Rechtsprechung
| BVerwG, 25.01.1973 - II C 87.65 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Verfassungsgemäßheit der Pflicht zur Ablieferung einer Nebentätigkeitsvergütung auf der Grundlage einer Nebentätigkeitsverordnung im öffentlichen Dienst - Beschränkbarkeit des Rechts auf freie Persönlichkeitsentfaltung im Hinblick auf die hergebrachten Grundsätze des ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- BVerwGE 41, 316
- DVBl 1973, 567
Wird zitiert von ... (27) Zitiert selbst (18)
- BVerfG, 11.04.1967 - 2 BvL 3/62
Beamtinnenwitwer
Auszug aus BVerwG, 25.01.1973 - II C 87.65
Von den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums ist in bezug auf die - entgeltliche - Nebentätigkeit der Beamten (Richter) der auch vom Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 21, 329 [BVerfG 11.04.1967 - 2 BvL 3/62] [345]) als hergebracht anerkannte und auf die Erhaltung der Funktions- und Leistungsfähigkeit des öffentlichen Dienstes gerichtete Grundsatz in Betracht zu ziehen, daß durch die Berufung in das Beamtenverhältnis die Pflicht des Beamten begründet wird, "seine ganze Persönlichkeit für den Dienstherrn einzusetzen und diesem - grundsätzlich auf Lebenszeit - seine volle Arbeitskraft zur Verfügung zu stellen (... § 36 Satz 1 BRRG)".Denn der durch die Berufung in das Beamtenverhältnis (Richterverhältnis) grundsätzlich seinem Beruf zu "voller Hingabe" verpflichtete Beamte (Richter) muß sich zwar jederzeit seinem Dienstherrn mit seiner ganzen Persönlichkeit zur Verfügung halten, jedoch richten sich die Dienstpflichten, die er nach Kräften zu erfüllen hat, - wie schon das Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 21, 329 [BVerfG 11.04.1967 - 2 BvL 3/62] [345]) geklärt hat - nach den "jeweiligen Anforderungen".
- Im zeitlichen Geltungsbereich der Arbeitszeitvorschriften gewinnt außerdem die vom Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 21, 329 [BVerfG 11.04.1967 - 2 BvL 3/62] [345]) zum Ausdruck gebrachte und vom Senat geteilte Auffassung Bedeutung, die Alimentation der Beamten - bestehend aus Dienstbezügen, Ruhegehalt und Hinterbliebenenversorgung - sei zwar kein Entgelt im Sinne einer Entlohnung für konkrete Dienste, wohl aber "die vom Staat festzusetzende Gegenleistung des Dienstherrn dafür, daß sich ihm der Beamte mit seiner ganzen Persönlichkeit zur Verfügung stellt und gemäß den jeweiligen Anforderungen seine Dienstpflichten nach Kräften erfüllt".
- BVerwG, 26.04.1968 - VI C 104.63
Verfassungsmäßigkeit einer die Genehmigung zu einer vergüteten Nebentätigkeit …
Auszug aus BVerwG, 25.01.1973 - II C 87.65
Jedoch hat der Verfassungsgeber selbst das Grundrecht aus Art. 2 Abs. 1 GG durch den Vorbehalt der "verfassungsmäßigen Ordnung" begrenzt, und für die Dienstverhältnisse der Beamten gehört zur "verfassungsmäßigen Ordnung" - wie das Bundesverwaltungsgericht schon wiederholt klargestellt hat (vgl. BVerwGE 25, 210 [220] und 29, 304 [307])- jedenfalls die durch Art. 33 Abs. 5 GG gebotene Berücksichtigung der hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums.Außerdem darf er sie aber im allgemeinen auch für eine Nebentätigkeit verwenden, allerdings nur, soweit dadurch dienstliche Interessen - diese im weitesten Sinne verstanden (vgl. dazu BVerwGE 12, 34 [36]) - nicht beeinträchtigt werden (BVerwGE 29, 304 [BVerwG 26.04.1968 - VI C 104/63] [306] und 31, 241 [244 ff.]).
- BVerfG, 17.12.1953 - 1 BvR 147/52
Alle Beamtenverhältnisse sind am 8. Mai 1945 erloschen
Auszug aus BVerwG, 25.01.1973 - II C 87.65
Die vermögensrechtlichen Ansprüche der Beamten (Richter) haben in Art. 33 Abs. 5 GG eine Sonderregelung gefunden, die der des Art. 14 GG vorgeht, weil zu den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums eben der Grundsatz gehört, daß dem Beamten ein angemessener Lebensunterhalt zu gewähren ist (Bonner Kommentar zum Grundgesetz, Art. 14 RdNr. 18; BVerfGE 3, 58 [153]; BVerwGE 2, 10 [14]).
- BVerfG, 15.12.1965 - 1 BvR 513/65
Wenneker - Haftverschonung beim Haftgrund der Schwerkriminalität
Auszug aus BVerwG, 25.01.1973 - II C 87.65
Auch im Hinblick auf den bei der Einschränkung von Grundrechten zu beachtenden Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ("Übermaßverbot", vgl. hierzu BVerfGE 16, 194 [202]; 19, 342 [348]; 20, 150 [155]; 29, 245 [254]) erscheint es schwerlich möglich, für alle Beamten (und Richter) in gleicher Höhe und für alle Arten von Nebentätigkeiten einheitlich und im voraus eine äußerste Grenze (Höchstbetrag) festzulegen. - BVerfG, 10.06.1963 - 1 BvR 790/58
Liquorentnahme
Auszug aus BVerwG, 25.01.1973 - II C 87.65
Auch im Hinblick auf den bei der Einschränkung von Grundrechten zu beachtenden Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ("Übermaßverbot", vgl. hierzu BVerfGE 16, 194 [202]; 19, 342 [348]; 20, 150 [155]; 29, 245 [254]) erscheint es schwerlich möglich, für alle Beamten (und Richter) in gleicher Höhe und für alle Arten von Nebentätigkeiten einheitlich und im voraus eine äußerste Grenze (Höchstbetrag) festzulegen. - BVerfG, 05.08.1966 - 1 BvF 1/61
Sammlungsgesetz
Auszug aus BVerwG, 25.01.1973 - II C 87.65
Auch im Hinblick auf den bei der Einschränkung von Grundrechten zu beachtenden Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ("Übermaßverbot", vgl. hierzu BVerfGE 16, 194 [202]; 19, 342 [348]; 20, 150 [155]; 29, 245 [254]) erscheint es schwerlich möglich, für alle Beamten (und Richter) in gleicher Höhe und für alle Arten von Nebentätigkeiten einheitlich und im voraus eine äußerste Grenze (Höchstbetrag) festzulegen. - BVerfG, 12.04.1972 - 2 BvR 704/70
Verfassungsmäßigkeit der Anrechnung einer Vergütung für Nebentätigkeiten auf den …
Auszug aus BVerwG, 25.01.1973 - II C 87.65
Schon das Bundesverfassungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung (BVerfGE 27, 364 [374] und 33, 44 [51,52]) geklärt, daß im Rahmen des beamtenrechtlichen Alimentationsgrundsatzes die Unterscheidung, ob der Beamte Nebeneinkünfte aus öffentlichen Kassen oder aus einer anderweitigen Beschäftigung bezieht, im Einklang mit Art. 3 Abs. 1 GG steht. - BVerfG, 07.05.1963 - 2 BvR 481/60
Wehrmachtspensionäre
Auszug aus BVerwG, 25.01.1973 - II C 87.65
Nun bietet allerdings Art. 33 Abs. 5 GG den Beamten keinen geringeren Schutz als Art. 14 GG z.B. den Berufssoldaten, die mit dem Kernbestand ihrer Bezüge durch Art. 14 GG geschützt werden (BVerfGE 16, 94 [114]; Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 15. September 1966 - BVerwG II C 104.64 - [ZBR 1967, 127]). - BVerwG, 03.12.1954 - II C 114.53
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 25.01.1973 - II C 87.65
Die vermögensrechtlichen Ansprüche der Beamten (Richter) haben in Art. 33 Abs. 5 GG eine Sonderregelung gefunden, die der des Art. 14 GG vorgeht, weil zu den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums eben der Grundsatz gehört, daß dem Beamten ein angemessener Lebensunterhalt zu gewähren ist (Bonner Kommentar zum Grundgesetz, Art. 14 RdNr. 18; BVerfGE 3, 58 [153]; BVerwGE 2, 10 [14]). - BVerfG, 21.01.1970 - 2 BvL 27/63
Verfassungswidrigkeit der Anrechnung von Einkommen eines Ruhestandsbeamten aus …
Auszug aus BVerwG, 25.01.1973 - II C 87.65
Schon das Bundesverfassungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung (BVerfGE 27, 364 [374] und 33, 44 [51,52]) geklärt, daß im Rahmen des beamtenrechtlichen Alimentationsgrundsatzes die Unterscheidung, ob der Beamte Nebeneinkünfte aus öffentlichen Kassen oder aus einer anderweitigen Beschäftigung bezieht, im Einklang mit Art. 3 Abs. 1 GG steht. - BVerfG, 14.10.1970 - 1 BvR 753/68
Verfassungsmäßigkeit der Aufhebung der Jahresarbeitsverdienstgrenze in der …
- BVerwG, 26.01.1961 - II C 108.59
Rechtsmittel
- BVerwG, 18.12.1969 - II C 61.67
Nebentätigkeitsverordnung "besondere gesetzliche Vorschrift" im Sinne des § 23 …
- BGH, 12.07.1962 - II ZR 13/61
Knebelung eines Gesellschafters
- BVerwG, 15.09.1966 - II C 104.64
Berechnung des Witwengeldes nach den Vorschriften über ruhegehaltfähige …
- BVerwG, 28.01.1971 - II C 28.66
Begrenzung der Vergütungen für Nebentätigkeiten im öffentlichen Dienst und …
- BVerfG, 27.07.1971 - 2 BvL 9/70
Unzulässigkeit der Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG
- BVerwG, 27.10.1966 - II C 103.63
Rechtsmittel
- BVerfG, 16.01.2007 - 2 BvR 1188/05
Ablieferungspflicht für Einkünfte aus einer Nebentätigkeit im öffentlichen Dienst …
Im Rahmen seiner Befugnis zur Generalisierung und Typisierung darf der Gesetzgeber daher das außerdienstliche Engagement seiner Staatsdiener durch die Festlegung von Einkommensgrenzen steuern (vgl. BVerwGE 41, 316 ). - BGH, 18.06.2020 - III ZR 258/18
Sorgen eines Dienstverpflichteten von sich aus für eine Vertragsgestaltung bei …
Rn. 27 (1) Das in § 6 Abs. 1 und 2 BNV zum Ausdruck kommende Verbot der Doppelalimentierung (vgl. zB BVerwGE 41, 316, 322 f;… Geis in Fürst, GKÖD I, L vor §§ 97-105 BBG Rn. 30 [Stand: August 2011]) bedeutet nicht, dass es von vornherein untersagt wäre, höhere als die in § 6 Abs. 2 Satz 1 BNV genannten Beträge als Vergütung zu zahlen. - BAG, 25.07.1996 - 6 AZR 683/95
Ablieferung von Nebentätigkeitsvergütung
Der Umfang der Nebentätigkeit soll durch die Ablieferungspflicht auf das als zulässig angesehene Maß beschränkt werden (vgl. BVerwGE 41, 316, 322 f.; Baumgärtl in Fürst, GKÖD IV, T § 11 Rz 36).Hingegen vermag die nach § 8 LNTVO offen zu legende Vergütung mittelbare Anhaltspunkte für den Umfang der tatsächlichen Inanspruchnahme durch die Nebentätigkeit zu geben (BVerwGE 41, 316, 323).
- BVerwG, 23.09.1975 - II C 19.71
Gleichzeitige Tätigkeit bei einer Berufsschule und bei der Bundespost - …
Andererseits kann der Beamte nach diesem Grundsatz (nur) diese eine Alimentation für seine gesamte Pflichtenerfüllung im öffentlichen Dienst fordern (BVerwGE 41, 316 [320] unter Hinweis auf BVerfGE 21, 329 [BVerfG 11.04.1967 - 2 BvL 3/62] [345]).Das bedeutet bei gebotener Berücksichtigung der heute die Arbeitszeit der Beamten einschränkenden Arbeitszeitvorschriften (§ 72 BBG in Verbindung mit der Verordnung über die Arbeitszeit der Bundesbeamten) einerseits, daß der Beamte den ihm vom Dienstherrn zu gewährenden Unterhalt im allgemeinen schon dann "erdient", wenn er sich für die Dauer des Beamtenverhältnisses - grundsätzlich auf Lebenszeit - mit seiner ganzen Persönlichkeit für den öffentlichen Dienst zur Verfügung stellt und in dem durch die Arbeitszeitvorschriften bestimmten arbeitszeitlichen Rahmen seine dienstlichen Obliegenheiten mit seiner vollen Arbeitskraft erfüllt (ebenso schon BVerwGE 41, 316 [321]).
Dies muß hier um so mehr gelten, als die von dem Kläger ausgeübte Nebentätigkeit hinsichtlich der Wertigkeit der wahrgenommenen Funktionen dem funktionellen Inhalt des dem Kläger im Bundesdienst übertragenen Hauptamtes entsprach und die Fortführung der Nebentätigkeit vom 1. August 1963 an "auf Kosten" der Tätigkeit im Hauptamt ging (vgl. hierzu BVerwGE 41, 316 [322]).
- OVG Rheinland-Pfalz, 29.10.2021 - 10 A 10224/21
Arbeitszeit von Polizeibeamten; Anrechnung von Ruhepausen auch an Tagen, an denen …
Rn. 45 Hiernach besteht der von einem Beamten geschuldete Dienst in der Pflicht, während eines bestimmten Zeitraums, der sich im Allgemeinen nach Maßgabe des geltenden Arbeitszeitrechts richtet (vgl. hierzu: BVerwG, Urteil vom 18. Dezember 1969 - II C 61.67 -, BeckRS 1969, 31294912; Urteil vom 25. Januar 1973 - II C 87.65 -, BeckRS 9998, 181554; VGH BW…, Urteil vom 22. Oktober 2002 - 4 S 676/01 -, juris Rn. 26), an einem bestimmten Ort die ihm übertragenen Dienstobliegenheiten zu erfüllen. - BVerwG, 31.01.1974 - II C 36.70
Rechtsstellung des Direktors medizinischer Universitätskliniken; Stationäre …
Schon deshalb kann die Revision sich auch nicht mit Erfolg auf die Rechtsprechung des Senats berufen, die sich mit der Pflicht zur Abführung der erwähnten Vergütung befaßt sowie mit der Frage, welchen Anforderungen im Hinblick auf Art. 80 Abs. 1 Satz 2 GG ein Gesetz genügen muß, das zum Erlaß einer Rechtsverordnung über Grund und Höhe dieser Pflicht ermächtigt (vgl. Beschlüsse vom 19. März 1970 - BVerwG II C 87.65 - [ZBR 1970, 184; DVBl. 1970, 676] und - BVerwG II C 28.66 -, ferner BVerwGE 35, 201 und BVerwGE 41, 316). - VGH Baden-Württemberg, 22.02.2001 - 1 S 786/00
Kontrollrecht des Gemeinderates hinsichtlich Nebentätigkeitserklärung des …
Der Umfang der Nebentätigkeit soll durch die Ablieferungspflicht auf das als zulässig angesehene Maß beschränkt werden (BVerwGE 41, 316, 322 ff.). - BVerwG, 27.08.1974 - II C 38.73
Verordnung über den Mutterschutz der Beamtinnen im Lande Nordrhein-Westfalen - …
Das von dem Berufungsgericht angeführte beamtenrechtliche Alimentationsprinzip besagt einerseits, daß der Dienstherr dem Beamten und seiner (engeren) Familie in Form von Dienstbezügen sowie einer Alters- und Hinterbliebenenversorgung einen dem Dienstrang, der Bedeutung des Amtes und der Entwicklung der allgemeinen Lebens Verhältnisse angemessenen Lebensunterhalt - grundsätzlich auf Lebenszeit - zu gewähren hat, und andererseits, daß der Beamte (nur) diesen einen Unterhalt für seine gesamte Tätigkeit im öffentlichen Dienst fordern kann (ebenso schon Urteil des Senats vom 25. Januar 1973, BVerwGE 41, 316 [320]).Die Gewährung und Entgegennahme dieses "zusätzlichen" Einkommens aus öffentlichem Dienst stehen jedoch nicht im Widerspruch zum Alimentationsprinzip; der Senat hat bereits in den Gründen seines soeben angeführten Urteils vom 25. Januar 1973 (a.a.O. S. 321) klargestellt, daß der Beamte (Richter) in bezug auf eine in der "Freizeit" im öffentlichen Dienst geleistete Nebentätigkeit nicht schlechthin auf die ihm für die Tätigkeit im Hauptamt gewährte Alimentation beschränkt werden darf, solange die Arbeitszeit für die Tätigkeit im Hauptamt durch Arbeitszeitvorschriften derart bemessen ist, daß der Beamte (Richter) sich in der "Freizeit" nicht nur ausreichend erholen, sondern außerdem einer Nebentätigkeit zuwenden kann, ohne die Erfüllung der Aufgaben des Hauptamtes zu beeinträchtigen.
- BVerwG, 26.09.1974 - II C 39.72
Nebentätigkeiten eines Beamten - Begriff der Nebentätigkeit
Der erkennende Senat hat schon in seinem Urteil vom 25. Januar 1973 - BVerwG II C 87.65 - (BVerwGE 41, 316 ff.) - das Nr. 12 Abs. 1 Sätze 1, 5 der im Lande Nordrhein-Westfalen geltenden Verordnung über die Nebentätigkeit der Beamten vom 6. Juli 1937 (RGBl. I S. 753) in der Fassung der Berichtigung vom 13. August 1937 (RGBl. I S. 904) und der Änderungsverordnung vom 7. November 1953 (GV.NW. S. 409) betrifft - ausgeführt: Art. 2 Abs. 1 GG gewährleiste jedem Staatsbürger und somit auch den Beamten und Richtern als Grundrecht eine umfassende Handlungsfreiheit.Auf Grund dieser Rechtsansicht und weiterer im Urteil BVerwGE 41, 316 ff. dargelegter Erwägungen ist der Senat zu der rechtlichen Überzeugung gelangt, daß die den Beamten (Richtern), auferlegte Pflicht zur Ablieferung der Nebentätigkeitsvergütung dem Grunde nach im Einklang mit Art. 2 Abs. 1 GG steht.
Dieser Auffassung schließt der erkennende Senat sich an in der Erwägung, daß die den Besonderheiten des Einzelfalls nicht Rechnung tragende Verpflichtung des Beamten zur Ablieferung der gesamten Vergütung für eine im Aufsichtsrat einer Gesellschaft, Genossenschaft oder eines in einer anderen Rechtsform betriebenen Unternehmens, ausgeübte Nebentätigkeit unter Belassung nur einer generell bestimmten Pauschalaufwandsentschädigung mit Art. 2 Abs. 1 GG unvereinbar ist; hierbei hat der Senat zugunsten des Beklagten unterstellt, daß sich gegen die von dem Beklagten geltend gemachte Ablieferungspflicht rechtliche Bedenken nicht schon daraus herleiten lassen, daß im vorliegenden Fall - anders als in dem durch Urteil des Senats vom 25. Januar 1973 (BVerwGE 41, 316 ff.) entschiedenen Fall - die Nebentätigkeiten außerhalb des öffentlichen Dienstes ausgeübt wurden.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 25.08.2021 - 6 A 1659/19
Abführungspflicht eines Polizeibeamten bezüglich Vergütungen für Nebentätigkeiten …
Rn. 104 - II C 87.65 -, BVerwGE 41, 316 = juris Rn. 39. - BVerwG, 14.08.2002 - 2 B 9.02
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit …
- BVerwG, 22.03.1985 - 2 B 67.84
Nichtzulassung einer Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Nebentätigkeit …
- VGH Bayern, 21.10.2005 - 15 B 01.2490
* Richter im Bundesdienst, Anzeigepflicht für entgeltliche schriftstellerische, …
- BVerwG, 22.08.2022 - 2 B 47.21
Abführungspflicht der Vergütung für eine Nebentätigkeit im öffentlichen Dienst
- VG Berlin, 20.01.2011 - 7 L 306.10
Schutz des ehemaligen Dienstherren vor fachlicher und wirtschaftlicher Konkurrenz …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 18.05.2018 - 1 A 1745/16
Gewährung einer höheren Vergütung eines Richters für bestimmte (Teil-)Tätigkeiten …
- VG Mainz, 24.10.2001 - 7 K 1114/99
Pflicht eines Beamten zur Abführung von Vergütungen aus Tätigkeit für die …
- BVerwG, 29.11.1973 - II C 14.73
Anspruch eines Beamten auf Freizeitausgleich für geleistete erhebliche Mehrarbeit …
- BVerwG, 23.07.1979 - 6 B 56.79
Wegfall klärungsbedürftiger Rechtsfragen in Zusammenhang mit der Herabsetzung von …
- BVerwG, 23.03.1978 - 2 B 55.77
Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Anforderungen an die Darlegung …
- BVerwG, 27.10.1981 - 6 B 84.81
Anforderungen an die Begründetheit einer Nichtzulassungsbeschwerde - Bezeichnung …
- BVerwG, 23.07.1979 - 6 B 57.79
Herabsetzung von Versorgungsleistungen - Ausgleich der Herabsetzung von …
- BVerwG, 11.09.1979 - 2 B 78.78
Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung
- BVerwG, 07.02.1980 - 2 B 81.79
Anforderungen an die Darlegung einer Abweichung des Berufungsgerichts von der …
- BVerwG, 05.12.1973 - VI C 2.68
- OVG Bremen, 11.01.1980 - 2 T 1/79
Zulässige Nebentätigkeit eines Beamten; Rechtmäßige Besetzung eines Spruchkörpers …
- OVG Saarland, 14.08.1990 - 1 R 22/89
Ablieferung der Nebentätigkeitsvergütung eines Beamten; Wirksamkeit der nach …
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Rechtsprechung
| BVerwG, 19.03.1970 - II C 87.65 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Regelung der Nebentätigkeitsvergütungen durch Rechtsverordnung - Rechtspolitische Überlegungen zum Schutz der Arbeit des Beamten
- nrw.de
Begrenzung der Vergütung für Nebentätigkeiten im öffentlichen Dienst und Ablieferungspflicht
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Verfassungsmäßigkeitsprüfung des § 80 S. 2 erster Halbsatz des Beamtengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- DVBl 1970, 676
Wird zitiert von ... (30) Zitiert selbst (11)
- BVerwG, 13.02.1969 - II C 119.65
Ausübung einer Nebentätigkeit durch einen Beamten - Verfassungsrechtliche …
Auszug aus BVerwG, 19.03.1970 - II C 87.65
Eine solche Nebentätigkeit darf ihm der Dienstherr nur insoweit untersagen, als sie dienstliche Interessen - diese allerdings in einem weit verstandenen Sinne - beeinträchtigen kann (vgl. BVerwGE 29, 304 [BVerwG 26.04.1968 - VI C 104/63] .[306]; 31, 241 [247]).Soweit die Begrenzung der Nebentätigkeitsvergütung und die Ablieferungspflicht den Beamten oder Richter daran hindern, in der ihm zur freien Verfügung stehenden, nicht zur Erholung notwendigen (vgl. BVerwGE 31, 241 [252 f.]) Zeit im öffentlichen Dienst eine entgeltliche Nebentätigkeit auszuüben, welche dienstliche Interessen nicht gefährdet, könnte deshalb sein Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit (Art. 2 Abs. 1 GG) ohne Rechtfertigung aus Art. 33 Abs. 5 GG beeinträchtigt sein.
- BVerfG, 04.02.1958 - 2 BvL 31/56
Badische Weinabgabe
Auszug aus BVerwG, 19.03.1970 - II C 87.65
Denn Art. 80 Abs. 1 Satz 2 GG wendet sich zwar unmittelbar nur an den Bundesgesetzgeber; die in dieser Verfassungsvorschrift zum Ausdruck gebrachten Grundsätze über die Abgrenzung von Gesetzgebungs- und Verordnungsgewalt gelten jedoch als Ausfluß der Prinzipien des Rechtsstaats und der Gewaltenteilung kraft Bundesverfassungsrechts auch für die Landesgesetzgeber (vgl. BVerfGE 7, 244 [253]; 18, 52 [59]; Leibholz-Rinck, Grundgesetz, 1966, Art. 80 RdNrn. 1 und 2). - BVerwG, 26.04.1968 - VI C 104.63
Verfassungsmäßigkeit einer die Genehmigung zu einer vergüteten Nebentätigkeit …
Auszug aus BVerwG, 19.03.1970 - II C 87.65
Eine solche Nebentätigkeit darf ihm der Dienstherr nur insoweit untersagen, als sie dienstliche Interessen - diese allerdings in einem weit verstandenen Sinne - beeinträchtigen kann (vgl. BVerwGE 29, 304 [BVerwG 26.04.1968 - VI C 104/63] .[306]; 31, 241 [247]).
- BVerwG, 24.11.1966 - II C 119.64
Zusammentreffen von beamtenrechtlichen Versorgungsbezügen mit einem Einkommen aus …
Auszug aus BVerwG, 19.03.1970 - II C 87.65
Die Vorschriften, nach denen Versorgungsbezüge in bestimmtem Umfange ruhen, wenn sie mit Einkünften aus einer Verwendung im öffentlichen Dienst zusammentreffen (§ 158 BBG, § 165 LBG), sind zwar - trotz der im Schrifttum auch gegen ihre Verfassungsmäßigkeit erhobenen Bedenken - vom Bundesverwaltungsgericht bisher als verfassungsgemäß angesehen worden (vgl. BVerwGE 9, 314 [315]; 12, 102 ff.; 25, 291 [294]). - BVerfG, 26.11.1963 - 2 BvL 12/62
Freiburger Polizei
Auszug aus BVerwG, 19.03.1970 - II C 87.65
Deshalb kann auch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts angerufen werden (vgl. BVerfGE 17, 172 [180]). - BVerfG, 05.03.1958 - 2 BvL 18/56
lex Salamander
Auszug aus BVerwG, 19.03.1970 - II C 87.65
Die bisherige Verordnungspraxis (vgl. BVerfGE 7, 282 [293, 295]; BVerwGE 28, 36 [46]), d.h. die Vorschriften der Nebentätigkeitsverordnung selbst können nach der Ansicht des Senats nicht als Hilfsmittel zur Auslegung des § 80 LBG herangezogen werden. - BVerfG, 02.06.1964 - 2 BvL 23/62
Verkehrsfinanzgesetz
Auszug aus BVerwG, 19.03.1970 - II C 87.65
Denn Art. 80 Abs. 1 Satz 2 GG wendet sich zwar unmittelbar nur an den Bundesgesetzgeber; die in dieser Verfassungsvorschrift zum Ausdruck gebrachten Grundsätze über die Abgrenzung von Gesetzgebungs- und Verordnungsgewalt gelten jedoch als Ausfluß der Prinzipien des Rechtsstaats und der Gewaltenteilung kraft Bundesverfassungsrechts auch für die Landesgesetzgeber (vgl. BVerfGE 7, 244 [253]; 18, 52 [59]; Leibholz-Rinck, Grundgesetz, 1966, Art. 80 RdNrn. 1 und 2). - BVerwG, 06.10.1967 - VII C 142.66
Regelung der Zulassung zum Postzeitungsdienst für Druckschriften, die zum …
Auszug aus BVerwG, 19.03.1970 - II C 87.65
Die bisherige Verordnungspraxis (vgl. BVerfGE 7, 282 [293, 295]; BVerwGE 28, 36 [46]), d.h. die Vorschriften der Nebentätigkeitsverordnung selbst können nach der Ansicht des Senats nicht als Hilfsmittel zur Auslegung des § 80 LBG herangezogen werden. - BVerwG, 08.03.1961 - VI C 83.59
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 19.03.1970 - II C 87.65
Die Vorschriften, nach denen Versorgungsbezüge in bestimmtem Umfange ruhen, wenn sie mit Einkünften aus einer Verwendung im öffentlichen Dienst zusammentreffen (§ 158 BBG, § 165 LBG), sind zwar - trotz der im Schrifttum auch gegen ihre Verfassungsmäßigkeit erhobenen Bedenken - vom Bundesverwaltungsgericht bisher als verfassungsgemäß angesehen worden (vgl. BVerwGE 9, 314 [315]; 12, 102 ff.; 25, 291 [294]). - BVerwG, 18.12.1969 - II C 61.67
Nebentätigkeitsverordnung "besondere gesetzliche Vorschrift" im Sinne des § 23 …
Auszug aus BVerwG, 19.03.1970 - II C 87.65
Nach dem geltenden Beamtenrecht hat sich der Beamte seinem Hauptamt zwar "mit voller Hingabe" (§ 54 BBG, § 65 LBG), jedoch mit seiner Arbeitskraft im allgemeinen nur nach Maßgabe der Vorschriften über die Arbeitszeit zu widmen (vgl. Urteil des Senats vom 18. Dezember 1969 - BVerwG II C 61.67 -). - BVerwG, 11.11.1959 - VI C 339.56
- BVerfG, 25.11.1980 - 2 BvL 7/76
Öffentlicher Dienst
Rn. 53 Das Verwaltungsgericht schließe sich der vom Bundesverwaltungsgericht in den Vorlagebeschlüssen vom 19. März 1970 (ZBR 1970, S. 184) und 28. Januar 1971 (…ZBR 1971, S. 172) vertretenen Rechtsauffassung an. - BVerwG, 21.05.1970 - II C 12.66
Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung …
Mit der Frage der Rechtsgültigkeit von Nr. 11 und Nr. 12 NTVO hat sich der erkennende Senat bereits in seinem Vorlagebeschluß vom 19. März 1970 - BVerwG II C 87.65 - beschäftigt.Zur Frage, ob Nr. 12 Abs. 1 NTVO durch die Pflicht des Beamten gerechtfertigt wird, sich mit voller Hingabe seinem Beruf zu widmen, hat der Senat in dem Vorlagebeschluß vom 19. März 1970 - BVerwG II C 87.65 - schon in bezug auf die Nebentätigkeit eines voll besoldeten Richters oder Beamten folgende Bedenken geäußert:.
Diese Bedenken, die der Rechtsauffassung des Oberbundesanwalts im vorliegenden Rechtsstreit sehr nahe kommen, haben allerdings den Senat in dem Verfahren BVerwG II C 87.65 noch nicht veranlaßt, Nr. 12 Abs. 1 NTVO unmittelbar schlechthin als verfassungswidrig anzusehen.
Auch hierzu - und zwar wiederum schon in bezug auf die Nebentätigkeit auf Lebenszeit angestellter Beamter und Richter mit voller durch die Besoldung gewährleisteter Alimentation - hat der Senat in dem Vorlagebeschluß vom 19. März 1970 - BVerwG II C 87.65 - die folgenden Bedenken geäußert:.
Auch diese Bedenken haben allerdings den Senat in dem Verfahren BVerwG II C 87.65 nicht veranlaßt, Nr. 12 Abs. 1 NTVO unmittelbar bereits für voll alimentierte Beamte und Richter als verfassungswidrig anzusehen.
- BVerwG, 28.01.1971 - II C 28.66
Begrenzung der Vergütungen für Nebentätigkeiten im öffentlichen Dienst und …
Der Oberbundesanwalt hält mit dem Hinweis auf den Vorlagebeschluß des Senats vom 19. März 1970 - BVerwG II C 87.65 - (ZBR 1970, 184; DVBl. 1970, 676) die Anrufung des Bundesverfassungsgerichts für geboten.Zu dieser Auffassung bestimmen den Senat die Erwägungen, die schon seinem Vorlagebeschluß vom 19. März 1970 - BVerwG II C 87.65 - (ZBR 1970, 184; DVBl. 1970, 676) zugrunde liegen und die im folgenden zusammengefaßt wiederholt und ergänzt werden.
Die Zuständigkeit des Bundesverfassungsgerichts bejaht der Senat aus den gleichen Gründen wie im Falle BVerwG II C 87.65.
Es bleibt zu erwähnen, daß der Senat - ebenso wie im Falle BVerwG II C 87.65 - außer seiner den Vorlagebeschluß tragenden Ansicht von der Unbestimmtheit des § 81 LBG rechtliche Bedenken auch dagegen hat, daß die in Nr. 12 Abs. 1 NTVO bestimmten Freibeträge von 2.400 bzw. 3.600 DM undifferenziert und angesichts der Undifferenziertheit unangemessen niedrig bestimmt sind.
- BVerwG, 31.01.1974 - II C 36.70
Rechtsstellung des Direktors medizinischer Universitätskliniken; Stationäre …
Der Kläger könne auch nicht mit Erfolg auf den Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. März 1970 - BVerwG II C 87.65 - hinweisen und geltend machen, § 81 HBG stelle keine hinreichende Ermächtigungsnorm dar.Schon deshalb kann die Revision sich auch nicht mit Erfolg auf die Rechtsprechung des Senats berufen, die sich mit der Pflicht zur Abführung der erwähnten Vergütung befaßt sowie mit der Frage, welchen Anforderungen im Hinblick auf Art. 80 Abs. 1 Satz 2 GG ein Gesetz genügen muß, das zum Erlaß einer Rechtsverordnung über Grund und Höhe dieser Pflicht ermächtigt (vgl. Beschlüsse vom 19. März 1970 - BVerwG II C 87.65 - [ZBR 1970, 184; DVBl. 1970, 676] und - BVerwG II C 28.66 -, ferner BVerwGE 35, 201 und BVerwGE 41, 316).
- StGH Hessen, 15.07.1970 - P.St. 548
Grundrechtsklage; Grundrechtsfähigkeit; Gesetzlicher Richter; Antragsbefugnis; …
In Literatur und Rechtsprechung herrscht dagegen überwiegend die Auffassung, Art. 80 Abs. 1 Satz 2 GG sei die Konkretisierung des im Grundgesetz strenger als früher verstandenen Rechtsstaatsprinzips und finde daher auf die Landesgesetzgebung Anwendung (…außer den im Urteil vom 4. Dezember 1968, aaO, aufgeführten Nachweisen vertreten diese Auffassung: Wilke in von Mangoldt-Klein, Das Bonner Grundgesetz, 2. Aufl., Art. 80;, Anm. XIII; Rupp, NJW 1970, 412 (413); BVerwG, Vorlagebeschluß an das Bundesverfassungsgericht vom 19. März 1970 - II C 87.65 -, ZBR 1970, 184 (186)).Rn. 87 Entgegen der Ansicht des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluß vom 19. März 1970, aaO) hat das Bundesverfassungsgericht in keiner der im Vorlagebeschluß angeführten Entscheidungen die Auffassung einer Geltung des Art. 80 Abs. 1 Satz 2 GG für den Landesgesetzgeber ausgesprochen.
- OVG Saarland, 18.04.1974 - I R 72/73
Zulassung zum mündlichen Teil der zweiten juristischen Staatsprüfung; …
Diese Bestimmung wendet sich unmittelbar allein an den Bundesgesetzgeber (BVerfGE 34, 52 [BVerfG 10.10.1972 - 2 BvL 51/69] [59] = DÜV 1973; 132, mit weiteren Nachweisen aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts; ebenso BVerwGE 21, 253 [BVerwG 25.06.1965 - BVerwG IV C 73.65] ; BVerwG, DVBl. 1970, 676 = ZBR 1970, 184 [BVerwG 19.03.1970 - BVerwG II C 87/65] [BVerwG 19.03.1970 - BVerwG II C 87/65] ; OVG Saarlouis, Urteil II R 13/68 vom 25.10.1968 , AS 11, 7; Wolff, Archiv des öff.Rechts, 78, 194 [213];… Bartlsperger, a.a.O., S. 255 ff, mit ausführlicher Darstellung des Streitstandes;… anderer Ansicht Maunz in Maunz-Dürig, Grundgesetz, Rdnr. 19 zu Art. 80; Bergmann, DÖV 1961, 267 [BVerwG 25.10.1960 - BVerwG I C 63.59] ) und könnte daher generelle Geltung für den hier in Rede stehenden Bereich allenfalls (…auch insoweit verneinend v. Mutius, a.a.O.) dann beanspruchen, wenn dies zur Ausfüllung einer aus der Sicht der höherrangigen Ordnung insoweit im saarländischen Verfassung ; gefüge bestehenden Lücke erforderlich wäre (das verkennen. BVerwG in E 21, 258 [260] und in DVBl. 1970, 676 [678] [BVerwG 19.03.1970 - BVerwG II C 87/65] , Titzck, DÖV 1955, 453 [454] und Haueisen, NJW 1953, 121 [122]).
Art. 80 Abs. 1 GG enthält nur eine von mehreren möglichen Ausformungen dieses Verfassungsgrundsatzes (BVerfGE 34, 52 [BVerfG 10.10.1972 - 2 BvL 51/69] ; HessStGH, DÖV 1960, 341 und DÖV 1969, 634 [BVerfG 22.07.1969 - 2 BvK 1/67] ; OVG Saarlouis, AS 11 7 [10]; in diese Richtung nunmehr auch BVerwG, DÖV 1971, 422 [BVerwG 22.01.1971 - BVerwG IV C 83.67] , gegen BVerwG in E 21, 258 [260] und in DVBl. 1970, 676 [BVerwG 19.03.1970 - BVerwG II C 87/65] [678]).
- BVerwG, 21.04.1972 - VII B 108.70
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
Der VIII, Senat des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 21, 258 [260]) und der II. Senat (Vorlagebeschluß vom 19. März 1970 - BVerwG II C 87.65 - [DVBl. 1970, 676, 678]) vertreten allerdings die Ansicht, die in Art. 80 Abs. 1 Satz 2 GG zum Ausdruck gebrachten Grundsätze über die Abgrenzung von Gesetzgebungs- und Verordnungsgewalt seien eine Konkretisierung des Rechtsstaatsprinzips im Sinne des Grundgesetzes und müßten deshalb über Art. 28 Abs. 1 GG auch für die in Landesgesetzen enthaltenen Ermächtigungen zum Erlaß von Rechtsverordnungen gelten.Ebensowenig beruht das Berufungsurteil auf einer Abweichung von den Beschluß vom 19. März 1970 - BVerwG II C 87.65 -, (DVBl. 1970, 676), weil das Berufungsgericht geprüft hat, ob die Ermächtigungsnorm des § 23 Abs. 7 SchOG den Anforderungen des Art. 80 Abs. 1 Satz 2 GG genügt.
- BVerwG, 21.04.1972 - VII B 107.70
Errichtung von öffentlichen Bekenntnis-Hauptschulen - Bestimmtheit einer …
Der VIII. Senat des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 21, 258 [260]) und der II. Senat (Vorlagebeschluß vom 19. März 1970 - BVerwG II C 87.65 - [DVBl. 1970, 676, 678]) vertreten allerdings die Ansicht, die in Art. 80 Abs. 1 Satz 2 GG zum Ausdruck gebrachten Grundsätze über die Abgrenzung von Gesetzgebungs- und Verordnungsgewalt seien eine Konkretisierung des Rechtsstaatsprinzips im Sinne des Grundgesetzes und müßten deshalb über Art. 28 Abs. 1 GG auch für die in Landesgesetzen enthaltenen Ermächtigungen zum Erlaß von Rechtsverordnungen gelten.Ebensowenig beruht das Berufungsurteil auf einer Abweichung von dem Beschluß vom 19. März 1970 - BVerwG II C 87.65 - (DVBl. 1970, 676), weil das Berufungsgericht geprüft hat, ob die Ermächtigungsnorm des § 23 Abs. 7 SchOG den Anforderungen des Art. 80 Abs. 1 Satz 2 GG genügt.
- BVerwG, 03.09.1970 - II C 34.69
Nebentätigkeiten eines Beamten - Anrechnung von Vergütungen aus Nebentätigkeit im …
Die im Lande Nordrhein-Westfalen geltende Regelung der zuletzt bezeichneten Art hat der Senat in früheren Entscheidungen für rechtlich bedenklich (vgl. Vorlagebeschluß vom 19. März 1970 - BVerwG II C 87.65 - [ZBR 1970, 184]) und, soweit sie auf die nicht voll besoldeten Beamten im Vorbereitungsdienst angewendet wurde, für ungültig erklärt (vgl. Urteil vom 21. Mai 1970 - BVerwG II C 12.66 - [DVBl. 1970, 678]). - VG Karlsruhe, 24.11.2009 - 11 K 3998/08
Polizeidienst; Arbeitszeit; Rüstzeit
Hierdurch wird der bereits in § 34 Satz 1 BeamtStG (so auch noch in § 73 Satz 1 LBG) enthaltene, mit dem Lebenszeitprinzip korrespondierende hergebrachte Grundsatz des Berufsbeamtentums, dass der Beamte verpflichtet ist, sich mit voller Hingabe seinem Beruf zu widmen, dahin konkretisiert, dass der Beamte sich seinem Hauptamt mit seiner Arbeitskraft im Allgemeinen nur nach Maßgabe der Vorschriften über die Arbeitszeit zu widmen hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19.03.1970 - II C 87.65 -, Buchholz 232 § 69 BBG Nr. 1;… Urteil vom 01.04.2004 - 2 C 14.03 -, a.a.O.; VGH Baden-Württemberg…, Urteil vom 22.10.2002 - 4 S 676/01 -, a.a.O.). - BVerwG, 17.09.1970 - II C 2.69
Anspruch auf Genehmigung einer Nebentätigkeit - Entscheidung über den Antrag …
- BVerwG, 29.03.1974 - VI C 21.71
Arbeitszeit eines Beamten - Begriff des Bereitschaftsdienstes - Abgrenzung des …
- VGH Bayern, 20.09.2000 - 3 N 99.2335
- VGH Bayern, 12.05.2016 - 3 ZB 13.1454
Anrechnung gesetzlicher Rente auf Beamtenversorgung
- BVerwG, 22.01.1971 - IV C 83.67
Bestimmtheit einer gesetzlichen Ermächtigung für eine Gebührenverordnung - …
- VGH Bayern, 21.12.2001 - 3 N 01.1273
- BVerwG, 08.07.1970 - VI C 37.66
Rechtsmittel
- VGH Hessen, 27.11.1974 - I OE 94/72
- BVerwG, 18.02.1981 - 6 C 69.79
Deutsche Bundesbahn - Leistungslohnverfahren - Leistungszulage - Ruhensregelung
- BVerwG, 21.04.1972 - VII B 1.70
Bestimmtheit landesgesetzlicher Ermächtigungen zum Erlass von Rechtsverordnungen …
- BVerwG, 25.11.1971 - II C 28.66
Nebentätigkeit eines Beamten - Folgen der Änderung der Nebentätigkeitsverordnung …
- BVerwG, 12.09.1973 - IV B 10.73
Anwendung von Art. 80 Abs. 1 S. 2 GG auf Verordnungsermächtigungen in …
- BVerwG, 21.04.1972 - VII B 3.70
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Errichtung von …
- BVerwG, 21.04.1972 - VII B 149.69
Errichtung von nordrhein- westfälischen Bekenntnis-Hauptschulen - …
- BVerwG, 29.03.2000 - 1 D 62.98
Disziplinarmaßnahme der Kürzung der Dienstbezüge eines Beamten - Verletzung der …
- BVerwG, 03.09.1970 - II C 35.69
Nebentätigkeiten eines Beamten - Anrechnung von Vergütungen aus Nebentätigkeit im …
- BVerwG, 21.04.1972 - VII B 148.69
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Errichtung von …
- BVerwG, 21.04.1972 - VII B 2.70
Bestimmtheit landesgesetzlicher Ermächtigungen zum Erlass von Rechtsverordnungen …
- BVerwG, 21.04.1972 - VII B 51.70
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Zulässigkeit der Errichtung …
- BVerwG, 21.04.1972 - VII CB 24.70
Ausschluss von der Ausübung des Richteramts i.S.v. § 41 Nr. 4 ZPO i.V.m. § 54 …
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