empfindliches Ordnungsgeld"

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde des Gläubigers gegen die Entscheidung betreffend die Verhängung eines Ordnungsgeldes gegen den Schuldner; Fehlende Beschwer mangels Angabe eines konkreten Betrags noch einer ungefähren Größenordnung des Ordnungsgelds in seinem ...

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfahrensrecht/Zwangsvollstreckungsrecht: "Empfindliches Ordnungsgeld"

  • datenbank.nwb.de

    Beschwer des Unterlassungsgläubigers bei unbeziffertem Ordnungsgeldantrag

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    Ordnungsgeld gegen Schuldner verhängt: Beschwerde des Gläubigers zulässig?

Kurzfassungen/Presse (3)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Keine Beschwer des Unterlassungsgläubigers hinsichtlich der Ordnungsgeldhöhe wenn Antrag auf Festsetzung eines Ordnungsgelds weder Betrag noch ungefähre Größenordnung enthält

  • beck-aktuell.de (Kurzinformation)

    Unbezifferter Ordnungsgeldantrag: Keine Beschwer für Gläubiger

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Verhängung eines Ordnungsgeldes nach wiederholter unzulässiger Werbung mit kostenloser Bearbeitung von Bußgeldverfahren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2024, 675
  • MDR 2024, 255
  • GRUR 2024, 157
  • WM 2024, 129
  • MIR 2024, Dok. 002
 
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Wird zitiert von ... (17)Zitiert selbst (20)

  • BGH, 19.02.2015 - I ZB 55/13

    Ordnungsgeldverfahren wegen Zuwiderhandlung gegen einen urheberrechtlichen …

    Auszug aus BGH, 23.11.2023 - I ZB 29/23
    Der Bundesgerichtshof hat diese Frage ausdrücklich offengelassen (vgl. BGH…, Beschluss vom 8. Dezember 2016 - I ZB 118/15, GRUR 2017, 318 [juris Rn. 8]; vgl. aber auch BGH, Beschluss vom 19. Februar 2015 - I ZB 55/13, GRUR 2015, 511 [juris Rn. 15]).

    Die Wahl zwischen Ordnungsgeld und Ordnungshaft und die Bestimmung der Höhe des Ordnungsmittels stehen im Ermessen des Gerichts (vgl. BGH, GRUR 2015, 511 [juris Rn. 14] mwN).

    Das damit - wie regelmäßig mit gerichtlichen Verfahren - verbundene, allerdings mit Blick auf § 891 Satz 3 ZPO in Verbindung mit § 92 Abs. 2 Nr. 2 Fall 1 ZPO analog geminderte Kostenrisiko (vgl. BGH, GRUR 2015, 511 [juris Rn. 9 und 14 f.]) steht zu dem mit dem Zwangsvollstreckungsverfahren angestrebten Ziel auch nicht derart außer Verhältnis, dass die Anrufung der Gerichte nicht mehr sinnvoll erscheint (…vgl. dazu BVerfG, NJW 1997, 311 [juris Rn. 7]).

    Maßgebend für die Frage der Beschwer ist allein, ob der Gläubiger erkennbar Wert auf die Höhe des Ordnungsmittels gelegt hat (zur vergleichbaren Frage des Teilunterliegens vgl. BGH, GRUR 2015, 511 [juris Rn. 16] mwN).

  • OLG Düsseldorf, 24.10.2014 - 6 W 47/14

    Höhe des Ordnungsgeldes wegen Verstoßes gegen eine Unterlassungsverpflichtung

    Auszug aus BGH, 23.11.2023 - I ZB 29/23
    Rn. 13 aa) Die wohl überwiegende Meinung in Rechtsprechung und Literatur geht davon aus, dass der Gläubiger auch dann beschwert ist, wenn er in seinem Antrag keine Größenordnung für das Ordnungsgeld genannt hat und das Gericht das Ordnungsmittel unter Berücksichtigung der vom Gläubiger genannten Umstände ersichtlich zu niedrig bemessen hat (vgl. OLG Düsseldorf, VuR 2015, 71 [juris Rn. 8 f.]; OLG Schleswig…, Beschluss vom 14. August 2015 - 16 W 76/15 [juris Rn. 9 f.];… Sturhahn in Schuschke/Walker/Kessen/Thole, Vollstreckung und Vorläufiger Rechtsschutz, 7. Aufl., § 890 Rn. 57;… Bendtsen in Kindl/Meller-Hannich, Zwangsvollstreckung, 4. Aufl., § 890 ZPO Rn. 73;… Ahrens, Der Wettbewerbsprozess, 9. Aufl., Kap. 70 Rn. 30;… Teplitzky/Feddersen, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche und Verfahren, 12. Aufl., Kap. 57 Rn. 37;… Büscher/Ahrens, UWG, 2. Aufl., § 12 Anh. II Rn. 87;… jurisPK-UWG/Spoenle, 5. Aufl., § 12 UWG Rn. 173; Hoof, VuR 2015, 71, 73; ders., jM 2016, 363, 365).

    Vielmehr sei der Gläubiger schon dann beschwert, wenn das Gericht das Ordnungsmittel unter Berücksichtigung der vom Gläubiger genannten Umstände nach seinem Empfinden unangemessen niedrig festgesetzt habe (vgl. OLG Düsseldorf, VuR 2015, 71 [juris Rn. 8 f.]).

    Rn. 21 (3) Dem steht nicht entgegen, dass der Gläubiger für einen ordnungsmäßigen Antrag nach § 890 Abs. 1 ZPO nicht verpflichtet ist, den Antrag zu beziffern, sondern das Gericht das geeignete Ordnungsmittel auswählt und dessen Höhe nach eigenem Ermessen bestimmt (vgl. OLG Düsseldorf, VuR 2015, 71 [juris Rn. 9]).

  • OLG Frankfurt, 22.11.2017 - 6 W 93/17

    Unterlassungsvollstreckung: Beseitigung eines Störungszustands durch Einwirken …

    Auszug aus BGH, 23.11.2023 - I ZB 29/23
    Nur dann lasse sich das ursprüngliche Rechtsschutzziel bestimmen (…vgl. MünchKomm.ZPO/Gruber aaO § 890 Rn. 42;… Albert in Götting/Nordemann aaO Vorbemerkungen zu § 12 Rn. 123 mit Fn. 551;… vgl. auch KG, OLGR KG 2005, 605 [juris Rn. 17];… OLG Frankfurt am Main, WRP 2015, 1008 [juris Rn. 12];… GRUR 2019, 216 [juris Rn. 5]; Elzer, FD-ZVR 2023, 457125; zu einem auf mehrere Verstöße gestützten Ordnungsmittelantrag, dem das Prozessgericht nur mit Blick auf einen gerügten Verstoß stattgegeben hat, vgl. OLG Frankfurt am Main, GRUR-RR 2018, 223 [juris Rn. 6];… Lackmann in Musielak/Voit, ZPO, 20. Aufl., § 890 Rn. 20;… vgl. auch Lampmann/Pustovalov, 2. Aufl., Anspruchsdurchsetzung im Wettbewerbsrecht, Rn. 995).

    Damit unterscheidet sich der Streitfall auch von der Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main (GRUR-RR 2018, 223 [juris Rn. 6]), auf welche die Rechtsbeschwerde verweist.

  • BGH, 08.12.2016 - I ZB 118/15

    Zwangsvollstreckung: Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse bei …

    Auszug aus BGH, 23.11.2023 - I ZB 29/23
    Der Bundesgerichtshof hat diese Frage ausdrücklich offengelassen (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Dezember 2016 - I ZB 118/15, GRUR 2017, 318 [juris Rn. 8]; vgl. aber auch BGH…, Beschluss vom 19. Februar 2015 - I ZB 55/13, GRUR 2015, 511 [juris Rn. 15]).

    Zu berücksichtigen sind insbesondere Art, Umfang und Dauer des Verstoßes, der Verschuldensgrad, der Vorteil des Verletzers aus der Verletzungshandlung und die Gefährlichkeit der begangenen und möglicher künftiger Verletzungshandlungen für den Verletzten (vgl. BGH, GRUR 2017, 318 [juris Rn. 17] mwN).

  • BGH, 29.01.2021 - V ZR 139/19

    Notarieller Grundstücksvertrag mit einer Gemeinde: Formwirksamkeit des Vertrages …

    Auszug aus BGH, 23.11.2023 - I ZB 29/23
    Rn. 29 d) Der Verfahrensrüge steht nicht entgegen, dass der Gläubiger diese Feststellung im angefochtenen Beschluss nicht mit einem Tatbestandsberichtigungsantrag nach § 320 ZPO angegriffen hat (vgl. dazu BGH…, Beschluss vom 15. April 2010 - IX ZB 175/09, NZI 2010, 530 [juris Rn. 7]; Beschluss vom 20. März 2014 - V ZR 130/13, juris; Urteil vom 29. Januar 2021 - V ZR 139/19, NJW 2021, 2510 [juris Rn. 22]).
  • BGH, 15.04.2010 - IX ZB 175/09

    Restschuldbefreiung: Nichtanzeige des Erwerbs von Geschäftsanteilen an einer GmbH …

    Auszug aus BGH, 23.11.2023 - I ZB 29/23
    Rn. 29 d) Der Verfahrensrüge steht nicht entgegen, dass der Gläubiger diese Feststellung im angefochtenen Beschluss nicht mit einem Tatbestandsberichtigungsantrag nach § 320 ZPO angegriffen hat (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 15. April 2010 - IX ZB 175/09, NZI 2010, 530 [juris Rn. 7]; Beschluss vom 20. März 2014 - V ZR 130/13, juris;… Urteil vom 29. Januar 2021 - V ZR 139/19, NJW 2021, 2510 [juris Rn. 22]).
  • BGH, 01.07.2021 - V ZB 55/20

    Zur Frage ob die Kosten mehrerer Rechtsanwälte zu erstatten sind

    Auszug aus BGH, 23.11.2023 - I ZB 29/23
    Es bedarf deshalb keiner Entscheidung, ob an der zitierten Rechtsprechung zur Anwendbarkeit von § 320 ZPO auf Beschlüsse unter Berücksichtigung des Zusammenhangs zwischen § 314 Satz 1 ZPO, wonach der Tatbestand des Urteils Beweis für das mündliche Parteivorbringen liefert, und § 320 ZPO auch für Beschlüsse festgehalten werden kann, die ohne mündliche Verhandlung ergangen sind (vgl. dazu bereits BGH, Beschluss vom 1. Juli 2021 - V ZB 55/20, NZM 2021, 724 [juris Rn. 11] mwN;… Beschluss vom 10. Februar 2022 - I ZB 46/21, NJOZ 2022, 1110 [juris Rn. 13]).
  • BGH, 20.03.2014 - V ZR 130/13

    Bindungswirkung tatbestandlicher Feststellungen der prozessualen Erklärungen der …

    Auszug aus BGH, 23.11.2023 - I ZB 29/23
    Rn. 29 d) Der Verfahrensrüge steht nicht entgegen, dass der Gläubiger diese Feststellung im angefochtenen Beschluss nicht mit einem Tatbestandsberichtigungsantrag nach § 320 ZPO angegriffen hat (vgl. dazu BGH…, Beschluss vom 15. April 2010 - IX ZB 175/09, NZI 2010, 530 [juris Rn. 7]; Beschluss vom 20. März 2014 - V ZR 130/13, juris;… Urteil vom 29. Januar 2021 - V ZR 139/19, NJW 2021, 2510 [juris Rn. 22]).
  • BGH, 10.02.2022 - I ZB 46/21

    Beantragung von Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der …

    Auszug aus BGH, 23.11.2023 - I ZB 29/23
    Es bedarf deshalb keiner Entscheidung, ob an der zitierten Rechtsprechung zur Anwendbarkeit von § 320 ZPO auf Beschlüsse unter Berücksichtigung des Zusammenhangs zwischen § 314 Satz 1 ZPO, wonach der Tatbestand des Urteils Beweis für das mündliche Parteivorbringen liefert, und § 320 ZPO auch für Beschlüsse festgehalten werden kann, die ohne mündliche Verhandlung ergangen sind (vgl. dazu bereits BGH…, Beschluss vom 1. Juli 2021 - V ZB 55/20, NZM 2021, 724 [juris Rn. 11] mwN; Beschluss vom 10. Februar 2022 - I ZB 46/21, NJOZ 2022, 1110 [juris Rn. 13]).
  • BGH, 19.03.2009 - IX ZB 152/08

    Bedeutung einer nach Schluss der mündlichen Verhandlung geltend gemachten …

    Auszug aus BGH, 23.11.2023 - I ZB 29/23
    Die klagende oder antragstellende Partei ist durch eine gerichtliche Entscheidung beschwert, wenn diese von dem in der unteren Instanz gestellten Antrag zu ihrem Nachteil abweicht, ihrem Begehren also nicht voll entsprochen worden ist (vgl. BGH…, Urteil vom 2. Oktober 2001 - VI ZR 356/00, NJW 2002, 212 [juris Rn. 6]; Beschluss vom 19. März 2009 - IX ZB 152/08, NJW-RR 2009, 853 [juris Rn. 6] mwN;… BeckOK.ZPO/Wulf, 50. Edition [Stand 1. September 2023], § 511 Rn. 13).
  • BGH, 06.04.2023 - I ZB 84/22

    Vollstreckungsantrag in Justizbeitreibungssachen kann ohne besondere …

  • BGH, 20.10.2003 - II ZB 27/02

    Besetzung des Beschwerdesenats im Beschwerdeverfahren gegen Entscheidungen des …

  • BVerfG, 13.04.2023 - 1 BvR 667/22

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung der Rechtsschutzgarantie durch …

  • BGH, 02.10.2001 - VI ZR 356/00

    Zivilprozessrecht: Rechtsmittelbeschwer bei unbeziffertem Schmerzensgeldantrag …

  • OLG Hamburg, 03.04.2023 - 15 W 5/23

    Beschwer bei einer sofortigen Beschwerde gegen einen Ordnungsmittelbeschluss …

  • OLG Frankfurt, 07.11.2018 - 6 W 88/18

    Streitwert für Ordnungsgeldverfahren nach § 890 ZPO

  • BGH, 29.06.2004 - X ZB 11/04

    Rechtsfolgen des Wegfalls der Rechtsmittelbeschwer

  • BVerfG, 31.10.1996 - 1 BvR 1074/93

    Verletzung des grundrechtlich geschützten Justizgewährleistungsanspruch durch …

  • OLG Frankfurt, 17.06.2015 - 6 W 48/15

    Unterlassungsvollstreckung: Organisationsverschulden und Ordnungsgeldhöhe; …

  • OLG Schleswig, 14.08.2015 - 16 W 76/15
  • BGH, 12.11.2024 - VIII ZB 36/23

    Rechtswegzuständigkeit für die Klage einer Gemeinde auf Entgeltzahlung für die …

    Rn. 17 Unabhängig von der Frage, ob eine solche etwaige Fehlerhaftigkeit der tatbestandlichen Darstellung in dem angefochtenen Beschluss ausschließlich im Wege eines Tatbestandsberichtigungsverfahrens nach § 320 ZPO analog hätte korrigiert werden können oder einer Verfahrensrüge nach § 575 Abs. 3 Nr. 3 Buchst. b, § 577 Abs. 2 Satz 3 ZPO zugänglich wäre (…vgl. zu dieser in jüngerer Zeit in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in Bezug auf Beschlüsse, die - wie vorliegend - ohne mündliche Verhandlung ergangen sind, offengelassenen Frage: BGH, Beschlüsse vom 1. Juli 2021 - V ZB 55/20, NJW-RR 2021, 1598 Rn. 11;… vom 10. Februar 2022 - I ZB 46/21, juris Rn. 13; vom 23. November 2023 - I ZB 29/23, NJW-RR 2024, 675 Rn. 29), handelte es sich hierbei jedenfalls nicht um einen Mangel, der gegebenenfalls zur Aufhebung des angefochtenen Beschlusses von Amts wegen führte.

    Rn. 26 Es kann offenbleiben, ob die in diesem Beschwerdevorbringen enthaltene Verfahrensrüge nicht schon deshalb ausgeschlossen ist, weil die ihm entgegenstehende tatbestandliche Darstellung in dem angefochtenen Beschluss nicht mit einem Tatbestandsberichtigungsantrag gemäß § 320 ZPO angegriffen worden ist (…vgl. hierzu die bereits oben erwähnte jüngere Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, die diese Frage in Bezug auf Beschlüsse, die - wie vorliegend - ohne mündliche Verhandlung ergangen sind, offenlässt: BGH, Beschlüsse vom 1. Juli 2021 - V ZB 55/20, NJW-RR 2021, 1598 Rn. 11;… vom 10. Februar 2022 - I ZB 46/21, juris Rn. 13; vom 23. November 2023 - I ZB 29/23, NJW-RR 2024, 675 Rn. 29).

  • BAG, 22.09.2025 - 8 AZB 6/25

    Zwangsvollstreckung - Beschlussverfahren

    Zu berücksichtigen sind insbesondere Art, Umfang und Dauer des Verstoßes, der Verschuldensgrad, der Vorteil des Verletzers aus der Verletzungshandlung und die Gefährlichkeit der begangenen und möglicher künftiger Verletzungshandlungen für den Verletzten (BGH 23. November 2023 - I ZB 29/23 - Rn. 17 mwN).
  • BGH, 11.09.2024 - I ZB 93/23

    Festsetzung von unbeziffertem Ordnungsgeld bei Rechtsverfolgung durch …

    Der Grundsatz, dass es an der für eine sofortige Beschwerde notwendigen Beschwer des Gläubigers fehlt, wenn in seinem Antrag auf Festsetzung eines Ordnungsgelds weder ein konkreter Betrag noch eine ungefähre Größenordnung des Ordnungsgelds angegeben wurde und das Gericht die Höhe des Ordnungsgelds nach seinem Ermessen festgesetzt hat, gilt auch für die Rechtsverfolgung durch qualifizierte Verbraucherverbände im Sinne des § 8 Abs. 3 Nr. 3 UWG (Fortführung von BGH, Beschluss vom 23. November 2023 - I ZB 29/23, GRUR 2024, 157 = WRP 2024, 215).

    Rn. 8 Wie der Senat nach Erlass des angegriffenen Beschlusses entschieden hat, bedarf die Beschwer des Gläubigers in einem Ordnungsmittelverfahren unter Berücksichtigung des doppelten Zwecks der Ordnungsmittel - zivilrechtliche Beugemaßnahme und strafähnliche Sanktion - sowie des Umstands, dass das Ordnungsgeld zwar auch der effektiven Durchsetzung der Rechte des Gläubigers dient, aber nicht zu seinen Gunsten verhängt wird, sondern gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 3 JBeitrO zu Gunsten der Staatskasse beigetrieben wird, einer besonderen Begründung, sofern auf seinen Antrag nur überhaupt ein Ordnungsmittel verhängt worden ist (BGH, Beschluss vom 23. November 2023 - I ZB 29/23, GRUR 2024, 157 [juris Rn. 18] = WRP 2024, 215).

    Übt das Gericht - wie hier - sein Ermessen aus und verhängt ein Ordnungsmittel, ist ein solches vom Gläubiger verfolgte Rechtsschutzziel erfüllt und fehlt es an einer Beschwer (BGH, GRUR 2024, 157 [juris Rn. 19]).

  • OLG Köln, 27.07.2026 - 6 W 57/26

    Bonner Reederei-Streit: Werbung für kostenlosen Pendler-Shuttle ist zulässig

    Über das Rechtsmittel entscheidet der Senat in regulärer Besetzung (§ 122 Abs. 1 GVG) und nicht durch den Einzelrichter, weil ein Fall des § 568 S. 1 ZPO nicht vorliegt, wenn - wie im Streitfall - die Vorsitzende der Kammer für Handelssachen allein die angefochtene Entscheidung erlassen hat (vgl. BGH GRUR 2024, 157, 158 Rn. 9 - Rechtsschutzziel).
  • BAG, 22.09.2025 - 8 AZB 7/25

    Zwangsvollstreckung - Beschlussverfahren

    Zu berücksichtigen sind insbesondere Art, Umfang und Dauer des Verstoßes, der Verschuldensgrad, der Vorteil des Verletzers aus der Verletzungshandlung und die Gefährlichkeit der begangenen und möglicher künftiger Verletzungshandlungen für den Verletzten (BGH 23. November 2023 - I ZB 29/23 - Rn. 17 mwN).
  • OLG Frankfurt, 30.12.2024 - 26 W 1/24

    Kein Vergütungsanspruch eines GmbH-Geschäftsführers allein aufgrund seiner …

    Über eine Beschwerde gegen deren Entscheidung hat das Beschwerdegericht daher in der gemäß § 122 Abs. 1 GVG vorgeschriebenen Besetzung als Senatskollegium zu entscheiden (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 20.10.2003 - II ZB 27/02 -, NJW 2004, 856, 857; Beschluss vom 23.11.2023 - I ZB 29/23 -, NJW-RR 2024, 675).
  • BAG, 22.09.2025 - 8 AZB 9/25

    Zwangsvollstreckung - Beschlussverfahren

    Zu berücksichtigen sind insbesondere Art, Umfang und Dauer des Verstoßes, der Verschuldensgrad, der Vorteil des Verletzers aus der Verletzungshandlung und die Gefährlichkeit der begangenen und möglicher künftiger Verletzungshandlungen für den Verletzten (BGH 23. November 2023 - I ZB 29/23 - Rn. 17 mwN).
  • BAG, 22.09.2025 - 8 AZB 8/25

    Zwangsvollstreckung - Beschlussverfahren

    Zu berücksichtigen sind insbesondere Art, Umfang und Dauer des Verstoßes, der Verschuldensgrad, der Vorteil des Verletzers aus der Verletzungshandlung und die Gefährlichkeit der begangenen und möglicher künftiger Verletzungshandlungen für den Verletzten (BGH 23. November 2023 - I ZB 29/23 - Rn. 17 mwN).
  • BGH, 07.11.2024 - I ZB 31/24

    Auslegung eines eine markenrechtliche Auskunftspflicht titulierenden …

    Die klagende oder antragstellende Partei ist durch eine gerichtliche Entscheidung beschwert, wenn diese von dem in der unteren Instanz gestellten Antrag zu ihrem Nachteil abweicht, ihrem Begehren also nicht voll entsprochen worden ist (BGH, Beschluss vom 23. November 2023 - I ZB 29/23, GRUR 2024, 157 [juris Rn. 11] = WRP 2024, 215 mwN).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 21.02.2025 - 1 Ta 643/24

    Unterlassung - Unterlassungstitel - Vollstreckung - Verstoß - Bemessung Höhe …

    Zu berücksichtigen sind insbesondere Art, Umfang und Dauer des Verstoßes, der Verschuldensgrad, der Vorteil des Verletzers aus der Verletzungshandlung und die Gefährlichkeit der begangenen und möglicher künftiger Verletzungshandlungen für den Verletzten (BGH, Beschluss vom 23. November 2023 - I ZB 29/23 -, Rn. 17, juris; Landesarbeitsgericht Hamm (Westfalen)…, Beschluss vom 9. März 2016 - 4 Ta 610/15 -, Rn. 31, juris), ebenso die wirtschaftlichen Verhältnisse des Verletzers (BGH…, Beschluss vom 8. Dezember 2016 - I ZB 118/15 -, Rn. 19, juris).
  • OLG Frankfurt, 14.05.2024 - 6 W 48/24

    Höhe des Ordnungsmittels gegenüber einer juristischen Person

  • LAG Berlin-Brandenburg, 05.04.2024 - 2 Ta 1164/23

    Zurückweisung eines Antrags des Betriebsrats auf Verhängung eines Ordnungsgeldes …

  • LAG Berlin-Brandenburg, 21.02.2025 - 1 Ta 669/24
  • LAG Berlin-Brandenburg, 21.02.2025 - 1 Ta 671/24
  • LAG Berlin-Brandenburg, 21.02.2025 - 1 Ta 670/24
  • OLG Düsseldorf, 14.04.2025 - 20 W 19/25

    Unterlassung der Bewerbung der Matratzen mit gesundheitsbezogenen Angaben wegen …

  • OLG Hamm, 15.07.2025 - 25 W 124/25
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   BGH, 02.02.2024 - I ZB 29/23   

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  • BGH, 09.08.2021 - GSZ 1/20

    Einscheidung des Einzelrichters am BGH über den Antrag auf Festsetzung des Wertes …

    Auszug aus BGH, 02.02.2024 - I ZB 29/23
    Rn. 2 II. Über einen Antrag nach § 33 Abs. 1 RVG, den Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit festzusetzen, wenn sich die Gebühren in einem gerichtlichen Verfahren nicht nach dem für die Gerichtsgebühren maßgebenden Wert berechnen oder es - wie hier - an einem solchen Wert fehlt, hat auch beim Bundesgerichtshof nach § 1 Abs. 3, § 33 Abs. 8 Satz 1 Halbsatz 1 RVG grundsätzlich die Einzelrichterin zu entscheiden (vgl. BGH, Beschluss vom 9. August 2021 - GSZ 1/20, NJW 2021, 3191 [juris Rn. 8]).
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   BGH, 04.03.2024 - I ZB 29/23   

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https://dejure.org/2024,6482
BGH, 04.03.2024 - I ZB 29/23 (https://dejure.org/2024,6482)
BGH, Entscheidung vom 04.03.2024 - I ZB 29/23 (https://dejure.org/2024,6482)
BGH, Entscheidung vom 04. März 2024 - I ZB 29/23 (https://dejure.org/2024,6482)
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    Einscheidung des Einzelrichters am BGH über den Antrag auf Festsetzung des Wertes …

    Auszug aus BGH, 04.03.2024 - I ZB 29/23
    Rn. 2 II. Über einen Antrag nach § 33 Abs. 1 RVG, den Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit festzusetzen, wenn sich die Gebühren in einem gerichtlichen Verfahren nicht nach dem für die Gerichtsgebühren maßgebenden Wert berechnen oder es - wie hier - an einem solchen Wert fehlt, hat auch beim Bundesgerichtshof nach § 1 Abs. 3, § 33 Abs. 8 Satz 1 Halbsatz 1 RVG grundsätzlich die Einzelrichterin zu entscheiden (vgl. BGH, Beschluss vom 9. August 2021 - GSZ 1/20, NJW 2021, 3191 [juris Rn. 8]).
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