Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten morgen, 27. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarNicht verpassen
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten morgen, 27. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden
Weitere Entscheidungen unten: BGH, 10.10.1967 | BGH, 11.10.1967

Rechtsprechung
   BGH, 03.10.1967 - VI ZR 7/66   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1967,849
BGH, 03.10.1967 - VI ZR 7/66 (https://dejure.org/1967,849)
BGH, Entscheidung vom 03.10.1967 - VI ZR 7/66 (https://dejure.org/1967,849)
BGH, Entscheidung vom 03. Oktober 1967 - VI ZR 7/66 (https://dejure.org/1967,849)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1967,849) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Unterbrechung einer Verjährung durch die Anerkennung einer Verbindlichkeit seitens eines Haftpflichtversicherers - Verjährungsfristen bei Schadensersatzansprüchen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1967, 2353
  • MDR 1968, 37
  • VersR 1967, 1182
  • DB 1967, 1936
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 12.07.1960 - VI ZR 92/59

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 03.10.1967 - VI ZR 7/66
    Erfüllt der Schädiger - wie hier - die Einzelansprüche des Geschädigten auf Ersatz später eingetretener Schäden, so liegt darin, wie das Berufungsgericht zutreffend annimmt, eine Leistung auf den Gesamtanspruch, durch die nach § 208 BGB dessen Verjährung und damit auch die Verjährung der Einzelansprüche unterbrochen wird; denn über den Einzelansprüchen steht der Gesamtanspruch, aus dem sie fließen (vgl. Senatsurteil vom 12. Juli 1960 - VI ZR 92/59 - VersR 1960, 949).
  • BGH, 14.06.1957 - VI ZR 165/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 03.10.1967 - VI ZR 7/66
    Wie das Berufungsgericht zutreffend darlegt, läuft nach dem Grundsatz der Schadenseinheit für Schadensersatzansprüche eine einheitliche Verjährungsfrist, die mit der Kenntnis des als Einheit aufzufassenden Gesamtschadens beginnt und auch die später eingetretenen Schadensfolgen umfaßt, soweit sie nur vorhersehbar waren (…vgl. BGH Urt. vom 4. April 1957 - III ZR 213/55 - VersR 1957, 428; vom 14. Juni 1957 - VI ZR 165/56 - VersR 1957, 534).
  • BGH, 04.04.1957 - III ZR 213/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 03.10.1967 - VI ZR 7/66
    Wie das Berufungsgericht zutreffend darlegt, läuft nach dem Grundsatz der Schadenseinheit für Schadensersatzansprüche eine einheitliche Verjährungsfrist, die mit der Kenntnis des als Einheit aufzufassenden Gesamtschadens beginnt und auch die später eingetretenen Schadensfolgen umfaßt, soweit sie nur vorhersehbar waren (vgl. BGH Urt. vom 4. April 1957 - III ZR 213/55 - VersR 1957, 428; vom 14. Juni 1957 - VI ZR 165/56 - VersR 1957, 534).
  • RG, 28.11.1908 - I 692/07

    Welche Regeln gelten seit der Einführung des Bürgerlichen Gesetzbuchs für die …

    Auszug aus BGH, 03.10.1967 - VI ZR 7/66
    Die Revision rügt unter Hinweis auf die Entscheidungen des Reichsgerichts RGZ 70, 68 und JW 1905, 335 Nr. 2, das Berufungsgericht habe verkannt, daß nach § 218 BGB nur rechtskräftig festgestellte rückständige Leistungen von der kürzeren Verjährungsfrist ausgenommen seien.
  • BGH, 02.12.2008 - VI ZR 312/07

    Umfang der Rechtskraft eines Feststellungsurteils über die Schadensersatzpflicht …

    Soweit es dessen Bewusstsein vom Bestehen seiner Ersatzpflicht angenommen hat, liegt das im Rahmen tatrichterlicher Würdigung (vgl. Senat, Urteil vom 3. Oktober 1967 - VI ZR 7/66 - VersR 1967, 1182, 1183).

    Erfüllt der Schädiger Einzelansprüche des Geschädigten, so liegt darin eine Leistung auf den Gesamtanspruch, durch die dessen Verjährung unterbrochen (§ 208 BGB a.F.) bzw. neu begonnen wird (§ 212 BGB n.F.), denn über den Einzelansprüchen steht der Gesamtanspruch, aus dem diese fließen (vgl. Senat, Urteile vom 12. Juli 1960 - VI ZR 92/59 - VersR 1960, 949 und Urteil vom 3. Oktober 1967 - VI ZR 7/66 - VersR 1967, 1182).

  • BGH, 29.10.1993 - V ZR 136/92

    Erfüllung der Mitteilungspflicht des Vorkaufsverpflichteten

    Entgegen den Ausführungen des Berufungsgerichts haben weder das Reichsgericht (RGZ 106, 320, 326) noch der Senat (Urteile v. 3. Juni 1966, aaO, und v. 19. Mai 1967, V ZR 182/65, DB 1967, 1936) je entschieden, der Vorkaufsberechtigte müsse "über alle Umstände in Kenntnis gesetzt werden, die für seine Entscheidung zur Ausübung des Vorkaufsrechts von Bedeutung sind".
  • BGH, 30.05.2000 - VI ZR 300/99

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen hinsichtlich rückständiger Anteile einer …

    Diese Fristen begannen am 1. August 1991 erneut zu laufen, nachdem die Verjährung aufgrund der bis zum Juli 1991 erfolgten uneingeschränkten Zahlung und des darin liegenden Anerkenntnisses gemäß § 208 BGB unterbrochen worden war (Senatsurteil vom 12. Juli 1960 - VI ZR 92/59 - VersR 1960, 949; vom 3. Oktober 1967 - VI ZR 7/66 - VersR 1967, 1182).
  • OLG Celle, 22.08.2007 - 14 U 182/06

    Wirksamkeit eines verjährungsunterbrechenden Anerkenntnisses durch schlüssiges …

    Die vorbehaltlose Erfüllung von Einzelansprüchen eines Schadensersatzberechtigten unterbricht jedoch die Verjährung des rechtskräftig festgestellten Gesamtanspruchs (vgl. bereits BGH, Urt.v. 3. Oktober 1967 - VI ZR 7/66, NJW 1967, 2353, L/M Nr. 4 zu § 208 BGB - amtlicher Leitsatz).
  • OLG Koblenz, 07.10.1993 - 5 U 521/93

    Verjährungsunterbrechung durch laufende Leistungen des Haftpflichtversicherers …

    Der Senat ist mit dem Landgericht der Ansicht, daß der gegebene Sachverhalt -soweit für die Entscheidung erheblich-tatsächlich und rechtlich dem vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fällen gleichgelagert ist (BGH in VersR 1967, 1182 und in NJW-RR 1986, 324).

    Die fortlaufende und einschränkungslose Zahlung auf Folgeschäden unterbricht, daher jeweils die Verjährung des Gesamtanspruchs ( BGB VersR 1967, 1182, 1183).

    Auch deshalb mußte sich die Beklagte darauf einrichten, daß unter Umständen nach Ablauf der Frist von 30 Jahren noch Ansprüche auf Ersatz von Folgeschäden auf sie zukommen würden, zumal sie die bisher eingetretenen Folgeschäden laufend erfüllt hatte (BGH VersR 1967, 1182, 1183).

  • BGH, 21.03.1972 - VI ZR 110/71

    Unterbrechung der Verjährung durch Erhebung einer negativen Feststellungsklage …

    Allerdings kann in einem Verhalten des Verpflichteten, so dem Erbringen von einzelnen Leistungen, insbesondere in Rentenform, ein Verhalten liegen, das im Sinne des § 208 BGB als i ' Anerkenntnis seiner Leistungspflicht dem Grunde nach zu werten ist (…vgl. BGH aaO unter Hinweis auf RGZ 136, 427, 432;… BGH Urt. vom 25. September 1964 - VI ZR 128/63 = VersR 1964, 1999; Urt. v. 3. Oktober 1967 - VI ZR 7/66 = VersR 1967, 1182).
  • OLG Köln, 12.03.1984 - 7 U 177/83

    Erfüllung geltend gemachter Einzelansprüche als Anerkenntnis i.S.d. § 208 BGB; …

    Es ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs anerkannt, daß die vorbehaltslose Erfüllung von Einzelansprüchen die Verjährung des Gesamtanspruches unterbricht (BGH NJW 1967, 2353 ff. = VersR 1967, 1182 f.).
  • FG Rheinland-Pfalz, 03.04.1997 - 4 K 2471/95

    Steuerliche Behandlung eines vollständigen Wechsels im Personenstand einer …

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BGH

Rechtsprechung
   BGH, 10.10.1967 - VI ZR 50/66   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1967,895
BGH, 10.10.1967 - VI ZR 50/66 (https://dejure.org/1967,895)
BGH, Entscheidung vom 10.10.1967 - VI ZR 50/66 (https://dejure.org/1967,895)
BGH, Entscheidung vom 10. Oktober 1967 - VI ZR 50/66 (https://dejure.org/1967,895)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1967,895) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Aufsichtspflichtige Eltern - Belehrung des Kindes - Gefahren einer Straße

Papierfundstellen

  • NJW 1968, 249
  • NJW 1968, 641 (Ls.)
  • MDR 1968, 37
  • DB 1967, 2158
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)

  • OLG München, 24.03.2016 - 10 U 3730/14

    Haftung der Eltern bei vom Kind verursachtem Fahrradunfall

    Rn. 29 Nach allgemeiner Auffassung (etwa BGH NJW 1968, 249; NJW-RR 1987, 1430) hat die Aufsicht, dem Alter und Leistungsvermögen des Kindes angepasst, zu gewährleisten, dass aufgrund des unberechenbaren und einem Erwachsenen noch nicht vergleichbaren, also kindestypischen Verhaltens entstehende Gefahren für (im Streitfall) den Straßenverkehr im Rahmen des Zumutbaren verhütet werden.
  • OLG München, 12.06.2015 - 10 U 3673/14

    Haftungsverteilung bei Sturz eines Kradfahrers im Begegnungsverkehr - Darlegungs- …

    Nachdem unstreitig ein Unfall im Begegnungsverkehr stattgefunden hat und keine Partei geltend macht oder geltend machen kann, der Unfall sei durch höhere Gewalt (§ 7 II StVG) verursacht worden und deswegen eine Ersatzpflicht ausgeschlossen, scheitern Ansprüche des Klägers nicht schon daran, dass er vor dem eigentlichen Zusammenstoß der Fahrzeuge zu Fall gekommen ist, eine Ausweich- oder Abwehrhandlung vorgenommen hat, oder weil ihm ein mitwirkendes Fehlverhalten vorzuwerfen wäre (etwa BGH NJW 1968, 249; NJW 1971, 2030; NJW 2005, 2081; NJW 2009, 2605; NJW-RR 2008, 764; KG KGR 2000, 316: für einen Fall des angedeuteten Spurwechsels ohne Fahrzeugberührung; OLG Schleswig OLGR 1998, 4: Gegenverkehr ohne nachgewiesene Fahrfehler; Senat, Beschl. v. 16.03.2012 - 10 U 4398/11 [juris]: das ein Ausweichmanöver möglicherweise auslösende Fahrverhalten stammt von einem nicht in den Zusammenstoß verwickelten Fahrzeug).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BGH

Rechtsprechung
   BGH, 11.10.1967 - V ZR 142/64   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1967,8006
BGH, 11.10.1967 - V ZR 142/64 (https://dejure.org/1967,8006)
BGH, Entscheidung vom 11.10.1967 - V ZR 142/64 (https://dejure.org/1967,8006)
BGH, Entscheidung vom 11. Oktober 1967 - V ZR 142/64 (https://dejure.org/1967,8006)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1967,8006) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verkennung der Beweislast durch Zugrundelegung der eigenen Angaben des Klägers - Rüge mangelnder Beweiserhebung - Bejahung des Geschäftsunfähigkeitstatbestandes des § 104 Nr. 2 BGB

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1968, 37
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Zitiert selbst (2)

  • BGH, 12.01.1962 - V ZR 179/60
    Auszug aus BGH, 11.10.1967 - V ZR 142/64
    Die Beweisfrage wurde dadurch auch nicht etwa zu einer besonders schwierigen, wie sie es auch ursprünglich nicht war (vgl. Senatsurteil vom 12. Januar 1962, V ZR 179/60, LM ZPO § 286 (A) Nr. 20).
  • BGH, 04.12.1958 - III ZR 169/57
    Auszug aus BGH, 11.10.1967 - V ZR 142/64
    Diese Entscheidung über das Ablehnungsgesuch ist, obwohl sie im Urteil statt durch vorangehenden Beschluß getroffen wurde, im Revisionsverfahren im Hinblick auf den Grundgedanken des § 567 Abs. 3 ZPO nicht nachprüfbar (Urteil vom 4. Dezember 1958, III ZR 169/57, LM ZPO § 404 Nr. 3).
  • BGH, 12.03.1981 - IVa ZR 108/80

    Besorgnis der Befangenheit eines Sachverständigen

    Es durfte sich nicht auf das Gutachten stützen, wenn der Sachverständige einen anderen Sachverhalt zugrunde legte als das Gericht (BGH Urteil vom 11.10.1967, V ZR 142/74 = LM ZPO § 286 (B) Nr. 25 = MDR 1968, 37).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BGH
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht