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| BGH, 22.05.1959 - I ZR 46/58 |
Volltextveröffentlichungen (2)
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- Wolters Kluwer
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Papierfundstellen
- GRUR 1959, 616
Wird zitiert von ... (14) Zitiert selbst (7)
- BGH, 28.06.1957 - I ZR 229/55
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Auszug aus BGH, 22.05.1959 - I ZR 46/58
Dabei kommt es, wie sich aus der erörterten Rechtsprechung ergibt, nicht entscheidend darauf an, ob der vom Kläger behauptete Vertrag sich als ein gesellschaftsähnlicher Lizenzvertrag darstellt (BGH GRUR 1958, 175, 177 - Wendemanschette).Auch im Rahmen dieser Frage kommt es auf die rechtliche Natur des abgeschlossenen Vertrages nicht entscheidend an (BGH GRUR 1958, 175, 177), doch ist gegenüber den Ausführungen der Revisionsbeklagten, welche die in RGZ 142, 212 aufgezählten Merkmale eines gesellschaftsähnlichen Lizenzvertrages vermißt, zu bemerken, daß die Behauptungen des Klägers die Annahme eines gesellschaftsähnlichen Verhältnisses durchaus zu rechtfertigen vermögen, da die bereits wiedergegebenen gegenseitigen Pflichten, insbesondere die Pflicht des Klägers zur Zulieferung von Absätzen, über den Rahmen einer bloßen Umsatzbeteiligung erheblich hinausgehen.
- BGH, 13.01.1959 - I ZR 47/58
Kündigungsfrist bei Dauerschuldverhältnis bzw. Rahmenvertrag, ergänzende …
Auszug aus BGH, 22.05.1959 - I ZR 46/58
Schließlich kann sich aus den Umständen die Notwendigkeit ergeben, bei der Kündigung eine angemessene Frist innezuhalten (BGH Urt. vom 13.1.1959, I ZR 47/58). - BGH, 03.06.1958 - I ZR 83/57
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Auszug aus BGH, 22.05.1959 - I ZR 46/58
Auf weitere Fragen, insbesondere darauf einzugehen, ob die Parteien möglicherweise nur einen Vorvertrag (vgl. BGH GRUR 1958, 564 - Baustützen) geschlossen, oder nur eine Erprobung des Patents vereinbart haben, besteht beim Fehlen jeglicher tatsächlicher Feststellung keine Veranlassung.
- BGH, 28.10.1955 - I ZR 188/54
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Auszug aus BGH, 22.05.1959 - I ZR 46/58
Dabei ist nicht erforderlich, daß es sich gerade um ein gesellschaftsähnliches Rechtsverhältnis handelte, vielmehr hat die Rechtsprechung das Recht der Kündigung aus wichtigem Grunde auf Dauerschuldverhältnisse aller Art ausgedehnt und es ausreichen lassen, daß die Durchführung eines solchen Vertrages durch irgend ein Ereignis erheblich gefährdet und deshalb dem Kündigenden nicht mehr zuzumuten ist (BGH GRUR 1956, 93, 95; BB 1953, 691; LM BGB § 247 Nr. 1). - RG, 11.11.1933 - I 130/33
1. Unter welchen Voraussetzungen begründet Einräumung der Patentlizenz ein …
Auszug aus BGH, 22.05.1959 - I ZR 46/58
Auch im Rahmen dieser Frage kommt es auf die rechtliche Natur des abgeschlossenen Vertrages nicht entscheidend an (BGH GRUR 1958, 175, 177), doch ist gegenüber den Ausführungen der Revisionsbeklagten, welche die in RGZ 142, 212 aufgezählten Merkmale eines gesellschaftsähnlichen Lizenzvertrages vermißt, zu bemerken, daß die Behauptungen des Klägers die Annahme eines gesellschaftsähnlichen Verhältnisses durchaus zu rechtfertigen vermögen, da die bereits wiedergegebenen gegenseitigen Pflichten, insbesondere die Pflicht des Klägers zur Zulieferung von Absätzen, über den Rahmen einer bloßen Umsatzbeteiligung erheblich hinausgehen. - RG, 12.06.1942 - I 119/41
1. Hat bei einem dem Binnenschiffahrtsrecht unterstehenden Frachtvertrag …
Auszug aus BGH, 22.05.1959 - I ZR 46/58
Es ist ein allgemeiner, von der Rechtsprechung aus dem in §§ 626, 723 Abs. 1 Satz 2 BGB, 92 (a.F.), 133 HGB enthaltenen Gedanken entwickelter Rechtsgrundsatz, bei Rechtsverhältnissen von längerer Dauer, die stark in die Lebensbetätigung der Beteiligten eingreifen, eine besondere gegenseitige Interessenverflechtung mit sich bringen und ein ungestörtes gegenseitiges Vertrauen der Beteiligten erfordern, die sofortige Kündigung aus wichtigem Grunde zuzulassen (RGZ 168, 361, 366; 169, 203, 206). - RG, 04.02.1942 - III 69/41
1. Haftet das Unternehmen "Reichsautobahnen" oder die Deutsche Reichsbahn für den …
Auszug aus BGH, 22.05.1959 - I ZR 46/58
Es ist ein allgemeiner, von der Rechtsprechung aus dem in §§ 626, 723 Abs. 1 Satz 2 BGB, 92 (a.F.), 133 HGB enthaltenen Gedanken entwickelter Rechtsgrundsatz, bei Rechtsverhältnissen von längerer Dauer, die stark in die Lebensbetätigung der Beteiligten eingreifen, eine besondere gegenseitige Interessenverflechtung mit sich bringen und ein ungestörtes gegenseitiges Vertrauen der Beteiligten erfordern, die sofortige Kündigung aus wichtigem Grunde zuzulassen (RGZ 168, 361, 366; 169, 203, 206).
- BGH, 29.01.1985 - X ZR 54/83
"Thermotransformator"; Verhältnis von Rechnungslegungs- und Auskunftsanspruch
Die Annahme eines wichtigen Kündigungsgrundes setzt nämlich die Feststellung voraus, daß dem Kündigenden ein Festhalten am Vertrag nach Treu und Glauben nicht zuzumuten ist (BGH GRUR 1959, 616, 617 f - Metallabsatz; NJW 1981, 1264, 1265). - BGH, 25.11.2003 - X ZR 159/00
"Nassreinigung"; Anforderungen an die Berufungsbegründung bei auch …
Nach nur teilweiser Durchführung eines Lizenzvertrags über Patentrechte ist den Parteien ein Rücktritt grundsätzlich verwehrt; an seine Stelle tritt in der Regel die Kündigung aus wichtigem Grund (…vgl. Sen.Urt. v. 19.02.2002 - X ZR 166/99, NJW 2002, 1870;… Urt. v. 13.07.1982 - X ZR 50/81, unveröffentlicht, Umdr. S. 6, 7; BGH, Urt. v. 22.05.1959 - I ZR 46/58, GRUR 1959, 616, 617 - Metallabsatz;… Busse, PatG, 6. Aufl., § 15 Rdn. 99). - BGH, 28.06.1979 - X ZR 13/78
Anforderungen an die ordnungsgemäße Besetzung eines Gerichtes - Nicht vertretbare …
Die Beklagten hätten die vorzeitige Kündigung des Lizenzvertrages auch schuldhaft veranlaßt und sich deshalb wegen positiver Vertragsverletzung schadensersatzpflichtig gemacht (vgl. BGH GRUR 1959, 616, 618).Das Berufungsgericht hat die Verurteilung ausschließlich darauf gestützt, daß die Beklagten durch ihr Verhalten die vorzeitige Beendigung des Lizenzvertrages herbeigeführt hätten und deshalb nach den in der Entscheidung "Metallabsatz" (BGH GRUR 1959, 616, 618) aufgestellten Grundsätzen in entsprechender Anwendung der §§ 628 Abs. 2 BGB, 89 a Abs. 2 HGB zum Ersatz der Aufwendungen verpflichtet seien, die die Klägerin im Vertrauen auf die erfolgreiche Durchführung des Vertrages gemacht habe.
- OLG Düsseldorf, 01.02.2024 - 15 U 43/23
Geltendmachung eines Anspruchs auf den Fortbestand eines Lizenzvertrags über …
Das gilt auch bei abgeschlossenen Lizenzverträgen, die - wie hier - bereits zur Durchführung gelangt sind (BGH, GRUR 1959, 616 (617) - Metallabsatz;… Deichfuß/ Tochtermann, in: Benkard, PatG, Kommentar, 12. Auflage, 2023, § 15, Rn. 165) und zwar auch dann, wenn darin ein Recht zur außerordentlichen Kündigung nicht ausdrücklich vorgesehen ist (GRUR 1992, 112 (113) - "pulp - wash"; BGH, GRUR 1997, 610 (611) - "Tinnitus-Masker"). - BGH, 13.12.1963 - Ib ZR 75/62
Möglichkeit der rechtlichen Qualifizierung einer Verbindung von Musik und Text …
Für die Frage, ob die hier geschlossenen Verträge kündbar waren, ist allein entscheidend, ob durch sie ein Dauerschuldverhältnis begründet worden ist, das ein besonderes Vertrauensverhältnis voraussetzte; denn auf solche Verträge ist nach ständiger Rechtsprechung der Rechtsgedanke der §§ 626, 723 BGB entsprechend anzuwenden (RGZ 169, 203, 206; BGHZ 15, 209 [BGH 19.11.1954 - I ZR 241/52] - Ludwig Thoma; BGH GRUR 1959, 616, 617 - Metallabsatz). - BGH, 01.10.1963 - Ia ZR 171/63
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Kraft feststehender Rechtsprechung beschränkt sich diese Möglichkeit einer außerordentlichen Kündigung, welche aus dem Rechtsgedanken der §§ 242, 723 BGB abgeleitet wird, nicht auf Schuldverhältnisse mit gesellschaftsähnlichem Einschlag, sondern sie ist auch auf andere Dauerverträge, die auf vertrauensvoller Zusammenarbeit beruhen (vgl. RGZ 160, 361, 366; BGH NJW 1951, 836 [BGH 15.06.1951 - V ZR 86/50]; BB 1953, 691; GRUR 1959, 384, 386 - Postkalender; NJW 1963, 1451; Staudinger/Weber Anm. A 724 ff zu § 242 BGB), insbesondere auch auf Lizenzverträge dieser Art anzuwenden (vgl. RGZ 142, 212, 218; BGH GRUR 1956, 93, 95; 1958, 175, 177- Wendemanschette; GRUR 1959, 616, 617 - Metallabsatz;… Benkard, 4. Aufl. Anm. 29, 42 zu § 9 PatG). - LG Düsseldorf, 09.09.1986 - 4 O 320/79
Patent auf ein Verfahren und einer Vorrichtung zur fortlaufenden Herstellung von …
Ein derartiger Vertrag kann zwar wie jedes Dauerschuldverhältnis aus wichtigem Grund gekündigt werden (BGH, GRUR 1959, 616, 617 -Metallabsatz). - OLG München, 08.03.1984 - 6 U 2164/83
Fristlose Kündigung eines Subverlagsvertrages (Musikverlagsvertrag); Vorliegen …
Beim streitgegenständlichen Subverlagsvertrag handelt es sich, wie sich bereits aus der Verpflichtung zur Zahlung von Tantiemen ergibt, um ein Dauerschuldverhältnis, auf das nach ständiger Rechtsprechung der Rechtsgedanke der §§ 626, 723 BGB entsprechend anzuwenden ist (BGH GRUR 1964, 326, 329 - Subverleger; BGH GRUR 1955, 256 - Ludwig Thoma; BGH GRUR 1959, 616, 617 - Metallabsatz). - BGH, 08.07.1971 - X ZR 55/68
Beseitigung der Ungewissheit über das Fortbestehen des Vertragsverhältnisses - …
Es begegnet daher keinen Bedenken, wenn das Berufungsgericht, ohne ausdrücklich auf die genannte Vertragsbestimmung einzugehen, unter Bezugnahme auf BGH GRUR 1959, 616, 617 - Metallabsatz - von dem anerkannten Rechtsgrundsatz ausgegangen ist, wonach die Kündigung aus wichtigem Grund zulässig ist, wenn die Durchführung eines Dauerschuldverhältnisses durch irgendein Ereignis erheblich gefährdet und deshalb dem Kündigenden nicht mehr zuzumuten ist. - BGH, 13.07.1982 - X ZR 50/81
Abschluss eines Vertrages über die Abnahme und den Weiterverkauf von patentierten …
Es hat nicht beachtet, daß die rückwirkende Auflösung eines Lizenzvertrages durch Erklärung des Rücktritts nach § 326 BGB dann grundsätzlich ausgeschlossen ist, wenn der Vertrag, wie im zu entscheidenden Fall, bereits zur Durchführung gelangt ist (RG GRUR 1943, 78, 80; BGH GRUR 1959, 616, 617 - Metallabsatz;… Urt. vom 2. Mai 1967 - X ZR 116/64 - Handwaschgerät;… vgl. auch Urt. vom 23. März 1982, a.a.O. - Hartmetallkopfbohrer). - BGH, 22.01.1976 - X ZR 3/73
Schadensersatz infolge positiver Vertragsverletzung eines Lizenzvertrags - …
- BGH, 06.11.1975 - X ZR 14/73
Anforderungen an eine positive Vertragsverletzung - Schadensersatz wegen …
- BGH, 24.03.1970 - X ZR 65/68
Anspruch auf Lizenzgebühren für Patent - Brauchbarkeit einer Erfindung - …
- BGH, 02.05.1967 - Ia ZR 116/64
Wegfall der Geschäftsgrundlage nach Kündigung der Lizenzverträge - Kündigung aus …
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