Rechtsprechung
| BGH, 27.01.1982 - 3 StR 217/81 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Juristenzeitung(kostenpflichtig)
§ 392 Abs. 1 AO ist verfassungsmäßig
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Steuerhinterziehung - Verfassungsmäßigkeit - Bestimmtheitsgebot - Steuerumgehung - Gewinnverlagerung - Basisgesellschaft - Steueroase - Niedrig besteuertes Ausland
Papierfundstellen
- MDR 1982, 426
- NStZ 1982, 206
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (11)
- BFH, 29.07.1976 - VIII R 41/74
Basisgesellschaft - Ausland - Niedrige Besteuerung - Tatbestand des …
Auszug aus BGH, 27.01.1982 - 3 StR 217/81
Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BStBl II 1977, 261, 262; II 1979, 586, 587 mit Nachweisen) ist ein Rechtsmissbrauch im Sinne des § 6 StAnpG anzunehmen, wenn eine Gestaltung gewählt wird, die - gemessen an dem erstrebten Ziel - unangemessen ist, und wenn hierdurch ein steuerlicher Erfolg angestrebt wird, der bei sinnvoller, Zweck und Ziel der Rechtsordnung berücksichtigender Auslegung vom Gesetz missbilligt wird.Lässt sich die Wahl lediglich mit der Absicht erklären, Steuern zu sparen, so fehlt es auch an einem "sonst beachtlichen" Grund im steuerrechtlichen Sinne (BFH, BStBl II 1977, 261, 263).
Notwendig ist vielmehr in der Regel eine Beteiligung der Gesellschaft am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr (BFH, BStBl II 1977, 261, 263; II 1981, 3399 341).
- BGH, 10.11.1971 - 2 StR 492/71
Lange Verfahrensdauer als Verstoß gegen Art. 6 der Europäischen …
Auszug aus BGH, 27.01.1982 - 3 StR 217/81
Wie der Bundesgerichtshof (BGHSt 21, 819 84; 24, 239; 27, 274, 275) bereits entschieden hat, macht eine Verletzung des einem Betroffenen zustehenden Rechts auf Verhandlung seines Falles in angemessener Frist die Fortsetzung des Strafverfahrens nicht unzulässig (…ebenso Kleinknecht, StPO , 35. Aufl., Art. 6 MRK Rdn 7;… Paulus in KMR, 7. Aufl., § 206 a StPO Rdn 42).Die Gründe hierfür sind in BGHSt 24, 239 ff. dargelegt.
- BGH, 25.01.1978 - 3 StR 412/77
Ansprüche auf Entschädigung nach dem Bundesgesetz zur Entschädigung für Opfer der …
Auszug aus BGH, 27.01.1982 - 3 StR 217/81
Der Lauf der Verjährungsfrist von fünf Jahren (§ 78 Abs. 3 Nr. 4 , Abs. 4 StGB ; Art. 309 EGStGB i.V.m. § 392 Abs. 1 AbgO in der Fassung des Artikels 161 Nr. 2 a EGStGB , § 2 Abs. 3 StGB ) hat erst mit der Festsetzung der Einkommen- und Gewerbesteuer für das Jahr 1972 begonnen (§ 78 a StGB ), und zwar wegen des Fortsetzungszusammenhangs entgegen der Auffassung der Angeklagten für die gesamte Tat (BGHSt 1, 84, 91 f.; 24, 218, 221; 27, 342).
- BVerfG, 08.05.1974 - 2 BvR 636/72
Verfassungsmäßigkeit der Strafbarkeit von Steuerverkürzung
Auszug aus BGH, 27.01.1982 - 3 StR 217/81
Die Bestimmung ist ein Blankettstrafgesetz, unter anderem weil die Steuerverkürzung eine Steuerschuld voraussetzt und weil sich die Frage, ob eine solche Schuld besteht, nach den in Bezug genommenen Vorschriften des materiellen Steuerrechts beantwortet (vgl. BGHSt 20, 177, 180; BVerfGE 37, 201, 208). - BGH, 08.01.1965 - 2 StR 49/64
Blankettgesetze - Blankettausfüllende Normen - Gesetz
Auszug aus BGH, 27.01.1982 - 3 StR 217/81
Die Bestimmung ist ein Blankettstrafgesetz, unter anderem weil die Steuerverkürzung eine Steuerschuld voraussetzt und weil sich die Frage, ob eine solche Schuld besteht, nach den in Bezug genommenen Vorschriften des materiellen Steuerrechts beantwortet (vgl. BGHSt 20, 177, 180; BVerfGE 37, 201, 208). - BGH, 08.12.1981 - 1 StR 706/81
Verwendung allgemeiner und in besonderem Maße einer Deutung durch den Richter …
Auszug aus BGH, 27.01.1982 - 3 StR 217/81
Anderenfalls wäre der Gesetzgeber nicht in der Lage, der Vielgestaltigkeit des Lebens Herr zu werden (…BVerfG, aaO., S. 208; BGH, Urteil vom 8. Dezember 1981 - 1 StR 706/81 -, zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt). - BGH, 11.06.1965 - 2 StR 187/65
Verurteilung wegen schwerer Freiheitsberaubung - Unterbrechung der Verjährung - …
Auszug aus BGH, 27.01.1982 - 3 StR 217/81
Denn wenn sich eine Beihilfe und der sie tragende Vorsatz - so wie nach dem Urteil hier - auf die gesamte Fortsetzungstat erstrecken, hängt der Beginn der Verjährungsfrist auch für den Gehilfen von der Beendigung der fortgesetzten Haupttat ab, selbst wenn seine Tätigkeit schon vorher aufgehört hat (BGHSt 20, 227 ff.; BGH bei Holtz, MDR 1978, 803 ). - BGH, 04.04.1951 - 1 StR 77/50
Annahme des Tatbestands der Nötigung bei einem Befehlsverhältnis zwischen Täter …
Auszug aus BGH, 27.01.1982 - 3 StR 217/81
Der Lauf der Verjährungsfrist von fünf Jahren (§ 78 Abs. 3 Nr. 4 , Abs. 4 StGB ; Art. 309 EGStGB i.V.m. § 392 Abs. 1 AbgO in der Fassung des Artikels 161 Nr. 2 a EGStGB , § 2 Abs. 3 StGB ) hat erst mit der Festsetzung der Einkommen- und Gewerbesteuer für das Jahr 1972 begonnen (§ 78 a StGB ), und zwar wegen des Fortsetzungszusammenhangs entgegen der Auffassung der Angeklagten für die gesamte Tat (BGHSt 1, 84, 91 f.; 24, 218, 221; 27, 342). - BGH, 12.10.1977 - 3 StR 287/77
Voraussetzungen des Gebrauchmachens von einer Verwarnung mit Strafvorbehalt - …
Auszug aus BGH, 27.01.1982 - 3 StR 217/81
Wie der Bundesgerichtshof (BGHSt 21, 819 84; 24, 239; 27, 274, 275) bereits entschieden hat, macht eine Verletzung des einem Betroffenen zustehenden Rechts auf Verhandlung seines Falles in angemessener Frist die Fortsetzung des Strafverfahrens nicht unzulässig (…ebenso Kleinknecht, StPO , 35. Aufl., Art. 6 MRK Rdn 7;… Paulus in KMR, 7. Aufl., § 206 a StPO Rdn 42). - BGH, 23.09.1971 - 4 StR 207/71
Beginn der Verfolgungsverjährung bei Planung weiterer Verschleierungshandlungen …
Auszug aus BGH, 27.01.1982 - 3 StR 217/81
Der Lauf der Verjährungsfrist von fünf Jahren (§ 78 Abs. 3 Nr. 4 , Abs. 4 StGB ; Art. 309 EGStGB i.V.m. § 392 Abs. 1 AbgO in der Fassung des Artikels 161 Nr. 2 a EGStGB , § 2 Abs. 3 StGB ) hat erst mit der Festsetzung der Einkommen- und Gewerbesteuer für das Jahr 1972 begonnen (§ 78 a StGB ), und zwar wegen des Fortsetzungszusammenhangs entgegen der Auffassung der Angeklagten für die gesamte Tat (BGHSt 1, 84, 91 f.; 24, 218, 221; 27, 342). - BGH, 09.01.1979 - 1 StR 574/78
Erfolglose Revision gegen strafrechtliche Verurteilung wegen Steuerdelikten - …
- BGH, 18.02.1987 - 2 StR 159/86
Strafbarkeit nach dem Tierschutzgesetz durch Halten von Legehennen in …
Es zwingt nicht zum Verzicht auf die Verwendung auslegungsfähiger und -bedürftiger Begriffe, weil der Gesetzgeber sonst nicht in der Lage wäre, mit seinen Regelungen der Vielgestaltigkeit des Lebens Herr zu werden (BVerfGE 11, 234, 237; 28, 175, 183; 48, 48, 56 [BVerfG 15.03.1978 - 2 BvR 927/76]; BGH NStZ 1982, 206). - BGH, 28.01.1987 - 3 StR 373/86
Steuerliche Folgen verdeckter Parteispenden
Denn die auf Täuschung angelegten falschen Angaben der Angeklagten gegenüber dem Finanzamt, durch die sie den wahren Sachverhalt verschleierten, schließen es aus, ihr Verhalten lediglich als für sich straffreien Mißbrauch rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten (§ 42 AO) zu werten (vgl. BFH wistra 1983, 202; BGH NStZ 1982, 206; BGHSt 32, 60, 64 [BGH 24.08.1983 - 3 StR 89/83];… Franzen/Gast/Samson, Steuerstrafrecht 3. Aufl. § 370 AO Rdn. 105;… Klein/Orlopp AO 3. Aufl. § 42 Anm. 6).Auch ist das Steuerrecht, das den Tatbestand der Blankettnorm des § 370 Abs. 1 AO ausfüllt, für die strafrechtliche Beurteilung als Teil des Strafgesetzes aufzufassen, so daß bei seiner Änderung das für eine bestimmte Tat geltende Recht nach § 2 Abs. 2 bis 4 StGB zu ermitteln ist (BGHSt 20, 177; vgl. BGH NStZ 1982, 206).
- BGH, 16.05.1984 - 2 StR 525/83
Rückbeziehung einer Gewinnbeteiligung und Verlustbeteiligung
Bei der Hinterziehung von Einkommensteuer beginnt die Verjährung erst mit der Bekanntgabe des unrichtigen Steuerbescheids, weil die Steuerhinterziehung ein Erfolgsdelikt ist, die Einkommensteuer zu den Veranlagungssteuern gehört und der erstrebte Vorteil deshalb erst mit der Veranlagung eintritt (BGH, Beschluß vom 7. Februar 1984 - 3 StR 413/83; vgl. auch BGH bei Holtz MDR 1983, 679; BGH wistra 1983, 70; BGH, Urteil vom 27. Januar 1982 - 3 StR 217/81;… Suhr/Naumann, Steuerstrafrecht 3. Aufl. S. 295;… Franzen/Gast/ Samson, Steuerstrafrecht 2. Aufl. § 376 AO Rdn. 11).§ 392 AbgO 1968 entspricht - ebenso wie § 370 AO - diesen Anforderungen, soweit die darin in Bezug genommenen Steuertatbestände ihrerseits hinlänglich bestimmt sind (BVerfGE 37, 201, 208 f [BVerfG 08.05.1974 - 2 BvR 636/72]; BGH NStZ 1982, 206 Nr. 12).
- BGH, 24.03.1982 - 3 StR 28/82
Hans-Christian Ströbele
Wie der Bundesgerichtshof (BGHSt 24, 239; 27, 274, 275; BGH, Urteil vom 27. Januar 1982 - 3 StR 217/81 - mit weiteren Nachweisen) bereits entschieden hat, macht eine Verletzung des einem Betroffenen zustehenden Rechts auf Verhandlung seines Falls in angemessener Frist die Fortsetzung des Strafverfahrens nicht unzulässig. - BGH, 02.08.1984 - 4 StR 120/83
vom Angeklagten verfaßte Revisionsbegründung mit 2938 Blättern - § 345 Abs. 2 …
Für die in den Jahren 1968 bis 1971 (UA 205-207) begangene fortgesetzte Hinterziehung der Gewerbe-, Einkommen- und Körperschaftssteuer (Veranlagungssteuern) sind für den Beginn der Verjährungsfrist (§ 78 a StGB) von fünf Jahren (§ 78 Abs. 3 Nr. 4 StGB) die für diesen Zeitraum erlassenen letzten Steuerbescheide vom 25. Mai 1972, vom 1. August sowie vom 7. August 1973 (vgl. Anlagen 1 und 4 zur Anklageschrift Bl. 28 Bd. I 2) maßgebend (RGSt 76, 334; BGH, Urteile vom 27. April 1978 - 4 StR 67/78 - und vom 27. Januar 1982 - 3 StR 217/81). - BFH, 01.02.1983 - VIII R 30/80
Revision - Steuerherabsetzung - Steuerumgehung - Gestaltungsmöglichkeiten - …
Die hier vertretene Auffassung steht nicht in Widerspruch zum Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 27. Januar 1982 3 StR 217/81 (Zeitschrift für Wirtschaft, Steuer, Strafrecht - WiStra - 1982, 108, Juristenzeitung - JZ - 1982, 301), in dem dieser entschieden hat, eine Steuerumgehung durch Gewinnverlagerung auf eine Basisgesellschaft im niedrig besteuernden Ausland könne als Steuerhinterziehung strafbar sein. - BGH, 17.02.1983 - 1 StR 325/82
Vernehmung durch den Rechtshilferichter - Unerreichbarkeit eines im Ausland …
Zwar kann die Schweiz nach Art. 2 des Europäischen Übereinkommens über die Rechtshilfe in Strafsachen die Rechtshilfe verweigern, wenn sich ein Ersuchen auf strafbare Handlungen bezieht, die von ihr als "fiskalisch" angesehen werden (BGBl. 1964 II 1369, 1386; 1976 II 1799, 1813); von diesem Grundsatz wird jedoch abgewichen, wenn die Rechtshilfe zur Entlastung des Beschuldigten beitragen kann (BGH, Urteil vom 27.1.1982 - 3 StR 217/81;… Grützner/Pötz, Internationaler Rechtshilfeverkehr in Strafsachen, 2. Aufl. Bd. II Stichwort Schweiz Rdn. 22). - FG Nürnberg, 10.07.2003 - IV 71/01 Dass der Kläger vorsätzlich, zumindest aber mit bedingtem Vorsatz ausländische Basisgesellschaften zur Verlagerung von Einkünften in niedrig besteuerndes Ausland und zur Manipulation der Besteuerung seiner Inlandstätigkeit eingeschaltet hat, unterliegt keinem Zweifel und bewirkt die Bejahung auch des subjektiven Tatbestands der Steuerhinterziehung (vgl. BGH-Urteil vom 21.01.1982 3 StR 217/81, StRK AO 1977, § 170 R. 44 und BFH-Beschluss vom 01.02.1983 VIII R 30/80 , BStBl. II 1983, 534 Ziff. 2b).
- OLG Köln, 18.04.2006 - 82 Ss OWi 18/06
Kriterien für die Bestimmung des Mautschuldners gemäß § 2 Autobahnmautgesetz …
Es ist ihm von Verfassungs wegen nicht verwehrt, Generalklauseln oder unbestimmte, wertausfüllungsbedürftige Begriffe zu verwenden (vgl. BVerfGE 37, 201 [208]; BVerfGE 75, 341 = NJW 1987, 3175; BGH NStZ 1982, 206;… Rogall, in: Karlsruher Kommentar, OWiG, 2. Aufl., § 3 Rdnr. 33 m. w. Nachw.;… Göhler, OWiG, 14. Aufl., § 3 Rdnr. 5). - BGH, 22.10.1991 - 5 StR 302/91
Ausführung von Umsätzen oder Leistung von Zahlungen als Voraussetzungen für den …
Dies wäre zumindest nach §§ 41, 42 AO zu würdigen gewesen (vgl. BGH JZ 1982, 301; BGH wistra 1983, 202;… BGHR AO § 42 Basisgesellschaft 2).
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Rechtsprechung
| BGH, 12.01.1982 - 1 StR 700/81 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Betäubungsmittel - Nicht geringe Menge - Erwerb von Betäubungsmitteln - Erwerb nach und nach
Papierfundstellen
- MDR 1982, 426
- NStZ 1982, 163
- StV 1982, 224
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (13)
- BGH, 29.10.1980 - 3 StR 335/80
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Unerreichbarkeit eines Zeugen - …
Auszug aus BGH, 12.01.1982 - 1 StR 700/81
Eine rechtliche Erstreckung des Besitztatbestands auf Tatbeteiligte, die selbst keine tatsächliche Einwirkungsmöglichkeit oder faktische Verfügungsmacht über das Betäubungsmittel hatten, kommt nicht in Betracht (BGH, Beschlüsse v. 31.3.1976 - 2 StR 54/76; 6.11.1979 - 1 StR 358/79; 29.10.1980 - 3 StR 335/80; Urteil v. 3.11.1981 - 1 StR 558/81). - BGH, 03.11.1981 - 1 StR 558/81
Voraussetzungen für die Prüfung eines besonders schweren Falls nach § 11 Abs. 4 …
Auszug aus BGH, 12.01.1982 - 1 StR 700/81
Eine rechtliche Erstreckung des Besitztatbestands auf Tatbeteiligte, die selbst keine tatsächliche Einwirkungsmöglichkeit oder faktische Verfügungsmacht über das Betäubungsmittel hatten, kommt nicht in Betracht (BGH, Beschlüsse v. 31.3.1976 - 2 StR 54/76; 6.11.1979 - 1 StR 358/79; 29.10.1980 - 3 StR 335/80; Urteil v. 3.11.1981 - 1 StR 558/81). - BGH, 31.03.1976 - 2 StR 54/76
Eigener Unrechtsgehalt beim Besitz von Betäubungsmitteln neben dem Handeltreiben …
Auszug aus BGH, 12.01.1982 - 1 StR 700/81
Eine rechtliche Erstreckung des Besitztatbestands auf Tatbeteiligte, die selbst keine tatsächliche Einwirkungsmöglichkeit oder faktische Verfügungsmacht über das Betäubungsmittel hatten, kommt nicht in Betracht (BGH, Beschlüsse v. 31.3.1976 - 2 StR 54/76; 6.11.1979 - 1 StR 358/79; 29.10.1980 - 3 StR 335/80; Urteil v. 3.11.1981 - 1 StR 558/81).
- BGH, 06.11.1979 - 1 StR 358/79
Tatsächliche Herrschaftsmacht über Betäubungsmittel als Voraussetzung für eine …
Auszug aus BGH, 12.01.1982 - 1 StR 700/81
Eine rechtliche Erstreckung des Besitztatbestands auf Tatbeteiligte, die selbst keine tatsächliche Einwirkungsmöglichkeit oder faktische Verfügungsmacht über das Betäubungsmittel hatten, kommt nicht in Betracht (BGH, Beschlüsse v. 31.3.1976 - 2 StR 54/76; 6.11.1979 - 1 StR 358/79; 29.10.1980 - 3 StR 335/80; Urteil v. 3.11.1981 - 1 StR 558/81). - BGH, 28.04.1981 - 1 StR 121/81
Annahme fahrlässiger Tötung bei Verursachung des Todes eines Heroinabhängigen …
Auszug aus BGH, 12.01.1982 - 1 StR 700/81
Eine Addition ist zwar hinsichtlich derjenigen Teilmengen statthaft, die der Angeklagte L. fortgesetzt an Dritte abgegeben hat (BGH, Urteile v. 28.4.1981 - 1 StR 121/81; 2.12.1981 - 2 StR 542/81). - BGH, 15.06.1976 - 1 StR 273/76
Verurteilung wegen unerlaubten Besitzes einer nicht geringen Menge von …
Auszug aus BGH, 12.01.1982 - 1 StR 700/81
Hierbei handelt es sich nach den Feststellungen jedoch nur um 2 g Kokain für E. und um 1 g Kokain für B. (UA S. 14, 54); der Tatrichter wird an Hand aller Umstände des Einzelfalles zu entscheiden haben, ob damit die Voraussetzungen einer nicht geringen Menge erfüllt sind (vgl. BGHSt 26, 355 [358]). - BGH, 29.09.1981 - 1 StR 815/80
Voraussetzungen für eine Zusammenrechnen von verschiedenen Mengen an …
Auszug aus BGH, 12.01.1982 - 1 StR 700/81
Der Tatrichter muß also prüfen, welche Mengen die Angeklagten gleichzeitig besessen haben, insbesondere ob Teilmengen zusammengeflossen sind und, falls dies nicht der Fall ist, ob schon Teilmengen für sich die Voraussetzungen der nicht geringen Menge erfüllen (BGH, Urteile v. 12.2.1974 - 1 StR 502/73; 9.11.1976 - 1 StR 649/76; 22.12.1976 - 2 StR 645/76; Beschlüsse v. 22.2.1978 - 4 StR 52/78; 14.11.1978 - 1 StR 592/78; 29.9.1981 - 1 StR 815/80). - BGH, 02.12.1981 - 2 StR 542/81
Bemessung einer Strafe wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln
Auszug aus BGH, 12.01.1982 - 1 StR 700/81
Eine Addition ist zwar hinsichtlich derjenigen Teilmengen statthaft, die der Angeklagte L. fortgesetzt an Dritte abgegeben hat (BGH, Urteile v. 28.4.1981 - 1 StR 121/81; 2.12.1981 - 2 StR 542/81). - BGH, 12.02.1974 - 1 StR 502/73
Betäubungsmittel: Abgrenzung Veräußerung - Verbrauchsüberlassung - …
Auszug aus BGH, 12.01.1982 - 1 StR 700/81
Der Tatrichter muß also prüfen, welche Mengen die Angeklagten gleichzeitig besessen haben, insbesondere ob Teilmengen zusammengeflossen sind und, falls dies nicht der Fall ist, ob schon Teilmengen für sich die Voraussetzungen der nicht geringen Menge erfüllen (BGH, Urteile v. 12.2.1974 - 1 StR 502/73; 9.11.1976 - 1 StR 649/76; 22.12.1976 - 2 StR 645/76; Beschlüsse v. 22.2.1978 - 4 StR 52/78; 14.11.1978 - 1 StR 592/78; 29.9.1981 - 1 StR 815/80). - BGH, 14.11.1978 - 1 StR 592/78
Unterscheidung zwischen Erwerb und Besitz nicht geringer Mengen Betäubungsmittel
Auszug aus BGH, 12.01.1982 - 1 StR 700/81
Der Tatrichter muß also prüfen, welche Mengen die Angeklagten gleichzeitig besessen haben, insbesondere ob Teilmengen zusammengeflossen sind und, falls dies nicht der Fall ist, ob schon Teilmengen für sich die Voraussetzungen der nicht geringen Menge erfüllen (BGH, Urteile v. 12.2.1974 - 1 StR 502/73; 9.11.1976 - 1 StR 649/76; 22.12.1976 - 2 StR 645/76; Beschlüsse v. 22.2.1978 - 4 StR 52/78; 14.11.1978 - 1 StR 592/78; 29.9.1981 - 1 StR 815/80). - BGH, 22.12.1976 - 2 StR 645/76
Fortgesetzter Erwerb und fortgesetzter Besitz von Rauschmitteln - Besitz einer …
- BGH, 09.11.1976 - 1 StR 649/76
Keine Verurteilung wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln bei …
- BGH, 22.02.1978 - 4 StR 52/78
Betäubungsmittel: Konkurrenz zwischen Erwerb und Handeltreiben; Bildung einer …
- OLG Stuttgart, 08.05.2001 - 3 Ss 13/01
Berücksichtigung des sog. "gebundenen Anteilsmitbesitzes" bei der Berechnung …
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (s. nur BGH StV 1982, 224 [225] m.w.N.) und allgemeiner Auffassung in der Literatur (…s. nur Weber, BtMG, § 29 Rdn. 636 m.w.N.) darf jedem Mittäter des unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln nur diejenige Menge zurechnet werden, die seiner Sachherrschaft tatsächlich unterworfen war; eine rechtliche Erstreckung auf Tatbeteiligte, die selbst keine tatsächliche Einwirkungs- oder Verfügungsmöglichkeit über das Betäubungsmittel hatten, kommt nicht in Betracht. - BGH, 06.07.1987 - 3 StR 115/87
Addition der abgegebenen Teilmengen bei der Prüfung des Merkmals der "nicht …
Denn beim unerlaubten Besitz zum Eigenverbrauch kommt es darauf an, ob die fortgesetzt erworbenen Teilmengen beim Erwerber zu einem einheitlichen Vorrat zusammengeflossen sind, ob er also auch eine nicht geringe Menge von Betäubungsmitteln gleichzeitig besessen hat (BGH MDR 1982, 426; BGH bei Schmidt MDR 1978, 6 und 1979, 886). - OLG Koblenz, 19.05.1983 - 1 Ss 133/83
Betäubungsmittel; Haschisch; Geringe Menge; Minder schwerer Fall; Einfuhr; …
Eine Addition der mehreren Teilmengen ist auf jeden Fall statthaft, wenn sie fortgesetzt eingeführt und sodann an Dritte abgegeben werden (vgl. BGH in NStZ 1982, 163 ).Dies zu beurteilen obliegt der Entscheidung des Tatrichters ( BGH in NStZ 1982, 163 und 425).
- BGH, 31.07.2002 - 3 StR 233/02
Unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln (keine Mittäterschaft mangels …
Die von O. aufgrund einer gemeinsamen Absprache gekaufte Gesamtmenge von 200 Gramm kann dem Angeklagten bei dem Tatvorwurf des Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge nicht nach mittäterschaftlichen Grundsätzen zugerechnet werden, weil sie seiner Sachherrschaft nicht unterworfen war (vgl. BGH NStZ 1982, 163;… Weber, BtMG § 29 a Rdn. 127). - BGH, 17.03.1982 - 2 StR 818/81
Verurteilung wegen des gemeinschaftlichen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln - …
Die Frage, wer das Betäubungsmittel besessen hat, ist tatsächlicher Natur; eine rechtliche Erstreckung des Besitztatbestands auf Tatbeteiligte, die selbst keine tatsächliche Sachherrschaft hatten, kommt nicht in Betracht (BGH, Urteil vom 3. November 1981 - 1 StR 558/81 - und Beschluß vom 12. Januar 1982 - 1 StR 700/81 - jeweils mit weiteren Nachweisen). - BGH, 18.08.1992 - 1 StR 519/92
Betäubungsmittel: Besitz einer nicht geringen Menge
Ob beim Besitz von Betäubungsmitteln zum Eigenverbrauch ein besonders schwerer Fall i.S.d. § 29 Abs. 3 Satz 2 Ziffer 4 BtMG vorliegt, richtet sich danach, ob die fortgesetzt erworbenen Teilmengen beim Erwerber zu einem einheitlichen Gesamtvorrat zusammengeflossen sind, ob er also eine nicht geringe Menge von Betäubungsmitteln gleichzeitig besessen hat (BGH MDR 1982, 426; BGH bei Schmidt MDR 1982, 881, 884; BGH, Beschluß vom 6. Juli 1987 - 3 StR 115/87;… Körner, BtMG 3. Aufl. § 29 Rdn. 603). - BayObLG, 25.04.1994 - 4St RR 31/94
Regelbeispiel; Besitz; Nicht geringe Menge; Erwerb; Fortgesetzt; Eigenverbrauch; …
Das Regelbeispiel des § 29 Abs. 3 Satz 2 Nr. 4 BtMG a.F. in der Alternative des Besitzes einer nicht geringen Menge ist auch dann erfüllt, wenn der Angeklagte wegen Erwerbs verurteilt wird, sofern dieser zum gleichzeitigen Besitz eines einheitlichen Vorrats einer nicht geringen Menge geführt hat (BGHSt 25, 290 [293 für das in § 11 Abs. 4 Nr. 5 BetMG der früheren Fassung nicht erwähnte Handeltreiben]; BGH MDR 1982, 426 ; NStZ 1982, 163 ;… BGHR BtMG § 29 Abs. 3 Nr. 4 - Menge 2 und 4; StV 1990, 548 [549] = MDR 1990, 1032 ; Beschluß vom 13.3.1991 - 2 StR 57/91, zitiert bei Schmidt MDR 1991, 1111 [Fußnote 11]; Beschlüsse des erkennenden Senats vom 8.8.1983 4 St RR 156/83 und 26.2-1992 - 4 St RR 25/92;… Körner BtMG 3.Aufl. § 29 Rdn. 777). - BayObLG, 26.02.1992 - RReg. 4 St 25/92
Regelbeispiel; Besitzrecht; Nicht geringe Menge; Betäubungsmittel; …
Zwar erwähnt die genannte Vorschrift den Erwerb nicht; sie ist aber unter dem Gesichtspunkt des Besitzes anzuwenden, wenn der Erwerb nachfolgend zum gleichzeitigen Besitz eines einheitlichen Vorrats einer nicht geringen Menge von Betäubungsmitteln führt (BGHSt 25, 290 [293] für das in § 11 Abs. 4 Nr. 5 BetMG a.F. nicht erwähnte Handeltreiben; BGH MDR 1982, 426 = NStZ 1982, 163 ;… BGHR BtMG § 29 Abs. 3 Nr. 4 - Menge 2 und 4; StV 1990, 548 [549] = MDR 1990, 1032 ; Beschluß vom 13.3.1991 - 2 StR 57/91, zitiert bei Schmidt MDR 1991, 1111 [Fn. 11]; Beschluß des erkennenden Senats vom 8.8.1983 - 4 St 156/83;… Körner BtMG 3. Aufl. § 29 Rd. 777).
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