Rechtsprechung
| BFH, 04.02.2020 - IX R 7/18 |
Volltextveröffentlichungen (11)
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- Bundesfinanzhof
EStG § 17 Abs 1 S 1, EStG § 17 Abs 2 S 1, FGO § 127, FGO § 68, AO § 175 Abs 1 S 1 Nr 2, AO § 38
Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften - Veräußerungspreis - rückwirkendes Ereignis nach Erbringung der Gegenleistung - Aktienoptionsrecht
- rechtsinformationen.bund.de
Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften - Veräußerungspreis - rückwirkendes Ereignis nach Erbringung der Gegenleistung - Aktienoptionsrecht
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§ 17 Abs 1 S 1 EStG 1997, § 17 Abs 2 S 1 EStG 1997, § 127 FGO, § 68 FGO, § 175 Abs 1 S 1 Nr 2 AO
Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften - Veräußerungspreis - rückwirkendes Ereignis nach Erbringung der Gegenleistung - Aktienoptionsrecht - IWW
§ 17 des Einkommensteuergesetzes (EStG... ), § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 der Abgabenordnung (AO), § 174 Abs. 4 AO, § 17 EStG, § 126 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 der Finanzgerichtsordnung, § 68 FGO, § 127 FGO, §§ 100, 121 FGO, § 17 Abs. 1 Satz 1 EStG, § 17 Abs. 2 Satz 1 EStG, § 121 Satz 1 FGO, § 135 Abs. 1 FGO
- Wolters Kluwer
Berücksichtigung der Ausübung von Aktienoptionen bei der Ermittlung des Gewinns aus der Veräußerung von GmbH-Anteilen
- gesellschaftsrechtskanzlei.com
- degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
Steuerrecht: Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften; Aktienoptionsrecht
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Berücksichtigung der Ausübung von Aktienoptionen bei der Ermittlung des Gewinns aus der Veräußerung von GmbH-Anteilen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- die-aktiengesellschaft.de (Leitsatz)
Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften; Veräußerungspreis; Aktienoptionsrecht
- esche.de (Entscheidungsbesprechung und Kurzinformation)
Gehören Wertsteigerungen einer Aktien-Option zum Veräußerungsgewinn?
- datenbank.nwb.de (Kurzinformation)
Ausübung eines Optionsrechts nach Anteilsveräußerung i. S. des § 17 EStG
Besprechungen u.ä.
- esche.de (Entscheidungsbesprechung und Kurzinformation)
Gehören Wertsteigerungen einer Aktien-Option zum Veräußerungsgewinn?
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Beteiligungsveräußerung
- Veräußerungsgewinne nach § 17 EStG
- Veräußerungsgewinn
Sonstiges (3)
- IWW (Verfahrensmitteilung)
EStG § 17 Abs 2
Veräußerung, Wesentliche Beteiligung, Gegenleistung, Option, Veräußerungserlös - Bundesfinanzhof (Verfahrensmitteilung)
EStG § 17 Abs 2
- juris (Verfahrensmitteilung)
Verfahrensgang
- FG Münster, 11.10.2017 - 11 K 1978/15
- BFH, 04.02.2020 - IX R 7/18
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (21)
- FG Münster, 11.10.2017 - 11 K 1978/15
Wesentliche Beteiligung - Änderung des Veräußerungsgewinns nach § 17 EStG
Auszug aus BFH, 04.02.2020 - IX R 7/18
Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 11.10.2017 - 11 K 1978/15 E aufgehoben.Das FG änderte mit Urteil vom 11.10.2017 (EFG 2018, 1106) den Einkommensteuer-Änderungsbescheid 1997 vom 12.01.2015 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 22.05.2015 insoweit ab, als der Veräußerungsgewinn i.S. des § 17 EStG um 453 DM reduziert wurde.
das Urteil des FG Münster vom 11.10.2017 - 11 K 1978/15 E insgesamt aufzuheben und in der Sache selbst zu entscheiden, die geänderte Festsetzung der Einkommensteuer und des Solidaritätszuschlags für 1997 vom 12.01.2015 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 22.05.2015 aufzuheben;.
- BFH, 14.06.2005 - VIII R 14/04
Wesentliche Beteiligung: unentgeltliche Übertragung unter Nutzungsvorbehalt, …
Auszug aus BFH, 04.02.2020 - IX R 7/18
Rn. 27 d) Dementsprechend kann ein Ereignis mit steuerlicher Rückwirkung auf den Zeitpunkt der Veräußerung u.a. anzunehmen sein, wenn die nachträgliche Veränderung des zunächst geschuldeten Kaufpreises auf einem dem Veräußerungsvorgang selbst anhaftenden Mangel, wie z.B. einer Leistungsstörung, beruht (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 19.04.2005 - VIII R 68/04, BFHE 209, 476, BStBl II 2005, 762, unter II.2.b bb, m.w.N.; vom 14.06.2005 - VIII R 14/04, BFHE 210, 278, BStBl II 2006, 15, unter II.2.a und b, m.w.N.; vom 06.12.2016 - IX R 49/15, BFHE 256, 470, BStBl II 2017, 673, Rz 22;… vgl. zudem BFH-Beschluss vom 25.06.1998 - VIII B 45/97, BFH/NV 1999, 33, unter II.2.d).Der erforderliche Zusammenhang mit dem Veräußerungsvorgang kann zudem auch dann vorliegen, wenn die Vertragsparteien im Zeitpunkt der Übertragung einer Beteiligung keine abschließende Einigung über die Höhe des Kaufpreises erzielt haben und dieser erst nachträglich (z.B. im Rahmen eines Vergleichs) klargestellt wird oder die endgültige Höhe des Kaufpreises (teilweise) von der künftigen Gewinnentwicklung des Unternehmens abhängig sein soll (vgl. z.B. BFH-Urteil in BFHE 210, 278, BStBl II 2006, 15, unter II.2.a, m.w.N.).
- BFH, 13.10.2015 - IX R 43/14
Gewinn aus der Veräußerung von Kapitalgesellschaftsanteilen - Aktientausch - …
Auszug aus BFH, 04.02.2020 - IX R 7/18
Eine derartige Einschränkung sieht die Rechtsprechung für tatsächliche oder rechtliche Veränderungen, die vor Erfüllung des Anspruchs auf die Gegenleistung eintreten, nicht vor (vgl. z.B. Senatsurteil vom 13.10.2015 - IX R 43/14, BFHE 251, 326, BStBl II 2016, 212, Rz 23, m.w.N.).Rn. 28 Hat der Erwerber seine Gegenleistungspflicht demgegenüber noch nicht erbracht, sind sämtliche Änderungen zwischen der Begründung der Forderung auf die Gegenleistung und deren Erfüllung bei der Ermittlung des Veräußerungspreises zu berücksichtigen; auf die Ursache der Störung kommt es dann nicht an (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 21.12.1993 - VIII R 69/88, BFHE 174, 324, BStBl II 1994, 648, unter 2.; in BFH/NV 2010, 2067, Rz 45 ff., und in BFHE 251, 326, BStBl II 2016, 212, Rz 20).
- BFH, 11.05.2010 - IX R 26/09
Anteilsveräußerung gegen Aktien - Steuerbarkeit - Bestimmung des Übergangs des …
Auszug aus BFH, 04.02.2020 - IX R 7/18
Auf den Zufluss des Entgelts kommt es grundsätzlich nicht an (Senatsurteil vom 11.05.2010 - IX R 26/09, BFH/NV 2010, 2067, Rz 35).Rn. 28 Hat der Erwerber seine Gegenleistungspflicht demgegenüber noch nicht erbracht, sind sämtliche Änderungen zwischen der Begründung der Forderung auf die Gegenleistung und deren Erfüllung bei der Ermittlung des Veräußerungspreises zu berücksichtigen; auf die Ursache der Störung kommt es dann nicht an (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 21.12.1993 - VIII R 69/88, BFHE 174, 324, BStBl II 1994, 648, unter 2.; in BFH/NV 2010, 2067, Rz 45 ff., und in BFHE 251, 326, BStBl II 2016, 212, Rz 20).
- BFH, 10.12.1992 - XI R 34/91
Keine Rückstellungen für künftige Nachbetreuungsleistungen von Optikern
Auszug aus BFH, 04.02.2020 - IX R 7/18
Das angefochtene Urteil ist aus verfahrensrechtlichen Gründen aufzuheben, weil sich der Verfahrensgegenstand, über dessen Rechtmäßigkeit das FG zu entscheiden hatte, geändert hat (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 10.12.1992 - XI R 34/91, BFHE 170, 149, BStBl II 1994, 158, unter III., und Bergkemper in Hübschmann/Hepp/Spitaler --HHSp--, § 127 FGO Rz 3).Einer Zurückverweisung der Sache an das FG bedarf es im Streitfall nicht, da der Streitstoff unverändert geblieben und die Sache aufgrund der fortwirkenden Feststellungen des FG spruchreif ist (vgl. z.B. BFH-Urteil in BFHE 170, 149, BStBl II 1994, 158, unter III., und Bergkemper in HHSp, § 127 FGO Rz 14 ff.;… Gräber/Ratschow, a.a.O., § 127 Rz 2, m.w.N.).
- BFH, 11.07.2006 - VIII R 32/04
Übergang des wirtschaftlichen Eigentums bei sog. Doppeloption
Auszug aus BFH, 04.02.2020 - IX R 7/18
Insoweit unterscheidet sich der vorliegende Streitfall auch grundlegend vom BFH-Urteil vom 11.07.2006 - VIII R 32/04 (BFHE 214, 326, BStBl II 2007, 296), in dem nicht nur das Risiko des Wertverlusts der Anteilsrechte und die Chance ihrer Wertsteigerung dem Inhaber der Kaufoption zugewiesen wurden, sondern darüber hinaus --in Folge der Kombination von Ankaufs- und Andienungsrecht (sog. Doppeloption) -- auch der Übergang des wirtschaftlichen Eigentums der Anteilsrechte in Betracht kommt. - BFH, 28.10.2009 - IX R 17/09
Rückabwicklung eines Anteilsverkaufs wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage als …
Auszug aus BFH, 04.02.2020 - IX R 7/18
Dies gilt auch dann, wenn der Kaufpreis infolge Fehlens oder Wegfalls der Geschäftsgrundlage zurückgezahlt werden muss (vgl. z.B. Senatsurteil vom 28.10.2009 - IX R 17/09, BFHE 227, 349, BStBl II 2010, 539, Rz 14). - BFH, 06.12.2016 - IX R 49/15
Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften - Rückabwicklung der …
Auszug aus BFH, 04.02.2020 - IX R 7/18
Rn. 27 d) Dementsprechend kann ein Ereignis mit steuerlicher Rückwirkung auf den Zeitpunkt der Veräußerung u.a. anzunehmen sein, wenn die nachträgliche Veränderung des zunächst geschuldeten Kaufpreises auf einem dem Veräußerungsvorgang selbst anhaftenden Mangel, wie z.B. einer Leistungsstörung, beruht (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 19.04.2005 - VIII R 68/04, BFHE 209, 476, BStBl II 2005, 762, unter II.2.b bb, m.w.N.; vom 14.06.2005 - VIII R 14/04, BFHE 210, 278, BStBl II 2006, 15, unter II.2.a und b, m.w.N.; vom 06.12.2016 - IX R 49/15, BFHE 256, 470, BStBl II 2017, 673, Rz 22;… vgl. zudem BFH-Beschluss vom 25.06.1998 - VIII B 45/97, BFH/NV 1999, 33, unter II.2.d). - BFH, 19.08.2009 - I R 3/09
Rückwirkendes Ereignis: nachträgliche Herabsetzung des Kaufpreises bei der …
Auszug aus BFH, 04.02.2020 - IX R 7/18
Stellt das "neue" Rechtsgeschäft einen eigenen Rechtsgrund für die Leistung mit eigener wirtschaftlicher und gegebenenfalls steuerlich relevanter Bedeutung dar, was insbesondere dann der Fall sein kann, wenn das ursprüngliche Rechtsgeschäft nicht wegen einer Leistungsstörung, einer Störung in der Geschäftsgrundlage, aufgrund Anfechtung oder einer auflösenden Bedingung rückabgewickelt oder geändert wird und auch die Auslegung oder Wirksamkeit des ursprünglichen Vertrags nicht streitig ist (vgl. dazu z.B. BFH-Urteil vom 19.08.2009 - I R 3/09, BFHE 226, 486, BStBl II 2010, 249, unter II.3.c, m.w.N.), verbleibt es regelmäßig bei dem im Steuerrecht geltenden Grundsatz, dass allein die nachträgliche einvernehmliche Abänderung eines bereits tatsächlich verwirklichten Sachverhalts grundsätzlich nicht für dessen rückwirkende Korrektur genügt (…vgl. hierzu z.B. Senatsurteil vom 23.05.2012 - IX R 32/11, BFHE 237, 234, BStBl II 2012, 675, Rz 18 ff., und Schmidt/Weber-Grellet, EStG, 38. Aufl., § 2 Rz 50, m.w.N.). - BFH, 19.08.2003 - VIII R 67/02
Rückwirkendes Ereignis nach Anteilsveräußerung
Auszug aus BFH, 04.02.2020 - IX R 7/18
Auch der Eintritt einer auflösenden Bedingung kann ein rückwirkendes Ereignis sein, und zwar unabhängig davon, ob der Kaufpreis bereits (teil-)entrichtet und damit zurückzugewähren ist oder noch in vollem Umfang geschuldet wird (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 19.08.2003 - VIII R 67/02, BFHE 203, 309, BStBl II 2004, 107, unter 3., m.w.N.). - BFH, 04.10.2016 - IX R 8/15
Keine Minderung des Veräußerungsverlusts i. S. des § 17 EStG oder des Verlusts …
- BFH, 23.05.2012 - IX R 32/11
Besserungsoption kein rückwirkendes Ereignis
- BFH, 22.08.2007 - III R 89/06
Ehegatten; Veranlagungswahlrecht
- BFH, 19.04.2005 - VIII R 68/04
Verzicht der Altgesellschafter einer GmbH auf die Beteiligung an einer …
- BFH, 21.12.1993 - VIII R 69/88
Rücktrittsvereinbarung als Ereignis mit steuerlicher Rückwirkung auf den …
- BFH, 25.06.1998 - VIII B 45/97
Veräußerungsgewinn - Veräußerung persönlicher Beteiligungen - Beteiligung an …
- BFH, 30.06.2011 - VI R 80/10
Arbeitslohn im Zusammenhang mit der Veräußerung von GmbH-Anteilen
- BFH, 06.12.2016 - IX R 7/16
Berücksichtigung der Werthaltigkeit einer Forderung bei der Ermittlung des …
- BFH, 28.06.2012 - III R 86/09
Hinzurechnung einer ausländischen Familienleistung - Änderungsbescheid im …
- BFH, 31.01.2017 - IX R 40/15
Keine Minderung des Veräußerungspreises i. S. von § 17 Abs. 2 EStG durch das …
- FG Münster, 21.04.2010 - 11 K 262/08
Steuerliche Erfassung der Option auf den Erwerb von Aktien als ein höher …
- BFH, 17.01.2023 - IX R 15/20
Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlags
- BFH, 09.11.2023 - IV R 9/21
Versteuerung von "Earn-Out-Zahlungen" im Zusammenhang mit der Veräußerung eines …
Rn. 24 (2) Ist die Gegenleistung indes bereits erbracht und die Anteilsveräußerung vollzogen, liegt eine materiell-rechtliche und deshalb nach § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO auch verfahrensrechtliche Rückwirkung auf das abgeschlossene Rechtsgeschäft nur vor, wenn der Rechtsgrund für die später geleistete Zahlung im ursprünglichen Rechtsgeschäft --der Anteilsveräußerung-- angelegt ist (vgl. BFH-Urteile vom 04.10.2016 - IX R 8/15, BFHE 255, 436, BStBl II 2017, 316, Rz 12; vom 04.02.2020 - IX R 7/18, Rz 27; beide zum Tatbestand des § 17 EStG, dem allerdings dieselben Grundsätze zugrunde liegen wie § 16 EStG; dazu BFH-Urteil vom 14.06.2005 - VIII R 14/04, BFHE 210, 278, BStBl II 2006, 15, unter II.2.a).Ist die nach Vollziehung der Veräußerung geleistete Zahlung jedoch Gegenstand eines selbständigen Rechtsgeschäfts, das nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit der Anteilsveräußerung steht, wirkt diese nicht auf den Zeitpunkt des Entstehens des Veräußerungsgewinns zurück (BFH-Urteil vom 04.10.2016 - IX R 8/15, BFHE 255, 436, BStBl II 2017, 316, Rz 13; vom 04.02.2020 - IX R 7/18, Rz 29).
Rn. 33 (2) Ebenso ist der Einwand nicht durchgreifend, die den BFH-Urteilen vom 04.10.2016 - IX R 8/15 (BFHE 255, 436, BStBl II 2017, 316) und vom 04.02.2020 - IX R 7/18 zugrunde liegenden Sachverhalte seien mit dem Streitfall nicht vergleichbar.
Zwar hat der BFH dort für maßgebend erachtet, dass die nach Erfüllung des Erwerbsgeschäfts geleistete Zahlung Gegenstand eines selbständigen Rechtsgeschäfts war, das nicht in sachlichem Zusammenhang mit der Anteilsveräußerung stand (BFH-Urteile vom 04.10.2016 - IX R 8/15, BFHE 255, 436, BStBl II 2017, 316, Rz 13; vom 04.02.2020 - IX R 7/18, Rz 29).
- FG Rheinland-Pfalz, 30.03.2021 - 5 K 2442/17
Zeitpunkt der Besteuerung des Gewinns aus der Veräußerung eines …
Der Veräußerungsgewinn ist daher regelmäßig stichtagsbezogen auf den Veräußerungszeitpunkt zu ermitteln (BFH-Urteile vom 04.02.2020 IX R 7/18, BFH/NV 2020, 967; vom 19.12.2018 I R 71/16, BFHE 264, 115, BStBl II 2019, 493 unter Hinweis auf Beschluss des Großen Senats des BFH vom 19.07.1993 GrS 2/92, BFHE 172, 66, BStBl II 1993, 897).Anders ist dies nur, wenn der Rechtsgrund für die spätere Änderung im ursprünglichen Rechtsgeschäft bereits angelegt war (BFH-Urteile vom 04.02.2020 IX R 7/18, BFH/NV 2020, 967; vom 13.10.2015 IX R 43/14, BFHE 251, 326, BStBl II 2016, 212).
Ist die nach Erfüllung des Erwerbsgeschäfts geleistete Zahlung jedoch Gegenstand eines selbständigen Rechtsgeschäfts, das nicht in sachlichem Zusammenhang mit der Veräußerung steht, wirkt diese nicht auf den Veräußerungszeitpunkt zurück (BFH-Urteile vom 04.10.2016 IX R 8/15, BFHE 255, 436, BStBl II 2017, 316; vom 04.02.2020 IX R 7/18, BFH/NV 2020, 967).
- BFH, 09.05.2025 - IX R 4/23
Rückabwicklung einer Anteilsübertragung wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage
Ist der Kaufpreis schon beglichen, wirkt eine spätere Änderung auf den Veräußerungstatbestand nur ein, wenn der Rechtsgrund für diese Änderung im ursprünglichen Rechtsgeschäft bereits angelegt war (vgl. BFH-Urteil vom 19.08.2003 - VIII R 67/02, BFHE 203, 309, BStBl II 2004, 107, unter 3.; Senatsurteile vom 28.10.2009 - IX R 17/09, BFHE 227, 349, BStBl II 2010, 539, Rz 14; vom 04.02.2020 - IX R 7/18, Rz 26 und vom 06.12.2016 - IX R 49/15, BFHE 256, 470, BStBl II 2017, 673, Rz 26; von Wedelstädt in Gosch, AO § 175 Rz 65.1; Loose in Tipke/Kruse, § 175 AO Rz 35). - BFH, 20.02.2024 - IX R 27/23
Verfassungsmäßigkeit des SolZG 1995
- BGH, 14.06.2023 - 1 StR 209/22
Steuerhinterziehung
Zu diesem Zeitpunkt entsteht der Veräußerungsgewinn; auf den Zufluss des Entgelts kommt es nicht an (…vgl. nur BFH, Urteile vom 1. Dezember 2020 - VIII R 21/17, BFHE 271, 482 Rn. 48 und vom 4. Februar 2020 - IX R 7/18 Rn. 25; jeweils mwN).In diesen Fällen wirkt vielmehr jede nach der Veräußerung eintretende Veränderung beim ursprünglich vereinbarten Veräußerungspreis auf den Zeitpunkt der Veräußerung zurück (§ 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO); ohne Bedeutung ist insoweit die Ursache der Störung bei der Vertragsabwicklung (vgl. BFH, Urteile vom 4. Februar 2020 - IX R 7/18 Rn. 26-29;… vom 13. Oktober 2015 - IX R 43/14, BFHE 251, 326 Rn. 23 …und vom 19. August 2003 - VIII R 67/02 Rn. 24, BFHE 203, 209 unter 2. c.; jeweils mwN).
- FG Nürnberg, 28.04.2021 - 5 K 1490/20
Besteuerung des Veräußerungsgewinns bei ähnlicher wesentlicher Beteiligung an …
Rn. 164 Der Veräußerungsgewinn im Sinne des § 17 EStG entsteht weder mit Abschluss des Verpflichtungsgeschäfts noch im Zeitpunkt des Zuflusses des Kaufpreises oder des Verschmelzungsentgelts, sondern wird nach bilanzrechtlichen Grundsätzen in dem Zeitpunkt realisiert, in dem der Erwerber der Beteiligung das wirtschaftliche Eigentum erlangt und der Veräußerer es verliert (…ständige Rechtsprechung, vgl. dazu allgemein Weber-Grellet in Schmidt, EStG, 40. Aufl. 2021, § 17 Rz. 131, m.w.N., und BFH-Urteile vom 17.02.2004 VIII R 26/01, BStBl II 2004, 651; vom 19.04.2005 VIII R 68/04, BStBl II 2005, 762;… vom 11.05.2010 IX R 26/09, BFH/NV 2010, 2067; vom 04.02.2020 IX R 7/18, BFH/NV 2020, 864).Rn. 165 Regelmäßig ist dies der Zeitpunkt der Veräußerung, d.h. der Zeitpunkt, zu dem das rechtliche oder zumindest wirtschaftliche Eigentum (§ 39 Abs. 2 Nr. 1 AO) an den veräußerten Anteilen auf den Erwerber übergegangen ist (vgl. BFH-Urteile vom 10.03.1988 IV R 226/85, BStBl II 1988, 832;… vom 31.01.2017 IX R 40/15, BFH/NV 2017, 572; vom 04.02.2020 IX R 7/18, Juris).
- BGH, 12.06.2024 - 1 StR 416/23
Steuerhinterziehung (erforderliche Feststellungen zum Verkürzungsumfang: …
Bei der Ermittlung des Veräußerungsgewinns bestimmen sich alle relevanten wertbestimmenden Faktoren grundsätzlich nach dem Zeitpunkt der Veräußerung; auf den Zufluss des Entgelts (§ 11 EStG) kommt es nicht an (Stichtagsprinzip; vgl. nur BGH…, Urteil vom 14. Juni 2023 - 1 StR 209/22 Rn. 13;… BFH, Urteile vom 1. Dezember 2020 - VIII R 21/17, BFHE 271, 482 Rn. 48 und vom 4. Februar 2020 - IX R 7/18 Rn. 25; jeweils mwN). - FG Münster, 03.07.2024 - 12 K 3133/20
Änderung der gesonderten und einheitlichen Feststellung von …
Dazu gehört alles, was der Veräußerer aus dem Veräußerungsgeschäft als Gegenleistung erhält (BFH-Urteil vom 04.02.2020 IX R 7/18, BFH/NV 2020, 864).
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