Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   BAG, 13.10.2021 - 5 AZR 211/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,41079
BAG, 13.10.2021 - 5 AZR 211/21 (https://dejure.org/2021,41079)
BAG, Entscheidung vom 13.10.2021 - 5 AZR 211/21 (https://dejure.org/2021,41079)
BAG, Entscheidung vom 13. Oktober 2021 - 5 AZR 211/21 (https://dejure.org/2021,41079)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,41079) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (13)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • openjur.de
  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Betriebsrisiko - Corona bedingte Betriebsschließung

  • rechtsinformationen.bund.de

    Betriebsrisiko - Corona bedingte Betriebsschließung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 615 Abs 3 BGB, § 615 S 1 BGB, § 611a Abs 2 BGB, § 293 BGB, § 297 BGB
    Betriebsrisiko - Corona bedingte Betriebsschließung

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Risiko des Arbeitsausfalls und Entgeltanspruch des Arbeitnehmers aus § 615 BGB Satz 1 und Satz 3; Betriebsrisiko zu Lasten des Arbeitgebers bei behördlich angeordneter Betriebsschließung wegen eines besonderen Infektionsrisikos in diesem Betrieb; Keine Risikotragung des ...

  • bag-urteil.com

    Betriebsrisiko und Lockdown

  • Betriebs-Berater

    Betriebsrisiko - Corona bedingte Betriebsschließung - "Lockdown"

  • arbeitsrecht-hessen.de

    Pandemiebedingte Betriebsschließung zählt nicht zum Betriebsrisiko des Arbeitgebers

  • Betriebs-Berater

    Betriebsrisiko ' Corona bedingte Betriebsschließung ' žLockdown œ

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 297 ; BGB § 615 S. 1 und S. 2
    Betriebsrisiko in einer Pandemie; Behördlich angeordnete Betriebsschließung - Betriebsrisiko; Corona bedingte Betriebsschließung;"Lockdown"

  • rechtsportal.de

    BGB § 297 ; BGB § 615 S. 1 und S. 2
    Betriebsrisiko in einer Pandemie; Behördlich angeordnete Betriebsschließung - Betriebsrisiko; Corona bedingte Betriebsschließung;"Lockdown"

Kurzfassungen/Presse (37)

  • Bundesarbeitsgericht (Pressemitteilung)

    Betriebsrisiko und Lockdown

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Corona-bedingte Betriebsschließungen - und kein Arbeitslohn

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Arbeitslohn im Lockdown - oder: Corona ist kein Betriebsrisiko

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Betriebsrisiko und Lockdown - Corona-Virus

  • beck-aktuell.de (Kurzinformation)

    Arbeitgeber trägt bei Corona-Schließung kein Arbeitsausfallrisiko - Arbeitgeber trägt bei Corona-Schließung kein Arbeitsausfallrisiko

  • iurado.de (Kurzinformation)

    Arbeitgeber trägt für staatlich verfügten "Lockdown" nicht das Arbeitsausfallrisiko

  • arber-seminare.de (Kurzinformation)

    Betriebsrisiko und Lockdown

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Staatlich verfügte vorübergehende Betriebsschließung bei Lockdown fällt nicht in Risikobereich des Arbeitgebers bei Vergütungsanspruch des Arbeitnehmers bei Annahmeverzug

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Corona-Lockdown - keine Lohnzahlungspflicht des Arbeitgebers

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Haben Arbeitnehmer bei Betriebsschließung wegen Corona-Lockdown einen Lohnanspruch?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kein Lohn bei Betriebsschliessung während Lockdown

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kein Gehalt für Arbeitnehmer bei Schließung Betrieb Arbeitgeber wegen Corona-Lockdown

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Rückforderung von während coronabedingem Lockdown gezahlten Gehalts möglich ?

  • anwalt.de (Pressemitteilung)

    Kein Betriebsrisiko des Arbeitgebers bei allgemeinem Lockdown in der Pandemie

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kein Lohn für Minijobber während des Lockdowns

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Corona-Lockdown: Lohnanspruch entfällt

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Minijob und Coronalockdown: Über Lohnanspruch entschieden

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Wer trägt das Risiko einer Betriebsschließung während des Lockdowns?

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Arbeitgeber muss im Lockdown keine Löhne zahlen

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Arbeitgeber muss im Lockdown keine Löhne zahlen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Doch kein Lohnanspruch bei Corona-Lockdown!

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kein Vergütungsanspruch für Minijobber im Lock-Down

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Lohnrisiko in coronabedingter Betriebsschließung beim Arbeitnehmer verortet

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Keine Lohnfortzahlungspflicht bei pandemiebedingter Betriebsschließung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kein Entgeltfortzahlungsanspruch für Arbeitnehmer bei coronabedingter Betriebsschließung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Betriebsrisiko und Lockdown

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Arbeitgeber sind bei Betriebsschließung nicht zur Lohnfortzahlung verpflichtet

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Betriebsrisiko und Lockdown - Kein Annahmeverzugslohnanspruch für Arbeitnehmer!

  • fgvw.de (Kurzinformation)

    Kein Lohnanspruch bei coronabedingter Betriebsschließung

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Arbeitgeber muss Arbeitnehmer bei Corona-Lockdown nicht weiter bezahlen

  • heuking.de (Kurzinformation)

    Kein Arbeitsausfallrisiko des Arbeitgebers im Falle der Betriebsschließung im Zuge des Corona-Lockdowns

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Betriebsrisiko und Lockdown

  • wbs.legal (Kurzinformation)

    Corona-Pandemie - Arbeitgeber muss keinen Lohn im Lockdown zahlen

  • arbrb.de (Kurzinformation)

    Betriebsrisiko und Kurzarbeit

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Kein Vergütungsanspruch wegen Annahmeverzug bei coronabedingter Betriebsschließung - Corona-Pandemie kein Betriebsrisiko

  • rechtsportal.de (Pressemitteilung)

    BGB § 241 Abs. 2 ; BGB § 294 ; BGB § 611a Abs. 2
    Risiko des Arbeitsausfalls und Entgeltanspruch des Arbeitnehmers aus § 615 BGB Satz 1 und Satz 3; Betriebsrisiko zu Lasten des Arbeitgebers bei behördlich angeordneter Betriebsschließung wegen eines besonderen Infektionsrisikos in diesem Betrieb; Keine Risikotragung des ...

  • datenbank.nwb.de (Kurzinformation)

    Betriebsrisiko und Lockdown

Besprechungen u.ä. (6)

  • cmshs-bloggt.de (Entscheidungsbesprechung)

    Pandemiebedingte Betriebsschließung zählt nicht zum Betriebsrisiko des Arbeitgebers

  • meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)

    Lockdowns gehören nicht zum Betriebsrisiko

  • lto.de (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)

    Betriebsrisiko bei behördlicher Schließung: Kein Lohnanspruch bei Corona-Lockdown

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Betriebsschließung im Rahmen von Pandemiebekämpfung kein Betriebsrisiko

  • examensgerecht.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Arbeitslohn bei coronabedingter Betriebsschließung? | Annahmeverzug, Arbeitsrecht, Arbeitsvertrag, Betriebsschließung, Corona, Zivilrecht

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    §§ 323, 611 a, 615 BGB

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2022, 560
  • ZIP 2022, 238
  • MDR 2022, 375
  • NZA 2022, 182
  • NZM 2022, 675
  • DB 2022, 335
  • JA 2022, 511
  • NZA-RR 2022, 160

Corona: Rechtsprechungsübersichten

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (67)Zitiert selbst (29)

  • BAG, 30.05.1963 - 5 AZR 282/62

    Betriebsrisiko bei Anordnung eines behördlichen Verbots

    Auszug aus BAG, 13.10.2021 - 5 AZR 211/21
    Rn. 18 c) Davon abweichend hat die Rechtsprechung schon früh (RG 6. Februar 1923 - III 93/22 - RGZ 106, 272; RAG 20. Juni 1928 - RAG 72/28 - ARS 3, 116; daran anknüpfend BAG 8. Februar 1957 - 1 AZR 338/55 - BAGE 3, 346; 30. Mai 1963 - 5 AZR 282/62 -) angenommen, im Falle einer weder durch den Arbeitnehmer noch durch den Arbeitgeber verschuldeten Unmöglichkeit der Erbringung der geschuldeten Arbeitsleistung regele sich die Frage der Entgeltfortzahlung nicht - jedenfalls "nicht ausschließlich und nicht in erster Linie" (so die Formulierung in RAG 27. März 1935 - RAG 235/34 - ARS 23, 219) - nach den bürgerlich-rechtlichen Vorschriften des § 323 BGB (aF, jetzt § 326 Abs. 1 BGB) und § 615 BGB.

    Deshalb muss er dafür einstehen, dass die Arbeitsleistung aus Gründen unmöglich wird, die in seinem Einflussbereich liegen, wie etwa der Ausfall von Maschinen, Betriebsstoffen oder anderer für den Betriebsablauf notwendiger Betriebsmittel (…vgl. BAG 23. September 2015 - 5 AZR 146/14 - Rn. 22, BAGE 152, 327;… 18. November 2015 - 5 AZR 814/14 - Rn. 52;… sh. auch die Übersichten bei ErfK/Preis 21. Aufl. BGB § 615 Rn. 130 f.;… Staudinger/Richardi/Fischinger [2019] BGB § 615 Rn. 232 ff.). Über diese "internen Betriebsstörungen" hinaus trägt der Arbeitgeber grundsätzlich auch das Risiko für von außen auf das Unternehmen einwirkende Umstände (BAG 30. Mai 1963 - 5 AZR 282/62 - zu 2 b der Gründe), die sich als höhere Gewalt darstellen, wie zB die Überschwemmung eines Fabrikgebäudes aufgrund einer Naturkatastrophe (…vgl. BAG 23. September 2015 - 5 AZR 146/14 - Rn. 22, BAGE 152, 327), die Zerstörung der Betriebseinrichtungen durch Brand (BAG 28. September 1972 - 2 AZR 506/71 - BAGE 24, 446), den Ausfall einer Ölheizung im Betrieb wegen eines plötzlichen Kälteeinbruchs (BAG 9. März 1983 - 4 AZR 301/80 - BAGE 42, 94) oder den Stromausfall infolge einer Störung im Elektrizitätswerk (BAG 30. Januar 1991 - 4 AZR 338/90 - BAGE 67, 118).

    Das Bundesarbeitsgericht stützte dies darauf, dass zu den mit der Entscheidungsbefugnis des Arbeitgebers im Zusammenhang stehenden und die Führung des Betriebs betreffenden Ereignissen auch solche gehörten, die zwar nicht öfter, aber doch gelegentlich vorzukommen pflegen und vom Arbeitgeber in Rechnung gestellt werden können und müssen; begebe sich der Arbeitgeber - anders als andere Unternehmen - mit seinem Betrieb in eine besondere Risikosphäre, müsse er ein Risiko tragen, das durch die besondere Art des Betriebs bedingt sei (BAG 30. Mai 1963 - 5 AZR 282/62 - zu 2 b der Gründe; im Ergebnis ebenso schon RAG 27. März 1935 - RAG 235/34 - ARS 23, 219 zur Lohnzahlung an Musiker, die wegen der Landestrauer anlässlich des Todes von Hindenburg nicht auftreten konnten: zum Betriebsrisiko zählten Ereignisse, "die den Weiterbestand des Betriebes nicht in Frage stellen, sondern nur die regelmäßige Fortführung vorübergehend beeinträchtigen, die im Einzelfall vielleicht nicht vermeidbar waren, mit denen aber doch der Unternehmer im allgemeinen rechnen und deren wirtschaftliche Nachteile er in seine Kostenrechnung einstellen kann").

  • BAG, 23.09.2015 - 5 AZR 146/14

    Annahmeverzug - Leistungsunfähigkeit - auflösende Bedingung

    Auszug aus BAG, 13.10.2021 - 5 AZR 211/21
    Die Norm meint - wie sich aus der Gesetzesbegründung ergibt (BT-Drs. 14/6857 S. 48) - das von der Rechtsprechung entwickelte Betriebsrisiko (BAG 23. September 2015 - 5 AZR 146/14 - Rn. 22, BAGE 152, 327;… 28. September 2016 - 5 AZR 224/16 - Rn. 20, BAGE 157, 34;… ganz hM, vgl. nur NK-GA/Boemke § 615 BGB Rn. 136;… BeckOK ArbR/Joussen Stand 1. September 2021 BGB § 615 Rn. 88;… MüKoBGB/Henssler 8. Aufl. § 615 Rn. 97;… HWK/Krause 9. Aufl. § 615 BGB Rn. 113;… Schaub ArbR-HdB/Linck 19. Aufl. § 101 Rn. 5;… ErfK/Preis 21. Aufl. BGB § 615 Rn. 122), also das Risiko des Arbeitgebers, seinen Betrieb betreiben zu können.

    Deshalb muss er dafür einstehen, dass die Arbeitsleistung aus Gründen unmöglich wird, die in seinem Einflussbereich liegen, wie etwa der Ausfall von Maschinen, Betriebsstoffen oder anderer für den Betriebsablauf notwendiger Betriebsmittel (vgl. BAG 23. September 2015 - 5 AZR 146/14 - Rn. 22, BAGE 152, 327;… 18. November 2015 - 5 AZR 814/14 - Rn. 52;… sh. auch die Übersichten bei ErfK/Preis 21. Aufl. BGB § 615 Rn. 130 f.;… Staudinger/Richardi/Fischinger [2019] BGB § 615 Rn. 232 ff.). Über diese "internen Betriebsstörungen" hinaus trägt der Arbeitgeber grundsätzlich auch das Risiko für von außen auf das Unternehmen einwirkende Umstände (BAG 30. Mai 1963 - 5 AZR 282/62 - zu 2 b der Gründe), die sich als höhere Gewalt darstellen, wie zB die Überschwemmung eines Fabrikgebäudes aufgrund einer Naturkatastrophe (vgl. BAG 23. September 2015 - 5 AZR 146/14 - Rn. 22, BAGE 152, 327), die Zerstörung der Betriebseinrichtungen durch Brand (BAG 28. September 1972 - 2 AZR 506/71 - BAGE 24, 446), den Ausfall einer Ölheizung im Betrieb wegen eines plötzlichen Kälteeinbruchs (BAG 9. März 1983 - 4 AZR 301/80 - BAGE 42, 94) oder den Stromausfall infolge einer Störung im Elektrizitätswerk (BAG 30. Januar 1991 - 4 AZR 338/90 - BAGE 67, 118).

  • BAG, 28.09.2016 - 5 AZR 224/16

    Annahmeverzug - Hausverbot

    Auszug aus BAG, 13.10.2021 - 5 AZR 211/21
    Mit dieser gesetzlich angeordneten Analogie (BAG 28. September 2016 - 5 AZR 224/16 - Rn. 21, BAGE 157, 34) sollte das von der Rechtsprechung entwickelte Betriebsrisiko gleichsam kodifiziert und seine Konkretisierung wie bisher der Rechtsprechung überlassen bleiben (vgl. BT-Drs. 14/6857 S. 48;… sh. dazu auch MüKoBGB/Henssler 8. Aufl. § 615 Rn. 97;… HWK/Krause 9. Aufl. § 615 BGB Rn. 10, 113; Picker FS U. Huber 2006 S. 497, 535).

    Die Norm meint - wie sich aus der Gesetzesbegründung ergibt (BT-Drs. 14/6857 S. 48) - das von der Rechtsprechung entwickelte Betriebsrisiko (…BAG 23. September 2015 - 5 AZR 146/14 - Rn. 22, BAGE 152, 327; 28. September 2016 - 5 AZR 224/16 - Rn. 20, BAGE 157, 34;… ganz hM, vgl. nur NK-GA/Boemke § 615 BGB Rn. 136;… BeckOK ArbR/Joussen Stand 1. September 2021 BGB § 615 Rn. 88;… MüKoBGB/Henssler 8. Aufl. § 615 Rn. 97;… HWK/Krause 9. Aufl. § 615 BGB Rn. 113;… Schaub ArbR-HdB/Linck 19. Aufl. § 101 Rn. 5;… ErfK/Preis 21. Aufl. BGB § 615 Rn. 122), also das Risiko des Arbeitgebers, seinen Betrieb betreiben zu können.

  • BAG, 09.07.2008 - 5 AZR 810/07

    Betriebsrisiko - witterungsabhängiges Unternehmen

    Auszug aus BAG, 13.10.2021 - 5 AZR 211/21
    Dasselbe gilt, wenn der Arbeitgeber aufgrund äußerer Einflüsse Entscheidungen trifft, die zur Unmöglichkeit der Arbeitsleistung führen, etwa wenn ein Zement- und Baustoffhandel aufgrund der Witterung seinen Betrieb vorübergehend einschränkt oder stilllegt (BAG 9. Juli 2008 - 5 AZR 810/07 - Rn. 24, BAGE 127, 119) oder er den Betrieb für eine vorgeschriebene Inventur kurzzeitig schließt (BAG 7. Dezember 1962 - 1 AZR 134/61 - zu 3 der Gründe; ebenso schon RAG 12. Oktober 1929 - RAG 200/29 - ARS 7, 137, 141).

    Rn. 30 a) Nimmt der Arbeitgeber die Pandemie zum Anlass, aus eigener Entscheidung den Betrieb (vorübergehend) zu schließen - etwa, weil ein Teil der Belegschaft in Quarantäne ist, es infolge der Pandemie an erforderlichen Materialien oder Rohstoffen fehlt, der Absatz stark zurückgeht oder die Kunden ausbleiben - trifft ihn, sofern nicht bereits ein Fall des vom Arbeitgeber stets zu tragenden Wirtschaftsrisikos vorliegt (zum Begriff sh. - statt vieler - BAG 7. Dezember 2005 - 5 AZR 535/04 - zu B III 5 a der Gründe mwN, BAGE 116, 267;… MüKoBGB/Henssler 8. Aufl. § 615 Rn. 98;… HWK/Krause 9. Aufl. § 615 BGB Rn. 112;… ErfK/Preis 21. Aufl. BGB § 615 Rn. 120 f.), grundsätzlich das Betriebsrisiko, denn es ist seine autonome Entscheidung, die zur Unmöglichkeit der Arbeitsleistung führt (vgl. BAG 9. Juli 2008 - 5 AZR 810/07 - Rn. 24, BAGE 127, 119)..

  • BAG, 09.03.1983 - 4 AZR 301/80

    Betriebsrisiko bei höherer Gewalt

    Auszug aus BAG, 13.10.2021 - 5 AZR 211/21
    Deshalb muss er dafür einstehen, dass die Arbeitsleistung aus Gründen unmöglich wird, die in seinem Einflussbereich liegen, wie etwa der Ausfall von Maschinen, Betriebsstoffen oder anderer für den Betriebsablauf notwendiger Betriebsmittel (…vgl. BAG 23. September 2015 - 5 AZR 146/14 - Rn. 22, BAGE 152, 327;… 18. November 2015 - 5 AZR 814/14 - Rn. 52;… sh. auch die Übersichten bei ErfK/Preis 21. Aufl. BGB § 615 Rn. 130 f.;… Staudinger/Richardi/Fischinger [2019] BGB § 615 Rn. 232 ff.). Über diese "internen Betriebsstörungen" hinaus trägt der Arbeitgeber grundsätzlich auch das Risiko für von außen auf das Unternehmen einwirkende Umstände (BAG 30. Mai 1963 - 5 AZR 282/62 - zu 2 b der Gründe), die sich als höhere Gewalt darstellen, wie zB die Überschwemmung eines Fabrikgebäudes aufgrund einer Naturkatastrophe (…vgl. BAG 23. September 2015 - 5 AZR 146/14 - Rn. 22, BAGE 152, 327), die Zerstörung der Betriebseinrichtungen durch Brand (BAG 28. September 1972 - 2 AZR 506/71 - BAGE 24, 446), den Ausfall einer Ölheizung im Betrieb wegen eines plötzlichen Kälteeinbruchs (BAG 9. März 1983 - 4 AZR 301/80 - BAGE 42, 94) oder den Stromausfall infolge einer Störung im Elektrizitätswerk (BAG 30. Januar 1991 - 4 AZR 338/90 - BAGE 67, 118).

    Rn. 24 c) Als Grenze für das Tragen des Betriebsrisikos galt der Rechtsprechung in der Vergangenheit die Gefährdung der Existenz des Betriebs "bei Zahlung der vollen Löhne" (zuletzt BAG 23. Juni 1994 - 6 AZR 853/93 - zu 1 der Gründe, BAGE 77, 123; 9. März 1983 - 4 AZR 301/80 - BAGE 42, 94; zust. MüKoBGB/Henssler 8. Aufl. § 615 Rn. 105 - der ein von ihm so genanntes Existenzvernichtungsverbot in § 242 BGB verankert sieht; abl.

  • BAG, 28.09.1972 - 2 AZR 506/71

    Betriebsstockung - Strumpffabrik - Betriebsrisiko

    Auszug aus BAG, 13.10.2021 - 5 AZR 211/21
    Deshalb muss er dafür einstehen, dass die Arbeitsleistung aus Gründen unmöglich wird, die in seinem Einflussbereich liegen, wie etwa der Ausfall von Maschinen, Betriebsstoffen oder anderer für den Betriebsablauf notwendiger Betriebsmittel (…vgl. BAG 23. September 2015 - 5 AZR 146/14 - Rn. 22, BAGE 152, 327;… 18. November 2015 - 5 AZR 814/14 - Rn. 52;… sh. auch die Übersichten bei ErfK/Preis 21. Aufl. BGB § 615 Rn. 130 f.;… Staudinger/Richardi/Fischinger [2019] BGB § 615 Rn. 232 ff.). Über diese "internen Betriebsstörungen" hinaus trägt der Arbeitgeber grundsätzlich auch das Risiko für von außen auf das Unternehmen einwirkende Umstände (BAG 30. Mai 1963 - 5 AZR 282/62 - zu 2 b der Gründe), die sich als höhere Gewalt darstellen, wie zB die Überschwemmung eines Fabrikgebäudes aufgrund einer Naturkatastrophe (…vgl. BAG 23. September 2015 - 5 AZR 146/14 - Rn. 22, BAGE 152, 327), die Zerstörung der Betriebseinrichtungen durch Brand (BAG 28. September 1972 - 2 AZR 506/71 - BAGE 24, 446), den Ausfall einer Ölheizung im Betrieb wegen eines plötzlichen Kälteeinbruchs (BAG 9. März 1983 - 4 AZR 301/80 - BAGE 42, 94) oder den Stromausfall infolge einer Störung im Elektrizitätswerk (BAG 30. Januar 1991 - 4 AZR 338/90 - BAGE 67, 118).

    Rn. 39 (2) Ohne Belang ist ferner, ob das Risiko, den Betrieb aufgrund hoheitlicher Maßnahmen schließen zu müssen, versicherbar ist (…aA ErfK/Preis 21. Aufl. BGB § 615 Rn. 132a; Schneider FS Preis 2021 S. 1199, 1208; vgl. auch BAG 28. September 1972 - 2 AZR 506/71 - zu 2 der Gründe, BAGE 24, 446).

  • LAG Niedersachsen, 23.03.2021 - 11 Sa 1062/20

    Vergütungsanspruch geringfügig beschäftigter Arbeitnehmer bei coronabedingter …

    Auszug aus BAG, 13.10.2021 - 5 AZR 211/21
    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 23. März 2021 - 11 Sa 1062/20 - aufgehoben.

    Dabei wird zum Teil ergänzend angeführt, die Zuweisung des Betriebsrisikos an den Arbeitgeber auch bei flächendeckenden Betriebsschließungen entspreche allgemeinen Prinzipien der Arbeitsrechtsordnung (…ErfK/Preis 21. Aufl. BGB § 615 Rn. 132a ff., 132j; grundsätzlich auch Preis/Mazurek/Schmid NZA 2020, 1137, 1142 f., allerdings mit der Einschränkung, "diese Bewertung (könne) sich ändern, wenn staatliche Eingriffe gegen die Gesamtwirtschaft gerichtet werden und sich dann lediglich das allgemeine Risiko der Pandemie verwirklicht"; vgl. auch, der angefochtenen Entscheidung zust., Mazurek EWiR 2021, 504, 505; Schneider FS Preis 2021 S. 1199, 1203 ff. [1208], die maßgeblich darauf abstellt, dass es in der Hand des Arbeitgebers liege, dem Risiko des Arbeitsausfalls zu begegnen).

  • BAG, 08.02.1957 - 1 AZR 338/55

    Lohnfortzahlung im Arbeitskampf - Betriebsrisiko

    Auszug aus BAG, 13.10.2021 - 5 AZR 211/21
    Rn. 18 c) Davon abweichend hat die Rechtsprechung schon früh (RG 6. Februar 1923 - III 93/22 - RGZ 106, 272; RAG 20. Juni 1928 - RAG 72/28 - ARS 3, 116; daran anknüpfend BAG 8. Februar 1957 - 1 AZR 338/55 - BAGE 3, 346; 30. Mai 1963 - 5 AZR 282/62 -) angenommen, im Falle einer weder durch den Arbeitnehmer noch durch den Arbeitgeber verschuldeten Unmöglichkeit der Erbringung der geschuldeten Arbeitsleistung regele sich die Frage der Entgeltfortzahlung nicht - jedenfalls "nicht ausschließlich und nicht in erster Linie" (so die Formulierung in RAG 27. März 1935 - RAG 235/34 - ARS 23, 219) - nach den bürgerlich-rechtlichen Vorschriften des § 323 BGB (aF, jetzt § 326 Abs. 1 BGB) und § 615 BGB.

    Rn. 22 a) Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts trägt der Arbeitgeber das Betriebsrisiko, weil er den Betrieb leitet, die betrieblichen Abläufe organisiert, die Verantwortung trägt und die Erträge bezieht (BAG 8. Februar 1957 - 1 AZR 338/55 - BAGE 3, 346).

  • BVerfG, 06.06.2018 - 1 BvL 7/14

    Verbot mehrfacher sachgrundloser Befristung im Grundsatz verfassungsgemäß - …

    Auszug aus BAG, 13.10.2021 - 5 AZR 211/21
    Trotz aller - nicht gänzlich unberechtigter - Kritik im Schrifttum an dieser Regelungstechnik (…vgl. - pars pro toto - Staudinger/Richardi/Fischinger [2019] BGB § 615 Rn. 6 und - sehr pointiert - Fischinger/Hengstberger NZA 2020, 559, 560: eine "inhaltsleere, überflüssige Regelung, eingefügt von einem geschichtsblinden Gesetzgeber";… Picker FS U. Huber 2006, S. 497, 535: "Die Beweggründe für ein derart inhaltsleeres Gesetz schaffen Rätsel"), haben jedenfalls die Gerichte diesen aus den Gesetzesmaterialien klar erkennbaren Willen des Gesetzgebers zu respektieren und Kriterien herauszuarbeiten, die eine Risikotragung des Arbeitgebers rechtfertigen (…HWK/Krause 9. Aufl. § 615 BGB Rn. 10; Schneider FS Preis 2021, 1199, 1202; allgemein zur Bedeutung der historischen Auslegung BVerfG 6. Juni 2018 - 1 BvL 7/14 -, - 1 BvR 1375/14 - Rn. 73, BVerfGE 149, 126;… Rüthers/Fischer/Birk Rechtstheorie 11. Aufl. Rn. 788).
  • BAG, 07.12.2005 - 5 AZR 535/04

    Arbeit auf Abruf - Inhaltskontrolle von AGB

    Auszug aus BAG, 13.10.2021 - 5 AZR 211/21
    Rn. 30 a) Nimmt der Arbeitgeber die Pandemie zum Anlass, aus eigener Entscheidung den Betrieb (vorübergehend) zu schließen - etwa, weil ein Teil der Belegschaft in Quarantäne ist, es infolge der Pandemie an erforderlichen Materialien oder Rohstoffen fehlt, der Absatz stark zurückgeht oder die Kunden ausbleiben - trifft ihn, sofern nicht bereits ein Fall des vom Arbeitgeber stets zu tragenden Wirtschaftsrisikos vorliegt (zum Begriff sh. - statt vieler - BAG 7. Dezember 2005 - 5 AZR 535/04 - zu B III 5 a der Gründe mwN, BAGE 116, 267;… MüKoBGB/Henssler 8. Aufl. § 615 Rn. 98;… HWK/Krause 9. Aufl. § 615 BGB Rn. 112;… ErfK/Preis 21. Aufl. BGB § 615 Rn. 120 f.), grundsätzlich das Betriebsrisiko, denn es ist seine autonome Entscheidung, die zur Unmöglichkeit der Arbeitsleistung führt (…vgl. BAG 9. Juli 2008 - 5 AZR 810/07 - Rn. 24, BAGE 127, 119)..
  • BAG, 27.09.1994 - GS 1/89

    Haftung des Arbeitnehmers

  • BAG, 18.11.2015 - 5 AZR 814/14

    Sittenwidrige Arbeitsvergütung - Annahmeverzug

  • BAG, 22.04.2009 - 5 AZR 310/08

    Vergütung während der Kurzarbeit - Baugewerbe

  • BAG, 22.07.2021 - 2 AZR 193/21

    Nicht rechtskräftige Aufhebung der Zustimmung des Integrationsamts zur …

  • BAG, 21.06.2001 - 2 AZR 137/00

    Fristgerechte Kündigung; Betriebsstillegung oder Betriebsunterbrechung

  • BAG, 22.03.2018 - 8 AZR 779/16

    Zulassung der Revision - Urteilstenor - Berichtigung

  • OLG Köln, 07.09.2021 - 9 U 14/21

    Versicherungsleistungen aus einer Betriebsschließungsversicherung Auslegung …

  • OLG Celle, 01.07.2021 - 8 U 5/21

    Eintrittspflicht der Betriebsschließungsversicherung für Ausfallschäden aufgrund …

  • BAG, 23.06.1994 - 6 AZR 853/93

    Betriebsrisiko - Stillegung eines privaten Schlachthofs

  • BAG, 30.01.1991 - 4 AZR 338/90

    Vergütung bei Stromausfall in der Schuhindustrie Vergütung bei Stromausfall in …

  • OLG Karlsruhe, 05.10.2021 - 12 U 107/21

    Leistungen aus einer Betriebsschließungsversicherung bei Schließung in Folge der …

  • OLG Dresden, 05.10.2021 - 4 U 633/21

    Ansprüche aus einer Betriebsschließungsversicherung aufgrund von Covid 19; …

  • BAG, 07.12.1962 - 1 AZR 134/61

    Ausfall von Arbeitsleistung - Inventaraufnahme - Betriebsrisiko - Lohnfortzahlung …

  • BAG, 14.10.2020 - 5 AZR 649/19

    Annahmeverzug - Schadensersatz - behinderungsgerechte Beschäftigungsmöglichkeit

  • BAG, 21.10.2015 - 5 AZR 843/14

    Annahmeverzug - Unvermögen

  • BAG, 18.09.2019 - 5 AZR 240/18

    Annahmeverzug - Ausschlussfrist - Beschäftigungsklage

  • BGH, 22.07.2010 - VII ZR 117/08

    Werkvertrag: Verzug mit der Annahme der Nachbesserung bei Irrtum über die …

  • RG, 06.02.1923 - III 93/22

    Lohnzahlung bei Betriebseinstellung infolge eines Streiks

  • BAG, 18.05.1999 - 9 AZR 13/98

    Witterungsbedingter Arbeitsausfall eines Betriebsratsmitglieds

  • BAG, 10.08.2022 - 5 AZR 154/22

    Annahmeverzugsvergütung - Reiserückkehrer aus Risikogebiet

    Zudem kann ein Angebot der Arbeitsleistung ausnahmsweise nicht erforderlich sein, wenn offenkundig ist, dass der Gläubiger auf seiner Weigerung, die geschuldete Leistung anzunehmen, beharrt (…st. Rspr., vgl. nur BAG 18. September 2019 - 5 AZR 240/18 - Rn. 19, BAGE 168, 25) oder er aus offensichtlichen rechtlichen Gründen die geschuldete Leistung nicht annehmen kann (vgl. zu einem "Lockdown" BAG 13. Oktober 2021 - 5 AZR 211/21 - Rn. 13).

    Aus welchen Grund dies geschieht und ob der Arbeitgeber dies verschuldet hat, ist - anders als beim Schuldnerverzug (§ 286 Abs. 4 BGB) - ohne Bedeutung (BAG 13. Oktober 2021 - 5 AZR 211/21 - Rn. 16;… MüKoBGB/Henssler 8. Aufl. § 615 Rn. 40).

    Damit hätte sich der Kläger grundsätzlich unverzüglich nach Einreise in eine 14-tägige Quarantäne begeben müssen, woraus ein rechtliches Unvermögen iSd. § 297 BGB aufgrund hoheitlicher Maßnahme resultiert hätte (…vgl. Staudinger/Fischinger [2022] § 615 Rn. 88;… HWK/Krause 10. Aufl. § 615 BGB Rn. 55; zu einem behördlichen Beschäftigungsverbot vgl. BAG 21. Oktober 2015 - 5 AZR 843/14 - Rn. 31, BAGE 153, 85 und zu einer Allgemeinverfügung in Bezug auf Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus BAG 13. Oktober 2021 - 5 AZR 211/21 - Rn. 12), die ihm die Leistung der geschuldeten Arbeit unmöglich gemacht hätte.

  • BAG, 19.01.2022 - 5 AZR 217/21

    Mindestlohn für die Zeit eines geleisteten Praktikums

    Nach dem aus den Gesetzesmaterialien klar erkennbaren Willen des Gesetzgebers, den die Gerichte zu respektieren haben (…BVerfG 6. Juni 2018 - 1 BvL 7/14 -, - 1 BvR 1375/14 - Rn. 73, BVerfGE 149, 126; BAG 13. Oktober 2021 - 5 AZR 211/21 - Rn. 19), fallen unter diesen Begriff neben Studien- und Prüfungsordnungen auch Zulassungsordnungen, die die Absolvierung eines Praktikums als Voraussetzung zur Aufnahme eines bestimmten Studiums verpflichtend vorschreiben (BT-Drs. 18/2010 (neu) S. 24;… vgl. auch ErfK/Franzen 22. Aufl. MiLoG § 22 Rn. 10;… HK-MiLoG/Schubert/Jerchel 2. Aufl. § 22 Rn. 32;… Pötters in Thüsing MiLoG/AEntG 2. Aufl. § 22 MiLoG Rn. 22).
  • BAG, 03.07.2024 - 10 AZR 171/23

    Zielvereinbarung - Verhandlungspflicht - Schadensersatz

    Die Beklagte behauptet nicht, dass ein Fall der Annahmeunmöglichkeit - etwa als Folge einer Betriebsschließung - vorgelegen hätte (vgl. hierzu im Einzelnen BAG 13. Oktober 2021 - 5 AZR 211/21 - Rn. 15 ff., BAGE 176, 53).
  • BAG, 04.05.2022 - 5 AZR 366/21

    Betriebsrisiko - Corona bedingte Betriebsschließung

    Darüber hinaus war auch aufgrund der Allgemeinverfügungen der Stadt Wuppertal bzw. der CoronaSchVO NRW offenkundig, dass die Beklagte die geschuldete Leistung nicht annehmen konnte (vgl. hierzu BAG 13. Oktober 2021 - 5 AZR 211/21 - Rn. 13 mwN).

    Rn. 14 2. § 615 Satz 1 BGB erfasst im Arbeitsverhältnis nicht unmittelbar die Fälle der sog. "Annahmeunmöglichkeit", in denen - wie vorliegend - der Arbeitgeber die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers annehmen möchte, aber nicht annehmen kann (vgl. zum Meinungsstand ausführlich BAG 13. Oktober 2021 - 5 AZR 211/21 - Rn. 15 ff.).

    Damit hat der neuere Gesetzgeber klargestellt, dass in Fällen, in denen dem Arbeitgeber die Annahme der Arbeitsleistung wegen einer Störung des Arbeitssubstrats nicht möglich ist, er aber das Risiko des Arbeitsausfalls trägt, der Entgeltanspruch des Arbeitnehmers (§ 611a Abs. 2 BGB) nicht bereits unmittelbar nach § 615 Satz 1 BGB, sondern über dessen in § 615 Satz 3 BGB angeordnete entsprechende Anwendung aufrechterhalten bleibt (BAG 13. Oktober 2021 - 5 AZR 211/21 - Rn. 19;… ähnlich HWK/Krause aaO;… im Ergebnis auch Staudinger/Schwarze [2020] § 326 Rn. C 44 ff.).

    Rn. 17 2. Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts trägt der Arbeitgeber das Betriebsrisiko, weil er den Betrieb leitet, die betrieblichen Abläufe organisiert, die Verantwortung trägt und die Erträge bezieht (st. Rspr. BAG 8. Februar 1957 - 1 AZR 338/55 - BAGE 3, 346; zuletzt BAG 13. Oktober 2021 - 5 AZR 211/21 - Rn. 22).

    Rn. 18 3. Ob zu dem vom Arbeitgeber nach § 615 Satz 3 BGB zu tragenden Betriebsrisiko auch eine im Rahmen der Bekämpfung einer Pandemie - wie derjenigen der Corona-Pandemie - hoheitlich angeordnete (vorübergehende) Betriebsschließung gehört, ist im Schrifttum umstritten (zur Darstellung des Meinungsstands BAG 13. Oktober 2021 - 5 AZR 211/21 - Rn. 25 ff.).

    Die Beantwortung der Frage, ob der Arbeitgeber das Risiko des Arbeitsausfalls bei einer durch die Corona-Pandemie bedingten Betriebsschließung trägt, bedarf der Differenzierung (BAG 13. Oktober 2021 - 5 AZR 211/21 - Rn. 29 ff.):.

  • VG Minden, 26.01.2022 - 7a K 739/21

    Erstattung von Arbeitgeberaufwendungen nach dem Infektionsschutzgesetz - …

    Rn. 185 vgl. dazu z.B. BAG, Urteil vom 13. Oktober 2021 - 5 AZR 211/21 -, juris Rn. 14 ff.; Henssler, in: Münchener Kommentar zum BGB, 8. Auflage 2020, § 615 Rn. 8, m.w.N.; Fischinger/Straub, Ohne Arbeit kein Lohn?, in: JuS 2016, 208 (209),.

    Rn. 192 Vgl. z.B. BAG, Urteil vom 13. Oktober 2021 - 5 AZR 211/21 -, juris Rn. 20; Linck, in: Schaub, Arbeitsrechts-Handbuch, 19. Auflage 2021, § 101 Rn. 6; Tillmanns, in: Münchener Handbuch zum Arbeitsrecht, 5. Auflage 2021, § 76 Rn. 82; Henssler, in: Münchener Kommentar zum BGB, 8. Auflage 2020, § 615 Rn. 97; Kruse, in: Henssler/Willemsen, Arbeitsrecht Kommentar, BGB, 9. Auflage 2020, § 615 Rn. 121; Weidenkaff, in: Grüneberg, BGB, 81. Auflage 2022, § 615 Rn. 21: Leistungsfähiger und Leistungsbereiter Arbeitnehmer erforderlich; jedenfalls zur Anwendbarkeit von § 297 BGB (Leistungsfähigkeit) bei Betriebsrisikofällen: Gräf/Rögele: Zusammentreffen von Betriebs- und Wegerisiko, in: NZA 2013, 1120, 1123; a.M. dagegen: Preis, in: Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht, BGB, 22. Auflage 2022, 615 Rn. 122; Preis/Mazurek/Schmid, Rechtsfragen der Entgeltfortzahlung in der Pandemie, in: NZA 2020, 1137 (1144).

    Rn. 238 vgl. BAG, Urteil vom 13. Oktober 2021 - 5 AZR 211/21 -, juris Rn. 34,.

    Rn. 241 BAG, Urteil vom 13. Oktober 2021 - 5 AZR 211/21 -, juris Rn. 33,.

    Rn. 261 BAG, Urteil vom 13. Oktober 2021 - 5 AZR 211/21 -, juris Rn. 33,.

  • BAG, 13.07.2022 - 5 AZR 498/21

    Annahmeverzugsvergütung - Ausschlussfristen

    Zudem kann ein Angebot der Arbeitsleistung ausnahmsweise nicht erforderlich sein, wenn offenkundig ist, dass der Gläubiger auf seiner Weigerung, die geschuldete Arbeitsleistung anzunehmen, beharrt (…BAG 18. September 2019 - 5 AZR 240/18 - Rn. 19 mwN, BAGE 168, 25) oder er aus offensichtlichen rechtlichen Gründen die geschuldete Leistung nicht annehmen kann (vgl. BAG 13. Oktober 2021 - 5 AZR 211/21 - Rn. 13 - "Lockdown").
  • VG Minden, 15.12.2022 - 16 K 1444/21
    Rn. 64 Vgl. z.B.: BAG, Urteil vom 13. Oktober 2021 - 5 AZR 211/21 -, juris Rn. 20; Linck, in: Schaub, Arbeitsrechts-Handbuch, 19. Auflage 2021, § 101 Rn. 6; U1.

    Rn. 120 Vgl. BAG, Urteile vom 13. Oktober 2021 - 5 AZR 211/21 -, juris Rn. 14 ff., und vom 4. Mai 2022 - 5 AZR 366/21 -, juris Rn. 14.

    Rn. 124 vgl. BAG, Urteil vom 13. Oktober 2021 - 5 AZR 211/21 -, juris Rn. 14 ff., m.w.N.; Bieder, in: BeckOGK, BGB, 1. Juli 2022, § 615 Rn. 109,.

    Rn. 128 Vgl. BAG, Urteile vom 13. Oktober 2021 - 5 AZR 211/21 -, juris Rn. 22, und vom 4. Mai 2022 - 5 AZR 366/21 -, juris Rn. 17.

    Rn. 130 Vgl. BAG, Urteile vom 13. Oktober 2021 - 5 AZR 211/21 -, juris Rn. 31 f., und vom 4. Mai 2022 - 5 AZR 366/21 -, juris Rn. 20 f.; vgl. dazu auch VG Minden, Gerichtsbescheid vom 3. November 2022 - 16 K 1116/21 -.

    Rn. 132 Vgl. BAG, Urteile vom 13. Oktober 2021 - 5 AZR 211/21 -, juris Rn. 33, und vom 4. Mai 2022 - 5 AZR 366/21 -, juris Rn. 22.

    Rn. 134 Vgl. BAG, Urteile vom 13. Oktober 2021 - 5 AZR 211/21 -, juris Rn. 34, und vom 4. Mai 2022 - 5 AZR 366/21 -, juris Rn. 23.

    Rn. 139 vgl. BAG, Urteile vom 13. Oktober 2021 - 5 AZR 211/21 -, und vom 4. Mai 2022 - 5 AZR 366/21 -, jeweils juris,.

    Rn. 143 Vgl. BAG, Urteile vom 13. Oktober 2021 - 5 AZR 211/21 -, juris Rn. 37 ff., und vom 4. Mai 2022 - 5 AZR 366/21 -, juris Rn. 26 ff.

  • VG Münster, 19.05.2022 - 5a K 854/21

    Coronavirus, Absonderungsanordnung, Betriebsrisiko, Annahmeverzug, …

    Dass eine behördlich angeordnete Betriebsschließung dem Betriebsrisiko zuzuordnen sei, habe das Bundesarbeitsgericht in seiner Entscheidung vom 13. Oktober 2021 (5 AZR 211/21) bestätigt.

    Rn. 63 Vgl. BAG, Urteil vom 13. Oktober 2021 - 5 AZR 211/21 -, juris, Rn. 20 m. w. N.

    Rn. 71 vgl. BAG, Urteile vom 13. Oktober 2021 - 5 AZR 211/21 -, juris, Rn. 20 m. w. N. und vom 28. September 2016 - 5 AZR 224/16 -, juris, Rn. 20 ff.; Krause; in: Henssler/Willemsen/Kalb, Arbeitsrecht Kommentar, 9. Aufl. 2020, § 615 Rn. 121; Linck, in: Schaub, Arbeitsrechts-Handbuch, 19. Aufl. 2021 § 101 Rn. 6; a. A. Preis, in: Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht, 22. Aufl. 2022, BGB § 615 Rn. 122, der von einem Rechtsfolgenverweis ausgeht,.

    Rn. 76 Vgl. BAG, Urteil vom 13. Oktober 2021 - 5 AZR 211/21 -, juris, Rn. 33.

  • VG Minden, 26.01.2022 - 7a K 424/21

    Nach Corona-Quarantäne bei Tönnies muss Land Entschädigung zahlen - Nach …

    Rn. 168 vgl. dazu z.B. BAG, Urteil vom 13. Oktober 2021 - 5 AZR 211/21 -, juris Rn. 14 ff.; Henssler, in: Münchener Kommentar zum BGB, 8. Auflage 2020, § 615 Rn. 8, m.w.N.; Fischinger/Straub, Ohne Arbeit kein Lohn?, in: JuS 2016, 208 (209),.

    Rn. 175 Vgl. z.B.: BAG, Urteil vom 13. Oktober 2021 - 5 AZR 211/21 -, juris Rn. 20; Linck, in: Schaub, Arbeitsrechts-Handbuch, 19. Auflage 2021, § 101 Rn. 6; Tillmanns, in: Münchener Handbuch zum Arbeitsrecht, 5. Auflage 2021, § 76 Rn. 82; Henssler, in: Münchener Kommentar zum BGB, 8. Auflage 2020, § 615 Rn. 97; Krause, in: Henssler/Willemsen/Kalb, Arbeitsrecht Kommentar, BGB, 9. Auflage 2020, § 615 Rn. 121; Weidenkaff, in: Grüneberg, BGB, 81. Auflage 2022, § 615 Rn. 21: Leistungsfähiger und Leistungsbereiter Arbeitnehmer erforderlich; jedenfalls zur Anwendbarkeit von § 297 BGB (Leistungsfähigkeit) bei Betriebsrisikofällen: Gräf/Rögele: Zusammentreffen von Betriebs- und Wegerisiko, in: NZA 2013, 1120, 1123; a.M. dagegen: Preis, in: Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht, BGB, 22. Auflage 2022, 615 Rn. 122; Preis/Mazurek/Schmid, Rechtsfragen der Entgeltfortzahlung in der Pandemie, in: NZA 2020, 1137 (1144).

    Rn. 221 vgl. BAG, Urteil vom 13. Oktober 2021 - 5 AZR 211/21 -, juris Rn. 34,.

    Rn. 224 BAG, Urteil vom 13. Oktober 2021 - 5 AZR 211/21 -, juris Rn. 33,.

    Rn. 246 BAG, Urteil vom 13. Oktober 2021 - 5 AZR 211/21 -, juris Rn. 33,.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.03.2023 - 18 A 563/22

    Land muss Fleischindustrie Corona-Entschädigungen nicht erstatten

    Die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zu coronabedingten Betriebsschließungen vom 13. Oktober 2021 - 5 AZR 211/21 - lasse sich auf eine behördlich angeordnete Absonderung in häusliche Quarantäne übertragen.
  • VG München, 30.04.2025 - M 26b K 22.4924

    Erstattungsanspruch des Arbeitgebers, Corona-Pandemie, Betriebsschließung wegen …

  • OLG Köln, 24.11.2021 - 22 U 79/21

    Corona-Virus; Covid-19-Pandemie; Schließungsanordnung; Gebrauchsbeschränkung; …

  • VG Münster, 10.11.2022 - 5a K 1163/21

    Erstattung von Arbeitgeberaufwendungen nach dem IfSG

  • LAG Düsseldorf, 09.03.2022 - 12 Sa 350/21

    Anwendung deutschen Rechts bei Kündigung mit Auslandsbezug; Wirksamkeit einer …

  • LAG Düsseldorf, 10.03.2022 - 11 Sa 346/21

    Auslegung und Bestimmtheit einer Kündigungserklärung bezüglich des Endtermins; …

  • LAG Köln, 13.06.2023 - 4 Sa 17/23

    Wichtiger Grund i.S.d. § 626 Abs. 1 BGB ; Strenge Anforderungen an eine fristlose …

  • VG Minden, 11.01.2023 - 16 K 1164/21
  • VG Karlsruhe, 20.06.2022 - 14 K 480/21

    Entschädigung für einen pandemiebedingten Verdienstausfall; überholende …

  • LAG Düsseldorf, 09.03.2022 - 12 Sa 351/21

    Weitgehende

  • VG Minden, 15.11.2022 - 16 K 1556/21
  • LAG Düsseldorf, 09.03.2022 - 12 Sa 352/21

    Weitgehende

  • LAG Düsseldorf, 13.04.2022 - 4 Sa 540/21

    Betriebsbedingte Kündigung; Fluggesellschaft; Betriebsübergang; Massenentlassung; …

  • LAG Düsseldorf, 01.07.2022 - 10 Sa 429/21

    Überwiegende

  • LAG Düsseldorf, 02.08.2022 - 3 Sa 365/21

    Unwirksamkeit einer hinsichtlich des Beendigungszeitpunkts nicht hinreichend …

  • LAG Düsseldorf, 15.12.2021 - 12 Sa 349/21

    Luftverkehrsunternehmen; Betriebsbedingte Kündigung mit Auslandsbezug; …

  • LAG Düsseldorf, 15.12.2021 - 12 Sa 347/21

    Auslegung einer Kündigungserklärung; Räumlicher Geltungsbereich des § 23 KSchG ; …

  • LAG Niedersachsen, 06.12.2023 - 13 Sa 784/22

    Arbeitsentgelt für die Dauer einer SARS-CoV-2-bedingten Absonderungsverpflichtung …

  • LAG Thüringen, 08.08.2023 - 1 Sa 41/23

    Vergütungszahlung während einer Quarantäne wegen einer symptomlosen Infektion mit …

  • LAG Rheinland-Pfalz, 04.07.2023 - 8 Sa 60/23

    Krankheitsbedingte Kündigung einer nach § 2 Abs. 3 SGB 9 2018 gleichgestellten …

  • VG Minden, 20.09.2022 - 16 K 1086/21

    Kein Anspruch auf Erstattung von Verdienstausfallentschädigungen nach …

  • LAG Düsseldorf, 15.12.2021 - 12 Sa 601/21

    Erklärungswille einer Kündigung mit längerer als der gesetzlichen …

  • LAG Düsseldorf, 02.08.2022 - 3 Sa 367/21

    Betriebsbedingte Kündigung

  • VG Minden, 11.01.2023 - 16 K 2037/21
  • LAG Düsseldorf, 18.03.2021 - 3 Sa 365/21
  • LAG Düsseldorf, 09.03.2022 - 12 Sa 598/21

    Wirksamer Widerruf einer TRI-Zulage für Ausbildungspiloten; Wirksamer Widerruf …

  • VG Münster, 12.01.2023 - 5 K 164/22
  • BAG, 12.09.2022 - 6 AZR 261/21

    Bestandsschutzklage - Nichtbeschäftigung - Stufenaufstieg

  • LAG Düsseldorf, 15.12.2021 - 12 Sa 600/21

    Luftverkehrsunternehmen; Betriebsbedingte Kündigung mit Auslandsbezug; …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.03.2023 - 18 A 1460/22

    Land muss Fleischindustrie Corona-Entschädigungen nicht erstatten

  • BAG, 19.06.2024 - 5 AZR 241/23

    Entgeltfortzahlung - Monokausalität

  • LAG Düsseldorf, 17.03.2022 - 13 Sa 363/21

    Arbeitsrecht Bestimmtheit einer Kündigungserklärung; Betriebsübergang; …

  • LAG Düsseldorf, 15.12.2021 - 12 Sa 348/21

    Erklärungswille einer Kündigung mit längerer als der gesetzlichen …

  • BAG, 12.11.2025 - 10 AZR 184/24

    Tarifliches 13. Monatseinkommen Baugewerbe - Begriff des Arbeitsunfalls - …

  • LAG Hessen, 14.03.2022 - 18 Sa 141/21

    Anwendungsbereich der Befristungskontrollklage nach § 17 S. 1 TzBfG ; Ergänzende …

  • VGH Bayern, 04.12.2023 - 4 B 23.401

    Kita-Notbetreuung während Corona-Pandemie keine betriebsbedingte Schließung

  • VG Osnabrück, 12.07.2022 - 3 A 46/21

    Absonderung; Auszubildende; Corona; Entschädigungsanspruch; Infektionsschutz; …

  • LAG Baden-Württemberg, 28.02.2023 - 11 Sa 51/22

    Covid-19 - Altenpflegeeinrichtung - keine Vorlage eines Impf- oder …

  • LAG Düsseldorf, 02.08.2022 - 3 Sa 368/21

    Rechtmäßigkeit einer betriebsbedingten Kündigung; Weiterbeschäftigungsanspruch …

  • LAG Rheinland-Pfalz, 30.11.2022 - 7 Sa 124/22

    Variabler Vergütungsbestandteil - keine Anpassung einer Zielvorgabe bei …

  • LAG Düsseldorf, 10.02.2022 - 11 Sa 431/21

    Auslegung und Bestimmtheit einer Kündigungserklärung hinsichtlich des …

  • ArbG Neumünster, 16.12.2021 - 1 Ca 305b/21

    Annahmeverzug - Betriebsschließung - Betriebsübergang - Corona-Pandemie - …

  • LAG Hamburg, 22.03.2023 - 2 Sa 30/22

    Anweisung eines Taxiunternehmens an seine Fahrer zur Verrichtung der Tätigkeit …

  • ArbG Solingen, 13.04.2023 - 3 Ca 126/23
  • VG Würzburg, 15.11.2021 - W 8 K 21.864

    Entgeltschutz bei Absonderung nach dem Infektionsschutzgesetz

  • OVG Niedersachsen, 02.04.2024 - 14 LC 156/22

    Entschädigungsanspruch des Arbeitgebers nach einer COVID-19-bedingten …

  • VG Münster, 01.09.2022 - 5a K 1073/21

    Coronavirus, Absonderung, Abbedingung von § 616 BGB, Formulararbeitsvertrag, …

  • LAG Rheinland-Pfalz, 20.07.2023 - 5 Sa 281/22

    Annahmeverzugslohn - Urlaubsabgeltung - behördlich verfügte Betriebsschließung

  • LAG Nürnberg, 13.12.2022 - 7 Sa 6/22

    Annahmeverzug - Leistungsfähigkeit - Mund-Nase-Bedeckung - epidemische Lage

  • VG Minden, 06.12.2022 - 7 K 2613/22
  • VG Münster, 31.08.2023 - 5 K 3763/21
  • LAG Köln, 22.02.2024 - 7 Sa 506/23

    Ausschluss des Annahmeverzugs eines Arbeitgebers mangels Leistungsfähigkeit eines …

  • VG Minden, 28.03.2023 - 7 K 3023/22
  • VG Minden, 29.12.2022 - 7 K 3022/22
  • ArbG Köln, 17.03.2022 - 6 Ca 3149/21
  • LAG München, 19.09.2025 - 2 GLa 16/25

    Datenschutz, Betriebsprüfung, Personenbezogene Daten, Fürsorgepflicht, …

  • ArbG Gera, 10.04.2024 - 4 Ca 1118/23

    Dienstvereinbarung - Arbeitszeitkonto - Corona-Lockdown - Entgeltrisiko - …

  • ArbG Köln, 09.12.2021 - 11 Ca 3216/21
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BAG
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht