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Weitere Entscheidung unten: BGH, 26.11.1976

Rechtsprechung
   BGH, 22.10.1976 - V ZR 36/75   

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https://dejure.org/1976,165
BGH, 22.10.1976 - V ZR 36/75 (https://dejure.org/1976,165)
BGH, Entscheidung vom 22.10.1976 - V ZR 36/75 (https://dejure.org/1976,165)
BGH, Entscheidung vom 22. Oktober 1976 - V ZR 36/75 (https://dejure.org/1976,165)
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Schweinemästerei

§§ 906, 1004 BGB, Wahlfreiheit des Störers hinsichtlich der Beseitigung

Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rechtswidrige Störung durch den Betrieb einer Anlage - Rechtswidrige Störung durch den Betrieb einer Schweinemästerei - Anspruch auf Einstellung des Betriebs einer Anlage - Anspruch auf Einstellung des Betriebs einer Schweinemästerei - Rechtswidrige ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 67, 252
  • NJW 1977, 146
  • MDR 1977, 299
  • DB 1977, 162
  • JR 1977, 115
 
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Wird zitiert von ... (71)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 29.06.1966 - V ZR 91/65

    Lärmimmission und Lautstärkemessung in DIN-phon

    Auszug aus BGH, 22.10.1976 - V ZR 36/75
    Eine nähere Bestimmung des Unterlassungsgebots erlaubt indessen der Fortschritt der Meßtechnik in zunehmendem Umfang bei bestimmten Einwirkungen der in § 906 BGB genannten Art, so daß auch der Umfang der zu unterlassenden Einwirkung für das Vollstreckungsverfahren näher bestimmt werden kann (vgl. zur Geräusch- und Staubentwicklung BGHZ 46, 35 = WM 1966, 926; Schubert JR 1972, 177, 179 f).
  • BGH, 21.09.1960 - V ZR 89/59
    Auszug aus BGH, 22.10.1976 - V ZR 36/75
    Dieser Gesichtspunkt führt, wie die Revision zutreffend ausführt, dazu, daß die Art der Beseitigung der rechtswidrigen Immissionsbeeinträchtigungen im allgemeinen dem beklagten Störer überlassen bleiben muß (RGZ 37, 173; RG LZ 1925, 546; RG HRR 1926 Nr. 1980; BGHZ WM 1960, 1276, 1277 links; 1968, 123, 125 links) und daher der Urteilsausspruch oft nur allgemein auf Unterlassung von Störungen bestimmter Art (Geräusche, Staubniederlassungen, Gerüche) zu richten ist (BGH LM BGB § 906 Nr. 5 unter II 1; Senatsurteil vom 13. Juli 1965 - V ZR 47/63 - Scherer, DRiZ 1963, 49, 53).
  • BGH, 17.11.1967 - V ZR 143/66

    Rechtsweg bei Streitigkeit um Emissionen einer Wasserkunstanlage - Benutzung …

    Auszug aus BGH, 22.10.1976 - V ZR 36/75
    Dieser Gesichtspunkt führt, wie die Revision zutreffend ausführt, dazu, daß die Art der Beseitigung der rechtswidrigen Immissionsbeeinträchtigungen im allgemeinen dem beklagten Störer überlassen bleiben muß (RGZ 37, 173; RG LZ 1925, 546; RG HRR 1926 Nr. 1980; BGHZ WM 1960, 1276, 1277 links; 1968, 123, 125 links) und daher der Urteilsausspruch oft nur allgemein auf Unterlassung von Störungen bestimmter Art (Geräusche, Staubniederlassungen, Gerüche) zu richten ist (BGH LM BGB § 906 Nr. 5 unter II 1; Senatsurteil vom 13. Juli 1965 - V ZR 47/63 - Scherer, DRiZ 1963, 49, 53).
  • BGH, 13.07.1965 - V ZR 47/63

    Unterlassen unzulässiger, störender Grundstücksimmissionen - Unzumutbare …

    Auszug aus BGH, 22.10.1976 - V ZR 36/75
    Dieser Gesichtspunkt führt, wie die Revision zutreffend ausführt, dazu, daß die Art der Beseitigung der rechtswidrigen Immissionsbeeinträchtigungen im allgemeinen dem beklagten Störer überlassen bleiben muß (RGZ 37, 173; RG LZ 1925, 546; RG HRR 1926 Nr. 1980; BGHZ WM 1960, 1276, 1277 links; 1968, 123, 125 links) und daher der Urteilsausspruch oft nur allgemein auf Unterlassung von Störungen bestimmter Art (Geräusche, Staubniederlassungen, Gerüche) zu richten ist (BGH LM BGB § 906 Nr. 5 unter II 1; Senatsurteil vom 13. Juli 1965 - V ZR 47/63 - Scherer, DRiZ 1963, 49, 53).
  • RG, 04.01.1940 - V 103/39

    1. Über das Nebeneinanderbestehen eines für Fremdenbeherbergung eingerichteten …

    Auszug aus BGH, 22.10.1976 - V ZR 36/75
    Wird die rechtswidrige Störung durch den Betrieb einer Anlage bewirkt, die bei umfassender Umgestaltung und unter entsprechenden Betriebsmaßnahmen störungsfrei benutzt werden kann und steht fest, daß die Beeinträchtigung des Nachbars ohne eine solche Umgestaltung nicht behoben werden kann, so wird der beklagte Störer auch dann nicht mehr als notwendig belastet, wenn der Betrieb so lange untersagt wird, als er die Anlage oder die Betriebsführung nicht entsprechend ändert (vgl. RG Recht 1909 Nr. 688; RGZ 162, 349, 351 f, 359).
  • OLG Hamm, 28.05.2025 - 5 U 15/17

    Peruanischer Bauer Luciano scheitert mit Klimaklage gegen RWE

    Rn. 199 Grundsätzlich entscheidet zwar der Störer, durch welche Maßnahmen er die Beseitigung bzw. Unterlassung der Beeinträchtigung bewirkt (BGH, Urteil vom 22.10.1976 - V ZR 36/75, Rn. 11;… Grüneberg/Herrler, a.a.O., § 1004, Rn. 51).

    Erst in der Zwangsvollstreckung (§§ 887, 888 ZPO) geht das Wahlrecht auf den Gläubiger über, falls nicht ausnahmsweise nur eine bestimmte Beseitigungsmaßnahme als erfolgversprechend und zumutbar in Betracht kommt (BGH…, Urteil vom 17.12.1982 - V ZR 55/82, Rn. 17; BGH, Urteil vom 22.10.1976 - V ZR 36/75, Rn. 11 f.;… Zöller/Greger, a.a.O., § 253, Rn. 13c).

  • BGH, 14.09.2018 - V ZR 267/17

    Veräußerung der streitbefangenen Sache nach Eintritt der Rechtshängigkeit: …

    Die übernommene Verpflichtung diente aber der Beseitigung der Störung, und ein Urteil mit diesem Inhalt wäre möglich gewesen; auch wenn im Grundsatz anerkannt ist, dass ein Urteilsausspruch der Wahlmöglichkeit des Störers Rechnung tragen muss, kann dieser unter bestimmten Voraussetzungen dazu verurteilt werden, die Störung auf eine bestimmte Art und Weise zu beseitigen (vgl. Senat, Urteil vom 22. Oktober 1976 - V ZR 36/75, BGHZ 67, 252, 254).
  • BGH, 26.10.2018 - V ZR 143/17

    Trompetenspiel in einem Reihenhaus

    Der Anspruch gemäß § 1004 i.V.m. § 906 BGB ist, anders als die Kläger meinen, schon deshalb nicht auf die Vornahme von Schallschutzmaßnahmen gerichtet, weil die Art der Störungsbeseitigung dem Störer überlassen ist (st. Rspr., vgl. Senat, Urteil vom 22. Oktober 1976 - V ZR 36/75, BGHZ 67, 252, 253 mwN).
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Rechtsprechung
   BGH, 26.11.1976 - V ZR 258/74   

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https://dejure.org/1976,2141
BGH, 26.11.1976 - V ZR 258/74 (https://dejure.org/1976,2141)
BGH, Entscheidung vom 26.11.1976 - V ZR 258/74 (https://dejure.org/1976,2141)
BGH, Entscheidung vom 26. November 1976 - V ZR 258/74 (https://dejure.org/1976,2141)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Ausübung eines Stimmrechts einer Wohnungseigentümergemeinschaft - Unstimmigkeiten in der Nutzung der im Miteigentum stehenden Räume und Gartenanlagen sowie Belästigungen durch Lärm - Belastung eines Wohnungseigentums mit einem Wohnungsrecht unter Ausschluß des ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1977, 299
  • DNotZ 1978, 157
  • ZMR 1977, 182
  • DB 1977, 344
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 04.07.1969 - V ZR 37/66

    Zentralheizung - § 1093 Abs. 3 BGB, außergewöhnlicher Unterhalt, Abgrenzung zum …

    Auszug aus BGH, 26.11.1976 - V ZR 258/74
    Andererseits obliegt die Instandhaltung und Instandsetzung der gemeinschaftlichen Anlagen und Einrichtungen, zu deren Mitbenutzung er berechtigt ist (§ 1093 Abs. 3 BGB), nicht dem Wohnungsberechtigten, sondern dem Eigentümer der Sache (BGHZ 52, 234, 239).
  • BGH, 07.03.2002 - V ZB 24/01

    Stimmrecht des mit einem Nießbrauch belasteten Wohnungseigentümers

    c) Allerdings hat der Senat zum Wohnungsrecht, das gemäß § 1093 BGB an Wohnungseigentum bestellt worden ist, entschieden, daß die Ausübung des Stimmrechts dem Wohnungsberechtigten - und nicht dem Wohnungseigentümer - zustehe, soweit die Beschlußfassung der Eigentümergemeinschaft die Benutzung der vom Wohnungsrecht erfaßten Räume und die Mitbenutzung der zum gemeinschaftlichen Gebrauch der Bewohner bestimmten Anlagen und Einrichtungen berühre (Senat, Urt. v. 26. November 1976, V ZR 258/74, LM § 1093 BGB Nr. 8).
  • AG Brandenburg, 19.05.2009 - 34 C 77/08

    Anspruch auf Übertragung des Eigentums an einem überbauten Teil des Grundstücks; …

    Für das Entgelt im Fall der Grundabnahme stellt das Gesetz in § 915 Abs. 1 Satz 1 BGB nämlich ausdrücklich auf den Wert des überbauten Grundstücksteils zum damaligen Zeitpunkt bei der Ermittlung des Quadratmeterpreises für die überbaute Bodenfläche ab ( BGH, BGHZ 57, Seiten 304 ff. = WM 1972, Seiten 134 ff.; BGH, BGHZ 65, Seiten 395 ff. = WM 1976, Seiten 213 ff. = ZMR 1977, Seite 182 = NJW 1976, Seite 669; BGH, BGHZ 97, Seiten 292 ff. = DB 1986, Seiten 1669 f. = WM 1986, Seiten 1193 f. = NJW 1986, Seiten 2639 f. = MDR 1986, Seite 835 = LM Nr. 38 zu § 912 BGB = DNotZ 1986, Seiten 750 ff. = JuS 1987, Seiten 143 f. = NJW-RR 1986, Seite 1203 ).

    Zwar muss es dabei sein Bewenden haben, dass ausschließlich der Zeitpunkt der Grenzüberschreitung der Bewertung zugrunde zulegen ist (BGH, BGHZ 57, Seiten 304 ff. = WM 1972, Seiten 134 ff.; BGH, BGHZ 65, Seiten 395 ff. = WM 1976, Seiten 213 ff. = ZMR 1977, Seite 182 = NJW 1976, Seite 669 ).

    Maßgebend ist hier nach Auffassung des BGH vielmehr, dass ein über mehr als zwei Drittel hinausgehender Abschlag von dem Wert des Baulandes jedenfalls nicht gerechtfertigt erscheint ( BGH, BGHZ 65, Seiten 395 ff. = WM 1976, Seiten 213 ff. = ZMR 1977, Seite 182 = NJW 1976, Seite 669 ).

  • OLG Hamburg, 10.09.1987 - 2 W 21/86

    Anspruch auf Ungültigkeitserklärung eines Beschlusses der …

    Durch seine uneingeschränkte Stimmabgabe in allen Wohnungseigentumsangelegenheiten würde der Wohnungseigentümer die von ihm dem Nießbraucher durch Vertrag zugestandenen Benutzungsrechte beschneiden (vgl. BGH, MDR 1977, 299, 300 zum Wohnungsrecht des § 1093 BGB an einem Wohnungseigentum).

    Etwa verbleibende Beeinträchtigungen durch den Streit zwischen Wohnungseigentümer und Nießbraucher hat die Wohnungseigentümergemeinschaft hinzunehmen, da auf andere Weise nicht gewährleistet werden kann, daß die dingliche Rechtsposition des Nießbrauchers in den Angelegenheiten der §§ 15, 16 und 21 WEG ausgehöhlt wird (vgl. BGH MDR 1977, 299, 300).

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