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   BFH, 25.07.2000 - IX R 9/97   

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https://dejure.org/2000,4561
BFH, 25.07.2000 - IX R 9/97 (https://dejure.org/2000,4561)
BFH, Entscheidung vom 25.07.2000 - IX R 9/97 (https://dejure.org/2000,4561)
BFH, Entscheidung vom 25. Juli 2000 - IX R 9/97 (https://dejure.org/2000,4561)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Wolters Kluwer

    Mietvertrag - Darlehen - Nahe Angehörige - Fremdvergleich - Nebenkosten - Kosten für Schönheitsreparaturen - Werbungskostenüberschuss

  • Judicialis

    AO 1977 § 15; ; BGB § 535; ; FGO § 105 Abs. 5; ; EStG § 12; ; EStG § 21 Abs. 2 Satz 2; ; EStG § 21 Abs. 2

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    FGO § 120 Abs 1, FGO § 73 Abs 1, FGO § 76 Abs 1, FGO § 96, EStG § 21 Abs 1 Nr 1, EStG § 21 Abs 2 S 2
    Fremdvergleich; Mietverhältnis; nichteheliche Lebensgemeinschaft; Ortsübliche Marktmiete

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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (12)

  • FG Schleswig-Holstein, 26.06.1996 - IV 483/95

    Voraussetzung für die Anerkennung von Mietverträgen durch das Finanzamt;

    Auszug aus BFH, 25.07.2000 - IX R 9/97
    Zur Begründung verweist es auf die Einspruchsentscheidung vom 4. April 1996 sowie die Gründe des Urteils in der Sache IV 483/95 betreffend Einkommensteuer 1993 und führt ergänzend aus: Auch in dem neuen Vertrag gebe es keine hinreichend klaren Vereinbarungen über die Betriebskosten.

    Das FG hat eine solche Gesamtwürdigung nicht vorgenommen; es hat sich vielmehr --durch Hinweis auf die Entscheidung vom 26. Juni 1996 in der Sache IV 483/95-- ausdrücklich auf die frühere Rechtsprechung des Senats berufen, wonach bereits geringe Abweichungen vom Üblichen zur Nichtanerkennung eines Vertragsverhältnisses führen können (Urteile vom 22. Juni 1993 IX R 19/89, BFH/NV 1994, 96; vom 20. Dezember 1994 IX R 88/92, BFH/NV 1995, 674; eingeschränkt durch Urteile in BFHE 180, 377, BStBl II 1997, 196, und in BFHE 185, 397, BStBl II 1998, 349).

    b) Die Bezugnahme auf die Gründe der Einspruchsentscheidung vom 4. April 1996 (§ 105 Abs. 5 FGO) sowie auf die des Urteils in der Sache IV 483/95 betr.

  • BFH, 07.05.1996 - IX R 69/94

    Nicht jede Abweichung vom Üblichen schließt die Anerkennung von Mietverträgen

    Auszug aus BFH, 25.07.2000 - IX R 9/97
    Gleichwohl durfte das FG hier ohne Rechtsverstoß den Fremdvergleich anstellen, weil Anlass bestand, das Vertragsverhältnis insgesamt daraufhin zu überprüfen, ob es dem steuerlich relevanten oder dem privaten Bereich (§ 12 des Einkommensteuergesetzes --EStG--) zuzuordnen ist (vgl. zur Begründung des Fremdvergleichs BFH-Urteil vom 7. Mai 1996 IX R 69/94, BFHE 180, 377, 378 f., BStBl II 1997, 196, m.w.N.).

    Das FG hat eine solche Gesamtwürdigung nicht vorgenommen; es hat sich vielmehr --durch Hinweis auf die Entscheidung vom 26. Juni 1996 in der Sache IV 483/95-- ausdrücklich auf die frühere Rechtsprechung des Senats berufen, wonach bereits geringe Abweichungen vom Üblichen zur Nichtanerkennung eines Vertragsverhältnisses führen können (Urteile vom 22. Juni 1993 IX R 19/89, BFH/NV 1994, 96; vom 20. Dezember 1994 IX R 88/92, BFH/NV 1995, 674; eingeschränkt durch Urteile in BFHE 180, 377, BStBl II 1997, 196, und in BFHE 185, 397, BStBl II 1998, 349).

  • BFH, 17.02.1998 - IX R 30/96

    Nebenkosten bei Mietvertrag mit Angehörigen

    Auszug aus BFH, 25.07.2000 - IX R 9/97
    Sind hinsichtlich der Nebenabgaben keine Vereinbarungen getroffen worden, muss dies allein nicht bereits zur Nichtanerkennung des Vertrages führen; dieser Umstand ist vielmehr im Zusammenhang mit sämtlichen weiteren Umständen zu würdigen, die für oder gegen die private Veranlassung des Vertragsverhältnisses sprechen (BFH-Urteil vom 17. Februar 1998 IX R 30/96, BFHE 185, 397, BStBl II 1998, 349, zu 2.).

    Das FG hat eine solche Gesamtwürdigung nicht vorgenommen; es hat sich vielmehr --durch Hinweis auf die Entscheidung vom 26. Juni 1996 in der Sache IV 483/95-- ausdrücklich auf die frühere Rechtsprechung des Senats berufen, wonach bereits geringe Abweichungen vom Üblichen zur Nichtanerkennung eines Vertragsverhältnisses führen können (Urteile vom 22. Juni 1993 IX R 19/89, BFH/NV 1994, 96; vom 20. Dezember 1994 IX R 88/92, BFH/NV 1995, 674; eingeschränkt durch Urteile in BFHE 180, 377, BStBl II 1997, 196, und in BFHE 185, 397, BStBl II 1998, 349).

  • BFH, 22.04.1998 - X R 163/94

    Wohneigentumsförderung bei Erwerb von Verlobten

    Auszug aus BFH, 25.07.2000 - IX R 9/97
    Danach sind Verträge unter nahen Angehörigen der Besteuerung nur dann zugrunde zu legen, wenn sowohl die Gestaltung als auch die tatsächliche Durchführung dem zwischen Fremden Üblichen entsprechen (z.B. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 22. April 1998 X R 163/94, BFH/NV 1999, 24, zu II. 2. b, m.w.N.).

    Nicht jede Abweichung vom Üblichen hat bereits diese Konsequenz (BFH-Urteil in BFH/NV 1999, 24, zu II. 2. b).

  • BFH, 22.06.1993 - IX R 19/89

    Zulässigkeit der Pauschalierung des Nutzungswerts der Wohnung im eigenen Haus im

    Auszug aus BFH, 25.07.2000 - IX R 9/97
    Das FG hat eine solche Gesamtwürdigung nicht vorgenommen; es hat sich vielmehr --durch Hinweis auf die Entscheidung vom 26. Juni 1996 in der Sache IV 483/95-- ausdrücklich auf die frühere Rechtsprechung des Senats berufen, wonach bereits geringe Abweichungen vom Üblichen zur Nichtanerkennung eines Vertragsverhältnisses führen können (Urteile vom 22. Juni 1993 IX R 19/89, BFH/NV 1994, 96; vom 20. Dezember 1994 IX R 88/92, BFH/NV 1995, 674; eingeschränkt durch Urteile in BFHE 180, 377, BStBl II 1997, 196, und in BFHE 185, 397, BStBl II 1998, 349).
  • BFH, 30.09.1997 - IX R 80/94

    Einkunftserzielungsabsicht bei Vermietung und Verpachtung

    Auszug aus BFH, 25.07.2000 - IX R 9/97
    Der Senat hat entschieden, dass die Ermäßigung der Miete beim Fremdvergleich unerheblich ist (Urteil vom 30. September 1997 IX R 80/94, BFHE 184, 406, 411, BStBl II 1998, 771, m.w.N).
  • BFH, 20.12.1994 - IX R 88/92

    Mietverträge zwischen nahen Angehörigen

    Auszug aus BFH, 25.07.2000 - IX R 9/97
    Das FG hat eine solche Gesamtwürdigung nicht vorgenommen; es hat sich vielmehr --durch Hinweis auf die Entscheidung vom 26. Juni 1996 in der Sache IV 483/95-- ausdrücklich auf die frühere Rechtsprechung des Senats berufen, wonach bereits geringe Abweichungen vom Üblichen zur Nichtanerkennung eines Vertragsverhältnisses führen können (Urteile vom 22. Juni 1993 IX R 19/89, BFH/NV 1994, 96; vom 20. Dezember 1994 IX R 88/92, BFH/NV 1995, 674; eingeschränkt durch Urteile in BFHE 180, 377, BStBl II 1997, 196, und in BFHE 185, 397, BStBl II 1998, 349).
  • BFH, 20.10.1997 - IX R 38/97

    Mietvertrag zwischen Angehörigen

    Auszug aus BFH, 25.07.2000 - IX R 9/97
    Für die steuerrechtliche Anerkennung eines Mietvertrages ist entscheidend, dass die Hauptpflichten der Mietvertragsparteien wie die Überlassung einer konkret bestimmten Sache und die Höhe der Miete (§ 535 des Bürgerlichen Gesetzbuches --BGB--) klar und eindeutig vereinbart und wie vereinbart durchgeführt werden (BFH-Urteil vom 20. Oktober 1997 IX R 38/97, BFHE 184, 463, BStBl II 1998, 106, zu 2.).
  • BFH, 27.07.1999 - IX R 64/96

    Einkünfteerzielungsabsicht bei Vermietung und Verpachtung

    Auszug aus BFH, 25.07.2000 - IX R 9/97
    c) Sollte das Mietverhältnis danach dem Fremdvergleich standhalten, muss --evtl. unter Berücksichtigung einer Kürzung der Werbungskosten gemäß § 21 Abs. 2 Satz 2 EStG-- die an sich vorrangige Frage geprüft werden, ob die Kläger im Streitjahr 1994 die Absicht hatten, langfristig einen Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten zu erzielen (vgl. BFH-Urteil vom 27. Juli 1999 IX R 64/94, BFHE 190, 125, BStBl II 1999, 826, zu 1. d und e, zu einem Fall, in dem die vereinbarte Miete rd. 2/3 der ortsüblichen Marktmiete betrug).
  • BFH, 17.01.1995 - IX R 85/92

    Mieterdarlehen bei Mietverträgen zwischen Angehörigen

    Auszug aus BFH, 25.07.2000 - IX R 9/97
    Das FA beruft sich zu Unrecht auf das Urteil des Senats vom 17. Januar 1995 IX R 85/92 (BFH/NV 1995, 769).
  • BFH, 14.12.1999 - IX R 69/98

    Mietnebenkosten als Einnahmen aus Vermietung/Verpachtung

  • OLG Stuttgart, 13.07.1983 - 8 REMiet 2/83

    Vereinbarung einer Inklusivmiete; Abgeltung der umlagefähigen Betriebskosten;

  • BFH, 28.06.2002 - IX R 68/99

    Mietvertrag zwischen nahen Angehörigen

    Das gilt auch für Mietverträge, die mit Angehörigen und deren Lebensgefährten geschlossen worden sind (BFH-Urteile vom 25. Juli 2000 IX R 6/97, BFH/NV 2001, 305; vom 25. Juli 2000 IX R 9/97, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 2001, 337).

    Sind hinsichtlich der Nebenabgaben keine Vereinbarungen getroffen worden, muss dies allein nicht bereits zur Nichtanerkennung des Vertrages führen; dieser Umstand ist vielmehr im Zusammenhang mit sämtlichen weiteren Umständen zu würdigen, die für oder gegen die private Veranlassung des Vertragsverhältnisses sprechen (BFH-Urteile vom 17. Februar 1998 IX R 30/96, BFHE 185, 397, BStBl II 1998, 349, zu 2.; in BFH/NV 2001, 305; in HFR 2001, 337).

  • BFH, 17.12.2003 - IX R 9/01

    VuV: Mietvertrag zwischen nahen Angehörigen; Gestaltungsmissbrauch

    Das gilt auch für Mietverträge, die mit Angehörigen und deren Lebensgefährten geschlossen worden sind (BFH-Urteile vom 25. Juli 2000 IX R 6/97, BFH/NV 2001, 305; vom 25. Juli 2000 IX R 9/97, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 2001, 337).

    Sind hinsichtlich der Nebenabgaben keine Vereinbarungen getroffen worden, muss dies allein nicht bereits zur Nichtanerkennung des Vertrages führen; dieser Umstand ist vielmehr im Zusammenhang mit sämtlichen weiteren Umständen zu würdigen, die für oder gegen die private Veranlassung des Vertragsverhältnisses sprechen (BFH-Urteile vom 17. Februar 1998 IX R 30/96, BFHE 185, 397, BStBl II 1998, 349, zu 2.; in BFH/NV 2001, 305; in HFR 2001, 337).

  • BFH, 20.01.2003 - IX B 94/02

    Mietvertrag zwischen nahen Angehörigen

    Angesichts der Art und Weise der Durchführung des Mietvertrages (Barzahlungsvereinbarung trotz größerer räumlicher Entfernung zwischen Wohnort der Vermieterin und vermieteter Wohnung sowie Nichtentrichtung oder nicht näher bestimmte Verrechnung von Nebenkosten) bestand jedenfalls für das Finanzgericht (FG) hinreichend Anlass zu der Prüfung, ob das Mietverhältnis dem steuerlich relevanten (§ 9 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes --EStG--) oder dem privaten Bereich (§ 12 EStG) zuzuordnen war (vgl. BFH-Urteile vom 25. Juli 2000 IX R 6/97, BFH/NV 2001, 305, und IX R 9/97, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 2001, 337, jeweils betreffend Tochter und deren Lebensgefährten).
  • FG Baden-Württemberg, 21.06.2005 - 4 K 250/01

    Veräußerung eines Hauses an nahen Angehörigen bei verzinslicher Stundung des

    Das gilt auch für Mietverträge, die mit Angehörigen und deren Lebensgefährten geschlossen worden sind (vgl. BFH-Urteile vom 25. Juli 2000 IX R 6/97, BFH/NV 2001, 305; vom 25. Juli 2000 IX R 9/97, HFR 2001, 337).
  • FG Münster, 25.11.2010 - 3 K 2414/07

    Fremdvergleich, Ordnungsmäßigkeit eines Fahrtenbuchs, 1%-Regelung bei mehreren

    Unabdingbare Voraussetzung für die Anerkennung eines Vertrags zwischen nahen Angehörigen ist, dass die Hauptpflichten der Vertragsparteien klar und eindeutig vereinbart worden sind und entsprechend dem Vereinbarten durchgeführt werden (ständige Rechtsprechung seit BFH, Urteil vom 20.10.1997 IX R 38/97, BStBl II 1998, 106; BFH, Urteil vom 25.07.2000 IX R 9/97, HFR 2001, 337 unter Hinweis auf BFH, Urteil vom 20.10.1997, a. a. O.).
  • FG Hamburg, 27.05.2010 - 2 K 68/08

    Gewerbesteuergesetz: Gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Dauerschuldzinsen

    Eine besondere Tilgungsvereinbarung für jedes einzelne Kreditgeschäft ist nicht erforderlich, wenn das laufende Geschäft und das Kreditgeschäft einander in der Weise tatsächlich zugeordnet sind, das verfügbare Erlöse (einschließlich erzielter Zinsen) aus dem finanzierten Geschäft ausschließlich zur Zurückführung des jeweiligen Kredits verwendet werden (BFH, Urteil vom 19.08.1998 - IX R 9/97, BStBl II 1999, 33).
  • FG Münster, 19.02.2002 - 1 K 734/00

    Gesamtwürdigung bei der Anerkennung eines Mietverhältnisses zwischen nahen

    Der nach der Rechtsprechung (BFH-Urteil vom 25.7.2000 IX R 9/97, HFR 2001, 337) für eine solche Einbeziehung erforderliche Bezug des Darlehensvertrages zum Mietverhältnis liegt hier vor: Der Darlehensvertrag ist in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang mit dem Mietvertrag abgeschlossenen worden; die dem Mietvertrag vorangehende Wohnrechtseinräumung erfolgte sogar am selben Tag wie die Darlehensgewährung.
  • FG Hamburg, 29.04.2008 - 5 K 49/07

    Abgabenordnung: Anforderungen an inhaltliche Bestimmtheit eines

    (Das Gericht legt das Klagebegehren dahin aus, dass auch der durch den geänderten Haftungsbescheid vom 15.2.2008 suspendierte ursprünglich angefochtene Haftungsbescheid vom 29.4.2004 Gegenstand des Verfahrens bleiben sollte, damit im Falle der Aufhebung des Änderungsbescheides über den dann wieder auflebenden ursprünglichen Haftungsbescheid entschieden werden kann, vgl. dazu BFH vom 5.5.1992, IX R 9/97, BStBl II 1992, 1040; vom 20.10.2004, II R 74/00, BStBl II 2005, 99 m.w.N.).
  • FG Nürnberg, 13.06.2002 - VII 166/99

    Einkünfteerzielungsabsicht bei Vermietung an nahe Angehörige

    In Fällen wie dem Streitfall, in denen sowohl das Vorliegen der Einkunftserzielungsabsicht als auch die Frage streitig ist, ob eine Kürzung der Werbungskosten gemäß § 21 Abs. 2 Satz 2 EStG zu erfolgen hat, ist vorrangig zu klären, ob eine Einkunftserzielungsabsicht zu bejahen ist, d. h. ob im Streitjahr die Absicht gegeben war, einen Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten zu erzielen (vgl. z. B. das Urteil des BFH vom 25.7. 2000 IV R 9/97, HFR 2001, 337).
  • FG Münster, 19.02.2002 - 11 K 734/00

    Angehörigenverträge: - Gesamtwürdigung bei der Anerkennung eines

    Der nach der Rechtsprechung (B FH- Urteil vom 25.7.2000 IX R 9/97 , HFR 2001, 337) für eine solche Einbeziehung erforderliche Bezug des Darlehensvertrages zum Mietverhältnis liegt hier vor: Der Darlehensvertrag ist in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang mit dem Mietvertrag abgeschlossenen worden; die dem Mietvertrag vorangehende Wohnrechtseinräumung erfolgte sogar am selben Tag wie die Darlehensgewährung.
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