Rechtsprechung
| BFH, 04.09.2017 - IX B 84/17 |
Volltextveröffentlichungen (12)
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Nichtzulassungsbeschwerde: Ablehnung eines Antrags auf Terminsverlegung - Ablehnung einer Besetzungsrüge
- openjur.de
- Bundesfinanzhof
FGO § 51 Abs 1 S 1, FGO § 78 Abs 1, FGO § 96 Abs 2, FGO § 115 Abs 2 Nr 3, FGO § 155, GG Art 101 Abs 1 S 2, GG Art 103 Abs 1, ZPO § 42, ZPO § 44 Abs 2, ZPO § 44 Abs 3, ZPO § 227 Abs 1
Nichtzulassungsbeschwerde: Ablehnung eines Antrags auf Terminsverlegung - Ablehnung einer Besetzungsrüge - rechtsinformationen.bund.de
Nichtzulassungsbeschwerde: Ablehnung eines Antrags auf Terminsverlegung - Ablehnung einer Besetzungsrüge
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 51 Abs 1 S 1 FGO, § 78 Abs 1 FGO, § 96 Abs 2 FGO, § 115 Abs 2 Nr 3 FGO, § 155 FGO
Nichtzulassungsbeschwerde: Ablehnung eines Antrags auf Terminsverlegung - Ablehnung einer Besetzungsrüge - IWW
§ 115 Abs. 2 Nr. 3 der Finanzgerichtsordnung, Art. ... 103 Abs. 1 des Grundgesetzes, § 96 Abs. 2 FGO, § 155 FGO, § 227 Abs. 1 der Zivilprozessordnung (ZPO), § 227 Abs. 2 ZPO, § 78 Abs. 1 FGO, § 51 Abs. 1 Satz 1 FGO, § 42 ZPO, § 44 Abs. 2 ZPO, Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG, § 44 Abs. 3 ZPO, § 105 Abs. 1 Satz 2 FGO, § 116 Abs. 5 Satz 2 FGO, § 135 Abs. 2 FGO
- Wolters Kluwer
Besorgnis der Befangenheit eines Richters wegen Ablehnung eines Terminverlegungsantrags
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 42
Besorgnis der Befangenheit eines Richters wegen Ablehnung eines Terminverlegungsantrags - datenbank.nwb.de
Nichtzulassungsbeschwerde: Ablehnung eines Antrags auf Terminsverlegung - Ablehnung einer Besetzungsrüge
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Verhandlungstermine - und die Urlaubsplanung
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Ablehnung einer Besetzungsrüge
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (7)
- BFH, 04.05.2016 - V B 108/15
Rechtsmissbräuchliches Ablehnungsgesuch - Besorgnis der Befangenheit - …
Auszug aus BFH, 04.09.2017 - IX B 84/17
Gemäß § 51 Abs. 1 Satz 1 FGO i.V.m. § 44 Abs. 2 ZPO sind die das Misstrauen in die Unparteilichkeit rechtfertigenden Umstände im Ablehnungsgesuch substantiiert darzulegen und glaubhaft zu machen (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 10. März 2015 V B 108/14, BFH/NV 2015, 849, unter 2.a, und vom 4. Mai 2016 V B 108/15, BFH/NV 2016, 1289, unter 1.a aa).Eine Besetzungsrüge kann deshalb auch nur dann Aussicht auf Erfolg haben, wenn sich dem Beschwerdevorbringen entnehmen lässt, dass der Beschluss über die Zurückweisung des Ablehnungsgesuchs nicht nur fehlerhaft, sondern greifbar gesetzwidrig und damit willkürlich war (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 2016, 1289, unter 1.a bb;… Gräber/Ratschow, a.a.O., § 119 Rz 8, jeweils m.w.N.).
- BFH, 10.03.2015 - V B 108/14
Verfahrensfehler, Ablehnung einer Terminsverlegung; Besorgnis der Befangenheit
Auszug aus BFH, 04.09.2017 - IX B 84/17
Gemäß § 51 Abs. 1 Satz 1 FGO i.V.m. § 44 Abs. 2 ZPO sind die das Misstrauen in die Unparteilichkeit rechtfertigenden Umstände im Ablehnungsgesuch substantiiert darzulegen und glaubhaft zu machen (vgl. BFH-Beschlüsse vom 10. März 2015 V B 108/14, BFH/NV 2015, 849, unter 2.a, …und vom 4. Mai 2016 V B 108/15, BFH/NV 2016, 1289, unter 1.a aa). - BFH, 14.10.2013 - III B 58/13
Ablehnung eines Terminsverlegungsantrags gegenüber einer prozessbevollmächtigten …
Auszug aus BFH, 04.09.2017 - IX B 84/17
Die Glaubhaftmachung erfordert zwar nicht den vollen Beweis, wohl aber die überwiegende Wahrscheinlichkeit, dass die Umstände, aus denen der erhebliche Grund abgeleitet wird, tatsächlich vorliegen (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 14. Oktober 2013 III B 58/13, BFH/NV 2014, 356, m.w.N.).
- BFH, 28.06.2002 - IV B 75/01
Beschwerdefähiger Beschluss; Richterablehnung, dienstliche Stellungnahme
Auszug aus BFH, 04.09.2017 - IX B 84/17
Vielmehr reicht auch eine mündliche Äußerung in der mündlichen Verhandlung aus (…vgl. Gräber/Stapperfend, a.a.O., § 51 Rz 68; BFH-Beschluss vom 28. Juni 2002 IV B 75/01, BFH/NV 2003, 45, unter 2.a). - BFH, 21.08.2014 - IX B 39/14
Nichtzulassungsbeschwerde; Ablehnung eines Antrags auf Terminverlegung - Angriffe …
Auszug aus BFH, 04.09.2017 - IX B 84/17
Dabei kann es auch das Verhalten des Prozessbevollmächtigten während des Verfahrens und die Erfüllung bzw. Nichterfüllung von Mitwirkungspflichten oder andere Umstände berücksichtigen, die auf das Bestehen einer Prozessverschleppungsabsicht schließen lassen (vgl. BFH-Beschlüsse vom 21. August 2014 IX B 48/14, BFH/NV 2014, 1896, und IX B 39/14, BFH/NV 2014, 1896;… Gräber/Herbert, Finanzgerichtsordnung, 8. Aufl., § 91 Rz 6, m.w.N.). - BFH, 04.08.2004 - VII B 240/03
Möglichkeit der Anfechtung von Beschlüssen über die Ablehnung von …
Auszug aus BFH, 04.09.2017 - IX B 84/17
Die Ablehnung eines Antrags auf Terminsverlegung rechtfertigt nicht die Besorgnis der Befangenheit (…vgl. Gräber/Stapperfend, a.a.O., § 51 Rz 52; BFH-Beschluss vom 4. August 2004 VII B 240, 241/03, BFH/NV 2005, 218, unter II.1.). - BFH, 21.08.2014 - IX B 48/14
Nichtzulassungsbeschwerde; Ablehnung eines Antrags auf Terminverlegung
Auszug aus BFH, 04.09.2017 - IX B 84/17
Dabei kann es auch das Verhalten des Prozessbevollmächtigten während des Verfahrens und die Erfüllung bzw. Nichterfüllung von Mitwirkungspflichten oder andere Umstände berücksichtigen, die auf das Bestehen einer Prozessverschleppungsabsicht schließen lassen (vgl. BFH-Beschlüsse vom 21. August 2014 IX B 48/14, BFH/NV 2014, 1896, und IX B 39/14, BFH/NV 2014, 1896;… Gräber/Herbert, Finanzgerichtsordnung, 8. Aufl., § 91 Rz 6, m.w.N.).
- BFH, 22.10.2021 - IX B 15/21
Ablehnung eines "coronabedingten" Terminsverlegungsantrags
Eine Besetzungsrüge kann deshalb auch nur dann Aussicht auf Erfolg haben, wenn sich dem Beschwerdevorbringen entnehmen lässt, dass der Beschluss über die Zurückweisung des Ablehnungsgesuchs nicht nur fehlerhaft, sondern greifbar gesetzwidrig und damit willkürlich war (vgl. nur Senatsbeschluss vom 04.09.2017 - IX B 84/17, BFH/NV 2017, 1619, Rz 11, m.w.N.).Die Ablehnung eines Antrags auf Terminsverlegung rechtfertigt allein nicht die Besorgnis der Befangenheit (Senatsbeschluss in BFH/NV 2017, 1619, Rz 12;… Gräber/Stapperfend, a.a.O., § 51 Rz 52).
- BFH, 16.10.2020 - VI B 13/20
Anwendungsvoraussetzungen der 1 %-Regelung beim …
Gleiches gilt, wenn ein Beteiligter oder sein Vertreter durch anderweitige (früher anberaumte) berufliche Verpflichtungen an der Teilnahme gehindert ist (BFH-Beschluss vom 04.09.2017 - IX B 84/17, Rz 5). - BFH, 04.12.2017 - X B 91/17
Mitwirkung eines abgelehnten Richters an einer mündlichen Verhandlung - …
Dabei kann es auch das Verhalten des Prozessbevollmächtigten während des Verfahrens und die Erfüllung bzw. Nichterfüllung von Mitwirkungspflichten oder andere Umstände berücksichtigen, die auf das Bestehen einer Prozessverschleppungsabsicht schließen lassen (ständige BFH-Rechtsprechung, vgl. z.B. jüngst Beschluss vom 4. September 2017 IX B 84/17, BFH/NV 2017, 1619, Rz 4, m.w.N.).Einem Antrag auf Terminsverlegung ist hingegen regelmäßig aufgrund Vorliegens eines erheblichen Grundes stattzugeben, wenn der Beteiligte infolge eines vor Anberaumung des Termins geplanten Urlaubs ortsabwesend ist, wenn eine Vertretung nicht in Betracht kommt und die Wahrnehmung des gerichtlichen Termins als nicht zumutbar erscheint (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 2017, 1619, Rz 5, m.w.N.).
- BFH, 22.10.2021 - IX B 16/21
Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Beschluss vom 22.10.2021 IX B 15/21 - …
Eine Besetzungsrüge kann deshalb auch nur dann Aussicht auf Erfolg haben, wenn sich dem Beschwerdevorbringen entnehmen lässt, dass der Beschluss über die Zurückweisung des Ablehnungsgesuchs nicht nur fehlerhaft, sondern greifbar gesetzwidrig und damit willkürlich war (vgl. nur Senatsbeschluss vom 04.09.2017 - IX B 84/17, BFH/NV 2017, 1619, Rz 11, m.w.N.).Die Ablehnung eines Antrags auf Terminsverlegung allein rechtfertigt die Besorgnis der Befangenheit nicht (Senatsbeschluss in BFH/NV 2017, 1619, Rz 12;… Gräber/Stapperfend, a.a.O., § 51 Rz 52).
- FG Hamburg, 21.02.2023 - 6 K 199/21
FGO: Befangenheit Sachverständiger
Darauf, ob der gerichtliche Sachverständige tatsächlich befangen ist oder sich befangen fühlt, kommt es nicht an (OLG Düsseldorf…, Beschluss vom 29. August 2022, I-15 U 83/19, juris Rn. 16; BGH…, Beschluss vom 21. Februar 2006, X ZR 103/04, juris Rn. 5; zu Richtern: BFH, Beschlüsse vom 4. September 2017, IX B 84/17, BFH/NV 2017, 1619;… vom 12. September 2013, X S 30/13, BFH/NV 2014, 51;… vom 24. August 2011, V S 16/11, BFH/NV 2011, 2087;… vom 29. Juni 2000, III B 102/99, BFH/NV 2001, 48). - FG München, 05.02.2019 - 12 K 23/19
Erfolgloses Ablehnungsgesuch
Gemäß § 51 Abs. 1 Satz 1 FGO i.V.m. § 44 Abs. 2 ZPO sind die das Misstrauen in die Unparteilichkeit rechtfertigenden Umstände im Ablehnungsgesuch substantiiert darzulegen und glaubhaft zu machen (…BFH-Beschlüsse vom 10. März 2015 V B 108/14, BFH/NV 2015, 849;… vom 4. Mai 2016 V B 108/15, BFH/NV 2016, 1289 und vom 4. September 2017 IX B 84/17, BFH/NV 2017, 1619).
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