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Rechtsprechung
   BGH, 13.09.2017 - IV ZB 21/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,36424
BGH, 13.09.2017 - IV ZB 21/16 (https://dejure.org/2017,36424)
BGH, Entscheidung vom 13.09.2017 - IV ZB 21/16 (https://dejure.org/2017,36424)
BGH, Entscheidung vom 13. September 2017 - IV ZB 21/16 (https://dejure.org/2017,36424)
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Volltextveröffentlichungen (13)

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  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Verurteilung zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung: Bemessung des Beschwerdewerts

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 260 Abs 2 BGB, § 2050 BGB, § 574 Abs 1 S 1 Nr 1 ZPO, § 574 Abs 2 ZPO, Art 3 Abs 1 GG
    Verurteilung zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung: Bemessung des Beschwerdewerts

  • IWW

    §§ 2050 ff. BGB, § 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ZPO, § 522 Abs. 1 Satz 4 ZPO, § 574 Abs. 2 ZPO, Art. 103 Abs. 1 GG, Art. 3 Abs. 1 GG, Art. 2 Abs. 1 GG, § 22 Satz 1 JVEG, § 260 Abs. 2 BGB

  • Wolters Kluwer

    Bemessung des Werts des Beschwerdegegenstandes im Falle der Einlegung eines Rechtsmittels gegen die Verurteilung zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung; Bestimmtheit eines Vollstreckungstitels; Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen gegen die testamentarische ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bemessung des Werts des Beschwerdegegenstandes im Falle der Einlegung eines Rechtsmittels gegen die Verurteilung zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung; Bestimmtheit eines Vollstreckungstitels; Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen gegen die testamentarische ...

  • datenbank.nwb.de

    Verurteilung zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung: Bemessung des Beschwerdewerts

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2017, 1954
 
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Wird zitiert von ... (17)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 27.02.2013 - IV ZR 42/11

    Statthaftigkeit der Berufung: Wert der Beschwer bei Verurteilung zur Erteilung …

    Auszug aus BGH, 13.09.2017 - IV ZB 21/16
    Rn. 9 a) Das Berufungsgericht ist zutreffend davon ausgegangen, dass sich der Wert des Beschwerdegegenstandes auch im Falle der Einlegung eines Rechtsmittels gegen die Verurteilung zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung nach dem Aufwand an Zeit und Kosten bemisst, den die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung erfordert sowie nach einem - hier nicht geltend gemachten - Geheimhaltungsinteresse des Verurteilten (Senatsurteil vom 27. Februar 2013 - IV ZR 42/11, ErbR 2013, 154 Rn. 14; BGH…, Beschluss vom 26. Oktober 2016 - XII ZB 560/15, FamRZ 2017, 225 Rn. 7; jeweils m.w.N.).

    Der eigene Zeitaufwand kann hierbei entsprechend den Regelungen für Zeugen im JVEG bewertet werden, woraus sich maximal 21 EUR pro Stunde ergeben (§ 22 Satz 1 JVEG vgl. Senatsurteil vom 27. Februar 2013 aaO Rn. 14;… Senatsbeschluss vom 10. März 2010 - IV ZR 255/08, FamRZ 2010, 891 Rn. 6).

    Die Einschaltung eines Rechtsanwalts kann dem verurteilten Beklagten dann nicht verwehrt werden, wenn der Urteilsausspruch nicht hinreichend bestimmt genug ist, so dass Zweifel über seinen Inhalt und Umfang im Vollstreckungsverfahren zu klären sind, oder wenn die sorgfältige Erfüllung des titulierten Anspruchs Rechtskenntnisse voraussetzt (Senatsurteil vom 27. Februar 2013 aaO Rn. 15 m.w.N.).

    Rn. 10 b) Ausgehend davon hat das Berufungsgericht den Wert der Beschwer der Beklagten ohne - vom Rechtsbeschwerdegericht allein nachprüfbare (…vgl. Senatsbeschluss vom 8. März 2017 - IV ZB 18/16, ZEV 2017, 278 Rn. 6; Senatsurteil vom 27. Februar 2013 aaO Rn. 12 m.w.N.) - Ermessensfehler auf unter 500 EUR festgesetzt.

    Es genügt jedoch nicht, wenn auf Urkunden Bezug genommen wird, die nicht Bestandteil des Titels sind, oder wenn sonst die Leistung nur aus dem Inhalt anderer Schriftstücke ermittelt werden kann (Senatsurteil vom 27. Februar 2013 aaO Rn. 17 m.w.N.).

    Es ergibt sich aber - anders als in dem dem Senatsurteil vom 27. Februar 2013 (aaO) zugrunde liegenden Fall - aus dem Tatbestand und den Entscheidungsgründen des erstinstanzlichen Urteils, welche Auskünfte gemeint sind.

  • BGH, 08.03.2017 - IV ZB 18/16

    Berufungsverfahren: Verwerfung der Berufung wegen Nichterreichens der …

    Auszug aus BGH, 13.09.2017 - IV ZB 21/16
    Rn. 10 b) Ausgehend davon hat das Berufungsgericht den Wert der Beschwer der Beklagten ohne - vom Rechtsbeschwerdegericht allein nachprüfbare (vgl. Senatsbeschluss vom 8. März 2017 - IV ZB 18/16, ZEV 2017, 278 Rn. 6;… Senatsurteil vom 27. Februar 2013 aaO Rn. 12 m.w.N.) - Ermessensfehler auf unter 500 EUR festgesetzt.
  • BGH, 26.10.2016 - XII ZB 560/15

    Zugewinnausgleichsverfahren: Wert der Beschwer bei einer Verpflichtung zur Abgabe …

    Auszug aus BGH, 13.09.2017 - IV ZB 21/16
    Rn. 9 a) Das Berufungsgericht ist zutreffend davon ausgegangen, dass sich der Wert des Beschwerdegegenstandes auch im Falle der Einlegung eines Rechtsmittels gegen die Verurteilung zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung nach dem Aufwand an Zeit und Kosten bemisst, den die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung erfordert sowie nach einem - hier nicht geltend gemachten - Geheimhaltungsinteresse des Verurteilten (…Senatsurteil vom 27. Februar 2013 - IV ZR 42/11, ErbR 2013, 154 Rn. 14; BGH, Beschluss vom 26. Oktober 2016 - XII ZB 560/15, FamRZ 2017, 225 Rn. 7; jeweils m.w.N.).
  • BGH, 10.03.2010 - IV ZR 255/08

    Stufenklage des Erben gegen den Bevollmächtigten des Erblassers: Wert der …

    Auszug aus BGH, 13.09.2017 - IV ZB 21/16
    Der eigene Zeitaufwand kann hierbei entsprechend den Regelungen für Zeugen im JVEG bewertet werden, woraus sich maximal 21 EUR pro Stunde ergeben (…§ 22 Satz 1 JVEG vgl. Senatsurteil vom 27. Februar 2013 aaO Rn. 14; Senatsbeschluss vom 10. März 2010 - IV ZR 255/08, FamRZ 2010, 891 Rn. 6).
  • BGH, 29.11.1995 - IV ZB 19/95

    Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft; Einschaltung …

    Auszug aus BGH, 13.09.2017 - IV ZB 21/16
    Deshalb entspricht die Vermeidung strafrechtlicher Konsequenzen schon für den Fall der fahrlässigen Abgabe einer falschen eidesstattlichen Versicherung nicht dem bei der Wertfestsetzung zu berücksichtigenden Geheimhaltungsinteresse des Verurteilten (Senatsbeschluss vom 29. November 1995 - IV ZB 19/95, ZEV 1996, 194 unter B 2 b).
  • OLG Köln, 06.12.2024 - 15 U 300/24

    Anspruch des Erben auf Herausgabe von Vervielfältigungen von Tonbandaufnahmen aus …

    Nach st. Rspr. (BGH…, Beschluss vom 4. November 2020 - IV ZB 12/20, BeckRS 2020, 31456 Rn. 10 ff.; Beschluss vom 8. November 2017 - XII ZB 489/16, juris; Beschluss vom 13. September 2017 - IV ZB 21/16, juris;… vertiefend auch etwa Kurpat, in: Schneider/Kurpat, Streitwert-Kommentar, 15. Aufl. 2021, Stufenklage Rn. 2.4682;… Assmann, in: Wieczorek/Schütze, ZPO, 5. Aufl. 2023, § 254 Rn. 90 m.w.N.; für Rechtsmittelstreitwert entsprechend etwa BGH, Beschluss vom 3. Juli 2002 - IV ZR 191/01, NJW 2002, 3477 sowie zur Auskunftsstufe BGH…, Beschluss vom 15. Februar 2022 - XI ZR 380/20, BeckRS 2022, 3553 Rn. 5 und Beschluss vom 24. November 1994 - GSZ 1/94, BGHZ 128, 85, 87 ff.) bemisst sich diese grundsätzlich nur nach dem Aufwand an Zeit und Kosten, der die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung erfordert, sowie nach einem eventuellen Geheimhaltungsinteresse des Verurteilten.
  • BGH, 03.04.2019 - VII ZB 59/18

    Bemessung der Beschwer bei einer titulierten Auskunftsverpflichtung

    Rn. 23 d) Die Rüge der Rechtsbeschwerde, das Berufungsgericht habe den im Widerspruch zur Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, Beschluss vom 13. September 2017 - IV ZB 21/16 Rn. 9, FamRZ 2017, 1954;… Beschluss vom 22. April 2009 - XII ZB 49/07 Rn. 9, NJW 2009, 2218;… Beschluss vom 26. Oktober 2005 - XII ZB 25/05, FamRZ 2006, 33, juris Rn. 4) stehenden Rechtssatz aufgestellt, dass die Kosten einer sachkundigen Hilfsperson auch im Falle ihrer Erforderlichkeit nicht zu berücksichtigen seien, greift nicht durch, weshalb die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung (vgl. § 574 Abs. 2 Nr. 2 Fall 2 ZPO) eine Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts aus diesem Grund nicht erfordert.
  • BGH, 18.09.2024 - IV ZB 18/23

    Auskunftsverpflichtung gegenüber Familienangehörigen als berufliche Pflicht

    Rn. 9 aa) Hat die Auskunftsverpflichtung, gegen die sich der Rechtsmittelführer zur Wehr setzt, keinen vollstreckbaren Inhalt, erhöht sich die Beschwer zwar um die mit der Abwehr einer insoweit ungerechtfertigten Zwangsvollstreckung verbundenen Kosten (vgl. Senatsbeschluss vom 13. September 2017 - IV ZB 21/16, ZEV 2017, 648 Rn. 9 m.w.N.;… BGH, Beschlüsse vom 8. Juli 2020- XII ZB 334/19, FamRZ 2020, 1572 Rn. 11;… vom 28. Januar 2016- III ZB 96/15, juris Rn. 9 f.).

    Das Vollstreckungsorgan muss in der Lage sein, allein mit dem Titel ohne Verwertung der Gerichtsakten oder anderer Urkunden die Vollstreckung durchzuführen (Senatsbeschluss vom 13. September 2017 aaO Rn. 12 m.w.N.).

    Das Berufungsgericht hat auch insoweit ohne Rechtsfehler angenommen, dass sich aus dem Tatbestand des erstinstanzlichen Urteils ergebe, welche Auskünfte gemeint seien (vgl. Senatsbeschluss vom 13. September 2017 - IV ZB 21/16, ZEV 2017, 648 Rn. 13).

  • BGH, 04.11.2020 - IV ZB 12/20

    Wert der Beschwer nach Verurteilung zur Abgabe einer eidesstattlichen …

    Rn. 10 a) Das Berufungsgericht ist zutreffend davon ausgegangen, dass sich der Wert des Beschwerdegegenstandes im Falle der Einlegung eines Rechtsmittels gegen die Verurteilung zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung nach dem Aufwand an Zeit und Kosten bemisst, den die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung erfordert, sowie nach einem - hier nicht geltend gemachten - Geheimhaltungsinteresse des Verurteilten (vgl. Senatsbeschluss vom 13. September 2017 - IV ZB 21/16, FamRZ 2017, 1954 Rn. 9 m.w.N.).

    Die Einschaltung eines Rechtsanwalts kann dem verurteilten Beklagten aber dann nicht verwehrt werden, wenn der Urteilsausspruch nicht hinreichend bestimmt genug ist, so dass Zweifel über seinen Inhalt und Umfang im Vollstreckungsverfahren zu klären sind, oder wenn die sorgfältige Erfüllung des titulierten Anspruchs Rechtskenntnisse voraussetzt (vgl. Senatsbeschluss vom 13. September 2017 aaO m.w.N.).

    Rn. 11 b) Ausgehend davon hat das Berufungsgericht den Wert der Beschwer der Beklagten ohne - vom Rechtsbeschwerdegericht allein nachprüfbare (vgl. Senatsbeschluss vom 13. September 2017 - IV ZB 21/16, FamRZ 2017, 1954 Rn. 10 m.w.N.) - Ermessensfehler auf 420 EUR festgesetzt.

  • BGH, 09.09.2020 - IV ZB 15/20

    Berufungsverfahren: Beschwer bei Verurteilung zur eidesstattlichen Versicherung …

    Für die Vollstreckbarkeit ist es nicht erforderlich, dass der Inhalt dieser Auskünfte im Einzelnen im Titel wiedergegeben wird und dieser sich auf bestimmte erteilte Auskünfte bezieht, sondern es genügt, dass sich aus dem Urteil eindeutig ergibt, welche Auskünfte gemeint sind (vgl. Senatsbeschluss vom 13. September 2017 - IV ZB 21/16, ErbR 2018, 91 Rn. 13).

    Rn. 16 Im Übrigen wäre das Risiko, wegen einer falschen oder möglicherweise falschen eidesstattlichen Versicherung mit einem Strafverfahren überzogen zu werden, bei der Wertbemessung ohnehin nicht zu berücksichtigen (vgl. Senatsbeschluss vom 13. September 2017 aaO Rn. 14).

    Dass ihm hierbei - vom Rechtsbeschwerdegericht allein nachprüfbare (vgl. Senatsbeschluss vom 13. September 2017 aaO Rn. 10 m.w.N.) - Ermessensfehler unterlaufen wären, ist weder von der Beschwerde dargelegt noch sonst ersichtlich.

  • BGH, 19.02.2025 - IV ZB 13/24

    Erbrechtliche Auskunftsansprüche auf der ersten Stufe einer auf …

    Rn. 14 Zutreffend weist die Rechtsbeschwerde allerdings darauf hin, dass sich die Beschwer um die mit der Abwehr einer ungerechtfertigten Zwangsvollstreckung verbundenen Kosten erhöht, wenn die Auskunftsverpflichtung, gegen die sich der Rechtsmittelführer zur Wehr setzt, keinen vollstreckbaren Inhalt hat (…vgl. Senatsbeschlüsse vom 18. September 2024 - IV ZB 18/23, ZEV 2024, 828 Rn. 9; vom 13. September 2017 - IV ZB 21/16, ZEV 2017, 648 Rn. 9; jeweils m.w.N.).

    Das Vollstreckungsorgan muss in der Lage sein, allein mit dem Titel ohne Verwertung der Gerichtsakten oder anderer Urkunden die Vollstreckung durchzuführen (…Senatsbeschlüsse vom 18. September 2024 - IV ZB 18/23, ZEV 2024, 828 Rn. 9; vom 13. September 2017 - IV ZB 21/16, ZEV 2017, 648 Rn. 12).

  • OLG Düsseldorf, 11.01.2022 - 24 U 184/19

    Ansprüche aus einer Kooperationsvereinbarung zwischen Rechtsanwälten; …

    Rn. 27 Der Zeitaufwand, den der Verpflichtete aufwenden muss, wird mit dem Höchstbetrag nach § 22 JVEG (…st. Rspr., BGH, Beschlüsse vom 3. Juli 2018 - II ZB 13/17, Rn. 12; vom 13. September 2018 - IV ZB 21/16, Rn. 9;… vom 28. Februar 2017 - I ZR 46/16, Rn. 14) nur nach Maßgabe der Stundensätze angesetzt, die Zeugen nach dem Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz (JVEG) in einem Zivilprozess erhalten würden.
  • BGH, 09.05.2018 - IV ZR 264/17

    Nichtzulassungsbeschwerde: Wert des Beschwerdegegenstands bei der Abgabe der …

    Rn. 5 Der Wert des Beschwerdegegenstandes richtet sich im Falle der Einlegung eines Rechtsmittels gegen die Verurteilung zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung nach dem Aufwand an Zeit und Kosten, den die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung erfordert, sowie nach einem - hier nicht geltend gemachten - Geheimhaltungsinteresse des Verurteilten (zuletzt Senatsbeschluss vom 13. September 2017 - IV ZB 21/16, ZEV 2017, 648 Rn. 9).
  • BGH, 25.09.2024 - IV ZB 21/23

    Geltendmachung eines Pflichtteilsanspruchs im Wege einer Stufenklage: Wert des …

    Der zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung Verurteilte ist nicht nur berechtigt, sondern verpflichtet, die erteilte Auskunft auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu überprüfen und gegebenenfalls zu ergänzen und zu berichtigen (…Senatsbeschlüsse vom 4. November 2020 - IV ZB 12/20, ZErb 2021, 9 [juris Rn. 10]; vom 13. September 2017 - IV ZB 21/16, FamRZ 2017, 1954 Rn. 9 m.w.N.).

    Rn. 12 b) Ausgehend davon hat das Berufungsgericht den Wert des Beschwerdegegenstands der Beklagten ohne - vom Rechtsbeschwerdegericht allein nachprüfbare (…vgl. Senatsbeschlüsse vom 4. November 2020 - IV ZB 12/20, ZErb 2021, 9 [juris Rn. 11]; vom 13. September 2017 - IV ZB 21/16, FamRZ 2017, 1954 Rn. 10 m.w.N.) - Ermessensfehler auf einen geringeren Betrag als 600 EUR festgesetzt.

  • BGH, 03.07.2018 - II ZB 13/17

    Festzusetzender Beschwerdewert bei Verurteilung zur Auskunfterteilung

    Der Höchstbetrag nach § 22 JVEG (st. Rspr., BGH, Beschluss vom 13. September 2017 - IV ZB 21/16, FamRZ 2017, 1954, Rn. 9;… Beschluss vom 28. Februar 2017 - I ZR 46/16, ZUM-RD 2017, 251 Rn. 14) beträgt danach 21 EUR die Stunde.
  • OLG Karlsruhe, 13.01.2021 - 13 U 905/19

    Dieselabgasskandal: Hinreichende Bestimmtheit einer Tenorierung nach der …

  • BGH, 08.11.2017 - XII ZB 489/16

    Stufenantrag auf Zugewinnausgleich: Wert des Beschwerdegegenstands eines …

  • BGH, 03.07.2018 - II ZB 3/18

    Bemessen des festzusetzenden Beschwerdewerts für das Rechtsmittel der zur …

  • OLG Karlsruhe, 31.03.2021 - 13 U 546/20

    Dieselskandal: Zulässigkeit einer Tenorierung nach der sogenannten "Karlsruher …

  • OLG Karlsruhe, 30.10.2020 - 13 U 905/19

    Tenorierung nach der so genannten "Karlsruher Formel" mangels nicht …

  • OLG Brandenburg, 14.03.2018 - 13 UF 38/18

    Wert der Beschwer bei Verpflichtung zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung …

  • LG Regensburg, 19.05.2022 - 73 O 1956/21

    Nutzungsentschädigung, Schluss der mündlichen Verhandlung, Kilometerstand, …

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