Weitere Entscheidung unten: BFH, 14.04.2011

Rechtsprechung
   BFH, 14.04.2011 - IV R 46/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,685
BFH, 14.04.2011 - IV R 46/09 (https://dejure.org/2011,685)
BFH, Entscheidung vom 14.04.2011 - IV R 46/09 (https://dejure.org/2011,685)
BFH, Entscheidung vom 14. April 2011 - IV R 46/09 (https://dejure.org/2011,685)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,685) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (14)

  • lexetius.com

    Ein Windpark besteht aus mehreren selbständigen Wirtschaftsgütern, deren betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer grundsätzlich einheitlich zu schätzen ist - Abgrenzung selbständiges Wirtschaftsgut unselbständiger Teil eines anderen verbundenen Wirtschaftsguts - Keine Anwendung ...

  • openjur.de

    Ein Windpark besteht aus mehreren selbständigen Wirtschaftsgütern, deren betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer grundsätzlich einheitlich zu schätzen ist; Abgrenzung selbständiges Wirtschaftsgut unselbständiger Teil eines anderen verbundenen Wirtschaftsguts; Keine Anwendung ...

  • Bundesfinanzhof

    EStG § 5 Abs 1 S 1, EStG § 6 Abs 1 Nr 1, EStG § 7 Abs 1 S 2, EStG § 5 Abs 1 S 1, EStG § 6 Abs 1 Nr 1, EStG § 7 Abs 1 S 2, HGB § 252 Abs 1 Nr 3, BewG § 68 Abs 2 S 1 Nr 2
    Ein Windpark besteht aus mehreren selbständigen Wirtschaftsgütern, deren betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer grundsätzlich einheitlich zu schätzen ist - Abgrenzung selbständiges Wirtschaftsgut unselbständiger Teil eines anderen verbundenen Wirtschaftsguts - Keine Anwendung ...

  • Bundesfinanzhof

    Ein Windpark besteht aus mehreren selbständigen Wirtschaftsgütern, deren betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer grundsätzlich einheitlich zu schätzen ist - Abgrenzung selbständiges Wirtschaftsgut unselbständiger Teil eines anderen verbundenen Wirtschaftsguts - Keine Anwendung ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 5 Abs 1 S 1 EStG 1997, § 6 Abs 1 Nr 1 EStG 1997, § 7 Abs 1 S 2 EStG 1997, § 5 Abs 1 S 1 EStG 2002, § 6 Abs 1 Nr 1 EStG 2002
    Ein Windpark besteht aus mehreren selbständigen Wirtschaftsgütern, deren betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer grundsätzlich einheitlich zu schätzen ist - Abgrenzung selbständiges Wirtschaftsgut unselbständiger Teil eines anderen verbundenen Wirtschaftsguts - Keine Anwendung ...

  • IWW
  • Betriebs-Berater

    Abschreibung von Windparks

  • rewis.io

    Ein Windpark besteht aus mehreren selbständigen Wirtschaftsgütern, deren betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer grundsätzlich einheitlich zu schätzen ist - Abgrenzung selbständiges Wirtschaftsgut unselbständiger Teil eines anderen verbundenen Wirtschaftsguts - Keine Anwendung ...

  • ra.de
  • rewis.io

    Ein Windpark besteht aus mehreren selbständigen Wirtschaftsgütern, deren betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer grundsätzlich einheitlich zu schätzen ist - Abgrenzung selbständiges Wirtschaftsgut unselbständiger Teil eines anderen verbundenen Wirtschaftsguts - Keine Anwendung ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HGB § 252 Abs. 1 Nr. 3; EStG § 5 Abs. 1 S. 1
    Windkraftanlage mit dazugehörigem Transformator und verbindender Verkabelung als zusammengesetztes Wirtschaftsgut; Behandlung einer mehrere Windkraftanlagen verbindenden Verkabelung der Transformatoren zum Stromnetz zusammen mit der Übergabestation als zusammengesetztes ...

  • datenbank.nwb.de

    Ein Windpark besteht aus mehreren selbständigen Wirtschaftsgütern, deren betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer grundsätzlich einheitlich zu schätzen ist

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Abschreibung von Windparks

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (12)

  • Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)

    Abschreibung von Windparks

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Abschreibung von Windparks

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    In einem Windpark betriebene Windkraftanlagen sind mit dem dazugehörigen Transformator nebst der verbindenden Verkabelung ein zusammengesetztes Wirtschaftsgut; Windkraftanlage mit dazugehörigem Transformator und verbindender Verkabelung als zusammengesetztes ...

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zur Abschreibung von Windparks

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Abschreibung von Windparks

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Windpark besteht aus mehreren selbständigen Wirtschaftsgütern

  • Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)

    Abschreibung von Windparks

  • axisrechtsanwaelte.de PDF (Kurzinformation)

    Geschlossene Fondsbeteiligungen

  • buchstelle-lage.de (Kurzinformation)

    Windpark besteht aus mehreren selbstständigen Wirtschaftsgütern

  • DER BETRIEB (Kurzinformation)

    Abschreibung von Windparks

  • deloitte-tax-news.de (Kurzinformation)

    Ein Windpark ist einheitlich abzuschreiben

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Einheitliche Abschreibung für Wirtschaftsgüter eines Windparks

Besprechungen u.ä. (3)

  • publicus-boorberg.de (Entscheidungsbesprechung)

    Atomisierung von Windkrafträdern - BFH-Rechtsprechung zu Abschreibungen und Betriebsausgabenabzug (Nicole Fröhlich)

  • handelsblatt.com (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Der Bundesfinanzhof und die IFRS

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Die Energiewende hat den BFH erreicht: Wie sind Windkraftanlagen abzuschreiben? (IBR 2011, 436)

In Nachschlagewerken

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 233, 214
  • BB 2011, 1648
  • DB 2011, 1489
  • BStBl II 2011, 696
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (22)

  • BFH, 26.07.1991 - VI R 82/89

    PKW - Anschaffungskosten - Nutzungsdauer - Jahresfahrleistung

    Auszug aus BFH, 14.04.2011 - IV R 46/09
    Maßgebend für die Bestimmung der Nutzungsdauer ist nicht die Dauer der betrieblichen Nutzung durch den einzelnen Steuerpflichtigen, sondern die objektive Nutzbarkeit eines Wirtschaftsguts unter Berücksichtigung der besonderen betriebstypischen Beanspruchung (BFH-Urteile vom 26. Juli 1991 VI R 82/89, BFHE 165, 378, BStBl II 1992, 1000, und vom 19. November 1997 X R 78/94, BFHE 184, 522, BStBl II 1998, 59, jeweils m.w.N.).

    Entsprechen sich die wirtschaftliche und technische Nutzungsdauer nicht, können sich die Steuerpflichtigen auf die für sie günstigere Alternative berufen (BFH-Urteile vom 2. Dezember 1977 III R 58/75, BFHE 124, 172, BStBl II 1978, 164, und in BFHE 165, 378, BStBl II 1992, 1000, jeweils m.w.N.).

    d) Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer bzw. die Gesamtnutzungsdauer des Wirtschaftsguts ist nach den Gegebenheiten des konkreten Betriebs bzw. nach den tatsächlichen Verhältnissen beim einzelnen Steuerpflichtigen unter Abwägung aller Umstände des Einzelfalls zu schätzen (BFH-Urteile in BFHE 165, 378, BStBl II 1992, 1000, und in BFHE 184, 522, BStBl II 1998, 59).

    Sie haben zunächst die Vermutung der Richtigkeit für sich, sind aber für die Gerichte nicht bindend (BFH-Beschluss vom 4. Juli 2002 IV B 44/02, BFH/NV 2002, 1559, und BFH-Urteil in BFHE 165, 378, BStBl II 1992, 1000).

    Dies gilt allerdings dann nicht, wenn die Anwendung der AfA-Tabelle im Regelfall zu einer offensichtlich unzutreffenden Besteuerung führen würde (BFH-Urteil in BFHE 165, 378, BStBl II 1992, 1000).

  • BFH, 19.11.1997 - X R 78/94

    Betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer

    Auszug aus BFH, 14.04.2011 - IV R 46/09
    Maßgebend für die Bestimmung der Nutzungsdauer ist nicht die Dauer der betrieblichen Nutzung durch den einzelnen Steuerpflichtigen, sondern die objektive Nutzbarkeit eines Wirtschaftsguts unter Berücksichtigung der besonderen betriebstypischen Beanspruchung (BFH-Urteile vom 26. Juli 1991 VI R 82/89, BFHE 165, 378, BStBl II 1992, 1000, und vom 19. November 1997 X R 78/94, BFHE 184, 522, BStBl II 1998, 59, jeweils m.w.N.).

    Ist ein Wirtschaftsgut zwar nicht mehr entsprechend der ursprünglichen Zweckbestimmung nutzbar, hat es aber wegen seiner Nutzbarkeit für andere noch einen erheblichen Verkaufswert, ist es auch für den Unternehmer wirtschaftlich noch nicht verbraucht (BFH-Urteil in BFHE 184, 522, BStBl II 1998, 59).

    d) Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer bzw. die Gesamtnutzungsdauer des Wirtschaftsguts ist nach den Gegebenheiten des konkreten Betriebs bzw. nach den tatsächlichen Verhältnissen beim einzelnen Steuerpflichtigen unter Abwägung aller Umstände des Einzelfalls zu schätzen (BFH-Urteile in BFHE 165, 378, BStBl II 1992, 1000, und in BFHE 184, 522, BStBl II 1998, 59).

    Die Umstände, die zu einer kürzeren wirtschaftlichen Nutzungsdauer führen, sind auch greifbar im Sinne der Rechtsprechung (vgl. BFH-Urteil in BFHE 184, 522, BStBl II 1998, 59).

  • BFH, 25.05.2000 - III R 20/97

    Investitionszulage für Satellitenempfangsanlagen

    Auszug aus BFH, 14.04.2011 - IV R 46/09
    Hiervon ist in der Regel auszugehen, wenn einem Gegenstand ohne einen anderen bzw. ohne andere Gegenstände schon aus rein technischen Gründen allein keine Nutzbarkeit zukommt (BFH-Urteil vom 25. Mai 2000 III R 20/97, BFHE 192, 191, BStBl II 2001, 365).

    Insoweit sind die einzelnen WKA einschließlich des Kompakttransformators sowie interner Verkabelung vergleichbar mit einer Satellitenempfangsanlage, deren einzelne Komponenten (Satelliten-Empfänger [Antennen], Verstärker- und Verteileranlagen sowie Verbindungskabel und einzelne Abnahmedosen je Wohnung) der BFH nach deren Zusammenfügung ebenfalls als einheitliches Wirtschaftsgut beurteilt hat (BFH-Urteil in BFHE 192, 191, BStBl II 2001, 365).

  • BFH, 02.12.1977 - III R 58/75

    Keine AfA und keine Investitionszulage für Gemälde anerkannter Meister

    Auszug aus BFH, 14.04.2011 - IV R 46/09
    Entsprechen sich die wirtschaftliche und technische Nutzungsdauer nicht, können sich die Steuerpflichtigen auf die für sie günstigere Alternative berufen (BFH-Urteile vom 2. Dezember 1977 III R 58/75, BFHE 124, 172, BStBl II 1978, 164, und in BFHE 165, 378, BStBl II 1992, 1000, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 15.02.2001 - III R 130/95

    Investitionszulage - Mietvertrag - Telekommunikationsanlagen - Kauf -

    Auszug aus BFH, 14.04.2011 - IV R 46/09
    Insoweit muss es bei dem Grundsatz verbleiben, dass derjenige, der eine von den AfA-Tabellen abweichende Nutzungsdauer geltend macht, entsprechende Gründe substantiiert vorzutragen hat (BFH-Urteile vom 8. November 1996 VI R 29/96, BFH/NV 1997, 288, und vom 15. Februar 2001 III R 130/95, BFH/NV 2001, 1041; Urteile des FG Köln vom 27. November 2007  8 K 3037/06, Entscheidungen der Finanzgerichte 2008, 836, und des Niedersächsischen FG vom 29. Januar 2009  10 K 333/07, juris).
  • BFH, 04.07.2002 - IV B 44/02

    Vermietung von Flugzeugen; Abgrenzung Vermögensverwaltung - Gewerbebetrieb

    Auszug aus BFH, 14.04.2011 - IV R 46/09
    Sie haben zunächst die Vermutung der Richtigkeit für sich, sind aber für die Gerichte nicht bindend (BFH-Beschluss vom 4. Juli 2002 IV B 44/02, BFH/NV 2002, 1559, und BFH-Urteil in BFHE 165, 378, BStBl II 1992, 1000).
  • BFH, 27.04.1999 - III R 21/96

    Haftung bei Subventionsbetrug

    Auszug aus BFH, 14.04.2011 - IV R 46/09
    Das Fehlen ausreichender Feststellungen stellt regelmäßig einen materiell-rechtlichen Mangel dar, der grundsätzlich --auch ohne Rüge-- zur Aufhebung der Vorentscheidung führt (BFH-Urteil vom 27. April 1999 III R 21/96, BFHE 189, 255, BStBl II 1999, 670, m.w.N.).
  • BFH, 02.06.1971 - III R 18/70

    Umspannwerk eines Elektrizitätsunternehmens - Äußere Einfriedigung - Bestandteile

    Auszug aus BFH, 14.04.2011 - IV R 46/09
    Angesichts dessen bedarf es keiner Entscheidung, ob die Zuwegung im Streitfall eine Betriebsvorrichtung i.S. des § 68 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 des Bewertungsgesetzes darstellt (vgl. dazu BFH-Urteile vom 2. Juni 1971 III R 18/70, BFHE 102, 560, BStBl II 1971, 673, und vom 19. Februar 1974 VIII R 20/73, BFHE 113, 397, BStBl II 1975, 20), für die auch eine AfA in fallenden Jahresbeträgen (degressive Abschreibung) vorgenommen werden könnte.
  • BFH, 08.11.1996 - VI R 29/96

    Abschreibungsdauer bei Personalcomputern

    Auszug aus BFH, 14.04.2011 - IV R 46/09
    Insoweit muss es bei dem Grundsatz verbleiben, dass derjenige, der eine von den AfA-Tabellen abweichende Nutzungsdauer geltend macht, entsprechende Gründe substantiiert vorzutragen hat (BFH-Urteile vom 8. November 1996 VI R 29/96, BFH/NV 1997, 288, und vom 15. Februar 2001 III R 130/95, BFH/NV 2001, 1041; Urteile des FG Köln vom 27. November 2007  8 K 3037/06, Entscheidungen der Finanzgerichte 2008, 836, und des Niedersächsischen FG vom 29. Januar 2009  10 K 333/07, juris).
  • FG Köln, 27.11.2007 - 8 K 3037/06

    Bemessung der Absetzungen für Abnutzung (AfA ) einer Windkraftanlage unter der

    Auszug aus BFH, 14.04.2011 - IV R 46/09
    Insoweit muss es bei dem Grundsatz verbleiben, dass derjenige, der eine von den AfA-Tabellen abweichende Nutzungsdauer geltend macht, entsprechende Gründe substantiiert vorzutragen hat (BFH-Urteile vom 8. November 1996 VI R 29/96, BFH/NV 1997, 288, und vom 15. Februar 2001 III R 130/95, BFH/NV 2001, 1041; Urteile des FG Köln vom 27. November 2007  8 K 3037/06, Entscheidungen der Finanzgerichte 2008, 836, und des Niedersächsischen FG vom 29. Januar 2009  10 K 333/07, juris).
  • BFH, 19.02.1974 - VIII R 20/73

    Bodenbefestigung ist in der Regel keine Betriebsvorrichtung

  • FG Niedersachsen, 29.01.2009 - 10 K 333/07

    Bestimmung des Abschreibungszeitraums der von einer Kommanditgesellschaft (KG)

  • BFH, 07.08.2000 - GrS 2/99

    Keine phasengleiche Aktivierung von Dividendenansprüchen

  • BFH, 22.11.1988 - VIII R 62/85

    Passivierungsverbot für Verbindlichkeiten bei fehlender wirtschaftlicher

  • BFH, 26.11.1973 - GrS 5/71

    Keine gesonderte AfA für Heizungs- und Fahrstuhlanlagen usw. bei Gebäuden des

  • BFH, 05.06.2008 - IV R 67/05

    Der einzelne (Baum-)Bestand als nicht abnutzbares Wirtschaftsgut eines

  • BFH, 25.03.1988 - III R 96/85

    1. Zeitnahes Ausfüllen des Vordrucks zum Nachweis von Bewirtungskosten - 2.

  • BFH, 14.04.2011 - IV R 52/10

    Inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 14. 2. 2011 IV R 46/09 - Ein Windpark besteht

  • BFH, 09.08.2001 - III R 30/00

    Wohneigentumsförderung bei wirtschaftlichem Eigentum

  • BFH, 21.07.1998 - III R 110/95

    Geringwertige Wirtschaftsgüter bei Schreibtischkombination

  • BFH, 07.09.2000 - III R 71/97

    Geringwertige Wirtschaftsgüter im Notfallkoffer eines Arztes

  • FG Rheinland-Pfalz, 06.05.2010 - 1 K 2037/07

    Gesamtanlage einer Windenergieanlage kein einziges einheitliches Wirtschaftsgut -

  • BFH, 03.08.2016 - IX R 14/15

    Zur steuerlichen Abziehbarkeit von Aufwendungen für die Erneuerung einer

    Ist Letzteres dadurch bestimmt, dass die Gegenstände für sich allein betrachtet unvollständig erscheinen oder gar ein Gegenstand ohne den/die anderen ein negatives Gepräge hat, ist regelmäßig von einem einheitlichen Wirtschaftsgut auszugehen (vgl. BFH-Urteile vom 14. April 2011 IV R 46/09, BFHE 233, 214, BStBl II 2011, 696; vom 9. August 2001 III R 30/00, BFHE 196, 442, BStBl II 2001, 842; vom 28. September 1990 III R 178/86, BFHE 162, 177, BStBl II 1991, 187; jeweils m.w.N.).
  • FG Münster, 28.06.2018 - 6 K 845/15

    Betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer - Betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer einer

    Nach dem Grundsatz der Einzelbewertung in § 252 Abs. 1 Nr. 3 des Handelsgesetzbuchs, der nach § 5 Abs. 1 Satz 1 EStG auch in der Steuerbilanz zu beachten ist, sind die Wirtschaftsgüter (Vermögensgegenstände) einzeln anzusetzen und zu bewerten (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 14.04.2011 IV R 46/09 BFHE 233, 214, BStBl II 2011, 696, und vom 22.11.1988 VIII R 62/85, BFHE 155, 322, BStBl II 1989, 359).

    Des Weiteren muss das Wirtschaftsgut in einem eigenen, selbständigen Nutzungs- und Funktionszusammenhang stehen und entsprechend in Erscheinung treten (vgl. u.a. BFH in BFHE 233, 214, BStBl II 2011, 696; BFH-Urteil vom 05.06.2008 IV R 67/05, BFHE 222, 265, BStBl 2008, 960, unter II.1.c der Gründe, zum Baumbestand als Wirtschaftsgut).

    Ist Letzteres dadurch bestimmt, dass die Gegenstände für sich allein betrachtet unvollständig erscheinen oder gar ein Gegenstand ohne den/die anderen ein negatives Gepräge hat, ist regelmäßig von einem einheitlichen Wirtschaftsgut auszugehen (BFH in BFHE 233, 214, BStBl II 2011, 696, und BFH-Urteil vom 09.08.2001 III R 30/00, BFHE 196, 442, BStBl II 2001, 842, m.w.N.).

    Eine Verbindung, die eine fortbestehende selbständige Bewertbarkeit ausschließt, ist im Allgemeinen anzunehmen, wenn Wirtschaftsgüter über die einheitliche Zweckbestimmung durch den Steuerpflichtigen in seinem Betrieb hinaus durch eine technische Verbindung oder "Verzahnung" in der Weise verflochten sind, dass durch die Abtrennung eines der Teile entweder für den zu beurteilenden einzelnen Gegenstand oder für das Wirtschaftsgut, aus dem er herausgetrennt wurde, die Nutzbarkeit für den Betrieb verloren geht (BFH in BFHE 233, 214, BStBl II 2011, 696, und BFH-Urteil vom 21.07.1998 III R 110/95, BFHE 186, 572, BStBl II 1998, 789, m.w.N.).

    Hiervon ist in der Regel auszugehen, wenn einem Gegenstand ohne einen anderen bzw. ohne andere Gegenstände schon aus rein technischen Gründen allein keine Nutzbarkeit zukommt (BFH in BFHE 233, 214, BStBl II 2011, 696, und BFH-Urteil vom 25.08.2000 III R 20/97, BFHE 192, 191, BStBl II 2001, 365).

    Diese "Zweckeinheit" ist lediglich ein Indiz dafür, dass eine Zusammenfassung der betreffenden Gegenstände in Betracht kommen kann (BFH in BFHE 233, 214, BStBl II 2011, 696).

    Der BFH sah in seinem Urteil vom 14.04.2011 - Aktenzeichen IV R 46/09 (veröffentlicht in BFHE 233, 214, BStBl II 2011, 696: zu Windkraftanlage) - den Transformator als unselbständiges Wirtschaftsgut an und ordnete diesen dem Wirtschaftsgut "Windkraftanlage" zu.

    Aus dem Grundsatz der Einzelbewertung für das selbständige Wirtschaftsgut folgt, dass es nur eine einheitliche Nutzungsdauer haben kann (BFH in BFHE 233, 214, BStBl II 2011, 696; BFH-Urteil vom 25.03.1988 III R 96/85, BFHE 153, 119, BStBl II 1988, 655, unter 1.c; Beschluss des Großen Senats des BFH vom 26.11.1973 GrS 5/71, BFHE 111, 242, BStBl II 1974, 132, unter II.2.c).

    Maßgebend ist die Nutzungsdauer des Teils, welches dem Wirtschaftsgut das Gepräge gibt (BFH in BFHE 233, 214, BStBl II 2011, 696; ebenso Kulosa in Schmidt, EStG, 37. Aufl. 2018, § 7 Rz 161).

    Maßgebend für die Bestimmung der Nutzungsdauer ist nicht die Dauer der betrieblichen Nutzung durch den einzelnen Steuerpflichtigen, sondern die objektive Nutzbarkeit eines Wirtschaftsguts unter Berücksichtigung der besonderen betriebstypischen Beanspruchung (BFH in BFHE 233, 214, BStBl II 2011, 696; BFH-Urteile vom 26.07.1991 VI R 82/89, BFHE 165, 378, BStBl II 1992, 1000, und vom 19.11.1997 X R 78/94, BFHE 184, 522, BStBl II 1998, 59, jeweils m.w.N.).

    Entsprechen sich die wirtschaftliche und technische Nutzungsdauer nicht, können sich die Steuerpflichtigen auf die für sie günstigere Alternative berufen (BFH in BFHE 233, 214, BStBl II 2011, 696; BFH-Urteile vom 02.12.1977 III R 58/75, BFHE 124, 172, BStBl II 1978, 164, und in BFHE 165, 378, BStBl II 1992, 1000, jeweils m.w.N.).

    Dies gilt allerdings dann nicht, wenn die Anwendung der AfA-Tabelle im Regelfall zu einer offensichtlich unzutreffenden Besteuerung führen würde (BFH in BFHE 233, 214, BStBl II 2011, 696; BFH-Urteil in BFHE 165, 378, BStBl II 1992, 1000).

    Soweit die nicht prägenden, unselbständigen Komponenten der Biogasanlage eine längere oder kürzere Nutzungsdauer als 10 Jahre aufweisen, sind diese für die Ermittlung der Nutzungsdauer und der Berechnung der AfA-Beträge nicht zu berücksichtigen, da nach der Rechtsprechung des BFH - wie bereits dargestellt - die Nutzungsdauer des Teils maßgebend ist, welches dem Wirtschaftsgut das Gepräge gibt (vgl. Punkt A.II.1; BFH in BFHE 233, 214, BStBl II 2011, 696).

  • BFH, 01.02.2012 - I R 57/10

    Abschreibungsbeginn bei Windkraftanlagen - Übergang des wirtschaftlichen

    Bei einem Windpark stellt einerseits jede einzelne Windkraftanlage einschließlich des dazugehörigen Transformators sowie der verbindenden Verkabelung, andererseits die externe Verkabelung sowie die Zuwegung im Regelfall ein jeweils eigenständiges Wirtschaftsgut dar (Bestätigung des BFH-Urteils vom 14. April 2011 IV R 46/09, BFHE 233, 214, BStBl II 2011, 696).

    Der BFH hat hierzu mit Urteil vom 14. April 2011 IV R 46/09 (BFHE 233, 214, BStBl II 2011, 696) entschieden, dass jede WKA mit dem dazugehörigen Transformator nebst der verbindenden (inneren) Verkabelung ein zusammengesetztes Wirtschaftsgut darstelle und daneben die (externe) Verkabelung von den Transformatoren bis zum Stromnetz des Energieversorgers zusammen mit der Übergabestation als ein weiteres zusammengesetztes Wirtschaftsgut anzusehen sei, wenn dadurch mehrere WKA miteinander verbunden werden.

    Anderes ergibt sich nicht daraus, dass nach dem BFH-Urteil in BFHE 233, 214, BStBl II 2011, 696 grundsätzlich alle Wirtschaftsgüter eines Windparks aufgrund ihres wirtschaftlichen Verbrauchs in Anlehnung an die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer der WKA über einen einheitlichen Zeitraum abzuschreiben sind.

    Das FG wird hierbei jedoch auch zu berücksichtigen haben, dass sich sämtliche Wirtschaftsgüter des Windparks nach Maßgabe der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer der WKA wirtschaftlich verbrauchen (vgl. BFH-Urteil in BFHE 233, 214, BStBl II 2011, 696) und an deren Ablauf mithin auch das Ende der Abschreibungszeiträume sowohl für die externe Verkabelung einschließlich Übergabestation als auch --ungeachtet des früheren Abschreibungsbeginns-- für die Zuwegung auszurichten ist.

  • FG Münster, 18.02.2015 - 11 K 2856/13

    Blockheizkraftwerk selbständiges Wirtschaftsgut

    Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH-Urteile vom 14.04.2011 IV R 46/09, BStBl. II 2011, 696 und IV R 52/10, BFH/NV 2011, 1339) bestehe auch ein Windpark aus mehreren Wirtschaftsgütern, und zwar aus der eigentlichen Windkraftanlage (mit Turm, Rotor und Generatorgondel), der Verkabelung und schließlich der Zuwegung.

    Ferner weist die Klägerin darauf hin, dass das Urteil des BFH vom 14.04.2011 (IV R 46/09) keine Biogasanlage, sondern einen Windpark zum Gegenstand gehabt habe.

    Desweiteren muss das Wirtschaftsgut in einem eigenen, selbständigen Nutzungs- und Funktionszusammenhang stehen und entsprechend in Erscheinung treten (BFH-Urteile vom 05.06.2008 IV R 67/05, BFHE 222, 265, BStBl. II 2008, 960; vom 14.04.2011 IV R 46/09, BFHE 233, 214, BStBl. II 2011, 696).

    Ausschlaggebend soll dabei sein, ob die eingefügten oder zusammengestellten Gegenstände weiterhin ihre selbständige Bewertbarkeit behalten (vgl. BFH-Urteil vom 14.04.2011 IV R 46/09, BFHE 233, 214, BStBl. II 2011, 696).

    Ist das Erscheinungsbild dadurch bestimmt, dass die Gegenstände für sich allein betrachtet unvollständig erscheinen oder gar ein Gegenstand ohne den bzw. die anderen Gegenstände ein negatives Gepräge hat, ist regelmäßig von einem einheitlichen Wirtschaftsgut auszugehen (BFH-Urteil vom 14.04.2011 IV R 46/09, BFHE 233, 214, BStBl. II 2011, 696 m.w.N.).

    Nach der Rechtsprechung des BFH ist ferner eine Verbindung, die eine fortbestehende selbständige Bewertbarkeit ausschließt, im allgemeinen anzunehmen, wenn Wirtschaftsgüter über die einheitliche Zweckbestimmung durch den Steuerpflichtigen in seinem Betrieb hinaus durch eine technische Verbindung oder "Verzahnung" in der Weise verflochten sind, dass durch die Abtrennung eines dieser Teile entweder für den zu beurteilenden einzelnen Gegenstand oder für das Wirtschaftsgut, aus dem er herausgetrennt wurde, die Nutzbarkeit für den Betrieb verloren geht (BFH-Urteil vom 14.04.2011 IV R 46/09, BFHE 233, 214, BStBl. II 2011, 696 m.w.N.).

    Diese "Zweckeinheit" ist lediglich ein Indiz dafür, dass eine Zusammenfassung der betreffenden Gegenstände in Betracht kommen kann (BFH-Urteil vom 14.04.2011 IV R 46/09, BFHE 233, 214, BStBl. II 2011, 696).

    Dies gilt allerdings dann nicht, wenn die Anwendung der Abschreibungstabellen zu einer offensichtlich unzutreffenden Besteuerung führen würde (BFH-Urteil vom 26.07.1991, VI 82/89, BFHE 165, 378, BStBl. II 1992, 1000; BFH-Urteil vom 14.04.2011 IV R 46/09, BFHE 233, 214, BStBl. II 2011, 696).

  • BFH, 10.02.2022 - IV R 33/18

    Verhältnis der Verlustfeststellung zur Messbetragsfestsetzung - Aufwendungen für

    (1) Der Begriff des "Wirtschaftsguts" im Sinne der einkommensteuerrechtlichen Gewinnermittlung beinhaltet in Anlehnung an den Begriff "Vermögensgegenstand" im Handelsrecht nicht nur Sachen und Rechte im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuchs, sondern auch sonstige Vorteile, für die der Erwerber eines Betriebs etwas aufwenden würde (BFH-Urteile vom 14.04.2011 - IV R 46/09, BFHE 233, 214, BStBl II 2011, 696, Rz 18; vom 12.03.2020 - IV R 9/17, BFHE 268, 319, BStBl II 2021, 226, Rz 25).

    Des Weiteren muss er in einem eigenen, selbständigen Nutzungs- und Funktionszusammenhang stehen und entsprechend in Erscheinung treten (BFH-Urteil in BFHE 233, 214, BStBl II 2011, 696, Rz 18).

    Ausschlaggebend dabei ist, ob die eingefügten oder zusammengestellten Gegenstände weiterhin ihre selbständige Bewertbarkeit behalten (BFH-Urteil in BFHE 233, 214, BStBl II 2011, 696, Rz 19).

    Hiervon ist in der Regel auszugehen, wenn einem Gegenstand ohne einen anderen bzw. ohne andere Gegenstände schon aus rein technischen Gründen allein keine Nutzbarkeit zukommt (BFH-Urteil in BFHE 233, 214, BStBl II 2011, 696, Rz 20, m.w.N.).

    Es ist nicht erkennbar, dass dieser Abschreibungszeitraum, den das FA der Abschreibung in den angegriffenen Bescheiden zugrunde gelegt hat, zu einer unzutreffenden Besteuerung führen könnte (vgl. dazu BFH-Urteil in BFHE 233, 214, BStBl II 2011, 696, Rz 32).

  • BFH, 14.04.2011 - IV R 52/09

    Zur Berücksichtigung von AfA beim Gewerbeertrag im Zeitpunkt der Aufnahme des

    a) Der erkennende Senat hat mit Urteilen vom heutigen Tag (IV R 52/10 und IV R 46/09) entschieden, dass eine Windenergieanlage (Windpark) aus mehreren selbständigen Wirtschaftsgütern besteht.

    Im Einzelnen wird auf die Entscheidungsgründe des in neutralisierter Fassung beigefügten Urteils IV R 46/09 Bezug genommen.

    c) Des Weiteren hat der Senat in dem Urteil IV R 46/09 entschieden, dass die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer der eigenständigen Wirtschaftsgüter Übergabestation und Zuwegung aufgrund des besonderen technischen und baulichen Zuschnitts auf die WKA grundsätzlich in Anlehnung an die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer der WKA zu schätzen ist.

    Im Einzelnen wird auch diesbezüglich auf die Entscheidungsgründe des beigefügten Urteils IV R 46/09 Bezug genommen.

  • BFH, 08.09.2011 - IV R 5/09

    Rückstellungen für Zulassungskosten eines Pflanzenschutzmittels - Rezeptur eines

    der Gründe, und vom 14. April 2011 IV R 46/09, BFHE 233, 214, BStBl II 2011, 696, unter II.1.a, m.w.N.).
  • FG Niedersachsen, 21.10.2014 - 12 K 79/13

    Ermittlung der tatsächlichen Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und

    Von einem einheitlichen Wirtschaftsgut ist regelmäßig auszugehen, wenn nach dem äußeren Erscheinungsbild der einzelne Gegenstand für sich allein betrachtet unvollständig erscheint oder ein Gegenstand ohne den anderen ein negatives Gepräge erhält (Urteile des BFH vom 09.08.2001, III R 30/00, BStBl II 2001, 842; vom 14.04.2011, IV R 46/09, BStBl II 2011, 696).
  • BFH, 21.12.2017 - IV R 55/16

    Inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 21.12.2017 IV R 56/16 - Wirtschaftliches

    Auch die Beteiligten sind bisher stillschweigend davon ausgegangen, dass die Leasingobjekte (Informationssysteme) ein selbständiges Wirtschaftsgut darstellen, weil die einzelnen zusammengefügten Gegenstände zueinander in einem Nutzungs- und Funktionszusammenhang stehen (vgl. dazu BFH-Urteil vom 14. April 2011 IV R 46/09, BFHE 233, 214, BStBl II 2011, 696, Rz 20 ff.).

    Weisen nämlich die unselbständigen Teile des selbständigen Wirtschaftsguts unterschiedliche Nutzungsdauern auf, ist die Nutzungsdauer des Teils maßgebend, welches dem Wirtschaftsgut das Gepräge gibt (BFH-Urteil in BFHE 233, 214, BStBl II 2011, 696, Rz 28).

  • BFH, 21.12.2017 - IV R 56/16

    Wirtschaftliches Eigentum an Leasingobjekten im Rahmen von

    Auch die Beteiligten sind bisher stillschweigend davon ausgegangen, dass die Leasingobjekte (Informationssysteme) ein selbständiges Wirtschaftsgut darstellen, weil die einzelnen zusammengefügten Gegenstände zueinander in einem Nutzungs- und Funktionszusammenhang stehen (vgl. dazu BFH-Urteil vom 14. April 2011 IV R 46/09, BFHE 233, 214, BStBl II 2011, 696, Rz 20 ff.).

    Weisen nämlich die unselbständigen Teile des selbständigen Wirtschaftsguts unterschiedliche Nutzungsdauern auf, ist die Nutzungsdauer des Teils maßgebend, welches dem Wirtschaftsgut das Gepräge gibt (BFH-Urteil in BFHE 233, 214, BStBl II 2011, 696, Rz 28).

  • BFH, 25.01.2012 - II R 25/10

    Windkraftanlagen als wirtschaftliche Einheit i. S. des § 2 Abs. 1 BewG

  • FG Niedersachsen, 26.09.2012 - 2 K 196/11

    Vornahme von Abschreibungen bereits vor dem Zeitpunkt der Anschaffung

  • BFH, 06.02.2014 - IV R 41/10

    Zurechnung einer Windkraftanlage - Nachholung des Hinweises nach § 181 Abs. 5

  • BFH, 11.04.2019 - IV R 3/17

    Zuwegung zu einer Windenergieanlage als Betriebsvorrichtung

  • BFH, 14.04.2011 - IV R 52/10

    Inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 14. 2. 2011 IV R 46/09 - Ein Windpark besteht

  • FG Münster, 14.12.2011 - 10 K 1471/09

    Zulässigkeit der Bildung einer Rückstellung für eine neue

  • BFH, 18.02.2015 - IV R 35/11

    Buchwertabspaltung bei Holzeinschlag

  • FG Nürnberg, 25.11.2015 - 3 K 387/14

    Zeitpunkt der Erlangung des zivilrechtlichen bzw. wirtschaftlichen Eigentums an

  • FG Berlin-Brandenburg, 23.03.2017 - 4 K 4153/16

    Fertigstellung einer Windkraftanlage als Voraussetzung für den Beginn der

  • FG Hamburg, 28.06.2023 - 5 K 39/22

    Keine Vorsteuerkorrektur nach Beendigung einer Organschaft seitens der ehemaligen

  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 08.12.2016 - 2 K 464/14

    Zuwegung zu Windenergieanlage ist keine Betriebsvorrichtung

  • BFH, 21.05.2013 - III B 131/12

    Herstellungsbeginn nach dem InvZulG 2005; grundsätzlich keine Revisionszulassung

  • FG Niedersachsen, 20.11.2013 - 4 K 124/13

    Minderung der als Sonderausgaben abziehbaren Beiträge zur

  • FG Rheinland-Pfalz, 13.09.2018 - 6 K 1856/15

    Zur steuerlichen Behandlung von Maßnahmen der Landgewinnung

  • BFH, 18.02.2015 - IV R 37/11

    Bestimmung des Wirtschaftsguts "stehendes Holz" bei einem Forstbetrieb -

  • FG Münster, 15.09.2021 - 13 K 3059/19

    Berücksichtigen der Abschreibung für Abnutzung (AfA) für zwei Windenergieanlagen

  • FG Hamburg, 03.07.2018 - 3 K 236/17

    Einheitsbewertung: Berechnung des umbauten Raumes bei Einziehung einer nicht

  • FG Rheinland-Pfalz, 06.05.2010 - 1 K 2037/07

    Gesamtanlage einer Windenergieanlage kein einziges einheitliches Wirtschaftsgut -

  • FG Schleswig-Holstein, 17.02.2022 - 3 K 41/21

    Bestimmung der Mitunternehmereigenschaft - Gesamtbetrachtung aller vertraglichen

  • FG Schleswig-Holstein, 17.02.2022 - 3 K 42/21

    Teilweise inhaltsgleich mit Urteil des Schleswig-Holsteinischen FG vom 17.02.2022

  • FG Berlin-Brandenburg, 23.03.2017 - 4 K 4155/16

    Fertigstellung einer Windkraftanlage als Voraussetzung für den Beginn der

  • FG Niedersachsen, 16.05.2023 - 9 K 93/22

    Abschreibung; AfA-Tabelle; Betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer; Motoryacht;

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BFH, 14.04.2011 - IV R 15/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,2460
BFH, 14.04.2011 - IV R 15/09 (https://dejure.org/2011,2460)
BFH, Entscheidung vom 14.04.2011 - IV R 15/09 (https://dejure.org/2011,2460)
BFH, Entscheidung vom 14. April 2011 - IV R 15/09 (https://dejure.org/2011,2460)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,2460) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Aufwendungen im Zusammenhang mit der Beteiligung an einer Windkraftfonds-GmbH & Co. KG - Abgrenzung zwischen Anschaffungskosten und sofort abzugsfähigen Betriebsausgaben - Zurücktreten der gesellschaftsbezogenen Betrachtung als Folge der Anwendung von § 42 AO - Aussetzung ...

  • openjur.de

    Aufwendungen im Zusammenhang mit der Beteiligung an einer Windkraftfonds-GmbH & Co. KG; Abgrenzung zwischen Anschaffungskosten und sofort abzugsfähigen Betriebsausgaben; Zurücktreten der gesellschaftsbezogenen Betrachtung als Folge der Anwendung von § 42 AO; Aussetzung des ...

  • Bundesfinanzhof

    EStG § 4 Abs 4, EStG § ... 5 Abs 1 S 1, EStG § 6 Abs 1 Nr 1, EStG § 7 Abs 1 S 2, AO § 42, HGB § 255 Abs 1, AO § 163, FGO § 74, EStG § 4 Abs 4, EStG § 5 Abs 1 S 1, EStG § 6 Abs 1 Nr 1, EStG § 7 Abs 1 S 2, EStG § 2 Abs 1 S 1, EStG § 2 Abs 1 S 1
    Aufwendungen im Zusammenhang mit der Beteiligung an einer Windkraftfonds-GmbH & Co. KG - Abgrenzung zwischen Anschaffungskosten und sofort abzugsfähigen Betriebsausgaben - Zurücktreten der gesellschaftsbezogenen Betrachtung als Folge der Anwendung von § 42 AO - Aussetzung ...

  • Bundesfinanzhof

    Aufwendungen im Zusammenhang mit der Beteiligung an einer Windkraftfonds-GmbH & Co. KG - Abgrenzung zwischen Anschaffungskosten und sofort abzugsfähigen Betriebsausgaben - Zurücktreten der gesellschaftsbezogenen Betrachtung als Folge der Anwendung von § 42 AO - Aussetzung ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 4 Abs 4 EStG 1997, § 5 Abs 1 S 1 EStG 1997, § 6 Abs 1 Nr 1 EStG 1997, § 7 Abs 1 S 2 EStG 1997, § 42 AO
    Aufwendungen im Zusammenhang mit der Beteiligung an einer Windkraftfonds-GmbH & Co. KG - Abgrenzung zwischen Anschaffungskosten und sofort abzugsfähigen Betriebsausgaben - Zurücktreten der gesellschaftsbezogenen Betrachtung als Folge der Anwendung von § 42 AO - Aussetzung ...

  • IWW
  • Betriebs-Berater

    Anschaffungsnebenkosten bei Windparkfonds

  • rewis.io

    Aufwendungen im Zusammenhang mit der Beteiligung an einer Windkraftfonds-GmbH & Co. KG - Abgrenzung zwischen Anschaffungskosten und sofort abzugsfähigen Betriebsausgaben - Zurücktreten der gesellschaftsbezogenen Betrachtung als Folge der Anwendung von § 42 AO - Aussetzung ...

  • ra.de
  • rewis.io

    Aufwendungen im Zusammenhang mit der Beteiligung an einer Windkraftfonds-GmbH & Co. KG - Abgrenzung zwischen Anschaffungskosten und sofort abzugsfähigen Betriebsausgaben - Zurücktreten der gesellschaftsbezogenen Betrachtung als Folge der Anwendung von § 42 AO - Aussetzung ...

  • rechtsportal.de

    AO 1977 § 42; HGB § 255 Abs. 1; EStG § 5 Abs. 1
    Behandlung von Aufwendungen im Zusammenhang mit der Beteiligung an einer Windkraftfonds-GmbH & Co. KG i.R.d. Steuerbilanz; Aufwendungen als Anschaffungskosten bei Beteiligung von Kommanditisten aufgrund eines vom Projektanbieter vorformulierten Vertragswerks an einem ...

  • datenbank.nwb.de

    Aufwendungen im Zusammenhang mit der Beteiligung an einer Windkraftfonds-GmbH & Co. KG

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)

    Abschreibung von Windparks

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Aufwendungen im Zusammenhang mit der Beteiligung an einer Windkraftfonds-GmbH & Co. KG sind in der Steuerbilanz der KG in voller Höhe als Anschaffungskosten zu behandeln; Behandlung von Aufwendungen im Zusammenhang mit der Beteiligung an einer Windkraftfonds-GmbH & Co. ...

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Aufwendungen im Zusammenhang mit einem Windkraftfonds

  • Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)

    Abschreibung von Windparks

  • derenergieblog.de (Kurzinformation)

    BFH klärt Abschreibungsfragen bei Windkraftparks

  • axisrechtsanwaelte.de PDF (Kurzinformation)

    Geschlossene Fondsbeteiligungen

  • deloitte-tax-news.de (Kurzinformation)

    Anschaffungskosten eines Windkraftfonds

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Kosten zur Errichtung eines Schiffs- oder Windkraftfonds nicht sofort abziehbar

Besprechungen u.ä.

  • publicus-boorberg.de (Entscheidungsbesprechung)

    Atomisierung von Windkrafträdern - BFH-Rechtsprechung zu Abschreibungen und Betriebsausgabenabzug (Nicole Fröhlich)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 233, 206
  • BB 2011, 1584
  • BStBl II 2011, 706
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (14)

  • BFH, 28.06.2001 - IV R 40/97

    Eigenkapitalvermittlungsprovision bei Immobilienfonds

    Auszug aus BFH, 14.04.2011 - IV R 15/09
    Aufwendungen eines in der Rechtsform einer GmbH & Co. KG geführten Windkraftfonds für die Platzierungsgarantie, für die Prospekterstellung und Prospektprüfung, für die Koordinierung/Baubetreuung und für die Eigenkapitalvermittlung sind in der Steuerbilanz der KG in voller Höhe als Anschaffungskosten zu behandeln, wenn sich die Kommanditisten aufgrund eines vom Projektanbieter vorformulierten Vertragswerks an dem Fonds beteiligten (Anschluss an BFH-Urteil vom 28. Juni 2001 IV R 40/97, BFHE 196, 77, BStBl II 2001, 717).

    Ergänzend führt sie u.a. aus, es bestünde für sie --die Klägerin-- aufgrund des Schreibens des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) vom 24. Oktober 2001 IV C 3-S 2253 a-15/01 (BStBl I 2001, 780) Vertrauensschutz, da der Außenvertrieb der Fondsanteile der Klägerin vor der Entscheidung des IV. Senats des Bundesfinanzhofs --BFH-- (Urteil vom 28. Juni 2001 IV R 40/97, BFHE 196, 77, BStBl II 2001, 717) bereits abgeschlossen gewesen sei.

    Dieser Rechtsprechung hat sich der erkennende Senat mit Urteil in BFHE 196, 77, BStBl II 2001, 717 unter ausdrücklicher Aufgabe der zuvor im Vorlagebeschluss dargelegten abweichenden Rechtsauffassung (Senatsbeschluss vom 29. April 1999 IV R 40/97, BFHE 188, 374, BStBl II 1999, 828) auch für Immobilienfonds in der Rechtsform einer gewerblich geprägten KG mit folgenden Erwägungen angeschlossen: "Zwar sind im Fall einer solchen Personengesellschaft (hier gewerblich geprägte Personengesellschaft) für die handelsrechtliche Bilanzierung die Aufwendungen des Fonds aus der Perspektive der Gesellschaft zu betrachten.

    Dies gilt unabhängig davon, ob die Aufwendungen an einen Dritten oder den Initiator des Windkraftfonds, der zugleich Gesellschafter der Fondsgesellschaft, hier der Klägerin, ist, gezahlt worden sind (vgl. BFH-Urteil in BFHE 196, 77, BStBl II 2001, 717).

  • BFH, 03.07.1995 - GrS 1/93

    Gewerblicher Grundstückshandel des Gesellschafters einer GbR

    Auszug aus BFH, 14.04.2011 - IV R 15/09
    Dem Gedanken der Einheit der Gesellschaft/Gemeinschaft folgend sind deshalb grundsätzlich dem Gesellschafter nicht die einzelnen von der Gesellschaft verwirklichten Geschäftsvorfälle, sondern lediglich das Ergebnis der gemeinschaftlichen Tätigkeit (Gewinn oder Überschuss) anteilig zuzurechnen (Beschluss des Großen Senats des BFH vom 3. Juli 1995 GrS 1/93, BFHE 178, 86, BStBl II 1995, 617, unter C.IV.2.b aa).

    Diese gesellschaftsbezogene, dem Grundsatz der Einheit der Gesellschaft geschuldete Beurteilung muss jedoch gegenüber dem Gedanken der Vielheit der Gesellschaft zurücktreten, wenn andernfalls eine sachlich zutreffende Besteuerung des Gesellschafters nicht möglich wäre (Beschluss des Großen Senats des BFH in BFHE 178, 86, BStBl II 1995, 617, unter C.IV.3.).

    Anders als in dem Fall eines gewerblichen Grundstückshandels, der dem Beschluss des Großen Senats des BFH in BFHE 178, 86, BStBl II 1995, 617 zu Grunde lag, führt jedoch die gesellschafterbezogene Betrachtung --dort die Einbeziehung der gewerblichen Aktivitäten des Gesellschafters-- nicht erst zu einer Umqualifizierung der Aufwendungen im Rahmen der Einkünftezurechnung auf der Gesellschafterebene.

  • BFH, 29.04.1999 - IV R 40/97

    Eigenkapitalvermittlungsprovision als Betriebsausgaben

    Auszug aus BFH, 14.04.2011 - IV R 15/09
    Aufwendungen eines in der Rechtsform einer GmbH & Co. KG geführten Windkraftfonds für die Platzierungsgarantie, für die Prospekterstellung und Prospektprüfung, für die Koordinierung/Baubetreuung und für die Eigenkapitalvermittlung sind in der Steuerbilanz der KG in voller Höhe als Anschaffungskosten zu behandeln, wenn sich die Kommanditisten aufgrund eines vom Projektanbieter vorformulierten Vertragswerks an dem Fonds beteiligten (Anschluss an BFH-Urteil vom 28. Juni 2001 IV R 40/97, BFHE 196, 77, BStBl II 2001, 717).

    Ergänzend führt sie u.a. aus, es bestünde für sie --die Klägerin-- aufgrund des Schreibens des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) vom 24. Oktober 2001 IV C 3-S 2253 a-15/01 (BStBl I 2001, 780) Vertrauensschutz, da der Außenvertrieb der Fondsanteile der Klägerin vor der Entscheidung des IV. Senats des Bundesfinanzhofs --BFH-- (Urteil vom 28. Juni 2001 IV R 40/97, BFHE 196, 77, BStBl II 2001, 717) bereits abgeschlossen gewesen sei.

    Dieser Rechtsprechung hat sich der erkennende Senat mit Urteil in BFHE 196, 77, BStBl II 2001, 717 unter ausdrücklicher Aufgabe der zuvor im Vorlagebeschluss dargelegten abweichenden Rechtsauffassung (Senatsbeschluss vom 29. April 1999 IV R 40/97, BFHE 188, 374, BStBl II 1999, 828) auch für Immobilienfonds in der Rechtsform einer gewerblich geprägten KG mit folgenden Erwägungen angeschlossen: "Zwar sind im Fall einer solchen Personengesellschaft (hier gewerblich geprägte Personengesellschaft) für die handelsrechtliche Bilanzierung die Aufwendungen des Fonds aus der Perspektive der Gesellschaft zu betrachten.

  • BFH, 19.02.2009 - IV R 18/06

    Strukturwandel von landwirtschaftlicher zu gewerblicher Tierzucht - sofortiger

    Auszug aus BFH, 14.04.2011 - IV R 15/09
    a) Die Anschlussrevision muss innerhalb eines Monats nach Zustellung der Revisionsbegründung eingelegt werden (§ 155 FGO i.V.m. § 554 Abs. 2 Satz 2 ZPO; vgl. auch BFH-Urteil vom 19. Februar 2009 IV R 18/06, BFHE 224, 330, BStBl II 2009, 654).

    Dies gilt gleichermaßen für die Entscheidung über eine unzulässige Anschlussrevision, die neben einer zulässigen Revision eingelegt worden ist (BFH-Urteil in BFHE 224, 330, BStBl II 2009, 654).

  • BFH, 21.01.1992 - VIII R 51/88

    Prüfungspflicht bei Nichtdurchführung des Einspruchverfahrens (§ 163 AO 1 1977)

    Auszug aus BFH, 14.04.2011 - IV R 15/09
    Auch der Verwaltungsakt, der eine Billigkeitsmaßnahme nach § 163 AO zulässt, wird als Grundlagenbescheid angesehen (vgl. BFH-Urteil vom 21. Januar 1992 VIII R 51/88, BFHE 168, 500, 504, BStBl II 1993, 3, m.w.N.).
  • BFH, 30.11.2004 - VIII R 76/00

    Kindergeld: Günstigerprüfung bei sog. Mangelfall

    Auszug aus BFH, 14.04.2011 - IV R 15/09
    Denn die in dem BMF-Schreiben vorgesehene Übergangsregelung stellt eine Billigkeitsmaßnahme gemäß § 163 AO dar, über die in einem gesonderten Verfahren zu entscheiden ist (vgl. BFH-Urteil vom 30. November 2004 VIII R 76/00, BFH/NV 2005, 856).
  • BFH, 25.06.1984 - GrS 4/82

    Zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung der GmbH & Co. KG

    Auszug aus BFH, 14.04.2011 - IV R 15/09
    c) Die zu den geschlossenen Immobilienfonds ergangene Rechtsprechung und deren Übertragung auf den vorliegenden Windkraftfonds steht auch nicht im Widerspruch zu den Beschlüssen des Großen Senats des BFH vom 10. November 1980 GrS 1/79 (BFHE 132, 244, BStBl II 1981, 164) und vom 25. Juni 1984 GrS 4/82 (BFHE 141, 405, BStBl II 1984, 751).
  • BFH, 11.04.2005 - GrS 2/02

    Gesonderte und einheitliche Feststellung bei Beteiligung an einer sog.

    Auszug aus BFH, 14.04.2011 - IV R 15/09
    Zwar folgt aus der Rechtsprechung des Großen Senats, dass die Personengesellschaft/Gemeinschaft Steuerrechtssubjekt bei der Qualifikation und der Ermittlung der Einkünfte und der Gesellschafter/Gemeinschafter Subjekt der Einkünfteerzielung ist (vgl. auch Beschluss des Großen Senats des BFH vom 11. April 2005 GrS 2/02, BFHE 209, 399, BStBl II 2005, 679).
  • BFH, 04.07.1990 - GrS 1/89

    Vorauszahlungen und Bauunternehmerkonkurs

    Auszug aus BFH, 14.04.2011 - IV R 15/09
    Es entspricht vielmehr gefestigter Rechtsprechung, dass die Zuordnung von Aufwendungen zu den Anschaffungskosten für die Gewinneinkünfte und Überschusseinkünfte übereinstimmend nach der Definition des § 255 Abs. 1 HGB erfolgt (vgl. allgemein Beschluss des Großen Senats des BFH vom 4. Juli 1990 GrS 1/89, BFHE 160, 466, BStBl II 1990, 830, zu C.III.1.c dd).
  • BFH, 10.11.1980 - GrS 1/79

    Negatives Kapitalkonto des Kommanditisten

    Auszug aus BFH, 14.04.2011 - IV R 15/09
    c) Die zu den geschlossenen Immobilienfonds ergangene Rechtsprechung und deren Übertragung auf den vorliegenden Windkraftfonds steht auch nicht im Widerspruch zu den Beschlüssen des Großen Senats des BFH vom 10. November 1980 GrS 1/79 (BFHE 132, 244, BStBl II 1981, 164) und vom 25. Juni 1984 GrS 4/82 (BFHE 141, 405, BStBl II 1984, 751).
  • BFH, 14.11.1989 - IX R 197/84

    Beteiligte an einem Bauherrenmodell sind im Regelfall Erwerber; die gesamten

  • BFH, 08.05.2001 - IX R 10/96

    Werbungskosten bei Beteiligung an Immobilienfonds

  • BFH, 11.01.1994 - IX R 82/91

    Steuerliche Behandlung von geschlossenen Immobilienfonds

  • BFH, 07.08.1990 - IX R 70/86

    Bauherrengemeinschaft. Anschaffungskosten oder Werbungskosten?

  • FG Hamburg, 08.12.2015 - 6 K 184/12

    Während der Investitionsphase eines Private Equity-/Venture Capital-Fonds

    Entsprechendes gilt für Aufwendungen im Zusammenhang mit der Beteiligung an einem Windkraftfonds (BFH-Urteil vom 14.04.2011 IV R 15/09, BFHE 233, 206, BStBl II 2011, 706) und an einem geschlossenen Schiffsfonds (BFH-Urteil vom 14.04.2011 IV R 8/10, BFHE 233, 226, BStBl II 2011, 709).

    Die angemessene Gestaltung bestünde in derartigen Fällen in der Vereinbarung eines Gesamtkaufpreises, so dass die genannten Entgelte nach § 42 AO bereits auf der Ebene der Gesellschaft den Anschaffungskosten zuzuordnen seien (BFH-Urteile vom 29.02.2012 IX R 13/11, BFH/NV 2012, 1422; vom 14.04.2011 IV R 15/09, BFHE 233, 206, BStBl II 2011; vom 14.04.2011 IV R 8/10, BFHE 233, 226, BStBl II 2011, 709).

    ee) Danach zählen zu den Anschaffungskosten alle Aufwendungen, die aufgrund der modellimmanenten Verknüpfung der einzelnen Verträge in der Investitionsphase anfallen und im wirtschaftlichen Zusammenhang mit der Erlangung des Eigentums an den Beteiligungen stehen, unabhängig davon, ob sie von dem Gesellschafter unmittelbar geleistet werden oder als Teil seiner Einlage und ob sie an den Initiator des Projektes oder an Dritte gezahlt werden (BFH-Urteil vom 14.04.2011 IV R 15/09, BFHE 233, 206, BStBl II 2011, 706).

    aaa) Die dort vorgesehene Übergangsregelung ist eine Billigkeitsmaßnahme i. S. des § 163 AO, über die grundsätzlich in einem gesonderten Verfahren zu entscheiden ist (vgl. BFH-Beschluss vom 11.02.2014 V B 103/13, BFH/NV 2014, 739; BFH-Urteil vom 14.04.2011 IV R 15/09, BFHE 233, 206, BStBl II 2011, 706).

    b) Als Werbungskosten abzugsfähig sind Aufwendungen, die ein Erwerber derartiger Beteiligungen außerhalb der modellhaften Vertragsgestaltung ebenfalls sofort als Betriebsausgaben abziehen könnte (BFH-Urteil vom 14.04.2011 IV R 15/09, BFHE 233, 206, BStBl II 2011, 706).

    b) Von einer Aussetzung nach § 74 FGO kann aber abgesehen werden, wenn - wie hier - das Finanzamt über die Billigkeitsmaßnahme noch nicht entschieden hat, sodass sich die Erledigung des Klageverfahrens bei einer Aussetzung erheblich verzögern würde, oder wenn es - ebenfalls wie hier - sinnvoll ist, zunächst die Rechtmäßigkeit der angefochtenen Steuerfestsetzung festzustellen, ehe über eine Billigkeitsmaßnahme entschieden wird (BFH-Urteile vom 28.02.2013 III R 94/10, BFHE 240, 325, BStBl II 2013, 725; vom 14.04.2011 IV R 15/09, BFHE 233, 206, BStBl II 2011, 706).

  • BFH, 26.04.2018 - IV R 33/15

    Fondsetablierungskosten bei modellhafter Gestaltung eines geschlossenen

    Nach zwischenzeitlich ständiger Rechtsprechung des BFH sind Aufwendungen eines in der Rechtsform einer GmbH & Co. KG geführten geschlossenen Fonds für die Fondsetablierung in der Steuerbilanz der KG in voller Höhe als Anschaffungskosten der in gesamthänderischer Verbundenheit erworbenen Wirtschaftsgüter zu behandeln, wenn sich die Kommanditisten aufgrund eines vom Projektanbieter vorformulierten Vertragswerks an dem Fonds beteiligen (z.B. BFH-Urteile vom 14. April 2011 IV R 8/10, BFHE 233, 226, BStBl II 2011, 709; IV R 15/09, BFHE 233, 206, BStBl II 2011, 706; IV R 50/08; IV R 36/08; vom 28. Juni 2001 IV R 40/97, BFHE 196, 77, BStBl II 2001, 717; ferner BFH-Urteile vom 8. Mai 2001 IX R 10/96, BFHE 195, 310, BStBl II 2011, 720, und vom 29. Februar 2012 IX R 13/11).

    Der Gestaltungsmissbrauch wird darin gesehen, dass statt der wirtschaftlich veranlassten Vereinbarung eines Gesamtkaufpreises für das anzuschaffende Wirtschaftsgut gesonderte Verträge über Dienstleistungen mit entsprechenden Honoraren vereinbart werden, um auf diese Weise sofort abzugsfähige Ausgaben zu schaffen, die zu einer erheblichen Senkung der Steuerlast der Anleger führen (z.B. BFH-Urteile in BFHE 195, 310, BStBl II 2001, 720, unter II.1.b; in BFHE 196, 77, BStBl II 2001, 717; in BFHE 233, 226, BStBl II 2011, 709, Rz 25, 27; in BFHE 233, 206, BStBl II 2011, 706; vom 14. April 2011 IV R 50/08, Rz 16, 18, und IV R 36/08, Rz 23, 25).

  • BFH, 27.09.2018 - V R 32/16

    Billigkeitserlass bei fehlerhaften Rechnungen

    Denn derartige Verwaltungsregelungen sind finanzgerichtlich nicht im Festsetzungs-, sondern nur in einem gesonderten Billigkeitsverfahren zu berücksichtigen (vgl. BFH-Urteile vom 27. Juli 2000 V R 55/99, BFHE 193, 156, BStBl II 2001, 426, unter II.1.c, und vom 14. April 2011 IV R 15/09, BFHE 233, 206, BStBl II 2011, 706, unter II.5.; ebenso z.B. BFH-Beschluss vom 11. Februar 2014 V B 103/13, BFH/NV 2014, 739).
  • BFH, 14.04.2011 - IV R 52/09

    Zur Berücksichtigung von AfA beim Gewerbeertrag im Zeitpunkt der Aufnahme des

    b) Ebenfalls mit Urteil vom heutigen Tag (IV R 15/09) hat der erkennende Senat entschieden, dass alle Aufwendungen, die von Anlegern eines Windkraftfonds geleistet worden sind, aufgrund der modellimmanenten Verknüpfung aller diesbezüglichen Verträge in wirtschaftlichem Zusammenhang mit der Erlangung des Eigentums an den WKA stehen und deshalb als Anschaffungskosten und nicht als sofort abziehbare Betriebsausgaben zu behandeln sind.

    Im Einzelnen wird auf die Entscheidungsgründe des in neutralisierter Fassung beigefügten Urteils IV R 15/09 Bezug genommen.

    In der Entscheidung IV R 15/09 hatte der Senat indes nicht darüber zu entscheiden, inwieweit die Anschaffungskosten auf ein oder mehrere Wirtschaftsgüter zu verteilen sind.

  • BFH, 28.02.2013 - III R 94/10

    Verpflegungsmehraufwandspauschale für einen Unternehmensberater - Dreimonatsfrist

    Denn die in dem BMF-Schreiben aus Vertrauensschutzgründen vorgesehene Übergangsregelung (keine Anwendung der Dreimonatsfrist bei Einsatzwechseltätigkeit) stellt eine Billigkeitsmaßnahme gemäß § 163 der Abgabenordnung (AO) dar, über die in einem gesonderten Verfahren zu entscheiden ist (vgl. BFH-Urteile vom 30. November 2004 VIII R 76/00, BFH/NV 2005, 856; vom 14. April 2011 IV R 15/09, BFHE 233, 206, BStBl II 2011, 706).
  • BFH, 12.07.2012 - I R 32/11

    Billigkeitserweis: Abgrenzung zur Steuerfestsetzung, kein Vorbehalt der

    Mit Blick auf die Steuerfestsetzung ist dieser Verwaltungsakt Grundlagenbescheid, der eine Bindungswirkung auslöst, die gegebenenfalls nach § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO umzusetzen ist (vgl. BFH-Urteil vom 21. Januar 1992 VIII R 51/88, BFHE 168, 500, BStBl II 1993, 3; Senatsurteil vom 8. August 2001 I R 25/00, BFHE 196, 485, BStBl II 2003, 923; BFH-Urteile vom 16. März 2004 VIII R 33/02, BFHE 205, 270, BStBl II 2004, 927; vom 14. April 2011 IV R 15/09, BFHE 233, 206, BStBl II 2011, 706).
  • FG Niedersachsen, 01.11.2012 - 6 K 382/10

    Gestaltungsmissbrauch bei einem Konzept der Erzielung von steuerfreien

    Nach diesen Maßstäben kann etwa dann ein Gestaltungsmissbrauch vorliegen, wenn durch wirtschaftlich gegenläufige Rechtsgeschäfte allein steuerliche Vorteile erzielt werden sollen (vgl. BFH-Urteil vom 17.12.2003 IX R 56/03, BStBl. II 2004, 648) oder wenn anderweitig zivilrechtliche Gestaltungen gewählt werden, die dem wirtschaftlichen Gehalt des Geschäfts nicht angemessen sind (vgl. BFH-Urteil vom 14.04.2011 IV R 15/09, BStBl. II 2011, 706).

    Nach gefestigter Rechtsprechung kann etwa dann ein Gestaltungsmissbrauch vorliegen, wenn durch wirtschaftlich gegenläufige Rechtsgeschäfte allein steuerliche Vorteile erzielt werden sollen (vgl. BFH-Urteil vom 17.12.2003 IX R 56/03, BStBl. II 2004, 648) oder wenn anderweitig zivilrechtliche Gestaltungen gewählt werden, die dem wirtschaftlichen Gehalt des Geschäfts nicht angemessen sind (vgl. BFH-Urteil vom 14.04.2011 IV R 15/09, BStBl. II 2011, 706).

  • BFH, 18.09.2012 - VIII R 28/10

    Begrenzung der 1 %-Regelung auf die Gesamtkosten bei Vermietung von Kfz an

    a) Das Vorliegen dieser Voraussetzungen hat die Klägerin zu Recht nicht zum Gegenstand des noch anhängigen Klageverfahrens 3 K 3010/08 vor dem FG zur Rechtmäßigkeit der Gewinnfeststellungsbescheide für die Streitjahre gemacht, sondern zum Gegenstand eines gesonderten Verfahrens (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 30. November 2004 VIII R 76/00, BFH/NV 2005, 856; vom 4. Juli 2007 VIII R 46/06, BFHE 218, 308, BStBl II 2008, 49; vom 14. April 2011 IV R 15/09, BFHE 233, 206, BStBl II 2011, 706, m.w.N.).
  • BFH, 14.11.2012 - I R 19/12

    Aktiver RAP für Gebühren eines Darlehens und einer typisch stillen Beteiligung -

    Kann somit nicht streitig sein, dass der Klägerin seitens der K-GmbH Fremdkapital zur Nutzung überlassen wurde, so erübrigen sich zugleich auch weitere Ausführungen dazu, ob die Ansicht der Vorinstanz nicht auch in Widerstreit zur ständigen Rechtsprechung steht, nach der jedenfalls Eigenkapitalvermittlungsprovisionen nicht Anschaffungskosten eines immateriellen Wirtschaftsguts sind und --weiter gehend-- Aufwendungen für die Beschaffung von Eigenkapital nach der --über den Maßgeblichkeitsgrundsatz auch steuerrechtlich zu beachtenden-- Regelung des § 248 Abs. 1 HGB a.F. (heute: § 248 Abs. 1 Nr. 2 HGB) nicht als Aktivposten aufgenommen werden dürfen (vgl. hierzu BFH-Beschluss vom 29. April 1999 IV R 40/97, BFHE 188, 374, BStBl II 1999, 828; BFH-Urteil vom 28. Juni 2001 IV R 40/97, BFHE 196, 77, BStBl II 2001, 717; zur Ausnahme bei geschlossenen Fonds s. auch BFH-Urteil vom 14. April 2011 IV R 15/09, BFHE 233, 206, BStBl II 2011, 706).
  • FG Hamburg, 05.04.2016 - 6 K 93/15

    Umwandlungssteuerrecht: Zeitpunkt der Realisierung stiller Reserven bei einer

    b) Von einer Aussetzung nach § 74 FGO kann aber abgesehen werden, wenn - wie hier - das Finanzamt über die Billigkeitsmaßnahme noch nicht entschieden hat, sodass sich die Erledigung des Klageverfahrens bei einer Aussetzung erheblich verzögern würde, oder wenn es - ebenfalls wie hier - sinnvoll ist, zunächst die Rechtmäßigkeit der angefochtenen Steuerfestsetzung festzustellen, ehe über eine Billigkeitsmaßnahme entschieden wird (BFH-Urteile vom 28.02.2013 III R 94/10, BFHE 240, 325, BStBl II 2013, 725; vom 14.04.2011 IV R 15/09, BFHE 233, 206, BStBl II 2011, 706).
  • FG Münster, 24.01.2024 - 12 K 357/18

    Rückwirkende Anwendung des § 6e EStG zu Fondsetablierungskosten ist nicht

  • FG Berlin-Brandenburg, 23.03.2017 - 4 K 4153/16

    Fertigstellung einer Windkraftanlage als Voraussetzung für den Beginn der

  • BFH, 08.05.2018 - XI B 5/18

    Ablehnung eines Antrags auf Aussetzung des Verfahrens muss begründet werden

  • BFH, 11.02.2014 - V B 103/13

    Bedeutung von Verwaltungsanweisungen

  • FG Köln, 23.10.2014 - 11 K 1217/09

    Voraussetzungen eines gewerblichen Wertpapierhandels, Verfassungsmäßigkeit der

  • BFH, 15.06.2011 - IX B 148/10

    Fremdkapitalvermittlungsprovisionen als Anschaffungskosten für die Beteiligung am

  • FG Niedersachsen, 06.09.2022 - 13 K 39/21

    Erfassen von Mieteinnahmen, die einem Zwangsverwalter direkt zugeflossen sind,

  • FG Berlin-Brandenburg, 23.03.2017 - 4 K 4155/16

    Fertigstellung einer Windkraftanlage als Voraussetzung für den Beginn der

  • FG Münster, 05.11.2020 - 14 V 1655/20
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht