Rechtsprechung
| OLG Köln, 06.10.2003 - 16 W 35/02 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Judicialis
ZPO § 23; ; ZPO § ... 81; ; ZPO § 293; ; ZPO § 571 Abs. 1 S. 2; ; ZPO § 574 Abs. 1 Nr. 2; ; ZPO § 574 Abs. 2 Nr. 2; ; ZPO § 574 Abs. 3; ; ZPO § 793; ; ZPO § 828 Abs. 2, 2. Alt.; ; ZPO § 851 Abs. 1; ; ZPO § 882a Abs. 1; ; ZPO § 882a Abs. 2; ; ZPO § 829; ; GVG § 119 Abs. 1 Ziff. 1b; ; LuftVG § 1 Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO §§ 828 829
Verzicht auf die Immunität des Vermögens eines ausländischen Staates bei Unterwerfung unter ein Schiedsabkommen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte ; Genaue Bezeichnung der gepfändeten Forderung; Darlegungs- und Beweisführungslast der Vollstreckungsschulderin; Vollstreckungsimmunität ; Anerkennungsverfahren und Vollstreckbarkeitserklärungsverfahren ; Unterwerfung unter ...
Verfahrensgang
- KG, 16.02.2001 - 28 Sch 23/99
- AG Köln, 29.05.2002 - 288 M 6249/02
- AG Berlin-Mitte, 27.12.2002 - 34 M 5767/01
- OLG Köln, 06.10.2003 - 16 W 35/02
- KG, 03.12.2003 - 25 W 15/03
- BGH, 04.10.2005 - VII ZB 8/05
- BGH, 04.10.2005 - VII ZB 9/05
- AG Köln, 15.02.2006 - 93 K 29/06
- AG Köln, 15.02.2006 - 93 L 12/06
- LG Köln, 07.12.2006 - 22 O 410/03
- KG, 26.02.2007 - 20 Sch 1/07
- LG Köln, 24.05.2007 - 22 O 410/03
- OLG Köln, 12.07.2007 - 8 W 59/07
- OLG Köln, 06.08.2007 - 11 U 6/07
- OLG Köln, 12.09.2007 - 11 U 6/07
- BVerfG, 04.09.2008 - 2 BvR 2162/07
- LG Köln, 15.08.2009 - 7 O 136/07
- EGMR, 10.11.2009 - 30190/06
- LG Köln, 20.02.2014 - 22 O 486/10
- OLG Köln, 27.04.2017 - 18 U 49/14
Papierfundstellen
- SchiedsVZ 2004, 99
- IPRax 2004, 251
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (13)
- BVerfG, 12.04.1983 - 2 BvR 678/81
National Iranian Oil Company
Auszug aus OLG Köln, 06.10.2003 - 16 W 35/02
Die Vollstreckung ist allerdings ohne Zustimmung des fremden Staates dann unzulässig, wenn der Vermögensgegenstand im Zeitpunkt des Beginns der Vollstreckungsmaßnahme hoheitlichen Zwecken des fremden Staates diente (vgl. BVerfG, Beschluss vom 13.12.1977 - 2 BvM 1/76 - BVerfGE 46, 342; BVerfG, Beschluss vom 12.04.1983 - 2 BvR 678/81u. a. - BVerfGE 64, 1 [40];… BGH a. a. O.).Für das Vollstreckungsverfahren kann indes nichts anderes gelten, wie es in dem Beschluss vom 12.04.1983 deutlich zum Ausdruck gebracht hat, wobei es bei seiner Entscheidung auch darauf abgestellt hat, dass ein Bankguthaben einer ausländischen staatlichen Ölgesellschaft nach deutschem Recht lediglich Teil des dem Privatrecht unterstehenden staatlichen Finanzvermögens sei (BVerfGE 64, 1 [42 ff.]).
Die Vorlagevoraussetzungen bestehen zwar unabhängig davon, ob das mit der Sache befasste Gericht entsprechende Zweifel hat, bereits dann, wenn die Geltung oder Tragweite einer allgemeinen Regel des Völkerrechts objektiv zweifelhaft ist (BVerfGE 64, 1 [14].
- BVerfG, 13.12.1977 - 2 BvM 1/76
Philippinische Botschaft
Auszug aus OLG Köln, 06.10.2003 - 16 W 35/02
Die Vollstreckung ist allerdings ohne Zustimmung des fremden Staates dann unzulässig, wenn der Vermögensgegenstand im Zeitpunkt des Beginns der Vollstreckungsmaßnahme hoheitlichen Zwecken des fremden Staates diente (vgl. BVerfG, Beschluss vom 13.12.1977 - 2 BvM 1/76 - BVerfGE 46, 342; BVerfG, Beschluss vom 12.04.1983 - 2 BvR 678/81u. a. - BVerfGE 64, 1 [40];… BGH a. a. O.).Schließlich hat die Schuldnerin, an deren Darlegungs- und Beweisführungslast insoweit keine hohen Anforderungen zu stellen sind (vgl. BVerfGE 46, 342 [400]; BGH, Beschluss vom 28.05.2003 - IXa ZB 19/03 -), nachvollziehbar vorgetragen und durch Vorlage der Auskunft ihres Ministeriums für Verkehr - Staatlicher Dienst der Zivilluftfahrt - vom 18.02.2003 hinreichend glaubhaft gemacht, dass die in Betracht kommenden Ansprüche gegen die Drittschuldnerin tatsächlich entsprechend ihrer hoheitlichen Zweckbestimmung verwandt, nämlich für Zwecke der Luftfahrtverwaltung verbraucht werden (Löhne, Abführungen an Renten-, Sozial- und Krankenversicherungsfonds, Arbeitsschutz, Amortisation, Raummieten, Energie- und Kommunikationskosten, Kosten für die Bedienung und Modernisierung von Navigationsanlagen).
- BGH, 28.05.2003 - IXa ZB 19/03
Zwangsvollstreckung in diplomatischen Zwecken dienenden Grundbesitz eines fremden …
Auszug aus OLG Köln, 06.10.2003 - 16 W 35/02
Jedenfalls war die Pfändung deshalb unzulässig, weil die gepfändeten Ansprüche in dem auch insoweit maßgeblichen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Vollstreckungsmaßnahme hoheitlichen Zwecken der Schuldnerin zu dienen bestimmt waren und deshalb der Vollstreckungsimmunität unterlagen, die Schuldnerin also im vorliegenden Verfahren nicht der deutschen Gerichtsbarkeit untersteht und es deshalb an einer allgemeinen Verfahrensvoraussetzung fehlt, die auch für das Vollstreckungsverfahren zu beachten ist (vgl. BGH, Beschluss vom 28.05.2003 - IXa ZB 19/03 - BGHReport 2003, 1041 = NJW-RR 2003, 1218).Schließlich hat die Schuldnerin, an deren Darlegungs- und Beweisführungslast insoweit keine hohen Anforderungen zu stellen sind (vgl. BVerfGE 46, 342 [400]; BGH, Beschluss vom 28.05.2003 - IXa ZB 19/03 -), nachvollziehbar vorgetragen und durch Vorlage der Auskunft ihres Ministeriums für Verkehr - Staatlicher Dienst der Zivilluftfahrt - vom 18.02.2003 hinreichend glaubhaft gemacht, dass die in Betracht kommenden Ansprüche gegen die Drittschuldnerin tatsächlich entsprechend ihrer hoheitlichen Zweckbestimmung verwandt, nämlich für Zwecke der Luftfahrtverwaltung verbraucht werden (Löhne, Abführungen an Renten-, Sozial- und Krankenversicherungsfonds, Arbeitsschutz, Amortisation, Raummieten, Energie- und Kommunikationskosten, Kosten für die Bedienung und Modernisierung von Navigationsanlagen).
- BVerfG, 30.04.1963 - 2 BvM 1/62
Iranische Botschaft
Auszug aus OLG Köln, 06.10.2003 - 16 W 35/02
Abschließend entschieden hat das Bundesverfassungsgericht diese Frage zwar nur für das Erkenntnisverfahren (BVerfGE 16, 27 [62]). - BGH, 28.11.2002 - III ZR 102/02
Fehlende internationale Zuständigkeit als Revisionsgrund; Internationaler …
Auszug aus OLG Köln, 06.10.2003 - 16 W 35/02
Vorab ist es bereits zweifelhaft, ob für das vorliegende Verfahren eine internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte besteht, die trotz § 571 Abs. 1 S. 2 ZPO auch im Beschwerdeverfahren zu prüfen ist (vgl. BGH NJW 2003, 426 zu der entsprechenden Regelung in § 545 Abs. 2 ZPO für das Revisionsverfahren). - BVerfG, 11.08.1998 - 1 BvR 1270/94
Erfolglose Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit Flugsicherheitsgebühren
Auszug aus OLG Köln, 06.10.2003 - 16 W 35/02
Die für ihre Tätigkeit zu erhebenden Entgelte sind aufgrund einer öffentlich-rechtlichen Ermächtigungsgrundlage (§ 32 Abs. 1, Abs. 13 LuftVG) öffentlich-rechtlich in der Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung (LuftKostV) normiert und stellen ein Entgelt für die Inanspruchnahme der öffentlichen Verwaltung dar (so für die Flugsicherheitsgebühr BVerfG, Beschluss vom 11.08.1998 - 1 BvR 1270/94 - NVwZ 1999, 176 = DVBl. 1999, 1220), stehen also mit der Ausübung hoheitlicher Tätigkeit in einem Gegenseitigkeitsverhältnis. - BGH, 07.07.1993 - VIII ZR 103/92
Präklusion von Tatsachen bei Abrechnung eines gekündigten Factoringvertrags
Auszug aus OLG Köln, 06.10.2003 - 16 W 35/02
Der alleine in Betracht kommende Gerichtsstand des Vermögens (§ 828 Abs. 2 i. V. m. § 23 ZPO) setzt nach neuerer Ansicht voraus, dass die Partei Gegenstände besitzt, die dem Vollstreckungszugriff unterliegen (vgl. BGH NJW 1993, 2684;… Zöller/Vollkommer, ZPO 23. Auflage, § 23 Rdn. 7a), was dann nicht der Fall ist, wenn das Vermögen der sachlichen Immunität unterliegt (vgl. OLG Frankfurt OLGReport 1999, 147 = IPrax 1999, 461 = RIW 1999, 461). - KG, 16.02.2001 - 28 Sch 23/99
Auszug aus OLG Köln, 06.10.2003 - 16 W 35/02
Diesen Schiedsspruch hat das Kammergericht mit inzwischen rechtskräftigem Beschluss vom 16.02.2001 (KGReport 2001, 146 = NJOZ 2001, 727) für vollstreckbar erklärt. - BGH, 18.12.1997 - X ZR 35/95
Ansprüche einer ostdeutschen Werft gegen die Bundesrepublik Deutschland
Auszug aus OLG Köln, 06.10.2003 - 16 W 35/02
In der traditionellen Verwaltungsrechtslehre wird differenziert zwischen dem Verwaltungsvermögen als dem Vermögen, das unmittelbar bestimmten Verwaltungsaufgaben dient und dem Finanzvermögen als dem öffentliche Vermögen von Rechtsträgern, das nicht unmittelbar bestimmten Verwaltungsaufgaben dient, sondern nur mittelbar, nicht durch die Nutzung selbst, sondern durch die Erträgnisse, die es abwirft und die zur Finanzierung der Verwaltung beitragen (vgl. die Legaldefinitionen in Art. 21 Abs. 1 und Art. 22 Abs. 1 des Einigungsvertrags; BT-Drucksache 11/7760 S. 365; BGH MDR 1998, 1275; Wolf/Bachof, Verwaltungsrecht 1, 9. Auflage 1974 S. 483 f.;… Salzwedel in Erichsen, Allgemeines Verwaltungsrecht, 10. Auflage 1995, § 42 Rdn. 13). - OLG Frankfurt, 01.10.1998 - 1 U 163/96
Bestehen internationaler Gerichtszuständigkeit; Ansprüche aus Bauvertrag; Bau …
Auszug aus OLG Köln, 06.10.2003 - 16 W 35/02
Der alleine in Betracht kommende Gerichtsstand des Vermögens (§ 828 Abs. 2 i. V. m. § 23 ZPO) setzt nach neuerer Ansicht voraus, dass die Partei Gegenstände besitzt, die dem Vollstreckungszugriff unterliegen (vgl. BGH NJW 1993, 2684;… Zöller/Vollkommer, ZPO 23. Auflage, § 23 Rdn. 7a), was dann nicht der Fall ist, wenn das Vermögen der sachlichen Immunität unterliegt (vgl. OLG Frankfurt OLGReport 1999, 147 = IPrax 1999, 461 = RIW 1999, 461). - AG Köln, 29.05.2002 - 288 M 6249/02
Vollstreckung in eine hoheitliche Forderung durch Pfändung von Ansprüchen aus " …
- OLG Frankfurt, 26.09.2002 - 26 W 101/02
Zwangsvollstreckung/Erinnerung gegen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss
- KG, 16.10.1973 - 1 W 744/73
- BGH, 01.10.2009 - VII ZB 37/08
Vollstreckungsimmunität hinsichtlich zustehender Forderungen eines ausländischen …
Ob ein Handeln oder ein Vermögenswert als hoheitlich zu qualifizieren ist, entscheidet sich, soweit keine Kriterien im Völkerrecht vorhanden sind (wie z.B. im Falle eines Botschaftsgegenstandes), grundsätzlich nach der jeweiligen nationalen Rechtsordnung (lex fori) (OLG Köln, IPRax 2004, 251, 254; Dutta, IPRax 2007, 109, 110 f.;… Dahm/Delbrück/Wolfrum, Völkerrecht Band I/1, 2. Aufl. § 73 II.2.;… Linke, Internationales Zivilprozessrecht, 4. Aufl., Rdn. 76; Weller, Rpfleger 2006, 364, 368; differenzierend Stein, IPRax 1984, 179, 182; a.A. Gramlich, NJW 1981, 2618, 2619).Nach zutreffender, aber umstrittener Auffassung sind die von der Rechtsprechung zum Schutz diplomatisch und konsularisch genutzter Gegenstände verringerten Anforderungen an die Darlegungs- und Beweislast auch auf sonst hoheitlich genutzte Gegenstände und Vermögenswerte einer an der Staatenimmunität teilhabenden kulturellen Einrichtung auszudehnen (vgl. OLG Köln, IPRax 2004, 251, 254; LG Frankfurt/M., RIW 2001, 308;… Lange, Internationale Rechts- und Forderungspfändung, 2004, S. 85 ff.;… Damian, Staatenimmunität und Gerichtszwang, 1985, S. 176 f.; Habscheid, BerDGVR 8 (1968), 159, 267; Weller, Rpfleger 2006, 364, 368; offengelassen BVerfG, BVerfGE 46, 342, 402; a.A. Dutta, IPRax 2007, 109, 111; Kröll, IPRax 2004, 223, 227;… Albert, Völkerrechtliche Immunität ausländischer Staaten gegen Gerichtszwang, 1984, S. 286 f., wonach in solchen Fällen die allgemeinen Anforderungen an die Darlegungs- und Beweislast gelten sollen).
- OLG Köln, 18.03.2008 - 22 U 98/07
Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung der "Russen- Siedlung" in Köln zulässig
Dass weitere Vermögenswerte der Schuldnerin aufgrund der Tatsache, dass sie hoheitlichen Aufgaben der Schuldnerin zu dienen bestimmt sind, der Vollstreckung durch den Beklagten entzogen sind, beruht nicht auf eigenen Maßnahmen der Schuldnerin, sondern auf den nach Art. 25 GG maßgeblichen allgemeinen Regeln des Völkerrechts, wonach die Vollstreckung in derartige Vermögenswerte eines fremden Staates ohne seine Zustimmung wegen deren Vollstreckungsimmunität nicht zulässig ist (vgl. OLG Köln, NJOZ 2004, 788).Mangels entsprechender Kriterien im Völkerrecht ist die Abgrenzung, ob der hoheitliche oder nicht hoheitliche Bereich staatlicher Tätigkeit betroffen ist, im Normalfall nach der jeweiligen nationalen Rechtsordnung vorzunehmen (vgl. OLG Köln, OLGR Köln 2004, 109, zit. nach juris RN 20).
- BGH, 04.07.2013 - VII ZB 63/12
Zwangsvollstreckungsverfahren: Vollstreckungsimmunität für auf Konten bei der …
Hinsichtlich der Annahme eines Verzichts auf die Vollstreckungsimmunität ist Zurückhaltung geboten (BGH, Beschluss vom 4. Oktober 2005 - VII ZB 9/05, NJW-RR 2006, 198, 200; OLG Köln, IPRax 2004, 251, 254 f.).
- OLG Frankfurt, 24.05.2007 - 26 W 51/07
Vollstreckungsimmunität bei der Zwangsvollstreckung aus gerichtlichen Titeln …
Vertretungsbehörde der Schuldnerin ist jedoch - wie in dem Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 04.10.2005 (Az.: VII ZB 8/05) zutreffend vermerkt - das administrative Büro des Präsidenten der Russischen Förderation (vgl. auch OLG Köln, Beschluss vom 06.10.2003 - 16 W 35/02, insbes. Seite 5).Demgegenüber wird auch die Regel befürwortet, die Beweislast sei dem fremden Staat aufzuerlegen (v. Schönfeld, NJW 1986, 2980, 2982; OLG Köln Beschluss vom 06.10.2003 - 16 W 35/02, Seite 11 mit Anm. Kröll, IPrax 2004, 223, 226; wohl auch OLG Frankfurt am Main NJW 1981, 2650, 2651).
- BGH, 04.07.2013 - VII ZB 30/12
Zwangsvollstreckungsverfahren: Vollstreckungsimmunität für auf Konten bei der …
Hinsichtlich der Annahme eines Verzichts auf die Vollstreckungsimmunität ist Zurückhaltung geboten (BGH, Beschluss vom 4. Oktober 2005 - VII ZB 9/05, NJW-RR 2006, 198, 200; OLG Köln, IPRax 2004, 251, 254 f.). - LG Köln, 15.08.2009 - 7 O 136/07
Internat. Gesellschaftsrecht - Keine Zwangsvollstreckung in fremde Ansprüche
Dass weitere Vermögenswerte der Schuldnerin aufgrund der Tatsache, dass sie hoheitlichen Aufgaben der Schuldnerin zu dienen bestimmt sind, der Vollstreckung durch den Beklagten entzogen sind, beruht nicht auf eigenen Maßnahmen der Schuldnerin, sondern auf den nach Art. 25 GG maßgeblichen allgemeinen Regeln des Völkerrechts, wonach die Vollstreckung in derartige Vermögenswerte eines fremden Staates ohne seine Zustimmung wegen deren Vollstreckungsimmunität nicht zulässig ist (vgl. OLG Köln, NJOZ 2004, 788). - OLG Köln, 18.03.2008 - 22 U 99/07
Klage eines unitarischen Einheitsunternehmens nach russischem Recht auf Zahlung …
Dass weitere Vermögenswerte der Schuldnerin aufgrund der Tatsache, dass sie hoheitlichen Aufgaben der Schuldnerin zu dienen bestimmt sind, der Vollstreckung durch den Beklagten entzogen sind, beruht nicht auf eigenen gläubigerbenachteiligenden Maßnahmen der Schuldnerin, sondern auf den nach Art. 25 GG maßgeblichen allgemeinen Regeln des Völkerrechts, wonach die Vollstreckung in derartige Vermögenswerte eines fremden Staates ohne seine Zustimmung wegen deren Vollstreckungsimmunität nicht zulässig ist (vgl. OLG Köln, NJOZ 2004, 788). - LG Hagen, 16.01.2008 - 3 T 377/07
Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses gegenüber der Russischen …
Es ist zu differenzieren zwischen dem Verwaltungsvermögen als dem Vermögen, das unmittelbar bestimmten Verwaltungsaufgaben dient, und dem Finanzvermögen als dem Vermögen von Rechtsträgern, das nicht unmittelbar bestimmten Verwaltungsaufgaben dient, sondern nur mittelbar, nicht durch die Nutzung selbst, sondern durch die Erträgnisse, die es abwirft und die zur Finanzierung der Verwaltung beitragen (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 6. Oktober 2003 in dem Verfahren 16 W 35/02). - LG Hagen, 16.01.2008 - 3 T 377/07 T 405/07 Es ist zu differenzieren zwischen dem Verwaltungsvermögen als dem Vermögen, das unmittelbar bestimmten Verwaltungsaufgaben dient, und dem Finanzvermögen als dem Vermögen von Rechtsträgern, das nicht unmittelbar bestimmten Verwaltungsaufgaben dient, sondern nur mittelbar, nicht durch die Nutzung selbst, sondern durch die Erträgnisse, die es abwirft und die zur Finanzierung der Verwaltung beitragen (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 6. Oktober 2003 in dem Verfahren 16 W 35/02).
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Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 07.04.2003 - I-3 W 91/03 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Judicialis
EuGVVO Art. 41; ; EuGVVO Art. 53; ; EuGVVO Art. 54; ; ZPO § 572 Abs. 3
- riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Vollstreckbarerklärung eines österreichischen Zahlungsbefehls ohne Zustellung eines verfahrenseinleitenden Schriftstücks
- rechtsportal.de
Erteilung der Vollstreckungsklausel für österreichischen Zahlungsbefahl - Nachweis der Zustellung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Klauselerteilung für einen österreichischen Zahlungsbefehl; Nachweis über eine ordnungemäße Zustellung des verfahrenseinleitenden Schriftstücks im erstinstanzlichen Verfahren
Verfahrensgang
- LG Düsseldorf, 24.02.2003 - 13 O 61/03
- OLG Düsseldorf, 07.04.2003 - I-3 W 91/03
Papierfundstellen
- MDR 2004, 54
- BB 2003, 622
- IPRax 2004, 251
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