Rechtsprechung
| BGH, 04.04.2024 - I ZB 64/23 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Verpflichtung zur Nutzung des beA bei Tätigwerden eines Anwalts in eigener Vollstreckungssache
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 130d S 1 ZPO, § 569 ZPO, § 793 ZPO, § 882d Abs 1 S 1 ZPO
Verpflichtung zur Nutzung des beA bei Tätigwerden eines Anwalts in eigener Vollstreckungssache - IWW
§ 130d ZPO, § ... 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 ZPO, § 130d Satz 1 ZPO, § 882c ZPO, § 882d Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 764 Abs. 1, § 496 ZPO, §§ 793, 569 Abs. 2 Satz 1 ZPO, § 569 Abs. 3 Nr. 1 ZPO, § 130d Satz 2 ZPO, § 130d Satz 3 ZPO, § 14b Abs. 1 Satz 1 FamFG, § 4 Satz 1 InsO, § 46g Satz 1 ArbGG, § 52d Satz 2 FGO, § 3 StBerG, § 130a Abs. 1 ZPO, § 3a BRAO, § 52d Satz 4 FGO, § 97 Abs. 1 ZPO
- Betriebs-Berater
BeA - Pflicht zur elektronischen Übermittlung auch bei Tätigwerden eines RA in eigener Sache
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verpflichtung eines in einem Zwangsvollstreckungsverfahren in eigener Sache tätig werdenden und ohne als Anwalt auftretenden Rechtsanwalt zur elektronischen Übermittlung von Schriftsätzen an das Gericht
- wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zivilprozessrecht: beA - Pflicht zur elektronischen Übermittlung auch bei Tätigwerden eines RA in eigener Sache
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Auch in eigener Sache ist das beA zu nutzen!
Kurzfassungen/Presse (4)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Der Rechtsanwalt in eigener Sache - und die per Telefax eingelegte Beschwerde
- famrz.de (Kurzinformation)
Elektronische Übermittlung von Schriftsätzen in Zwangsvollstreckungsverfahren
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Verpflichtung des Rechtsanwalts zur elektronischen Übermittlung von Schriftsätzen bei Einlegung von Rechtsmitteln in eigener Sache
- datenbank.nwb.de (Kurzinformation)
BeA-Nutzungspflicht auch bei Tätigwerden in eigener Sache
Besprechungen u.ä.
- Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Verfahrensgang
- AG Friedberg (Hessen), 27.03.2023 - 22 M 679/23
- LG Gießen, 23.08.2023 - 7 T 138/23
- BGH, 04.04.2024 - I ZB 64/23
Papierfundstellen
- NJW 2024, 2255
- MDR 2024, 934
- MDR 2024, 961
- WM 2024, 1133
Wird zitiert von ... (15) Zitiert selbst (8)
- BGH, 31.05.2023 - XII ZB 428/22
Pflicht zur Einreichung eines Beschwerdeschrift durch Berufsbetreuer in …
Auszug aus BGH, 04.04.2024 - I ZB 64/23
Rn. 19 bb) Für Rechtsanwälte besteht die Pflicht zur elektronischen Übermittlung auch dann, wenn sie berufsmäßig im eigenen Namen auftreten und zum das Amt berufsmäßig ausübenden Verfahrenspfleger (zu § 14b Abs. 1 Satz 1 FamFG vgl. BGH…, Beschluss vom 31. Januar 2023 - XIII ZB 90/22 - FamRZ 2023, 719 [juris Rn. 16]) oder zum Berufsbetreuer bestellt worden sind (zu § 14b Abs. 1 Satz 1 FamFG vgl. BGH, Beschluss vom 31. Mai 2023 - XII ZB 428/22, NJW-RR 2023, 1233 [juris Rn. 9]).Der Bundesgerichtshof hat offengelassen, ob dies auch gilt, wenn der Rechtsanwalt in seiner Rolle als Betreuer oder Verfahrenspfleger als Privatperson - in eigener Sache beziehungsweise ehrenamtlich - tätig wird (vgl. BGH, NJW-RR 2023, 1233 [juris Rn. 16];… FamRZ 2023, 719 [juris Rn. 22]).
Dieser Gesetzeszweck lässt es nur konsequent erscheinen, anwaltliche Verfahrensbeteiligte, die ohnehin ein besonderes elektronisches Anwaltspostfach für die elektronische Kommunikation vorzuhalten haben (§ 3a BRAO), in die Nutzungspflicht einzubeziehen (BGH, NJW-RR 2023, 1233 [juris Rn. 13]).
Daher ist ein Rechtsanwalt seit diesem Zeitpunkt zur Übermittlung der Widerspruchs- oder Beschwerdeschrift als elektronisches Dokument verpflichtet, wenn er die Beschwerde - wie hier - schriftlich und nicht zur Niederschrift der Geschäftsstelle einlegt (zu § 14b Abs. 1 Satz 1 FamFG vgl. BGH, NJW-RR 2023, 1233 [juris Rn. 8]).
- BGH, 24.11.2022 - IX ZB 11/22
Notwendigkeit der elektronischen Übermittlung einer Beschwerdeschrift im …
Auszug aus BGH, 04.04.2024 - I ZB 64/23
Die Einhaltung der vorgeschriebenen Form ist deshalb von Amts wegen zu prüfen, ihre Nichteinhaltung führt zur Unwirksamkeit der Prozesserklärung (BGH, Beschluss vom 24. November 2022 - IX ZB 11/22, NJW 2023, 525 [juris Rn. 7] mwN;… Beschluss vom 1. Juni 2023 - I ZB 80/22, NJW 2023, 2643 [juris Rn. 8];… vgl. auch Begründung des Regierungsentwurfs eines Gesetzes zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten, BT-Drucks. 17/12634, S. 27).Rn. 20 Die Vorschrift des § 130d Satz 1 ZPO gilt auch für vom Insolvenzverwalter im Insolvenzverfahren eingelegte Rechtsmittel, wenn der Insolvenzverwalter als Rechtsanwalt zugelassen ist (zu § 4 Satz 1 InsO in Verbindung mit § 130d ZPO vgl. BGH, NJW 2023, 525 [juris Rn. 6]).
Eine Beschränkung auf den Fall der Vertretung einer Partei durch den Rechtsanwalt ergibt sich aus dem Wortlaut von § 130d Satz 1 ZPO mithin nicht (vgl. BGH, NJW 2023, 525 [juris Rn. 14]).
Rn. 24 (2) Der Gesetzgebungsgeschichte lässt sich für die Beurteilung der Frage nach einer rollen- oder statusbezogenen Nutzungspflicht des Rechtsanwalts nichts entnehmen (vgl. BGH, NJW 2023, 525 [juris Rn. 16 f.] mwN).
- BGH, 31.01.2023 - XIII ZB 90/22
Freiheitsentziehungssache: Pflicht des anwaltlichen Verfahrenspflegers zur …
Auszug aus BGH, 04.04.2024 - I ZB 64/23
Rn. 19 bb) Für Rechtsanwälte besteht die Pflicht zur elektronischen Übermittlung auch dann, wenn sie berufsmäßig im eigenen Namen auftreten und zum das Amt berufsmäßig ausübenden Verfahrenspfleger (zu § 14b Abs. 1 Satz 1 FamFG vgl. BGH, Beschluss vom 31. Januar 2023 - XIII ZB 90/22 - FamRZ 2023, 719 [juris Rn. 16]) oder zum Berufsbetreuer bestellt worden sind (zu § 14b Abs. 1 Satz 1 FamFG vgl. BGH…, Beschluss vom 31. Mai 2023 - XII ZB 428/22, NJW-RR 2023, 1233 [juris Rn. 9]).Der Bundesgerichtshof hat offengelassen, ob dies auch gilt, wenn der Rechtsanwalt in seiner Rolle als Betreuer oder Verfahrenspfleger als Privatperson - in eigener Sache beziehungsweise ehrenamtlich - tätig wird (…vgl. BGH, NJW-RR 2023, 1233 [juris Rn. 16]; FamRZ 2023, 719 [juris Rn. 22]).
- BFH, 18.10.2023 - XI R 39/22
Zur Zulässigkeit einer im Jahr 2022 durch eine Steuerberatungsgesellschaft mbH …
Auszug aus BGH, 04.04.2024 - I ZB 64/23
Außerdem sind auch Steuerberater, die zugleich eine Zulassung als Rechtsanwalt besitzen und damit ein besonderes elektronisches Anwaltspostfach unterhalten, jedenfalls dann verpflichtet, vorbereitende Schriftsätze und deren Anlagen sowie schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen als elektronisches Dokument zu übermitteln, wenn sie als Prozessbevollmächtigte auftreten und ein bei Gericht eingereichtes Dokument in entsprechender Weise unterzeichnen (BFH, DB 2024, 572 [juris Rn. 15 f.] mwN).Eine solche Verpflichtung trifft auch die nach § 52d Satz 2 FGO (noch) nicht nutzungspflichtige Prozessbevollmächtigte in Gestalt einer Steuerberatungsgesellschaft mbH nicht, die keine Dienstleistungen anbietet, die über die Befugnisse des § 3 StBerG hinausgehen, wenn sie in einem finanzgerichtlichen Verfahren durch ihren - über eine Zulassung zur Rechtsanwaltschaft verfügenden - gesetzlichen Vertreter handelt, der dem Gericht gegenüber aber nicht als Rechtsanwalt auftritt (vgl. BFH, DB 2024, 572 [juris Rn. 17]).
- OLG Frankfurt, 27.07.2022 - 26 W 4/22
Pflicht der Anwälte zur Nutzung des beA auch in Verfahren ohne Anwaltszwang
Auszug aus BGH, 04.04.2024 - I ZB 64/23
Rn. 18 aa) Die Verpflichtung der Rechtsanwälte nach § 130d Satz 1 ZPO, schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen als elektronisches Dokument zu übermitteln, gilt für sämtliche Erklärungen in allen Verfahren der Zivilprozessordnung, die der Schriftform bedürfen oder in schriftlicher Form abgegeben werden können (…vgl. OLG Hamm, NJW-RR 2022, 1360 [juris Rn. 4];… BeckOK.ZPO/von Selle, 51. Edition [Stand 1. Dezember 2023], § 130d Rn. 3;… Stadler in Musielak/Voit, ZPO, 20. Aufl., § 130d Rn. 1;… Zöller/Greger, ZPO, 35. Aufl., § 130d Rn. 2) und auch für Zwangsvollstreckungsverfahren, in denen kein Anwaltszwang besteht (OLG Frankfurt, NJW 2022, 3371 [juris Rn. 12];… Zöller/Greger aaO § 130d Rn. 2). - BFH, 23.08.2022 - VIII S 3/22
Unzulässigkeit einer im Jahr 2022 lediglich per Telefax erhobenen Anhörungsrüge
Auszug aus BGH, 04.04.2024 - I ZB 64/23
Diese Erwägungen gelten in gleicher Weise, wenn ein Rechtsanwalt in eigener Sache tätig wird (zu § 52d Satz 4 FGO vgl. BFH, NJW 2022, 2951 [juris Rn. 3]), auch wenn er nicht als Rechtsanwalt auftritt. - BGH, 01.06.2023 - I ZB 80/22
Vollstreckung der Wertersatzeinziehung: Pflicht der Staatsanwaltschaft zur …
Auszug aus BGH, 04.04.2024 - I ZB 64/23
Die Einhaltung der vorgeschriebenen Form ist deshalb von Amts wegen zu prüfen, ihre Nichteinhaltung führt zur Unwirksamkeit der Prozesserklärung (BGH…, Beschluss vom 24. November 2022 - IX ZB 11/22, NJW 2023, 525 [juris Rn. 7] mwN; Beschluss vom 1. Juni 2023 - I ZB 80/22, NJW 2023, 2643 [juris Rn. 8];… vgl. auch Begründung des Regierungsentwurfs eines Gesetzes zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten, BT-Drucks. 17/12634, S. 27). - BGH, 20.02.2020 - I ZB 45/19
Schiedsverfahren: Rechtsmittel gegen eine Entscheidung des staatlichen Gerichts …
Auszug aus BGH, 04.04.2024 - I ZB 64/23
Hieran ändert auch die Zulassung der Rechtsbeschwerde durch das Beschwerdegericht nach § 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 ZPO nichts (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 20. Februar 2020 - I ZB 45/19, SchiedsVZ 2021, 43 [juris Rn. 7], mwN).
- BGH, 27.03.2025 - V ZB 27/24
BeA-Nutzungspflicht eines Rechtsanwaltes bei Beschwerdeeinlegung in einem …
Wählt der Rechtsanwalt nicht diesen Weg, sondern entscheidet er sich für die Einreichung einer Beschwerdeschrift, kommt § 130d Satz 1 ZPO zur Anwendung mit der Folge, dass diese Beschwerdeschrift nur elektronisch eingereicht werden kann (vgl. BGH, Beschluss vom 4. April 2024 - I ZB 64/23, NJW 2024, 2255 Rn. 27 mwN).Ebenfalls ist der als Rechtsanwalt zugelassene Insolvenzverwalter zur elektronischen Übermittlung von Schriftsätzen verpflichtet, wenn er im Insolvenzverfahren Rechtsmittel einlegt (vgl. BGH…, Beschluss vom 24. November 2022 - IX ZB 11/22, NJW 2023, 525 Rn. 6; zur Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs und des Bundesarbeitsgerichts BGH, Beschluss vom 4. April 2024 - I ZB 64/23, NJW 2024, 2255 Rn. 20 f. mwN).
Rn. 14 (2) Geklärt ist aber, dass ein Rechtsanwalt, der in einem Zwangsvollstreckungsverfahren in eigener Sache tätig wird, ohne als Rechtsanwalt aufzutreten, jedenfalls dann zur elektronischen Übermittlung von Schriftsätzen an das Gericht verpflichtet ist, wenn er Rechtsmittel einlegt (vgl. BGH, Beschluss vom 4. April 2024 - I ZB 64/23, NJW 2024, 2255; dort: Widerspruch gegen die Eintragungsanordnung des Gerichtsvollziehers, sofortige Beschwerde gegen eine Entscheidung des Vollstreckungsgerichts).
Eine Beschränkung auf den Fall der Vertretung einer Partei durch den Rechtsanwalt ergibt sich aus dem Wortlaut von § 130d Satz 1 ZPO jedenfalls nicht (vgl. BGH, Beschluss vom 4. April 2024 - I ZB 64/23, NJW 2024, 225 Rn. 23).
Dieser Vergleich legt die Annahme nahe, dass jedenfalls die Verpflichtung aus § 130d Satz 1 ZPO statusbezogen zu verstehen ist (vgl. BGH…, Beschluss vom 24. November 2022 - IX ZB 11/22, NJW 2023, 525 Rn. 14; Beschluss vom 4. April 2024 - I ZB 64/23, NJW 2024, 225 Rn. 23).
Rn. 22 (3) Der Gesetzgebungsgeschichte lässt sich, wie der Bundesgerichtshof bereits mehrfach ausgeführt hat, für die Beurteilung der Frage nach einer rollen- oder statusbezogenen Nutzungspflicht des Rechtsanwalts nichts entnehmen (vgl. BGH…, Beschluss vom 24. November 2022 - IX ZB 11/22, NJW 2023, 525 Rn. 16;… Beschluss vom 31. Januar 2023 - XIII ZB 90/22, FamRZ 2023, 719 Rn. 19; Beschluss vom 4. April 2024 - I ZB 64/23, NJW 2024, 225 Rn. 24).
Dies gilt ebenso, wenn der Rechtsanwalt in eigener Sache tätig wird (…vgl. zu § 52d Satz 4 FGO BFHE 276, 566 Rn. 3), und zwar jedenfalls für Rechtsmittel im Teilungsversteigerungsverfahren auch dann, wenn der Rechtsanwalt in dem ihn selbst betreffenden Verfahren nicht als Rechtsanwalt auftritt (vgl. allgemein zu Zwangsvollstreckungsverfahren BGH, Beschluss vom 4. April 2024 - I ZB 64/23, NJW 2024, 225 Rn. 25).
- VG Karlsruhe, 03.06.2026 - 2 K 11254/25
Zulässigkeit; Rechtsanwalt; Terrassenüberdachung; Sichtschutzwand; …
Dies ist in der höchstrichterlichen Rechtsprechung für die Parallelvorschriften in anderen Prozessordnungen im Wesentlichen geklärt (vgl. für § 130d ZPO eingehend BGH, Beschl. v. 04.04.2024 - I ZB 64/23 -, NJW 2024, 2255 = juris Rn. 24 f.;… Beschl. v. 27.03.2025 - V ZB 27/24 -, NJW 2025, 1660 = juris Rn. 12 ff.;… für § 52d FGO BFH, Urt. v. 25.11.2025 - VIII R 2/25 -, NJW 2026, 1013 = juris Rn. 15 ff.).Ein demgemäß weites statusbezogenes und nicht bloß rollenbezogenes Verständnis (vgl. BGH, Beschl. v. 04.04.2024 - I ZB 64/23 -, NJW 2024, 2255 = juris Rn. 24 f.;… zweifelnd noch VG Berlin, Beschl. v. 05.05.2022 - 12 L 25/22 -, FamRZ 2022, 1222 = juris Rn. 21) entspricht dem gesetzgeberischen Konzept, für einen definierten Kreis sogenannter professioneller Einreicher eine aktive Nutzungspflicht des elektronischen Rechtsverkehrs vorzusehen.
Im Übrigen nimmt das Gericht ausdrücklich auf die in den benannten Entscheidungen aus der höchstrichterlichen zivil- und finanzgerichtlichen Rechtsprechung (BGH, Beschl. v. 04.04.2024 - I ZB 64/23 -, NJW 2024, 2255 = juris Rn. 24 f.;… Beschl. v. 27.03.2025 - V ZB 27/24 -, NJW 2025, 1660 = juris Rn. 12 ff.;… BFH, Urt. v. 25.11.2025 - VIII R 2/25 -, NJW 2026, 1013 = juris Rn. 15 ff.) dargelegten Gründe Bezug.
- FG Berlin-Brandenburg, 16.09.2025 - 3 K 3179/24
Elektronische Übermittlungspflicht bei finanzgerichtlicher Klage eines …
Rn. 53 (4) Der BGH (Beschluss vom 04.04.2024 I ZB 64/23, Neue juristische Wochenschrift -NJW- 2024, 2255) hat allerdings zu der im Kern inhaltsgleichen Parallelvorschrift in der ZPO (§ 130d Satz 1) entschieden, dass ein Rechtsanwalt, der in einem Zwangsvollstreckungsverfahren in eigener Sache tätig wird, ohne als Rechtsanwalt aufzutreten, jedenfalls dann zur elektronischen Übermittlung von Schriftsätzen an das Gericht verpflichtet ist, wenn er Rechtsmittel einlegt.Noch deutlicher als der BFH für eine statusbezogene Auslegung ausgesprochen hat sich der BGH mit Beschluss vom 04.04.2024 (I ZB 64/23, NJW 2024, 2255).
- FG Hessen, 10.10.2024 - 10 K 1032/23
Rollenbezogenes Verständnis der Pflicht zur Nutzung des elektronischen …
So gilt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) die Verpflichtung aus § 130d Satz 1 ZPO, vorbereitende Schriftsätze und Anträge als elektronisches Dokument zu übermitteln, auch bei Tätigwerden eines Rechtsanwalts in eigener Sache (BGH-Beschluss vom 04.04.2024 - I ZB 64/23, NJW 2024, 2255), und zwar nicht nur im Anwaltsprozess (…ebd. Rn. 26 f.).Zwar spricht das Ziel einer Etablierung des elektronischen Rechtsverkehrs vordergründig für einen möglichst großen Anwendungsbereich der Vorschrift (so BGH-Beschluss vom 04.04.2024 - I ZB 64/23, NJW 2024, 2255 Rn. 25).
Wird auf die Art und Weise des Auftretens im jeweils maßgeblichen Schriftsatz abgestellt, lässt sich im Übrigen auch den vom BGH geäußerten Bedenken mit Blick auf die Rechtssicherheit und Rechtsmittelklarheit bei wechselndem Auftreten als Rechtsanwalt einerseits und als Privatperson andererseits (s. BGH-Beschluss vom 04.04.2024 - I ZB 64/23, NJW 2024, 2255 Rn. 25) begegnen.
- BFH, 25.11.2025 - VIII R 2/25
Zur Nutzungspflicht des beSt in eigenen Angelegenheiten des Steuerberaters
Er teilt damit die Auffassung anderer Bundesgerichte zur Auslegung der dem § 52d Satz 1 und 2 FGO vergleichbaren Vorschriften anderer Prozessordnungen (vgl. zu § 130d ZPO Beschlüsse des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 04.04.2024 - I ZB 64/23, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 2024, 2255; vom 27.03.2025 - V ZB 27/24, NJW 2025, 1660; zu § 55d der Verwaltungsgerichtsordnung Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 15.11.2024 - 11 VR 9.24, Bayerische Verwaltungsblätter 2025, 177; zu § 46g Satz 1 des Arbeitsgerichtsgesetzes Beschlüsse des Bundesarbeitsgerichts vom 21.09.2023 - 10 AZR 512/20, NJW 2023, 3253; vom 23.05.2023 - 10 AZB 18/22, BAGE 181, 89). - BGH, 11.09.2024 - I ZB 93/23
Festsetzung von unbeziffertem Ordnungsgeld bei Rechtsverfolgung durch …
Rn. 13 b) Die für die Streitwertbegünstigung nach § 12 Abs. 3 und 4 UWG geltenden, für Verbraucherverbände weniger strengen Grundsätze (zu § 12 Abs. 4 UWG aF vgl. BGH…, Beschluss vom 17. März 2011 - I ZR 183/09, GRUR 2011, 560 [juris Rn. 6] = WRP 2011, 752 - Streitwertherabsetzung II;… Köhler/Feddersen in Köhler/Bornkamm/Feddersen, UWG, 42. Aufl., § 12 Rn. 4.23) sind auf die Regelungen des Rechtsmittelrechts, das einem besonderen Bedürfnis an Klarheit und Eindeutigkeit unterliegt (vgl. BGH, Beschluss vom 4. April 2024 - I ZB 64/23, WRP 2024, 968 [juris Rn. 25]), nicht übertragbar. - FG Berlin-Brandenburg, 05.08.2025 - 3 K 3148/25
Unzulässigkeit einer von einem Rechtsanwalt ohne Hinweis auf seine …
Rn. 22 dd) Der BGH (Beschluss vom 04.04.2024 I ZB 64/23, Neue juristische Wochenschrift -NJW- 2024, 2255) hat allerdings zu der im Kern inhaltsgleichen Parallelvorschrift in der ZPO (§ 130d Satz 1) entschieden, dass ein Rechtsanwalt, der in einem Zwangsvollstreckungsverfahren in eigener Sache tätig wird, ohne als Rechtsanwalt aufzutreten, jedenfalls dann zur elektronischen Übermittlung von Schriftsätzen an das Gericht verpflichtet ist, wenn er Rechtsmittel einlegt.Noch deutlicher als der BFH für eine statusbezogene Auslegung ausgesprochen hat sich der BGH mit Beschluss vom 04.04.2024 (I ZB 64/23, NJW 2024, 2255).
- FG Berlin-Brandenburg, 16.09.2025 - 3 K 3148/25
BeA, Nutzungspflicht, Rechtsanwalt in eigener Sache
dd) Der BGH (Beschluss vom 04.04.2024 I ZB 64/23, Neue juristische Wochenschrift -NJW- 2024, 2255) hat allerdings zu der im Kern inhaltsgleichen Parallelvorschrift in der ZPO (§ 130d Satz 1) entschieden, dass ein Rechtsanwalt, der in einem Zwangsvollstreckungsverfahren in eigener Sache tätig wird, ohne als Rechtsanwalt aufzutreten, jedenfalls dann zur elektronischen Übermittlung von Schriftsätzen an das Gericht verpflichtet ist, wenn er Rechtsmittel einlegt.Noch deutlicher als der BFH für eine statusbezogene Auslegung ausgesprochen hat sich der BGH mit Beschluss vom 04.04.2024 (I ZB 64/23, NJW 2024, 2255).
- OLG Frankfurt, 18.05.2026 - 5 WF 64/26
Elektronische Einreichungspflicht für von Notarin eingereichte Beschwerde
In beiden Fällen unterliegt sie der Nutzungspflicht des elektronischen Rechtsverkehrs (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 03.09.2025 - 10 W 118/25, BeckRS 2025, 45650; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 03.12.2024 - 3 Wx 201/24, NJW-RR 2025, 252; OLG Frankfurt a. M., Beschluss vom 27.06.2024 - 20 W 105/23 , BeckRS 2024, 43107 je zum bevollmächtigten Notar; vgl. BGH, Beschluss vom 27.03.2025 - V ZB 27/24, NJW 2025, 1660, und BGH, Beschluss vom 04.04.2024 - I ZB 64/23, NJW 2024, 2255 je zu § 130d S. 1 ZPO und dem Agieren eines Rechtsanwalts im eigenen Namen). - BFH, 07.04.2026 - VIII B 21/25
Nutzungspflicht des besonderen elektronischen Steuerberaterpostfachs bei …
Zugleich hat er in dieser Entscheidung bestätigt, dass dies auch in Fällen des Vertretungszwangs nach § 62 Abs. 4 Satz 1 FGO gilt, in denen sich eine in § 62 Abs. 2 Satz 1 FGO bezeichnete Person nach § 62 Abs. 4 Satz 5 i.V.m. § 62 Abs. 4 Satz 3 FGO selbst vertritt (vgl. BFH-Urteil vom 25.11.2025 - VIII R 2/25, zur amtlichen Veröffentlichung bestimmt, Rz 26; BFH-Beschluss vom 23.08.2022 - VIII S 3/22, BFHE 276, 566, BStBl II 2023, 83; zu § 130d Satz 1 der Zivilprozessordnung: Beschlüsse des Bundesgerichtshofs vom 27.03.2025 - V ZB 27/24, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 2025, 1660, Rz 9 ff.; vom 04.04.2024 - I ZB 64/23, NJW 2024, 2255, Rz 22 ff.). - OLG Frankfurt, 16.08.2024 - 2 W 59/22
Elektronische Übermittlung durch sich selbst vertretende Rechtsanwälte bei …
- FG Berlin-Brandenburg, 11.06.2025 - 3 K 3005/23
Unzumutbarkeit der beA-Nutzung für Rechtsanwalt bei Klage in eigener Sache - …
- FG Düsseldorf, 31.03.2026 - 10 K 71/26
- FG Rheinland-Pfalz, 19.11.2025 - 1 K 1800/25
Zum Formzwang bei Klage eines Steuerberaters in eigener Sache
- FG Berlin-Brandenburg, 10.06.2025 - 3 K 3005/23
Rechtsanwalt nicht zur Nutzung des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs …
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