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Rechtsprechung
   VG München, 16.02.2021 - M 2 S 20.3930   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,7982
VG München, 16.02.2021 - M 2 S 20.3930 (https://dejure.org/2021,7982)
VG München, Entscheidung vom 16.02.2021 - M 2 S 20.3930 (https://dejure.org/2021,7982)
VG München, Entscheidung vom 16. Februar 2021 - M 2 S 20.3930 (https://dejure.org/2021,7982)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    GG Art. 3 Abs. 1, Art. 14 Abs. 1; VwGO § 80 Abs. 5, § 113 Abs. 1 S. 1; WHG § 6 Abs. 1, § 13 Abs. 2 Nr. 2 lit. d, § 20 Abs. 2 S. 3, § 27 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2, § 33, § 100 Abs. 1 S. 2
    Wasserrechtliche Anordnung zur Abgabe einer Restwassermenge beim Betrieb einer Wasserkraftanlage - einstweiliger Rechtsschutz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (16)

  • VGH Baden-Württemberg, 15.12.2015 - 3 S 2158/14

    Streitwertfestsetzung

    Auszug aus VG München, 16.02.2021 - M 2 S 20.3930
    Rn. 28 3. Nach der im Rahmen dieses Rechtsschutzverfahrens allein möglichen summarischen Prüfung ist zu erwarten, dass sich der Bescheid - beurteilt nach dem maßgeblichen Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung (vgl. VGH BW, U.v. 15.12.2015 - 3 S 2158/14 - juris Rn. 70) - als rechtmäßig erweist, soweit die Antragstellerin verpflichtet wird, dauerhaft einen Restwasserabfluss von nicht weniger als 1.290 l/s in das Mutterbett der … Ache sicherzustellen.

    Ferner kann eine Beeinträchtigung der Gewässergüte eintreten, weil Schadstoffkonzentrationen infolge industrieller oder landwirtschaftlicher Einträge nur in vermindertem Maße der Verdünnung durch natürliche Abflüsse unterliegen (vgl. instruktiv VGH BW, U.v. 15.12.2015 - 3 S 2158/14 - juris Rn. 63 f.).

    Rn. 35 Den rechtlichen Rahmen für eine solche Maßnahme steckt § 33 WHG ab, der nicht von § 35 WHG verdrängt wird (vgl. VGH BW, U.v. 15.12.2015 - 3 S 2158/14 - juris Rn. 77 ff.).

    Sie ist vielmehr mit Blick auf die in § 6 Abs. 1 WHG aufgeführten Grundsätze und im Hinblick auf die maßgebenden Bewirtschaftungsziele nach §§ 27 ff. WHG sowie gegebenenfalls unter Einbeziehung der in einem Bewirtschaftungsplan festgelegten Ziele und beschriebenen Maßnahmen für das jeweilige Fließgewässer nach den konkreten Gegebenheiten des Gewässers und an Ort und Stelle der Benutzung insbesondere nach der hydrologischen Situation und den ökologischen Erfordernissen, zu ermitteln und für den Einzelfall festzulegen (…vgl. BVerwG, B.v. 26.1.2017 - 7 B 3/16 - juris Rn. 11 f.; VGH BW, U.v. 15.12.2015 - 3 S 2158/14 - juris Rn. 82 ff.;… Faßbender in Landmann/Rohmer, UmwR I, WHG, Stand November 2012, § 33 Rn. 15;… Knopp in Sieder/Zeitler/Dahme/Knopp, WHG, Stand September 2014, § 33 Rn. 27).

    Denn mit der Verpflichtung zur Aufstellung von Bewirtschaftungsplänen und Maßnahmenprogrammen ist weder eine normative Ermächtigung zur abschließenden Definition des Umfangs des Verschlechterungsverbots noch des - hier maßgeblichen - Verbesserungsgebot des § 27 WHG verbunden (vgl. VGH BW, U.v. 15.12.2015 - 3 S 2158/14 - juris Rn. 91;… auch aus dem von der Antragstellerin herangezogenen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 9.2.2017 - 7 A 2/15 - juris Rn. 586 ergibt sich nichts anders, da es dort um die anders gelagerte Frage nach der Verbindlichkeit festgelegter wasserwirtschaftlichen Planung für Genehmigungsbehörden geht).

    Rn. 41 (1) Im Rahmen dieser notwendigen Ermittlungen erscheint es zwar mit Blick auf die verfassungsrechtlichen Vorgaben zum effektiven Rechtsschutz und zur hierfür notwendigen gerichtlichen Kontrolldichte (…vgl. allgemein BVerfG, B.v. 23.10.2018 - 1 BvR 2523/13 - juris Rn. 19 ff.; konkret zum Wasserrecht Jacob/Lau, NVwZ 2015, 241/245 ff.) zweifelhaft, den zuständigen Behörden einen gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbaren Beurteilungsspielraum zuzugestehen (so offenbar VGH BW, U.v. 15.12.2015 - 3 S 2158/14 - juris Rn. 83;… wohl auch Faßbender in Landmann/Rohmer, UmwR I, WHG, Stand November 2012, § 33 Rn. 16: "weitgehend frei").

    Dabei kommt es für die Beurteilung entgegen der Annahme der Antragstellerin (…vgl. Schriftsatz vom 27.8.2020, S. 4, …und vom 22.9.2020, S. 3) nicht allein auf die vorhandene Fischfauna an; das Gebot einer Mindestwasserführung hat eine prospektive Dimension und soll gerade eine Verbesserung der ökologischen Verhältnisse erreichen, wie schon der Verweis des § 33 WHG auf § 27 Abs. 1 Nr. 2 WHG zeigt; dies bedingt, dass auch eine erst potentielle (standortgerechte) Fischbesiedlung Bezugspunkt der Mindestwassermengenbestimmung sein kann (vgl. VGH BW, U.v. 15.12.2015 - 3 S 2158/14 - juris Rn. 111/113;… s. a. BVerwG, B.v. 26.1.2017 - 7 B 3/16 - juris Rn. 20).

    Wasserwirtschaftliche Anordnungen müssen daher ebenso wie etwa naturschutz- oder baurechtliche Beseitigungsanordnungen gegebenenfalls einem schlüssigen (hier: Restwasser-) Konzept folgen, sofern mehrere Sachverhalte gegeben sind, deren Gleichbehandlung geboten ist (vgl. VGH BW, U.v. 15.12.2015 - 3 S 2158/14 - juris Rn. 152 f.;… vgl. für das Naturschutzrecht BayVGH, B.v. 20.1.2014 - 14 CS 12.1950 - juris Rn. 14;… OVG RhPf, B.v. 5.6.2012 - 8 A 10593/12 - juris Rn. 16 ff.;… VG München, U.v. 22.11.2018 - M 19 K 17.3993 - juris Rn. 26 f.).

  • BVerwG, 26.01.2017 - 7 B 3.16

    Kriterien für die Festsetzung der erforderlichen Mindestwasserführung

    Auszug aus VG München, 16.02.2021 - M 2 S 20.3930
    Sie ist vielmehr mit Blick auf die in § 6 Abs. 1 WHG aufgeführten Grundsätze und im Hinblick auf die maßgebenden Bewirtschaftungsziele nach §§ 27 ff. WHG sowie gegebenenfalls unter Einbeziehung der in einem Bewirtschaftungsplan festgelegten Ziele und beschriebenen Maßnahmen für das jeweilige Fließgewässer nach den konkreten Gegebenheiten des Gewässers und an Ort und Stelle der Benutzung insbesondere nach der hydrologischen Situation und den ökologischen Erfordernissen, zu ermitteln und für den Einzelfall festzulegen (vgl. BVerwG, B.v. 26.1.2017 - 7 B 3/16 - juris Rn. 11 f.;… VGH BW, U.v. 15.12.2015 - 3 S 2158/14 - juris Rn. 82 ff.;… Faßbender in Landmann/Rohmer, UmwR I, WHG, Stand November 2012, § 33 Rn. 15;… Knopp in Sieder/Zeitler/Dahme/Knopp, WHG, Stand September 2014, § 33 Rn. 27).

    Zwar hängt die Mindestwasserführung maßgeblich nicht nur von den in Bezug genommenen gesetzlichen Bewirtschaftungsgrundsätzen, sondern auch von den - in den Plänen abgebildeten - Bewirtschaftungszielen für das betroffene Gewässer ab (vgl. BVerwG, B.v. 26.1.2017 - 7 B 3/16 - juris Rn. 11).

    Dabei kommt es für die Beurteilung entgegen der Annahme der Antragstellerin (…vgl. Schriftsatz vom 27.8.2020, S. 4, …und vom 22.9.2020, S. 3) nicht allein auf die vorhandene Fischfauna an; das Gebot einer Mindestwasserführung hat eine prospektive Dimension und soll gerade eine Verbesserung der ökologischen Verhältnisse erreichen, wie schon der Verweis des § 33 WHG auf § 27 Abs. 1 Nr. 2 WHG zeigt; dies bedingt, dass auch eine erst potentielle (standortgerechte) Fischbesiedlung Bezugspunkt der Mindestwassermengenbestimmung sein kann (…vgl. VGH BW, U.v. 15.12.2015 - 3 S 2158/14 - juris Rn. 111/113; s. a. BVerwG, B.v. 26.1.2017 - 7 B 3/16 - juris Rn. 20).

  • BVerwG, 09.02.2017 - 7 A 2.15

    Elbvertiefung: Habitatschutzrechtliche Verträglichkeitsprüfung und …

    Auszug aus VG München, 16.02.2021 - M 2 S 20.3930
    Denn mit der Verpflichtung zur Aufstellung von Bewirtschaftungsplänen und Maßnahmenprogrammen ist weder eine normative Ermächtigung zur abschließenden Definition des Umfangs des Verschlechterungsverbots noch des - hier maßgeblichen - Verbesserungsgebot des § 27 WHG verbunden (…vgl. VGH BW, U.v. 15.12.2015 - 3 S 2158/14 - juris Rn. 91; auch aus dem von der Antragstellerin herangezogenen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 9.2.2017 - 7 A 2/15 - juris Rn. 586 ergibt sich nichts anders, da es dort um die anders gelagerte Frage nach der Verbindlichkeit festgelegter wasserwirtschaftlichen Planung für Genehmigungsbehörden geht).

    Lokal begrenzte Veränderungen sind daher nicht relevant, solange sie sich nicht auf den gesamten Wasserkörper oder andere Wasserkörper auswirken" (BVerwG, U.v. 9.2.2017 - 7 A 2/15 - juris Rn. 506).

  • VGH Bayern, 23.07.2020 - 14 B 18.1472

    Austausch der Befugnisnorm bei Ermessensentscheidungen

    Auszug aus VG München, 16.02.2021 - M 2 S 20.3930
    Denn gegebenenfalls wäre das Gericht - im Hinblick auf § 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO, der verlangt, dass der Verwaltungsakt (objektiv) rechtswidrig "ist" - verpflichtet, zu prüfen, ob (und in welchem Umfang) der Bescheid mit Blick auf eine andere Rechtsgrundlage aufrechterhalten werden kann, sofern der Bescheid durch die Berücksichtigung der anderen Rechtsnorm nicht in seinem Wesen verändert wird (…vgl. BVerwG, B.v. 29.7.2019 - 2 B 19.18 - juris Rn. 24; BayVGH, U.v. 23.7.2020 - 14 B 18.1472 - juris Rn. 29).

    Rn. 59 Für die Beurteilung einer Wesensänderung sind bei Ermessensentscheidungen - wie hier - im jeweiligen Einzelfall die Zielsetzungen und die Voraussetzungen der im Bescheid gewählten und der tatsächlich einschlägigen Norm in den Blick zu nehmen (vgl. BayVGH, U.v. 23.7.2020 - 14 B 18.1472 - juris Rn. 31 f.).

  • EuGH, 01.07.2015 - C-461/13

    Die in der Wasserrahmenrichtlinie vorgesehenen Verpflichtungen zur Verbesserung …

    Auszug aus VG München, 16.02.2021 - M 2 S 20.3930
    Dort wird auch zu erörtern sein, ob und inwieweit im vorliegenden Fall Qualitätskomponenten im Sinne des Anhangs V der RL 2000/60/EG vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik (Wasserrahmenrichtlinie) zur Bestimmung des Bewirtschaftungsziels "Verbesserungsgebot" (§ 27 Abs. 1 Nr. 2 WHG) eine Rolle spielen und inwieweit sie durch die streitgegenständliche Anordnung verändert werden (vgl. insoweit zum Bewirtschaftungsziel "Verschlechterungsverbot" EuGH, U.v. 1.7.2015 - C-461/13 - juris Rn. 70); Ausführungen des Antragsgegners hierzu fehlen bislang.
  • BVerfG, 23.10.2018 - 1 BvR 2523/13

    Zur Begrenzung gerichtlicher Kontrolle durch den Erkenntnisstand der …

    Auszug aus VG München, 16.02.2021 - M 2 S 20.3930
    Rn. 41 (1) Im Rahmen dieser notwendigen Ermittlungen erscheint es zwar mit Blick auf die verfassungsrechtlichen Vorgaben zum effektiven Rechtsschutz und zur hierfür notwendigen gerichtlichen Kontrolldichte (vgl. allgemein BVerfG, B.v. 23.10.2018 - 1 BvR 2523/13 - juris Rn. 19 ff.; konkret zum Wasserrecht Jacob/Lau, NVwZ 2015, 241/245 ff.) zweifelhaft, den zuständigen Behörden einen gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbaren Beurteilungsspielraum zuzugestehen (…so offenbar VGH BW, U.v. 15.12.2015 - 3 S 2158/14 - juris Rn. 83;… wohl auch Faßbender in Landmann/Rohmer, UmwR I, WHG, Stand November 2012, § 33 Rn. 16: "weitgehend frei").
  • BVerwG, 05.11.2018 - 3 VR 1.18

    Aufschiebende Wirkung; Cannabis; Entziehung der Fahrerlaubnis; Erfolgsaussichten; …

    Auszug aus VG München, 16.02.2021 - M 2 S 20.3930
    Folglich kann auch eine offensichtliche Rechtmäßigkeit der Grundverfügung allein die Anordnung der sofortigen Vollziehung nicht tragen (BVerwG, B.v. 5.11.2018 - 3 VR 1/18 - juris Rn. 24).
  • VGH Bayern, 30.01.2019 - 9 CS 18.2533

    Zu den Voraussetzungen der sofortigen Vollziehung einer Beseitigungsanordnung

    Auszug aus VG München, 16.02.2021 - M 2 S 20.3930
    Die Vollziehung des Verwaltungsakts muss vielmehr wegen öffentlicher oder überwiegender privater Interessen besonders dringlich sein und keinen Aufschub bis zum rechtskräftigen Abschluss des Hauptsacheverfahrens dulden (vgl. VGH München, B.v. 30.1.2019 - 9 CS 18.2533 - juris Rn. 23).
  • VGH Bayern, 21.01.2013 - 8 ZB 11.2030

    Duldung einer Trinkwasserleitung in einem als nicht ausgebauter öffentlicher …

    Auszug aus VG München, 16.02.2021 - M 2 S 20.3930
    Sie haben sogar in der Regel größeres Gewicht als Expertisen von privaten Fachinstituten, weil sie auf jahrelanger Bearbeitung eines bestimmten Gebiets und nicht nur auf der Auswertung von Aktenvorgängen im Einzelfall beruhen (…vgl. BayVGH, B.v. 30.4.2014 - 8 ZB 12.1118 - juris Rn. 11; B.v. 21.1.2013 - 8 ZB 11.2030 - juris Rn. 18;… B.v. 2.5.2011 - 8 ZB 10.2312 - juris Rn. 11).
  • VGH Bayern, 07.10.2004 - 22 B 03.3228

    Wasserrechtliche Bewilligung, Anfechtung einer Benutzungsauflage, …

    Auszug aus VG München, 16.02.2021 - M 2 S 20.3930
    Zum einen stellen im Wasserrecht Rentabilitätsbeeinträchtigungen auch vor dem Hintergrund des Schutzes des eingerichteten und ausgeübten Gewebebetriebs (Art. 14 Abs. 1 GG) ohnehin keine zwingende Zumutbarkeitsschranke für wasserwirtschaftlich erforderliche Nebenbestimmungen dar (BayVGH, U.v. 7.10.2004 - 22 B 03.3228 - juris Rn. 38), zum anderen ist schon nicht valide vorgetragen, in welchem Umfang gegebenenfalls finanzielle Beeinträchtigungen zu gewärtigen wären.
  • VGH Bayern, 02.05.2011 - 8 ZB 10.2312

    Bedeutung von Auskünften und Gutachten der Wasserwirtschaftsämter in …

  • VG Augsburg, 28.07.2015 - Au 3 K 14.1201

    Bestandskräftige Nebenbestimmung zur Restwassermenge einer Fischaufstiegsanlage …

  • VGH Bayern, 30.04.2014 - 8 ZB 12.1118

    Bewilligung einer Grundwasserentnahme zum Zwecke der Trinkwasserversorgung; …

  • VG München, 22.11.2018 - M 19 K 17.3993

    Anordnung zur Beseitigung von zwei Terrassen an einem Gewässer erster Ordnung

  • VGH Bayern, 20.01.2014 - 14 CS 12.1950

    Naturschutzrechtliche Untersagung der weiteren Durchführung von Eingriffen

  • BVerwG, 29.07.2019 - 2 B 19.18

    Ausforschungsbeweis; Austausch; Beamter; Begründung der Ablehnung in der …

  • VG München, 29.07.2026 - M 31 S 26.5500

    Ablehnung zweier Eilanträge gegen die Allgemein- verfügung zum Wassersparen der …

    Wasserwirtschaftliche Anordnungen müssen daher ebenso wie etwa naturschutz- oder baurechtliche Beseitigungsanordnungen gegebenenfalls einem schlüssigen (Gesamt-)Konzept folgen, sofern mehrere Sachverhalte gegeben sind, deren Gleichbehandlung geboten ist (…vgl. VGH BW, U.v. 15.12.2015 - 3 S 2158/14 - juris Rn. 152 f.;… vgl. für das Naturschutzrecht BayVGH, B.v. 20.1.2014 - 14 CS 12.1950 - juris Rn. 14;… OVG RhPf, B.v. 5.6.2012 - 8 A 10593/12 - juris Rn. 16 ff.; VG München, B.v. 16.2.2021 - M 2 S 20.3930 - juris Rn. 57;… U.v. 22.11.2018 - M 19 K 17.3993 - juris Rn. 26 f.).
  • VG Regensburg, 01.09.2026 - RN 8 S 26.2350

    Untersagung und Einschränkung der Wasserentnahme aus dem öffentlichen …

    Wasserwirtschaftliche Anordnungen müssen damit ebenso wie etwa naturschutz- oder baurechtliche Beseitigungsanordnungen gegebenenfalls einem schlüssigen Gesamtkonzept folgen, sofern mehrere Sachverhalte gegeben sind, deren Gleichbehandlung geboten ist (…vgl. VGH BW, U.v. 15.12.2015 - 3 S 2158/14 - juris Rn. 152 f.;… vgl. für das Naturschutzrecht BayVGH, B.v. 20.1.2014 - 14 CS 12.1950 - juris Rn. 14;… OVG RhPf, B.v. 5.6.2012 - 8 A 10593/12 - juris Rn. 16 ff.; VG München, B.v. 16.2.2021 - M 2 S 20.3930 - juris Rn. 57;… U.v. 22.11.2018 - M 19 K 17.3993 - juris Rn. 26 f.;… B.v. 29.07.2026, M 31 S 26.5500, Rn. 49).
  • VG München, 29.07.2026 - M 31 S 26.5547

    Ablehnung zweier Eilanträge gegen die Allgemein- verfügung zum Wassersparen der …

    Wasserwirtschaftliche Anordnungen müssen daher ebenso wie etwa naturschutz- oder baurechtliche Beseitigungsanordnungen gegebenenfalls einem schlüssigen (Gesamt-)Konzept folgen, sofern mehrere Sachverhalte gegeben sind, deren Gleichbehandlung geboten ist (…vgl. VGH BW, U.v. 15.12.2015 - 3 S 2158/14 - juris Rn. 152 f.;… vgl. für das Naturschutzrecht BayVGH, B.v. 20.1.2014 - 14 CS 12.1950 - juris Rn. 14;… OVG RhPf, B.v. 5.6.2012 - 8 A 10593/12 - juris Rn. 16 ff.; VG München, B.v. 16.2.2021 - M 2 S 20.3930 - juris Rn. 57;… U.v. 22.11.2018 - M 19 K 17.3993 - juris Rn. 26 f.).
  • VG München, 04.08.2021 - M 2 S 21.2866

    Nachbarklage gegen Erlaubnis zu Grundwasseraufstauung

    Keiner näheren Untersuchung bedarf daher im Eilverfahren auch die Frage, ob insbesondere die Ausführungen des Wasserwirtschaftsamts in jeder Hinsicht der Verpflichtung genügt, ein fachliches Ergebnis nicht nur herzustellen, sondern auch darzustellen (vgl. hierzu VG München, B.v. 16.2.2021 - M 2 S 20.3930 - juris Rn. 41 f.).
  • VG München, 30.07.2025 - M 31 K 18.1609

    Fischzuchtanlage, Beschränkte Erlaubnis, Nachträgliche Anordnung eines …

    Denn mit der Verpflichtung zur Aufstellung von Bewirtschaftungsplänen und Maßnahmenprogrammen ist weder eine normative Ermächtigung zur abschließenden Definition des Umfangs des Verschlechterungsverbots noch des - hier maßgeblichen - Verbesserungsgebot des § 27 WHG verbunden (…BayVGH, B.v. 7.6.2021 - 8 CS 21.720 - juris Rn. 41;… VGH BW, U.v. 15.12.2015 - 3 S 2158/14 - juris Rn. 91; VG München, B.v. 16.2.2021 - M 2 S 20.3930 - juris Rn. 37;… im Ergebnis auch HessVGH, U.v. 16.4.2024 - 4 A 2622/19 - juris Rn. 107).
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