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Rechtsprechung
   BFH, 16.02.2016 - IX R 1/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,19573
BFH, 16.02.2016 - IX R 1/15 (https://dejure.org/2016,19573)
BFH, Entscheidung vom 16.02.2016 - IX R 1/15 (https://dejure.org/2016,19573)
BFH, Entscheidung vom 16. Februar 2016 - IX R 1/15 (https://dejure.org/2016,19573)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • lexetius.com

    Vergebliche Aufwendungen für den gescheiterten Erwerb eines Immobilienobjekts als vorab entstandene Werbungskosten - Abzug von Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastungen

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    EStG § 9 Abs 1, EStG § ... 10e Abs 6, EStG § 12, EStG § 21 Abs 1 S 1 Nr 1, EStG § 24b, EStG § 32 Abs 6 S 3 Nr 1, EStG § 33, EStG § 52 Abs 40 S 6, FGO § 96 Abs 1, FGO § 118 Abs 2, FGO § 136 Abs 1 S 3, EStG § 2 Abs 1 S 1 Nr 6, EStG VZ 2008
    Vergebliche Aufwendungen für den gescheiterten Erwerb eines Immobilienobjekts als vorab entstandene Werbungskosten - Abzug von Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastungen

  • rechtsinformationen.bund.de

    Vergebliche Aufwendungen für den gescheiterten Erwerb eines Immobilienobjekts als vorab entstandene Werbungskosten - Abzug von Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastungen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 9 Abs 1 EStG 2002, § 10e Abs 6 EStG 2002, § 12 EStG 2002, § 21 Abs 1 S 1 Nr 1 EStG 2002, § 24b EStG 2002
    Vergebliche Aufwendungen für den gescheiterten Erwerb eines Immobilienobjekts als vorab entstandene Werbungskosten - Abzug von Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastungen

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigung von Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung im Zusammenhang mit der Errichtung einer Wohnung; Abzugsfähigkeit der Kosten eines Zivilprozesses als außergewöhnliche Belastungen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berücksichtigung von Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung im Zusammenhang mit der Errichtung einer Wohnung; Abzugsfähigkeit der Kosten eines Zivilprozesses als außergewöhnliche Belastungen

  • rechtsportal.de

    Berücksichtigung von Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung im Zusammenhang mit der Errichtung einer Wohnung

  • datenbank.nwb.de

    Vergebliche Aufwendungen für den gescheiterten Erwerb einer Immobilie als vorab entstandene Werbungskosten abziehbar; Abzug von Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kinderfreibetrag - und das Studium nach dem Zivildienst

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der gescheiterte Hauskauf - und die vergeblichen Aufwendungen

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Keine Abzugsfähigkeit bei fehlender Vermietungsabsicht

Sonstiges

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 21 Abs 1 S 1 Nr 1, EStG § 33
    Vermietungsabsicht, Herstellung, Zivilprozess, Werbungskosten, Außergewöhnliche Belastung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (17)

  • FG Thüringen, 15.07.2014 - 3 K 538/13

    Objektiver Nachweis der Vermietungsabsicht einer erworbenen, aufgrund von …

    Auszug aus BFH, 16.02.2016 - IX R 1/15
    Auf die Revision der Klägerin werden das Urteil des Thüringer Finanzgerichts vom 15. Juli 2014 3 K 538/13 und die Einspruchsentscheidung des Beklagten vom 3. Juni 2013 aufgehoben.

    Das Finanzgericht (FG) vertrat in seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2015, 1091 veröffentlichten Urteil die Auffassung, zwar habe das FA die geltend gemachten fehlgeschlagenen Aufwendungen für die Dachgeschosswohnung zu Recht nicht berücksichtigt, da die Klägerin das Vorliegen einer Einkünfteerzielungsabsicht hinsichtlich dieses Objekts nicht zur Überzeugung des Gerichts nachgewiesen habe; die Anschaffungs- und Sanierungskosten seien mangels Zwangsläufigkeit auch nicht als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig.

    das angefochtene Urteil des FG vom 15. Juli 2014 3 K 538/13 sowie den Einkommensteuerbescheid vom 5. Oktober 2010, zuletzt geändert durch Bescheid vom 9. März 2011, in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 3. Juni 2013 mit der Maßgabe zu ändern, dass die Einkommensteuer auf 17.164 EUR festgesetzt wird, hilfsweise einen Betrag in Höhe von 51.968,44 EUR als außergewöhnliche Belastung gemäß § 33 EStG zu berücksichtigen.

    die Revision der Klägerin zurückzuweisen, das angefochtene Urteil des FG vom 15. Juli 2014 3 K 538/13 aufzuheben und die Klage abzuweisen.

  • BFH, 18.06.2015 - VI R 17/14

    Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastungen

    Auszug aus BFH, 16.02.2016 - IX R 1/15
    Aus dem Anwendungsbereich des § 33 EStG ausgeschlossen sind dagegen die üblichen Aufwendungen der Lebensführung, die in Höhe des Existenzminimums durch den Grundfreibetrag abgegolten sind (BFH-Urteil vom 18. Juni 2015 VI R 17/14, BFHE 250, 153, BStBl II 2015, 800, m.w.N.).

    Soweit die höchstrichterliche Rechtsprechung im BFH-Urteil in BFHE 234, 30, BStBl II 2011, 1015 noch eine andere Auffassung vertreten hat, hält sie hieran seit dem BFH-Urteil in BFHE 250, 153, BStBl II 2015, 800 nicht mehr fest.

  • BFH, 12.05.2011 - VI R 42/10

    Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastungen

    Auszug aus BFH, 16.02.2016 - IX R 1/15
    Der Aufwand sei entgegen der Auffassung des FG jedoch auch nicht als außergewöhnliche Belastungen anzuerkennen; der geänderten Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) im Urteil vom 12. Mai 2011 VI R 42/10 (BFHE 234, 30, BStBl II 2011, 1015) sei nicht zu folgen.

    Soweit die höchstrichterliche Rechtsprechung im BFH-Urteil in BFHE 234, 30, BStBl II 2011, 1015 noch eine andere Auffassung vertreten hat, hält sie hieran seit dem BFH-Urteil in BFHE 250, 153, BStBl II 2015, 800 nicht mehr fest.

  • BFH, 06.09.2006 - IX R 13/05

    VuV - Verwirklichung des Tatbestandes; vorab entstandene WK

    Auszug aus BFH, 16.02.2016 - IX R 1/15
    Ein solcher Abzug ist von dem Zeitpunkt an gegeben, zu dem sich anhand objektiver Umstände feststellen lässt, dass der Entschluss, Einkünfte einer bestimmten Einkunftsart zu erzielen, endgültig gefasst worden ist (BFH-Urteile vom 29. November 1983 VIII R 96/81, BFHE 140, 208, BStBl II 1984, 303; vom 29. Juli 1986 IX R 206/84, BFHE 147, 176, BStBl II 1986, 747; vom 6. September 2006 IX R 13/05, BFH/NV 2007, 406).

    Dies gilt auch dann, wenn die Wohnung in einem bestehenden Gebäude durch Sanierung erst noch hergestellt werden muss (vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 2007, 406).

  • BFH, 11.12.2012 - IX R 14/12

    Einkünfteerzielungsabsicht bei langjährigem Leerstand von Wohnungen

    Auszug aus BFH, 16.02.2016 - IX R 1/15
    Rn. 18 b) Die Berücksichtigung von Aufwand als (vorab entstandene) Werbungskosten bei der Einkunftsart Vermietung und Verpachtung setzt grundsätzlich voraus, dass sich der Steuerpflichtige endgültig entschlossen hat, aus dem Objekt durch Vermieten Einkünfte nach § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG zu erzielen und diese Entscheidung später nicht aufgegeben hat (BFH-Urteil vom 11. Dezember 2012 IX R 14/12, BFHE 239, 453, BStBl II 2013, 279).
  • BFH, 04.07.1990 - GrS 1/89

    Wegen Konkurs des Bauunternehmers vergebliche Bauaufwendungen als Werbungskosten

    Auszug aus BFH, 16.02.2016 - IX R 1/15
    Rn. 17 a) Aufwendungen, die anfallen, bevor Einnahmen erzielt werden, können als vorab entstandene Werbungskosten abgezogen werden, sofern ein ausreichend bestimmter wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen den Aufwendungen und der Einkunftsart besteht, in deren Rahmen der Abzug begehrt wird (Beschluss des Großen Senats des BFH vom 4. Juli 1990 GrS 1/89, BFHE 160, 466, BStBl II 1990, 830).
  • BFH, 16.06.2015 - IX R 27/14

    Vermietung und Verpachtung - Vorläufige Steuerfestsetzung - Beseitigung der …

    Auszug aus BFH, 16.02.2016 - IX R 1/15
    Absichtsbekundungen des Steuerpflichtigen genügen insoweit nicht (BFH-Urteil vom 16. Juni 2015 IX R 27/14, BFHE 250, 489).
  • BFH, 07.06.2006 - IX R 45/05

    "Aufgabeaufwendungen" als vorab entstandene Werbungskosten

    Auszug aus BFH, 16.02.2016 - IX R 1/15
    Der durch die Absicht der Einkünfteerzielung begründete Veranlassungszusammenhang wirkt fort, solange er nicht durch eine der Vermögenssphäre zuzuweisende neue Veranlassung überlagert wird (BFH-Urteile vom 7. Juni 2006 IX R 45/05, BFHE 214, 176, BStBl II 2006, 803, m.w.N.;… vom 21. November 2013 IX R 12/12, BFH/NV 2014, 834).
  • BFH, 06.12.1994 - IX R 11/91

    Doppelte Haushaltsführung - Kausalität bei der Abgabenordnung - Hilfstatsachen

    Auszug aus BFH, 16.02.2016 - IX R 1/15
    Rn. 20 aa) Auf die Vermietungsabsicht als innere Tatsache kann nur anhand von äußeren (vom FG festgestellten) Umständen (Indizien) geschlossen werden (so schon BFH-Urteil vom 6. Dezember 1994 IX R 11/91, BFHE 176, 221, BStBl II 1995, 192).
  • BFH, 29.11.1983 - VIII R 96/81

    Vergebliche Planungskosten gehören nur dann nicht zu den Herstellungskosten eines …

    Auszug aus BFH, 16.02.2016 - IX R 1/15
    Ein solcher Abzug ist von dem Zeitpunkt an gegeben, zu dem sich anhand objektiver Umstände feststellen lässt, dass der Entschluss, Einkünfte einer bestimmten Einkunftsart zu erzielen, endgültig gefasst worden ist (BFH-Urteile vom 29. November 1983 VIII R 96/81, BFHE 140, 208, BStBl II 1984, 303; vom 29. Juli 1986 IX R 206/84, BFHE 147, 176, BStBl II 1986, 747;… vom 6. September 2006 IX R 13/05, BFH/NV 2007, 406).
  • BFH, 25.08.2010 - II R 35/08

    Rückgängigmachung eines Erwerbsvorgangs bei Abschluss des Aufhebungsvertrags und …

  • BFH, 29.07.1986 - IX R 206/84

    Rentenversicherung - Arbeitnehmer - Werbungskosten - Sonderausgaben - …

  • BFH, 21.11.2013 - IX R 12/12

    "Aufgabeaufwendungen" als vergebliche Werbungskosten

  • BFH, 08.02.1983 - VIII R 163/81

    Werbungskosten - Bausparverträge - Abschlußgebühren

  • BFH, 29.11.1983 - VIII R 160/82

    Abstandszahlung - Vertragsrücktritt - Werbungskosten

  • BFH, 04.06.1991 - IX R 89/88

    Anforderungen an Abziehbarkeit von strittigen Finanzierungskosten als vorab …

  • BFH, 12.10.2006 - IX B 202/05

    VuV; Einkünfteerzielungsabsicht

  • BFH, 09.05.2017 - IX R 24/16

    Vermietung und Verpachtung - Werbungskosten nach gescheitertem …

    Dies obliegt dem FG (zum Ganzen vgl. auch BFH-Urteile vom 16. Februar 2016 IX R 1/15, BFH/NV 2016, 1261, …und vom 6. September 2016 IX R 19/15, BFH/NV 2017, 19).
  • BFH, 09.05.2017 - IX R 45/15

    Durchleitung eines Darlehensbetrages durch ein Kontokorrentkonto zur Finanzierung …

    Rn. 25 b) Prozesskosten sind grundsätzlich nur dann als zwangsläufig anzusehen, wenn auch das die Prozessführung adäquat verursachende Ereignis für den Steuerpflichtigen zwangsläufig ist; daran fehlt es im Allgemeinen bei Zivilprozesskosten im Zusammenhang mit Erbstreitigkeiten (…BFH-Urteil vom 20. Januar 2016 VI R 20/14, BFH/NV 2016, 1000) oder bei einem Rechtsstreit, der auf die Abwehr von Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gerichtet ist (BFH-Urteil vom 16. Februar 2016 IX R 1/15, BFH/NV 2016, 1261).
  • FG Düsseldorf, 03.11.2016 - 11 K 2694/13

    Feststellung einer Einkünfteerzielungsabsicht zur Vermietung im Rahmen der …

    Auf die Vermietungsabsicht als innere Tatsache kann nur anhand von äußeren, vom Finanzgericht als Tatsacheninstanz festgestellten Umständen (Indizien) geschlossen werden (BFH Urteil vom 16.2.2016 IX R 1/15, BFH/NV 2016, 1261).
  • FG Hamburg, 26.02.2026 - 3 K 136/23

    Einkommensteuer: Bewertung der Vermietungsabsicht bei Wohnimmobilien mit …

    Absichtsbekundungen des Steuerpflichtigen genügen insoweit nicht (BFH, Urteil vom 16. Februar 2016, IX R 1/15, BFH/NV 2016, 1261; Finanzgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 11. Juni 2025, 3 K 3005/23, EFG 2025, 1293).

    Bei der tatrichterlichen Würdigung der Umstände kann in Zweifelsfällen auch das spätere Verhalten des Steuerpflichtigen miteinbezogen werden (BFH, Urteil vom 16. Februar 2016, IX R 1/15, BFH/NV 2016, 1261; Finanzgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 11. Juni 2025, 3 K 3005/23, EFG 2025, 1293).

    Rn. 36 Kommen Vermietungsbemühungen noch nicht in Betracht, z. B. weil das Objekt noch nicht hergestellt ist, muss sich aus anderen objektiven Umständen ergeben, ob der Steuerpflichtige zur Vermietung bereits entschlossen war (BFH, Urteil vom 16. Februar 2016, IX R 1/15, BFH/NV 2016, 1261; Finanzgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 11. Juni 2025, 3 K 3005/23, EFG 2025, 1293).

  • FG Niedersachsen, 10.06.2025 - 13 K 157/24

    Anerkennung von Prozesskosten als außergewöhnliche Belastungen

    Diese Formulierung griff der BFH in seiner Folgerechtsprechung immer wieder auf und behandelte die Fallgruppe der "Gefahr des Verlustes der Existenzgrundlage" und der "Gefahr, die notwendigen Bedürfnisse nicht mehr im üblichen Rahmen befriedigen zu können" als (einheitlichen) Ausnahmefall zu dem Grundsatz, dass Zivilprozesskosten, die auf freiwillig eingegangenen rechtsgeschäftlichen Verpflichtungen und freiwilliger Prozessführung beruhen, nicht zwangsläufig waren (…z.B. BFH-Urteil vom 23. Mai 2001 III R 33/99, BFH/NV 2001, 1391, Rz. 15 bei juris;… BFH-Urteil vom 18. Juni 2015 VI R 17/14, BFHE 250, 153, BStBl II 2015, 800, Rz. 18 bei juris;… BFH-Urteil vom 19. November 2015 VI R 38/14, BFH/NV 2016, 902, Rz. 12 bei juris;… BFH-Urteil vom 17. Dezember 2015 VI R 7/14, BFHE 252, 418, BStBl II 2018, 742, Rz. 15 bei juris; BFH-Urteil vom 16. Februar 2016 IX R 1/15, BFH/NV 2016, 1261, Rz. 30 bei juris;… BFH-Urteil vom 14. April 2016 VI R 38/15, BFH/NV 2016, 1442, Rz. 16 bei juris;… BFH-Urteil vom 15. Juni 2016 VI R 29/15, BFH/NV 2016, 1550, Rz. 10 bei juris).

    Deshalb gehören Prozesskosten wegen der Nichtfertigstellung eines Hauses, wegen Baumängeln, wegen der Nichtbeachtung eines Vorkaufsrechts oder wegen der Zwangsvollstreckung in ein Grundstück nicht zum existenziellen Bereich (…BFH-Urteil vom 23. Mai 2001 III R 33/99, BFH/NV 2001, 1391, Rz. 21 bei juris: Rückabwicklung eines Kaufvertrags über ein Grundstück;… BFH-Beschluss vom 11. Februar 2009 VI B 140/08, BFH/NV 2009, 762, Rz. 5 bei juris: Baumängel;… BFH-Urteil vom 19. November 2015 VI R 38/14, BFH/NV 2016, 902, Rz. 15 bei juris: Fertigstellung des Bauwerks;… BFH-Urteil vom 20. Januar 2016 VI R 19/14, BFH/NV 2016, 909, Rz. 23 ff. bei juris: Baumängel; BFH-Urteil vom 16. Februar 2016 IX R 1/15, BFH/NV 2016, 1261, Rz. 31 bei juris: Zwangsvollstreckung in ein Grundstück;… BFH-Urteil vom 10. März 2016 VI R 72/14, BFH/NV 2016, 1265, Rz. 26 bei juris: mangelhafte Werkleistungen;… BFH-Urteil vom 10. März 2016 VI R 80/14, BFH/NV 2016, 1266, Rz. 20 bei juris: Baumängel;… BFH-Urteil vom 14. April 2014 VI R 5/13, BFH/NV 2016, 1015 [BFH 14.04.2016 - VI R 5/13], Rz. 23 bei juris; Vorkaufsrecht;… BFH-Urteil vom 15. Juni 2016 VI R 44/15, BFH/NV 2017, 12, Rz. 18 bei juris: Baumängel).

  • BFH, 19.06.2017 - IX B 30/17

    Grundsätzliche Bedeutung - Verfahrensfehler

    Rn. 4 Im Übrigen ist die Frage, ob und wann bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung bei längerfristigem Leerstand einer Wohnung von einer Überschusserzielungsabsicht des Steuerpflichtigen auszugehen und wie diese darzulegen ist, in der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) geklärt (vgl. u.a. BFH-Urteile vom 11. Dezember 2012 IX R 14/12, BFHE 239, 453, BStBl II 2013, 279;… vom 13. Januar 2015 IX R 46/13, BFH/NV 2015, 668, und vom 16. Februar 2016 IX R 1/15, BFH/NV 2016, 1261).
  • FG Berlin-Brandenburg, 11.06.2025 - 3 K 3005/23

    Unzumutbarkeit der beA-Nutzung für Rechtsanwalt bei Klage in eigener Sache - …

    Bei der tatrichterlichen Würdigung der Umstände kann in Zweifelsfällen auch das spätere Verhalten des Steuerpflichtigen mit einbezogen werden (BFH, Urteil vom 16.02.2016 IX R 1/15, BFH/NV 2016, 1261, II. 1. der Gründe m. w. N.).
  • BFH, 21.06.2019 - IX B 27/19

    Grundsätzliche Bedeutung: Vorliegen der Einkünfte- und …

    Die Voraussetzungen für die Feststellung der Einkünfte- und Überschusserzielungsabsicht bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung sind in der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) geklärt (vgl. u.a. BFH-Urteile vom 28. Oktober 2008 - IX R 1/07, BFHE 223, 186, BStBl II 2009, 848, Rz 14 f.; vom 11. Dezember 2012 - IX R 14/12, BFHE 239, 453, BStBl II 2013, 279, Rz 11 ff.;… vom 13. Januar 2015 - IX R 46/13, BFH/NV 2015, 668, Rz 16 f.; vom 16. Juni 2015 - IX R 27/14, BFHE 250, 489, BStBl II 2016, 144, Rz 15; vom 16. Februar 2016 - IX R 1/15, BFH/NV 2016, 1261, Rz 18, …und vom 29. Mai 2018 - IX R 8/17, BFH/NV 2019, 386, Rz 11 f.).
  • BFH, 21.02.2017 - IX B 126/16

    Grundsätzliche Bedeutung - Verfahrensfehler

    Die Frage, ob und wann bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung bei einem längerfristigen Leerstand einer Wohnung von einer Überschusserzielungsabsicht des Steuerpflichtigen auszugehen und wie diese darzulegen ist, ist in der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) geklärt (vgl. u.a. BFH-Urteile vom 11. Dezember 2012 IX R 14/12, BFHE 239, 453, BStBl II 2013, 279;… vom 13. Januar 2015 IX R 46/13, BFH/NV 2015, 668, und vom 16. Februar 2016 IX R 1/15, BFH/NV 2016, 1261).
  • FG Berlin-Brandenburg, 10.06.2025 - 3 K 3005/23

    Rechtsanwalt nicht zur Nutzung des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs …

    Bei der tatrichterlichen Würdigung der Umstände kann in Zweifelsfällen auch das spätere Verhalten des Steuerpflichtigen mit einbezogen werden (BFH, Urteil vom 16.02.2016 IX R 1/15, BFH/NV 2016, 1261, II. 1. der Gründe m. w. N.).
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