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Rechtsprechung
   BGH, 02.10.2019 - I ZR 19/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,45886
BGH, 02.10.2019 - I ZR 19/19 (https://dejure.org/2019,45886)
BGH, Entscheidung vom 02.10.2019 - I ZR 19/19 (https://dejure.org/2019,45886)
BGH, Entscheidung vom 02. Oktober 2019 - I ZR 19/19 (https://dejure.org/2019,45886)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • MIR - Medien Internet und Recht

    Versicherungsberatung mit Erfolgshonorar - Registrierten Versicherungsberatern ist die Vereinbarung eines Erfolgshonorars (hier ersparte hälftige jährliche Prämiendifferenz) für ihre Tätigkeit verboten und eine Werbung damit wettbewerbswidrig

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  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Wettbewerbsverstoß: Vereinbarung eines Erfolgshonorars für einen Versicherungsberater bei einem Tarifwechsel in der privaten Krankenversicherung

  • IWW

    § 3a UWG, § ... 2 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 8 UKlaG, § 4 Abs. 2 Satz 2 RDGEG, § 4a Abs. 1 RVG, § 49b Abs. 2 Satz 1 BRAO, § 4 Abs. 2 RDGEG, § 34d Abs. 2 GewO, §§ 3, 3a UWG, § 4 UKlaG, § 8 Abs. 3 Nr. 3 UWG, § 4 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 1 RDGEG, § 49b Abs. 2 BRAO, § 34e GewO, § 34d Abs. 2 Satz 2 GewO, § 42a Abs. 4 VVG, § 59 Abs. 4 VVG, § 59 Abs. 4 Satz 1 VVG, Richtlinie (EU) 2016/97, § 2 Abs. 1 RDG, § 559 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 559 Abs. 1 Satz 2 ZPO, § 551 Abs. 3 Nr. 2 Buchst. b ZPO, § 559 Abs. 1 ZPO, § 555 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 92 Abs. 1, § 97 Abs. 1 ZPO, § 708 Nr. 2 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Unterlassung des Angebots von Rechtsdienstleistungen eines Versicherungsberaters im Zusammenhang mit einem Tarifwechsel in der privaten Krankenversicherung gegen eine erfolgsabhängige Vergütung i.R.d. Marktverhaltensregelung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unterlassung des Angebots von Rechtsdienstleistungen eines Versicherungsberaters im Zusammenhang mit einem Tarifwechsel in der privaten Krankenversicherung gegen eine erfolgsabhängige Vergütung i.R.d. Marktverhaltensregelung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • EVERS.OK(Abodienst) (Leitsatz)

    - Minerva -, Erfolgshonorar für Versicherungsberater, Versäumnisurteil, Marktverhaltensregelung, Auslegung von Gesetzen, Auslegungskanon, Wille des Gesetzgebers

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Unterlassungsklage gegen Versicherungsberater wegen Vereinbarung eines Erfolgshonorars

  • datenbank.nwb.de (Kurzinformation)

    Verbot der Vereinbarung eines beratungsrechtlichen Erfolgshonorars

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2020, 229
  • MMR 2020, 181
  • MIR 2020, Dok. 002
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (11)

  • BGH, 06.06.2019 - I ZR 67/18

    Erfolgshonorar für Versicherungsberater - Vereinbarung eines beratungsrechtlichen …

    Auszug aus BGH, 02.10.2019 - I ZR 19/19
    Sie hat mitgeteilt, sie habe nach Erlass des Senatsurteils vom 6. Juni 2019 (I ZR 67/18, GRUR 2019, 970 = WRP 2019, 1304 - Erfolgshonorar für Versicherungsberater) am 30. August 2019 gegenüber der I. Krankenversicherung AG eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben.

    Die Vorschrift dient damit dem Verbraucherschutz und ist eine Marktverhaltensregelung (BGH, GRUR 2019, 970 Rn. 32 - Erfolgshonorar für Versicherungsberater).

    Aus den im Einführungsgesetz zum Rechtsdienstleistungsgesetz enthaltenen Übergangsregelungen folgt, dass Versicherungsberater, denen bereits nach dem außer Kraft getretenen Rechtsberatungsgesetz eine Erlaubnis zur Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten erteilt war, zu den registrierten Erlaubnisinhabern zählen (BGH, GRUR 2019, 970 Rn. 36 bis 49 - Erfolgshonorar für Versicherungsberater, mwN).

    Das Verbot der Vereinbarung eines Erfolgshonorars galt allerdings nicht nur für solche Alterlaubnisinhaber, sondern auch für Neuerlaubnisinhaber, also für Versicherungsberater, die - wie die Beklagte - nach dem Inkrafttreten des Rechtsdienstleistungsgesetzes eine solche Erlaubnis gemäß § 34e GewO aF (§ 34d Abs. 2 GewO nF) erlangt hatten (BGH, GRUR 2019, 970 Rn. 50 bis 55 - Erfolgshonorar für Versicherungsberater).

    Rn. 17 b) An dieser Rechtslage hat entgegen der Ansicht des Berufungsgerichts weder die Rechtsprechung des Senats noch die seit dem 23. Februar 2018 geltende Neufassung von § 34d Abs. 2 Satz 2 GewO etwas geändert (BGH, GRUR 2019, 970 Rn. 56 bis 66 - Erfolgshonorar für Versicherungsberater).

    Die Beratung zu einem Tarifwechsel in der privaten Krankenversicherung ist eine Rechtsdienstleistung im Sinne von § 2 Abs. 1 RDG (vgl. BGH, GRUR 2019, 970 Rn. 72 - Erfolgshonorar für Versicherungsberater).

    Rn. 26 5. Die von der Beklagten beanspruchte Vergütung in Höhe der durch den Tarifwechsel ersparten hälftigen jährlichen Prämiendifferenz stellt ein Erfolgshonorar im Sinne von § 49b Abs. 2 Satz 1 BRAO dar (vgl. BGH, GRUR 2019, 970 Rn. 73 - Erfolgshonorar für Versicherungsberater).

  • BGH, 14.01.2016 - I ZR 65/14

    Facebook-Funktion "Freunde finden"

    Auszug aus BGH, 02.10.2019 - I ZR 19/19
    Rn. 27 6. Ist es - wie im Streitfall - zu einem Wettbewerbsverstoß gekommen, streitet eine tatsächliche Vermutung für die Wiederholungsgefahr (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 14. Januar 2016 - I ZR 65/14, GRUR 2016, 946 Rn. 52 = WRP 2016, 958 - Freunde finden).
  • BGH, 02.03.2017 - I ZR 273/14

    Revisionsverfahren: Berücksichtigung von vor Schluss der letzten mündlichen …

    Auszug aus BGH, 02.10.2019 - I ZR 19/19
    Die Vorschrift des § 559 Abs. 1 ZPO ist zwar einschränkend dahin auszulegen, dass in bestimmtem Umfang auch Tatsachen, die erst während des Revisionsverfahrens oder nach Schluss der mündlichen Verhandlung in der Tatsacheninstanz eingetreten sind, in die Urteilsfindung einfließen können, soweit sie unstreitig sind oder ihr Vorliegen in der Revisionsinstanz ohnehin von Amts wegen zu beachten ist und schützenswerte Belange der Gegenseite nicht entgegenstehen (vgl. BGH, Urteil vom 2. März 2017 - I ZR 273/14, GRUR 2017, 541 Rn. 44 = WRP 2017, 579 - Videospiel-Konsolen III, mwN).
  • BGH, 05.10.2017 - I ZR 172/16

    Zur wettbewerbsrechtlichen Zulässigkeit von Rabatten und Skonti im …

    Auszug aus BGH, 02.10.2019 - I ZR 19/19
    Die vorrangig am objektiven Sinn und Zweck des Gesetzes zu orientierende Auslegung kann durch Motive, die im Gesetzgebungsverfahren dargelegt wurden, im Gesetzeswortlaut aber keinen Ausdruck gefunden haben, nicht gebunden werden (BGH, Urteil vom 5. Oktober 2017 - I ZR 172/16, GRUR 2017, 1281 Rn. 40 = WRP 2018, 60 - Großhandelszuschläge, mwN).
  • BGH, 18.11.1998 - VIII ZR 344/97

    Unmöglichkeit der Durchführung eines Schlichtungsverfahrens vor der …

    Auszug aus BGH, 02.10.2019 - I ZR 19/19
    Inhaltlich beruht die Entscheidung aber nicht auf einer Säumnisfolge, sondern auf der Berücksichtigung des gesamten Sach- und Streitstands, soweit er in der Revisionsinstanz angefallen ist (BGH…, Urteil vom 4. April 1962 - V ZR 110/60, BGHZ 37, 79, 82 [juris Rn. 11 bis 13]; Urteil vom 18. November 1998 - VIII ZR 344/97, NJW 1999, 647, 648 [juris Rn. 5]).
  • BGH, 04.04.1962 - V ZR 110/60

    Begriff und Beweiskraft der Privaturkunde; stillschweigende Beantragung eines …

    Auszug aus BGH, 02.10.2019 - I ZR 19/19
    Inhaltlich beruht die Entscheidung aber nicht auf einer Säumnisfolge, sondern auf der Berücksichtigung des gesamten Sach- und Streitstands, soweit er in der Revisionsinstanz angefallen ist (BGH, Urteil vom 4. April 1962 - V ZR 110/60, BGHZ 37, 79, 82 [juris Rn. 11 bis 13];… Urteil vom 18. November 1998 - VIII ZR 344/97, NJW 1999, 647, 648 [juris Rn. 5]).
  • BGH, 28.06.2018 - I ZR 77/17

    Versicherungsmaklervertrag: Vereinbarung über die Einholung eines konkreten …

    Auszug aus BGH, 02.10.2019 - I ZR 19/19
    Rn. 18 aa) Nach der Rechtsprechung des Senats kann zwar im Rahmen eines Versicherungsmaklervertrags, der einen Dienstleister verpflichtet, Einsparmöglichkeiten bei der privaten Krankenversicherung zu recherchieren und bei der Krankenversicherung des jeweiligen Kunden Informationen über den bestehenden Tarif und über alternative Tarife einzuholen, in zulässiger Weise vereinbart werden, dass der Versicherungsnehmer für einen nachgewiesenen oder vermittelten Tarifwechsel in der privaten Krankenversicherung nur dann eine erfolgsabhängige Vergütung entrichten soll, wenn es zu einer Änderung des Tarifs tatsächlich kommt (vgl. BGH, Urteil vom 28. Juni 2018 - I ZR 77/17, VersR 2018, 1383 Rn. 23).
  • BGH, 22.03.2018 - I ZR 265/16

    Urheberrechtsverletzung durch Filesharing eines Computerspiels im Internet: …

    Auszug aus BGH, 02.10.2019 - I ZR 19/19
    Inhaltlich beruht das Urteil jedoch nicht auf der Säumnis des Beklagten, sondern auf einer Sachprüfung (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Versäumnisurteil vom 22. März 2018 - I ZR 265/16, GRUR 2018, 914 Rn. 8 = WRP 2018, 1087 - Riptide).
  • BGH, 29.11.2018 - I ZR 237/16

    Versandapotheke - Wettbewerbsverstoß durch inländische Versandapotheke: Werbung …

    Auszug aus BGH, 02.10.2019 - I ZR 19/19
    Dem Kläger steht gegen die Beklagte der geltend gemachte Unterlassungsanspruch gemäß §§ 3, 3a UWG wegen deren Forderung nach einer nach der Hälfte der jährlichen Ersparnis der Versicherungsbeiträge berechneten Vergütung im Falle des Abschlusses eines günstigeren Versicherungsvertrags sowohl nach dem zum Zeitpunkt des beanstandeten Verhaltens Anfang 2017 als auch nach dem zum Zeitpunkt der vorliegenden Entscheidung am 2. Oktober 2019 maßgeblichen Recht zu (zur Maßgeblichkeit dieser Zeitpunkte beim auf Wiederholungsgefahr gestützten Unterlassungsanspruch BGH, Urteil vom 29. November 2018 - I ZR 237/16, GRUR 2019, 203 Rn. 13 = WRP 2019, 187 - Versandapotheke, mwN).
  • LG München I, 18.05.2018 - 37 O 8325/17

    Begrenzung der Vereinbarung eines Erfolgshonorars auf den Einzelfall

    Auszug aus BGH, 02.10.2019 - I ZR 19/19
    Rn. 6 Das Landgericht hat dem Unterlassungsantrag stattgegeben (LG München I, Urteil vom 18. Mai 2018 - 37 O 8325/17, juris).
  • OLG München, 29.11.2018 - 6 U 2157/18

    Zulässigkeit von Erfolgshonoraren für Versicherungsberater

  • BSG, 14.12.2023 - B 4 AS 4/23 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Umzug ohne vorherige Zusicherung …

    Motive des Gesetzgebers müssen aber zumindest einen Anknüpfungspunkt im Gesetzestext haben - etwa in Form eines insofern der Auslegung zugänglichen Tatbestandmerkmals -, um für die Normauslegung Bedeutung zu erlangen (vgl BGH vom 19.4.2012 - I ZB 80/11 - BGHZ 195, 257 [269, RdNr 30] mwN; BGH vom 6.6.2019 - I ZR 67/18 - juris RdNr 66; BGH vom 2.10.2019 - I ZR 19/19 - juris RdNr 24; Burkiczak, Rechtstheorie 52 [2021], 23 [32 f] mwN).
  • BGH, 06.06.2019 - I ZR 67/18

    Erfolgshonorar für Versicherungsberater - Vereinbarung eines beratungsrechtlichen …

    Rn. 58 Das bedeutet jedoch nicht, dass ein Versicherungsberater einen Versicherungsmaklervertrag im Zusammenhang mit der Beratung zu einem Tarifwechsel in der privaten Krankenversicherung abschließen darf (aA OLG München, Urteil vom 29. November 2018 - 6 U 2157/18, unveröffentlicht - anhängig beim Senat - I ZR 19/19).
  • BGH, 08.03.2024 - V ZR 176/22

    Sicherungswirkung einer Vormerkung bei befristetem Vertragsangebot; Anwendung von …

    Die Vorschrift des § 559 Abs. 1 ZPO ist einschränkend dahin auszulegen, dass in bestimmtem Umfang auch Tatsachen, die nach Schluss der mündlichen Verhandlung in der Tatsacheninstanz eingetreten sind, in die Urteilsfindung einfließen können, soweit sie unstreitig sind oder ihr Vorliegen in der Revisionsinstanz ohnehin von Amts wegen zu beachten ist und schützenswerte Belange der Gegenseite nicht entgegenstehen (vgl. BGH…, Urteil vom 2. März 2017 - I ZR 273/14, NJW-RR 2017, 676 Rn. 44; Urteil vom 2. Oktober 2019 - I ZR 19/19, WRP 2020, 195 Rn. 28 jeweils mwN).
  • BGH, 28.07.2025 - II ZR 154/23

    Haftungsvergleiche im sog. "Dieselskandal"

    Rn. 5 aa) Die Vorschrift des § 559 Abs. 1 Satz 1 ZPO, nach der nur dasjenige Parteivorbringen, das aus dem Berufungsurteil oder dem Sitzungsprotokoll ersichtlich ist, der Beurteilung des Revisionsgerichts unterliegt, ist einschränkend dahin auszulegen, dass in bestimmtem Umfang auch Tatsachen, die erst während des Revisionsverfahrens oder nach Schluss der mündlichen Verhandlung in der Tatsacheninstanz eingetreten sind, in die Urteilsfindung einfließen können, soweit sie unstreitig sind oder ihr Vorliegen in der Revisionsinstanz ohnehin von Amts wegen zu beachten ist und schützenswerte Belange der Gegenseite nicht entgegenstehen (BGH, Urteil vom 25. April 1988 - II ZR 252/86, BGHZ 104, 215, 220 f.; Urteil vom 2. Oktober 2019 - I ZR 19/19, VersR 2020, 229 Rn. 28;…Beschluss vom 11. März 2025 - VI ZB 79/23, WM 2025, 863 Rn. 17).

    Ihr kommt praktische Bedeutung in Fällen zu, in denen die Berücksichtigung von Tatsachen, die erst während des Revisionsverfahrens oder nach Schluss der mündlichen Verhandlung in der Tatsacheninstanz eingetreten sind, in einschränkender Auslegung von § 559 Abs. 1 ZPO eröffnet ist (vgl. BGH, Urteil vom 2. Oktober 2019 - I ZR 19/19, VersR 2020, 229 Rn. 28), weil die Beurteilung, ob die Tatsache unstreitig ist und schützenswerte Belange der Gegenseite der Berücksichtigung nicht entgegenstehen, auf der Grundlage des Ergebnisses der Revisionsverhandlung unter Anwendung von § 138 ZPO zu erfolgen hat(…Prütting/Winter in Wieczorek/Schütze, ZPO, 5. Aufl., § 555 Rn. 12).

  • LG Koblenz, 08.04.2020 - 1 HKO 45/17

    Kennzeichenpflichten von Influencern und Vertragsstrafe bei Verstoß gegen …

    e) Für Wiederholungsgefahr spricht angesichts des Verstoßes der Beklagten eine tatsächliche Vermutung (vgl. BGH Urt. 2. Okt. 2019 - I ZR 19/19 - m. w. N.).
  • KG, 24.02.2026 - 5 U 69/25

    Vorenthalten wesentlicher Verbraucherinformationen durch Inkassodienstleister bei …

    Rn. 56 cc) Ist es - wie im Streitfall - zu einem Wettbewerbsverstoß gekommen, streitet eine tatsächliche Vermutung für die für den Unterlassungsanspruch weiter erforderliche Wiederholungsgefahr (st. Rspr. vgl. nur BGH, Versäumnisurteil vom 2. Oktober 2019 - I ZR 19/19, Rn. 27, juris - Versicherungsberatung mit Erfolgshonorar m. weit. Nachw.).
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