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Rechtsprechung
   BGH, 29.06.1957 - IV ZR 88/57   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1957,106
BGH, 29.06.1957 - IV ZR 88/57 (https://dejure.org/1957,106)
BGH, Entscheidung vom 29.06.1957 - IV ZR 88/57 (https://dejure.org/1957,106)
BGH, Entscheidung vom 29. Juni 1957 - IV ZR 88/57 (https://dejure.org/1957,106)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verfahrensrüge - Mündliche Verhandlung - Rügeverzicht - Verzichtswille - Verfahrensmangel

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    ZPO § 295
    Anforderungen an den Rügeverzicht

Papierfundstellen

  • BGHZ 25, 66
  • NJW 1957, 1517
 
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Wird zitiert von ... (75)Zitiert selbst (9)

  • BGH, 29.04.2020 - VIII ZR 355/18

    Mieterhöhungsverlangen: Verfahrensförmlichkeiten als Teil der Klagebegründetheit; …

    In anderen Fällen ergibt sich diese (materielle) Rechtsfolge aus dem Zusammenspiel gesetzlicher Normen (so etwa bei der Frist zur Beantragung der Eheaufhebung gemäß § 1317 Abs. 1 Satz 1, § 1314 BGB - zu deren materiell-rechtlicher Natur: BGH, Urteil vom 29. Juni 1957 - IV ZR 88/57, BGHZ 25, 66, 74;… bei der Frist zur Anfechtung der Vaterschaft gemäß § 1600b Abs. 1 Satz 1, § 1600 BGB - zu deren materiell-rechtlicher Natur: BeckOGK-BGB/Reuß, Stand 1. Februar 2020, § 1600b Rn. 26 mwN; bei der Frist für eine Kündigungsschutzklage des Arbeitnehmers gemäß §§ 4, 7 KSchG - zu deren materiell-rechtlicher Natur: BAGE 150, 234, 236; 163, 24, 26 f.).
  • BGH, 25.02.1971 - VII ZR 181/69

    Zustellungszeitpunkt - Fristverlängerung

    Die Rechtsprechung und Rechtslehre (vgl. u.a. BGHZ 25, 66, 76, 77; 31, 342, 346; BGH LM Nr. 1 zu § 693 ZPO; LM Nr. 2, 4, 8, 8a, 9, 10, 10a, 11, 12 zu § 261 b ZPO; NJW 1966, 2211; VersR.

    a) Wie sich aus der Entstehungsgeschichte der Vorschriften (§§ 261 b Abs. 3, 496 Abs. 3, 693 Abs. 2 ZPO) ergibt, hat der Gesetzgeber die Antwort auf die Präge, was unter demnächstiger Zustellung zu verstehen ist, der nach pflichtgemäßem Ermessen zu treffenden Entscheidung des Prozeßrichters überlassen, wobei dieser sich von dem Gedanken leiten lassen muß, daß die Verfolgung und Durchsetzung materieller Rechte nicht durch Verfahrensvorschriften erschwert werden soll (BGHZ 25, 66, 76).

  • OLG Karlsruhe, 11.12.2014 - 9 U 87/13

    Verjährungshemmung durch Zustellung einer nicht beglaubigten Klageabschrift

    Von einer wirksamen Klagezustellung hängen verschiedene erhebliche Rechtsfolgen für die Beteiligten ab, so dass ein Rechtsanwalt, der auf eine wirksame Klagezustellung Wert legt, die jeweiligen Formalitäten sorgfältig prüfen muss (vgl. BGH, NJW 1960, 1947; BGH, NJW 1957, 1517).

    Die Parteien bzw. ihre Anwälte sollen angehalten werden, sich alsbald um in Betracht kommende Verfahrensmängel zu kümmern, um zu einem gestrafften und geordneten Gang des Verfahrens beizutragen (vgl. BGH, NJW 1957, 1517, 1518).

    Rn. 76 Aus der gesetzlichen Regelung in § 295 ZPO lassen sich keine Gesichtspunkte für eine rückwirkende Hemmung der Verjährung gewinnen; denn die Heilungsvorschrift hat allein einen geordneten Prozessablauf im Auge: Die Parteien sollen zu einem gestrafften und geordneten Gang des Verfahrens beitragen, sowie dazu, dass das Verfahren zu unangreifbaren Ergebnissen führt (vgl. BGH, NJW 1957, 1517, 1518 = BGHZ 25, 66).

    Rn. 78 Für die Frage, wann eine Heilungswirkung gemäß § 295 ZPO eintritt, wird zudem teilweise § 167 ZPO in direkter oder entsprechender Anwendung herangezogen (vgl. beispielsweise BGH, NJW 1957, 1517, 1519 = BGHZ 25, 66;… siehe auch Musielak, ZPO, 11. Auflage 2014, § 253 ZPO RnNr. 16 sowie § 295 RnNr. 7).

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