Rechtsprechung
| BFH, 28.02.2025 - IX B 108/24 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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- Bundesfinanzhof
FGO § 52 Abs 2, FGO § 76 Abs 1 S 1, FGO § 96 Abs 2, FGO § 115 Abs 2 Nr 3, FGO § 119 Nr 3, FGO § 119 Nr 5, FGO § 155, GG Art 103 Abs 1, ZPO § 227
Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Verletzung der Vorschriften über die Öffentlichkeit
- rechtsinformationen.bund.de
Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Verletzung der Vorschriften über die Öffentlichkeit
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 52 Abs 2 FGO, § 76 Abs 1 S 1 FGO, § 96 Abs 2 FGO, § 115 Abs 2 Nr 3 FGO, § 119 Nr 3 FGO
Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Verletzung der Vorschriften über die Öffentlichkeit - IWW
§ 115 Abs. 2 Nr. 1 der Finanzgerichtsordnung, § ... 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 1 FGO, § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO, § 115 Abs. 2 FGO, § 169 des Gerichtsverfassungsgesetzes, § 52 FGO, § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO, § 119 Nr. 5 FGO, § 90 Abs. 2 FGO, § 52 Abs. 2 FGO, Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes, § 96 Abs. 2, § 119 Nr. 3 FGO, § 155 FGO, § 227 Abs. 1 der Zivilprozessordnung (ZPO), § 227 Abs. 2 ZPO, § 7h des Einkommensteuergesetzes, § 76 Abs. 1 Satz 1 FGO, § 116 Abs. 5 Satz 2 FGO, § 135 Abs. 2 FGO
- Owlit(Abodienst, Leitsatz frei) (Volltext und Entscheidungsanmerkung)
Verletzung der Vorschriften über die Öffentlichkeit
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Nichtzulassungsbeschwerde; Verfahrensmangel; Verletzung der Vorschriften über die Öffentlichkeit
- rechtsportal.de
Nichtzulassungsbeschwerde; Verfahrensmangel; Verletzung der Vorschriften über die Öffentlichkeit
- datenbank.nwb.de
Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Verletzung der Vorschriften über die Öffentlichkeit
Kurzfassungen/Presse (3)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Der vom Finanzgericht nicht beachtete Terminsverlegungsantrag
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Die Rüge mangelnder Sachaufklärung des Finanzgericht - und ihre Begründung
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Das Finanzgericht - und der Verzicht der Prozessbeteiligten auf die Öffentlichkeit des Verfahrens
Besprechungen u.ä.
- Owlit(Abodienst, Leitsatz frei) (Volltext und Entscheidungsanmerkung)
Verletzung der Vorschriften über die Öffentlichkeit
Verfahrensgang
- FG München, 27.06.2024 - 15 K 2590/21
- BFH, 28.02.2025 - IX B 108/24
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (6)
- BFH, 14.02.2019 - VIII B 58/18
Nichtzulassungsbeschwerde - Divergenz - Verfahrensmangel - Terminsverlegung
Auszug aus BFH, 28.02.2025 - IX B 108/24
Bei der Prüfung der Gründe muss das FG zugunsten des Beteiligten berücksichtigen, dass es einzige Tatsacheninstanz ist und der Beteiligte ein Recht hat, seine Sache in der mündlichen Verhandlung zu vertreten (BFH-Beschluss vom 14.02.2019 - VIII B 58/18, Rz 5, m.w.N.).Dem Anspruch eines Beteiligten auf rechtliches Gehör wird auch dadurch entsprochen, dass sich der von ihm bestellte Prozessbevollmächtigte in der mündlichen Verhandlung äußern kann (BFH-Beschluss vom 14.02.2019 - VIII B 58/18, Rz 6, m.w.N.).
- BFH, 12.01.2023 - IX B 81/21
Nichtzulassungsbeschwerde: qualifizierter Rechtsanwendungsfehler, Verletzung des …
Auszug aus BFH, 28.02.2025 - IX B 108/24
Die Rüge mangelnder Sachaufklärung des FG durch Nichterhebung angebotener oder sich aufdrängender Beweise gemäß § 76 Abs. 1 Satz 1 FGO setzt aber voraus, dass die Klägerin die ermittlungsbedürftigen Tatsachen (Beweisthemen), die angebotenen Beweismittel, die genauen Fundstellen (Schriftsatz oder Terminsprotokoll, in denen die Beweismittel benannt worden sind, die das FG nicht erhoben hat) und das voraussichtliche Ergebnis der Beweisaufnahme benennt und auch ausführt, inwieweit das Urteil des FG aufgrund dessen sachlich-rechtlicher Auffassung auf der unterbliebenen Beweisaufnahme beruhen kann (vgl. BFH-Beschluss vom 05.03.2020 - VIII B 30/19, Rz 9 sowie Senatsbeschluss vom 12.01.2023 - IX B 81/21, Rz 14). - BFH, 05.03.2020 - VIII B 30/19
Rüge der fehlerhaften gerichtlichen Hinzuschätzung von Einnahmen mit der …
Auszug aus BFH, 28.02.2025 - IX B 108/24
Die Rüge mangelnder Sachaufklärung des FG durch Nichterhebung angebotener oder sich aufdrängender Beweise gemäß § 76 Abs. 1 Satz 1 FGO setzt aber voraus, dass die Klägerin die ermittlungsbedürftigen Tatsachen (Beweisthemen), die angebotenen Beweismittel, die genauen Fundstellen (Schriftsatz oder Terminsprotokoll, in denen die Beweismittel benannt worden sind, die das FG nicht erhoben hat) und das voraussichtliche Ergebnis der Beweisaufnahme benennt und auch ausführt, inwieweit das Urteil des FG aufgrund dessen sachlich-rechtlicher Auffassung auf der unterbliebenen Beweisaufnahme beruhen kann (vgl. BFH-Beschluss vom 05.03.2020 - VIII B 30/19, Rz 9 sowie Senatsbeschluss vom 12.01.2023 - IX B 81/21, Rz 14).
- BFH, 30.11.2009 - I B 111/09
Öffentlichkeit der mündlichen Verhandlung - Verzicht auf die Beachtung der …
Auszug aus BFH, 28.02.2025 - IX B 108/24
Denn das Prinzip der Öffentlichkeit ist in der Finanzgerichtsordnung abgeschwächt: Nach § 90 Abs. 2 FGO kann das Gericht mit Einverständnis der Beteiligten ohne mündliche Verhandlung entscheiden; die Öffentlichkeit ist auszuschließen, wenn ein Beteiligter, der nicht Finanzbehörde ist, es beantragt (§ 52 Abs. 2 FGO, vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 24.08.1990 - X R 45-46/90, BFHE 161, 427, BStBl II 1990, 1032, unter 2.;… vom 08.05.1996 - XI R 5/96, BFH/NV 1996, 772 und vom 30.11.2009 - I B 111/09, BFH/NV 2010, 1102, unter II.1.b, jeweils m.w.N.). - BFH, 29.06.2005 - VI B 105/04
Doppelte Haushaltsführung; Fahrtkostenabzug
Auszug aus BFH, 28.02.2025 - IX B 108/24
Denn ein Antrag nach § 52 Abs. 2 FGO ist in der mündlichen Verhandlung zu beantragen (vgl. BFH-Beschluss vom 29.06.2005 - VI B 105/04, BFH/NV 2005, 1799, unter 3.). - BFH, 08.05.1996 - XI R 5/96
Abziehbarkeit von Aufwendungen sowie Flugkosten als Betriebsausgaben
Auszug aus BFH, 28.02.2025 - IX B 108/24
Denn das Prinzip der Öffentlichkeit ist in der Finanzgerichtsordnung abgeschwächt: Nach § 90 Abs. 2 FGO kann das Gericht mit Einverständnis der Beteiligten ohne mündliche Verhandlung entscheiden; die Öffentlichkeit ist auszuschließen, wenn ein Beteiligter, der nicht Finanzbehörde ist, es beantragt (§ 52 Abs. 2 FGO, vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 24.08.1990 - X R 45-46/90, BFHE 161, 427, BStBl II 1990, 1032, unter 2.; vom 08.05.1996 - XI R 5/96, BFH/NV 1996, 772 …und vom 30.11.2009 - I B 111/09, BFH/NV 2010, 1102, unter II.1.b, jeweils m.w.N.).
- BFH, 19.01.2026 - V B 56/24
Wiedereinsetzung aufgrund fehlender Verfügbarkeit des beSt
Allerdings können die Prozessbeteiligten auf die Beachtung der Vorschriften über die Öffentlichkeit des Verfahrens verzichten (…§ 52 Abs. 2 FGO, vgl. BFH-Beschlüsse vom 30.11.2009 - I B 111/09, BFH/NV 2010, 1102, unter II.1.b; vom 28.02.2025 - IX B 108/24, BFH/NV 2025, 527, Rz 3).Im Hinblick auf diesen Rügeverzicht ist es dem Kläger verwehrt, die Zulassung der Revision auf die Verletzung des Öffentlichkeitsgrundsatzes zu stützen (vgl. BFH-Beschluss vom 28.02.2025 - IX B 108/24, BFH/NV 2025, 527, Rz 5).
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