Weitere Entscheidung unten: BGH, 18.07.2006

Rechtsprechung
   BGH, 12.07.2006 - X ZR 157/05   

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https://dejure.org/2006,451
BGH, 12.07.2006 - X ZR 157/05 (https://dejure.org/2006,451)
BGH, Entscheidung vom 12.07.2006 - X ZR 157/05 (https://dejure.org/2006,451)
BGH, Entscheidung vom 12. Juli 2006 - X ZR 157/05 (https://dejure.org/2006,451)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer
  • Wolters Kluwer

    Zahlungsverzug bei nachträglicher Herabsetzung der Tarife und daraus folgenden Rechnungen; Folgen einer Zuvielforderung für den Verzug hinsichtlich der verbleibenden Restforderung; Voraussetzungen eines Zahlungsverzuges; Möglichkeit der Bestimmung der Leistungszeit; ...

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Zuvielforderung beim Verzugseintritt durch nachträglichen Herabsetzen der Tarife

  • Judicialis

    BGB § 286 Abs. 2 Nr. 1; ; BGB § 286 Abs. 4

  • ra.de
  • Prof. Dr. Lorenz (Kurzanmerkung und Volltext)

    Zuvielforderung bei Verzugseintritt durch Überschreiten der Leistungszeit (§ 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB); einseitige Bestimmung der (vertraglichen) Leistungszeit nach §§ 315, 316 BGB; einseitige Bestimmung der Zahlungszeit als Mahnung; Verbindung der fälligkeitsbegründenden Handlung ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 286 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 4
    Verzug durch Überschreitung der kalendermäßig bestimmten Leistungszeit bei Zuvielforderung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verzug auch bei Zuvielforderung des Gläubigers?

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verzug bei Zuvielforderung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Duldungspflicht des Mieters bei Erhaltungs-/Modernisierungsmaßnahmen

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Überhöhte Gastarife oder Stromtarife und Zahlungsverzug

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Überhöhte Gastarife oder Stromtarife und Zahlungsverzug

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Überhöhte Gastarife oder(Stromtarife) und Zahlungsverzug

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Verzugszinsen trotz Zuvielforderung

Besprechungen u.ä.

  • Prof. Dr. Lorenz (Kurzanmerkung und Volltext)

    Zuvielforderung bei Verzugseintritt durch Überschreiten der Leistungszeit (§ 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB); einseitige Bestimmung der (vertraglichen) Leistungszeit nach §§ 315, 316 BGB; einseitige Bestimmung der Zahlungszeit als Mahnung; Verbindung der fälligkeitsbegründenden Handlung ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 3271
  • MDR 2007, 200
  • NZBau 2006, 651 (Ls.)
  • WM 2006, 2011
  • BB 2006, 1819
  • DB 2006, 1841
 
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Wird zitiert von ... (193)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 15.02.2005 - X ZR 87/04

    Beginn des Verzuges mit der Entgeltzahlung für Entsorgungsleistungen

    Auszug aus BGH, 12.07.2006 - X ZR 157/05
    Dann kann die Klägerin die Leistungszeit auch in ihren Rechnungen bestimmen (Urt. v. 15.02.2005 - X ZR 87/04, NJW 2005, 1772).

    Der Wirksamkeit dieser Mahnung steht nicht entgegen, dass sie im Text der Rechnung stand, welche Voraussetzung für die Fälligkeit der Entgeltforderung war (Sen.Urt. NJW 2005, 1772).

  • BGH, 09.02.1993 - XI ZR 88/92

    Zinsen von Verzugszinsen als Schadensersatz - Verzugsschaden der Bank

    Auszug aus BGH, 12.07.2006 - X ZR 157/05
    Am Verschulden fehlt es auch dann, wenn der Schuldner die wirklich geschuldete Forderung nicht allein ausrechnen kann, weil sie von ihm unbekannten internen Daten des Gläubigers abhängt (BGH, Urt. v. 13.11.1990 - XI ZR 217/89, NJW 1991, 1286; v. 09.02.1993 - XI ZR 88/92, NJW 1993, 1260).
  • BGH, 13.11.1990 - XI ZR 217/89

    Umfang der Haftung einer zur Sicherung eines Kontokorrentkredits bestellten

    Auszug aus BGH, 12.07.2006 - X ZR 157/05
    Am Verschulden fehlt es auch dann, wenn der Schuldner die wirklich geschuldete Forderung nicht allein ausrechnen kann, weil sie von ihm unbekannten internen Daten des Gläubigers abhängt (BGH, Urt. v. 13.11.1990 - XI ZR 217/89, NJW 1991, 1286; v. 09.02.1993 - XI ZR 88/92, NJW 1993, 1260).
  • BGH, 26.01.1983 - IVb ZR 351/81

    Verzug mit familienrechtlichen Unterhaltspflichten; Entbehrlichkeit einer

    Auszug aus BGH, 12.07.2006 - X ZR 157/05
    Entschuldigt ist ein Rechtsirrtum nur dann, wenn der Irrende bei Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt mit einer anderen Beurteilung durch die Gerichte nicht zu rechnen brauchte (Urt. v. 18.04.1974 - KZR 6/73, NJW 1974, 1903, 1905; v. 26.01.1983 - IVb ZR 351/81, NJW 1983, 2318, 2321; v. 18.12.1997 - I ZR 79/95, NJW 1998, 2144, 2145; MünchKomm./Ernst, BGB, 4. Aufl., § 286 Rdn. 112).
  • BGH, 18.12.1997 - I ZR 79/95

    Verschulden bei Verbreitung einer auf Tonträger aufgenommenen Darbietung in der

    Auszug aus BGH, 12.07.2006 - X ZR 157/05
    Entschuldigt ist ein Rechtsirrtum nur dann, wenn der Irrende bei Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt mit einer anderen Beurteilung durch die Gerichte nicht zu rechnen brauchte (Urt. v. 18.04.1974 - KZR 6/73, NJW 1974, 1903, 1905; v. 26.01.1983 - IVb ZR 351/81, NJW 1983, 2318, 2321; v. 18.12.1997 - I ZR 79/95, NJW 1998, 2144, 2145; MünchKomm./Ernst, BGB, 4. Aufl., § 286 Rdn. 112).
  • BGH, 25.06.1999 - V ZR 190/98

    Schadensersatz wegen Nichterfüllung eines Grundstückskaufvertrages

    Auszug aus BGH, 12.07.2006 - X ZR 157/05
    bb) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs stellt eine Zuvielforderung die Wirksamkeit der Mahnung und damit den Verzug hinsichtlich der verbleibenden Restforderung nicht in Frage, wenn der Schuldner die Erklärung des Gläubigers nach den Umständen des Falles als Aufforderung zur Bewirkung der tatsächlich geschuldeten Leistung verstehen muss und der Gläubiger zur Annahme der gegenüber seinen Vorstellungen geringeren Leistung bereit ist (Urt. v. 25.06.1999 - V ZR 190/98, NJW 1999, 3115 m.w.N; v. 28.01.2000 - V ZR 252/98, WM 2000, 586).
  • BGH, 04.07.2001 - VIII ZR 279/00

    Geltendmachung eines nicht bestehenden Zurückbehaltungsrechts

    Auszug aus BGH, 12.07.2006 - X ZR 157/05
    Der Schuldner muss die Rechtslage sorgfältig prüfen, soweit erforderlich Rechtsrat einholen und die höchstrichterliche Rechtsprechung sorgfältig beachten (vgl. nur Urt. v. 04.07.2001 - VIII ZR 279/00, NJW 2001, 3114).
  • BGH, 28.01.2000 - V ZR 252/98

    Begriff des Altenteilsvertrages; Verzug mit aufgrund eines gegenseitigen

    Auszug aus BGH, 12.07.2006 - X ZR 157/05
    bb) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs stellt eine Zuvielforderung die Wirksamkeit der Mahnung und damit den Verzug hinsichtlich der verbleibenden Restforderung nicht in Frage, wenn der Schuldner die Erklärung des Gläubigers nach den Umständen des Falles als Aufforderung zur Bewirkung der tatsächlich geschuldeten Leistung verstehen muss und der Gläubiger zur Annahme der gegenüber seinen Vorstellungen geringeren Leistung bereit ist (Urt. v. 25.06.1999 - V ZR 190/98, NJW 1999, 3115 m.w.N; v. 28.01.2000 - V ZR 252/98, WM 2000, 586).
  • BGH, 18.04.1974 - KZR 6/73

    Begründung eines Schadensersatzanspruchs gegen ein dem Abschlusszwang

    Auszug aus BGH, 12.07.2006 - X ZR 157/05
    Entschuldigt ist ein Rechtsirrtum nur dann, wenn der Irrende bei Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt mit einer anderen Beurteilung durch die Gerichte nicht zu rechnen brauchte (Urt. v. 18.04.1974 - KZR 6/73, NJW 1974, 1903, 1905; v. 26.01.1983 - IVb ZR 351/81, NJW 1983, 2318, 2321; v. 18.12.1997 - I ZR 79/95, NJW 1998, 2144, 2145; MünchKomm./Ernst, BGB, 4. Aufl., § 286 Rdn. 112).
  • BGH, 01.03.1951 - III ZR 205/50

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 12.07.2006 - X ZR 157/05
    Als neue Tatsache ist es auch anzusehen, wenn sich die materielle Rechtslage durch Ausübung eines Gestaltungsrechts wie der Aufrechnung verändert hat (BGHZ 1, 234, 239).
  • BGH, 25.10.2007 - III ZR 91/07

    Rechtsfolgen der Übersendung einer Rechnung mit einseitiger Bestimmung des

    Die einseitige Festlegung einer Leistungszeit durch den Gläubiger reicht, sofern dieser nicht nach § 315 BGB zur Bestimmung der Leistung berechtigt ist (vgl. hierzu BGH, Versäumnisurteil vom 15. Februar 2005 - X ZR 87/04, NJW 2005, 1772; Urteil vom 12. Juli 2006 - X ZR 157/05, NJW 2006, 3271 Rn. 7; Beschluss vom 19. September 2006 - X ZR 49/05, Grundeigentum 2006, 1608, 1609 f.), für die Anwendung der Vorschrift nicht aus (ganz herrschende Meinung, beispielsweise RG GruchB 52 [1908], 947, 949; BGH, Urteil vom 12. Juli 2006 aaO; OLG Brandenburg, Urteil vom 25. Juli 2007 - 7 U 192/06, juris Rn. 44; OLG Düsseldorf OLG-Report 2002, 296, 297; OLG Naumburg, Urteil vom 18. März 1999 - 3 U 33/98, juris Rn. 11, insoweit in BB 1999, 1570 = OLG-Report 1999, 333 nicht abgedruckt; Urteil vom 19. März 1999 - 6 U 61/98, juris Rn. 39, insoweit in OLG-Report 1999, 368 nicht abgedruckt; LG Bremen, Beschluss vom 14. Juni 2004 - 2 T 298/04, juris Rn. 8; LG Paderborn MDR 1983, 225; Erman/Hager, BGB, 11. Aufl., § 286 Rn. 39; MünchKomm/Ernst, BGB, 5. Aufl., § 286 Rn. 55; Palandt/Heinrichs, BGB, 66. Aufl., § 286 Rn. 22; Soergel/Wiedemann, BGB, 12. Aufl., § 284 Rn. 35; Staudinger/Bittner, BGB, Neubearbeitung 2004, § 271 Rn. 19; Staudinger/Löwisch, aaO, § 286 Rn. 68; Krause, JURA 2002, 217, 218; a.A. LG Ansbach NJW-RR 1997, 1479; Fahl, JZ 1995, 341, 343 ff.).

    Eine Mahnung kann zudem mit der die Fälligkeit begründenden Handlung verbunden werden (RGZ 50, 255, 261; BGH, Urteil vom 14. Juli 1970 - VIII ZR 12/69, WM 1970, 1141) und kann deswegen auch in einer Rechnung enthalten sein, selbst wenn nach den vertraglichen oder gesetzlichen Bestimmungen erst mit deren Zugang die Forderung fällig wird (BGH, Urteil vom 12. Juli 2006 - X ZR 157/05, NJW 2006, 3271 Rn. 10).

  • BGH, 26.06.2023 - VIa ZR 335/21

    "Dieselverfahren"; Tatbestandswirkung der Typgenehmigung; unionsrechtliche

    Ein entlastend wirkender Verbotsirrtum kann vorliegen, wenn der Schädiger die Rechtslage unter Einbeziehung der höchstrichterlichen Rechtsprechung sorgfältig geprüft hat und er bei Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt mit einer anderen Beurteilung durch die Gerichte nicht zu rechnen brauchte (BGH, Urteil vom 12. Juli 2006 - X ZR 157/05, NJW 2006, 3271 Rn. 19; Urteil vom 11. April 2012 - XII ZR 48/10, WuM 2012, 323 Rn. 31; Urteil vom 30. April 2014 - VIII ZR 103/13, NJW 2014, 2720 Rn. 23).
  • BGH, 11.06.2014 - VIII ZR 349/13

    Schadensersatzpflicht des Vermieters bei pflichtwidrig verweigerter Erlaubnis zur

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs fordert der Geltungsanspruch des Rechts, dass der Verpflichtete grundsätzlich das Risiko eines Irrtums über die Rechtslage selbst trägt (BGH, Urteil vom 12. Juli 2006 - X ZR 157/05, NJW 2006, 3271 Rn. 19).
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Rechtsprechung
   BGH, 18.07.2006 - X ZR 44/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,737
BGH, 18.07.2006 - X ZR 44/04 (https://dejure.org/2006,737)
BGH, Entscheidung vom 18.07.2006 - X ZR 44/04 (https://dejure.org/2006,737)
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Volltextveröffentlichungen (18)

  • IWW
  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Verkehrssicherungspflicht des Reiseveranstalters bei beworbener "kindgerechter Ausstattung"

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verletzung einer Verkehrssicherungspflicht durch nicht ausreichnende Kennzeichnung einer Glastür; Verletzung einer Verkehrssicherungspflicht durch Verwendung nicht splitterfreien Glases einer Glastür; Anforderungen an eine "kindgerechte Ausstattung" für eine ...

  • unalex.eu

    Allgemeine Grundsätze Rom II-VO

  • reise-recht-wiki.de

    Haftung wegen Hotelausstattung

  • Judicialis

    BGB § 651a ff.; ; BGB § 823 Dc; ; BGB § 823 Ef; ; BGB § 847 a.F.

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 651 a ff.; BGB § 823; BGB § 847
    Umfang der Verkehrssicherungspflicht bei Bewerbung einer Unterkunft mit "kindgerechter Ausstattung"

  • RA Kotz

    Ausstattung - kindgerechte einer Unterkunft: Verkehrssicherungspflicht des Reiseveranstalters

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de

    BGB § 651a ff. § 823 § 847 (a.F.)
    Umfang der Verkehrssicherungspflicht des Reiseveranstalters; Verwendung von bruchsicherem Glas bei kindgerechter Ausstattung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online

    Reisevertragsrecht - Verkehrssicherungspflicht bei kindgerechter Ausstattung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Kindgerechte Ausstattung - keine gefährliche Glastüren!

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Erhöhte Haftungspflicht für Reiseveranstalter, die mit "kindgerechter Ausstattung " werben

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 2918
  • MDR 2007, 200
  • NZM 2006, 752
  • NZV 2006, 538
  • FamRZ 2006, 1370 (Ls.)
  • VersR 2006, 1504
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 25.02.1988 - VII ZR 348/86

    Haftung des Reiseveranstalters für Mängel einer Hotelanlage

    Auszug aus BGH, 18.07.2006 - X ZR 44/04
    Die Sicherungspflicht, die der Senat (im Urteil vom 14.12.1999 - X ZR 122/97, WM 2000, 888, 890) im Anschluss an BGHZ 103, 298, 303 bejaht habe, werde nicht schon durch jede bloß theoretische Möglichkeit einer Gefährdung ausgelöst.

    Das Berufungsgericht hat zutreffend erkannt, dass ein Reiseveranstalter, der mit der "kindgerechten Ausstattung" für eine Urlaubsunterkunft wirbt, auch Gefahren, die sich aus der baulichen Ausstattung für Kinder ergeben können, im Rahmen seiner Verkehrssicherungspflicht gering zu halten und nach Möglichkeit zu beseitigen hat, und dass die Beklagte als Reiseveranstalter der Klägerin für die Verletzung dieser Pflichten nach §§ 823, 847 BGB a.F. haftet, und zwar internationalprivatrechtlich nach Art. 40 Abs. 2 EGBGB (vgl. BGHZ 103, 298, 303 f.; OLG Düsseldorf NJW-RR 1997, 1483).

  • BGH, 16.05.2006 - VI ZR 189/05

    Verkehrssicherungspflicht des Vermieters einer Wohnung hinsichtlich mit

    Auszug aus BGH, 18.07.2006 - X ZR 44/04
    Auch wenn man eine dahingehende Verpflichtung der Beklagten verneint (vgl. hierzu BGH, Urt. v. 16.5.2006 - VI ZR 189/05, zur Veröffentlichung vorgesehen, zu Mietverhältnissen), ergibt sich ihre Haftung dem Grunde nach aber daraus, dass sie die Unterkunft als mit einer "kindgerechten Ausstattung" versehen beworben hat.
  • BGH, 14.12.1999 - X ZR 122/97

    Leistungsumfang bei einer Pauschalreise (hier: Sportmöglichkeiten

    Auszug aus BGH, 18.07.2006 - X ZR 44/04
    Die Sicherungspflicht, die der Senat (im Urteil vom 14.12.1999 - X ZR 122/97, WM 2000, 888, 890) im Anschluss an BGHZ 103, 298, 303 bejaht habe, werde nicht schon durch jede bloß theoretische Möglichkeit einer Gefährdung ausgelöst.
  • OLG Düsseldorf, 05.12.1996 - 18 U 73/96

    Verkehrssicherungspflicht des Reiseveranstalters hinsichtlich der Art des

    Auszug aus BGH, 18.07.2006 - X ZR 44/04
    Das Berufungsgericht hat zutreffend erkannt, dass ein Reiseveranstalter, der mit der "kindgerechten Ausstattung" für eine Urlaubsunterkunft wirbt, auch Gefahren, die sich aus der baulichen Ausstattung für Kinder ergeben können, im Rahmen seiner Verkehrssicherungspflicht gering zu halten und nach Möglichkeit zu beseitigen hat, und dass die Beklagte als Reiseveranstalter der Klägerin für die Verletzung dieser Pflichten nach §§ 823, 847 BGB a.F. haftet, und zwar internationalprivatrechtlich nach Art. 40 Abs. 2 EGBGB (vgl. BGHZ 103, 298, 303 f.; OLG Düsseldorf NJW-RR 1997, 1483).
  • BGH, 14.01.2020 - X ZR 110/18

    Zu Verkehrssicherungspflichten im Hoteleingangsbereich

    Dabei kann dahingestellt bleiben, ob die Bewerbung einer Hotelanlage als barrierefrei ähnlich wie eine Bewerbung als kindgerecht (dazu BGH, Urteil vom 18. Juli 2006 - X ZR 44/04, NJW 2006, 2918 = RRa 2006, 2006, 210 Rn. 6) eine Pflicht zur Einhaltung erhöhter Sicherheitsstandards begründen kann und ob solche Verpflichtungen auch dann entstehen können, wenn die Anlage nicht vom Reiseveranstalter, sondern lediglich vom Hotelbetreiber so beworben wird, wie dies das Landgericht für den Streitfall festgestellt hat.
  • BGH, 25.06.2019 - X ZR 166/18

    Zur Notwendigkeit einer Beweisaufnahme über Sicherheitsvorschriften für

    bb) Umstände im Vorbringen des Klägers, aus denen sich ergeben könnte, dass die Beklagte darüber hinausgehende Sicherheitsvorkehrungen hinsichtlich der Beschaffenheit des Glases treffen musste, etwa unter dem Gesichtspunkt der öffentlichen Zugänglichkeit (vgl. etwa BGH, Urteil vom 13. April 1967 - III ZR 2/65, VersR 1967, 714 für öffentliche Schulen; Urteil vom 21. Februar 1978 - VI ZR 202/76, VersR 1978, 561 für öffentliche Schwimmbäder) oder einer Bewerbung der Anlage als kindgerecht (BGH, Urteil vom 18. Juli 2006 - X ZR 44/04, NJW 2006, 2918 = RRa 2006, 210 Rn. 6), werden von der Revision nicht aufgezeigt.
  • OLG Köln, 18.12.2006 - 16 U 40/06

    Verkehrssicherungspflicht des Reiseveranstalters bei Ausgestaltung der

    Dabei kann dahinstehen, ob sich der Reiseveranstalter auch im Ausland auf die Einhaltung von Sicherheitsvorschriften, d.h. die bau-, feuer- und gesundheitspolizeiliche Genehmigung und Überwachung verlassen darf, oder ob er sich im Hinblick darauf, dass im Ausland unter Umständen sowohl für die Vorschriften als auch die Überwachung andere Maßstäbe gelten als im Inland, immer selbst davon überzeugen muss, dass von sicherheitsrelevanten Anlagen und Einrichtungen keine Gefahren für die von ihm unterzubringenden Hotelgäste ausgehen (so BGHZ 103, 298 ff.; offengelassen von BGH, Urteil vom 18.07.2006 - X ZR 44/04 in NJW 2006, 2918, 2919 unter Bezugnahme auf BGH, Urteil vom 16.05.2006 - VI ZR 189/05 in NJW 2006, 2326 ).
  • OLG Celle, 06.09.2018 - 11 U 42/18

    Anforderungen an die Begründung der Verletzung einer Verkehrssicherungspflicht

    cc) Dieser Bewertung steht auch nicht die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 18. Juli 2006 (X ZR 44/04, juris Rn. 6) entgegen.
  • OLG Düsseldorf, 08.11.2007 - 12 U 222/06

    Verkehrssicherungspflicht des Reiseveranstalters - Zur Haftung für Verletzung des

    Nichts anderes gilt für die Verkehrssicherungspflicht des Reiseveranstalters (vgl. die Besprechung des angefochtenen Urteils durch Schmidt-Benden RR 2007, 2 ff., 3; vgl. auch BGH Urteil vom 18.07.2006 Az. X ZR 44/04, MDR 2007, 200 und vom 12.06.2007, NJW 2007, 2549, 2550).
  • OLG Köln, 18.12.2006 - 16 U 31/06

    Mitwirkungspflicht der Parteien bei der Ermittlung ausländischer Rechtsnormen -

    Der Bundesgerichtshof hat - wie zuvor bereits der Senat - eine Pflicht eines Reiseveranstalters zur Überprüfung von Glaseingangstüren zu einer gebuchten Unterkunft nur für den Sonderfall angenommen, dass die Anlage mit bestimmten Ausstattungsmerkmalen beworben worden war (BGH NJW 2006, 2918, OLG Köln RRa 2005, 27: "kindgerechte Ausstattung").
  • LG Köln, 20.11.2007 - 37 O 157/07

    Vorliegen eines Reisemangels bei Verletzung vertraglicher Obhuts- und

    Eine Haftung der Beklagten käme aufgrund reisevertraglicher Obhuts- und Fürsorgepflichten, deren Verletzung auch einen Reisemangel begründen kann (BGH NJW 2006, 2918; OLG Köln, Urteil vom 20.10.2006 - 16 U 40/06), in Betracht.
  • OLG Celle, 30.07.2009 - 11 U 57/09

    Verkehrssicherungspflicht eines Reiseveranstalters hinsichtlich einer

    Dabei hat ein Reiseveranstalter, der mit einer kindgerechten Ausstattung für eine Urlaubsunterkunft wirbt, Gefahren, die sich auch beispielsweise aus der baulichen Ausstattung für Kinder ergeben können, im Rahmen seiner Versicherungspflicht gering zu halten und nach Möglichkeit zu beseitigen (BGH, NJW 2006, 2918 m.w.N.).
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