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Rechtsprechung
   BFH, 20.09.2022 - II B 3/22 (AdV)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,27503
BFH, 20.09.2022 - II B 3/22 (AdV) (https://dejure.org/2022,27503)
BFH, Entscheidung vom 20.09.2022 - II B 3/22 (AdV) (https://dejure.org/2022,27503)
BFH, Entscheidung vom 20. September 2022 - II B 3/22 (AdV) (https://dejure.org/2022,27503)
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Volltextveröffentlichungen (11)

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    FGO § 69 Abs 3, AO § 233a, AO § 238 Abs 1 S 1, AO § 240, GG Art 3 Abs 1, GG Art 100 Abs 1, VVG § 193 Abs 6 S 2
    Vorläufiger Rechtsschutz: Erfordernis eines besonderen Aussetzungsinteresses bei verfassungsrechtlichen Zweifeln an der Gültigkeit einer Norm

  • rechtsinformationen.bund.de

    Vorläufiger Rechtsschutz: Erfordernis eines besonderen Aussetzungsinteresses bei verfassungsrechtlichen Zweifeln an der Gültigkeit einer Norm

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 69 Abs 3 FGO, § 233a AO, § 238 Abs 1 S 1 AO, § 240 AO, Art 3 Abs 1 GG
    Vorläufiger Rechtsschutz: Erfordernis eines besonderen Aussetzungsinteresses bei verfassungsrechtlichen Zweifeln an der Gültigkeit einer Norm

  • IWW

    § 240 der Abgabenordnung (AO), § ... 69 Abs. 3 Satz 3 FGO, Art. 100 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG), § 240 Abs. 1 Satz 1 AO, § 240 AO, § 238 Abs. 1 Satz 1 AO, Art. 3 Abs. 1 GG, §§ 234, 235, 237 AO, § 233a AO, § 193 Abs. 6 Satz 2 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG), § 193 Abs. 6 Satz 2 VVG, § 135 Abs. 1 FGO

  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Aufhebung der Vollziehung eines Abrechnungsbescheides; Entstehung von Säumniszuschlägen; Besonderes Aussetzungs- bzw. Aufhebungsinteresse

  • Betriebs-Berater

    Vorläufiger Rechtsschutz: Erfordernis eines besonderen Aussetzungsinteresses bei verfassungsrechtlichen Zweifeln an der Gültigkeit einer Norm

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorläufiger Rechtsschutz: Erfordernis eines besonderen Aussetzungsinteresses bei verfassungsrechtlichen Zweifeln an der Gültigkeit einer Norm

  • rechtsportal.de

    Antrag auf Aufhebung der Vollziehung eines Abrechnungsbescheides; Entstehung von Säumniszuschlägen; Besonderes Aussetzungs- bzw. Aufhebungsinteresse

  • datenbank.nwb.de

    Vorläufiger Rechtsschutz: Erfordernis eines besonderen Aussetzungsinteresses bei verfassungsrechtlichen Zweifeln an der Gültigkeit einer Norm

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Aussetzung der Vollziehung bei verfassungsrechtlichen Zweifeln an der Gültigkeit einer Norm

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (37)Zitiert selbst (14)

  • BVerfG, 08.07.2021 - 1 BvR 2237/14

    6 % Jahreszins auf Steuernachforderungen und Steuererstattungen verfassungswidrig

    Auszug aus BFH, 20.09.2022 - II B 3/22
    Rn. 15 aaa) Zwar hat das BVerfG für die Höhe der Verzinsung von Steuernachforderungen und -erstattungen (nach § 233a i.V.m. § 238 Abs. 1 Satz 1 AO für jeden Monat einhalb Prozent) entschieden, dass sie für Verzinsungszeiträume ab dem 01.01.2014 mit Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar ist (wobei das bisherige Recht für bis einschließlich in das Jahr 2018 fallende Verzinsungszeiträume weiter anwendbar bleibt; vgl. BVerfG-Beschluss vom 08.07.2021 - 1 BvR 2237/14, 1 BvR 2422/17, BVerfGE 158, 282).

    Allerdings hat es das BVerfG ausdrücklich abgelehnt, diese Unvereinbarkeitserklärung auf die anderen Verzinsungstatbestände nach der AO zulasten der Steuerpflichtigen, namentlich auf Stundungs-, Hinterziehungs- und Aussetzungszinsen nach den §§ 234, 235 und 237 AO zu erstrecken, weil die Verwirklichung dieser Tatbestände anders als § 233a AO von einem Verhalten des Steuerpflichtigen abhänge (vgl. BVerfG-Beschluss in BVerfGE 158, 282, Rz 242 f.).

    Des Weiteren hat das BVerfG ausgeführt, dass Nachzahlungszinsen weder Sanktion noch Druckmittel seien, sondern ein Ausgleich für die Kapitalnutzung; sie hätten keine Lenkungsfunktion dahingehend, die Steuerpflichtigen dazu anzuhalten, ihre Steuererklärungen frühzeitig abzugeben oder etwaige Vorauszahlungen angemessen anzusetzen (vgl. BVerfG-Beschluss in BVerfGE 158, 282, Rz 126).

  • BVerfG, 04.05.2022 - 2 BvL 1/22

    Unzulässige Vorlage eines Amtsgerichts zum Säumniszuschlag auf Prämienrückstände …

    Auszug aus BFH, 20.09.2022 - II B 3/22
    Gerade anders als im Falle des § 233a AO sei der Säumniszuschlag die Folge einer dem Versicherungsnehmer zurechenbaren Pflichtverletzung, der Nichtzahlung der Prämien trotz Fälligkeit und Einredefreiheit (vgl. BVerfG-Beschluss vom 04.05.2022 - 2 BvL 1/22, juris, Rz 31).

    Rn. 18 Aus der Rechtsprechung des BVerfG ergibt sich demnach hinreichend, dass sich ein Gleichlauf der verfassungsrechtlichen Beurteilung der Höhe von Zinsen nach § 233a AO und von Säumniszuschlägen nach § 240 AO aufgrund der jeweiligen Besonderheiten verbietet (…so auch die Begründung des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung der Abgabenordnung und des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung, BRDrucks 157/22, S. 6 f., mit dem die Zinshöhe für Zinsen nach § 233a AO neu geregelt wurde; soweit demgegenüber der BFH-Beschluss in BFH/NV 2022, 1030, Rz 44 bis 46, davon ausgeht, dass die verfassungsrechtliche Beurteilung von Zinsen und Säumniszuschlägen parallel laufe, ist darauf hinzuweisen, dass dort der BVerfG-Beschluss vom 04.05.2022 - 2 BvL 1/22 offenbar noch nicht berücksichtigt werden konnte).

  • BFH, 23.05.2022 - V B 4/22

    AdV-Verfahren: Ernstliche Zweifel an der Höhe der Säumniszuschläge

    Auszug aus BFH, 20.09.2022 - II B 3/22
    Rn. 11 b) Bei Anwendung dieser Grundsätze kann dahinstehen, ob überhaupt Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der in § 240 Abs. 1 Satz 1 AO angeordneten Höhe der Säumniszuschläge bestehen (so insbesondere BFH-Beschlüsse vom 23.05.2022 - V B 4/22 (AdV), BFHE 276, 535, BFH/NV 2022, 1030, Rz 45 f., und vom 31.08.2021 - VII B 69/21 (AdV), nicht veröffentlicht).

    Rn. 18 Aus der Rechtsprechung des BVerfG ergibt sich demnach hinreichend, dass sich ein Gleichlauf der verfassungsrechtlichen Beurteilung der Höhe von Zinsen nach § 233a AO und von Säumniszuschlägen nach § 240 AO aufgrund der jeweiligen Besonderheiten verbietet (…so auch die Begründung des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung der Abgabenordnung und des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung, BRDrucks 157/22, S. 6 f., mit dem die Zinshöhe für Zinsen nach § 233a AO neu geregelt wurde; soweit demgegenüber der BFH-Beschluss in BFH/NV 2022, 1030, Rz 44 bis 46, davon ausgeht, dass die verfassungsrechtliche Beurteilung von Zinsen und Säumniszuschlägen parallel laufe, ist darauf hinzuweisen, dass dort der BVerfG-Beschluss vom 04.05.2022 - 2 BvL 1/22 offenbar noch nicht berücksichtigt werden konnte).

  • BFH, 02.03.2017 - II B 33/16

    Kein Erlass von Säumniszuschlägen zur Grundsteuer wegen möglicher …

    Auszug aus BFH, 20.09.2022 - II B 3/22
    Dass darüber hinaus vom Steuerpflichtigen eine Gegenleistung für das Hinausschieben der Zahlung fälliger Steuern erlangt werden soll, ist daneben nur weiterer, aber nicht alleiniger Zweck des § 240 AO (vgl. BFH-Beschluss vom 02.03.2017 - II B 33/16, BFHE 257, 27, BStBl II 2017, 646, Rz 32, m.w.N.).
  • BFH, 25.04.2018 - IX B 21/18

    BFH zweifelt an der Verfassungsmäßigkeit der Nachzahlungszinsen

    Auszug aus BFH, 20.09.2022 - II B 3/22
    Ernstliche Zweifel können auch verfassungsrechtliche Zweifel an der Gültigkeit einer dem angefochtenen Verwaltungsakt zugrunde liegenden Norm sein (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschluss vom 25.04.2018 - IX B 21/18, BFHE 260, 431, BStBl II 2018, 415, Rz 13, m.w.N.).
  • BFH, 05.07.2018 - II B 122/17

    Steuerwert einer gemischten Schenkung

    Auszug aus BFH, 20.09.2022 - II B 3/22
    Ernstliche Zweifel sind zu bejahen, wenn bei summarischer Prüfung des angefochtenen Verwaltungsaktes neben den für seine Rechtmäßigkeit sprechenden Umständen gewichtige Gründe zutage treten, die Unentschiedenheit oder Unsicherheit in der Beurteilung von Rechtsfragen bewirken (ständige Rechtsprechung, z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 05.07.2018 - II B 122/17, BFHE 262, 163, BStBl II 2018, 660, Rz 10, m.w.N.).
  • FG Münster, 16.12.2021 - 12 V 2684/21

    Verfassungsmäßigkeit der Höhe der in einem Abrechnungsbescheid ausgewiesenen …

    Auszug aus BFH, 20.09.2022 - II B 3/22
    Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Finanzgerichts Münster vom 16.12.2021 - 12 V 2684/21 AO aufgehoben.
  • BFH, 01.04.2010 - II B 168/09

    AdV wegen ernstlicher Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzes

    Auszug aus BFH, 20.09.2022 - II B 3/22
    Rn. 10 Der BFH hat in Fällen, in denen die ernstlichen Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Verwaltungsaktes auf verfassungsrechtlichen Zweifeln an der Gültigkeit einer dem Verwaltungsakt zugrunde liegenden Norm beruhen, in verschiedenen Fallgruppen dem Aussetzungsinteresse des Steuerpflichtigen den Vorrang vor den öffentlichen Interessen eingeräumt, und zwar wenn dem Steuerpflichtigen durch den sofortigen Vollzug irreparable Nachteile drohen, wenn das zu versteuernde Einkommen abzüglich der darauf zu entrichtenden Einkommensteuer unter dem sozialhilferechtlich garantierten Existenzminimum liegt, wenn das BVerfG eine ähnliche Vorschrift für nichtig erklärt hatte, wenn der BFH die vom Steuerpflichtigen als verfassungswidrig angesehene Vorschrift bereits dem BVerfG gemäß Art. 100 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) zur Prüfung der Verfassungsmäßigkeit vorgelegt hatte, wenn ernstliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Beschränkung des bisher zulässigen Abzugs von laufenden erwerbsbedingten Aufwendungen als Werbungskosten bestehen oder wenn es um das aus verfassungsrechtlichen Gründen schutzwürdige Vertrauen auf die Beibehaltung der bisherigen Rechtslage oder um ausgelaufenes Recht geht (z.B. BFH-Beschluss vom 01.04.2010 - II B 168/09, BFHE 228, 149, BStBl II 2010, 558, Rz 10, m.w.N.).
  • BFH, 15.06.2016 - II B 91/15

    Kein vorläufiger Rechtsschutz gegen die Festsetzung des Solidaritätszuschlags

    Auszug aus BFH, 20.09.2022 - II B 3/22
    Eine exakte Bestimmung dieser Einnahmeausfälle ist bei der im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes gebotenen und ausreichenden summarischen Prüfung nicht erforderlich (vgl. BFH-Beschluss vom 15.06.2016 - II B 91/15, BFHE 253, 319, BStBl II 2016, 846, Rz 18 am Ende, m.w.N.).
  • BFH, 19.02.2018 - II B 75/16

    Prüfungsumfang des FG bei gerichtlichem AdV-Antrag, Befugnisse der Finanzbehörde …

    Auszug aus BFH, 20.09.2022 - II B 3/22
    Dem bis zu einer gegenteiligen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) bestehenden Geltungsanspruch jedes formell verfassungsmäßig zustande gekommenen Gesetzes ist der Vorrang einzuräumen, wenn die Aussetzung bzw. Aufhebung der Vollziehung eines Verwaltungsaktes im Ergebnis zur vorläufigen Nichtanwendung eines ganzen Gesetzes führen würde, die Bedeutung und die Schwere des durch die Vollziehung des angefochtenen Bescheides im Einzelfall eintretenden Eingriffs beim Steuerpflichtigen als eher gering einzustufen sind und der Eingriff keine dauerhaften nachteiligen Wirkungen hat (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschluss vom 19.02.2018 - II B 75/16, BFH/NV 2018, 706, Rz 33, m.w.N.).
  • FG Münster, 25.04.2022 - 12 V 570/22

    Verfassungsmäßigkeit der Höhe der in den Abrechnungsbescheiden ausgewiesenen …

  • FG Münster, 25.04.2022 - 12 V 571/22

    Verfassungsmäßigkeit der Höhe der in dem Abrechnungsbescheid ausgewiesenen …

  • FG Münster, 04.04.2022 - 11 V 2680/21

    Ussetzung der Vollziehung eines Abrechnungsbescheids zur Entstehung von …

  • FG Münster, 25.04.2022 - 12 V 572/22

    Verfassungsmäßigkeit der Höhe der in dem Abrechnungsbescheid ausgewiesenen …

  • BFH, 27.05.2024 - II B 78/23

    AdV einer Grundsteuerwertfeststellung im sogenannten Bundesmodell

    Es bedarf deshalb auch keiner Entscheidung des Senats zu der Frage, ob ein besonderes berechtigtes Interesse der Antragstellerin an der Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes besteht, dem der Vorrang gegenüber dem öffentlichen Interesse am Vollzug des Gesetzes einzuräumen ist (…vgl. hierzu BFH-Beschlüsse vom 18.01.2023 - II B 53/22 (AdV), BFH/NV 2023, 382, Rz 9; vom 20.09.2022 - II B 3/22 (AdV), BFH/NV 2022, 1328, Rz 9 …und vom 19.02.2018 - II B 75/16, BFH/NV 2018, 706, Rz 33, m.w.N.).
  • BFH, 15.11.2022 - VII R 55/20

    Zur Verfassungsmäßigkeit von Säumniszuschlägen

    Rn. 23 Die Abschöpfung von Liquiditätsvorteilen ist damit nicht Haupt-, sondern nur Nebenzweck der Regelung (…vgl. bereits den Gesetzgeber: BTDrucks 3/2573, S. 34, zu § 1 Abs. 1;… BTDrucks 8/1410, S. 3 f.; vgl. auch BVerfG-Kammerbeschluss vom 04.05.2022 - 2 BvL 1/22, Recht und Schaden 2022, 460, Rz 31, zu in § 193 Abs. 6 Satz 2 des Versicherungsvertragsgesetzes geregelten Säumniszuschlägen, hierzu BFH-Beschluss vom 20.09.2022 - II B 3/22 (AdV), BFH/NV 2022, 1328, Rz 17).
  • FG Köln, 14.03.2024 - 7 V 10/24

    Finanzamt darf einen Investitionsabzugsbetrag für nachträglich steuerbefreite …

    Rn. 54 a. Selbst bei verfassungsrechtlichen Zweifeln an der Gültigkeit einer dem angefochtenen Verwaltungsakt zugrunde liegenden Norm setzt die Aussetzung der Vollziehung wegen des Geltungsanspruchs jedes formell ordnungsgemäß zustande gekommenen Gesetzes grundsätzlich voraus, dass ein besonderes berechtigtes Interesse des Antragstellers an der Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes besteht, dem der Vorrang gegenüber dem öffentlichen Interesse am Vollzug des Gesetzes zukommt (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 30.01.2001 VII B 291/00, BFH/NV 2001, 1031;… vom 06.11.2001 II B 85/01, BFH/NV 2002, 508; vom 27.08.2002 XI B 94/02, BStBl II 2003, 18; vom 01.04.2010 II B 168/09, BStBl II 2010, 558; vom 20.09.2022 II B 3/22, BFH/NV 2022, 1328;… vom 18.01.2023 II B 53/22 (AdV), BFH/NV 2023, 382; vom 09.03.2023 VI B 31/22 (AdV), BFH/PR 2023, 574).

    Dabei kommt es maßgeblich einerseits auf die Bedeutung und die Schwere des durch die Vollziehung des angefochtenen Steuerbescheids eintretenden Eingriffs beim Steuerpflichtigen und andererseits auf die Auswirkungen einer Aussetzung der Vollziehung hinsichtlich des Gesetzesvollzuges und des öffentlichen Interesses an einer geordneten Haushaltsführung an (vgl. BFH-Beschlüsse vom 01.04.2010 II B 168/09, BStBl II 2010, 558; vom 20.09.2022 II B 3/22 (AdV), BFH/NV 2022, 1328;… vom 18.01.2023 II B 53/22 (AdV), BFH/NV 2023, 382).

  • BFH, 28.12.2022 - III B 48/22

    Aussetzung der Vollziehung; Säumniszuschläge

    Ernstliche Zweifel können auch verfassungsrechtliche Zweifel hinsichtlich einer dem angefochtenen Verwaltungsakt zugrunde liegenden Norm sein (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 20.09.2022 - II B 3/22 (AdV), BFH/NV 2022, 1328, Rz 8).

    Rn. 26 Wie ausgeführt haben mehrere Senate in vergleichbaren Fällen AdV gewährt, weil sie Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit von § 240 AO hatten (…BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2023, 165;… in BFH/NV 2022, 1030; vom 31.08.2021 - VII B 69/21 (AdV), n.v.;… in BFH/NV 2022, 209, und in BFH/NV 2021, 1212), Hingegen haben zwei BFH-Senate in vergleichbaren Fällen eine AdV abgelehnt (vgl. BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2022, 1328, …und vom 28.10.2022 - VI B 15/22 (AdV), BStBl II 2023, 12, BFH/NV 2023, 47, sowie weitere, in juris veröffentlichte Beschlüsse des VI. Senats vom selben Tag VI B 27/22 (AdV), VI B 31/22 (AdV), VI B 35/22 (AdV), VI B 38/22 (AdV) und VI B 48/22 (AdV)).

    Rn. 27 Die zeitlich nach dem BVerfG-Beschluss in BVerfGE 158, 282 ergangenen Entscheidungen divergieren auch hinsichtlich der Frage, ob der die Vollverzinsung gemäß § 233a i.V.m. § 238 AO für Verzinsungszeiträume ab dem 01.01.2014 für verfassungswidrig und ab dem Jahr 2019 für neu regelungsbedürftig erklärende BVerfG-Beschluss bei summarischer Prüfung im Ergebnis auf Säumniszuschläge zumindest insoweit übertragbar ist, als daraus auch Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Zinshöhe in einer strukturellen Niedrigzinsphase abgeleitet werden können (…bejaht BFH-Beschluss in BFH/NV 2023, 165; verneint BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2022, 1328, Rz 14 ff., und in BStBl II 2023, 12, BFH/NV 2023, 47, Rz 18 ff.).

    Rn. 28 2. Der Antragsteller hat auch ein berechtigtes Interesse an der AdV der Bescheide, weshalb dahinstehen kann, ob die AdV wegen des Geltungsanspruchs jedes formell zustande gekommenen Gesetzes in Fällen, in denen die ernstlichen Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Verwaltungsakts auf Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit einer dem Verwaltungsakt zugrunde liegenden Gesetzesvorschrift beruhen, ein derartiges (besonderes) Interesse des Antragstellers an der Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes voraussetzt (vgl. etwa BFH-Beschluss in BFH/NV 2022, 1328;… wie hier BFH-Beschluss in BFH/NV 2023, 165, Rz 17, m.w.N.).

    Rn. 32 4. Eine Verpflichtung, gemäß § 11 Abs. 2 FGO den Großen Senat des BFH anzurufen, besteht im AdV-Verfahren nicht, auch wenn zwei Senate in einer vergleichbaren Situation keine AdV gewährt haben (vgl. etwa BFH-Beschlüsse in BStBl II 2023, 12, BFH/NV 2023, 47, und in BFH/NV 2022, 1328), da eine endgültige Klärung der Rechtsfrage, ob § 240 AO verfassungsgemäß ist, im Verfahren über die AdV nicht erreicht werden kann (…vgl. z.B. BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2023, 165, Rz 19, und vom 15.04.2010 - IV B 105/09, BFHE 229, 199, BStBl II 2010, 971).

  • BFH, 27.05.2024 - II B 79/23

    Inhaltsgleich mit BFH-Beschluss vom 27.05.2024 II B 78/23 (AdV) - AdV einer …

    Es bedarf deshalb auch keiner Entscheidung des Senats zu der Frage, ob ein besonderes berechtigtes Interesse der Antragsteller an der Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes besteht, dem der Vorrang gegenüber dem öffentlichen Interesse am Vollzug des Gesetzes einzuräumen ist (…vgl. hierzu BFH-Beschlüsse vom 18.01.2023 - II B 53/22 (AdV), BFH/NV 2023, 382, Rz 9; vom 20.09.2022 - II B 3/22 (AdV), BFH/NV 2022, 1328, Rz 9 …und vom 19.02.2018 - II B 75/16, BFH/NV 2018, 706, Rz 33, m.w.N.).
  • FG Nürnberg, 08.08.2023 - 8 V 300/23

    Verfassungsmäßigkeit des Bayerischen Grundsteuergesetzes

    Rn. 45 a) Bei verfassungsrechtlichen Zweifeln an der Gültigkeit einer dem angefochtenen Verwaltungsakt zugrunde liegenden Norm setzt die Aussetzung der Vollziehung wegen des Geltungsanspruchs jedes formell ordnungsgemäß zustande gekommenen Gesetzes grundsätzlich voraus, dass ein besonderes berechtigtes Interesse des Antragstellers an der Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes besteht, dem der Vorrang gegenüber dem öffentlichen Interesse am Vollzug des Gesetzes zukommt (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 30.01.2001 VII B 291/00, BFH/NV 2001, 1031;… vom 06.11.2001 II B 85/01, BFH/NV 2002, 508; vom 27.08.2002 XI B 94/02, BStBl II 2003, 18; vom 01.04.2010 II B 168/09, BStBl II 2010, 558; vom 20.09.2022 II B 3/22, BFH/NV 2022, 1328;… vom 18.01.2023 II B 53/22 (AdV), BFH/NV 2023, 382; vom 09.03.2023 VI B 31/22 (AdV), BFH/PR 2023, 574).

    Dabei kommt es maßgeblich einerseits auf die Bedeutung und die Schwere des durch die Vollziehung des angefochtenen Steuerbescheids eintretenden Eingriffs beim Steuerpflichtigen und andererseits auf die Auswirkungen einer AdV hinsichtlich des Gesetzesvollzuges und des öffentlichen Interesses an einer geordneten Haushaltsführung an (vgl. BFH-Beschlüsse vom 01.04.2010 II B 168/09, BStBl II 2010, 558; vom 20.09.2022 II B 3/22 (AdV), BFH/NV 2022, 1328;… vom 18.01.2023 II B 53/22 (AdV), BFH/NV 2023, 382;… kritisch zu grundlagenbescheidsbezogener Wirkung einer Feststellung für Folgezeiträume BFH-Beschluss vom 12.04.2023 I B 74/22 (AdV), DB 2023, 1709, Rn. 20).

  • BFH, 12.04.2023 - I B 74/22

    Aussetzung der Vollziehung von auf § 8c Abs. 1 Satz 1 KStG gestützten Bescheiden

    Dem bis zu einer gegenteiligen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts bestehenden Geltungsanspruch jedes formell verfassungsmäßig zustande gekommenen Gesetzes ist der Vorrang einzuräumen, wenn die Aussetzung bzw. Aufhebung der Vollziehung eines Verwaltungsaktes im Ergebnis zur vorläufigen Nichtanwendung eines ganzen Gesetzes führen würde, die Bedeutung und die Schwere des durch die Vollziehung des angefochtenen Bescheides im Einzelfall eintretenden Eingriffs beim Steuerpflichtigen als eher gering einzustufen sind und der Eingriff keine dauerhaften nachteiligen Wirkungen hat" (so z.B. BFH-Beschlüsse vom 20.09.2022 - II B 3/22 (AdV), BFH/NV 2022, 1328;… vom 18.01.2023 - II B 53/22 (AdV), BFH/NV 2023, 382, jeweils m.w.N.).

    Rn. 23 Der BFH hat dabei aber in diesen Fällen "in verschiedenen Fallgruppen dem Aussetzungsinteresse des Steuerpflichtigen den Vorrang vor den öffentlichen Interessen eingeräumt, und zwar wenn dem Steuerpflichtigen durch den sofortigen Vollzug irreparable Nachteile drohen, wenn das zu versteuernde Einkommen abzüglich der darauf zu entrichtenden Einkommensteuer unter dem sozialhilferechtlich garantierten Existenzminimum liegt, wenn das BVerfG eine ähnliche Vorschrift für nichtig erklärt hatte, wenn der BFH die vom Steuerpflichtigen als verfassungswidrig angesehene Vorschrift bereits dem BVerfG gemäß Art. 100 Abs. 1 des Grundgesetzes zur Prüfung der Verfassungsmäßigkeit vorgelegt hatte, wenn ernstliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Beschränkung des bisher zulässigen Abzugs von laufenden erwerbsbedingten Aufwendungen als Werbungskosten bestehen oder wenn es um das aus verfassungsrechtlichen Gründen schutzwürdige Vertrauen auf die Beibehaltung der bisherigen Rechtslage oder um ausgelaufenes Recht geht" (z.B. BFH-Beschluss in BFH/NV 2022, 1328, m.w.N.).

  • BFH, 11.11.2022 - VIII B 64/22

    Aussetzung der Vollziehung eines Abrechnungsbescheids über Säumniszuschläge

    Rn. 19 f) Der Senat weicht mit seiner Entscheidung nicht i.S. von § 11 Abs. 2 FGO von der Entscheidung des II. Senats des BFH vom 20.09.2022 - II B 3/22 (AdV) --Betriebs-Berater 2022, 2389-- ab.
  • BFH, 22.09.2023 - VIII B 64/22

    Aussetzung der Vollziehung eines Abrechnungsbescheids über Säumniszuschläge

    Rn. 23 f) Der Senat weicht mit seiner Entscheidung nicht im Sinne von § 11 Abs. 2 FGO von der Entscheidung des II. Senats des BFH vom 20.09.2022 - II B 3/22 (AdV) ab.
  • FG Münster, 08.03.2023 - 6 K 2094/22

    Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Höhe der Aussetzungszinsen

    Rn. 25 Im Übrigen verweist der Beklagte auf die Beschlüsse des BFH vom 20.09.2022 - II B 3/22 sowie vom 28.10.2022 - VI B 15/22, VI B 27/22, VI B 31/22, VI B 35/22, VI B 38/22 und VI B 48/22 zur Verfassungsmäßigkeit von Säumniszuschlägen.
  • BFH, 18.01.2023 - II B 53/22

    Vorläufiger Rechtsschutz: Erfordernis eines besonderen Aussetzungsinteresses bei …

  • VG Schwerin, 28.02.2023 - 4 A 1679/18

    Verwirkung von Säumniszuschlägen; Folgen der Unwirksamkeitserklärung einer …

  • BFH, 09.03.2023 - VI B 31/22

    Teilweise inhaltsgleich mit Beschluss des BFH vom 28.10.2022 VI B 15/22 (AdV) - …

  • BFH, 14.02.2023 - IX B 42/22

    Keine ernstlichen Zweifel an der Verfassungs- und Europarechtskonformität der …

  • FG Düsseldorf, 24.01.2023 - 12 V 1597/22

    Aussetzung der Vollziehung eines Bescheides über die Festsetzung von …

  • BFH, 28.10.2022 - VI B 31/22

    AdV-Verfahren: Keine ernstlichen Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Höhe der …

  • BFH, 27.10.2025 - II B 5/25

    Aufhebung der Vollziehung eines EU-Energiekrisenbeitrags

  • BFH, 28.10.2022 - VI B 27/22

    AdV-Verfahren: Keine ernstlichen Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Höhe der …

  • BFH, 28.10.2022 - VI B 35/22

    AdV-Verfahren: Keine ernstlichen Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Höhe der …

  • BFH, 28.10.2022 - VI B 38/22

    AdV-Verfahren: Keine ernstlichen Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Höhe der …

  • FG Münster, 22.12.2022 - 5 V 1370/22

    Aussetzung der Vollziehung der Abrechnungsbescheide über Säumniszuschläge zur …

  • FG Münster, 10.02.2023 - 3 V 2464/22

    Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Höhe der Aussetzungszinsen

  • BFH, 28.10.2022 - VI B 48/22

    AdV-Verfahren: Keine ernstlichen Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Höhe der …

  • FG Niedersachsen, 13.05.2026 - 1 V 102/25

    Besonderes berechtigtes Interesse; Bodenrichtwert; Grundsteueräquivalenzbeträge; …

  • VG Halle, 28.11.2022 - 4 A 419/21
  • FG Köln, 17.01.2025 - 12 V 1324/24

    Verfahren - Einstweiliger Rechtsschutz wegen Zweifeln an der Verfassungsmäßigkeit …

  • FG Münster, 16.05.2022 - 5 V 507/22

    Verfassungsmäßigkeit von Abrechnungsbescheiden ausgewiesenen Säumniszuschläge

  • FG Münster, 04.04.2022 - 11 V 2680/21

    Ussetzung der Vollziehung eines Abrechnungsbescheids zur Entstehung von …

  • FG Niedersachsen, 05.05.2026 - 1 V 78/25
  • FG Niedersachsen, 16.05.2023 - 11 K 113/21

    Verfassungsmäßigkeit der gesetzlichen Höhe der Säumniszuschläge

  • FG München, 28.03.2023 - 1 V 72/23

    Aussetzung der Vollziehung von Säumniszuschlägen

  • FG Münster, 15.06.2022 - 8 V 200/22

    Aussetzung der Vollziehung eines Abrechnungsbescheides über die Entstehung von …

  • FG Niedersachsen, 27.02.2026 - 1 V 179/25

    Kein Anspruch der Grundstückseigentümerin auf Aussetzung der Vollziehung des …

  • FG Niedersachsen, 24.09.2025 - 1 V 57/25

    Kein Anspruch der Erbengemeinschaft auf Aussetzung der Vollziehung des …

  • FG Niedersachsen, 16.10.2025 - 1 V 38/25

    Berechtigtes Interesse an der Anordnung der Aussetzung der Vollziehung des …

  • FG Sachsen, 10.01.2024 - 8 K 867/23

    Verwirkung von Säumniszuschlägen

  • FG Niedersachsen, 27.02.2026 - 1 V 35/26

    Kein Anspruch der Grundstückseigentümerin auf Aussetzung der Vollziehung des …

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