Rechtsprechung
| BGH, 06.07.2021 - KZR 35/20 |
Volltextveröffentlichungen (14)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
Porsche-Tuning II
- rechtsinformationen.bund.de
Wettbewerbsbeschränkung: Klagebefugnis eines Verbands bei erheblicher Anzahl betroffener Unternehmen; Vertragshändlern auferlegtes Belieferungsverbot von Tuning-Unternehmen; Begriff des Wiederverkäufers bei einem selektiven Vertriebssystem; Darlegungs- und Beweislast für ...
- rechtsprechung-im-internet.de
Porsche-Tuning II
§ 1 GWB, § 33 Abs 4 Nr 1 Buchst a GWB, Art 3 Abs 1 EUV 330/2010, Art 2 Abs 2 EGV 1/2003
Wettbewerbsbeschränkung: Klagebefugnis eines Verbands bei erheblicher Anzahl betroffener Unternehmen; Vertragshändlern auferlegtes Belieferungsverbot von Tuning-Unternehmen; Begriff des Wiederverkäufers bei einem selektiven Vertriebssystem; Darlegungs- und Beweislast für ... - IWW
- Wolters Kluwer
Erheblich im Sinne des § 33 Abs. 4 Nr. 1 Buchst. a GWB; Ausschluss eines missbräuchlichen Vorgehens des Verbands zur Durchsetzung von Individualinteressen ; Objektive Bestimmung des für den Umfang einer zulässigen Vertriebsbindung maßgeblichen Begriffs des Wiederverkäufers ...
- Betriebs-Berater
Porsche-Tuning II
- Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)
Art. 3 Abs. 1 VO 330/2010; Art. 2 Abs. 2 VO 1/2003; § 33 Abs. 4 Nr. 1 Buchst. a GWB
Sekundärmarkt: Porsche darf Weiterverkauf für Tuning nicht verbieten - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
A) Erheblich im Sinne des § 33 Abs. 4 Nr. 1 Buchst. a GWB ist eine Anzahl betroffener Unternehmen dann, wenn sie in der Weise repräsentativ sind, dass ein missbräuchliches Vorgehen des Verbands zur Durchsetzung von Individualinteressen ausgeschlossen werden kann. b) Ein ...
- rechtsportal.de
Erheblich im Sinne des § 33 Abs. 4 Nr. 1 Buchst. a GWB; Ausschluss eines missbräuchlichen Vorgehens des Verbands zur Durchsetzung von Individualinteressen; Objektive Bestimmung des für den Umfang einer zulässigen Vertriebsbindung maßgeblichen Begriffs des Wiederverkäufers ...
- wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Kartellrecht: Porsche-Tuning II
- datenbank.nwb.de
Porsche-Tuning II
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Autohersteller Porsche darf Vertragshändlern nicht den Verkauf von Serienfahrzeugen an Tuning-Unternehmen verbieten
- beck-aktuell.de (Kurzinformation)
Porsche darf Tuningproduktehersteller nicht vom Neuwagenerwerb ausschließen - Porsche darf Tuningproduktehersteller nicht vom Neuwagenerwerb ausschließen
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Erheblichkeit der Wettbewerbsbeschränkung bei Bezug von Serienfahrzeugen vom Hersteller trotz Klauselverbot
Verfahrensgang
- LG Stuttgart, 25.04.2017 - 41 O 92/13
- OLG Stuttgart, 02.04.2020 - 2 U 88/17
- BGH, 06.07.2021 - KZR 35/20
Papierfundstellen
- MDR 2021, 1480
- GRUR 2021, 1328
- WM 2022, 1709
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (12)
- BGH, 06.10.2015 - KZR 87/13
Vollständiger Lieferstopp für Ersatzteile verstößt gegen kartellrechtliches …
Auszug aus BGH, 06.07.2021 - KZR 35/20
Im Anschluss an das Urteil des Senats vom 6. Oktober 2015 (KZR 87/13, NZKart 2015, 535 - Porsche-Tuning) stellt es die Beklagte zu 2 den Porsche-Zentren außerdem frei, Tuning-Unternehmen, die ebenso wie der Kläger im Verfahren KZR 87/13 unternehmensbedingt abhängig von Porsche sind, unter den in diesem Urteil näher konkretisierten Voraussetzungen zu beliefern.Er hat weiter ausgeführt, neben Techart, der Klägerin im Fall "Porsche-Tuning" (NZKart 2015, 535), böten seine Mitgliedsunternehmen Cartronic, Oettinger Autotechnik, Hamann, MTM, Herceg, Mansory und 9ff spezielle Porsche-Tuning-Programme an.
Zudem wenden sich die Beklagten und die unabhängigen Tuning-Unternehmen gleichermaßen an ein Kundensegment, das Wert darauf legt, dass in den Verkaufsräumen neue Fahrzeuge präsentiert werden (vgl. BGH, NZKart 2015, 535 Rn. 72 bis 74 - Porsche-Tuning).
Der Senat hat offengelassen, ob bei einer Verwendung für individualisierte und veredelte Porsche-Fahrzeuge der relevante Markt auf OEM-Teile zu verengen ist (BGH, NZKart 2015, 535 Rn. 85).
Denn ohne die Bestimmung des Art. 4 Buchst. b Nr. iv Vertikal-GVO könnten Anbieter, die zugleich selbst Weiterverarbeiter sind, davon abgehalten werden, ihre Vorprodukte an andere Weiterverarbeiter zu liefern, weil sie befürchten müssten, dass die Vorprodukte von diesen unkontrolliert an weitere Konkurrenten verkauft werden (BGH, NZKart 2015, 535 Rn. 94 - Porsche-Tuning).
Nach Art. 4 Buchst. b Nr. iv Vertikal-GVO können die Beklagten danach den Porsche-Zentren untersagen, die Mitglieder des Klägers mit Teilen aus den eigenen Porsche-Tuning-Programmen zu beliefern, die zu einer wertschöpfenden Weiterverwendung und von vornherein nicht zum unveränderten Weiterverkauf an die Porsche-Zentren geliefert werden (BGH, NZKart 2015, 535 Rn. 101 - Porsche-Tuning).
- BGH, 16.11.2006 - I ZR 218/03
Sammelmitgliedschaft V
Auszug aus BGH, 06.07.2021 - KZR 35/20
Dabei ist grundsätzlich zu verlangen, dass die Tatsachen, aus denen sich die Klagebefugnis ergibt, spätestens im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung in der Tatsacheninstanz vorgelegen haben (vgl. BGH, Urteil vom 16. November 2006 - I ZR 218/03, GRUR 2007, 610 - Sammelmitgliedschaft V, zu § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG).Dies kann schon bei einer geringen Zahl entsprechend tätiger Mitglieder anzunehmen sein (vgl. BGH, GRUR 2007, 610 Rn. 18 - Sammelmitgliedschaft V, zu § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG).
- EuGH, 06.10.1982 - 283/81
CILFIT / Ministero della Sanità
Auszug aus BGH, 06.07.2021 - KZR 35/20
Rn. 67 III. Eine Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Union nach Art. 267 Abs. 3 AEUV ist nicht veranlasst (vgl. EuGH, Urteil vom 6. Oktober 1982 - 283/81, Slg. 1982, 3415 Rn. 21 - CILFIT u.a.;… Urteil vom 1. Oktober 2015 - C-452/14, GRUR Int. 2015, 1152 Rn. 43 - Doc Generici, mwN).
- BGH, 12.07.2016 - KZR 25/14
Zu den Anforderungen an den Nachweis eines Kartellschadens
Auszug aus BGH, 06.07.2021 - KZR 35/20
Zudem würde auch die Einstellung der Zuwiderhandlung die Wiederholungsgefahr nach allgemeinen Grundsätzen nicht beseitigen (vgl. BGH, Urteil vom 12. Juli 2016 - KZR 25/14, BGHZ 211, 146 Rn. 19 - Lottoblock II). - BGH, 27.04.1999 - KZR 35/97
Feuerwehrgeräte
Auszug aus BGH, 06.07.2021 - KZR 35/20
Dafür sind weder dem festgestellten Sachverhalt noch dem Vorbringen der Parteien Anhaltspunkte zu entnehmen (vgl. BGH, Urteil vom 27. April 1999 - KZR 35/97, WuW/E DE-R 357, juris Rn. 15 ff. - Feuerwehrgeräte). - EuGH, 14.06.2012 - C-158/11
Quantitative selektive Vertriebssysteme im Kraftfahrzeugsektor brauchen, um in …
Auszug aus BGH, 06.07.2021 - KZR 35/20
Rn. 56 d) Unerheblich ist, auf welche Weise der Kläger Kenntnis vom Inhalt des Vertrags erlangt hat und ob und inwieweit der Inhalt des Händlervertrags grundsätzlich ein schutzfähiges Geschäftsgeheimnis der Beklagten darstellen kann (vgl. EuGH, Urteil vom 14. Juni 2020 - C-158/11, WuW/E EU-R 2394 Rn. 31 - Auto 24). - EuGH, 01.10.2015 - C-452/14
Doc Generici - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 267 AEUV - Pflicht zur …
Auszug aus BGH, 06.07.2021 - KZR 35/20
Rn. 67 III. Eine Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Union nach Art. 267 Abs. 3 AEUV ist nicht veranlasst (vgl. EuGH…, Urteil vom 6. Oktober 1982 - 283/81, Slg. 1982, 3415 Rn. 21 - CILFIT u.a.; Urteil vom 1. Oktober 2015 - C-452/14, GRUR Int. 2015, 1152 Rn. 43 - Doc Generici, mwN). - EuGH, 06.12.2017 - C-230/16
Ein Anbieter von Luxuswaren kann seinen autorisierten Händlern verbieten, die …
Auszug aus BGH, 06.07.2021 - KZR 35/20
Rn. 37 b) Zu Recht hat das Berufungsgericht angenommen, dass die angegriffene Klausel nicht nach den für den qualitativ selektiven Vertrieb geltenden Grundsätzen (…vgl. EuGH, Urteile vom 13. Oktober 2011 - C-439/09, WuW/E EU-R 2163 Rn. 40 ff. - Pierre Fabre; vom 6. Dezember 2017 - C-230/16, WuW 2018, 27 Rn. 24 - Coty, jeweils mwN) vom Verbot des § 1 GWB ausgenommen ist. - BGH, 06.10.2016 - I ZR 25/15
Keine Vervielfältigung der WoW-Client-Software zu gewerblichen Zwecken - World of …
Auszug aus BGH, 06.07.2021 - KZR 35/20
Von einem Missbrauch ist auszugehen, wenn das beherrschende Motiv des Gläubigers bei der Geltendmachung des Unterlassungsanspruchs sachfremde, für sich genommen nicht schutzwürdige Interessen und Ziele sind (vgl. BGH, Urteil vom 6. Oktober 2016 - I ZR 25/15, GRUR 2017, 266 Rn. 23 - World of Warcraft I, mwN). - EuGH, 13.10.2011 - C-439/09
Eine in einer selektiven Vertriebsvereinbarung enthaltene Klausel, die es den …
Auszug aus BGH, 06.07.2021 - KZR 35/20
Rn. 37 b) Zu Recht hat das Berufungsgericht angenommen, dass die angegriffene Klausel nicht nach den für den qualitativ selektiven Vertrieb geltenden Grundsätzen (vgl. EuGH, Urteile vom 13. Oktober 2011 - C-439/09, WuW/E EU-R 2163 Rn. 40 ff. - Pierre Fabre;… vom 6. Dezember 2017 - C-230/16, WuW 2018, 27 Rn. 24 - Coty, jeweils mwN) vom Verbot des § 1 GWB ausgenommen ist. - EuGH, 25.03.2021 - C-591/16
Der Gerichtshof weist die Rechtsmittel mehrerer Arzneimittelhersteller zurück, …
- BGH, 14.12.2000 - I ZR 181/99
Metro V; Überprüfung der Toleranzgrenze für betriebsfremde Warenumsätze
- BGH, 24.02.2026 - KZR 51/22
Wikingerhof/Booking.com II
Vielmehr ist für den Fortfall der Wiederholungsgefahr eine strafbewehrte Unterlassungserklärung erforderlich (BGH, Urteil vom 6. Juli 2021 - KZR 35/20, WRP 2021, 1468 Rn. 57, 58 - Porsche-Tuning II mwN). - LG Frankfurt/Main, 16.12.2021 - 3 O 410/20 Ausgehend davon, dass nur solche Mitglieder des Klägers, die zumindest auch Vertragshändler sind (also etwa nicht reine Werkstätten, vgl. Anlage K2 Art. 3.1.2 (b), GA 95 [RS]), vom geltend gemachten Kartellverstoß "betroffen" sind (vgl. insofern zB BGH, Urteil vom 06.07.2021 - KZR 35/20, GRUR 2021, 1328 Rn. 21 - Porsche-Tuning II), hat der Kläger unwidersprochen dargetan, von den mehr als ...Vertragshändlern der .......-Vertriebsorganisation seien etwa ... (…GA 4, 5) und von den 100 größten Händlern ... Mitglieder von ihm.
Dies ist eine erhebliche Zahl von betroffenen Unternehmen im Sinne von § 33 Abs. 4 Nr. 1 a GWB, die ein missbräuchliches Vorgehen des Verbands ausgeschlossen erscheinen lässt (vgl. insofern zB BGH, GRUR 2021, 1328 Rn. 24 - Porsche-Tuning II).
Einen sich daraus ergebenden Unterlassungsanspruch kann der Kläger gemäß § 33 Abs. 4 Nr. 1 GWB als eigenen geltend machen (vgl. auch BGH, GRUR 2021, 1328 Rn. 30 - Porsche-Tuning II).
Anders als bei einer Fusionskontrolle, die sich typischerweise auf einen Endverbrauchermarkt bezieht, kommt es bei einer Marktabgrenzung im Vertikalverhältnis jedoch regelmäßig auf die Händlersicht an (vgl. auch BGH, GRUR 2021, 1328 Rn. 49 mwN - Porsche-Tuning II).
- OLG Stuttgart, 09.12.2021 - 2 U 389/19
Voraussetzungen für den Erlass eines Grundurteils im Kartellschadensprozess; …
Rn. 15 Konkurrierend ergibt sich ein Anspruch aus § 823 Absatz 2 BGB i.V.m. Artikel 81 Absatz 1 EG (ex-Art. 85 EGV, seit 2009: Artikel 101 AEUV), da die darin niedergelegten Verbote von abgestimmten Verhaltensweisen ihrer Natur nach geeignet sind, in den Beziehungen zwischen einzelnen unmittelbare Wirkungen zu erzeugen und deshalb unmittelbar in deren Person Rechte entstehen zu lassen, die die Gerichte der Mitgliedstaaten zu wahren haben (BGH…, Urteil vom 12. Mai 1998 - KZR 23/96, juris Rn. 16; BGH…, Urteil vom 23. September 2020 - KZR 35/19, juris Rn. 16 - LKW-Kartell I; BGH…, Urteil vom 13. April 2021 - KZR 19/20, juris Rn. 12 - LKW-Kartell II; zur Anspruchskonkurrenz: BGH, Urteil vom 06. Juli 2021 - KZR 35/20, juris Rn. 28 - Porsche-Tuning II). - LG Köln, 12.05.2022 - 14 O 36/22
Kostenrecht
Rn. 41 Im Streitfall gab die Verfügungsbeklagte durch ihr Verhalten Veranlassung zum Antrag auf Erlass der einstweiligen Verfügung, weil sie auf die Abmahnung vom 19.01.2022 hin keine Unterlassungserklärung abgab, um die Wiederholungsgefahr entfallen zu lassen (vgl. BGH Urt. v. 06.07.2021 - KZR 35/20 - Porsche Tuning II). - LG Frankfurt/Main, 15.12.2023 - 8 O 12/23 Erheblich ist eine Mitgliederzahl dann, wenn die Mitglieder in der Weise repräsentativ sind, dass ein missbräuchliches Vorgehen des Verbandes zur Durchsetzung von Individualinteressen ausgeschlossen werden kann (vgl. BGH, GRUR 2021, 1328;… Bechtold/Bosch/Bechtold/Bosch, GWB, 10. Aufl. 2021, § 33 Rn. 20).
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