Rechtsprechung
| LSG Niedersachsen-Bremen, 01.11.2017 - L 2 R 227/17 |
Volltextveröffentlichungen (3)
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§ 150 SGB 7; § ... 20 Abs 1 S 2 Nr 1 SGB 11; § 3 Abs 3 KfzHV; § 32 SGB 1; § 5 Abs 1 Nr 1 SGB 5; § 1 S 1 Nr 1 SGB 6; § 159 SGB 6; § 161 Abs 2 SGB 6; § 3 EntgFG; § 2 EntgFG; § 25 Abs 1 S 1 SGB 3; § 341 SGB 3; § 7 Abs 1 SGB 4; § 7a SGB 4; § 14 Abs 2 SGB 4; § 24 Abs 2 SGB 4; § 25 SGB 4; § 28p SGB 4; § 28g SGB 4
Abhängige Beschäftigung; Eingliederung; Sozialversicherungspflicht - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Osnabrück, 01.03.2017 - S 47 R 552/15
- LSG Niedersachsen-Bremen, 01.11.2017 - L 2 R 227/17
- BSG, 10.04.2018 - B 12 R 71/17 B
Wird zitiert von ... (12) Zitiert selbst (16)
- BSG, 18.11.2015 - B 12 KR 16/13 R
Sozialversicherungspflicht - Merchandising im Rahmen von Rackjobbing - abhängige …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 01.11.2017 - L 2 R 227/17
Rn. 33 Bei dieser Ausgangslage sei nur ergänzend angemerkt, dass nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung angesichts zunehmender Freiheiten bezüglich Arbeitsort und Arbeitszeitgestaltung, die im Zuge moderner Entwicklungen der Arbeitswelt auch Arbeitnehmern eingeräumt werden (vgl. Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Grünbuch Arbeiten 4.0, 2015, S 64 ff; hierzu zB Bissels/Meyer-Michaelis, DB 2015, 2331 ff) auch zu prüfen sein wird, ob Freiheiten in der Gestaltung und der Bestimmung des Umfangs beim Einsatz der eigenen Arbeitskraft zukünftig nur dann als Indiz für Selbstständigkeit angesehen werden können, wenn gerade hieraus verbesserte Verdienstchancen erwachsen (BSG, Urteil vom 18. November 2015 - B 12 KR 16/13 R -, BSGE 120, 99).Rn. 35 Eigenverantwortlichkeit und inhaltliche Freiheiten bei der Aufgabenerfüllung sind vielmehr erst dann ein aussagekräftiges Indiz für Selbstständigkeit, wenn sie nicht mehr innerhalb des Rahmens dienender Teilhabe am Arbeitsprozess zu verorten sind und insbesondere eigennützig durch den Auftragnehmer zur Steigerung seiner Verdienstchancen eingesetzt werden können (vgl. BSG, Urteil vom 18. November 2015 - B 12 KR 16/13 R -, SozR 4-2400 § 7 Nr. 25).
Rn. 41 Soweit die Rechtsprechung des BSG im Rahmen der Abgrenzung abhängiger Beschäftigungsverhältnisse von der Heranziehung selbständiger (Sub-)Unternehmer auf ein werbendes Auftreten am Markt für die angebotenen Leistungen (BSG, Urteil vom 18. November 2015 - B 12 KR 16/13 R -, BSGE 120, 99) abstellt, darf dieser Ansatz nicht aus seinem Gesamtzusammenhang gelöst werden.
Zugleich schwächt es die indizielle Wirkung ab, wenn wegen eines erheblichen Ungleichgewichts der Verhandlungspositionen nicht ohne Weiteres davon ausgegangen werden kann, dass alle Vertragsparteien in gleicher Weise die Möglichkeit hatten, ihre Wünsche bezüglich der Ausgestaltung des sozialversicherungsrechtlichen Status durchzusetzen (vgl. im Einzelnen BSG, Urteil vom 18. November 2015 - B 12 KR 16/13 R -, BSGE 120, 99 mwN).
Allein die Belastung eines Erwerbstätigen, der im Übrigen nach der tatsächlichen Gestaltung des gegenseitigen Verhältnisses als abhängig Beschäftigter anzusehen ist, mit zusätzlichen Risiken rechtfertigt nicht die Annahme von Selbstständigkeit im Rechtssinne (…stRspr, vgl. schon BSG SozR 2200 § 1227 Nr. 17 S 37;… BSG SozR 2400 § 2 Nr. 19;… BSG SozR 3-2400 § 7 Nr. 13 S 36 mwN; BSG Urteil vom 25.1.2001 - B 12 KR 17/00 R - SozVers 2001, 329, 332; vgl. zum Vorstehenden: BSG, Urteil vom 18. November 2015 - B 12 KR 16/13 R -, SozR 4-2400 § 7 Nr. 25).
Gewicht erhalten könnte eine Tätigkeit für mehrere Auftraggeber daher erst in der Zusammenschau mit weiteren typischen Merkmalen einer selbstständigen Tätigkeit, wie zB einem werbenden Auftreten am Markt für die angebotenen Leistungen (BSG, Urteil vom 18. November 2015 - B 12 KR 16/13 R -, SozR 4-2400 § 7 Nr. 25).
- BSG, 28.09.2011 - B 12 R 17/09 R
Sozialversicherungspflicht - hauswirtschaftliche Familienbetreuerin - Tätigkeit …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 01.11.2017 - L 2 R 227/17
Diese Weisungsgebundenheit kann eingeschränkt und zur "funktionsgerecht dienenden Teilhabe am Arbeitsprozess" verfeinert sein (BSG, Urteil v. 28. September 2011 - B 12 R 17/09 R -).Rn. 27 Bei Einzelaufträgen muss dementsprechend für die Beurteilung, ob der Betroffene in eine von anderer Seite vorgegebene Arbeitsorganisation eingegliedert war, auf die Verhältnisse abgestellt werden, die nach Annahme des jeweiligen "Einsatzauftrags" im Hinblick (allein) hierauf bestanden (BSG, Urteil vom 28. September 2011 - B 12 R 17/09 R -, juris).
Ob jemand abhängig beschäftigt oder selbständig tätig ist, hängt davon ab, welche Merkmale überwiegen (BSG, U.v. 28. September 2011 - B 12 R 17/09 R -).
Maßgebendes Kriterium für ein solches Risiko ist nach den vom BSG entwickelten Grundsätzen (…vgl. etwa BSG SozR 3-2400 § 7 Nr. 13 S 36 mwN; BSG Urteil vom 25.1.2001 - B 12 KR 17/00 R - SozVers 2001, 329, 332; BSG Urteil vom 28.5.2008 - B 12 KR 13/07 R - Juris RdNr. 27; BSG Urteil vom 28.9.2011 - B 12 R 17/09 R - USK 2011-125, Juris RdNr. 25 f), ob eigenes Kapital oder die eigene Arbeitskraft auch mit der Gefahr des Verlustes eingesetzt wird, der Erfolg des Einsatzes der sächlichen oder persönlichen Mittel also ungewiss ist.
Allerdings ist ein unternehmerisches Risiko nur dann Hinweis auf eine selbstständige Tätigkeit, wenn diesem Risiko auch größere Freiheiten in der Gestaltung und der Bestimmung des Umfangs beim Einsatz der eigenen Arbeitskraft (…vgl schon BSG SozR 2200 § 1227 Nr. 17 S 37;… BSG SozR 3-2400 § 7 Nr. 13 S 36 mwN; BSG Urteil vom 28.5.2008 - B 12 KR 13/07 R - Juris RdNr 27; BSG Urteil vom 28.9.2011 - B 12 R 17/09 R - USK 2011-125, Juris RdNr 25 f) oder größere Verdienstchancen gegenüberstehen (…vgl. zB BSG SozR 2400 § 2 Nr. 19 S 30; BSG Urteil vom 25.1.2001 - B 12 KR 17/00 R - SozVers 2001, 329, 332, BSG Urteil vom 31.3.2015 - B 12 KR 17/13 R).
Rn. 37 Aus dem (allgemeinen) Risiko, außerhalb der Erledigung einzelner Aufträge zeitweise die eigene Arbeitskraft ggfs nicht verwerten zu können, folgt hingegen kein Unternehmerrisiko bezüglich der einzelnen tatsächlich erbrachten Einsätze (vgl hierzu BSG, U.v. 28. September 2011 - B 12 R 17/09 R - juris;… SozR 3-2400 § 7 Nr. 13 S 36 f).
- BSG, 04.06.1998 - B 12 KR 5/97 R
Ausbeiner - Versicherungspflicht - Beschäftigung - selbständige Tätigkeit - …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 01.11.2017 - L 2 R 227/17
Maßgebendes Kriterium für ein solches Risiko ist nach den vom BSG entwickelten Grundsätzen (vgl. etwa BSG SozR 3-2400 § 7 Nr. 13 S 36 mwN; BSG Urteil vom 25.1.2001 - B 12 KR 17/00 R - SozVers 2001, 329, 332; BSG Urteil vom 28.5.2008 - B 12 KR 13/07 R - Juris RdNr. 27; BSG Urteil vom 28.9.2011 - B 12 R 17/09 R - USK 2011-125, Juris RdNr. 25 f), ob eigenes Kapital oder die eigene Arbeitskraft auch mit der Gefahr des Verlustes eingesetzt wird, der Erfolg des Einsatzes der sächlichen oder persönlichen Mittel also ungewiss ist.Allerdings ist ein unternehmerisches Risiko nur dann Hinweis auf eine selbstständige Tätigkeit, wenn diesem Risiko auch größere Freiheiten in der Gestaltung und der Bestimmung des Umfangs beim Einsatz der eigenen Arbeitskraft (…vgl schon BSG SozR 2200 § 1227 Nr. 17 S 37; BSG SozR 3-2400 § 7 Nr. 13 S 36 mwN; BSG Urteil vom 28.5.2008 - B 12 KR 13/07 R - Juris RdNr 27; BSG Urteil vom 28.9.2011 - B 12 R 17/09 R - USK 2011-125, Juris RdNr 25 f) oder größere Verdienstchancen gegenüberstehen (…vgl. zB BSG SozR 2400 § 2 Nr. 19 S 30; BSG Urteil vom 25.1.2001 - B 12 KR 17/00 R - SozVers 2001, 329, 332, BSG Urteil vom 31.3.2015 - B 12 KR 17/13 R).
Rn. 37 Aus dem (allgemeinen) Risiko, außerhalb der Erledigung einzelner Aufträge zeitweise die eigene Arbeitskraft ggfs nicht verwerten zu können, folgt hingegen kein Unternehmerrisiko bezüglich der einzelnen tatsächlich erbrachten Einsätze (vgl hierzu BSG, U.v. 28. September 2011 - B 12 R 17/09 R - juris; SozR 3-2400 § 7 Nr. 13 S 36 f).
Allein die Belastung eines Erwerbstätigen, der im Übrigen nach der tatsächlichen Gestaltung des gegenseitigen Verhältnisses als abhängig Beschäftigter anzusehen ist, mit zusätzlichen Risiken rechtfertigt nicht die Annahme von Selbstständigkeit im Rechtssinne (…stRspr, vgl. schon BSG SozR 2200 § 1227 Nr. 17 S 37;… BSG SozR 2400 § 2 Nr. 19; BSG SozR 3-2400 § 7 Nr. 13 S 36 mwN; BSG Urteil vom 25.1.2001 - B 12 KR 17/00 R - SozVers 2001, 329, 332; vgl. zum Vorstehenden: BSG…, Urteil vom 18. November 2015 - B 12 KR 16/13 R -, SozR 4-2400 § 7 Nr. 25).
- BSG, 25.01.2001 - B 12 KR 17/00 R
Versicherungspflicht eines Rechtsanwaltes im Amt zur Regelung offener …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 01.11.2017 - L 2 R 227/17
Maßgebendes Kriterium für ein solches Risiko ist nach den vom BSG entwickelten Grundsätzen (…vgl. etwa BSG SozR 3-2400 § 7 Nr. 13 S 36 mwN; BSG Urteil vom 25.1.2001 - B 12 KR 17/00 R - SozVers 2001, 329, 332; BSG Urteil vom 28.5.2008 - B 12 KR 13/07 R - Juris RdNr. 27; BSG Urteil vom 28.9.2011 - B 12 R 17/09 R - USK 2011-125, Juris RdNr. 25 f), ob eigenes Kapital oder die eigene Arbeitskraft auch mit der Gefahr des Verlustes eingesetzt wird, der Erfolg des Einsatzes der sächlichen oder persönlichen Mittel also ungewiss ist.Allerdings ist ein unternehmerisches Risiko nur dann Hinweis auf eine selbstständige Tätigkeit, wenn diesem Risiko auch größere Freiheiten in der Gestaltung und der Bestimmung des Umfangs beim Einsatz der eigenen Arbeitskraft (…vgl schon BSG SozR 2200 § 1227 Nr. 17 S 37;… BSG SozR 3-2400 § 7 Nr. 13 S 36 mwN; BSG Urteil vom 28.5.2008 - B 12 KR 13/07 R - Juris RdNr 27; BSG Urteil vom 28.9.2011 - B 12 R 17/09 R - USK 2011-125, Juris RdNr 25 f) oder größere Verdienstchancen gegenüberstehen (…vgl. zB BSG SozR 2400 § 2 Nr. 19 S 30; BSG Urteil vom 25.1.2001 - B 12 KR 17/00 R - SozVers 2001, 329, 332, BSG Urteil vom 31.3.2015 - B 12 KR 17/13 R).
Allein die Belastung eines Erwerbstätigen, der im Übrigen nach der tatsächlichen Gestaltung des gegenseitigen Verhältnisses als abhängig Beschäftigter anzusehen ist, mit zusätzlichen Risiken rechtfertigt nicht die Annahme von Selbstständigkeit im Rechtssinne (…stRspr, vgl. schon BSG SozR 2200 § 1227 Nr. 17 S 37;… BSG SozR 2400 § 2 Nr. 19;… BSG SozR 3-2400 § 7 Nr. 13 S 36 mwN; BSG Urteil vom 25.1.2001 - B 12 KR 17/00 R - SozVers 2001, 329, 332; vgl. zum Vorstehenden: BSG…, Urteil vom 18. November 2015 - B 12 KR 16/13 R -, SozR 4-2400 § 7 Nr. 25).
- BSG, 09.12.1981 - 12 RK 4/81
Betriebsarzt - Weisungsfreie Aufgabe - Abhaltung bestimmter Sprechstunden im …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 01.11.2017 - L 2 R 227/17
Allerdings ist ein unternehmerisches Risiko nur dann Hinweis auf eine selbstständige Tätigkeit, wenn diesem Risiko auch größere Freiheiten in der Gestaltung und der Bestimmung des Umfangs beim Einsatz der eigenen Arbeitskraft (…vgl schon BSG SozR 2200 § 1227 Nr. 17 S 37;… BSG SozR 3-2400 § 7 Nr. 13 S 36 mwN; BSG Urteil vom 28.5.2008 - B 12 KR 13/07 R - Juris RdNr 27; BSG Urteil vom 28.9.2011 - B 12 R 17/09 R - USK 2011-125, Juris RdNr 25 f) oder größere Verdienstchancen gegenüberstehen (vgl. zB BSG SozR 2400 § 2 Nr. 19 S 30; BSG Urteil vom 25.1.2001 - B 12 KR 17/00 R - SozVers 2001, 329, 332, BSG Urteil vom 31.3.2015 - B 12 KR 17/13 R).Allein die Belastung eines Erwerbstätigen, der im Übrigen nach der tatsächlichen Gestaltung des gegenseitigen Verhältnisses als abhängig Beschäftigter anzusehen ist, mit zusätzlichen Risiken rechtfertigt nicht die Annahme von Selbstständigkeit im Rechtssinne (…stRspr, vgl. schon BSG SozR 2200 § 1227 Nr. 17 S 37; BSG SozR 2400 § 2 Nr. 19;… BSG SozR 3-2400 § 7 Nr. 13 S 36 mwN; BSG Urteil vom 25.1.2001 - B 12 KR 17/00 R - SozVers 2001, 329, 332; vgl. zum Vorstehenden: BSG…, Urteil vom 18. November 2015 - B 12 KR 16/13 R -, SozR 4-2400 § 7 Nr. 25).
- BSG, 28.05.2008 - B 12 KR 13/07 R
Keine Sozialversicherungspflicht eines Flugzeugführers im Flugbetrieb eines …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 01.11.2017 - L 2 R 227/17
Maßgebendes Kriterium für ein solches Risiko ist nach den vom BSG entwickelten Grundsätzen (…vgl. etwa BSG SozR 3-2400 § 7 Nr. 13 S 36 mwN; BSG Urteil vom 25.1.2001 - B 12 KR 17/00 R - SozVers 2001, 329, 332; BSG Urteil vom 28.5.2008 - B 12 KR 13/07 R - Juris RdNr. 27; BSG Urteil vom 28.9.2011 - B 12 R 17/09 R - USK 2011-125, Juris RdNr. 25 f), ob eigenes Kapital oder die eigene Arbeitskraft auch mit der Gefahr des Verlustes eingesetzt wird, der Erfolg des Einsatzes der sächlichen oder persönlichen Mittel also ungewiss ist.Allerdings ist ein unternehmerisches Risiko nur dann Hinweis auf eine selbstständige Tätigkeit, wenn diesem Risiko auch größere Freiheiten in der Gestaltung und der Bestimmung des Umfangs beim Einsatz der eigenen Arbeitskraft (…vgl schon BSG SozR 2200 § 1227 Nr. 17 S 37;… BSG SozR 3-2400 § 7 Nr. 13 S 36 mwN; BSG Urteil vom 28.5.2008 - B 12 KR 13/07 R - Juris RdNr 27; BSG Urteil vom 28.9.2011 - B 12 R 17/09 R - USK 2011-125, Juris RdNr 25 f) oder größere Verdienstchancen gegenüberstehen (…vgl. zB BSG SozR 2400 § 2 Nr. 19 S 30; BSG Urteil vom 25.1.2001 - B 12 KR 17/00 R - SozVers 2001, 329, 332, BSG Urteil vom 31.3.2015 - B 12 KR 17/13 R).
- BSG, 31.03.2017 - B 12 R 7/15 R
Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Tätigkeit als Erziehungsbeistand nach …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 01.11.2017 - L 2 R 227/17
Allerdings handelt es sich auch bei der Honorarhöhe nur um einen bei der Gesamtwürdigung zu berücksichtigenden Anhaltspunkt, weshalb weder an die Vergleichbarkeit der betrachteten Tätigkeiten noch an den Vergleich der hieraus jeweils erzielten Entgelte bzw. Honorare überspannte Anforderungen gestellt werden dürfen (BSG, Urteil vom 31. März 2017 - B 12 R 7/15 R -, juris). - BSG, 29.07.2015 - B 12 KR 23/13 R
Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Vertriebsleiter in einer …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 01.11.2017 - L 2 R 227/17
Es ist der anderenfalls bestehenden Gefahr entgegenzuwirken, dass es letztlich im freien Belieben der Beteiligten steht, durch zweckgerichtete Angaben zur tatsächlichen Stellung des Betroffenen im Unternehmen Sozialversicherungspflicht im Nachhinein zu begründen oder auszuschließen (BSG, Urteil vom 29. Juli 2015 - B 12 KR 23/13 R -, BSGE 119, 216, SozR 4-2400 § 7 Nr. 24). - BSG, 25.04.2012 - B 12 KR 24/10 R
Sozialversicherungspflicht - Familienhelfer - abhängige Beschäftigung - …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 01.11.2017 - L 2 R 227/17
Damit korrespondiert, dass von einer abhängigen Beschäftigung im Regelfall umso mehr auszugehen ist, soweit die gewährte Arbeitsstunden-Vergütung betragsmäßig im Bereich dessen lag, was eine entsprechende abhängig beschäftigte Fachkraft tariflich oder einzelvertraglich als Vergütung erhalten hätte (BSG, Urteil vom 25. April 2012 - B 12 KR 24/10 R -, SozR 4-2400 § 7 Nr. 15). - BSG, 09.11.2011 - B 12 R 18/09 R
Gesamtsozialversicherungsbeitrag - Berechnung - hypothetisches …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 01.11.2017 - L 2 R 227/17
Damit sind schon objektiv zentrale arbeitgeberbezogene Pflichten des Sozialversicherungsrechts verletzt worden (vgl. zu diesem Maßstab BSG, Urteil vom 09. November 2011 - B 12 R 18/09 R -, BSGE 109, 254). - BSG, 12.02.2004 - B 13 RJ 34/03 R
Berufsunfähigkeit - Geschäftsführer eines Karussells im Schaustellergewerbe - …
- BSG, 08.10.1992 - 13 RJ 49/91
Unfallversicherung - Berufsunfähigkeit - Schweißer - Eigenständigs Berufsbild - …
- BSG, 31.03.2015 - B 12 KR 17/13 R
Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - abhängige Beschäftigung - selbständige …
- BSG, 06.03.2003 - B 11 AL 25/02 R
Arbeitslosenversicherung - Beitragspflicht - abhängiges Beschäftigungsverhältnis …
- BSG, 22.06.2005 - B 12 KR 28/03 R
Sozialversicherungspflicht - Transportfahrer für einen Auftraggeber - Abgrenzung …
- BSG, 30.06.1999 - B 2 U 35/98 R
Unfallversicherung - Beitragspflicht - GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer - …
- LSG Sachsen, 12.02.2018 - L 9 KR 496/17
Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines Rechtsbehelfs gegen einen …
Auch der Tagelöhner oder Gelegenheitsarbeiter ist regelmäßig abhängig beschäftigt (Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 01. November 2017 - L 2 R 227/17 -, Rn. 26, juris).Dabei kommt auch einer großen Gestaltungsfreiheit bzgl. der Arbeitszeit nur dann erhebliches Gewicht zu, wenn sich deren Grenzen nicht einseitig an den durch die Bedürfnisse des Auftraggebers bzw. Arbeitgebers vorgegebenen Rahmen orientieren (BSG…, Urteil vom 18. November 2015 - B 12 KR 16/13 R -, BSGE 120, 99-113, SozR 4-2400 § 7 Nr. 25, Rn. 29, juris) und insbesondere eigennützig durch den Auftragnehmer zur Steigerung seiner Verdienstchancen eingesetzt werden können (vgl. Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 01. November 2017 - L 2 R 227/17 -, Rn. 35, juris).
Darüber hinaus erwarten auch im Rahmen abhängiger Beschäftigungsverhältnisse nicht wenige Arbeitgeber von ihren Beschäftigten, dass sie für den Einsatz bei dienstlichen Fahrten ein eigenes Kfz bereithalten (so Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 01. November 2017 - L 2 R 227/17 -, Rn. 38, juris).
Dementsprechend verbleibt es auch unter diesem Gesichtspunkt auf die bereits dargelegte mangelnde Relevanz einer solchen Einschätzung (Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 01. November 2017 - L 2 R 227/17 -, Rn. 50, juris, ebenso: Sächsisches Landessozialgericht…, Urteil vom 22. April 2016 - L 1 KR 228/11 -, Rn. 41, juris).
Vielmehr muss es sich um eine solche Werbung handeln, welche den Rahmen verlässt, der auch von einem auf der engagierten Suche nach einer neuen abhängigen Beschäftigung sich befindenden Arbeitnehmer erwartet werden kann, und insbesondere nach seiner Struktur und/oder angesichts des Umfanges der aufgewandten finanziellen Mittel Rückschlüsse auf ein unternehmerisches Handeln zulässt (so Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 01. November 2017 - L 2 R 227/17 -, Rn. 41, juris).
Dementsprechend ist die Abgrenzung schwerpunktmäßig nach inhaltlichen Kriterien vorzunehmen (Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 01. November 2017 - L 2 R 227/17 -, Rn. 43, juris).
- LG Kiel, 29.08.2018 - 3 KLs 7/16
Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt und Steuerhinterziehung: …
Voraussetzung einer abhängigen Beschäftigung ist nicht, dass diese auf Dauer angelegt ist; vielmehr sind auch Tagelöhner und Gelegenheitsarbeiter regelmäßig abhängig beschäftigt (vgl. Sächsisches LSG…, Beschluss vom 12.02.2018 - L 9 KR 496/17 B ER, zitiert nach juris, dort Rn. 132, mit Verweis auf LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 01.11.2017 - L 2 R 227/17, zitiert nach juris, dort Rn. 26). - LSG Baden-Württemberg, 19.07.2022 - L 9 R 2663/20
Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - geringfügig entlohnter LKW-Fahrer ohne …
Ein eigenes werbendes Auftreten am Markt, das Rückschlüsse auf ein unternehmerisches Handeln zuließe (LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 01.11.2017 - L 2 R 227/17 -, Juris), fehlte; der Beigeladene Ziff. 1 war auch ausschließlich für den Kläger tätig.
- LSG Berlin-Brandenburg, 02.07.2025 - L 16 BA 21/24
Betriebsprüfung - Betriebsprüfungsbescheid - Beitragsnachforderung - zur …
Schließlich überzeuge auch das Indiz für eine Selbstständigkeit nicht, dass die beurteilten Personen werbend am Markt aufgetreten seien (Bezugnahme auf LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 1. November 2017 - L 2 R 227/17 -, juris Rn. 41).Dies trifft zwar teilweise auch auf Arbeitnehmer zu, worauf die Beklagte zutreffend hinweist (LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 1. November 2017 - L 2 R 227/17 -, juris Rn. 41).
- LSG Baden-Württemberg, 15.06.2021 - L 9 BA 2744/18 Ein eigenes werbendes Auftreten am Markt, das Rückschlüsse auf ein unternehmerisches Handeln zuließe (LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 01.11.2017 - L 2 R 227/17 -, Juris), fehlte; der Beigeladene zu 2) war auch ausschließlich für die Klägerin tätig.
Dementsprechend begründet die Anmeldung eines Gewerbes für sich alleine keine Selbstständigkeit, zumal eine inhaltliche Überprüfung durch die zuständige Behörde nicht stattfindet (s. hierzu nur LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 01.11.2017 - L 2 R 227/17 - Sächsisches LSG, Beschluss vom 12.02.2018 - L 9 KR 496/17 B ER - LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 24.02.2015 - L 11 R 5195/13 -, jeweils Juris).
- LSG Baden-Württemberg, 23.02.2021 - L 9 BA 1700/19 Ein eigenes werbendes Auftreten am Markt, das Rückschlüsse auf ein unternehmerisches Handeln zulassen könnte (LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 01.11.2017 - L 2 R 227/17 -, a. A. LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 18.05.2018 - L 4 R 3961/15 -, jeweils juris), fehlte ebenso wie das Tätigwerden für andere Auftraggeber; die Beigeladenen waren - aufgrund des Umstandes der Rund-um-die-Uhr-Betreuung zwangsläufig - allein für S.-B. tätig.
Dementsprechend begründet die Anmeldung eines Gewerbes für sich alleine keine Selbstständigkeit, zumal eine inhaltliche Überprüfung durch die zuständige Behörde nicht stattfindet (vgl. hierzu nur LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 01.11.2017 - L 2 R 227/17 - Sächsisches LSG, Beschluss vom 12.02.2018 - L 9 KR 496/17 B ER - LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 24.02.2015 - L 11 R 5195/13 -, jeweils juris).
- LSG Baden-Württemberg, 19.07.2022 - L 9 BA 4231/18
Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Medientechniker - anlassbezogene …
Für eine selbstständige Tätigkeit des Beigeladenen spricht insoweit, dass er zwar nicht offensiv, aber doch werbend am Markt auftritt (vgl. zu diesem Kriterium auch LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 01.11.2017 - L 2 R 227/17 -, juris Rn. 40 ff.): Er ist mit seiner unternehmerischen Tätigkeit auffindbar in Plattformen wie Xing und LinkedIn. - LSG Sachsen, 24.09.2019 - L 9 KR 193/14
Sozialversicherungspflicht einer Tätigkeit als Hausmeister/Betriebshandwerker
Ein Werben für seine Tätigkeit, welches den Rahmen verlässt, der auch von einem auf der engagierten Suche nach einer neuen abhängigen Beschäftigung sich befindenden Arbeitnehmer erwartet werden kann, und insbesondere nach seiner Struktur und/oder angesichts des Umfanges der aufgewandten finanziellen Mittel Rückschlüsse auf ein unternehmerisches Handeln zulässt (LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 01. November 2017 - L 2 R 227/17 - juris Rn. 41), waren beim Beigeladenen zu 1. nicht ersichtlich. - LSG Schleswig-Holstein, 24.05.2022 - L 10 BA 2/18
Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Pferdepfleger - Auftragsverhältnis - …
Insbesondere begründet die Anschaffung und Vorhaltung von kleineren und nicht übermäßig teuren Arbeitsmitteln wie Gummistiefeln und Schutzkleidung kein unternehmerisches Risiko auf Seiten des Beigeladenen zu 1., das im Falle seines Vorliegens ein gewichtiges Indiz für eine selbständige Tätigkeit darstellt (Urteil des Senats vom 27. Juli 2021, L 10 KR 205/17 , zitiert nach juris, s. dort Rn 73; vgl zum fehlenden Unternehmerrisiko bei Anschaffung und Nutzung von Kleinwerkzeug durch Auftragnehmer auch: Sächsisches LSG, Urteil vom 24. September 2019, L 9 KR 193/14; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 13. März 2018, L 11 R 609/17; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 1. November 2017, L 2 R 227/17; Hessisches LSG, Beschluss vom 8. November 2016, L 1 KR 386/16 B ER, alle zitiert nach juris). - LSG Schleswig-Holstein, 27.07.2021 - L 10 KR 205/17
Sozialversicherungspflicht - Tätigkeit der Ferkelselektion und Kontrolltätigkeit …
Die auch von Arbeitnehmern praktizierte Nutzung eigenen (Klein-) Werkzeugs stellt keinen (für die Bejahung eines Unternehmerrisikos erforderlichen) Einsatz von Wagniskapital in nennenswertem Umfang dar (Sächsisches LSG, Urteil vom 24. September 2019, L 9 KR 193/14; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 13. März 2018, L 11 R 609/17; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 1. November 2017, L 2 R 227/17; Hessisches LSG, Beschluss vom 8. November 2016, L 1 KR 386/16 B ER, alle zitiert nach juris). - LSG Sachsen, 13.08.2021 - L 1 KR 327/16
- LSG Baden-Württemberg, 15.05.2018 - L 13 R 380/17
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