Rechtsprechung
| BGH, 26.01.2023 - I ZB 42/22 |
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Rechtsmittelschrift via beA an unzuständiges Gericht - Zu den anwaltlichen Sorgfaltspflichten bei Übertragung der Anfertigung eines Berufungseinlegungsschriftsatzes an Büropersonal
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Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Pflicht des Anwalts zur Überprüfung der richtigen Bezeichnung des Rechtsmittelgerichts; Eingang des fristwahrenden Schriftsatzes über das besondere elektronische Anwaltspostfach erst einen Tag vor Fristablauf beim unzuständigen ...
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 85 Abs 2 ZPO, § 130a ZPO, § 130d ZPO, § 233 S 1 ZPO, § 236 Abs 2 S 1 ZPO
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Pflicht des Anwalts zur Überprüfung der richtigen Bezeichnung des Rechtsmittelgerichts; Eingang des fristwahrenden Schriftsatzes über das besondere elektronische Anwaltspostfach erst einen Tag vor Fristablauf beim unzuständigen ... - IWW
§ 85 Abs. 2 ZPO, § ... 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 522 Abs. 1 Satz 4, § 238 Abs. 2 Satz 1 ZPO, § 574 Abs. 2 ZPO, Art. 2 Abs. 1, Art. 20 Abs. 3 GG, § 233 Satz 1 ZPO, § 522 Abs. 1 ZPO, § 517 ZPO, § 519 Abs. 1 ZPO, § 236 Abs. 2 Satz 1 ZPO, § 97 Abs. 1 ZPO
- Wolters Kluwer
Pflicht des Prozessbevollmächtigten einer Partei zur Überprüfung der richtigen Bezeichnung des Rechtsmittelgerichts; Zurechnung des Verschuldens eines Prozessbevollmächtigten hinsichtlich Versäumung der Berufungsfrist
- Betriebs-Berater
BeA - Überprüfungspflicht des RA (hier: richtige Bezeichnung des Rechtsmittelgerichts durch Büropersonal)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 85 Abs. 2 ; ZPO § 233 S. 1; ZPO § 519 Abs. 1
Pflicht des Prozessbevollmächtigten einer Partei zur Überprüfung der richtigen Bezeichnung des Rechtsmittelgerichts; Zurechnung des Verschuldens eines Prozessbevollmächtigten hinsichtlich Versäumung der Berufungsfrist - wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfahrensrecht: beA - Überprüfungspflicht des RA
- datenbank.nwb.de
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Pflicht des Anwalts zur Überprüfung der richtigen Bezeichnung des Rechtsmittelgerichts; Eingang des fristwahrenden Schriftsatzes über das besondere elektronische Anwaltspostfach erst einen Tag vor Fristablauf beim unzuständigen ...
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Rechtsanwalt muss richtige Bezeichnung des Rechtsmittelgerichts überprüfen!
Kurzfassungen/Presse (5)
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Leitsatz)
Angestellte adressiert Rechtsmittel falsch - Rechtsanwalt hat Fristversäumung verschuldet
- lto.de (Kurzinformation)
An falsches Gericht adressierter Schriftsatz: Anwalt hat versäumte Frist zu verschulden
- beck-aktuell.de (Kurzinformation)
Anwaltliche Prüfpflicht auf richtiges Rechtsmittelgericht - Anwaltliche Prüfpflicht auf richtiges Rechtsmittelgericht
- mdr-recht.de (Kurzinformation)
Versendung der Rechtsmittelschrift per beA an das unzuständige Gericht
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Einreichung eines fristwahrenden Schriftsatzes beim unzuständigen Gericht ein Tag vor Fristablauf
Besprechungen u.ä.
- Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 19.11.2021 - 21 O 293/17
- OLG Frankfurt, 03.03.2022 - 19 U 1/22
- OLG Frankfurt, 14.04.2022 - 19 U 1/22
- BGH, 26.01.2023 - I ZB 42/22
Papierfundstellen
- NJW 2023, 1969
- MDR 2023, 1000
- MDR 2023, 1228
- MIR 2023, Dok. 040
Wird zitiert von ... (14) Zitiert selbst (20)
- BGH, 08.02.2012 - XII ZB 165/11
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Mindestanforderungen an die förmliche …
Auszug aus BGH, 26.01.2023 - I ZB 42/22
Geht ein fristwahrender Schriftsatz über das besondere elektronische Anwaltspostfach erst einen Tag vor Fristablauf beim unzuständigen Gericht ein, ist es den Gerichten regelmäßig nicht anzulasten, dass die Weiterleitung im ordentlichen Geschäftsgang nicht zum rechtzeitigen Eingang beim Rechtsmittelgericht geführt hat (Fortführung von BGH, Beschluss vom 8. Februar 2012 - XII ZB 165/11, NJW 2012, 1591 [juris Rn. 22]).Der Prozessbevollmächtigte einer Partei muss die Rechtsmittelschrift deswegen vor der Unterzeichnung auf die Vollständigkeit, darunter auch auf die richtige Bezeichnung des Rechtsmittelgerichts überprüfen (st. Rspr.; BGH, Beschluss vom 8. Februar 2012 - XII ZB 165/11, NJW 2012, 1591 [juris Rn. 30];… Beschluss vom 5. Juni 2013 - XII ZB 47/10, NJW-RR 2013, 1393 [juris Rn. 11];… Beschluss vom 16. September 2015 - V ZB 54/15, NJW-RR 2016, 126 [juris Rn. 9];… Beschluss vom 22. Juli 2015 - XII ZB 583/14, FamRZ 2015, 1878 [juris Rn. 12];… BGH, NJW-RR 2017, 956 [juris Rn. 6]).
Rn. 19 a) Allerdings ist einer Partei Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren, wenn sich das Verschulden einer Partei oder ihrer Verfahrensbevollmächtigten im Hinblick auf die unrichtige Bezeichnung des Gerichts bei der Versäumung der Rechtsmittelfrist nicht auswirkt, weil die Partei darauf vertrauen darf, dass der beim unzuständigen Gericht eingereichte Schriftsatz noch rechtzeitig an das Rechtsmittelgericht weitergeleitet wird (BGH, NJW 2012, 1591 [juris Rn. 22]; BGH…, Beschluss vom 19. Dezember 2012 - XII ZB 61/12, NJW-RR 2013, 701 [juris Rn. 9]).
Einer Partei und ihrem Prozessbevollmächtigten muss die Verantwortung für die Ermittlung des richtigen Adressaten fristgebundener Verfahrenserklärungen nicht allgemein abgenommen und auf unzuständige Gerichte verlagert werden (…BVerfG, NJW 2006, 1579 [juris Rn. 8] mwN; BGH…, Beschluss vom 24. Juni 2010 - V ZB 170/09, WuM 2010, 592 [juris Rn. 7] mwN; BGH, NJW 2012, 1591 [juris Rn. 21]).
Geht ein fristwahrender Schriftsatz statt beim Rechtsmittelgericht beim erstinstanzlichen Gericht ein, ist dieses deshalb grundsätzlich lediglich verpflichtet, den Schriftsatz im ordentlichen Geschäftsgang an das Rechtsmittelgericht weiterzuleiten (BGH, NJW 2012, 1591 [juris Rn. 21 f.]).
Die eine Wiedereinsetzung begehrende Partei hat mithin darzulegen und glaubhaft zu machen, dass ihr Schriftsatz im normalen ordnungsgemäßen Geschäftsgang fristgerecht an das zuständige Rechtsmittelgericht hätte weitergeleitet werden können (BGH…, Beschluss vom 15. Juni 2011 - XII ZB 468/10, NJW 2011, 2887 [juris Rn. 12]; BGH, NJW 2012, 1591 [juris Rn. 22]).
Geht der Schriftsatz erst einen Tag vor Fristablauf beim unzuständigen Gericht ein, ist es den Gerichten regelmäßig nicht anzulasten, dass die Weiterleitung im ordentlichen Geschäftsgang nicht zum rechtzeitigen Eingang beim Rechtsmittelgericht geführt hat (vgl. BGH, NJW 2012, 1591 [juris Rn. 22]).
Da die Berufungsschrift erst um 18:50:24 Uhr am Tag vor dem Ablauf der Berufungsfrist beim unzuständigen Gericht einging, kann nicht davon ausgegangen werden, dass am Landgericht an diesem oder noch rechtzeitig am Folgetag eine Zuständigkeitsprüfung erfolgen wird (vgl. BGH, NJW 2012, 1591 [juris Rn. 22]).
- BGH, 15.06.2011 - XII ZB 468/10
Wiedereinsetzung bei Versäumung der Beschwerdefrist in einer Familienstreitsache: …
Auszug aus BGH, 26.01.2023 - I ZB 42/22
Die eine Wiedereinsetzung begehrende Partei hat mithin darzulegen und glaubhaft zu machen, dass ihr Schriftsatz im normalen ordnungsgemäßen Geschäftsgang fristgerecht an das zuständige Rechtsmittelgericht hätte weitergeleitet werden können (BGH, Beschluss vom 15. Juni 2011 - XII ZB 468/10, NJW 2011, 2887 [juris Rn. 12];… BGH, NJW 2012, 1591 [juris Rn. 22]).Bei der Frage, ob eine fristgerechte Weiterleitung im normalen ordnungsgemäßen Geschäftsgang zu erwarten war, ist zu berücksichtigen, dass die verfassungsrechtliche Fürsorgepflicht der Gerichte keine generelle Verpflichtung zur sofortigen Prüfung der Zuständigkeit erfordert (…vgl. BVerfG, NJW 2006, 1579 [juris Rn. 10]; BGH, NJW 2011, 2887 [juris Rn. 13]).
Rn. 27 (c) Das Landgericht war auch nicht verpflichtet, den Kläger oder seinen Prozessbevollmächtigten innerhalb der Berufungsfrist von der Einreichung der Berufung beim unzuständigen Gericht zu unterrichten (…BVerfG, NJW 2001, 1343 [juris Rn. 11]; vgl. auch BGH, NJW 2011, 2887 [juris Rn. 12]; BGH…, Beschluss vom 19. September 2012 - XII ZB 221/12, juris Rn. 14).
- BGH, 10.02.2022 - I ZB 46/21
Beantragung von Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der …
Auszug aus BGH, 26.01.2023 - I ZB 42/22
Auch bei einer Rechtsbeschwerde gegen einen die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ablehnenden Beschluss muss ein Zulässigkeitsgrund vorliegen und ordnungsgemäß dargelegt werden (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Februar 2022 - I ZB 46/21, juris Rn. 6).Fehler von Büropersonal hindern eine Wiedereinsetzung deshalb nicht, solange den Prozessbevollmächtigten kein eigenes Verschulden etwa in Form eines Organisations- oder Aufsichtsverschuldens trifft (vgl. BGH…, Beschluss vom 24. Januar 2019 - I ZB 47/18, juris Rn. 9 mwN; Beschluss vom 10. Februar 2022 - I ZB 46/21, juris Rn. 7;… Beschluss vom 23. Juni 2022 - I ZB 76/21, juris Rn. 16).
Die Partei hat einen Verfahrensablauf vorzutragen und glaubhaft zu machen (§ 236 Abs. 2 Satz 1 ZPO), der ein Verschulden an der Nichteinhaltung der Frist zweifelsfrei ausschließt; verbleibt die Möglichkeit, dass die Einhaltung der Frist durch ein Verschulden des Prozessbevollmächtigten der Partei versäumt worden ist, ist der Antrag auf Wiedereinsetzung unbegründet (vgl. BGH…, Beschluss vom 20. Oktober 2020 - VIII ZA 15/20, MDR 2021, 319 [juris Rn. 14];… Beschluss vom 18. November 2021 - I ZR 125/21, WRP 2022, 599 [juris Rn. 9]; Beschluss vom 10. Februar 2022 - I ZB 46/21, juris Rn. 7;… Beschluss vom 23. Juni 2022 - I ZB 76/21, juris Rn. 16).
- BVerfG, 17.01.2006 - 1 BvR 2558/05
Fürsorgepflicht eines funktionell unzuständigen Gerichts im Falle einer …
Auszug aus BGH, 26.01.2023 - I ZB 42/22
Einer Partei und ihrem Prozessbevollmächtigten muss die Verantwortung für die Ermittlung des richtigen Adressaten fristgebundener Verfahrenserklärungen nicht allgemein abgenommen und auf unzuständige Gerichte verlagert werden (BVerfG, NJW 2006, 1579 [juris Rn. 8] mwN; BGH…, Beschluss vom 24. Juni 2010 - V ZB 170/09, WuM 2010, 592 [juris Rn. 7] mwN;… BGH, NJW 2012, 1591 [juris Rn. 21]).Bei der Frage, ob eine fristgerechte Weiterleitung im normalen ordnungsgemäßen Geschäftsgang zu erwarten war, ist zu berücksichtigen, dass die verfassungsrechtliche Fürsorgepflicht der Gerichte keine generelle Verpflichtung zur sofortigen Prüfung der Zuständigkeit erfordert (vgl. BVerfG, NJW 2006, 1579 [juris Rn. 10];… BGH, NJW 2011, 2887 [juris Rn. 13]).
- BGH, 25.04.2017 - VI ZB 45/16
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Versäumung der Berufungsfrist wegen …
Auszug aus BGH, 26.01.2023 - I ZB 42/22
Rn. 11 1. Eine Partei hat die Berufungsfrist (§ 517 ZPO) versäumt, wenn die Berufungsschrift an das unzuständige Landgericht adressiert war und bei dem Berufungsgericht, bei dem sie gemäß § 519 Abs. 1 ZPO hätte eingereicht werden müssen, erst nach Fristablauf eingegangen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 25. April 2017 - VI ZB 45/16, NJW-RR 2017, 956 [juris Rn. 5]).Der Prozessbevollmächtigte einer Partei muss die Rechtsmittelschrift deswegen vor der Unterzeichnung auf die Vollständigkeit, darunter auch auf die richtige Bezeichnung des Rechtsmittelgerichts überprüfen (st. Rspr.; BGH…, Beschluss vom 8. Februar 2012 - XII ZB 165/11, NJW 2012, 1591 [juris Rn. 30];… Beschluss vom 5. Juni 2013 - XII ZB 47/10, NJW-RR 2013, 1393 [juris Rn. 11];… Beschluss vom 16. September 2015 - V ZB 54/15, NJW-RR 2016, 126 [juris Rn. 9];… Beschluss vom 22. Juli 2015 - XII ZB 583/14, FamRZ 2015, 1878 [juris Rn. 12]; BGH, NJW-RR 2017, 956 [juris Rn. 6]).
- BGH, 23.06.2022 - I ZB 76/21
Versäumung der Berufungsbegründungsfrist; Weiterführung des Names eines …
Auszug aus BGH, 26.01.2023 - I ZB 42/22
Fehler von Büropersonal hindern eine Wiedereinsetzung deshalb nicht, solange den Prozessbevollmächtigten kein eigenes Verschulden etwa in Form eines Organisations- oder Aufsichtsverschuldens trifft (vgl. BGH…, Beschluss vom 24. Januar 2019 - I ZB 47/18, juris Rn. 9 mwN;… Beschluss vom 10. Februar 2022 - I ZB 46/21, juris Rn. 7; Beschluss vom 23. Juni 2022 - I ZB 76/21, juris Rn. 16).Die Partei hat einen Verfahrensablauf vorzutragen und glaubhaft zu machen (§ 236 Abs. 2 Satz 1 ZPO), der ein Verschulden an der Nichteinhaltung der Frist zweifelsfrei ausschließt; verbleibt die Möglichkeit, dass die Einhaltung der Frist durch ein Verschulden des Prozessbevollmächtigten der Partei versäumt worden ist, ist der Antrag auf Wiedereinsetzung unbegründet (vgl. BGH…, Beschluss vom 20. Oktober 2020 - VIII ZA 15/20, MDR 2021, 319 [juris Rn. 14];… Beschluss vom 18. November 2021 - I ZR 125/21, WRP 2022, 599 [juris Rn. 9];… Beschluss vom 10. Februar 2022 - I ZB 46/21, juris Rn. 7; Beschluss vom 23. Juni 2022 - I ZB 76/21, juris Rn. 16).
- BVerfG, 03.01.2001 - 1 BvR 2147/00
Rechtsstaatsprinzip und Grundsatz des fairen Verfahrens im Zivilprozess
Auszug aus BGH, 26.01.2023 - I ZB 42/22
Rn. 27 (c) Das Landgericht war auch nicht verpflichtet, den Kläger oder seinen Prozessbevollmächtigten innerhalb der Berufungsfrist von der Einreichung der Berufung beim unzuständigen Gericht zu unterrichten (BVerfG, NJW 2001, 1343 [juris Rn. 11];… vgl. auch BGH, NJW 2011, 2887 [juris Rn. 12]; BGH…, Beschluss vom 19. September 2012 - XII ZB 221/12, juris Rn. 14). - BGH, 19.09.2012 - XII ZB 221/12
Familiensache: Wiedereinsetzung bei Beschwerdeeinlegung beim unzuständigem …
Auszug aus BGH, 26.01.2023 - I ZB 42/22
Rn. 27 (c) Das Landgericht war auch nicht verpflichtet, den Kläger oder seinen Prozessbevollmächtigten innerhalb der Berufungsfrist von der Einreichung der Berufung beim unzuständigen Gericht zu unterrichten (…BVerfG, NJW 2001, 1343 [juris Rn. 11];… vgl. auch BGH, NJW 2011, 2887 [juris Rn. 12]; BGH, Beschluss vom 19. September 2012 - XII ZB 221/12, juris Rn. 14). - BVerfG, 26.02.2008 - 1 BvR 2327/07
Anhörungsrüge im Nachprüfungsverfahren
Auszug aus BGH, 26.01.2023 - I ZB 42/22
Rn. 25 (a) Allerdings sind die Anforderungen an eine Wiedereinsetzung mit besonderer Fairness zu handhaben, wenn die Fristversäumung auf Fehlern des Gerichts beruht (vgl. BVerfG, NJW 2008, 2167 [juris Rn. 22]). - BGH, 18.11.2021 - I ZR 125/21
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Anwaltliche Sorgfaltspflicht bei Hinweis …
Auszug aus BGH, 26.01.2023 - I ZB 42/22
Die Partei hat einen Verfahrensablauf vorzutragen und glaubhaft zu machen (§ 236 Abs. 2 Satz 1 ZPO), der ein Verschulden an der Nichteinhaltung der Frist zweifelsfrei ausschließt; verbleibt die Möglichkeit, dass die Einhaltung der Frist durch ein Verschulden des Prozessbevollmächtigten der Partei versäumt worden ist, ist der Antrag auf Wiedereinsetzung unbegründet (vgl. BGH…, Beschluss vom 20. Oktober 2020 - VIII ZA 15/20, MDR 2021, 319 [juris Rn. 14]; Beschluss vom 18. November 2021 - I ZR 125/21, WRP 2022, 599 [juris Rn. 9];… Beschluss vom 10. Februar 2022 - I ZB 46/21, juris Rn. 7;… Beschluss vom 23. Juni 2022 - I ZB 76/21, juris Rn. 16). - BGH, 19.12.2012 - XII ZB 61/12
Wiedereinsetzung in eine versäumte Rechtsmittelfrist in einer Familiensache im …
- BGH, 29.10.2019 - VIII ZB 103/18
Frage der einen gestuften Schutz gegen Fristversäumnisse sicherstellenden …
- BGH, 22.07.2015 - XII ZB 583/14
Rechtsanwaltsverschulden bei Versäumung der Beschwerdebegründungsfrist in einer …
- BGH, 05.06.2013 - XII ZB 47/10
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Einzelanweisung bezüglich Korrektur der …
- BGH, 20.10.2020 - VIII ZA 15/20
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Folgen einer nicht rechtzeitig …
- BGH, 16.09.2015 - V ZB 54/15
Wiedereinsetzung: Verschuldensvorwurf bei Fristversäumung wegen fehlerhafter …
- BGH, 24.01.2019 - I ZB 47/18
Anforderungen an eine Fristenkontrolle in einem Anwaltsbüro
- BGH, 09.01.2020 - I ZB 41/19
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Versäumung der Berufungsfrist: …
- BGH, 24.06.2010 - V ZB 170/09
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Verschulden des Prozessbevollmächtigten an …
- BGH, 12.02.2014 - XII ZB 640/13
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei schuldhafter Verkennung einer …
- BAG, 14.09.2026 - 6 AZB 10/26
Fristwahrung - Weiterleitung im ordentlichen Geschäftsgang
Rn. 31 Dabei hat die eine Wiedereinsetzung begehrende Partei darzulegen und glaubhaft zu machen, dass ihr Schriftsatz im normalen ordnungsgemäßen Geschäftsgang fristgerecht an das zuständige Rechtsmittelgericht hätte weitergeleitet werden können (vgl. BGH 26. Januar 2023 - I ZB 42/22 - Rn. 21 mwN).Rn. 34 Bei der Frage, ob eine fristgerechte Weiterleitung im normalen ordnungsgemäßen Geschäftsgang zu erwarten war, ist zu berücksichtigen, dass die verfassungsrechtliche Fürsorgepflicht der Gerichte keine generelle Verpflichtung zur sofortigen Prüfung beinhaltet (…vgl. BVerfG 17. Januar 2006 - 1 BvR 2558/05 - Rn. 10; BGH 26. Januar 2023 - I ZB 42/22 - Rn. 21).
Rn. 35 (b) Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung ist es den Gerichten regelmäßig bereits nicht anzulasten, dass die Weiterleitung im ordentlichen Geschäftsgang nicht zum rechtzeitigen Eingang beim Rechtsmittelgericht geführt hat, wenn der Schriftsatz einen Tag vor Fristablauf beim unzuständigen Gericht eingeht (vgl. BGH 26. Januar 2023 - I ZB 42/22 - Rn. 21 mwN).
- BGH, 20.04.2023 - I ZB 83/22
Wiedereinsetzung in vorigen Stand bei Einreichung der Berufungsschrift beim …
Dass die Entscheidung über die Wiedereinsetzung nicht in die Beschlussformel aufgenommen worden ist, sondern nur in den Beschlussgründen erfolgte, ist unschädlich (BGH…, Beschluss vom 12. Februar 2014 - XII ZB 640/13, juris Rn. 12; Beschluss vom 26. Januar 2023 - I ZB 42/22, juris Rn. 10).Eine Partei hat die Berufungsfrist versäumt, wenn die Berufungsschrift an das unzuständige Landgericht adressiert war und bei dem Berufungsgericht, bei dem sie gemäß § 519 Abs. 1 ZPO hätte eingereicht werden müssen, erst nach Fristablauf eingegangen ist (BGH…, Beschluss vom 25. April 2017 - VI ZB 45/16, NJW-RR 2017, 956 [juris Rn. 5]; Beschluss vom 26. Januar 2023 - I ZB 42/22, juris Rn. 11).
Verbleibt die Möglichkeit, dass die Einhaltung der Frist durch ein Verschulden der Partei oder ihres Prozessbevollmächtigten versäumt worden ist, ist der Antrag auf Wiedereinsetzung unbegründet (vgl. BGH…, Beschluss vom 10. Februar 2022 - I ZB 46/21, NJOZ 2022, 1110 [juris Rn. 7];… Beschluss vom 23. Juni 2022 - I ZB 76/21, NJOZ 2022, 1465 [juris Rn. 16]; Beschluss vom 26. Januar 2023 - I ZB 42/22, juris Rn. 13).
Er muss daher die Rechtsmittelschrift vor der Unterzeichnung insbesondere auch auf die richtige Bezeichnung des Rechtsmittelgerichts kontrollieren und eine fehlerhafte Angabe berichtigen (st. Rspr.; vgl. BGH…, Beschluss vom 29. August 2017 - VI ZB 49/16, NJW-RR 2018, 56 [juris Rn. 7];… Beschluss vom 5. Mai 2021 - XII ZB 552/20, NJW-RR 2021, 998 [juris Rn. 14]; Beschluss vom 26. Januar 2023 - I ZB 42/22, juris Rn. 15; jeweils mwN).
Geht ein fristgebundener Schriftsatz für das Rechtsmittelverfahren beim unzuständigen Ausgangsgericht ein, ist dieses deshalb grundsätzlich lediglich verpflichtet, den Schriftsatz im ordentlichen Geschäftsgang an das zuständige Rechtsmittelgericht weiterzuleiten (…BGH, NJW 2011, 2887 [juris Rn. 12];… NJW-RR 2016, 1340 [juris Rn. 12];… NJW-RR 2018, 314 [juris Rn. 5]; BGH, Beschluss vom 26. Januar 2023 - I ZB 42/22, juris Rn. 21).
Die eine Wiedereinsetzung begehrende Partei hat darzulegen und glaubhaft zu machen, dass ihr Schriftsatz im normalen ordnungsgemäßen Geschäftsgang fristgerecht an das zuständige Rechtsmittelgericht hätte weitergeleitet werden können (BGH…, Beschluss vom 6. November 2008 - IX ZB 208/06, NJW-RR 2009, 408 [juris Rn. 7];… NJW 2011, 2887 [juris Rn. 12];… BGH, NJW-RR 2014, 2 [juris Rn. 21];… NJW-RR 2018, 314 [juris Rn. 5]; BGH, Beschluss vom 26. Januar 2023 - I ZB 42/22, juris Rn. 21).
Rn. 22 (a) Ein ordentlicher Geschäftsgang erfordert nicht, dass das unzuständige Gericht die Weiterleitung einer fristgebundenen Rechtsmittelschrift an das zuständige Rechtsmittelgericht beschleunigt veranlasst (…vgl. BVerfG, NJW 2006, 1579 [juris Rn. 10];… BGH, NJW 2011, 2887 [juris Rn. 13];… NJOZ 2016, 1582 [juris Rn. 16];… NJW-RR 2016, 1340 [juris Rn. 13]; BGH…, Beschluss vom 25. Januar 2017 - XII ZB 504/15, NJW-RR 2017, 386 [juris Rn. 18];… BGH, NJW-RR 2018, 56 [juris Rn. 14]; BGH, Beschluss vom 26. Januar 2023 - I ZB 42/22, juris Rn. 21).
Dem steht bereits entgegen, dass nach den unbeanstandeten Feststellungen des Berufungsgerichts die elektronische Weiterleitung von Schriftsätzen zwischen den Gerichten technisch nicht möglich war (vgl. auch BGH, Beschluss vom 26. Januar 2023 - I ZB 42/22, juris Rn. 26).
Das Ausgangsgericht ist im Rahmen des ordentlichen Geschäftsgangs nicht gehalten, die Partei oder ihren Prozessbevollmächtigten innerhalb der Berufungsfrist telefonisch oder per E-Mail von der Einreichung der Berufung beim unzuständigen Gericht zu unterrichten (…vgl. BGH, NJW-RR 2016, 1340 [juris Rn. 13];… NJW-RR 2017, 386 [juris Rn. 18];… NJW-RR 2018, 56 [juris Rn. 14];… NJW-RR 2018, 314 [juris Rn. 6]; BGH, Beschluss vom 26. Januar 2023 - I ZB 42/22, juris Rn. 27).
- BGH, 06.09.2023 - IV ZB 4/23
Organisatorische Anforderungen an Rechtsanwalt betreffend die Kontrolle einer …
Fehler des Büropersonals hindern eine Wiedereinsetzung deshalb nicht, solange den Prozessbevollmächtigten kein eigenes Verschulden etwa in Form eines Organisations- oder Aufsichtsverschuldens trifft (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Januar 2023 - I ZB 42/22, NJW 2023, 1969 Rn. 13 m.w.N.).Die Partei hat einen Verfahrensablauf vorzutragen und glaubhaft zu machen (§ 236 Abs. 2 Satz 1 ZPO), der ein Verschulden an der Nichteinhaltung der Frist zweifelsfrei ausschließt; verbleibt die Möglichkeit, dass die Einhaltung der Frist durch ein Verschulden des Prozessbevollmächtigten der Partei versäumt worden ist, ist der Antrag auf Wiedereinsetzung unbegründet (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Januar 2023 aaO m.w.N.).
Hierzu hat er grundsätzlich sein Möglichstes zu tun, um Fehlerquellen bei der Behandlung von Rechtsmittelfristen auszuschließen (…Senatsbeschlüsse vom 11. Januar 2023 - IV ZB 23/21, NJW-RR 2023, 425 Rn. 14;… vom 23. Februar 2022 - IV ZB 1/21, juris Rn. 9;… vom 16. Dezember 2015 - IV ZB 23/15, juris Rn. 9;… BGH, Beschlüsse vom 21. März 2023 - VIII ZB 80/22, NJW 2023, 1668 Rn. 18; vom 26. Januar 2023 - I ZB 42/22, NJW 2023, 1969 Rn. 15;… vom 17. März 2020 - VI ZB 99/19, NJW 2020, 1809 Rn. 8; jeweils m.w.N.).
- BGH, 23.10.2024 - XII ZB 576/23
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Pflicht des Anwalts zur Überprüfung der …
Hat der Verfahrensbevollmächtigte eines Beteiligten die Anfertigung einer Rechtsmittelschrift seinem angestellten Büropersonal übertragen, ist er verpflichtet, das Arbeitsergebnis vor Versendung über das besondere elektronische Anwaltspostfach sorgfältig auf seine Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen (im Anschluss an BGH Beschluss vom 26. Januar 2023 - I ZB 42/22, NJW 2023, 1969).Geht ein fristgebundener Schriftsatz erst einen (Werk-)Tag vor Fristablauf beim unzuständigen Gericht ein, ist es den Gerichten daher regelmäßig nicht anzulasten, dass die Weiterleitung des Schriftsatzes im ordentlichen Geschäftsgang nicht zum rechtzeitigen Eingang beim zuständigen Gericht geführt hat (im Anschluss an BGH Beschluss vom 26. Januar 2023 - I ZB 42/22, NJW 2023, 1969).
Insbesondere hat er die Rechtsmittelschrift vor der Unterzeichnung (…vgl. etwa BGH Beschluss vom 20. April 2023 - I ZB 83/22 - ZIP 2023, 1614 Rn. 11 mwN) bzw. vor der Versendung über das beA (vgl. BGH Beschluss vom 26. Januar 2023 - I ZB 42/22 - NJW 2023, 1969 Rn. 16 f.) auch auf die richtige Bezeichnung des für die Entgegennahme zuständigen Gerichts zu kontrollieren und eine fehlerhafte Angabe zu berichtigen.
Geht ein fristgebundener Schriftsatz erst einen (Werk-)Tag vor Fristablauf beim unzuständigen Gericht ein, ist es den Gerichten daher regelmäßig nicht anzulasten, dass die Weiterleitung des Schriftsatzes im ordentlichen Geschäftsgang nicht zum rechtzeitigen Eingang beim zuständigen Gericht geführt hat (vgl. BGH Beschluss vom 26. Januar 2023 - I ZB 42/22 - NJW 2023, 1969 Rn. 21 mwN).
- BGH, 24.09.2025 - VIII ZB 34/24
Gerichtliche Weiterleitung muss nicht aufs Äußerste beschleunigt werden!
Rn. 24 Geht ein fristgebundener Schriftsatz für das Rechtsmittelverfahren beim unzuständigen Ausgangsgericht ein oder ist die Unzuständigkeit des angerufenen Gerichts "ohne weiteres" beziehungsweise "leicht und einwandfrei" zu erkennen, ist dieses deshalb grundsätzlich (lediglich) verpflichtet, den Schriftsatz im ordentlichen Geschäftsgang an das zuständige Rechtsmittelgericht weiterzuleiten (…vgl. BVerfG, NJW 2006, 1579 Rn. 9; BGH, Beschlüsse vom 5. Oktober 2005 - VIII ZB 125/04, NJW 2005, 3776 unter III 1 b aa;… vom 20. April 2011 - VII ZB 78/09, NJW 2011, 2053 Rn. 12 f.;… vom 15. Juni 2011 - XII ZB 468/10, aaO;… vom 12. Oktober 2011 - IV ZB 17/10, NJW 2012, 78 Rn. 14;… vom 27. Juli 2016 - XII ZB 203/15, NJW-RR 2016, 1340 Rn. 12;… vom 19. September 2017 - VI ZB 37/16, aaO Rn. 5;… vom 8. Mai 2020 - LwZB 1/19, juris Rn. 7;… vom 27. August 2019 - VI ZB 32/18, NJW 2019, 3727 Rn. 14;… vom 9. Dezember 2021 - V ZB 12/21, NJW-RR 2022, 567 Rn. 6 f.; vom 26. Januar 2023 - I ZB 42/22, NJW 2023, 1969 Rn. 21;… vom 20. April 2023 - I ZB 83/22, aaO;… vom 9. April 2025 - XII ZB 163/24, NJW-RR 2025, 884 Rn. 17).Die eine Wiedereinsetzung begehrende Partei hat darzulegen und glaubhaft zu machen, dass ihr Schriftsatz im normalen ordnungsgemäßen Geschäftsgang fristgerecht an das zuständige Rechtsmittelgericht hätte weitergeleitet werden können (…BGH, Beschlüsse vom 6. November 2008 - IX ZB 208/06, NJW-RR 2009, 408 Rn. 7;… vom 15. Juni 2011- XII ZB 468/10, aaO;… vom 12. Juni 2013 - XII ZB 394/12, NJW-RR 2014, 2 Rn. 21;… vom 19. September 2017 - VI ZB 37/16, aaO Rn. 5; vom 26. Januar 2023 - I ZB 42/22, aaO;… vom 20. April 2023 - I ZB 83/22, aaO).
- BGH, 10.10.2023 - VIII ZB 60/22
Anforderungen an anwaltliche Sorgfaltspflicht bei Versendung einer …
Daher steht - anders als das Berufungsgericht gemeint hat - nicht die seitens des Prozessbevollmächtigen nicht delegierbare eigentliche Bezeichnung des zuständigen Empfangsgerichts im fristwahrenden Schriftsatz in Rede (…vgl. hierzu BGH, Beschlüsse vom 5. März 2009 - V ZB 153/08, NJW 2009, 1750 Rn. 8 f.;… vom 22. Januar 2013 - VIII ZB 46/12, NJW-RR 2013, 699 Rn. 11;… vom 14. Mai 2020 - V ZB 162/16, aaO Rn. 9; vom 26. Januar 2023 - I ZB 42/22, NJW 2023, 1969 Rn. 15; jeweils mwN), sondern lediglich dessen Auswahl ("Eingabe") im beA im Rahmen des Versandvorgangs. - BGH, 17.06.2025 - VIII ZB 54/24
Kanzleiorganisation muss Einhaltung von Fristen gewährleisten!
Fehler des Büropersonals hindern eine Wiedereinsetzung hingegen nicht, solange den Prozessbevollmächtigten kein eigenes Verschulden etwa in Form eines Organisations- oder Aufsichtsverschuldens trifft (vgl. BGH, Beschlüsse vom 26. Januar 2023 - I ZB 42/22, NJW 2023, 1969 Rn. 13 mwN;… vom 6. September 2023 - IV ZB 4/23, NJW 2023, 3432 Rn. 11;… vom 24. Oktober 2023 - VI ZB 53/22, NJW-RR 2024, 266 Rn. 7;… vom 10. Dezember 2024 - VIa ZR 388/24, juris Rn. 4).Rn. 21 Die Partei hat einen Verfahrensablauf vorzutragen und glaubhaft zu machen (§ 236 Abs. 2 Satz 1 ZPO), der ein Verschulden an der Nichteinhaltung der Frist zweifelsfrei ausschließt; verbleibt die Möglichkeit, dass die Einhaltung der Frist durch ein Verschulden des Prozessbevollmächtigten der Partei versäumt worden ist, ist der Antrag auf Wiedereinsetzung unbegründet (…BGH, Beschlüsse vom 22. November 2022 - VIII ZB 2/22, NJW 2023, 368 Rn. 14; vom 26. Januar 2023 - I ZB 42/22, aaO;… vom 6. September 2023 - IV ZB 4/23, aaO;… vom 24. Oktober 2023 - VI ZB 53/22, aaO;… vom 10. Dezember 2024 - VIa ZR 388/24, aaO).
- BGH, 09.04.2025 - XII ZB 163/24
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsfrist nach …
Das Ausgangsgericht ist im Rahmen des ordentlichen Geschäftsgangs nicht gehalten, die Parteien oder deren Prozessbevollmächtigte innerhalb der Berufungsfrist telefonisch oder per E-Mail von der Einreichung des Schriftsatzes beim unzuständigen Gericht zu informieren (vgl. BGH Beschlüsse vom 26. Januar 2023 - I ZB 42/22 - NJW 2023, 1969 Rn. 27;… vom 19. September 2017 - VI ZB 37/16 - FamRZ 2018, 282 Rn. 6 …und vom 29. August 2017 - VI ZB 49/16 - NJW-RR 2018, 56 Rn. 14). - BGH, 24.10.2023 - VI ZB 53/22
Wiedereinsetzungsantrag: Anforderungen an Büroorganisation; Anordnung der …
Die Partei hat einen Verfahrensablauf vorzutragen und glaubhaft zu machen (§ 236 Abs. 2 Satz 1 ZPO), der ein Verschulden an der Nichteinhaltung der Frist zweifelsfrei ausschließt; verbleibt die Möglichkeit, dass die Einhaltung der Frist durch ein Verschulden des Prozessbevollmächtigten der Partei versäumt worden ist, ist der Antrag auf Wiedereinsetzung unbegründet (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 6. September 2023 - IV ZB 4/23, juris Rn. 11; vom 26. Januar 2023 - I ZB 42/22, NJW 2023, 1969 Rn. 13 mwN). - OLG Frankfurt, 14.02.2024 - 25 U 157/23
Einheitlicher Gerichtsstand bei Verbundgeschäft
Eine Partei hat die Berufungsfrist versäumt, wenn die Berufungsfrist an das unzuständige Landgericht adressiert war und bei dem Berufungsgericht, bei dem sie gemäß § 519 Abs. 1 ZPO hätte eingereicht werden müssen, erst nach Fristablauf eingegangen ist (BGH…, Beschluss vom 25.04.2017 - VI ZB 45/16, NJW-RR 2017, 956 Rz. 5, juris, Beschluss vom 26.01.2023 - I ZB 42/22, Rz. 11, juris).Das Ausgangsgericht ist im Rahmen des ordentlichen Geschäftsgangs nicht gehalten, die Partei oder ihren Prozessbevollmächtigten innerhalb der Berufungsfrist telefonisch oder per E-Mail von der Einreichung der Berufung beim unzuständigen Gericht zu unterrichten (…vgl. BGH, aao, Rz. 25; BGH, Beschluss vom 26.01.2023, I ZB 42/22, Rz. 27, juris).
- BGH, 16.09.2025 - VI ZB 2/25
Ohne Vorfrist keine Wiedereinsetzung!
- LG Hamburg, 05.05.2025 - 334 S 51/24
- VGH Bayern, 20.08.2025 - 20 B 25.477
Verwerfung einer Berufung als unzulässig durch Beschluss, …
- OLG Frankfurt, 29.01.2026 - 20 VA 21/24
Zur Einsichtnahme in das VKH-Heft durch den Gegner des Scheidungsverfahrens
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