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Rechtsprechung
   BVerwG, 21.06.1974 - IV C 17.72   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1974,107
BVerwG, 21.06.1974 - IV C 17.72 (https://dejure.org/1974,107)
BVerwG, Entscheidung vom 21.06.1974 - IV C 17.72 (https://dejure.org/1974,107)
BVerwG, Entscheidung vom 21. Juni 1974 - IV C 17.72 (https://dejure.org/1974,107)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Rechtsmittel

  • Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    § 42 Abs. 2 VwGO; §§ 19 Abs. 4, 31 Abs. 1, 36 Abs. 1 BBauG.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit eines Insichprozesses; Einvernehmen der Gemeinde bei der Erteilung einer Ausnahme vom Bebauungsplan

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 45, 207
  • NJW 1974, 1836
  • DÖV 1974, 817
 
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Wird zitiert von ... (63)Zitiert selbst (15)

  • BVerwG, 19.11.1965 - IV C 184.65

    Rechtsfolgen der Verweigerung des gemeindlichen Einvernehmens bei Baugesuchen

    Auszug aus BVerwG, 21.06.1974 - IV C 17.72
    Diese Frage ist zu verneinen: Zwar hat der Senat zu § 36 Abs. 1 BBauG entschieden, daß eine Klage der Gemeinde zulässig ist, wenn eine staatliche Baugenehmigungsbehörde eine Baugenehmigung ohne das erforderliche Einvernehmen der Gemeinde erteilt, wenn also das gesetzlich vorgesehene Mitwirkungsrecht der Gemeinde verletzt ist (Urteil vom 19. November 1965 - BVerwG IV C 184.65 - [BVerwGE 22, 342]).

    Wenn auch im Verhältnis zum Bürger allein die Baugenehmigungsbehörde regelungsbefugt ist, soll sie dennoch "vor Erlaß ihres Verwaltungsaktes aus den internen zwei Willenserklärungen letztlich nach außen einen gemeinsamen Willen bilden"; dem dient "die verfahrensrechtliche Verpflichtung der Baugenehmigungsbehörde, sich bereits im Baugenehmigungsverfahren 'mit der Gemeinde an einen Tisch zu setzen'" (Urteil des Senats vom 19. November 1965 a.a.O., S. 345).

  • BVerwG, 14.02.1969 - IV C 215.65

    Klagebefugnis der Gemeinden gegen Planfeststellung

    Auszug aus BVerwG, 21.06.1974 - IV C 17.72
    In seinem Urteil vom 14. Februar 1969 - BVerwG IV C 215.65 - in BVerwGE 31, 263 [267] hat der Senat beiläufig (…unter Hinweis auf Kisker, Insichprozeß und Einheit der Verwaltung, 1968, S. 24 ff.) für den Fall der Identität des Rechtsträgers einer Planfeststellungsbehörde mit dem Rechtsträger der an der Planfeststellung zu beteiligenden Behörde ausgeführt, daß eine solche Klage schon wegen des "grundsätzlichen Verbots des Insichprozesses" nicht in Betracht komme.

    Die einem anderen Rechtsträger angehörende Widerspruchsbehörde allerdings kann durch den Widerspruchsbescheid Rechte des Rechtsträgers der Ausgangsbehörde verletzen, so insbesondere, wenn die Gemeinde durch einen Widerspruchsbescheid der Aufsichtsbehörde in ihrem Selbstverwaltungsrecht verletzt wird (Urteil vom 9. Juli 1964 - BVerwG VIII C 29.63 - [BVerwGE 19, 121], ferner BVerwGE 6, 19; 17, 87 [BVerwG 29.10.1963 - I C 8/63]; 31, 263, [BVerwG 13.02.1969 - II C 42/66]sowie das erwähnte Urteil des Senats vom 11. März 1970 a.a.O. mit zahlreichen weiteren Nachweisen).

  • BVerwG, 11.03.1970 - IV C 59.67

    Klagebefugnis einer Gemeinde gegen einen einen gemeindlichen Verwaltungsakt im …

    Auszug aus BVerwG, 21.06.1974 - IV C 17.72
    Rechtsverletzungen im Sinne des § 42 Abs. 2 VwGO kommen freilich regelmäßig dann nicht in Betracht, wenn Behörden desselben Rechtsträgers nach dem einschlägigen Organisations- und Verwaltungsverfahrensrecht im Verhältnis von Ausgangs- und Widerspruchsbehörde zueinander stehen: In Angelegenheiten des übertragenen Wirkungskreises hat die Ausgangsbehörde die Widerspruchs eilt Scheidung einer derselben Körperschaft angehörenden Behörde in gleicher Weise hinzunehmen, wie die Entscheidung der Widerspruchsbehörde, die bei einem anderen - übergeordneten - Rechtsträger gebildet ist (vgl. Urteil vom 11. März 1970 - BVerwG IV C 59.67 - [DÖV 1970, 605]).

    Die einem anderen Rechtsträger angehörende Widerspruchsbehörde allerdings kann durch den Widerspruchsbescheid Rechte des Rechtsträgers der Ausgangsbehörde verletzen, so insbesondere, wenn die Gemeinde durch einen Widerspruchsbescheid der Aufsichtsbehörde in ihrem Selbstverwaltungsrecht verletzt wird (Urteil vom 9. Juli 1964 - BVerwG VIII C 29.63 - [BVerwGE 19, 121], ferner BVerwGE 6, 19; 17, 87 [BVerwG 29.10.1963 - I C 8/63]; 31, 263, [BVerwG 13.02.1969 - II C 42/66]sowie das erwähnte Urteil des Senats vom 11. März 1970 a.a.O. mit zahlreichen weiteren Nachweisen).

  • BVerwG, 06.12.1967 - IV C 94.66

    Abgrenzung zwischen Innen- und Außenbereich; Fehlende nachbarschützende Funktion …

    Auszug aus BVerwG, 21.06.1974 - IV C 17.72
    In seinem Urteil vom 6. Dezember 1967 - BVerwG IV C 94.66 - (BVerwGE 28, 268 [271 f.]) hat der Senat aber beiläufig bemerkt, es entspreche dem Wortlaut und dem Sinn und Zweck des § 36 Abs. 1 BBauG, daß bei Identität von Genehmigungs- und Gemeindebehörde die Herstellung des Einvernehmens entbehrlich ist.
  • BVerfG, 05.02.1963 - 2 BvR 21/60

    Rechtsweg

    Auszug aus BVerwG, 21.06.1974 - IV C 17.72
    Als zutreffend erweist sich endlich auch die Ansicht des Berufungsgerichts, daß Art. 19 Abs. 4 GG nichts für eine Zulässigkeit dieser Klage herzugeben vermag: Art. 19 Abs. 4 GG gewährt keine subjektiven Rechte, sondern setzt sie und die Möglichkeit ihrer Verletzung voraus (vgl. BVerfGE 15, 275 [281]).
  • BVerfG, 11.10.1966 - 2 BvL 15/64

    VwGO-Ausführungsgesetz I

    Auszug aus BVerwG, 21.06.1974 - IV C 17.72
    Da die Klage der Stadt gegen den Widerspruchsbescheid ihres Stadtrechtsausschusses eine Anfechtungsklage ist, ist auch in dem hier zur Entscheidung stehenden Insichprozeß - ungeachtet der Weisungsfreiheit des Stadtrechtsausschusses - die Zulässigkeit der Klage in der gleichen Weise nach den Vorschriften der VwGO zu beurteilen, wie das allgemein bei Anfechtungsklagen der Fall ist (vgl. dazu Bundesverfassungsgericht, Beschluß vom 11. Oktober 1966 -2 BvL 15/64 - in BVerfGE 20, 238 [250 ff.] zur Aufsichtsklage nach saarl. Recht).
  • BVerwG, 16.12.1969 - IV B 121.69

    Beteiligung am Baugenehmigungsverfahren und Planungshoheit der Gemeinde

    Auszug aus BVerwG, 21.06.1974 - IV C 17.72
    Das hat der Senat in seinem Beschluß vom 16. Dezember 1969 - BVerwG IV B 121.69 - [DÖV 1970, 349] bestätigt.
  • BVerwG, 09.07.1964 - VIII C 29.63

    Auftragsangelegenheiten

    Auszug aus BVerwG, 21.06.1974 - IV C 17.72
    Die einem anderen Rechtsträger angehörende Widerspruchsbehörde allerdings kann durch den Widerspruchsbescheid Rechte des Rechtsträgers der Ausgangsbehörde verletzen, so insbesondere, wenn die Gemeinde durch einen Widerspruchsbescheid der Aufsichtsbehörde in ihrem Selbstverwaltungsrecht verletzt wird (Urteil vom 9. Juli 1964 - BVerwG VIII C 29.63 - [BVerwGE 19, 121], ferner BVerwGE 6, 19; 17, 87 [BVerwG 29.10.1963 - I C 8/63];… 31, 263, [BVerwG 13.02.1969 - II C 42/66]sowie das erwähnte Urteil des Senats vom 11. März 1970 a.a.O. mit zahlreichen weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 29.10.1963 - VI C 198.61
    Auszug aus BVerwG, 21.06.1974 - IV C 17.72
    Die einem anderen Rechtsträger angehörende Widerspruchsbehörde allerdings kann durch den Widerspruchsbescheid Rechte des Rechtsträgers der Ausgangsbehörde verletzen, so insbesondere, wenn die Gemeinde durch einen Widerspruchsbescheid der Aufsichtsbehörde in ihrem Selbstverwaltungsrecht verletzt wird (Urteil vom 9. Juli 1964 - BVerwG VIII C 29.63 - [BVerwGE 19, 121], ferner BVerwGE 6, 19; 17, 87 [BVerwG 29.10.1963 - I C 8/63];… 31, 263, [BVerwG 13.02.1969 - II C 42/66]sowie das erwähnte Urteil des Senats vom 11. März 1970 a.a.O. mit zahlreichen weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 29.10.1963 - I C 8.63
    Auszug aus BVerwG, 21.06.1974 - IV C 17.72
    Die einem anderen Rechtsträger angehörende Widerspruchsbehörde allerdings kann durch den Widerspruchsbescheid Rechte des Rechtsträgers der Ausgangsbehörde verletzen, so insbesondere, wenn die Gemeinde durch einen Widerspruchsbescheid der Aufsichtsbehörde in ihrem Selbstverwaltungsrecht verletzt wird (Urteil vom 9. Juli 1964 - BVerwG VIII C 29.63 - [BVerwGE 19, 121], ferner BVerwGE 6, 19; 17, 87 [BVerwG 29.10.1963 - I C 8/63];… 31, 263, [BVerwG 13.02.1969 - II C 42/66]sowie das erwähnte Urteil des Senats vom 11. März 1970 a.a.O. mit zahlreichen weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 22.11.1957 - VII C 69.57

    Kern des kommunalen Selbstverwaltungsrechts

  • BVerwG, 13.02.1969 - II C 42.66

    Rechtsgrundsatz der Vorteilsausgleichung im Beamtenrecht - Anrechnung erhaltener …

  • BVerwG, 13.06.1955 - III C 41.54
  • BGH, 06.10.1955 - III ZR 56/54

    Rechtsmittel

  • OVG Berlin, 06.05.1963 - II B 35.62
  • BVerwG, 19.08.2004 - 4 C 16.03

    Einvernehmen; gemeindliches -; Einvernehmenserfordernis; Versagung des …

    Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Senats, dass die Vorschrift nach ihrem Wortlaut sowie ihrem Sinn und Zweck, die gemeindliche Planungshoheit zu sichern, zwei verschiedene Willensträger voraussetzt und das Einvernehmen daher jedenfalls dann entbehrlich ist, wenn in der Gemeinde die Funktionen der Baugenehmigungsbehörde und des Planungsträgers in ein und derselben Behörde gebündelt sind (vgl. Urteil vom 6. Dezember 1967 - BVerwG 4 C 94.66 - BVerwGE 28, 268 ; Beschluss vom 16. Dezember 1969 - BVerwG 4 B 121.69 - DÖV 1970, 349 ; Urteil vom 21. Juni 1974 - BVerwG 4 C 17.72 - BVerwGE 45, 207 ; Beschluss vom 6. Oktober 1989 - BVerwG 4 CB 23.89 - Buchholz 310 § 54 VwGO Nr. 42).
  • BVerwG, 04.03.2026 - 6 A 2.24

    Klage der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit auf …

    Ein solcher gesetzlicher Dispens eines Hoheitsträgers von den Erfordernissen des § 42 Abs. 2 VwGO (vgl. zu dieser Terminologie: BVerwG, Urteile vom 21. Juni 1974 - 4 C 17.72 - BVerwGE 45, 207 …und vom 25. September 1992 - 8 C 16.90 - juris Rn. 9), wie er - wenn auch nicht für die hier in Rede stehende Leistungskonstellation, sondern für eine Anfechtungsklage - etwa in Gestalt von Art. 78 DSGVO (dazu: BVerwG…, Urteil vom 20. März 2024 - 6 C 8.22 - BVerwGE 182, 11 Rn. 14), § 35 Abs. 2 WPflG a. F. (dazu: BVerwG…, Urteil vom 25. September 1992 - 8 C 16.90 - juris Rn. 9 f.) und § 6 Abs. 2 Satz 3 AsylVfG a. F. (dazu: BVerwG, Urteil vom 6. August 1996 - 9 C 169.95 - BVerwGE 101, 323 ) normiert ist bzw. war, ist in Bezug auf die von der Klägerin geltend gemachte Befugnis aus § 63 BNDG i. V. m. § 28 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BVerfSchG nicht vorhanden.

    So hat das Bundesverwaltungsgericht entgegen zunächst anderslautenden Aussagen in seiner frühen Rechtsprechung (BVerwG, Urteil vom 14. Februar 1969 - 4 C 215.65 - BVerwGE 31, 263 ) alsbald entschieden, dass dem Bundesrecht ein allgemeiner Grundsatz des Inhalts, Insichprozesse seien ohne Ausnahme stets unzulässig, nicht entnommen werden kann (BVerwG, Urteil vom 21. Juni 1974 - 4 C 17.72 - BVerwGE 45, 207 ).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in seiner Rechtsprechung zwar im Blick gehabt, dass sich aus der Weisungsfreiheit einer Verwaltungsstelle, deren Entscheidung angegriffen wird, das Bedürfnis für eine wehrfähige Rechtsposition der angreifenden - regelmäßig übergeordneten - Stelle ergeben kann (BVerwG, Urteil vom 21. Juni 1974 - 4 C 17.72 - BVerwGE 45, 207 ).

    Die hierfür geltenden Maßgaben sind mit denjenigen vergleichbar, die im Zusammenhang mit der Klage eines Bürgers gegen einen Hoheitsträger bei der Prüfung des Schutznormcharakters einer als verletzt gerügten Vorschrift Anwendung finden (…vgl. grundlegend im Verhältnis von Hoheitsträgern mit unterschiedlichen Rechtsträgern: BVerwG, Urteile vom 27. September 2018 - 7 C 23.16 - Buchholz 451.224 § 17 KrWG Nr. 3 Rn. 14 ff. …und vom 28. Februar 2019 - 3 A 5.16 - BVerwGE 165, 14 Rn. 17 f., 27 ff.; der Sache nach bereits zuvor im Verhältnis von Hoheitsträgern mit demselben Rechtsträger: BVerwG, Urteil vom 21. Juni 1974 - 4 C 17.72 - BVerwGE 45, 207 ).

  • OVG Saarland, 31.10.1974 - I R 18/73

    Entschädigung für den Abriss einer Schule durch Besatzungsmacht; Nachträglich …

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