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Rechtsprechung
   BGH, 27.01.2012 - V ZR 272/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,1342
BGH, 27.01.2012 - V ZR 272/10 (https://dejure.org/2012,1342)
BGH, Entscheidung vom 27.01.2012 - V ZR 272/10 (https://dejure.org/2012,1342)
BGH, Entscheidung vom 27. Januar 2012 - V ZR 272/10 (https://dejure.org/2012,1342)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    BGB § 463, § 467 Satz 2

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Vorkaufsrecht: Kaufähnliche Vertragsgestaltung bei Einbringung der belasteten Sache in eine Gesellschaft und anschließender entgeltlicher Übertragung der Gesellschaftsanteile an einen Dritten; Reichweite des Vorkaufs bei Veräußerung der vorkaufsbelasteten Sache als Teil ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 463 BGB, § 467 S 2 BGB
    Vorkaufsrecht: Kaufähnliche Vertragsgestaltung bei Einbringung der belasteten Sache in eine Gesellschaft und anschließender entgeltlicher Übertragung der Gesellschaftsanteile an einen Dritten; Reichweite des Vorkaufs bei Veräußerung der vorkaufsbelasteten Sache als Teil ...

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 463, 467 S. 2
    Umgehung eines Vorkaufsrechts; kaufähnliche Vertragsgestaltung; unentgeltliche Einbringung der vorkaufsbelasteten Sache in Gesellschaft und anschließende entgeltliche Anteilsübertragung; Reichweite des Vorkaufsrechts bei Veräußerung der vorkaufsbelasteten Sache als Teil ...

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer den Vorkaufsfall auslösenden kaufähnlichen Vertragsgestaltung bei Einbringen einer mit einem Vorkaufsrecht belasteten Sache in eine Gesellschaft

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Vorkaufsfall bei Einbringung der belasteten Sache in eine Gesellschaft und anschließender Übertragung der Gesellschaftsanteile

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB §§ 463, 467 Satz 2
    Vorkaufsrecht auch bei kaufähnlicher Vertragsgestaltung; Einbringung eines vorkaufsrechtsbelasteten Grundstücks durch Verpflichteten in eine von ihm beherrschte Gesellschaft und anschließender Weiterverkauf; Paketverkauf

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 463; BGB § 467 S. 2
    Voraussetzungen für das Vorliegen einer den Vorkaufsfall auslösenden kaufähnlichen Vertragsgestaltung bei Einbringen einer mit einem Vorkaufsrecht belasteten Sache in eine Gesellschaft

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vorkaufsrecht: Ausübung bei kaufähnlicher Vertragsgestaltung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Einbringung eines mit einem Vorkaufsrecht belasteten Grundstücks

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Abtretung, Anteilsübertragung, Einbringung, Geschäftsanteil, Vorkaufsrecht

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    Verkaufsähnlichkeit

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Vereitelung des Vorkaufsrechtes durch Einbringen in Gesellschaft

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Vorkaufsrecht: Ausübung bei kaufähnlicher Vertragsgestaltung! (IMR 2012, 203)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Vorkaufsrecht: Kann eine Erstreckung des Vorkaufs auf andere Sachen verlangt werden? (IMR 2012, 204)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2012, 1354
  • ZIP 2012, 680
  • MDR 2012, 391
  • NJ 2013, 156
  • WM 2012, 863
  • Konzern 2012, 199
  • NZG 2012, 799
 
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Wird zitiert von ... (28)Zitiert selbst (8)

  • BGH, 11.10.1991 - V ZR 127/90

    Umgehung des Vorkaufsrechts

    Auszug aus BGH, 27.01.2012 - V ZR 272/10
    Vielmehr gebietet eine interessengerechte Auslegung der Norm, sie auch auf solche Vertragsgestaltungen zwischen dem Verpflichteten und dem Dritten anzuwenden, die bei materieller Betrachtung einem Kauf im Sinne des Vorkaufsrechts so nahe kommen, dass sie ihm gleichgestellt werden können, und in die der Vorkaufsberechtigte zur Wahrung seines Erwerbs- und Abwehrinteresses "eintreten" kann, ohne die vom Verpflichteten ausgehandelten Konditionen zu beeinträchtigen (Senat, Urteil vom 11. Oktober 1991 - V ZR 127/90, BGHZ 115, 335, 339 f.; Urteil vom 20. März 1998 - V ZR 25/97, NJW 1998, 2136, 2137; Urteil vom 26. September 2003 - V ZR 70/03, NJW 2003, 3769).

    Rn. 20 Hilfsansprüche, die dazu dienen, die Eigentumsumschreibung auf die Kläger zu ermöglichen (§ 1098 Abs. 2 i.V.m. § 888 Abs. 1 BGB; vgl. Senat, Urteil vom 11. Oktober 1991 - V ZR 127/90, BGHZ 115, 335 sowie Krüger/Hertel, Der Grundstückskauf, 9. Aufl., Rn. 988 ff.), kommen gegen die Beklagte zu 1 in Betracht, da sie - und nicht die wirtschaftlich als Käuferin der Grundstücke anzusehende V. AG - als Eigentümerin im Grundbuch eingetragen ist.

  • BGH, 20.03.1998 - V ZR 25/97

    Eintritt des Vorkaufsfalls bei Übertragung einer Eigentumswohnung durch einen …

    Auszug aus BGH, 27.01.2012 - V ZR 272/10
    Vielmehr gebietet eine interessengerechte Auslegung der Norm, sie auch auf solche Vertragsgestaltungen zwischen dem Verpflichteten und dem Dritten anzuwenden, die bei materieller Betrachtung einem Kauf im Sinne des Vorkaufsrechts so nahe kommen, dass sie ihm gleichgestellt werden können, und in die der Vorkaufsberechtigte zur Wahrung seines Erwerbs- und Abwehrinteresses "eintreten" kann, ohne die vom Verpflichteten ausgehandelten Konditionen zu beeinträchtigen (Senat, Urteil vom 11. Oktober 1991 - V ZR 127/90, BGHZ 115, 335, 339 f.; Urteil vom 20. März 1998 - V ZR 25/97, NJW 1998, 2136, 2137; Urteil vom 26. September 2003 - V ZR 70/03, NJW 2003, 3769).

    Entsprechendes gilt für zwischenzeitlich erfolgte Belastungen der Sache (vgl. Senat, Urteil vom 20. März 1998 - V ZR 25/97, NJW 1998, 2136, 2138).

  • BGH, 26.09.2003 - V ZR 70/03

    Ausübung eines Vorkaufsrechts bei Bestellung einer beschränkt persönlichen …

    Auszug aus BGH, 27.01.2012 - V ZR 272/10
    Vielmehr gebietet eine interessengerechte Auslegung der Norm, sie auch auf solche Vertragsgestaltungen zwischen dem Verpflichteten und dem Dritten anzuwenden, die bei materieller Betrachtung einem Kauf im Sinne des Vorkaufsrechts so nahe kommen, dass sie ihm gleichgestellt werden können, und in die der Vorkaufsberechtigte zur Wahrung seines Erwerbs- und Abwehrinteresses "eintreten" kann, ohne die vom Verpflichteten ausgehandelten Konditionen zu beeinträchtigen (Senat, Urteil vom 11. Oktober 1991 - V ZR 127/90, BGHZ 115, 335, 339 f.; Urteil vom 20. März 1998 - V ZR 25/97, NJW 1998, 2136, 2137; Urteil vom 26. September 2003 - V ZR 70/03, NJW 2003, 3769).

    Maßgeblich ist auch hier, ob ein interessengerechtes Verständnis der gewählten Vertragsgestaltung zu dem Ergebnis führt, dass allen formellen Vereinbarungen zum Trotz der Wille der Vertragsschließenden auf eine Eigentumsübertragung (auch) der vorkaufsbelasteten Sache gegen Zahlung eines bestimmten Preises gerichtet war (vgl. Senat, Urteil vom 26. September 2003 - V ZR 70/03, aaO. S. 3770); mehrere Verträge sind dabei in ihrem Zusammenhang zu betrachten (Senat, Urteil vom 15. Juni 1957 - V ZR 198/55, WM 1957, 1162, 1165).

  • BGH, 23.06.2006 - V ZR 17/06

    Beschränkung des Vorkaufsrechts auf eines von mehreren Grundstücken

    Auszug aus BGH, 27.01.2012 - V ZR 272/10
    Grundsätzlich bestimmt das Vorkaufsrecht, und nicht der den Vorkaufsfall auslösende Vertrag, welche Gegenstände der Berechtigte erwerben kann; er ist deshalb in der Ausübung seines Rechts nicht gehindert, wenn der vorkaufsbelastete Gegenstand als Teil einer Sachgesamtheit veräußert wird (vgl. Senat, Urteil vom 23. Juni 2006 - V ZR 17/06, BGHZ 168, 152, 157 f. Rn. 23 f.).
  • BGH, 04.04.1962 - V ZR 110/60

    Begriff und Beweiskraft der Privaturkunde; stillschweigende Beantragung eines …

    Auszug aus BGH, 27.01.2012 - V ZR 272/10
    Hinsichtlich der im Verhandlungstermin nicht vertretenen Beklagten zu 1 ist dies durch Versäumnisurteil auszusprechen, welches jedoch inhaltlich auf einer Sachprüfung beruht (vgl. Senat, Urteil vom 4. April 1962 - V ZR 110/60, BGHZ 37, 79, 81).
  • BGH, 30.10.2009 - V ZR 42/09

    Grundbuchberichtigungsanspruch wegen eines schuldrechtlichen Anspruchs auf …

    Auszug aus BGH, 27.01.2012 - V ZR 272/10
    Dies setzte voraus, dass sich das durch die Veräußerung eingetretene Leistungshindernis nicht durch einen Rückerwerb des Grundstücks bzw. des Miteigentumsanteils, auf das sich das Vorkaufsrecht der Kläger bezieht, beheben lässt (vgl. Senat, Urteil vom 30. Oktober 2009 - V ZR 42/09, NJW 2010, 1074, 1075 Rn. 11).
  • BGH, 15.06.1957 - V ZR 198/55
    Auszug aus BGH, 27.01.2012 - V ZR 272/10
    Maßgeblich ist auch hier, ob ein interessengerechtes Verständnis der gewählten Vertragsgestaltung zu dem Ergebnis führt, dass allen formellen Vereinbarungen zum Trotz der Wille der Vertragsschließenden auf eine Eigentumsübertragung (auch) der vorkaufsbelasteten Sache gegen Zahlung eines bestimmten Preises gerichtet war (vgl. Senat…, Urteil vom 26. September 2003 - V ZR 70/03, aaO. S. 3770); mehrere Verträge sind dabei in ihrem Zusammenhang zu betrachten (Senat, Urteil vom 15. Juni 1957 - V ZR 198/55, WM 1957, 1162, 1165).
  • OLG Nürnberg, 27.09.1990 - 2 U 950/90

    Ausübung des Vorkaufsrechts ; Umgehung des Vorkaufsrechts ; Auslegung einer …

    Auszug aus BGH, 27.01.2012 - V ZR 272/10
    Rn. 9 Eine kaufähnliche Vertragsgestaltung in diesem Sinne kann gegeben sein, wenn der Verpflichtete die mit einem Vorkaufsrecht belastete Sache in eine von ihm beherrschte Gesellschaft einbringt und anschließend die Gesellschaftsanteile entgeltlich an einen Dritten überträgt (vgl. OLG Nürnberg, NJW-RR 1992, 461, 462;… MünchKomm-BGB/Westermann, 6. Aufl., § 463 Rn. 19a;… Soergel/Wertenbruch, BGB 13. Aufl., § 463 Rn. 47).
  • BGH, 27.04.2016 - VIII ZR 61/15

    Vorkaufsrecht des Mieters bei Veräußerung eines noch ungeteilten …

    Der Vorkaufsverpflichtete kann jedoch gemäß § 467 Satz 2 BGB (analog) verlangen, dass der Vorkauf auf alle Gegenstände beziehungsweise auf das gesamte Grundstück erstreckt wird, wenn nach Abtrennung der vorkaufsbelasteten Gegenstände lediglich ein isoliert nicht sinnvoll nutzbarer Gegenstand verbliebe, für den sich kein adäquater Preis erzielen ließe (Fortführung von BGH, Urteil vom 27. Januar 2012, V ZR 272/10, NJW 2012, 1354 Rn. 18).

    Die Voraussetzungen des § 467 Satz 2 BGB analog sind erfüllt, weil nach Abtrennung der vorkaufsbelasteten Gegenstände (Teilfläche Nr. 5 und Miteigentumsanteil an der Fläche Nr. 10) lediglich ein isoliert nicht sinnvoll nutzbarer Gegenstand (Miteigentumsanteil an der Gemeinschaftsteilfläche Nr. 11) verbleiben würde, für den sich kein adäquater Preis erzielen ließe (vgl. BGH, Urteil vom 27. Januar 2012 - V ZR 272/10, NJW 2012, 1354 Rn. 18).

  • BGH, 11.07.2014 - V ZR 18/13

    Vorkaufsrecht an einem Erbbaugrundstück mit einer Eigentumswohnanlage: Begründung …

    Zwar könnte der einzelne Berechtigte eine Überführung des Wohnungserbbaurechts in Wohnungseigentum oder die Vereinbarung einer dinglich wirkenden Benutzungsregelung nach § 1010 BGB nur erreichen, wenn alle Wohnungserbbauberechtigten Miteigentumsanteile erwerben und mit ihm einvernehmlich zusammenwirken (vgl. Krauß, NotBZ 2012, 214, 215 [BGH 27.01.2012 - V ZR 272/10] ).

    Anerkannt ist indessen ein an dem ganzen (ungeteilten) Grundstück lastendes dingliches Vorkaufsrecht, welches in der Weise beschränkt ist, dass der Berechtigte bei dem Verkauf des Grundstücks nur eine reale Teilfläche soll erwerben dürfen, die aber hinreichend bestimmt sein muss (BayObLG, NJW-RR 1998, 86; OLG Dresden, OLGE 4, 76; OLG Hamm, NJW-RR 1996, 849;… Bamberger/Roth/Wegmann, BGB, 3. Aufl., § 1094 Rn. 6;… Erman/Grizwotz, BGB, 13. Aufl., § 1094 Rn. 2;… Lemke/Böttcher, Immobilienrecht, § 1094 Rn. 8;… NK-BGB/Reetz, 3. Aufl., § 1095 Rn. 6;… PWW/Eickmann, BGB, 8. Aufl., § 1095 Rn. 3;… Palandt/Bassenge, BGB, 73. Aufl., § 1094 Rn. 2; Soergel/Stürner, BGB, 13. Aufl., § 1095 Rn. 1, Krauß, NotBZ 2012, 214, 215).

    bb) Ob die zuletzt genannte Möglichkeit der Ausgestaltung eines Vorkaufsrechts auch für eine Beschränkung der Ausübung auf den Erwerb ideeller Bruchteile gilt, ist für das Vorkaufsrecht im Allgemeinen bislang, soweit ersichtlich, noch nicht diskutiert worden (vgl. Krauß, NotBZ 2012, 214, 215 [BGH 27.01.2012 - V ZR 272/10] ).

    Zwar könnte der einzelne Berechtigte eine Überführung des Wohnungserbbaurechts in Wohnungseigentum oder die Vereinbarung einer dinglich wirkenden Benutzungsregelung nach § 1010 BGB nur erreichen, wenn alle Wohnungserbbauberechtigten Miteigentumsanteile erwerben und mit ihm einvernehmlich zusammenwirken (vgl. Krauß, NotBZ 2012, 214, 215 [BGH 27.01.2012 - V ZR 272/10]).

    Anerkannt ist indessen ein an dem ganzen (ungeteilten) Grundstück lastendes dingliches Vorkaufsrecht, welches in der Weise beschränkt ist, dass der Berechtigte bei dem Verkauf des Grundstücks nur eine reale Teilfläche soll erwerben dürfen, die aber hinreichend bestimmt sein muss (BayObLG, NJW-RR 1998, 86; OLG Dresden, OLGE 4, 76; OLG Hamm, NJW-RR 1996, 849;… Bamberger/Roth/Wegmann, BGB, 3. Aufl., § 1094 Rn. 6;… Erman/Grizwotz, BGB, 13. Aufl., § 1094 Rn. 2;… Lemke/Böttcher, Immobilienrecht, § 1094 Rn. 8;… NK-BGB/Reetz, 3. Aufl., § 1095 Rn. 6;… PWW/Eickmann, BGB, 8. Aufl., § 1095 Rn. 3;… Palandt/Bassenge, BGB, 73. Aufl., § 1094 Rn. 2; Soergel/Stürner, BGB, 13. Aufl., § 1095 Rn. 1, Krauß, NotBZ 2012, 214, 215).

    16 bb) Ob die zuletzt genannte Möglichkeit der Ausgestaltung eines Vorkaufsrechts auch für eine Beschränkung der Ausübung auf den Erwerb ideeller Bruchteile gilt, ist für das Vorkaufsrecht im Allgemeinen bislang, soweit ersichtlich, noch nicht diskutiert worden (vgl. Krauß, NotBZ 2012, 214, 215 [BGH 27.01.2012 - V ZR 272/10]).

    Im Hinblick auf die mögliche Anwendung von § 467 Satz 2 BGB wird auf die Ausführungen des Senats im ersten Berufungsurteil in dieser Sache Bezug genommen ( Urteil vom 27. Januar 2012 - V ZR 272/10 , NJW 2012, 1354 Rn. 18).

    26 3. Im Hinblick auf die mögliche Anwendung von § 467 Satz 2 BGB wird auf die Ausführungen des Senats im ersten Berufungsurteil in dieser Sache Bezug genommen (Urteil vom 27. Januar 2012 - V ZR 272/10, NJW 2012, 1354 Rn. 18).

  • VG Berlin, 13.12.2019 - 19 L 566.19

    Bezirkliches Vorkaufsrecht: Auskunftspflicht auch bei Share Deal

    Vielmehr gebietet dem Bundesgerichtshof zufolge eine interessengerechte Auslegung der Norm, sie auch auf solche Vertragsgestaltungen zwischen dem Verpflichteten und dem Dritten anzuwenden, die bei materieller Betrachtung einem Kauf im Sinne des Vorkaufsrechts so nahe kommen, dass sie ihm gleichgestellt werden können, und in die der Vorkaufsberechtigte zur Wahrung seines Erwerbs- und Abwehrinteresses "eintreten" kann, ohne die vom Verpflichteten ausgehandelten Konditionen zu beeinträchtigen (BGH, Urteil vom 27. Januar 2012 - V ZR 272/10 -, NJW 2012, 1354 m.w.Nachw.).
  • OLG Brandenburg, 15.12.2016 - 5 U 44/14

    Vorkaufsrecht: Folge der Schenkung des mit dem Vorkaufsrecht belasteten …

    Vielmehr gebietet eine interessengerechte Auslegung der Norm, sie ungeachtet der Bezeichnung des Vertrages durch die Parteien auch auf solche Vertragsgestaltungen zwischen dem Verpflichteten und dem Dritten anzuwenden, die bei materieller Betrachtung einem Kauf im Sinne des Vorkaufsrechts so nahe kommen, dass sie ihm gleichgestellt werden können, und in die der Vorkaufsberechtigte zur Wahrung seines Erwerbs- und Abwehrinteresses "eintreten" kann, ohne die vom Verpflichteten ausgehandelten Konditionen zu beeinträchtigen (BGH NJW 2012, 1354; 1992, 236; 2003, 3769; OLG Düsseldorf, BeckRS 2012, 05776;… Münchener Kommentar/Westermann BGB § 463 Rn. 18;… BeckOK /Faust BGB § 463 Rn. 20).
  • OLG München, 25.09.2015 - 34 Wx 121/15

    Anforderungen an Unrichtigkeitsnachweis bei Umgehungsverdacht

    Nach diesem Grundsatz kann sich der Vorkaufsverpflichtete, der sich für den Fall eines Verkaufsentschlusses einer vertraglichen Bindung unterworfen hat, nicht auf eine rechtsgeschäftliche Gestaltung berufen, die ihren Grund in der Verhinderung der Vorkaufsrechtsausübung hat, wenn er in Wahrheit verkaufen will und dem Dritten in wirtschaftlicher Hinsicht die Stellung eines Eigentümers im Gegenzug für die versprochenen Zahlungen verschafft (BGH NJW 1998, 2136/2137; NJW 2012, 1354; Schermaier AcP 196, 256/264).

    Rn. 45 (1) Grundlage der Beurteilung, ob Vertragsgestaltungen einem Kaufvertrag nahezu gleichkommen und nach Treu und Glauben den Vorkaufsfall auslösen, bildet die Gesamtheit der geschlossenen Vereinbarungen (BGHZ 115, 335/342; NJW 2012, 1354/1355).

    Ist in diesem Zeitpunkt der Vorkaufsverpflichtete (erneut) rechtlicher Eigentümer des Grundstücks oder kann er die rechtliche Eigentümerposition durch Rückerwerb erlangen (siehe BGH NJW 2012, 1354/1355), so kann dessen Vorkaufsverpflichtung - trotz der zwischenzeitlichen Auslagerung der (formalen) Eigentümerstellung auf Sonderrechtsnachfolger - als fortbestehend und (erst) mit dem letzten Teilakt des Umgehungsgeschäfts der Vorkaufsfall als eingetreten anzusehen sein.

  • BGH, 28.06.2016 - II ZR 290/15

    GmbH & Co. KG: Wiederaufleben der Kommanditistenhaftung bei Einlagenrückgewähr …

    Rn. 12 a) Rechtsfehlerfrei hat das Berufungsgericht den Wert der Geschäftsanteile der GmbH, die keinen Geschäftsbetrieb hat und deren alleiniger Zweck darin besteht, das in ihrem Eigentum stehende Grundstück zu verwalten, wirtschaftlich dem Wert des Grundstücks gleich gestellt (vgl. BGH, Urteil vom 27. Januar 2010 V ZR 272/10, ZIP 2012, 680 Rn. 11).
  • OVG Sachsen, 12.03.2020 - 1 A 526/16

    Gemeindliches Vorkaufsrecht ; Verkehrsflächen ; Erstreckungsbescheid ; …

    Mit dem Bundesgerichtshof (Urt. v. 27. Januar 2012, NJW 2012, 1354) sei davon auszugehen, dass der Verkäufer eine Erstreckung des Vorkaufs auf sämtliche Gegenstände nur dann verlangen könne, "wenn sich infolge der Trennung des vorkaufsbelasteten Gegenstands kein adäquater Preis für die verbleibenden Sachen erzielen" lasse.

    Mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urt. v. 27. Januar 2012, NJW 2012, 1354 Rn. 18) und dem angegriffenen Urteil geht der Senat davon aus, dass die Billigkeitsreglung des § 467 Satz 2 BGB zugunsten des Verkäufers als Ausnahme von dem Grundsatz, dass das Vorkaufsrecht - nicht der den Vorkaufsfall auslösende Vertrag - regelt, welche Kaufgegenstände der Vorkaufsberechtigte erwerben kann, "restriktiv zu handhaben" ist.

    Rn. 61 Ausgehend von dem oben umschriebenen, durch Billigkeitserwägungen geprägten "wirtschaftlichen" Nachteilsbegriff, dessen Voraussetzungen nicht schon dann vorliegen, wenn der Vorteil eines sog. Mengen- oder Paketverkaufs durch die Grundstücksteilung entfällt (so ausdrücklich BGH, Urt. v. 21. Januar 2012, NJW 2012, 1354 Rn. 18), bildet der im notariellen Vertrag vom 16. Juni 2012 vereinbarte Kaufpreis von 4.500 EUR für das (Buch-)Grundstück mit einer Fläche von ca. 1.500 m² (entspricht 3 EUR/m²) den Ausgangspunkt für die Beurteilung der Angemessenheit des Preises für die Restflächen.

  • OVG Hamburg, 21.03.2024 - 2 Bf 61/23

    Begründung eines Satzungvorkaufsrechts - Kaufvertrag mit einem Dritten

    Denn nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs findet das Vorkaufsrecht gemäß § 463 BGB bei interessengerechter Auslegung nicht nur auf formelle Kaufverträge Anwendung, sondern auch auf solche Vertragsgestaltungen zwischen dem Verpflichteten und dem Dritten, die bei materieller Betrachtung einem Kauf im Sinne des Vorkaufsrechts so nahe kommen, dass sie ihm gleichgestellt werden können, und in die der Vorkaufsberechtigte zur Wahrung seines Erwerbs- und Abwehrinteresses "eintreten" kann, ohne die vom Verpflichteten ausgehandelten Konditionen zu beeinträchtigen (BGH, Urt. v. 27.1.2012, V ZR 272/10, NJW 2012, 1354, juris Rn. 8 m.w.N.;… ebenso Reidt, a.a.O., Vorbem. §§ 24 bis 28 Rn. 5;… Stock, a.a.O., § 24 Rn. 53;… Spieß, in: Jäde/Dirnberger, 10. Aufl. 2022, BauGB, § 24 Rn. 3).

    Derartige kaufähnliche Vertragsgestaltungen werden zum Beispiel angenommen, wenn der Vorkaufsverpflichtete die mit einem Vorkaufsrecht belastete Sache in eine von ihm beherrschte Gesellschaft einbringt und anschließend die Gesellschaftsanteile entgeltlich an einen Dritten überträgt (BGH, Urt. v. 27.1.2012, V ZR 272/10, NJW 2012, 1354, juris Rn. 9).

  • LG München I, 13.01.2020 - 15 O 16626/18

    Eintragung, Kaufvertrag, Bewilligung, Kaufpreis, Wohnung, Sittenwidrigkeit, …

    Für den Eintritt des Vorkaufsfalls ist mithin zumindest ein dem Kaufvertrag gleichkommender Vertrag erforderlich, in den der Vorkaufsberechtigte eintreten könnte, ohne die vom Vorkaufsverpflichteten mit dem Dritten ausgehandelten Konditionen zu beeinträchtigen (BGH NJW 1992, 237; 1998, 2136; 2003, 3769; 2012, 1354; BGHZ 115, 335).

    Dabei brauchte das Gericht nicht zu entscheiden, ob und ggf. unter welchen zusätzlichen Bedingungen sich das Einbringen von Immobilien in eine vom Vorkaufsverpflichteten beherrschte Gesellschaft als Umgehungsgeschäft bzw. kaufähnliches Geschäft darzustellen vermag, welches den Vorkaufsfall auslöst (vgl. BGH NJW 2012, 1354; OLG Nürnberg NJW-RR 1992, 461).

    Solange dagegen die Möglichkeit besteht, dass der Erwerber dem Vorkaufsverpflichteten die Verfügungsmacht wieder einräumt oder der Verfügung zustimmt, steht die Unmöglichkeit nicht fest (BGH NJW-RR 2005, 1534; NJW 2010, 1074; 2012, 1354).

    Nur wenn die für diese Beurteilung maßgeblichen Tatsachen, die auf den rechtlichen und tatsächlichen Beziehungen des Vorkaufsverpflichteten zum Erwerber beruhen, dem Darlegungsbelasteten nicht ausreichend bekannt sind, während der Beklagte hierzu aus eigener Kenntnis ohne weiteres vortragen kann, nimmt der BGH in ständiger Rechtsprechung eine Indizwirkung der Weiterveräußerung für die Unmöglichkeit an (BGH NJW 1999, 2034; 2012, 1354 NJW-RR 2005, 1534).

  • VG Karlsruhe, 26.09.2022 - 1 K 2548/21

    Ausübung des gemeindlichen Vorkaufsrechts

    Nach der Rechtsprechung wird insbesondere ein - hier durchaus naheliegender und gemäß der Angabe der Klägervertreter in der mündlichen Verhandlung im Kaufvertrag auch eingepreister - "Paketzuschlag" nicht als Nachteil im Sinne der Norm anerkannt (vgl. BGH, Urteil vom 27.01.2012 - V ZR 272/10 -, juris Rn. 18).
  • BAG, 19.06.2014 - 6 AZR 465/12

    Insolvenzanfechtung - inkongruente Deckung bei Erfüllung unter dem Druck der …

  • BGH, 19.02.2026 - V ZB 41/25

    Kein gemeindliches Vorkaufsrecht bei Kaufvertrag über ein Aneignungsrecht des …

  • OVG Berlin-Brandenburg, 22.02.2021 - 2 S 46.20

    Auskunftsanspruch bei Share Deal und gemeindliches Vorkaufsrecht

  • VG Hamburg, 05.10.2022 - 7 K 4429/21

    Ausübung eines städtebaurechtlichen Vorkaufsrecht; Eintritt in einen Kaufvertrag …

  • BGH, 28.06.2016 - II ZR 291/15

    Wiederaufleben der Kommanditistenhaftung: Einlagenrückgewähr durch Zuwendung ohne …

  • VG Magdeburg, 29.04.2024 - 4 A 265/22

    Denkmalschutzrechtliches Vorkaufsrecht beim freihändigen Verkauf aus einer …

  • AG Berlin-Charlottenburg, 13.05.2014 - 206 C 617/13

    Wohnraummiete: Vorkaufsrecht des Mieters bei Rechtsformumwandlung der …

  • VG Hamburg, 16.05.2024 - 7 K 4120/22

    Erfolgreiche Klage gegen die teilweise Ausübung eines naturschutzrechtlichen …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.03.2014 - 16 D 123/12

    Formelle Mangelhaftigkeit eines Planfeststellungsbeschlusses für den Bau eines …

  • OLG Schleswig, 07.02.2024 - 9 U 91/23

    Paketverkauf von GmbH-Geschäftsanteilen: Separate Ausübung eines statutarischen …

  • LG Itzehoe, 13.12.2023 - 6 O 245/23

    Einrede des Erstreckungsverlangens bei beschränkter Ausübung eines Vorkaufsrechts

  • AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, 15.01.2020 - 10 C 221/19

    Wohnraummiete: Vorkaufsrecht des Mieters nach Begründung von Wohnungseigentum an …

  • OLG Düsseldorf, 17.12.2012 - 9 U 87/10
  • VG Hamburg, 07.06.2024 - 7 K 2925/23

    Ausübung eines naturschutzrechtlichen Vorkaufsrechtes bei Verkauf durch …

  • BVerwG, 19.03.2015 - 3 B 2.15

    Einwendung gegen Planfeststellungsbeschluss; Notwendigkeit einer …

  • VG Stuttgart, 15.03.2024 - 6 K 151/23

    Baurecht: Zulässigkeit der Ausübung eines Vorkaufsrechts an einem …

  • OLG Naumburg, 12.12.2022 - 12 Wx 34/22

    Gemeindliches Vorkaufsrecht und Erfordernis eines Negativzeugnisses bei …

  • LG Düsseldorf, 21.04.2022 - 1 O 180/21
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 05.03.2012 - 21 W 11/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,6768
OLG Frankfurt, 05.03.2012 - 21 W 11/11 (https://dejure.org/2012,6768)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 05.03.2012 - 21 W 11/11 (https://dejure.org/2012,6768)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 05. März 2012 - 21 W 11/11 (https://dejure.org/2012,6768)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Aktienrecht, Barabfindung, Ermessensspielraum, Ertragswertverfahren, Gesellschaftsrecht, Minderheitsgesellschafter, Spruchverfahren, Squeeze-out, Unternehmensbewertung

  • blogspot.com (Kurzinformation)

    Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der Autania AG beendet

Verfahrensgang

  • LG Frankfurt/Main - 5 O 17/10
  • OLG Frankfurt, 05.03.2012 - 21 W 11/11

Papierfundstellen

  • Konzern 2012, 199
  • NZG 2012, 549
 
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Wird zitiert von ... (89)Zitiert selbst (22)

  • OLG Stuttgart, 17.03.2010 - 20 W 9/08

    Barabfindung im Rahmen eines Squeeze-Out: Prognose künftiger Erträge bei einer …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.03.2012 - 21 W 11/11
    Rn. 20 aa) Nach der von der Rechtsprechung allgemein anerkannten Ertragswertmethode ergibt sich der Unternehmenswert aus den zu schätzenden zukünftigen Erträgen der B jeweils abgezinst mit dem Kapitalisierungszinssatz; der Wert des nicht betriebsnotwendigen Vermögens und andere Sonderwerte sind anschließend hinzuzurechnen (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 17. März 2010 - 20 W 9/08 -, Juris Rdn. 91).

    Kann die Geschäftsführung auf dieser Grundlage vernünftigerweise annehmen, ihre Planung sei realistisch, darf diese Planung nicht durch andere - letztlich ebenfalls nur vertretbare - Annahmen des Gerichts ersetzt werden (vgl. nur OLG Stuttgart, Beschluss vom 17. März 2010 - 20 W 9/08 -, Juris Rdn. 106; OLG Düsseldorf, AG 2008, 498, 500; OLG München, WM 2009, 1848, 1849).

    Rn. 57 Dabei setzt sich der Kapitalisierungszins aus einem quasi risikolosen Basiszinssatz sowie einem Risikozuschlag zusammen; da der Unternehmensbewertung eine Nominalrechnung zugrunde liegt, ist - nach der Berücksichtigung von Kapitalertragsteuern - in der ewigen Rente zudem ein Wachstumsabschlag zu berücksichtigen (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 17. März 2010 - 20 W 9/08 -, Juris Rdn. 150).

    Grundlage für die Schätzung des Betafaktors können der historische Verlauf der Börsenkurse der zu bewertenden Aktie selbst bzw. - sofern diese nicht aussagekräftig sind - derjenige einer Gruppe von Vergleichsunternehmen (Peer Group) sein (OLG Stuttgart, Beschluss vom 17. März 2010 - 20 W 9/08 -, Juris Rdn. 163).

    Zunächst ist in diesem Zusammenhang zu konstatieren, dass entgegen der Auffassung mehrerer Antragsteller das Zurückgreifen auf eine Peer Group im Falle mangelnder Aussagekraft der Kurse der zu bewertenden Gesellschaft gerechtfertigt ist (vgl. OLG Frankfurt…, Beschluss vom 20. Dezember 2010 - 5 W 51/09 -, Juris Rdn. 59; OLG Stuttgart, Beschluss vom 17. März 2010 - 20 W 9/08 -, Juris Rdn. 163 ff.).

    Die vorgenommene Auswahl erfolgte methodisch einwandfrei vornehmlich anhand der Frage nach der Wettbewerbsstellung zur B (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 17. März 2010 - 20 W 9/08 -, Juris Rdn. 181 ff.) und überdies unter anderem vermittels verschiedener Größenkriterien wie Umsatz und Mitarbeiterzahl.

    Eine Beschränkung des Vergleichs auf ebenfalls majorisierte Gesellschaften ist jedenfalls nicht geboten (vgl. auch OLG Stuttgart…, Beschluss vom 19.01.2011 - 20 W 3/09 -, Juris Rdn. 214; Beschluss vom 17.03.2010 - 20 W 9/08 -, Juris Rdn. 172).

    Denn der Abschlag vom Kapitalisierungszins hängt maßgeblich davon ab, in welchem Umfang das konkrete Unternehmen die Fähigkeit besitzt, die laufende Geldentwertung aufzufangen, indem es die durch die Inflation gestiegenen Kosten mittels Preiserhöhungen auf seine Abnehmer überwälzen kann (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 17. März 2010 - 20 W 9/08 -, Juris Rdn. 189).

  • OLG Stuttgart, 19.01.2011 - 20 W 3/09

    Aktienrechtliches Spruchverfahren: Gerichtliche Bestimmung der Barabfindung …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.03.2012 - 21 W 11/11
    Rn. 61 (1) Die im Übertragungsbericht zugrunde gelegte Marktrisikoprämie mit 5, 5 % nach Steuern folgt einer Empfehlung des IDW und ist bereits mehrfach von der Rechtsprechung gebilligt worden (vgl. zuletzt OLG Stuttgart, Beschluss vom 19.01.2011 - 20 W 3/09 -, Juris Rdn. 192 ff.).

    Rn. 76 Hinzu kommt, dass bei einem hohen Grad der Konzernierung der Markt für die Aktien des betreffenden Unternehmens eine sehr geringe Liquidität ausweist, was ebenfalls die Validität der gewonnenen Ergebnisse in Frage stellt (so auch OLG Stuttgart, Beschluss vom 19.01.2011 - 20 W 3/09 -, Juris Rdn. 214).

    Eine Beschränkung des Vergleichs auf ebenfalls majorisierte Gesellschaften ist jedenfalls nicht geboten (vgl. auch OLG Stuttgart, Beschluss vom 19.01.2011 - 20 W 3/09 -, Juris Rdn. 214;… Beschluss vom 17.03.2010 - 20 W 9/08 -, Juris Rdn. 172).

  • OLG Stuttgart, 19.01.2011 - 20 W 2/07

    Aktienrechtliches Spruchverfahren: Heranziehung der zum Entscheidungszeitpunkt …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.03.2012 - 21 W 11/11
    Bei einem derart kurz bemessenen Zeitraum kommt die nur für Ausnahmefälle vom Bundesgerichtshof vorgesehene Anpassung des relevanten Durchschnittskurses an die Börsenentwicklung bis zum Tag der Hauptversammlung von vorneherein nicht in Betracht (vgl. Senat…, Beschluss vom 29. April 2011 - 21 W 13/11 -, Juris Rdn. 17 ff.; OLG Stuttgart, Beschluss vom 19.01.2011 - 20 W 2/07 -, Juris Rdn. 141 ff.).

    Entsprechend hat - dem folgend - die These auch in die obergerichtliche Rechtsprechung Eingang und dort Billigung gefunden (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 19. Januar 2011 - 20 W 2/07 -, Juris Rdn.245;… Beschluss vom 18. Dezember 2009 - W 2/08 -, Juris Rdn. 289 ; OLG Frankfurt, Beschluss vom 17. Juni 2010 - 5 W 39/09 -, Juris).

    Zum Teil wird auch vertreten, der Wachstumsabschlag liege im Regelfall zwischen 0, 5 % und 1 % (vgl. Sachverständiger in dem Verfahren vor dem OLG Stuttgart, Beschluss vom 19. Januar 2011 - 20 W 2/07 -, Juris Rdn 240).

  • OLG Frankfurt, 09.02.2010 - 5 W 33/09

    Spruchverfahren nach Verschmelzung: Angemessenheit des Umtauschverhältnisses

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.03.2012 - 21 W 11/11
    Gerade die Planungen sind aber Ergebnis unternehmerischer Entscheidungen, die - einem allgemeinen Grundsatz, der auch im Spruchverfahren Beachtung zu finden hat, folgend - regelmäßig nur eingeschränkt der richterlichen Kontrolle unterliegen (vgl. OLG Frankfurt, ZIP 2010, 729; Wittgens/Redeke, ZIP 2008, 542, 543 f.).

    Hierauf basiert entsprechend der ihm entzogene Wert seines Unternehmensanteils (vgl. OLG Frankfurt, ZIP 2010, 729).

    Rn. 50 Dies ergibt sich bereits daraus, dass die Ausschüttungsquote Teil der Unternehmenspolitik ist und insoweit - von unvertretbaren Ausnahmen abgesehen - grundsätzlich vom Minderheitsaktionär hinzunehmen ist (vgl. OLG Frankfurt, ZIP 2010, 729).

  • OLG Frankfurt, 24.11.2011 - 21 W 7/11

    Spruchverfahren: Ermittlung des Unternehmenswertes durch Schätzung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.03.2012 - 21 W 11/11
    Der Wert ist auch aus Sicht des Senats angemessen (vgl. dazu ausführlich Senat, Beschluss vom 24. November 2011 - 21 W 7/11 -, Juris).

    Rn. 111 Ebenso sieht der Senat in Abkehr von seiner bisherigen Rechtsprechung (vgl. Beschluss vom 24. November 2011 - 21 W 7/11 -, Juris Rdn. 230 ff.) von einer Auferlegung der außergerichtlichen Kosten der Antragsgegnerin auf die beschwerdeführenden Antragsteller ab.

  • OLG Frankfurt, 20.12.2010 - 5 W 51/09

    Zur Angemessenheit der Barabfindung für Minderheitsaktionäre beim Squeeze-out

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.03.2012 - 21 W 11/11
    Zunächst ist in diesem Zusammenhang zu konstatieren, dass entgegen der Auffassung mehrerer Antragsteller das Zurückgreifen auf eine Peer Group im Falle mangelnder Aussagekraft der Kurse der zu bewertenden Gesellschaft gerechtfertigt ist (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 20. Dezember 2010 - 5 W 51/09 -, Juris Rdn. 59; OLG Stuttgart…, Beschluss vom 17. März 2010 - 20 W 9/08 -, Juris Rdn. 163 ff.).

    Demgegenüber genügt das Heranziehen einer Peer Group den Anforderungen des § 327b AktG, weil bei der Auswahlentscheidung es gerade maßgeblich darauf ankommt, die Verhältnisse der zu bewertenden Gesellschaft möglichst genau abzubilden (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 20. Dezember 2010 - 5 W 51/09 -, Juris Rdn. 59).

  • BVerfG, 27.04.1999 - 1 BvR 1613/94

    Bei dem Ausgleich oder der Abfindung für Aktionäre darf der Börsenkurs der Aktien …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.03.2012 - 21 W 11/11
    Sie muss also dem vollen Wert seiner Beteiligung entsprechen (vgl. BVerfGE 14, 263/284; 100, 289/304 f.; BayObLG AG 1996, 127;… Hüffer, AktG, 8. Aufl., § 327b Rn. 4).

    Dabei stellt der Börsenkurs der Gesellschaft regelmäßig eine Untergrenze für die zu gewährende Abfindung dar (vgl. BVerfGE 100, 289).

  • OLG Stuttgart, 18.12.2009 - 20 W 2/08

    Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag: Berechnung des Börsenwertes zur …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.03.2012 - 21 W 11/11
    Solange - was auch nach Erscheinen des zuvor erwähnten Beitrags des Antragsteller zu 52) der Fall sein dürfte - der Streit nicht geklärt ist, ist es sachgerecht, wie vorliegend, beide Mittelungsverfahren bei dem empfohlenen Wert zu berücksichtigen (vgl. Wagner/Jonas/Ballwieser/Tschöpel, WPg 2006, 1005, 1019; vgl. auch OLG Stuttgart, Beschluss vom 18.12.2009 - 20 W 2/08 -, Juris Rdn. 229 ff.).
  • BGH, 13.12.2011 - II ZB 12/11

    Kostenentscheidung im Spruchverfahren: Erstattung außergerichtlicher Kosten des …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.03.2012 - 21 W 11/11
    Der Bundesgerichtshof hat nunmehr mit ausführlicher Begründung entschieden, dass er § 15 Abs. 4 SpruchG als abschließende Regelung ansehe (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Dezember 2011 - II ZB 12/11 -, Juris Rdn. 21 ff.).
  • OLG Stuttgart, 14.02.2008 - 20 W 9/06

    Schlossgartenbau-AG: Spruchverfahren wegen Beherrschungs- und …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.03.2012 - 21 W 11/11
    Er umfasst vornehmlich eine inflationsbedingte sowie daneben gegebenenfalls eine weitere Komponente, die sich aus Mengen- und Strukturänderungen ergibt (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 14. Februar 2008 - 20 W 9/06 -, Juris Rdn. 84).
  • OLG Celle, 19.04.2007 - 9 W 53/06

    Bewertung eines Unternehmens im Bruchstellenverfahren

  • OLG Frankfurt, 30.03.2010 - 5 W 32/09

    Abfindung außenstehender Aktionäre beim Squeeze-Out: Bemessung der Abfindung über …

  • OLG Frankfurt, 17.06.2010 - 5 W 39/09

    Squeeze-Out: Angemessenheit einer Barabfindung

  • BGH, 19.07.2010 - II ZB 18/09

    Stollwerck

  • BGH, 12.03.2001 - II ZB 15/00

    Ausgleichsansprüche außenstehender Aktionäre bei Eingliederung in die herrschende …

  • BVerfG, 07.08.1962 - 1 BvL 16/60

    Feldmühle-Urteil

  • BGH, 04.03.1998 - II ZB 5/97

    Rechtsfolgen des Beitritts eines Unternehmens zu einem Beherrschungsvertrag

  • OLG München, 14.07.2009 - 31 Wx 121/06

    Aktienrechtliches Spruchverfahren: Barabfindung bei Ausschluss von …

  • OLG Frankfurt, 29.04.2011 - 21 W 13/11

    Angemessenheit der Barabfindung für Minderheitsaktionäre und der jährlichen …

  • OLG Düsseldorf, 13.03.2008 - 26 W 8/07

    Prognose bei fehlenden Planungsrechnungen eines Unternehmens

  • BayObLG, 19.10.1995 - 3Z BR 17/90

    Brauerei: Unternehmensbewertung

  • OLG Frankfurt, 26.08.2009 - 5 W 49/09
  • LG München I, 31.07.2015 - 5 HKO 16371/13

    Höhere Barabfindung für Aktionäre

    Angesichts dessen geht die heute nahezu einhellig vertretene obergerichtliche Rechtsprechung vom Erfordernis des Ansatzes eines Risikozuschlages aus (vgl. nur OLG München ZIP 2009, 2339, 2341 = WM 2009, 1848, 1850; KG NZG 2011, 1302, 1304 = AG 2011, 627, 628 f. = ZIP 2011, 2012, 2013 = WM 2011, 1705, 1706 f.; OLG Stuttgart, Beschluss vom 17.10.2011, Az. 20 W 7/11; AG 2014, 208, 211; OLG Frankfurt NZG 2012, 549, 550 = Der Konzern 2012, 199, 205 f.;… ebenso Peemöller/Kunowski in: Peemöller, Praxishandbuch der Unternehmensbewertung, a. a. O., S. 325).

    Es handelt sich hierbei um grundlegend verschiedene Bewertungsparameter, die in keinem zwingenden Größenverhältnis zueinander stehen (vgl. OLG Frankfurt Der Konzern 2012, 199, 208; OLG München AG 2014, 453, 456; LG München I, Beschluss vom 27.6.2014, Az. 5HK O 7819/09).

  • LG München I, 22.06.2022 - 5 HKO 16226/08

    Grundsätze der angemessenen Barabfindung

    Angesichts dessen geht die heute nahezu einhellig vertretene obergerichtliche Rechtsprechung vom Erfordernis des Ansatzes eines Risikozuschlages aus (vgl. nur OLG München ZIP 2009, 2339, 2341 = WM 2009, 1848, 1850; KG NZG 2011, 1302, 1304 = AG 2011, 627, 628 f. = ZIP 2011, 2012, 2013 = WM 2011, 1705, 1706 f.; OLG Stuttgart, Beschluss vom 17.10.2011, Az. 20 W 7/11; AG 2013, 724, 729; AG 2014, 208, 211; OLG Frankfurt NZG 2012, 549, 550 = Der Konzern 2012, 199, 205 f.; AG 2017, 790, 793 = Der Konzern 2018, 74, 78;… ebenso Peemöller/Kunowski in: Peemöller, Praxishandbuch der Unternehmensbewertung, a.a.O., S. 325).

    AG 2012, 417, 422 = Der Konzern 2012, 199, 211; LG München I, Beschluss vom 27.6.2014, Az. 5HK O 7819/09; Beschluss vom 31.7.2015, Az. 5HK O 16371/13; Drescher in: BeckOGK SpruchG, a.a.O., § 15 Rdn. 24; Klöcker/Wittgens in: Schmidt/Lutter, a.a.O., § 15 SpruchG Rdn. 21; Koch, AktG, a.a.O., § 15 SpruchG Rdn. 6; Steinle/Liebert/Katzenstein in: Münchener Handbuch des Gesellschaftsrechts, Band 7 - Gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten (Corporate Litigation), a.a.O., § 34 Rdn. 49).

  • OLG Frankfurt, 26.01.2017 - 21 W 75/15

    Angemessene Barabfindung der Minderheitsaktionäre auf Grundlage anteiligen …

    Dabei bestehen insbesondere gegen die Berücksichtigung ausländischer Unternehmen bei einem international tätigen Unternehmen keine Bedenken (vgl. Senat, Beschluss vom 5. März 2012 - 21 W 11/11, Juris Rn 74; OLG Celle, ZIP 2007, 2025, 2028 [OLG Celle 19.04.2007 - 9 W 53/06] ; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27. Mai 2009 - 26 W 5/07, Juris Rn 120).
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Rechtsprechung
   BGH, 07.02.2012 - II ZB 14/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,7534
BGH, 07.02.2012 - II ZB 14/11 (https://dejure.org/2012,7534)
BGH, Entscheidung vom 07.02.2012 - II ZB 14/11 (https://dejure.org/2012,7534)
BGH, Entscheidung vom 07. Februar 2012 - II ZB 14/11 (https://dejure.org/2012,7534)
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Volltextveröffentlichungen (16)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Mitbestimmung in älteren Aktiengesellschaften

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Aktienrecht, Aktionär, Aufsichtsrat, Drittelbeteiligung, Gesellschaftsrecht, Mitbestimmung, Statusverfahren

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Mitbestimmungsrecht der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat

  • Betriebs-Berater (Kurzinformation)

    Mitbestimmungsrecht der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2012, 610
  • ZIP 2011, 1257
  • ZIP 2012, 669
  • MDR 2012, 787
  • NZA 2012, 580
  • FGPrax 2012, 135 (Ls.)
  • WM 2012, 652
  • BB 2012, 896
  • Konzern 2012, 199
  • NZG 2012, 421
 
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Wird zitiert von ... (18)Zitiert selbst (2)

  • OLG Jena, 14.06.2011 - 6 W 47/11

    Aktiengesellschaft: Geltungsbereich der Gesetzesbestimmung über das …

    Auszug aus BGH, 07.02.2012 - II ZB 14/11
    Auf die dagegen gerichtete Beschwerde des Vorstandes der Antragsgegnerin hat das Beschwerdegericht (OLG Jena, ZIP 2011, 1257 ff.) den Beschluss des Landgerichts abgeändert und festgestellt, dass für die Antragsgegnerin das Drittelbeteiligungsgesetz nicht gilt.

    Rn. 13 Eine weitere Ansicht - der sich das Beschwerdegericht angeschlossen hat - verlangt mindestens fünf Arbeitnehmer für die Eröffnung des Anwendungsbereichs der Vorschriften über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat für die Alt-Aktiengesellschaften (zu § 76 BetrVG 1952: ArbG Frankfurt/Main, NJW 1954, 656; LG Frankfurt/Main, NJW 1956, 598;… GK-BetrVG/Kraft, 6. Aufl., Bd. 2, § 76 BetrVG 1952 Rn. 6;… Dietz/Richardi, BetrVG, Bd. 2, 6. Aufl., § 76 BetrVG 1952 Rn. 8 f.; Weitzel, BB 1952, 806; Schmidt, NJW 1952, 1353, 1355 f.; von Köhler, BB 1953, 562, 563; Rüthers, BB 1977, 605, 606; Röder/Gneiting, DB 1993, 1618, 1619;… zu § 1 DrittelbG: Hüffer, AktG, 9. Aufl., § 96 Rn. 12;… Spindler in Spindler/Stilz, AktG, 2. Aufl., § 96 Rn. 16;… Hoffmann-Becking in MünchHdbAG IV, 3. Aufl., § 28 Rn. 5;… Seibt in Henssler/Willemsen/Kalb, Arbeitsrecht, 4. Aufl., § 1 DrittelbG Rn. 12; Cramer, GWR 2011, 362).

  • BVerfG, 01.03.1979 - 1 BvR 532/77

    Mitbestimmung

    Auszug aus BGH, 07.02.2012 - II ZB 14/11
    Erst die mit dem Überschreiten einer bestimmten Unternehmensgröße auftretenden Probleme der Anonymisierung der Arbeitnehmer, der Bürokratisierung der Unternehmensleitung und damit der Entstehung von Dienstwegen legen eine Mitbestimmung der Arbeitnehmer nahe (so zum Gesetz über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer [MitbestG] BVerfGE 50, 290, 350, 380 f.).
  • OLG Frankfurt, 12.04.2017 - 20 W 117/16

    Glaubhaftmachung des Eigenbesitzes

    Die Glaubhaftmachung der erforderlichen Tatsache des alleinigen Eigenbesitzes geschieht durch Vorlage von Urkunden, anderen Unterlagen sowie ggf. eidesstattliche Versicherung, die aber grundsätzlich allein noch nicht ausreicht (Senat FGPrax 2012, 135 [BGH 07.02.2012 - II ZB 14/11] ;… Keidel-Zimmermann, FamFG, 19. A., § 444 Rz. 2).
  • LG Frankfurt/Main, 16.02.2015 - 16 O 1/14

    Deutsche Börse AG: Aktienrechtliches Statusverfahren eingeleitet

    An weitere Voraussetzungen ist das Antragsrecht nicht gebunden (vgl. BGH, NJW-RR 2012, 610).
  • BAG, 13.03.2013 - 7 ABR 47/11

    Aktives Wahlrecht nach § 5 Abs. 2 Satz 1 DrittelbG

    Auch die Drittelbeteiligung der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat dient der kollektiven Interessenvertretung der Belegschaft durch die Mitbestimmung im Hinblick auf die sozialen und personellen Auswirkungen wirtschaftlicher Unternehmerentscheidungen in einem wichtigen Organ des Unternehmensträgers (vgl. BGH 7. Februar 2012 - II ZB 14/11 - Rn. 26 mwN; BAG 18. Juni 1970 - 1 ABR 3/70 - zu 2 der Gründe, BAGE 22, 390).
  • OLG München, 26.03.2020 - 31 Wx 278/18

    Sixt SE: Beschwerde im aktienrechtlichen Statusverfahren erfolgreich, Sache …

    Rn. 21 Auch eine Mitbestimmung nach dem DrittelbG scheide aufgrund des Abstellens auf den "Ist-Zustand" aus, zumal sich dem Beschluss des BGH vom 07.02.2012 - II ZB 14/11 nicht entnehmen lasse, dass für eine arbeitnehmerlose Holding-Gesellschaft die dort entwickelten Grundsätze nicht zur Anwendung gelangen könnten.

    Rn. 83 Sollte danach im maßgeblichen Prognosezeitraum der Schwellenwert von 2.000 Arbeitnehmern nicht erreicht sein, wären darüber hinaus weitere Feststellungen zu § 1 DrittelbG erforderlich, wobei derzeit insbesondere nicht abschließend beurteilt werden, ob es sich tatsächlich um eine Altgesellschaft in Form einer arbeitnehmerlosen Holding handelt oder ob die Arbeitnehmer etwaiger Tochtergesellschaften zugerechnet werden müssen (…vgl. allg. zu den Voraussetzungen Habersack/Henssler/Habersack, MitbestR, 4. Aufl. § 1 DrittelbG Rn. 17 ff., BGH, Beschluss vom 07.02.2012 - II ZB 14/11, NZG 2012, 421).

  • OLG Düsseldorf, 21.07.2016 - 26 W 1/16

    Mitbestimmung der Arbeitnehmer in einer arbeitnehmerlosen Konzernobergesellschaft

    Dass es nicht um eine Arbeitnehmermindestzahl, sondern um das Vorhandensein von kollektiven Arbeitnehmerinteressen gehe, belegten auch die Ausführungen des Bundesgerichtshofs (Beschl. v. 07.02.2012 - II ZB 14/11) zu Sinn und Zweck des DrittelbG.

    In Literatur und Rechtsprechung war jedoch umstritten, ob das Drittelbeteiligungsgesetz erst ab einer bestimmten Arbeitnehmeranzahl anzuwenden ist, wobei als Mindestzahlen entweder ein, drei oder fünf Arbeitnehmer gefordert wurden (vgl. zum Meinungsstreit BGH, Beschl. v. 07.02.2012 - II ZB 14/11 = NJW-RR 2012, 610 Rn.10 ff.).

    Rn. 31 1.2.4. Dem steht der Sinn und Zweck des Drittelbeteiligungsgesetzes, die kollektive Interessenvertretung der Belegschaft im Aufsichtsrat zu sichern (BGH, Beschl. v. 07.02.2012 - II ZB 14/11 = NJW-RR 2012, 610 Rn. 26), nicht entgegen.

  • KG, 17.06.2025 - 14 W 2/25

    Berücksichtigung der Arbeitnehmer eines faktischen Konzerns bei der Feststellung …

    Rn. 51 Unternehmensrisiko im Hinblick auf die sozialen und personellen Auswirkungen wirtschaftlicher Unternehmerentscheidungen (BAG…, Beschluss vom 13.03.2013, a.a.O. Rn. 35; BGH, Beschluss vom 07.02.2012, II ZB 14/11, juris Rn. 26); dieses zu tragen verlangt aber, sofern nicht auch eine reine Drittbetroffenheit als ausreichend anzusehen ist - so nicht - eine spezifische Risikobetroffenheit aufgrund einer arbeitsvertraglichen Beziehung mit dem jeweiligen Unternehmen und damit ein über eine lediglich reflexhafte hinausgehende Drittbetroffenheit begründetes Sonderinteresse des jeweiligen mit dem Unternehmen gerade arbeitsvertraglich verbundenen Arbeitnehmers am Wohlergehen gerade dieses Unternehmens.
  • OLG München, 26.03.2020 - 31 Wx 279/18

    Cancom SE: Beschwerde im aktienrechtlichen Statusverfahren erfolgreich, Sache …

    Rn. 21 Auch eine Mitbestimmung nach dem DrittelbG scheide aufgrund des Abstellens auf den "Ist-Zustand" aus, zumal sich dem Beschluss des BGH vom 07.02.2012 - II ZB 14/11 nicht entnehmen lasse, dass für eine arbeitnehmerlose Holding-Gesellschaft die dort entwickelten Grundsätze nicht zur Anwendung gelangen könnten.

    Insofern gelten grds. die obigen Ausführungen entsprechend, es kann derzeit aber insbesondere nicht abschließend beurteilt werden, ob es sich tatsächlich um eine Altgesellschaft in Form einer arbeitnehmerlosen Holding handelt oder ob die Arbeitnehmer etwaiger Tochtergesellschaften zugerechnet werden müssen (…vgl. allg. zu den Voraussetzungen Habersack/Henssler/Habersack, MitbestR, 4. Aufl. § 1 DrittelbG Rn. 17 ff., BGH, Beschluss vom 07.02.2012 - II ZB 14/11, NZG 2012, 421).

  • LG Stuttgart, 01.02.2018 - 31 O 53/17

    Antrag im aktienrechtlichen Statusverfahren zurückgewiesen

    Der BGH hat diese Rechtsfrage aber bereits 2012 dahingehend entschieden, dass § 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 DrittelbG nach seinem Sinn und Zweck, der Gesetzessystematik und der Entstehungsgeschichte von § 76 BetrVG 1952 dahin auszulegen sei, dass für eine vor dem 10. August 1994 eingetragene Aktiengesellschaft, die keine Familiengesellschaft ist, ein Mitbestimmungsrecht der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat nur bestehe, wenn die Gesellschaft entsprechend § 1 Abs. 1 BetrVG mindestens fünf Arbeitnehmer hat (BGH, Beschluss vom 07. Februar 2012 - II ZB 14/11 -, Rn. 14, zum vorausgegangenen Meinungsstreit vgl. Rn. 10 ff. juris).

    Etwas anderes könne für eine Belegschaft von weniger als fünf Arbeitnehmern hinsichtlich der Wahrnehmung ihrer Interessen im Aufsichtsrat nicht gelten (BGH, Beschluss vom 07. Februar 2012 a.a.O., Rn. 24, juris).

    Noch nicht höchstrichterlich geklärt erscheint die Frage, ob es im Anwendungsbereich des § 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 DrittelbG bezüglich der vom BGH in der erwähnten Entscheidung vom 07. Februar 2012 - II ZB 14/11 -, Rn. 14 aus § 1 BetrVG abgeleiteten Mindestzahl von fünf Arbeitnehmern nur auf die Konzernmutter und die von § 2 Abs. 2 DrittelbG erfassten Gesellschaften ankommt, oder ob in einem solchen Fall die Schwelle von fünf Arbeitnehmern auch mithilfe von Arbeitnehmern bei faktisch beherrschten Tochtergesellschaften erreicht und überschritten werden kann.

  • OLG Düsseldorf, 04.06.2018 - 26 W 12/17

    Indus Holding AG: Beschluss in Statusverfahren zur Zusammensetzung des …

    Auch für eine analoge Anwendung der Vorschriften zur Anfechtungsbefugnis im Sinne von § 245 Nr. 1 und 3 AktG ist mangels einer Regelungslücke im Statusverfahren kein Raum (vgl. BGH, Beschluss v. 07.02.2012 - II ZB 14/11 Rn. 8, AG 2012, 288 ff).
  • OLG Frankfurt, 08.03.2018 - 21 W 5/18

    WCM Beteiligungs- und Grundbesitz AG: Beschwerde gegen …

    Bei der Beteiligten zu 2) handelt es sich um keine Familiengesellschaft, sie war vor dem 10. August 1994 in das Handelsregister eingetragen und sie wies mehr als 5 Beschäftigte auf (vgl. zu dieser über den Wortlaut hinausgehende Voraussetzung BGH NJW-RR 2012, 610 [BGH 07.02.2012 - II ZB 14/11] ), so dass gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 DrittelbG die Arbeitnehmer ein Mitbestimmungsrecht im Aufsichtsrat nach Maßgabe des Drittelbeteiligungsgesetzes haben.

    Nicht zu überzeugen vermag der weitere Hinweis der Beschwerdeführer auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 7. Februar 2012 (NJW-RR 2012, 610 [BGH 07.02.2012 - II ZB 14/11] ).

  • LG München I, 27.08.2015 - 5 HKO 20285/14

    Aktienrechtliches Statusverfahren eingeleitet

  • LG München I, 26.06.2018 - 38 O 15760/17

    ProSiebenSat.1 Media SE: Aktienrechtliches Statusverfahren eingeleitet

  • LG Köln, 07.08.2015 - 82 O 23/15

    Kein mitbestimmter Aufsichtsrat

  • LG München I, 16.07.2018 - 38 O 14272/17

    Cancom SE: Aktienrechtliches Statusverfahren eingeleitet

  • LG München I, 23.03.2018 - 38 O 14696/17

    Statusfeststellungsantrag zurückgewiesen

  • OLG Stuttgart, 08.10.2018 - 20 W 21/18

    Kostenentscheidung im Beschwerdeverfahren über die Zusammensetzung des …

  • LG Stuttgart, 01.02.2018 - 31 O 48/17

    GFT Technologies SE: Antrag im aktienrechtlichen Statusverfahren zurückgewiesen

  • LG Frankfurt/Main, 26.10.2017 - 5 O 66/17

    WCM Beteiligungs- und Grundbesitz AG: Aufsichtsrat ist nach dem …

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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 14.03.2012 - 14 U 28/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,6740
OLG Stuttgart, 14.03.2012 - 14 U 28/11 (https://dejure.org/2012,6740)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 14.03.2012 - 14 U 28/11 (https://dejure.org/2012,6740)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 14. März 2012 - 14 U 28/11 (https://dejure.org/2012,6740)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • zip-online.de

    Anfechtung einer Gesellschaftersicherheit in der Insolvenz der GmbH trotz Verzicht des Gläubigers auf Inanspruchnahme

  • Betriebs-Berater

    Verzicht des Gläubigers auf Gesellschaftersicherheit führt nicht zum Ausschluss des Regressanspruchs gegen den Gesellschafter nach §§ 135 Abs. 2, 143 Abs. 3 InsO

  • Betriebs-Berater

    Verzicht des Gläubigers auf Gesellschaftersicherheit führt nicht zum Ausschluss des Regressanspruchs gegen den Gesellschafter nach §§ 135 Abs. 2, 143 Abs. 3 InsO

  • ra.de
  • Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)
  • rechtsportal.de

    InsO § 135 Abs. 2; InsO § 143 Abs. 3
    Ansprüche der Gesellschaft gegen einen Gesellschafter wegen Reduzierung einer Bürgschaftsverpflichtung durch Rückführung von Gesellschaftsschulden

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Gesellschafter, Gesellschaftsrecht, Haftung, Insolvenz, Insolvenzverfahren

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Verzicht des Gläubigers auf Gesellschaftersicherheit führt nicht zum Ausschluss des Regressanspruchs gegen den Gesellschafter nach §§ 135 Abs. 2, 143 Abs. 3 InsO

  • Betriebs-Berater (Kurzinformation)

    Verzicht des Gläubigers auf Gesellschaftersicherheit führt nicht zum Ausschluss des Regressanspruchs gegen den Gesellschafter nach §§ 135 Abs. 2, 143 Abs. 3 InsO

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Ansprüche einer Gesellschaft gegen einen Gesellschafter wegen Reduzierung einer Bürgschaftsverpflichtung durch Rückführung von Gesellschaftsschulden

Besprechungen u.ä.

  • handelsblatt.com (Entscheidungsbesprechung)

    Gesellschaftersicherheit in der Insolvenz - mitgegangen, mitgefangen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2012, 834
  • BB 2012, 1434
  • BB 2012, 782
  • DB 2012, 1031
  • Konzern 2012, 199
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 01.12.2011 - IX ZR 11/11

    Insolvenz einer GmbH: Freiwerden der Sicherheit eines Gesellschafters durch …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 14.03.2012 - 14 U 28/11
    Als Rechtshandlung im Sinne von § 135 Abs. 2 InsO ist deshalb die Befreiung des Gesellschafters, der die Sicherheit gestellt hatte, anzusehen (vgl. BGH, ZIP 2011, 2417, juris Rz. 7).

    Diese kann auch durch die Verwertung einer von der Gesellschaft bestellten Sicherheit, die neben die Gesellschaftersicherheit tritt, erfolgen (…vgl. Hirte in Uhlenbruck, InsO, 13. Aufl. 2010, § 135 Rz. 17; BGH ZIP 2011, 2417, juris Rz. 7: Befreiung des Gesellschafters durch Auskehrung des für die sicherungsübereigneten Fahrzeuge erzielten Erlöses).

    In seinem Urteil vom 01.12.2011 (ZIP 2011, 2417) hat der BGH entschieden, dass für das Freiwerden der Sicherheit des Gesellschafters nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens § 143 Abs. 3 InsO analog anzuwenden sei.

    Die Gesellschaftersicherheit muss demnach nach der gesetzgeberischen Wertung im wirtschaftlichen Ergebnis nach wie vor vorrangig verwertet werden (vgl. BGH, ZIP 2011, 2417, juris Rz. 10).

  • BGH, 02.06.1997 - II ZR 211/95

    Darlegungs- und Beweislast nach Einholung eines Sachverständigengutachtens zur …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 14.03.2012 - 14 U 28/11
    Der Gesellschafter sei der Gesellschaft in dem Umfang zur Erstattung verpflichtet, in dem er ohne die Freigabe der Sicherheit verpflichtet gewesen wäre (vgl. BGH ZIP 1997, 1648, juris Rz. 15;… ebenso OLG Hamm, NZG 1999, 1163, juris Rz. 87;… Stodolkowitz/Bergmann, Münchener Kommentar InsO, 2. Aufl. 2008, § 135 Rz. 88;… Pentz in Rowedder/Schmidt-Leithoff, GmbHG, 4. Aufl. 2002, § 32 a Rz. 189).
  • BGH, 02.04.1990 - II ZR 149/89

    Behandlung einer Bürgschaft als kapitalersetzende Leistung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 14.03.2012 - 14 U 28/11
    Bei einer Höchstbetragsbürgschaft wie vorliegend besteht der Anspruch bei einer Teilbefriedigung des Gläubigers deshalb nur mit der Maßgabe, dass der Erstattungsbetrag zusammen mit dem Betrag, für den der Gesellschafter dem Gläubiger weiter haftet, den vereinbarten Höchstbetrag nicht übersteigen darf (…vgl. K. Schmidt in Scholz, GmbHG, 10. Aufl. 2006, §§ 32a, 32b Rz. 191 sowie Verweis hierauf in Scholz, GmbHG Band 3, 2010, Nachtrag MoMiG §§ 32 a/b a.F. Rz. 60; BGH ZIP 1990, 642, juris Rz. 16).
  • OLG Hamm, 29.03.1999 - 8 U 28/96

    Erstattungspflichten von GmbH-Gesellschaftern nach den Rechtsprechungsgrundsätzen …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 14.03.2012 - 14 U 28/11
    Der Gesellschafter sei der Gesellschaft in dem Umfang zur Erstattung verpflichtet, in dem er ohne die Freigabe der Sicherheit verpflichtet gewesen wäre (…vgl. BGH ZIP 1997, 1648, juris Rz. 15; ebenso OLG Hamm, NZG 1999, 1163, juris Rz. 87;… Stodolkowitz/Bergmann, Münchener Kommentar InsO, 2. Aufl. 2008, § 135 Rz. 88;… Pentz in Rowedder/Schmidt-Leithoff, GmbHG, 4. Aufl. 2002, § 32 a Rz. 189).
  • BGH, 09.12.2021 - IX ZR 201/20

    Insolvenzanfechtung: Gläubigerbenachteiligung durch Verwertung einer …

    Die überwiegende Meinung nimmt an, dass ein Verzicht auf die Gesellschaftersicherheit innerhalb der Jahresfrist des § 135 Abs. 1 Nr. 2 InsO oder nach Insolvenzeröffnung einer Anfechtung gegenüber dem Gesellschafter nach § 135 Abs. 2 InsO nicht entgegenstehe (OLG Stuttgart, ZIP 2012, 834, 836 ff; OLG Düsseldorf, NZI 2016, 542, 544;… Preuß in Kübler/Prütting/Bork, InsO, 2021, § 135 Rn. 54;… Uhlenbruck/Hirte, InsO, 15. Aufl., § 135 Rn. 18;… MünchKomm-InsO/Gehrlein, 4. Aufl., § 135 Rn. 39;… HmbKomm-InsO/Schröder, 9. Aufl., § 135 Rn. 59;… Scholz/Bitter, GmbHG, 12. Aufl., Anh. § 64 Rn. 403;… Schäfer in Kummer/Schäfer/Wagner, Insolvenzanfechtung, 3. Aufl., Rn. H 89b; Ede, ZInsO 2012, 853, 858 ff; Altmeppen, ZIP 2016, 2089, 2094; ders., ZIP 2019, 1985, 1991; Saft, ZInsO 2019, 176, 179 f).
  • OLG Düsseldorf, 24.09.2020 - 12 U 1/20

    Forderungen aus einer Bürgschaft; Anfechtbare Rechtshandlung; Erfüllung einer …

    Vielmehr gilt auch weiterhin, dass dieser Erstattungsanspruch von dem Verzicht auf die Bürgschaft unberührt bleibt (vgl. OLG Stuttgart, Urt. v. 14.03.2012 - 14 U 28/11, Rn. 50 ff.;… Senat, Beschl. v. 17.12.2015 - I-12 U 13/15, Rn. 9, beide juris;… Uhlenbruck/Hirte, a.a.O., § 135 Rn. 18;… BeckOK InsO/Prosteder/Dachner, 20. Ed. 15.7.2020, § 135 Rn. 54;… K. Schmidt, InsO, 19. Aufl. 2016, § 135 Rn. 25;… K/P/B/Preuß, InsO, 83. Lieferung 02.2020, § 135 Rn. 36;… HmbKomm-InsO/Schröder, a.a.O., § 135 Rn. 56;… H/H/S/Schmittmann, Praxis der Insolvenzanfechtung, 4. Aufl. 2020, § 135 Rn. 57, 59;… zum alten Recht s. nur BGH, Urt. v. 02.06.1997 - II ZR 211/95, Rn. 15, juris).
  • OLG Düsseldorf, 17.12.2015 - 12 U 13/15

    Ansprüche des Insolvenzverwalters gegen einen Gesellschafter wegen Befriedigung …

    Auf den Anspruch aus § 143 Abs. 3 InsO hat er dagegen ebenso wenig Auswirkungen, wie auf die Pflicht des Drittgläubigers nach § 44a InsO, im Insolvenzverfahren vorrangig den Gesellschafter in Anspruch zu nehmen (OLG Stuttgart, Urt. v. 14.03.2012 - 14 U 28/11 = ZInsO 2012, 885 ff., zit. nach juris Rn. 49 ff.).

    Dabei geht es nicht um eine Anfechtung des Erlasses analog § 135 Abs. 2 InsO oder gemäß § 135 Abs. 1 Nr. 2 InsO, vielmehr hat das OLG Stuttgart mit seiner Entscheidung, die überwiegend Zustimmung erfahren hat (vgl. Raab, jurisPR-InsR 7/2012 Anm. 4; Hirte/Ede, EWiR § 135 InsO 3/12, 393 f.; Ede, ZInsO 2012, 853, 856 ff.; Schneider, GWR 2012, 160; Nachmann/Blank, GWR 2012, 198, 200;… Uhlenbruck/Hirte, InsO, 14. Aufl., § 135 Rn. 18;… HK-InsO/Kreft/Kleindiek, 7. Aufl., § 143 Rn. 37;… A. Schmidt/Schröder, Hamburger Kommentar zum Insolvenzrecht, 5. Aufl., § 135 Rn. 39;… Kübler/Prütting/Bork/Preuß, 53. EL. Stand 5/2013, § 135 Rn. 36;… K. Schmidt, InsO, 18. Aufl., § 135 Rn. 25;… in der Sache abw. Ansicht: MüKoInsO/Gehrlein, 3. Aufl., § 135 Rn. 39, der sich dabei auf die Kommentierung von Uhlenbruck/Hirte in der 13. Aufl. zu § 135 Rn. 18 stützt), die Wertungen in der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 01.12.2011 (IX ZR 11/11 = ZIP 2011, 2417 ff.) auf den Fall des Verzichts übertragen und damit die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs konsequent fortgeführt (…Nachmann/Blank, a.a.O.).

  • OLG Stuttgart, 26.09.2012 - 9 U 65/12

    Insolvenzrecht: Sittenwidrigkeit der Kreditvergabe an ein insolvenzreifes …

    Rn. 51 (b) Der durch Gesellschafts- und Gesellschaftersicherheiten des Aktionärs und Geschäftsführers R. P. doppelt gesicherten Klägerin steht ein Wahlrecht bei der Verwertung der eingeräumten Sicherheiten zu, das durch § 44a InsO nicht eingeschränkt wird (BGH…, Urteil vom 1.12.2011 - IX ZR 11/11, Rn. 13, zitiert nach juris; OLG Stuttgart, Urteil vom 14.03.2012 - 14 U 28/11, Rn. 33, zitiert nach juris;… Gehrlein in Schimansky/Bunte/Lwowski, a.a.O., § 84, Rn. 67).

    Diese kann auch durch die Verwertung einer von der Gesellschaft bestellten Sicherheit eintreten (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 14.03.2012 - 14 U 28/11, Rn. 32, zitiert nach juris).

  • LG Kleve, 03.03.2015 - 4 O 35/13

    Gläubiger verwertet von GmbH gestellte Sicherheit: Kein Anspruch gegen den …

    Die Kammer vermag sich der gegenteiligen Auffassung des OLG Stuttgart (Urteil vom 14.03.2012, Az.: 14 U 28/11 = ZIP 2012, 834) nicht anzuschließen.

    Dies schließt es aus, im Verzicht des Gläubigers auf die Gesellschaftersicherheit weiterhin einen Vorgang zu sehen, der einer Kapitalrückzahlung durch die Gesellschaft wirtschaftlich entspricht (…Uhlenbruck/Hirte, InsO, 13. Aufl. 2010, § 135, Rn. 18;… MünchKomm/Gehrlein, InsO, 3. Aufl. 2013, § 135, Rn. 39; a.A.: OLG Stuttgart ZIP 2012, 834, 838).

  • OLG Dresden, 10.08.2016 - 13 U 163/16

    Insolvenzanfechtung: keine Anfechtung wegen unentgeltlicher Leistung bei …

    Nach allgemeiner Meinung in Rechtsprechung und Literatur unterliegt die Leistung an den Gläubiger nur dann der Anfechtung auch gegenüber dem Sicherheit gebenden Gesellschafter, wenn hiermit die Gesellschaftersicherheit (zumindest teilweise) frei geworden ist (BGH, Urt. v. 20.07.2009 - II ZR 36/08, ZIP 2009, 1806 - 1808, juris Leitsatz 2 und Rn. 17; BGH, Urt. v. 04.07.2013 - IX ZR 229/12, ZIP 2013, 1629 - 1632, Rn. 20 ff.; BGH, Urt. v. 20.02.2014 - IX ZR 164/13, ZIP 2014, 584 - 587, Rn. 15; OLG Stuttgart, Urt. v. 14.03.2012 - 14 U 28/11, ZIP 2012, 834 - 838, juris LS 1 und Rn. 32, 38; Karsten Schmidt/Karsten Schmidt, InsO, 19. Aufl., § 135 Rn. 25;.
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