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Rechtsprechung
   BGH, 16.01.2025 - IX ZR 91/24   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2025,576
BGH, 16.01.2025 - IX ZR 91/24 (https://dejure.org/2025,576)
BGH, Entscheidung vom 16.01.2025 - IX ZR 91/24 (https://dejure.org/2025,576)
BGH, Entscheidung vom 16. Januar 2025 - IX ZR 91/24 (https://dejure.org/2025,576)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsinformationen.bund.de

    Pfändbarkeit des Anspruchs auf Auszahlung eines Guthabens in einem Bestattungsvorsorge-Treuhandvertrag

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 36 Abs 1 InsO, § 850b Abs 1 Nr 4 ZPO, § 850b Abs 2 ZPO
    Pfändbarkeit des Anspruchs auf Auszahlung eines Guthabens in einem Bestattungsvorsorge-Treuhandvertrag

  • IWW

    § 850b Abs. 1 Nr. 4, Abs. 2 ZPO, § ... 36 Abs. 1 InsO, § 850b Abs. 1 Nr. 4 ZPO, § 90 Abs. 3 Satz 1 SGB XII, § 850b Abs. 2 ZPO, § 850b Abs. 1 ZPO, § 850b Abs. 1 Nr. 4 Halbsatz 1 ZPO, § 850b Abs. 1 Nr. 4 Halbsatz 2 ZPO, § 850b ZPO, § 850 Abs. 1 ZPO, §§ 850a bis 850i ZPO, § 850 Abs. 2, Abs. 3 ZPO, § 850b Abs. 1 Nr. 1 ZPO, § 1968 BGB, § 90 Abs. 2 SGB XII, § 563 Abs. 3 ZPO, § 667 BGB, §§ 115, 116 InsO, § 115 Abs. 1 InsO, § 116 Satz 1 InsO, §§ 667, 675 BGB, § 166 Abs. 2 InsO

  • Betriebs-Berater

    Zur Pfändbarkeit von im Rahmen eines Bestattungsvorsorge-Treuhandvertrags verwahrter Gelder

  • zvi-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Pfändbarkeit von Ansprüchen des Schuldners aus einem Bestattungsvorsorge-Treuhandvertrag

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InsO § 36 Abs. 1 ; ZPO § 850b Abs. 1 Nr. 4
    Pfändbarkeit von Ansprüchen des Schuldners auf Auszahlung von im Rahmen eines Bestattungsvorsorge - Treuhandvertrags verwahrter Gelder; Zugehörigkeit der Gelder zur Insolvenzmasse

  • datenbank.nwb.de

    Pfändbarkeit des Anspruchs auf Auszahlung eines Guthabens in einem Bestattungsvorsorge-Treuhandvertrag

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Bestattungsvorsorge-Treuhandvertrag - und die Insolvenz des Kunden

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Bestattungsvorsorge-Treuhandvertrag: pfändbar oder nicht?

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zur Pfändbarkeit der Ansprüche des Schuldners auf Auszahlung von im Rahmen eines Bestattungsvorsorge-Treuhandvertrags verwahrter Gelder

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2025, 453
  • MDR 2025, 275
  • NZI 2025, 216
  • WM 2025, 231
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (9)

  • BGH, 15.07.2010 - IX ZR 132/09

    Insolvenz eines selbstständigen Schuldners: Anwendung des Pfändungsschutzes für …

    Auszug aus BGH, 16.01.2025 - IX ZR 91/24
    In § 850b Abs. 2 ZPO heißt es, die vorgenannten Bezüge könnten nach den für Arbeitseinkommen geltenden Vorschriften gepfändet werden (vgl. BGH, Urteil vom 15. Juli 2010 - IX ZR 132/09, NZI 2010, 777 Rn. 42 mwN).

    Die von § 850b Abs. 1 Nr. 1 ZPO erfassten Haftpflicht- und Berufsunfähigkeitsrenten treten ganz oder zum Teil an die Stelle des bisherigen Einkommens des Schuldners (vgl. BGH, Urteil vom 15. Juli 2010 - IX ZR 132/09, NZI 2010, 777 Rn. 44).

  • BGH, 08.12.2016 - IX ZR 257/15

    Insolvenzverfahren: Wirksamkeit des in einem Geschäftsbesorgungsverhältnis …

    Auszug aus BGH, 16.01.2025 - IX ZR 91/24
    Auf der anderen Seite muss der Insolvenzverwalter alles, was der Beauftragte bis zum Erlöschen des Auftrags getan hat, insbesondere wenn der Geschäftsbesorger den Vertrag vor Insolvenzeröffnung erfüllt hat, für und gegen die Masse gelten lassen (vgl. BGH, Urteil vom 8. Dezember 2016 - IX ZR 257/15, NZI 2017, 105 Rn. 32 mwN).

    Dies gilt auch für ein beendetes Geschäftsbesorgungsverhältnis (vgl. BGH, Urteil vom 8. Dezember 2016 - IX ZR 257/15, NZI 2017, 105 Rn. 33 mwN).

  • BGH, 25.01.2022 - VIII ZR 359/20

    Wiedereinsetzung in die versäumte Frist zur Einlegung der Anschlussberufung; …

    Auszug aus BGH, 16.01.2025 - IX ZR 91/24
    Rn. 14 a) Die analoge Anwendung einer Vorschrift ist nur dann zulässig, wenn das Gesetz eine planwidrige Regelungslücke enthält und der zu beurteilende Sachverhalt in rechtlicher Hinsicht soweit mit dem Tatbestand, den der Gesetzgeber geregelt hat, vergleichbar ist, dass angenommen werden kann, der Gesetzgeber wäre bei einer Interessenabwägung, bei der er sich von den gleichen Grundsätzen hätte leiten lassen wie bei dem Erlass der herangezogenen Gesetzesvorschrift, zu dem gleichen Abwägungsergebnis gekommen (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Januar 2022 - VIII ZR 359/20, BGHZ 232, 284 Rn. 21 mwN).

    Das Vorliegen einer vom Gesetzgeber unbeabsichtigten Lücke und ihre Planwidrigkeit müssen dabei aufgrund konkreter Umstände positiv festgestellt werden können (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Januar 2022 - VIII ZR 359/20, BGHZ 232, 284 Rn. 22 mwN).

  • BGH, 23.04.2009 - IX ZR 65/08

    Alleinige Befugnisse des Insolvenzverwalters zur Einziehung und Verwertung der …

    Auszug aus BGH, 16.01.2025 - IX ZR 91/24
    Rn. 32 a) Sollte die Abtretung der Ansprüche der Schuldnerin aus dem Bestattungsvorsorge-Treuhandvertrag an die Streithelferin zur Sicherung eines Anspruchs im Sinne des § 166 Abs. 2 InsO erfolgt sein (vgl. BGH, Urteil vom 23. April 2009 - IX ZR 65/08, NZI 2009, 425 Rn. 21), besteht ein Einziehungsrecht des Klägers.
  • BGH, 07.05.2009 - IX ZR 194/08

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Abtretung von …

    Auszug aus BGH, 16.01.2025 - IX ZR 91/24
    Rn. 33 b) Sollte die Abtretung der Ansprüche der Schuldnerin gegen die Beklagte aus dem Bestattungsvorsorge-Treuhandvertrag an die Streithelferin erfüllungshalber oder aber erfüllungsstatt erfolgt sein, scheidet ein Einziehungsrecht des Klägers aus (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Mai 2009 - IX ZR 194/08, juris Rn. 4; OLG Hamm…, Urteil vom 7. Februar 2012 - 7 U 59/10, juris Rn. 26;… MünchKomm-InsO/Kern, 4. Aufl., § 166 Rn. 68;… HK-InsO/Hölzle, 11. Aufl., § 166 Rn. 35).
  • OLG Hamm, 07.02.2012 - 7 U 59/10

    Darlegungs- und Beweislast des Insolvenzverwalters hinsichtlich der …

    Auszug aus BGH, 16.01.2025 - IX ZR 91/24
    Rn. 33 b) Sollte die Abtretung der Ansprüche der Schuldnerin gegen die Beklagte aus dem Bestattungsvorsorge-Treuhandvertrag an die Streithelferin erfüllungshalber oder aber erfüllungsstatt erfolgt sein, scheidet ein Einziehungsrecht des Klägers aus (vgl. BGH…, Beschluss vom 7. Mai 2009 - IX ZR 194/08, juris Rn. 4; OLG Hamm, Urteil vom 7. Februar 2012 - 7 U 59/10, juris Rn. 26;… MünchKomm-InsO/Kern, 4. Aufl., § 166 Rn. 68;… HK-InsO/Hölzle, 11. Aufl., § 166 Rn. 35).
  • BGH, 19.03.2009 - IX ZA 2/09

    Umfang des Pfändungsschutzes einer Todesfallversicherung

    Auszug aus BGH, 16.01.2025 - IX ZR 91/24
    Damit erfasst die Vorschrift insbesondere sogenannte Sterbegeldversicherungen, welche die eigenen Beerdigungskosten des Versicherten abdecken sollen, aber zugunsten eines Angehörigen abgeschlossen werden (vgl. BGH, Beschluss vom 19. März 2009 - IX ZA 2/09, ZInsO 2009, 915 Rn. 5 mwN).
  • BGH, 20.12.2006 - VII ZB 92/05

    Zulässigkeit der Zwangsvollstreckung in die Anlieferungs-Referenzmenge nach der …

    Auszug aus BGH, 16.01.2025 - IX ZR 91/24
    Zutreffend ist zwar, dass nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung eine Ausnahmevorschrift einer analogen Anwendung grundsätzlich nicht zugänglich ist (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Dezember 2006 - VII ZB 92/05, NJW-RR 2007, 1219 Rn. 31 mwN).
  • BGH, 19.11.1957 - VIII ZR 409/56

    Abstandszahlungen an Grundstückseigentümer

    Auszug aus BGH, 16.01.2025 - IX ZR 91/24
    Diese Regel greift aber nicht Platz, wenn dem Ausnahmesatz seinerseits ein engeres Prinzip zugrunde liegt (vgl. BGH, Urteil vom 19. November 1957 - VIII ZR 409/56, BGHZ 26, 78, 83 mwN).
  • LG Düsseldorf, 22.08.2025 - 22 S 64/23

    Keine Massezugehörigkeit eines an den Vertragsbestatter abgetretenen Guthabens …

    Die Kosten des Berufungsverfahrens einschließlich der Kosten der Streithelferin sowie die Kosten des Revisionsverfahrens (Az. IX ZR 91/24) trägt der Kläger.

    Rn. 17 Die Kosten des Berufungsverfahrens einschließlich der Kosten der Streithelferin sowie die Kosten des Revisionsverfahrens (Az. IX ZR 91/24) trägt der Kläger.

    Rn. 34 Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 16.01.2025 (Az. IX ZR 91/24) auf die Revision des Klägers das Berufungsurteil der Kammer vom 18.08.2023 aufgehoben und die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an die Kammer zurückverwiesen.

    Rn. 50 aa) Der BGH hat in seiner Entscheidung vom 16.01.2025 (Urteil vom 16.01.2025 - IX ZR 91/24, Bl. 200 ff. BGH-Akte) klargestellt, dass das eingezahlte Guthaben nicht bereits aufgrund direkter oder analoger Anwendung von § 850b Abs. 1 Nr. 4, Abs. 2 ZPO i.V.m. § 36 Abs. 1 InsO unpfändbar sei.

    Damit konnte auch die durch den Kläger in seiner Eigenschaft als Insolvenzverwalter erklärte Kündigung grundsätzlich keinen Einfluss mehr hierauf haben und auch eine Beendigung des Vertragsverhältnisses nach §§ 115, 116 InsO schied aus (vgl. BGH, Urteil vom 16.01.2025 - IX ZR 91/24, Rn. 28 ff., Bl. 200 ff. BGH-Akte).

  • OLG Saarbrücken, 12.08.2026 - 5 U 62/25
    Das Vorliegen einer vom Gesetzgeber unbeabsichtigten Lücke und ihre Planwidrigkeit müssen dabei aufgrund konkreter Umstände positiv festgestellt werden können (BGH…, Beschluss vom 25. Januar 2022 - VIII ZR 359/20, BGHZ 232, 284 Rn. 22; Urteil vom 16. Januar 2025 - IX ZR 91/24, WM 2025, 231).
  • OLG Köln, 11.07.2025 - 20 U 163/23

    Unterbrechung des Verfahrens im Fall der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über …

    Auch Haftpflicht- und Berufsunfähigkeitsrenten, die ganz oder zum Teil an die Stelle des bisherigen Einkommens des Schuldners treten, der damit sodann seinen Lebensunterhalt bestreiten muss, werden daher von § 850b Abs. 1 Nr. 1 ZPO erfasst (vgl. BGH, Urteil vom 16.01.2025 - IX ZR 91/24, juris Rn. 19;… Urteil vom 15.07.2010 - IX ZR 132/09, juris Rn. 44;… Urteil vom 03.12.2009 - IX ZR 189/08, juris Rn. 5 ff.).
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