Rechtsprechung
| BFH, 22.12.2011 - III R 41/07 |
Volltextveröffentlichungen (11)
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Kein Kindergeld während einer Übergangszeit von mehr als vier Monaten zwischen Schulzeit und gesetzlichem Wehrdienst - Zum zeitlichen Umfang der Prüfung der Kindergeldansprüche durch das FG - Ablaufhemmung bei Kindergeldansprüchen - Wehrdienst keine Berufsausbildung - ...
- openjur.de
Kein Kindergeld während einer Übergangszeit von mehr als vier Monaten zwischen Schulzeit und gesetzlichem Wehrdienst; Zum zeitlichen Umfang der Prüfung der Kindergeldansprüche durch das FG; Ablaufhemmung bei Kindergeldansprüchen; Wehrdienst keine Berufsausbildung; ...
- Bundesfinanzhof
EStG § 32 Abs 4 S 1 Nr 1, EStG § ... 32 Abs 4 S 1 Nr 2 Buchst a, EStG § 32 Abs 4 S 1 Nr 2 Buchst b, EStG § 32 Abs 4 S 1 Nr 2 Buchst c, FGO § 40 Abs 2, FGO § 67, GG Art 3 Abs 1, GG Art 20 Abs 2, AO § 171 Abs 3, SGG § 54 Abs 1, SGG § 54 Abs 4
Kein Kindergeld während einer Übergangszeit von mehr als vier Monaten zwischen Schulzeit und gesetzlichem Wehrdienst - Zum zeitlichen Umfang der Prüfung der Kindergeldansprüche durch das FG - Ablaufhemmung bei Kindergeldansprüchen - Wehrdienst keine Berufsausbildung - ... - rechtsinformationen.bund.de
Kein Kindergeld während einer Übergangszeit von mehr als vier Monaten zwischen Schulzeit und gesetzlichem Wehrdienst - Zum zeitlichen Umfang der Prüfung der Kindergeldansprüche durch das FG - Ablaufhemmung bei Kindergeldansprüchen - Wehrdienst keine Berufsausbildung - ...
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 32 Abs 4 S 1 Nr 1 EStG 2002, § 32 Abs 4 S 1 Nr 2 Buchst a EStG 2002, § 32 Abs 4 S 1 Nr 2 Buchst b EStG 2002, § 32 Abs 4 S 1 Nr 2 Buchst c EStG 2002, § 40 Abs 2 FGO
Kein Kindergeld während einer Übergangszeit von mehr als vier Monaten zwischen Schulzeit und gesetzlichem Wehrdienst - Zum zeitlichen Umfang der Prüfung der Kindergeldansprüche durch das FG - Ablaufhemmung bei Kindergeldansprüchen - Wehrdienst keine Berufsausbildung - ... - IWW
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 32 Abs. 4 S. 1; GG Art. 3 Abs. 1
Verfassungsmäßigkeit der gesetzlichen Ausgestaltung der Tatbestände in § 32 Abs. 4 S. 1 EStG; Zeitlicher Umfang der Prüfung der Kindergeldansprüche durch das Finanzgericht - datenbank.nwb.de
Kein Kindergeld während einer Übergangszeit von mehr als vier Monaten zwischen Schulzeit und gesetzlichem Wehrdienst - Zum zeitlichen Umfang der Prüfung der Kindergeldansprüche durch das FG
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (7)
- Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)
Kein Kindergeld während einer Übergangszeit von mehr als vier Monaten zwischen Schulzeit und gesetzlichem Wehr- oder Zivildienst
- lto.de (Kurzinformation)
Zum Kindergeld - Kein Anspruch für Übergangszeit zwischen Schule und Wehr- oder Zivildienst
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Verfassungsmäßigkeit der gesetzlichen Ausgestaltung der Tatbestände in § 32 Abs. 4 S. 1 EStG; Zeitlicher Umfang der Prüfung der Kindergeldansprüche durch das Finanzgericht
- Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)
Kein Kindergeld während einer Übergangszeit von mehr als vier Monaten zwischen Schulzeit und gesetzlichem Wehr- oder Zivildienst
- aerztezeitung.de (Pressemeldung)
Kindergeld weg nach vier Monaten Überbrückung
- DER BETRIEB (Kurzinformation)
Kein Kindergeld während einer Übergangszeit von mehr als vier Monaten zwischen Schulzeit und gesetzlichem Wehr- oder Zivildienst
- anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)
Kein Kindergeld während einer Übergangszeit von mehr als vier Monaten zwischen Schulzeit und gesetzlichem Wehr- oder Zivildienst
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Kinder
- Berücksichtigung von Kindern
- Volljährige Kinder
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Köln, 17.11.2006 - 8 K 674/06
- BFH, 22.12.2011 - III R 41/07
Papierfundstellen
- BFHE 236, 144
- NJW 2012, 1981
- FamRZ 2012, 875
- BStBl II 2012, 681
Wird zitiert von ... (85) Zitiert selbst (34)
- BFH, 24.08.2004 - VIII R 101/03
Kindergeld: Zeitraum zwischen Beendigung der Schulzeit und Zivildienst
Auszug aus BFH, 22.12.2011 - III R 41/07
Nach dem klaren Wortlaut der Vorschrift kommt bei einem Überschreiten der Übergangszeit eine Begünstigung auch nicht für die ersten vier Monate in Betracht (vgl. BFH-Urteil vom 24. August 2004 VIII R 101/03, BFH/NV 2005, 198, m.w.N.;… Senatsbeschluss vom 7. September 2005 III B 30/05, BFH/NV 2006, 50).Rn. 23 e) Nach nochmaliger Prüfung der Rechtslage hält der Senat an der bisherigen Auffassung fest, wonach weder § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b noch Buchst. c EStG analog auf Fälle anwendbar ist, in denen --unabhängig davon, ob absehbar oder nicht-- die Übergangszeit von vier Monaten zwischen einem Ausbildungsabschnitt und der Ableistung des gesetzlichen Zivil- oder Wehrdienstes überschritten wird (BFH-Urteil in BFH/NV 2005, 198, m.w.N.;… vgl. auch Senatsbeschluss in BFH/NV 2006, 50).
Rn. 28 f) Ebenso hält der Senat an der bisherigen Rechtsprechung fest, wonach gegen die Nichtberücksichtigung von Kindern in § 32 Abs. 4 Satz 1 EStG, die sich --unabhängig davon, ob absehbar oder nicht-- in einer längeren als viermonatigen Übergangszeit zwischen einem Ausbildungsabschnitt und einer Pflichtdienstzeit befinden, keine verfassungsrechtlichen Bedenken bestehen (vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 2005, 198, m.w.N.;… Senatsbeschluss in BFH/NV 2006, 50, m.w.N.).
- BFH, 07.09.2005 - III B 30/05
Kindergeld - Übergangszeit zwischen Abitur und Grundwehrdienst
Auszug aus BFH, 22.12.2011 - III R 41/07
Nach dem klaren Wortlaut der Vorschrift kommt bei einem Überschreiten der Übergangszeit eine Begünstigung auch nicht für die ersten vier Monate in Betracht (…vgl. BFH-Urteil vom 24. August 2004 VIII R 101/03, BFH/NV 2005, 198, m.w.N.; Senatsbeschluss vom 7. September 2005 III B 30/05, BFH/NV 2006, 50).Rn. 23 e) Nach nochmaliger Prüfung der Rechtslage hält der Senat an der bisherigen Auffassung fest, wonach weder § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b noch Buchst. c EStG analog auf Fälle anwendbar ist, in denen --unabhängig davon, ob absehbar oder nicht-- die Übergangszeit von vier Monaten zwischen einem Ausbildungsabschnitt und der Ableistung des gesetzlichen Zivil- oder Wehrdienstes überschritten wird (…BFH-Urteil in BFH/NV 2005, 198, m.w.N.; vgl. auch Senatsbeschluss in BFH/NV 2006, 50).
Rn. 28 f) Ebenso hält der Senat an der bisherigen Rechtsprechung fest, wonach gegen die Nichtberücksichtigung von Kindern in § 32 Abs. 4 Satz 1 EStG, die sich --unabhängig davon, ob absehbar oder nicht-- in einer längeren als viermonatigen Übergangszeit zwischen einem Ausbildungsabschnitt und einer Pflichtdienstzeit befinden, keine verfassungsrechtlichen Bedenken bestehen (…vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 2005, 198, m.w.N.; Senatsbeschluss in BFH/NV 2006, 50, m.w.N.).
- BVerfG, 29.03.2004 - 2 BvR 1670/01
Verfassungsmäßigkeit der Versagung des Anspruchs auf Kindergeld für ein …
Auszug aus BFH, 22.12.2011 - III R 41/07
Damit bringt er zum Ausdruck, dass der Zivil- oder Wehrdienst --so im Übrigen auch die Rechtsprechung des BFH (…BFH-Urteile vom 16. März 2004 VIII R 86/02, BFH/NV 2004, 1242, zum gesetzlichen Zivildienst; in BFHE 203, 417, BStBl II 2007, 247, zum gesetzlichen Grundwehrdienst)-- grundsätzlich keine Berufsausbildung darstellt und sich die Eltern der Pflichtdienstleistenden bei typisierender Betrachtung --was auch der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) entspricht (Urteile vom 29. November 1989 IVb ZR 16/89, Zeitschrift für das gesamte Familienrecht --FamRZ-- 1990, 394, zur Wehrpflicht; vom 1. Dezember 1993 XII ZR 150/92, FamRZ 1994, 303, zum Zivildienst; vgl. auch Beschluss des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 29. März 2004 2 BvR 1670/01, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 2004, 694)-- in keiner Unterhaltssituation mehr befinden.Im Übrigen wäre zu beachten, dass bei einer Nichtberücksichtigung des S eine steuerliche Entlastung des Klägers im Rahmen des § 33a Abs. 1 EStG möglich ist (vgl. dazu BVerfG-Beschluss in HFR 2004, 694).
- BFH, 15.07.2003 - VIII R 19/02
Berufsausbildung bei einem Zeitsoldaten
Auszug aus BFH, 22.12.2011 - III R 41/07
Rn. 19 Zudem ist nach der Rechtsprechung des BFH geklärt, dass die Ableistung des gesetzlichen Wehrdienstes keine Berufsausbildung darstellt (z.B. BFH-Urteil vom 15. Juli 2003 VIII R 19/02, BFHE 203, 417, BStBl II 2007, 247).Damit bringt er zum Ausdruck, dass der Zivil- oder Wehrdienst --so im Übrigen auch die Rechtsprechung des BFH (…BFH-Urteile vom 16. März 2004 VIII R 86/02, BFH/NV 2004, 1242, zum gesetzlichen Zivildienst; in BFHE 203, 417, BStBl II 2007, 247, zum gesetzlichen Grundwehrdienst)-- grundsätzlich keine Berufsausbildung darstellt und sich die Eltern der Pflichtdienstleistenden bei typisierender Betrachtung --was auch der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) entspricht (Urteile vom 29. November 1989 IVb ZR 16/89, Zeitschrift für das gesamte Familienrecht --FamRZ-- 1990, 394, zur Wehrpflicht; vom 1. Dezember 1993 XII ZR 150/92, FamRZ 1994, 303, zum Zivildienst; vgl. auch Beschluss des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 29. März 2004 2 BvR 1670/01, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 2004, 694)-- in keiner Unterhaltssituation mehr befinden.
- BFH, 09.06.1999 - VI R 50/98
Berufsausbildung von Kindern
Auszug aus BFH, 22.12.2011 - III R 41/07
Hierzu können auch berufsspezifische Praktika oder Volontärtätigkeiten zählen (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 9. Juni 1999 VI R 16/99, BFHE 189, 113, BStBl II 1999, 713, und VI R 50/98, BFHE 189, 98, BStBl II 1999, 706).Voraussetzung ist allerdings, dass das Praktikum oder das Volontariat der Erlangung der angestrebten beruflichen Qualifikation dient und somit der Ausbildungscharakter im Vordergrund steht und es sich nicht lediglich um ein gering bezahltes Arbeitsverhältnis handelt (BFH-Urteil in BFHE 189, 98, BStBl II 1999, 706).
- BSG, 11.12.2007 - B 8/9b SO 12/06 R
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Bedarf an hauswirtschaftlicher Unterstützung …
Auszug aus BFH, 22.12.2011 - III R 41/07
Rn. 43 Die vom Bundessozialgericht (BSG) für das sozialgerichtliche Verfahren abweichend vertretene Auffassung, wonach bei einer kombinierten Anfechtungs- und Leistungs- (§ 54 Abs. 4 des Sozialgerichtsgesetzes --SGG--) bzw. Anfechtungs- und Verpflichtungsklage (§ 54 Abs. 1 SGG) gegen einen Verwaltungsakt, durch den die Gewährung laufender Zahlungen abgelehnt wird, auch über die nach der Widerspruchsentscheidung abgelaufenen Zeiträume zu entscheiden ist (vgl. BSG-Urteil vom 11. Dezember 2007 B 8/9b SO 12/06 R, SozR 4-3500 § 21 Nr. 1), ist auf das finanzgerichtliche Verfahren in Kindergeldsachen nicht übertragbar. - BVerfG, 11.01.2005 - 2 BvR 167/02
Abzug Sozialversicherungsbeiträge
Auszug aus BFH, 22.12.2011 - III R 41/07
Rn. 30 aa) Bei der Überprüfung, ob eine Regelung, die eine Begünstigung gewährt, den begünstigten vom nicht begünstigten Personenkreis im Einklang mit dem allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) abgrenzt, ist nicht zu untersuchen, ob der Gesetzgeber die zweckmäßigste oder gerechteste Lösung gefunden hat, sondern nur, ob er die verfassungsrechtlichen Grenzen seiner hierbei grundsätzlich weiten Gestaltungsfreiheit eingehalten hat (BVerfG-Beschluss vom 11. Januar 2005 2 BvR 167/02, BVerfGE 112, 164, m.w.N.). - BFH, 18.05.2006 - III R 80/04
Mitteilung nach § 68 Abs. 1 Satz 1 EStG keine zur Anlaufhemmung führende Anzeige …
Auszug aus BFH, 22.12.2011 - III R 41/07
Grundsätzlich wäre zwar mit Ablauf des Jahres 2010 für die Kindergeldansprüche des Jahres 2006 die Festsetzungsfrist abgelaufen (zu deren Berechnung vgl. Senatsurteil vom 18. Mai 2006 III R 80/04, BFHE 214, 1, BStBl II 2008, 371). - BVerfG, 28.04.1999 - 1 BvL 22/95
Rentenüberleitung II
Auszug aus BFH, 22.12.2011 - III R 41/07
Dem Gesetzgeber steht bei der Ordnung von Massenerscheinungen wie der Gewährung von Kindergeld --auch wenn er bei der Abgrenzung der Leistungsberechtigten nicht sachwidrig differenzieren darf-- ein Spielraum für generalisierende, typisierende und pauschalierende Regelungen zu (BVerfG-Urteil vom 28. April 1999 1 BvL 22, 34/95, BVerfGE 100, 59). - BFH, 02.06.2005 - III R 66/04
Bestimmung des vorrangig Kindergeldberechtigten i.S. des § 64 Abs. 3 Satz 2 EStG …
Auszug aus BFH, 22.12.2011 - III R 41/07
Rn. 45 d) Soweit die Senatsentscheidungen vom 2. Juni 2005 III R 66/04 (BFHE 210, 265, BStBl II 2006, 184) sowie vom 30. Juni 2005 III R 80/03 (…BFH/NV 2006, 262) dahingehend verstanden werden könnten, dass die FG bei Klagen gegen Kindergeld-Ablehnungsbescheide die Anspruchsberechtigung bis zu dem Monat der finanzgerichtlichen Entscheidung zu prüfen haben, hält der Senat aufgrund der vorstehenden Erwägungen hieran nicht mehr fest. - BGH, 06.12.1984 - IVb ZR 53/83
Verwirkung rückständigen Unterhalts
- BFH, 04.08.2011 - III R 71/10
Kindergeld: Zeitlicher Regelungsumfang eines erst nach erfolglos durchgeführtem …
- BFH, 30.03.2011 - XI R 12/08
Unzulässigkeit einer Feststellungsklage - Bestimmung des Leistungsempfängers bei …
- BFH, 07.04.2011 - III R 24/08
Meldung als Arbeitsuchender - Ausländerrechtliche Hindernisse in der Person des …
- BFH, 15.07.2003 - VIII R 79/99
Neues zum Kindergeld: Auslegung des Begriffs der Berufsausbildung
- BFH, 09.06.1999 - VI R 143/98
Berufsausbildung von Kindern
- BFH, 15.07.2003 - VIII R 78/99
Kein Kindergeldabspruch in Übergangszeit von mehr als vier Monaten zwischen einem …
- BVerwG, 30.04.1992 - 5 C 1.88
Maßgeblicher Zeitraum der gerichtlichen Nachprüfung in Sozialhilfesachen - …
- BFH, 09.06.2011 - III R 54/09
Kindergeld - Inhalt und Bindungswirkung eines Ablehnungsbescheides bzw. einer …
- BFH, 30.06.2005 - III R 80/03
Kindergeld für ein behindertes, zeitweise im Heim untergebrachtes Kind
- BFH, 27.01.2011 - III R 57/10
Vollzeiterwerbstätigkeit eines Kindes schließt seine Berücksichtigung als …
- BFH, 16.03.2004 - VIII R 86/02
Kindergeld: Übergangszeit zwischen Schule und Zivildienst länger als sechs Monate
- BGH, 29.11.1989 - IVb ZR 16/89
Unterhaltsanspruch eines Wehrpflichtigen
- BGH, 01.12.1993 - XII ZR 150/92
Umfang des Unterhaltsanspruchs eines Zivildienstleistenden gegen seine Eltern
- BFH, 31.07.1997 - III B 74/95
Geltendmachung eines Verfahrensmangels, wenn er eine Verfahrensvorschrift …
- BSG, 28.04.1960 - 8 RV 1341/58
- BFH, 02.04.2009 - III R 85/08
Kindergeldanspruch - Zugehörigkeit der nach Beendigung des …
- BFH, 26.08.2010 - III R 88/08
Kindergeld: Traineetätigkeit als Ausbildung
- BFH, 09.06.1999 - VI R 16/99
Berufsausbildung von Kindern
- BFH, 24.01.2008 - III B 33/07
Ernsthaftes Bemühen um Ausbildungsplatz
- BFH, 15.07.2003 - VIII R 105/01
Kindergeld - Anwendung der Vier-Monats-Frist i.S. des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 …
- BFH, 21.01.2010 - III R 17/07
Kindergeld: Warten auf Ausbildungsplatz
- FG Köln, 17.11.2006 - 8 K 674/06
Gewährung von Kindergeld für ein über 18 Jahre altes Kind ohne Ausbildungsplatz …
- BFH, 14.09.1994 - I R 136/93
Beitrittsgebiet - Bescheide über Steuerrate 1990 - Halbierung der Steuer - …
- BFH, 22.04.2026 - III R 7/24
Kein Verbrauch der Erstausbildung durch Ausbildung zum Rettungssanitäter
Der Anspruch auf Kindergeld kann grundsätzlich nur in dem zeitlichen Umfang in zulässiger Weise zum Gegenstand einer finanzgerichtlichen Inhaltskontrolle gemacht werden, in dem die Familienkasse den Kindergeldanspruch geregelt hat (Senatsurteile vom 22.12.2011 - III R 41/07, BFHE 236, 144, BStBl II 2012, 681, unter II.2., …und vom 25.09.2014 - III R 56/13, BFH/NV 2015, 206, Rz 12). - BFH, 11.04.2018 - III R 18/17
Kein Kindergeldanspruch wegen Zweitausbildung durch zeitliche Zäsur (hier: …
Nach dem klaren Wortlaut der Vorschrift kommt bei einem Überschreiten der Übergangszeit eine Begünstigung auch nicht für die ersten vier Monate in Betracht (Senatsurteil vom 22. Dezember 2011 III R 41/07, BFHE 236, 144, BStBl II 2012, 681). - BFH, 03.07.2014 - III R 53/13
Klageart bei Aufhebung einer Kindergeldfestsetzung; Kindergeldanspruch während …
Das FG kann den Anspruch auf Kindergeld grundsätzlich nur in dem Umfang in zulässiger Weise zum Gegenstand einer Inhaltskontrolle machen, in dem die Familienkasse den Kindergeldanspruch geregelt hat (Senatsurteil vom 22. Dezember 2011 III R 41/07, BFHE 236, 144, BStBl II 2012, 681).
- BFH, 02.10.2014 - III S 2/14
Kindergeld - Streitwert bei einer Anfechtungsklage gegen die Aufhebung einer …
Rn. 10 Zum einen hat der Senat mit Urteil vom 22. Dezember 2011 III R 41/07 (BFHE 236, 144, BStBl II 2012, 681, Rz 41) entschieden, dass das FG den Anspruch auf Kindergeld grundsätzlich nur in dem zeitlichen Umfang in zulässiger Weise zum Gegenstand einer Inhaltskontrolle machen kann, in dem die Familienkasse den Kindergeldanspruch geregelt hat.Dabei umfasst ein mit einer Anfechtungsklage (bzw. Verpflichtungsklage) angegriffener Aufhebungsbescheid (bzw. Ablehnungsbescheid) eine Regelung des Kindergeldanspruchs ab dem Monat der Aufhebung (bzw. Ablehnung) bis längstens zum Ende des Monats der Bekanntgabe der Einspruchsentscheidung (Senatsurteil in BFHE 236, 144, BStBl II 2012, 681).
Rn. 17 Danach ist eine Anfechtungsklage, mit welcher der Kläger Kindergeld für einen nach Bekanntgabe der Einspruchsentscheidung liegenden Zeitraum begehrt, unzulässig (Senatsurteil in BFHE 236, 144, BStBl II 2012, 681).
- BFH, 12.03.2015 - III R 14/14
Unrichtige Rechtsbehelfsbelehrung; Regelungsumfang eines …
Zum Streitgegenstand eines sich hieran anschließenden finanzgerichtlichen Klageverfahrens hat der Senat entschieden, dass der Anspruch auf Kindergeld grundsätzlich nur in dem zeitlichen Umfang in zulässiger Weise zum Gegenstand einer Inhaltskontrolle gemacht werden kann, in dem die Familienkasse den Kindergeldanspruch geregelt hat (Senatsurteil vom 22. Dezember 2011 III R 41/07, BFHE 236, 144, BStBl II 2012, 681).Insbesondere ist das gerichtliche Verfahren keine Fortsetzung des Verwaltungsverfahrens (Senatsurteil in BFHE 236, 144, BStBl II 2012, 681).
Begehrt ein Kläger mit seiner Klage über diesen Zeitraum hinaus Kindergeld, ist sie insoweit unzulässig (Senatsurteil in BFHE 236, 144, BStBl II 2012, 681).
- BFH, 25.09.2014 - III R 36/12
Kindergeld - Verstoß gegen § 96 Abs. 1 Satz 2 FGO - Entscheidung des FG über …
Dabei umfasst ein mit einer Anfechtungsklage bzw. Verpflichtungsklage angegriffener Aufhebungsbescheid bzw. Ablehnungsbescheid eine Regelung des Kindergeldanspruchs ab dem Monat der Aufhebung bzw. Ablehnung bis längstens zum Ende des Monats der Bekanntgabe der Einspruchsentscheidung (Senatsurteil vom 22. Dezember 2011 III R 41/07, BFHE 236, 144, BStBl II 2012, 681, Rz 40 ff.;… vgl. auch BFH-Urteile vom 5. Juli 2012 V R 58/10, BFH/NV 2012, 1953, Rz 14 ff.;… vom 24. Juli 2013 XI R 24/12, BFH/NV 2013, 1920, Rz 18 ff.).Rn. 16 Demnach ist in einem derartigen Fall eine Klage unzulässig, soweit mit ihr Kindergeld für einen nach Bekanntgabe der Einspruchsentscheidung liegenden Zeitraum begehrt wird (Senatsurteil in BFHE 236, 144, BStBl II 2012, 681, Rz 40).
Rn. 21 c) Auch wenn der Senat die genannten Grundsätze zur Bestimmung des Klagezeitraums erstmals kurz vor Ergehen der Vorentscheidung in dem Senatsurteil in BFHE 236, 144, BStBl II 2012, 681, Rz 40 ff. höchstrichterlich niedergelegt hat, führt deren Nichtbeachtung zu einem Verstoß gegen § 96 Abs. 1 Satz 2 FGO.
- BFH, 27.09.2012 - III R 70/11
Berücksichtigung eines Zivildienstleistenden als Ausbildungsplatz suchendes Kind …
Würde ein Kläger mit seiner Klage über diesen Zeitraum hinaus Kindergeld begehren, wäre sie insoweit unzulässig (Senatsurteil vom 22. Dezember 2011 III R 41/07, BFHE 236, 144, BStBl II 2012, 681).Nach dem klaren Wortlaut der Vorschrift kommt bei einem Überschreiten der Übergangszeit eine Begünstigung auch nicht für die ersten vier Monate in Betracht (Senatsurteil in BFHE 236, 144, BStBl II 2012, 681, m.w.N.).
Zur Begründung wird auf die jüngsten Senatsurteile vom 22. Dezember 2011 III R 5/07 (BFHE 236, 137, BStBl 2012, 678) und in BFHE 236, 144, BStBl II 2012, 681, vom 9. Februar 2012 III R 68/10 (BFHE 236, 421, BStBl II 2012, 686) und vom 24. Mai 2012 III R 25/09 (…BFH/NV 2012, 1437) verwiesen, mit welchen die bisherige Rechtsprechung bestätigt wurde.
Zwar beruhen beide Regelungen auf der typisierenden Annahme des Gesetzgebers, dass Eltern von Kindern, die den gesetzlichen Grundwehrdienst oder den Zivildienst leisten, wirtschaftlich nicht belastet sind und deshalb --mangels typischer Unterhaltssituation-- auch keinen Anspruch auf Kindergeld haben (BFH-Urteil in BFHE 199, 210, BStBl II 2002, 807; s. auch Senatsurteil in BFHE 236, 144, BStBl 2012, 681).
- BFH, 25.07.2019 - III R 46/18
Kindergeld - Beibehalten des Wohnsitzes - mehrjähriger Schulaufenthalt mit der …
Denn ist die tatsächliche Würdigung des FG verfahrensrechtlich einwandfrei zustande gekommen und verstößt sie auch nicht gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze, ist sie für den BFH als Revisionsgericht nach § 118 Abs. 2 FGO auch dann bindend, wenn die Wertung des FG nicht zwingend, sondern lediglich möglich ist (z.B. Senatsurteile vom 22.02.2017 - III R 20/15, BFHE 257, 274, BStBl II 2017, 913, Rz 22; vom 22.12.2011 - III R 41/07, BFHE 236, 144, BStBl II 2012, 681, Rz 18, und in BFH/NV 2009, 564, unter II.1.b). - BFH, 13.05.2015 - III R 8/14
Kindergeld - Kein Einspruch gegen die in der Einspruchsentscheidung enthaltene …
Danach regelte die Familienkasse --mangels abweichender Anhaltspunkte-- mit der in der Sache ergangenen Einspruchsentscheidung vom 26. Juli 2011 die Kindergeldansprüche für zwei Kinder für den Zeitraum September 2008 bis Juli 2011, dem Ende des Monats der Bekanntgabe dieser Entscheidung (vgl. Senatsurteil vom 22. Dezember 2011 III R 41/07, BFHE 236, 144, BStBl II 2012, 681, Rz 41). - BFH, 22.09.2022 - III R 23/21
Klagebefugnis nach Abhilfebescheid der Familienkasse im Klageverfahren; …
Rn. 15 aa) Die Klagebefugnis stellt eine zwingende Sachurteilsvoraussetzung dar, die sowohl hinsichtlich der Klage als auch der Klageänderung (§ 67 FGO) zu beachten ist (Senatsurteil vom 22.12.2011 - III R 41/07, BFHE 236, 144, BStBl II 2012, 681, Rz 44).Rn. 16 bb) An der notwendigen Klagebefugnis fehlt es, wenn die Familienkasse über den Kindergeldanspruch für den betreffenden Anspruchszeitraum noch keine negative Entscheidung getroffen hat (Senatsurteil in BFHE 236, 144, BStBl II 2012, 681, Rz 40).
Das FG hätte die Klage daher mangels Klagebefugnis als unzulässig abweisen müssen (Senatsurteil in BFHE 236, 144, BStBl II 2012, 681, Rz 37 ff.).
So wurde im Senatsurteil in BFHE 236, 144, BStBl II 2012, 681, Rz 48, in einem Fall, in dem der Berechtigte im finanzgerichtlichen Verfahren zum Ausdruck brachte, auch Kindergeld für einen nach Bekanntgabe der Einspruchsentscheidung liegenden Zeitraum erhalten zu wollen, ausnahmsweise davon ausgegangen, dass ein noch nicht beschiedener --außerhalb des Klageverfahrens liegender-- Antrag auf Kindergeld vorliegt, der die Ablaufhemmung nach § 171 Abs. 3 AO auslöst.
- BFH, 13.06.2013 - III R 10/11
Bindung des BFH an die Feststellungen des FG zu Bestehen und Inhalt ausländischen …
- BFH, 25.09.2014 - III R 56/13
Reichweite eines Verpflichtungsurteils in Kindergeldangelegenheiten
- BFH, 07.03.2013 - V R 61/10
Kindergeld nach Sozialsicherungsabkommen - Zeitlicher Regelungsumfang eines den …
- BFH, 16.04.2015 - III R 54/13
Kindergeld: Beginn der Übergangszeit gemäß § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b …
- BFH, 16.09.2015 - III R 6/15
Kindergeld: Ausbildung für einen Beruf und Ausbildungsdienstverhältnis bei …
- BFH, 19.10.2017 - III R 25/15
Kindergeld: Streitgegenstand einer (Untätigkeits-)Klage gegen einen …
- BFH, 05.07.2012 - V R 58/10
Zeitliche Bindungswirkung der Aufhebung einer Kindergeldfestsetzung - Zum …
- BFH, 22.02.2017 - III R 20/15
Kindergeld: Ausbildung für einen Beruf bei verwendungsbezogenen Lehrgängen eines …
- BFH, 28.04.2016 - III R 65/13
Kindergeld: Persönliche Anspruchsberechtigung bei grenzüberschreitenden …
- BFH, 03.07.2014 - III R 37/13
Kindergeld für nicht verheiratete Tochter mit eigenem Kind - Hinausgehen über das …
- BFH, 08.10.2008 - V R 63/07
Gewährung von Vorsteuerabzug im Billigkeitsverfahren bei unzutreffenden …
- SG Speyer, 27.07.2018 - S 19 R 104/17
Maßgeblicher Zeitpunkt für das Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen bei einer …
- FG Nürnberg, 15.02.2017 - 3 K 1601/14
Höhe des Anspruchs auf Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz
- FG München, 15.03.2021 - 7 K 1827/18
Abstandnahme vom Kapitalertragsteuerabzug
- BFH, 17.10.2013 - III R 23/13
Abzweigung von Kindergeld an Grundsicherungsträger bei einem teilstationär …
- BFH, 22.09.2022 - III R 40/21
Kein Kindergeldanspruch während Ausbildung zum Facharzt
- FG Hessen, 21.11.2013 - 8 K 807/12
Verfassungsmäßigkeit des § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG i.d.F. vom 26.6.2013 - …
- BFH, 26.06.2014 - III R 6/13
Entscheidung über Kindergeldantrag durch befristete Festsetzung
- BFH, 09.02.2012 - III R 68/10
Kein Kindergeld während einer Übergangszeit von mehr als vier Monaten zwischen …
- BFH, 15.03.2012 - III R 52/08
Kindergeld für im Inland als Arbeitnehmer tätige polnische Staatsangehörige bei …
- BFH, 24.05.2012 - III R 4/06
Wirkungsdauer der Meldung als Arbeitsuchender - Kein Kindergeld während einer …
- BFH, 12.12.2023 - VII R 60/20
Unzulässigkeit einer Leistungsklage mangels Rechtsschutzbedürfnisses
- FG Bremen, 03.11.2022 - 2 K 51/22
Streit um die Kindergeldberechtigung für die Dauer des freiwilligen Wehrdienstes …
- BFH, 24.05.2012 - III R 59/10
Überschreiten der Übergangszeit nach § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b EStG
- FG Niedersachsen, 17.11.2022 - 1 K 136/18
Zutreffende Feststellung des anteiligen Grundstückswerts für Wohnungseigentum im …
- FG Hamburg, 26.10.2022 - 5 K 181/19
Kindergeldrecht: Kindergeld für ein behindertes Kind, welches in einem …
- FG Münster, 23.09.2021 - 10 K 3692/19
Anspruch eines Schaustellerbetriebes auf Befreiung eines gehaltenen …
- FG Sachsen-Anhalt, 21.04.2017 - 5 K 51/16
Bestimmung des Gegenstandswerts eines Einspruchsverfahrens im Zusammenhang mit …
- FG Sachsen-Anhalt, 14.09.2010 - 4 K 300/08
Übergangszeit nach § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2b EStG
- FG Rheinland-Pfalz, 06.05.2020 - 2 K 1851/18
Kindergeld für ein erwachsenes behindertes Kind
- FG München, 26.02.2015 - 10 K 585/14
Mangels Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthalts des Kindes im Inland während …
- FG Niedersachsen, 03.12.2013 - 13 K 194/13
Kindergeldanspruch eines verheirateten Kindes seit dem Wegfall des …
- FG Sachsen, 17.10.2016 - 6 K 1307/14
Gewährung und Abzweigung von Kindergeld für einen behinderten Volljährigen mit …
- FG Münster, 22.05.2014 - 9 K 5096/07
Teilwertabschreibung auf Investmentfondsanteile
- BFH, 07.07.2021 - III R 24/19
Lehrgänge eines Mannschaftsdienstgrades als Ausbildung
- BFH, 06.03.2013 - III B 113/12
Keine Anwendung der Vorschriften des Sozialverwaltungsverfahrens über Rücknahme …
- LSG Rheinland-Pfalz, 10.07.2018 - L 3 KG 2/16
Sozialgerichtliches Verfahren - Gegenstand des Klageverfahrens - Kindergeld - …
- BFH, 15.03.2012 - III R 51/08
Kindergeld bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres des Kindes; Kindergeld für im …
- BFH, 24.05.2012 - III R 25/09
Kein Kindergeld während einer Übergangszeit von mehr als vier Monaten zwischen …
- FG Baden-Württemberg, 14.04.2022 - 1 K 2137/21
Kindergeldberechtigung gem. § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 EStG: Berücksichtigung einer …
- FG Bremen, 28.10.2019 - 2 K 64/18
Kein vorrangiger Kindergeldanspruch des in Deutschland lebenden polnischen Vaters …
- FG Niedersachsen, 28.09.2016 - 3 K 142/16
Anspruch von als unbegleitet minderjährige Kontingentflüchtlinge in die …
- BFH, 02.11.2012 - III B 88/12
Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Überraschungsentscheidung
- BFH, 27.02.2014 - III R 43/13
Kindergeld für verheiratete Kinder
- FG Bremen, 08.12.2016 - 3 K 59/15
Rechtmäßige RÜckforderung von Kindergeld aufgrund eines zwischenzeitlichen …
- FG Schleswig-Holstein, 27.03.2024 - 5 K 71/23
Kein Anspruch auf Kindergeld für sechzehnmonatige Übergangszeit zwischen erster …
- FG Hamburg, 12.11.2020 - 6 K 314/19
Kindergeld für ein volljähriges Kind mit Asperger-Syndrom
- FG Thüringen, 19.09.2023 - 2 K 535/20
Ablaugen der Zellstoffherstellung als nicht mehr anerkannter Biomassestoff gem. § …
- FG Münster, 14.06.2022 - 13 K 745/21
Berücksichtigungsfähigkeit eines volljährigen Kindes für einen Anspruch auf …
- FG Hamburg, 21.04.2022 - 5 K 1/21
Kindergeld: Änderung der Verhältnisse bei Betreuung im Wechselmodell
- FG München, 23.11.2015 - 7 K 2183/13
Anspruch auf Kindergeld, wenn das Kind wegen körperlicher, geistiger oder …
- FG Niedersachsen, 23.04.2013 - 15 K 60/12
Ausbildung eines volljährigen Kindes ohne Vollendung des 25. Lebensjahres als …
- FG Münster, 19.04.2013 - 12 K 2614/11
Anspruchsausschluss, wenn das Kind bei einem anderen Berechtigten im EU-Ausland …
- FG Bremen, 10.11.2022 - 2 K 37/20
Rechtswidrige Aufhebung einer Kindergeldfestsetzung für Unter-25-Jährigen bei …
- FG Düsseldorf, 11.01.2018 - 9 K 1541/17
- FG Münster, 06.05.2026 - 9 K 2730/25
- FG Münster, 07.03.2019 - 8 K 1449/18
Ablehnung der Festsetzung von Kindergeld für Studienzeit nach abgeschlossener …
- FG Sachsen-Anhalt, 01.08.2014 - 5 KO 803/14
Streitwert einer auf eine fortlaufende Zahlung gerichtete, in die Zukunft …
- FG Sachsen-Anhalt, 10.09.2013 - 4 K 951/12
Keine Durchführung einer sog. Mangelfallprüfung nach Wegfall des § 32 Abs. 4 S. 2 …
- FG München, 08.11.2018 - 10 K 2238/18
Rechtmäßigkeit der Ablehnung einer Festsetzung von Kindergeld
- FG Düsseldorf, 09.03.2018 - 14 K 2976/16
Anspruch auf Kindergeld für den schwerbehinderten Bruder als Pflegekind
- FG Baden-Württemberg, 08.11.2023 - 12 K 1322/21
Kindergeld - Befristete Auslandstätigkeit der Eltern - Versagung von Kindergeld …
- FG Nürnberg, 01.09.2017 - 2 K 851/16
Steuerpflicht der Ausgangsümsätze
- FG Rheinland-Pfalz, 15.07.2013 - 5 K 2293/12
Kindergeld vor Beginn des Studiums
- FG Bremen, 10.11.2022 - 2 K 16/21
Rechtswidrige Aufhebung einer Kindergeldfestsetzung für Unter-25-Jährigen bei …
- FG Düsseldorf, 27.07.2021 - 7 K 1179/20
Ermittlung und Festsetzung des Streitwerts in Kindergeldfällen
- FG Niedersachsen, 22.09.2017 - 12 K 61/17
Kein Kindergeldanspruch mangels einheitlicher Erstausbildung nach …
- FG Niedersachsen, 27.11.2014 - 13 K 231/14
Streitwert einer finanzgerichtlichen Klage gegen die zeitlich unbegrenzte …
- FG Sachsen, 27.02.2013 - 8 K 962/12
Kein Kindergeldanspruch nach § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 Buchst. a EStG bei objektiver …
- FG Düsseldorf, 03.05.2023 - 9 K 242/23
Gerichtliche Festsetzung des Streitwerts
- FG München, 03.02.2016 - 7 K 3320/14
Anspruch auf Kindergeld für im EU-Ausland lebende Stieftochter
- FG München, 14.07.2014 - 5 K 1655/14
Anhörungsrüge nach Erledigung der Hauptsache
- FG Bremen, 03.03.2025 - 2 K 118/24
Kindergeld - Wohnsitz der Mutter und des Kindes in der Wohnung des Vaters bei …
- FG Sachsen, 23.12.2014 - 8 K 1344/14
Von Abhilfebescheid nach Ablehnung einer Kindergeldfestsetzung und Erhebung einer …
- FG Sachsen, 16.10.2011 - 8 K 1332/11
Unzulässigkeit einer Verpflichtungsklage wegen Kindergeld nach Ergehen eines …
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Rechtsprechung
| BFH, 22.12.2011 - III R 5/07, III R 41/07 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine
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Kein Kindergeld während einer Übergangszeit von mehr als vier Monaten zwischen Schulzeit und Zivildienst - Zivildienst keine Berufsausbildung - kindesbedingte Minderung der Leistungsfähigkeit der Eltern - Gesetzesauslegung durch Analogie
- openjur.de
Kein Kindergeld während einer Übergangszeit von mehr als vier Monaten zwischen Schulzeit und Zivildienst; Zivildienst keine Berufsausbildung; kindesbedingte Minderung der Leistungsfähigkeit der Eltern; Gesetzesauslegung durch Analogie
- Bundesfinanzhof
EStG § 32 Abs 4 S 1 Nr 1, EStG § 32 Abs 4 S 1 Nr 2 Buchst a, EStG § 32 Abs 4 S 1 Nr 2 Buchst b, EStG § 32 Abs 4 S 1 Nr 2 Buchst c, SGB 3 § 16, SGB 3 § 122, GG Art 3 Abs 1
Kein Kindergeld während einer Übergangszeit von mehr als vier Monaten zwischen Schulzeit und Zivildienst - Zivildienst keine Berufsausbildung - kindesbedingte Minderung der Leistungsfähigkeit der Eltern - Gesetzesauslegung durch Analogie - rechtsinformationen.bund.de
Kein Kindergeld während einer Übergangszeit von mehr als vier Monaten zwischen Schulzeit und Zivildienst - Zivildienst keine Berufsausbildung - kindesbedingte Minderung der Leistungsfähigkeit der Eltern - Gesetzesauslegung durch Analogie
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 32 Abs 4 S 1 Nr 1 EStG 1997, § 32 Abs 4 S 1 Nr 2 Buchst a EStG 1997, § 32 Abs 4 S 1 Nr 2 Buchst b EStG 1997, § 32 Abs 4 S 1 Nr 2 Buchst c EStG 1997, § 16 SGB 3
Kein Kindergeld während einer Übergangszeit von mehr als vier Monaten zwischen Schulzeit und Zivildienst - Zivildienst keine Berufsausbildung - kindesbedingte Minderung der Leistungsfähigkeit der Eltern - Gesetzesauslegung durch Analogie - IWW
- ra.de
- rechtsportal.de
EStG § 32 Abs. 4 S. 1
Verfassungsgemäßheit des § 32 Abs. 4 S. 1 EStG hinsichtlich der Nichtberücksichtigung einer Übergangszeit von mehr als vier Monaten zwischen Schulzeit und Zivildienst bei der Gewährung von Kindergeld - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (12)
- Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)
Kein Kindergeld während einer Übergangszeit von mehr als vier Monaten zwischen Schulzeit und gesetzlichem Wehr- oder Zivildienst
- lto.de (Kurzinformation)
Zum Kindergeld - Kein Anspruch für Übergangszeit zwischen Schule und Wehr- oder Zivildienst
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Kein Kindergeld während einer Übergangszeit von mehr als vier Monaten
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Übergangszeit zwischen Schulzeit und gesetzlichem Wehr- oder Zivildienst und das Kindergeld
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Verfassungsgemäßheit des § 32 Abs. 4 S. 1 EStG hinsichtlich der Nichtberücksichtigung einer Übergangszeit von mehr als vier Monaten zwischen Schulzeit und Zivildienst bei der Gewährung von Kindergeld
- nwb.de (Kurzmitteilung)
Übergangszeit zwischen Schulzeit und gesetzlichem Wehr- oder Zivildienst I
- Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)
Kein Kindergeld während einer Übergangszeit von mehr als vier Monaten zwischen Schulzeit und gesetzlichem Wehr- oder Zivildienst
- aerztezeitung.de (Pressemeldung)
Kindergeld weg nach vier Monaten Überbrückung
- DER BETRIEB (Kurzinformation)
Kein Kindergeld während einer Übergangszeit von mehr als vier Monaten zwischen Schulzeit und gesetzlichem Wehr- oder Zivildienst
- anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)
Kein Kindergeld während einer Übergangszeit von mehr als vier Monaten zwischen Schulzeit und gesetzlichem Wehr- oder Zivildienst
- juraforum.de (Kurzinformation)
Kein Kindergeld bei Überbrückungszeiten über vier Monaten
- datenbank.nwb.de (Kurzinformation)
Kein Kindergeld während einer Übergangszeit von mehr als vier Monaten zwischen Schulzeit und gesetzlichem Wehr- oder Zivildienst
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Kinder
- Berücksichtigung von Kindern
- Volljährige Kinder
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Baden-Württemberg, 12.10.2005 - 5 K 456/03
- BFH, 22.12.2011 - III R 5/07, III R 41/07
Papierfundstellen
- BFHE 236, 137
- DB 2012, 2144
- BStBl II 2012, 678
Wird zitiert von ... (32) Zitiert selbst (18)
- BFH, 24.08.2004 - VIII R 101/03
Kindergeld: Zeitraum zwischen Beendigung der Schulzeit und Zivildienst
Auszug aus BFH, 22.12.2011 - III R 5/07
Nach dem klaren Wortlaut der Vorschrift käme bei einem Überschreiten der Übergangszeit auch keine Begünstigung für die ersten vier Monate in Betracht (vgl. BFH-Urteil vom 24. August 2004 VIII R 101/03, BFH/NV 2005, 198, m.w.N.).Rn. 18 2. Nach nochmaliger Prüfung der Rechtslage hält der Senat an der bisherigen Auffassung fest, wonach weder § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b noch Buchst. c EStG analog auf Fälle anwendbar ist, in denen --unabhängig davon, ob absehbar oder nicht-- die Übergangszeit von vier Monaten zwischen einem Ausbildungsabschnitt und der Ableistung des gesetzlichen Zivil- oder Wehrdienstes überschritten wird (BFH-Urteil in BFH/NV 2005, 198, m.w.N.;… vgl. auch Senatsbeschluss vom 7. September 2005 III B 30/05, BFH/NV 2006, 50).
Rn. 24 3. Ebenso hält der Senat an der bisherigen Rechtsprechung fest, wonach gegen die Nichtberücksichtigung von Kindern in § 32 Abs. 4 Satz 1 EStG, die sich --unabhängig davon, ob absehbar oder nicht-- in einer längeren als viermonatigen Übergangszeit zwischen einem Ausbildungsabschnitt und einer Pflichtdienstzeit befinden, keine verfassungsrechtlichen Bedenken bestehen (vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 2005, 198, m.w.N.;… Senatsbeschluss in BFH/NV 2006, 50, m.w.N.).
- BFH, 16.03.2004 - VIII R 86/02
Kindergeld: Übergangszeit zwischen Schule und Zivildienst länger als sechs Monate
Auszug aus BFH, 22.12.2011 - III R 5/07
Im Übrigen stellen die Bemühungen eines Kindes, einen Platz als Zivildienstleistender zu erhalten, grundsätzlich keine Ausbildungsplatzsuche dar, weil der Zivildienst im Allgemeinen keine Berufsausbildung darstellt (vgl. dazu BFH-Urteil vom 16. März 2004 VIII R 86/02, BFH/NV 2004, 1242).Damit bringt er zum Ausdruck, dass der Zivil- oder Wehrdienst --so im Übrigen auch die Rechtsprechung des BFH (Urteile in BFH/NV 2004, 1242, zum gesetzlichen Zivildienst; vom 15. Juli 2003 VIII R 19/02, BFHE 203, 417, BStBl II 2007, 247, zum gesetzlichen Grundwehrdienst)-- grundsätzlich keine Berufsausbildung darstellt und sich die Eltern der Pflichtdienstleistenden bei typisierender Betrachtung --was auch der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) entspricht (Urteile vom 29. November 1989 IVb ZR 16/89, Zeitschrift für das gesamte Familienrecht --FamRZ-- 1990, 394, zur Wehrpflicht; vom 1. Dezember 1993 XII ZR 150/92, FamRZ 1994, 303, zum Zivildienst; vgl. auch Beschluss des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 29. März 2004 2 BvR 1670/01, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 2004, 694)-- in keiner Unterhaltssituation mehr befinden.
Diese Lücke wäre durch eine entsprechende Anwendung des Buchst. b, nicht des Buchst. c zu schließen (vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 2004, 1242).
- BVerfG, 29.03.2004 - 2 BvR 1670/01
Verfassungsmäßigkeit der Versagung des Anspruchs auf Kindergeld für ein …
Auszug aus BFH, 22.12.2011 - III R 5/07
Damit bringt er zum Ausdruck, dass der Zivil- oder Wehrdienst --so im Übrigen auch die Rechtsprechung des BFH (…Urteile in BFH/NV 2004, 1242, zum gesetzlichen Zivildienst; vom 15. Juli 2003 VIII R 19/02, BFHE 203, 417, BStBl II 2007, 247, zum gesetzlichen Grundwehrdienst)-- grundsätzlich keine Berufsausbildung darstellt und sich die Eltern der Pflichtdienstleistenden bei typisierender Betrachtung --was auch der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) entspricht (Urteile vom 29. November 1989 IVb ZR 16/89, Zeitschrift für das gesamte Familienrecht --FamRZ-- 1990, 394, zur Wehrpflicht; vom 1. Dezember 1993 XII ZR 150/92, FamRZ 1994, 303, zum Zivildienst; vgl. auch Beschluss des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 29. März 2004 2 BvR 1670/01, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 2004, 694)-- in keiner Unterhaltssituation mehr befinden.Im Übrigen wäre zu beachten, dass bei einer Nichtberücksichtigung des S eine steuerliche Entlastung des Klägers im Rahmen des § 33a Abs. 1 EStG möglich ist (vgl. dazu BVerfG-Beschluss in HFR 2004, 694).
- BFH, 07.09.2005 - III B 30/05
Kindergeld - Übergangszeit zwischen Abitur und Grundwehrdienst
Auszug aus BFH, 22.12.2011 - III R 5/07
Rn. 18 2. Nach nochmaliger Prüfung der Rechtslage hält der Senat an der bisherigen Auffassung fest, wonach weder § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b noch Buchst. c EStG analog auf Fälle anwendbar ist, in denen --unabhängig davon, ob absehbar oder nicht-- die Übergangszeit von vier Monaten zwischen einem Ausbildungsabschnitt und der Ableistung des gesetzlichen Zivil- oder Wehrdienstes überschritten wird (…BFH-Urteil in BFH/NV 2005, 198, m.w.N.; vgl. auch Senatsbeschluss vom 7. September 2005 III B 30/05, BFH/NV 2006, 50).Rn. 24 3. Ebenso hält der Senat an der bisherigen Rechtsprechung fest, wonach gegen die Nichtberücksichtigung von Kindern in § 32 Abs. 4 Satz 1 EStG, die sich --unabhängig davon, ob absehbar oder nicht-- in einer längeren als viermonatigen Übergangszeit zwischen einem Ausbildungsabschnitt und einer Pflichtdienstzeit befinden, keine verfassungsrechtlichen Bedenken bestehen (…vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 2005, 198, m.w.N.; Senatsbeschluss in BFH/NV 2006, 50, m.w.N.).
- BVerfG, 11.01.2005 - 2 BvR 167/02
Abzug Sozialversicherungsbeiträge
Auszug aus BFH, 22.12.2011 - III R 5/07
Rn. 26 a) Bei der Überprüfung, ob eine Regelung, die eine Begünstigung gewährt, den begünstigten vom nicht begünstigten Personenkreis im Einklang mit dem allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) abgrenzt, ist nicht zu untersuchen, ob der Gesetzgeber die zweckmäßigste oder gerechteste Lösung gefunden hat, sondern nur, ob er die verfassungsrechtlichen Grenzen seiner hierbei grundsätzlich weiten Gestaltungsfreiheit eingehalten hat (BVerfG-Beschluss vom 11. Januar 2005 2 BvR 167/02, BVerfGE 112, 164, m.w.N.). - BVerfG, 28.04.1999 - 1 BvL 22/95
Rentenüberleitung II
Auszug aus BFH, 22.12.2011 - III R 5/07
Dem Gesetzgeber steht bei der Ordnung von Massenerscheinungen wie der Gewährung von Kindergeld --auch wenn er bei der Abgrenzung der Leistungsberechtigten nicht sachwidrig differenzieren darf-- ein Spielraum für generalisierende, typisierende und pauschalierende Regelungen zu (BVerfG-Urteil vom 28. April 1999 1 BvL 22, 34/95, BVerfGE 100, 59). - BGH, 06.12.1984 - IVb ZR 53/83
Verwirkung rückständigen Unterhalts
Auszug aus BFH, 22.12.2011 - III R 5/07
Es hat seinen Lebensunterhalt grundsätzlich durch eine eigene Erwerbstätigkeit (Erwerbsobliegenheit) zu sichern (z.B. BGH-Urteil vom 6. Dezember 1984 IVb ZR 53/83, BGHZ 93, 123;… Palandt/Brudermüller, Bürgerliches Gesetzbuch, 71. Aufl., § 1602 Rz 5). - BFH, 07.04.2011 - III R 24/08
Meldung als Arbeitsuchender - Ausländerrechtliche Hindernisse in der Person des …
Auszug aus BFH, 22.12.2011 - III R 5/07
Insbesondere würde eine Berücksichtigung nach § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c EStG nicht zwangsläufig daran scheitern, dass das Kind wegen des bevorstehenden Pflichtdienstes gehindert wäre, sich einer Berufsausbildung zu unterziehen (vgl. hierzu Senatsurteil vom 7. April 2011 III R 24/08, BFHE 233, 44; BFH-Urteil vom 15. Juli 2003 VIII R 79/99, BFHE 203, 94, BStBl II 2003, 843). - BFH, 15.07.2003 - VIII R 79/99
Neues zum Kindergeld: Auslegung des Begriffs der Berufsausbildung
Auszug aus BFH, 22.12.2011 - III R 5/07
Insbesondere würde eine Berücksichtigung nach § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c EStG nicht zwangsläufig daran scheitern, dass das Kind wegen des bevorstehenden Pflichtdienstes gehindert wäre, sich einer Berufsausbildung zu unterziehen (vgl. hierzu Senatsurteil vom 7. April 2011 III R 24/08, BFHE 233, 44; BFH-Urteil vom 15. Juli 2003 VIII R 79/99, BFHE 203, 94, BStBl II 2003, 843). - BFH, 09.06.1999 - VI R 143/98
Berufsausbildung von Kindern
Auszug aus BFH, 22.12.2011 - III R 5/07
Zum einen können auch zeitlich befristete Praktika oder andere Ausbildungsmaßnahmen außerhalb einer Ausbildungsordnung unter den Begriff der Berufsausbildung fallen (vgl. BFH-Urteil vom 9. Juni 1999 VI R 143/98, BFHE 189, 107, BStBl II 1999, 710). - BFH, 15.07.2003 - VIII R 78/99
Kein Kindergeldabspruch in Übergangszeit von mehr als vier Monaten zwischen einem …
- BFH, 24.01.2008 - III B 33/07
Ernsthaftes Bemühen um Ausbildungsplatz
- BFH, 15.07.2003 - VIII R 19/02
Berufsausbildung bei einem Zeitsoldaten
- BFH, 27.01.2011 - III R 57/10
Vollzeiterwerbstätigkeit eines Kindes schließt seine Berücksichtigung als …
- BFH, 15.07.2003 - VIII R 56/00
Kindergeld für arbeitsloses Kind
- BFH, 14.09.1994 - I R 136/93
Beitrittsgebiet - Bescheide über Steuerrate 1990 - Halbierung der Steuer - …
- BGH, 29.11.1989 - IVb ZR 16/89
Unterhaltsanspruch eines Wehrpflichtigen
- BGH, 01.12.1993 - XII ZR 150/92
Umfang des Unterhaltsanspruchs eines Zivildienstleistenden gegen seine Eltern
- BFH, 03.12.2019 - VIII R 34/16
Verluste aus dem entschädigungslosen Entzug von Aktien können steuerlich geltend …
Rn. 27 aa) Eine für eine Analogie erforderliche, erkennbar planwidrige Regelungslücke liegt nur vor, wenn das Gesetz, gemessen an seiner eigenen Absicht und der ihm immanenten Teleologie, unvollständig und somit ergänzungsbedürftig ist und seine Ergänzung nicht einer gesetzlich gewollten Beschränkung auf bestimmte Tatbestände widerspricht (BFH-Urteile vom 22.12.2011 - III R 5/07, BFHE 236, 137, BStBl II 2012, 678, und vom 29.08.2012 - II R 49/11, BFHE 238, 499, BStBl II 2013, 104, jeweils m.w.N.; vom 03.06.2014 - II R 45/12, BFHE 245, 374, BStBl II 2014, 806). - BFH, 03.06.2014 - II R 45/12
Steuerbefreiung für letztwillige Zuwendung eines Wohnungsrechts an …
Eine für eine Analogie erforderliche planwidrige Regelungslücke liegt nur vor, wenn das Gesetz, gemessen an seiner eigenen Absicht und der ihm immanenten Teleologie, unvollständig und somit ergänzungsbedürftig ist und seine Ergänzung nicht einer gesetzlich gewollten Beschränkung auf bestimmte Tatbestände widerspricht (BFH-Urteile vom 22. Dezember 2011 III R 5/07, BFHE 236, 137, BStBl II 2012, 678, und vom 29. August 2012 II R 49/11, BFHE 238, 499, BStBl II 2013, 104, jeweils m.w.N.). - BFH, 03.07.2014 - III R 53/13
Klageart bei Aufhebung einer Kindergeldfestsetzung; Kindergeldanspruch während …
Eine Analogie setzt eine planwidrige Unvollständigkeit des geltenden Rechts voraus (Senatsurteil vom 22. Dezember 2011 III R 5/07, BFHE 236, 137, BStBl II 2012, 678, Rz 19).Dem Gesetzgeber steht bei der Ordnung von Massenerscheinungen wie der Gewährung von Kindergeld --auch wenn er bei der Abgrenzung der Leistungsberechtigten nicht sachwidrig differenzieren darf-- ein Spielraum für generalisierende, typisierende und pauschalierende Regelungen zu (BVerfG-Urteil vom 28. April 1999 1 BvL 22, 34/95, BVerfGE 100, 59; zum Ganzen auch Senatsurteil in BFHE 236, 137, BStBl II 2012, 678, Rz 26).
Die Tatbestände des § 32 Abs. 4 Satz 1 EStG beschreiben, ohne dass es dazu des Rückgriffs auf ungeschriebene Tatbestandsmerkmale bedürfte, jeweils in typisierender Weise bestimmte Bedürftigkeitslagen, in denen Kinder trotz Volljährigkeit auf Unterhalt durch ihre Eltern angewiesen und diese dadurch in ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit gemindert sind (Senatsurteil in BFHE 236, 137, BStBl II 2012, 678, Rz 21, 28).
- BFH, 07.07.2021 - III R 40/19
Kindergeld; Zeitpunkt des Beginns und der Beendigung des Hochschulstudiums; …
Ist die maximal vier volle Monate (Senatsurteil vom 23.02.2006 - III R 82/03, BFHE 212, 476, BStBl II 2008, 702, Rz 13, m.w.N.) umfassende Dauer der Übergangsfrist überschritten, scheidet eine Berücksichtigung des Kindes auch für die ersten vier Monate aus (Senatsurteil vom 22.12.2011 - III R 5/07, BFHE 236, 137, BStBl II 2012, 678, Rz 15, m.w.N.). - BFH, 23.08.2017 - VI R 70/15
Hinweis des Finanzamts auf den Wegfall der Besteuerung nach Durchschnittssätzen - …
Die für eine Analogie erforderliche "planwidrige Unvollständigkeit des positiven Rechts" ist (nur) dort gegeben, wo das Gesetz, gemessen an seiner eigenen Absicht und der ihm immanenten Teleologie, unvollständig, also ergänzungsbedürftig ist und wo seine Ergänzung nicht etwa einer gesetzlich gewollten Beschränkung auf bestimmte Tatbestände widerspricht (BFH-Urteile vom 22. Dezember 2011 III R 5/07, BFHE 236, 137, BStBl II 2012, 678; vom 14. September 1994 I R 136/93, BFHE 175, 406, BStBl II 1995, 382). - BFH, 19.10.2017 - III R 8/17
Keine Verlängerung des Kindergeldanspruchs über die Vollendung des 25. …
Die für eine Analogie erforderliche "planwidrige Unvollständigkeit des positiven Rechts" ist (nur) dort gegeben, wo das Gesetz, gemessen an seiner eigenen Absicht und der ihm immanenten Teleologie, unvollständig, also ergänzungsbedürftig ist und wo seine Ergänzung nicht etwa einer gesetzlich gewollten Beschränkung auf bestimmte Tatbestände widerspricht (BFH-Urteile vom 22. Dezember 2011 III R 5/07, BFHE 236, 137, BStBl II 2012, 678, Rz 19; vom 14. September 1994 I R 136/93, BFHE 175, 406, BStBl II 1995, 382, Rz 21;… Senatsbeschluss in BFH/NV 2014, 1035, Rz 10).Sie zu schließen, bleibt Aufgabe des Gesetzgebers (Senatsurteil in BFHE 236, 137, BStBl II 2012, 678, Rz 19).
- BFH, 24.05.2012 - III R 25/09
Kein Kindergeld während einer Übergangszeit von mehr als vier Monaten zwischen …
NV: Die gesetzliche Ausgestaltung der Berücksichtigungstatbestände in § 32 Abs. 4 Satz 1 EStG, wonach ein Kind, das die Viermonatsfrist zwischen einem Ausbildungsabschnitt und dem Beginn eines gesetzlichen Pflichtdienstes überschreitet, während dieser Übergangszeit nicht berücksichtigt wird, ist weder lückenhaft noch verstößt sie gegen das Grundgesetz (Anschluss an die Senatsurteile vom 22. Dezember 2011 III R 5/07 und III R 41/07 sowie vom 9. Februar 2012 III R 68/10) 15 .Rn. 7 Der Senat hatte mit Einverständnis der Beteiligten das Ruhen des Verfahrens bis zur Entscheidung über die Revisionen III R 5/07 und III R 41/07 angeordnet.
Hierüber hat der Senat zwischenzeitlich mit den Urteilen vom 22. Dezember 2011 (zu III R 5/07, BFHE 236, 137 und zu III R 41/07, BFHE 236, 144) entschieden.
Zur Begründung wird auf die jüngst ergangenen --die bisherige Rechtsprechung bestätigenden-- Senatsurteile vom 22. Dezember 2011 III R 5/07 und III R 41/07 (BFHE 236, 137 und 144) sowie vom 9. Februar 2012 III R 68/10 (zur amtlichen Veröffentlichung bestimmt; www.bundesfinanzhof.de) verwiesen.
- BFH, 31.03.2014 - III B 147/13
Keine Verlängerung des Kindergeldanspruchs wegen Leistung eines freiwilligen …
Die für eine Analogie erforderliche "planwidrige Unvollständigkeit des positiven Rechts" ist (nur) dort gegeben, wo das Gesetz, gemessen an seiner eigenen Absicht und der ihm immanenten Teleologie, unvollständig, also ergänzungsbedürftig ist und wo seine Ergänzung nicht etwa einer gesetzlich gewollten Beschränkung auf bestimmte Tatbestände widerspricht (BFH-Urteile vom 22. Dezember 2011 III R 5/07, BFHE 236, 137, BStBl II 2012, 678; vom 14. September 1994 I R 136/93, BFHE 175, 406, BStBl II 1995, 382).Sie zu schließen, bleibt Aufgabe des Gesetzgebers (Senatsurteil in BFHE 236, 137, BStBl II 2012, 678).
- BFH, 24.05.2012 - III R 4/06
Wirkungsdauer der Meldung als Arbeitsuchender - Kein Kindergeld während einer …
NV: Die gesetzliche Ausgestaltung der Berücksichtigungstatbestände in § 32 Abs. 4 Satz 1 EStG, wonach ein Kind, das die Viermonatsfrist zwischen einem Ausbildungsabschnitt und dem Beginn eines gesetzlichen Pflichtdienstes überschreitet, während dieser Übergangszeit nicht berücksichtigt wird, ist weder lückenhaft noch verstößt sie gegen das Grundgesetz (Anschluss an die Senatsurteile vom 22. Dezember 2011 III R 5/07 und III R 41/07 sowie vom 9. Februar 2012 III R 68/10) 17 .Rn. 7 Der Senat hatte mit Einverständnis der Beteiligten das Ruhen des Verfahrens bis zur Entscheidung über die Revisionen III R 5/07 und III R 41/07 angeordnet.
Hierüber hat der Senat zwischenzeitlich mit den Urteilen vom 22. Dezember 2011 BFHE 236, 137 und BFHE 236, 144 entschieden.
Zur Begründung wird auf die jüngst ergangenen --die bisherige Rechtsprechung bestätigenden-- Senatsurteile in BFHE 236, 137 und in BFHE 236, 144 sowie vom 9. Februar 2012 III R 68/10 (BFHE 236, 421) verwiesen.
- BFH, 16.04.2015 - III R 54/13
Kindergeld: Beginn der Übergangszeit gemäß § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b …
Bei Überschreiten der Übergangszeit kommt eine Begünstigung auch nicht für die ersten vier Monate in Betracht (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 15. Juli 2003 VIII R 78/99, BFHE 203, 90, BStBl II 2003, 841, unter II.4.a; Senatsurteile vom 22. Dezember 2011 III R 5/07, BFHE 236, 137, BStBl II 2012, 678, Rz 15, und III R 41/07, BFHE 236, 144, BStBl II 2012, 681, Rz 21).Rn. 20 (2) Die Beschränkung der Übergangszeit gemäß § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b EStG wird gerechtfertigt durch die typisierende Annahme, dass volljährige gesunde Kinder, die längere Übergangszeiten zu überbrücken haben, während dieser Zeit eine Erwerbstätigkeit (ggf. Aushilfstätigkeit) aufnehmen und sich gegenüber ihren Eltern nicht mehr in einer Unterhaltssituation befinden (Senatsurteile in BFHE 236, 137, BStBl II 2012, 678, Rz 29, und in BFHE 236, 144, BStBl II 2012, 681, Rz 33).
- BFH, 27.09.2012 - III R 70/11
Berücksichtigung eines Zivildienstleistenden als Ausbildungsplatz suchendes Kind …
- BFH, 09.09.2020 - III R 15/20
Kindergeldanspruch bei krankheitsbedingter Unterbrechung eines …
- BFH, 09.02.2012 - III R 68/10
Kein Kindergeld während einer Übergangszeit von mehr als vier Monaten zwischen …
- BFH, 03.12.2019 - VIII R 43/18
Steuerbarkeit des Entzugs von Aktien aufgrund einer Kapitalherabsetzung auf Null …
- BFH, 29.08.2012 - II R 49/11
Keine Prozesszinsen bei Steuerherabsetzung erst nach Beendigung der …
- FG Schleswig-Holstein, 27.03.2024 - 5 K 71/23
Kein Anspruch auf Kindergeld für sechzehnmonatige Übergangszeit zwischen erster …
- FG Münster, 14.06.2022 - 13 K 745/21
Berücksichtigungsfähigkeit eines volljährigen Kindes für einen Anspruch auf …
- FG Hamburg, 22.02.2019 - 4 K 123/18
Keine Verzinsung von Erstattungen im Rahmen eines Einspruchsverfahrens - Erhebung …
- FG München, 03.05.2012 - 5 K 2572/10
Kindergeld, Meldung als Arbeitsuchender bei der Agentur für Arbeit im Inland; …
- FG München, 03.06.2016 - 1 K 848/13
Berücksichtigung negativer Einkünfte aus einer festen Einrichtung einer …
- FG Sachsen-Anhalt, 14.09.2010 - 4 K 300/08
Übergangszeit nach § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2b EStG
- FG München, 26.02.2015 - 10 K 585/14
Mangels Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthalts des Kindes im Inland während …
- FG Münster, 22.05.2014 - 9 K 5096/07
Teilwertabschreibung auf Investmentfondsanteile
- LG Potsdam, 10.04.2026 - 52 O 40/23
Alkoholfreie Spirituosenalternativen - Kein Gin ohne Promille
- FG Berlin-Brandenburg, 07.05.2013 - 8 K 8130/12
Kindergeld Eintritt der Volljährigkeit während einer fünf- statt vier-monatigen …
- FG Mecklenburg-Vorpommern, 26.04.2017 - 3 K 233/14
Finanzierung eines im Eigentum eines Elternteils stehenden Wohneigentums durch …
- BFH, 24.05.2012 - III R 59/10
Überschreiten der Übergangszeit nach § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b EStG
- BFH, 18.03.2026 - III R 20/24
Erfordernis des ernsthaften Bemühens um einen Ausbildungsplatz im Kindergeldrecht
- FG Niedersachsen, 02.03.2009 - 16 K 380/08
Bestehen eines Kindergeldanspruchs bei einer Übergangszeit zwischen einer …
- FG Baden-Württemberg, 05.06.2007 - 4 K 349/06
Kindergeldberechtigung während einer mehr als 4-monatigen Übergangsphase zwischen …
- FG München, 25.11.2014 - 12 K 1356/14
Kindergeld zwischen der Beendigung der Schulausbildung und dem Beginn des …
- FG Münster, 01.06.2011 - 11 K 3869/10
Übergangszeit bei verspätetem Wehrdienstbeginn
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