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Weitere Entscheidungen unten: BAG, 20.04.1983 | BAG, 13.04.1983

Rechtsprechung
   BAG, 01.06.1983 - 5 AZR 468/80   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,710
BAG, 01.06.1983 - 5 AZR 468/80 (https://dejure.org/1983,710)
BAG, Entscheidung vom 01.06.1983 - 5 AZR 468/80 (https://dejure.org/1983,710)
BAG, Entscheidung vom 01. Juni 1983 - 5 AZR 468/80 (https://dejure.org/1983,710)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Wird die Arbeitsunfähigkeit infolge der ersten Erkrankung auch durch einen misslungenen Versuch, die Arbeit wiederaufzunehmen, beendet ?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 43, 46
  • NJW 1984, 199
  • ZIP 1983, 1232
  • MDR 1983, 1053
  • JR 1985, 44
 
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Wird zitiert von ... (33)Zitiert selbst (15)

  • BFH, 10.03.1982 - I R 91/81

    Telefax - Revisionsbegründung

    Auszug aus BAG, 01.06.1983 - 5 AZR 468/80
    Mit der Frage, ob den Erfordernissen der Schriftform durch Übermittlung eines Telebriefs (Telekopie) genügt wird, haben sich der Bundesgerichtshof (Beschluß vom 5. Februar 1981 - X ZB 13/80 BPatG - BGHZ 79, 314 sowie BGH Beschluß vom 28. Februar 1983 - AnwZ (B) 2/83 - BB 1983, 929) und der Bundesfinanzhof (BFHE 136, 38 = BB 1982, 1477) befaßt.

    Sie bietet gegenüber der Übermittlung durch Telegramm oder Fernschreiber sogar noch eine erhöhte Inhalts- und Unterschriftsgarantie (BFHE 136, 38 = BB 1982, 1477, 1478 und BGH Beschluß vom 28. Februar 1983, BB 1983, 929).

  • BAG, 02.12.1981 - 5 AZR 89/80

    Lohnfortzahlungsanspruch - Anspruch auf Lohnfortzahlung - Arbeitsunfähigkeit - …

    Auszug aus BAG, 01.06.1983 - 5 AZR 468/80
    Von diesem Grundsatz der Einheit des Verhinderungsfalles ist der Senat auch in seinem Urteil vom 2. Dezember 1981 - 5 AZR 89/80 - AP Nr. 48 zu § 1 LohnFG, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen, ausgegangen.
  • GemSOGB, 30.04.1979 - GmS-OGB 1/78

    Revisionsbegründung einer Behörde - § 81 Abs. 1 Satz 1 VwGO, § 164 Abs. 2 Satz 1 …

    Auszug aus BAG, 01.06.1983 - 5 AZR 468/80
    Außerdem muß feststehen, daß es sich bei dem Schriftstück nicht nur um einen Entwurf handelt, sondern daß er mit Wissen und Willen des Berechtigten dem Gericht zugeleitet worden ist (vgl. GemS-OGB NJW 1980, 172, 174;… BAG, aaO).
  • BAG, 24.09.1980 - 4 AZR 727/78

    Eingruppierung: Beiziehung von Privaturkunden - Schlüssigkeit der Klage - …

    Auszug aus BAG, 01.06.1983 - 5 AZR 468/80
    Nach § 144 ZPO entscheidet das Gericht nach pflichtgemäßem Ermessen darüber, ob es einen Sachverständigen zuziehen will (vgl. BAG 34, 158 = AP Nr. 36 zu §§ 22, 23 BAT 1975 a.E.; BAG AP Nr. 52 zu § 616 BGB, zu II 3 a der Gründe).
  • BAG, 25.06.1981 - 6 AZR 940/78

    Krankheitsfall

    Auszug aus BAG, 01.06.1983 - 5 AZR 468/80
    Ein Arbeitnehmer ist arbeitsunfähig krank, wenn ein Krankheitsgeschehen ihn außerstande setzt, die ihm nach dem Arbeitsvertrag obliegende Arbeit zu verrichten, oder wenn er die Arbeit nur unter der Gefahr fortsetzen könnte, in absehbarer Zeit seinen Zustand zu verschlimmern (vgl. BAG Urteil vom 14. Januar 1972 - 5 AZR 264/71 - AP Nr. 12 zu § 1 LohnFG; BAG Urteil vom 25. Oktober 1973 - 5 AZR 141/73- AP Nr. 42 zu § 616 BGB, zu 1 der Gründe; BAG Urteil vom 25. Juni 1981 - 6 AZR 940/78 - AP Nr. 52 zu § 616 BGB, zu II 4 der Gründe;… Schmatz/ Fischwasser, Vergütung der Arbeitnehmer bei Krankheit und Mutterschaft, 6. Aufl., S. C 111).
  • BAG, 14.01.1972 - 5 AZR 264/71

    Krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit - Behebung der Krankheit - Krankenpflege

    Auszug aus BAG, 01.06.1983 - 5 AZR 468/80
    Ein Arbeitnehmer ist arbeitsunfähig krank, wenn ein Krankheitsgeschehen ihn außerstande setzt, die ihm nach dem Arbeitsvertrag obliegende Arbeit zu verrichten, oder wenn er die Arbeit nur unter der Gefahr fortsetzen könnte, in absehbarer Zeit seinen Zustand zu verschlimmern (vgl. BAG Urteil vom 14. Januar 1972 - 5 AZR 264/71 - AP Nr. 12 zu § 1 LohnFG; BAG Urteil vom 25. Oktober 1973 - 5 AZR 141/73- AP Nr. 42 zu § 616 BGB, zu 1 der Gründe; BAG Urteil vom 25. Juni 1981 - 6 AZR 940/78 - AP Nr. 52 zu § 616 BGB, zu II 4 der Gründe;… Schmatz/ Fischwasser, Vergütung der Arbeitnehmer bei Krankheit und Mutterschaft, 6. Aufl., S. C 111).
  • BAG, 14.02.1978 - 1 AZR 154/76

    Kündigungsschutzklagen - Betriebsverpachtung - Ordnungsmäßigkeit einer …

    Auszug aus BAG, 01.06.1983 - 5 AZR 468/80
    Sie hat darauf abgestellt, welcher Grad von Formenstrenge nach den jeweils maßgebenden Verfahrensvorschriften sinnvoll gefordert werden kann (BAG 30, 86, 101 = AP Nr. 60 zu Art. 9 GG Arbeitskampf).
  • BAG, 27.07.1977 - 5 AZR 318/76

    Psychose - Krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit - Grippe - Fortsetzungskrankheit …

    Auszug aus BAG, 01.06.1983 - 5 AZR 468/80
    Der Arbeiter muß also zwischen zwei krankheitsbedingten Zeiten der Arbeitsunfähigkeit arbeitsfähig gewesen sein, wenn ein neuer lohnzahlungspflichtiger Sechs-Wochen-Zeitraum nach § 1 Abs. 1 Satz 1 LohnFG beginnen soll (BAG Urteil vom 27. Juli 1977 - 5 AZR 318/76 - AP Nr. 43 zu § 1 LohnFG, zu 1 der Gründe).
  • BGH, 05.02.1981 - X ZB 13/80

    Telekopie

    Auszug aus BAG, 01.06.1983 - 5 AZR 468/80
    Mit der Frage, ob den Erfordernissen der Schriftform durch Übermittlung eines Telebriefs (Telekopie) genügt wird, haben sich der Bundesgerichtshof (Beschluß vom 5. Februar 1981 - X ZB 13/80 BPatG - BGHZ 79, 314 sowie BGH Beschluß vom 28. Februar 1983 - AnwZ (B) 2/83 - BB 1983, 929) und der Bundesfinanzhof (BFHE 136, 38 = BB 1982, 1477) befaßt.
  • BAG, 25.10.1973 - 5 AZR 141/73

    Krankenlohn - Teilweise Arbeitsunfähigkeit - Anspruch auf Lohnfortzahlung

    Auszug aus BAG, 01.06.1983 - 5 AZR 468/80
    Ein Arbeitnehmer ist arbeitsunfähig krank, wenn ein Krankheitsgeschehen ihn außerstande setzt, die ihm nach dem Arbeitsvertrag obliegende Arbeit zu verrichten, oder wenn er die Arbeit nur unter der Gefahr fortsetzen könnte, in absehbarer Zeit seinen Zustand zu verschlimmern (vgl. BAG Urteil vom 14. Januar 1972 - 5 AZR 264/71 - AP Nr. 12 zu § 1 LohnFG; BAG Urteil vom 25. Oktober 1973 - 5 AZR 141/73- AP Nr. 42 zu § 616 BGB, zu 1 der Gründe; BAG Urteil vom 25. Juni 1981 - 6 AZR 940/78 - AP Nr. 52 zu § 616 BGB, zu II 4 der Gründe;… Schmatz/ Fischwasser, Vergütung der Arbeitnehmer bei Krankheit und Mutterschaft, 6. Aufl., S. C 111).
  • BGH, 28.02.1983 - AnwZ (B) 2/83

    Beschwerdeeinlegung durch Telebrief

  • BGH, 28.10.1965 - Ia ZB 11/65

    Anmeldung eines Gebrauchsmusters unter der Bezeichnung "Flüssigkeitsgekühlte …

  • BGH, 29.04.1960 - 1 StR 114/60

    Wahrung der Berufungsfrist bei telegraphischer Einlegung der Berufung durch …

  • BFH, 21.06.1968 - III B 36/67

    Rechtsmittel - Einlegung durch Telegramm - Wiedereinsetzung in vorigen Stand - …

  • RG, 28.11.1932 - IVb 4/32

    Ist die telegraphische Einlegung eines Rechtsmittels zulässig, wenn der …

  • LAG Hamm, 10.11.1988 - 17 Sa 605/88

    Weiterarbeit; Arbeitsunfähigkeit; Fürsorgepflicht des Arbeitgebers

    Die tatsächliche Arbeitsaufnahme sei für die überwiegende Zahl aller Fälle ein praktisch brauchbares Abgrenzungsmerkmal (BAG, Urteil vom 01.07.1333 - 5 AZR 468/80 - AP Nr. 54 zu § 1 LohnFG, mwN.).

    Rn. 159 Steht jedoch fest, daß der Arbeitnehmer objektiv nicht arbeitsfähig ist, geht das Bundesarbeitsgericht zum anderen bei einer Arbeitsaufnahme davon aus, daß dann ein mißglückter Arbeitsversuch vorliege, der keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall auslöse (BAG, Urteil vom 01.07.1983 - 5 AZR 468/80 - aaü.).

  • BGH, 07.06.1990 - III ZR 142/89

    Wahrung der Klagefrist durch einen nicht postulationsfähigen Rechtsanwalt; …

    In der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist anerkannt, daß die Einlegung und Begründung von Rechtsmitteln durch Benutzung der modernen Textübermittlungssysteme wie Telebrief, Telekopie und Telefax zulässig sind, sofern die Kopiervorlage von einem postulationsfähigen Anwalt unterzeichnet ist und das Schriftstück dem Gericht auf postalischem Wege übermittelt wird (…BGHZ 87, 63, 64 f sowie BGH Beschlüsse vom 6. Oktober 1988 - VII ZB 17/88 - NJW 1989, 589, vom 28. September 1989 - VII ZB 9/89 - BGHR ZPO § 233 Rechtsmitteleinlegung 3 = NJW 1990, 187 [BGH 28.09.1989 - VII ZB 9/89] …und vom 11. Oktober 1989 - IVa ZB 7/89 - BGHR ZPO § 518 Abs. 1 Berufungseinreichung 1 = WM 1989, 1820, jeweils m.w.Nachw.; BVerwG NVwZ 1989, 673 m.w.Nachw.; BAGE 43, 46, 48 ff [BAG 01.06.1983 - 5 AZR 468/80]; BAG MDR 1985, 1053; BFHE 138, 403; vgl. auch BVerfGE 74, 228, 234 ff) [BVerfG 11.02.1987 - 1 BvR 475/85].
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 14.12.2021 - 5 Sa 101/21

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall - erneute Arbeitsunfähigkeit - Kürzung von …

    Erst nach Beendigung des einen Verhinderungsfalles kann ein zweiter Verhinderungsfall eintreten und neue Entgeltfortzahlungsansprüche auslösen (BAG, Urteil vom 01. Juni 1983 - 5 AZR 468/80 - Rn. 20, juris = NJW 1984, 199).

    Nimmt der Arbeitnehmer seine Arbeit wieder auf, ist der Verhinderungsfall - die krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit - im Regelfall beendet (BAG, Urteil vom 01. Juni 1983 - 5 AZR 468/80 - Rn. 20, juris = NJW 1984, 199; BAG…, Urteil vom 14. September 1983 - 5 AZR 70/81 - Rn. 13, juris = MDR 1984, 258).

  • BGH, 03.06.1987 - VIII ZR 154/86

    Einhaltung der Schriftform des Einspruchs gegen einen Vollstreckungsbescheid

    Weitere Ausnahmen betreffen die sich entwickelnde Technik, die sicherstellt, daß der Inhalt der Erklärung und die Person, von der sie ausgeht, hinreichend zuverlässig feststehen, so das Fernschreiben (vgl. BGH Beschluß vom 25. März 1986 - IX ZR 15/86, NJW 1986, 1759 m. w. Nachw.) und die Telekopie (BAG NJW 1984, 199; BGHZ 87, 63); entsprechend war früher schon für das Telegramm entschieden worden (vgl. RGZ 151, 82, 86).
  • BAG, 24.09.1986 - 7 AZR 669/84

    Zulässigkeit der Einreichung einer Revisionsbegründung durch Telekopie - Wirksame …

    Die Revisionsbegründung kann durch Telekopie von einem Rechtsanwalt unmittelbar beim Revisionsgericht - ohne Übermittlung der Deutschen Bundespost - wirksam eingereicht werden (Fortführung von BAG, NZA 1986, 578 L = NJW 1986, 1778 L; BAGE 43, 46 [BAG 01.06.1983 - 5 AZR 468/80] = NJW 1986, 199).

    Das Bundesarbeitsgericht hat bereits in zwei Entscheidungen klargestellt, daß das Formerfordernis durch Übermittlung einer im Telebriefverfahren hergestellten Fernkopie, die dem Rechtsmittelgericht auf postalischem Weg zugeleitet wird, erfüllt ist (BAG Beschluß vom 14. Januar 1986 - 1 ABR 86/83 -, zur Veröffentlichung bestimmt; BAG 43, 46, 49 = AP Nr. 54 zu § 1 LohnFG; ebenso BFHE 136, 38; 138, 403; vgl. auch BGHZ 79, 314 [BGH 05.02.1981 - X ZB 13/80] zu § 73 Patentgesetz; BGHZ 87, 63).

  • BAG, 05.07.1990 - 8 AZB 16/89

    Revisionsbeschwerde - Telekopie

    Eine durch Telekopie übermittelte Berufungsbegründung entspricht diesem Erfordernis nur, wenn sie einem Empfangsgerät des Rechtsmittelgerichts zugeht oder einem Empfangsgerät der Post und von dort auf postalischem Weg (Telebrief) dem Rechtsmittelgericht zugeleitet wird (ebenso BAGE 43, 46 [BAG 01.06.1983 - 5 AZR 468/80] = AP Nr. 54 zu § 1 LohnFG für Revision und BAGE 53, 105 = AP Nr. 12 zu § 72 ArbGG 1979 für Revisionsbegründung).

    Eine Ausnahme ist aber für die Einlegung eines Fechtsmittels durch Telekopie nur anzuerkennen, wenn die Telekopie einem Empfangsgerät des Rechtsmittelgerichts zugeht oder einem Empfangsgerät der Post und von dort auf postalischem Weg (Telebrief) dem Rechtsmittelgericht zugeleitet wird (BAGE 43, 46 [BAG 01.06.1983 - 5 AZR 468/80] = AP Nr. 54 zu § 1 LohnFG; BAGE 53, 105 = AP Nr. 12 zu § 72 ArbGG 1979), nicht aber, wenn - wie hier - die Telekopie einer Privatperson zugeleitet und von dieser dem Gericht durch Boten überbracht wird.

    Der Bundesfinanzhof hat sich im Zwischenurteil vom 10. März 1982 (BFHE 136, 38, 41) durch den Beschluß des Zehnten Zivilsenats des Bundesgerichtshofs zwar nicht gehindert gesehen, eine am letzten Tag der Revisionsbegründungsfrist vom Revisionskläger durch Fernkopierer an ein Münchener Postamt übermittelte und durch Telebrief dem Bundesfinanzhof zugeleitete Revisionsbegründung als rechtzeitig anzusehen, wie auch das Bundesarbeitsgericht in ständiger Rechtsprechung die durch Telebrief beförderte Erklärung gelten läßt (vgl. BAGE 43, 46 [BAG 01.06.1983 - 5 AZR 468/80] = AP, aaO; BAGE 50, 348 = AP Nr. 2 zu § 94 ArbGG 1979;… BAGE 53, 105 = AP, aaO; BAG Beschluß vom 14. März 1989 - 1 AZB 26/88 - AP Nr. 10 zu § 130 ZPO, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen).

  • BAG, 14.09.1983 - 5 AZR 70/81

    Lohnfortzahlung und Ende des Verhinderungsfalles

    Sie alle stellen auf die Arbeitsverhinderung ab, nicht auf die Krankheit (Urteil des Senats BAG AP Nr. 48 zu § 1 LohnFG, zu II 1 b der Gründe, mit weiterer Begründung und Nachweisen; Urteil des Senats vom 1. Juni 1983 -- 5 AZR 468/80 --, zu II 1 der Gründe).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 04.03.2004 - 11 Sa 2074/03

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall - Vorerkrankung

  • BFH, 19.01.1989 - IV R 21/87

    Finanzgerichtsverfahren - Vollmacht - Telebrief

  • BGH, 11.10.1989 - IVa ZB 7/89

    Einlegung und Begründung von Rechtsmitteln durch Telefax; Verschulden des …

  • BFH, 19.01.1989 - IV R 23/87

    Finanzgerichtsverfahren - Vollmacht - Telebrief

  • BAG, 14.01.1986 - 1 ABR 86/83

    Rechtsmittelbegründung durch Telekopie

  • BAG, 14.03.1989 - 1 AZB 26/88

    Zustellung - Fernkopie - Fernkopierer

  • OLG Köln, 09.01.1991 - 2 U 99/90

    Vereinbarung per Telefax - § 592 S. 1 ZPO, Zulässigkeit des Urkundenprozesses bei …

  • BAG, 02.09.1987 - 7 AZR 267/87

    Unzulässigkeit einer Revision wegen Verfristung infolge Einreichung eines nicht …

  • GmSOGH, 05.04.2000 - GmS-OGH 1/98

    Schriftsätze per Telefax wirksam?

  • LAG Thüringen, 28.06.2007 - 3 Sa 36/07

    landandauernde Arbeitsunfähigkeit; ungewisse Wiederherstellung; Arbeitsfähigkeit …

  • LAG Hessen, 10.11.1993 - 9 Sa 123/93

    Beendigung eines Arbeitsverhältnisses durch eine außerordentliche Kündigung; …

  • BAG, 31.05.1989 - 2 AZR 548/88

    Anforderungen an den Widerruf eines Prozessvergleiches - Auswirkung eines …

  • BFH, 15.06.1994 - II R 49/91

    Wahrung der Ausschlußfrist für Vollmachtvorlage durch Einreichung einer vom …

  • LAG Hamm, 10.08.2005 - 18 Sa 255/05

    Entgeltfortzahlung im Kranheitsfall, Überlappung verschiedener Erkrankungen, …

  • LAG Köln, 02.08.2002 - 11 Sa 1097/01

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall; erneute Arbeitsunfähigkeit; …

  • BGH, 06.10.1988 - VII ZB 17/88

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der …

  • BAG, 15.12.1987 - 3 AZR 606/87

    Formwirksamkeit von Berufung und Berufungsbegründung bei Unterzeichnung der …

  • LAG Berlin, 29.03.1988 - 8 Sa 72/87

    Mißglückter Arbeitsversuch; Arbeitsversuch; Arbeitsunfähigkeit; …

  • BAG, 24.10.1984 - 5 AZR 346/83

    - Zeichner und Karikaturist -, Abgrenzung freier Mitarbeiter / AN, …

  • LAG Berlin, 22.06.1990 - 6 Sa 34/90

    Entgeltfortzahlung: Arbeitsunfähigkeit - Darlegungs- und Beweislast für neuen …

  • OLG Karlsruhe, 28.05.1986 - 1 Ss 53/86

    Revision; Begründung; Telebrief; Form

  • LAG Rheinland-Pfalz, 15.07.1988 - 6 Sa 370/88

    Amtsärztliches Attest; Arbeitsunfähigkeit; Kündigung; Fürsorgepflicht

  • FG Brandenburg, 12.12.1995 - 4 K 1297/94

    Erfüllen des Schriftformerfordernisses bei Versand einer Vollmacht per Telefax

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Rechtsprechung
   BAG, 20.04.1983 - 4 AZR 497/80   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,19
BAG, 20.04.1983 - 4 AZR 497/80 (https://dejure.org/1983,19)
BAG, Entscheidung vom 20.04.1983 - 4 AZR 497/80 (https://dejure.org/1983,19)
BAG, Entscheidung vom 20. April 1983 - 4 AZR 497/80 (https://dejure.org/1983,19)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 42, 244
  • MDR 1983, 1053
  • BB 1984, 856
  • JR 1984, 484
 
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Wird zitiert von ... (175)Zitiert selbst (18)

  • BAG, 05.11.1975 - 4 AZR 597/74

    Eingruppierung: Fließbandarbeit

    Auszug aus BAG, 20.04.1983 - 4 AZR 497/80
    "Die Parteien unterwerfen sich freiwillig für die hier streitgegenständlichen Klagen der Entscheidung des BAG in der Sache W ./. BRD 4 AZR 597/74.".

    Die dagegen eingelegte Revision der Beklagten wurde durch Urteil des erkennenden Senats vom 5. November 1975 - 4 AZR 597/74 - (AP Nr. 1 zu § 21 TVAL II) zurückgewiesen.

    Die Zeiterfassungslisten seien erst aufgrund des Urteils des Bundesarbeitsgerichts vom 5. November 1975 - 4 AZR 597/74 - (AP Nr. 1 zu § 21 TVAL II) eingeführt worden.

    "1) Die Parteien unterwerfen sich freiwillig für die bisher streitgegenständlichen Klagen der Entscheidung des BAG in der Sache W ./. BRD 4 AZR 597/74.

    Wie das Landesarbeitsgericht im einzelnen zutreffend ausgeführt hat, ergibt eine an den Grundsätzen der §§ 133, 157 BGB orientierte Auslegung des von den Parteien in dem Vorprozeß abgeschlossenen Prozeßvergleichs, daß sie sich in der damals entscheidenden Rechtsfrage, ob der Kläger und seine 19 Kollegen überhaupt zulagenberechtigte Arbeit im Sinne von § 21 TVAL II geleistet haben, an die Entscheidung des Senats in dem Parallelprozeß 4 AZR 597/74 (W ./. Bundesrepublik Deutschland) haben binden wollen.

    Sollte also der Parallelkläger W , wie es nach dem Vergleichsabschluß durch das Urteil des Senats vom 5. November 1975 - 4 AZR 597/74 - (AP Nr. 1 zu § 21 TVAL II) eingetreten ist, in seinem Prozeß endgültig erfolgreich sein, so sollte durch den Vergleichsabschluß auch für den jetzigen Kläger klargestellt sein, daß er zu dem zulagenberechtigten Personenkreis im Sinne des § 21 TVAL II gehört.

    Sie entspricht damit der Tätigkeit des Parallelklägers W, die der Senat in seinem Urteil vom 5. November 1975 - 4 AZR 597/74 - AP Nr. 1 zu § 21 TVAL II im einzelnen beschrieben und rechtlich gewürdigt hat.

    Die zuvor dargelegte Rechtsauffassung des Senats entspricht auch seinen Ausführungen in dem Urteil vom 5. November 1975 - 4 AZR 597/74 - AP Nr. 1 zu § 21 TVAL II. Schon in diesem Urteil hatte der Senat - wenn auch in anderem Zusammenhang - zum Ausdruck gebracht, daß die tarifliche Zulage auch bei der Verrichtung von Nebenarbeiten, die nicht am Band auszuführen sind, jedoch unmittelbaren Bezug zur Bandarbeit haben, zu zahlen ist.

  • BAG, 29.07.1980 - 6 AZR 1098/78

    Personalratsmitglied - Freistellung von beruflicher Tätigkeit - Sonntagsarbeit - …

    Auszug aus BAG, 20.04.1983 - 4 AZR 497/80
    Demgemäß sind einem freigestellten Personalratsmitglied auch regelmäßig anfallende tarifliche Zuschläge und Zulagen im Rahmen des § 46 Abs. 2 BPersVG fortzuzahlen (vgl. das Urteil des Sechsten Senats des BAG vom 29. Juli 1980 - 6 AZR 1098/78 - AP Nr. 1 zu § 46 BPersVG sowie Dietz/Richardi, BPersVG , 2. Aufl., § 46 Rdn. 22).

    Im Falle einer verfahrensrechtlich unbedenklich zulässigen Bruttolohn- oder Bruttogehaltsklage eines Arbeitnehmers (vgl. dazu das Urteil des Bundesarbeitsgerichts BAG 15, 220, 227 = AP Nr. 20 zu § 611 BGB Dienstordnungs-Angestellte sowie das Urteil des Bundesgerichtshofes vom 21. April 1966 - VII ZB 3/66 -AP Nr. 13 zu § 611 BGB Lohnanspruch) wie vorliegend fließt dem Arbeitnehmer jedoch nur der dem eingeklagten Bruttobetrag entsprechende Nettobetrag zu, während die darauf entfallenden Lohnsteuer- und Sozialversicherungsbeträge nach den entsprechenden Bestimmungen des öffentlichen Rechts (§ 38 EStG , §§ 394, 395 sowie § 1397 RVO ) vom Arbeitgeber an den Steuerfiskus bzw. die Einzugsstelle der Sozialversicherungsträger abzuführen sind (vgl. das Urteil des Sechsten Senats des BAG vom 29. Juli 1980 - 6 AZR 1098/78 - AP Nr. 1 zu § 46 BPersVG sowie BAG 33, 140, 184 = AP Nr. 64 zu Art. 9 GG Arbeitskampf).

  • BAG, 10.06.1980 - 1 AZR 822/79

    Grundsätze zur Herstellung und Wahrung des Verhandlungsgleichgewichts im …

    Auszug aus BAG, 20.04.1983 - 4 AZR 497/80
    Im Falle einer verfahrensrechtlich unbedenklich zulässigen Bruttolohn- oder Bruttogehaltsklage eines Arbeitnehmers (vgl. dazu das Urteil des Bundesarbeitsgerichts BAG 15, 220, 227 = AP Nr. 20 zu § 611 BGB Dienstordnungs-Angestellte sowie das Urteil des Bundesgerichtshofes vom 21. April 1966 - VII ZB 3/66 -AP Nr. 13 zu § 611 BGB Lohnanspruch) wie vorliegend fließt dem Arbeitnehmer jedoch nur der dem eingeklagten Bruttobetrag entsprechende Nettobetrag zu, während die darauf entfallenden Lohnsteuer- und Sozialversicherungsbeträge nach den entsprechenden Bestimmungen des öffentlichen Rechts (§ 38 EStG , §§ 394, 395 sowie § 1397 RVO ) vom Arbeitgeber an den Steuerfiskus bzw. die Einzugsstelle der Sozialversicherungsträger abzuführen sind (vgl. das Urteil des Sechsten Senats des BAG vom 29. Juli 1980 - 6 AZR 1098/78 - AP Nr. 1 zu § 46 BPersVG sowie BAG 33, 140, 184 = AP Nr. 64 zu Art. 9 GG Arbeitskampf).
  • BAG, 21.01.1970 - 4 AZR 106/69

    Eingruppierungsstreitigkeiten - Feststellungsantrag - Zinsforderung - Aufeinander …

    Auszug aus BAG, 20.04.1983 - 4 AZR 497/80
    Das folgt bereits aus der akzessorischen Natur des Zinsanspruches (vgl. BAG 22, 247, 249 = AP Nr. 30 zu §§ 22, 23 BAT ).
  • BAG, 14.01.1964 - 3 AZR 55/63

    Dienstordnungsverweis auf Vorschriften über Ruhegehalt von Beamten - Geltung von …

    Auszug aus BAG, 20.04.1983 - 4 AZR 497/80
    Im Falle einer verfahrensrechtlich unbedenklich zulässigen Bruttolohn- oder Bruttogehaltsklage eines Arbeitnehmers (vgl. dazu das Urteil des Bundesarbeitsgerichts BAG 15, 220, 227 = AP Nr. 20 zu § 611 BGB Dienstordnungs-Angestellte sowie das Urteil des Bundesgerichtshofes vom 21. April 1966 - VII ZB 3/66 -AP Nr. 13 zu § 611 BGB Lohnanspruch) wie vorliegend fließt dem Arbeitnehmer jedoch nur der dem eingeklagten Bruttobetrag entsprechende Nettobetrag zu, während die darauf entfallenden Lohnsteuer- und Sozialversicherungsbeträge nach den entsprechenden Bestimmungen des öffentlichen Rechts (§ 38 EStG , §§ 394, 395 sowie § 1397 RVO ) vom Arbeitgeber an den Steuerfiskus bzw. die Einzugsstelle der Sozialversicherungsträger abzuführen sind (vgl. das Urteil des Sechsten Senats des BAG vom 29. Juli 1980 - 6 AZR 1098/78 - AP Nr. 1 zu § 46 BPersVG sowie BAG 33, 140, 184 = AP Nr. 64 zu Art. 9 GG Arbeitskampf).
  • BGH, 21.04.1966 - VII ZB 3/66

    Vollstreckbarkeit eines Urteils

    Auszug aus BAG, 20.04.1983 - 4 AZR 497/80
    Im Falle einer verfahrensrechtlich unbedenklich zulässigen Bruttolohn- oder Bruttogehaltsklage eines Arbeitnehmers (vgl. dazu das Urteil des Bundesarbeitsgerichts BAG 15, 220, 227 = AP Nr. 20 zu § 611 BGB Dienstordnungs-Angestellte sowie das Urteil des Bundesgerichtshofes vom 21. April 1966 - VII ZB 3/66 -AP Nr. 13 zu § 611 BGB Lohnanspruch) wie vorliegend fließt dem Arbeitnehmer jedoch nur der dem eingeklagten Bruttobetrag entsprechende Nettobetrag zu, während die darauf entfallenden Lohnsteuer- und Sozialversicherungsbeträge nach den entsprechenden Bestimmungen des öffentlichen Rechts (§ 38 EStG , §§ 394, 395 sowie § 1397 RVO ) vom Arbeitgeber an den Steuerfiskus bzw. die Einzugsstelle der Sozialversicherungsträger abzuführen sind (vgl. das Urteil des Sechsten Senats des BAG vom 29. Juli 1980 - 6 AZR 1098/78 - AP Nr. 1 zu § 46 BPersVG sowie BAG 33, 140, 184 = AP Nr. 64 zu Art. 9 GG Arbeitskampf).
  • BAG, 09.03.1983 - 4 AZR 61/80

    Einschlägige Lehrabschlußprüfung - Tarifauslegung - Öffentlicher Dienst - …

    Auszug aus BAG, 20.04.1983 - 4 AZR 497/80
    Zudem ist bei der Tarifauslegung immer Bedacht darauf zu nehmen, daß die Tarifvertragsparteien eine vernünftige, gerechte, zweckorientierte und praktisch brauchbare Regelung haben treffen wollen, so daß im Zweifelsfalle derjenigen Auslegung der Vorzug zu geben ist, die diesen Anforderungen des Rechts- und Arbeitslebens am ehesten entspricht (vgl. die Urteile des Senats vom 9. März 1983 - 4 AZR 61/80 - und 25. August 1982 - 4 AZR 1072/79 -, beide zur Veröffentlichung vorgesehen, mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 25.08.1982 - 4 AZR 1072/79

    Montagearbeiter - Besondere Arbeitsbedingungen - Fernauslösung - Nahauslösung - …

    Auszug aus BAG, 20.04.1983 - 4 AZR 497/80
    Zudem ist bei der Tarifauslegung immer Bedacht darauf zu nehmen, daß die Tarifvertragsparteien eine vernünftige, gerechte, zweckorientierte und praktisch brauchbare Regelung haben treffen wollen, so daß im Zweifelsfalle derjenigen Auslegung der Vorzug zu geben ist, die diesen Anforderungen des Rechts- und Arbeitslebens am ehesten entspricht (vgl. die Urteile des Senats vom 9. März 1983 - 4 AZR 61/80 - und 25. August 1982 - 4 AZR 1072/79 -, beide zur Veröffentlichung vorgesehen, mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 12.11.1959 - II ZR 40/58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BAG, 20.04.1983 - 4 AZR 497/80
    Da die Entscheidung hierüber also im Bereiche der "nach freier Überzeugung des Landesarbeitsgerichts" bestehenden verfahrensrechtlichen Möglichkeiten liegt, kann schon deswegen die Zulassung verspäteten Vorbringens durch das Berufungsgericht mit der Revision nicht gerügt werden, wie bereits der Bundesgerichtshof entschieden hat (vgl. dessen Urteil vom 12. November 1959 - II ZR 40/58 - LM Nr. 17 zu § 529 ZPO ) und auch im verfahrensrechtlichen Schrifttum einhellig angenommen wird (…vgl. Dietz/Nikisch, ArbGG , § 67 Rdn. 21;… Dersch/Volkmar, ArbGG , 6. Aufl., § 67 Rdn. 23;… Grunsky, ArbGG , 4. Aufl., § 67 Rdn. 12 sowie Stein/Jonas/Grunsky, aaO., § 529 Anm. III 7 b).
  • BGH, 24.01.1952 - III ZR 196/50

    Beginn der mündlichen Verhandlung

    Auszug aus BAG, 20.04.1983 - 4 AZR 497/80
    Prozeßhandlungen sind jedoch im Gegensatz zu bürgerlichrechtlichen Willenserklärungen vom Revisionsgericht stets voll und selbständig überprüfbar (vgl. BGHZ 4, 328, 334;… Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO , 41. Aufl., § 550 Anm. 2 C;… Rosenberg/Schwab, aaO., § 144 I 5, S. 785;… Thomas/Putzo, aaO., § 550 Anm. 2 a).
  • BGH, 10.03.1955 - II ZR 201/53

    Fortführung eines Rechtsstreit nach Rücktritt von einem gerichtlichen Vergleich

  • BAG, 05.08.1982 - 2 AZR 199/80

    Prozeßvergleich

  • BGH, 18.11.1966 - IV ZR 235/65

    Erbengemeinschaft. Widerruf eines Prozeßvergleichs

  • BAG, 18.06.1980 - 4 AZR 463/78

    Anspruch auf Rückzahlung eines Gehaltsvorschusses als sonstiger Anspruch aus dem …

  • BAG, 28.01.1981 - 4 AZR 869/78

    Arbeiter der Deutschen Bundespost - Trennungsentschädigung - Verweis auf …

  • BAG, 10.11.1977 - 2 AZR 269/77

    Versäumung der Widerrufsfrist eines Prozeßvergleichs - Prozeßvergleich - …

  • BAG, 08.12.1982 - 4 AZR 88/80

    Außendienstangestellter - Festgehalt - Schuldsaldo - Pfändbarkeit - …

  • BAG, 09.05.1957 - 2 AZR 67/55

    Wirksamkeit eines Prozeßvergleichs - Fortsetzung in demselben Verfahren

  • BAG, 02.03.2006 - 2 AZR 53/05

    Außerordentliche Kündigung

    a) Die Zulassung verspäteten Vorbringens durch das Landesarbeitsgericht kann in der Revision nicht mehr gerügt werden (BAG 20. April 1983 - 4 AZR 497/80 - BAGE 42, 244).
  • BAG, 07.03.2001 - GS 1/00

    Zinsen auf Bruttolohn

    Inwieweit der Vierte Senat seine im Urteil vom 20. April 1983 (- 4 AZR 497/80 - BAGE 42, 244, 258 f.) vertretene Auffassung, daß der Arbeitnehmer Verzugszinsen nur aus den Nettobeträgen verlangen könne, der Sache nach durch den im Urteil vom 13. Februar 1985 (- 4 AZR 295/83 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Presse Nr. 3 = EzA BGB § 611 Nettolohn, Lohnsteuer Nr. 5) entwickelten vollstreckungsrechtlichen Ansatz aufgegeben hat, kann demnach dahinstehen.
  • BSG, 06.05.2010 - B 13 R 16/09 R

    Rente wegen voller Erwerbsminderung - angenommenes Anerkenntnis - Vergleich - …

    Die Anwendung dieser Regel würde hier voraussetzen, dass sie auch für sämtliche Prozesserklärungen in anderen Gerichtsverfahren, jedenfalls aber für solche in einem "Vorprozess" wie im vorliegenden Fall gälte (vgl BAG vom 22.5.1985 - BAGE 48, 351, 359 f - und vom 20.4.1983 - BAGE 42, 244, 249, wonach ein vorprozessualer Prozessvergleich durch das Revisionsgericht unbeschränkt und selbstständig auslegbar ist;… einschränkend BSG vom 24.11.1976 - BSGE 43, 37, 39 = SozR 2200 § 1265 Nr. 24 S 75;… BSG vom 27.9.1994 - BSGE 75, 92, 95 = SozR 3-4100 § 141b Nr. 10 S 46;… BSG vom 11.12.2008 - B 9 VS 1/08 R - Juris RdNr 66 <in BSGE 102, 149 = SozR 4-1100 Art. 85 Nr. 1 insoweit nicht veröffentlicht> - in Bezug auf den materiellen Teil eines gerichtlichen Vergleichs). Darauf kommt es vorliegend jedoch nicht an, weil auch bei Zugrundelegung der zuletzt genannten Rechtsmeinung hier keine Bindung des Revisionsgerichts an die tatsächlichen Feststellungen des LSG besteht (vgl § 163 Halbs 2 SGG).
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Rechtsprechung
   BAG, 13.04.1983 - 7 AZR 650/79   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,1221
BAG, 13.04.1983 - 7 AZR 650/79 (https://dejure.org/1983,1221)
BAG, Entscheidung vom 13.04.1983 - 7 AZR 650/79 (https://dejure.org/1983,1221)
BAG, Entscheidung vom 13. April 1983 - 7 AZR 650/79 (https://dejure.org/1983,1221)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Betriebsfremder Schädiger - Unfallversicherung - Unfallbetrieb - Haftung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 42, 194
  • NJW 1984, 885
  • MDR 1983, 1053
  • VersR 1984, 475
  • JR 1984, 264
 
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Wird zitiert von ... (15)

  • BGH, 18.11.2014 - VI ZR 47/13

    Grundsätze des gestörten Gesamtschuldverhältnisses; Zuordnung des Unfalls und …

    Dies ergab sich bereits aus der ausdrücklichen gesetzlichen Regelung in § 636 Abs. 2 RVO, durch die klargestellt werden sollte, dass der grundsätzliche Ausschluss der Haftung des Unternehmers gemäß § 636 Abs. 1 RVO auch für den Entleiher im Verhältnis zu dem für ihn tätigen Leiharbeitnehmer gilt (BT-Drucks. 3/758 S. 60; vgl. BAGE 42, 194, 200).
  • BGH, 18.11.2014 - VI ZR 141/13

    Arbeitsunfall eines entliehenen Arbeitnehmers: Bindung der Zivilgerichte an die …

    Dies ergab sich bereits aus der ausdrücklichen gesetzlichen Regelung in § 636 Abs. 2 RVO, durch die klargestellt werden sollte, dass der grundsätzliche Ausschluss der Haftung des Unternehmers gemäß § 636 Abs. 1 RVO auch für den Entleiher im Verhältnis zu dem für ihn tätigen Leiharbeitnehmer gilt (BT-Drucks. 3/758 S. 60; vgl. BAGE 42, 194, 200).
  • OLG Düsseldorf, 15.01.2002 - 4 U 116/01

    Kraft Gesetz vermutetes Überwachungsverschulden; Entlastungsbeweis nach § 831 …

    Voraussetzung dafür ist, dass der Geschädigte, der nicht in einem Arbeitsverhältnis zu dem Unternehmen stehen muss, gem. § 2 Abs. 2 SGB VII, der § 539 Abs. 2 RVO entspricht, wie ein Beschäftigter in dem Unfallbetrieb tätig geworden ist (BAG, MDR 1983, 1053).
  • BGH, 30.06.1998 - VI ZR 286/97

    Haftungsfreistellung bei gefahrenträchtiger Spielerei mit einem Betriebsmittel

    Für den im Unfallbetrieb fremden Schädiger setzt letzteres voraus, daß er der Weisungs- und Direktionsbefugnis des Unternehmers unterworfen ist und dessen Fürsorge beanspruchen kann (st.Rspr., vgl. etwa Senatsurteile vom 1. Juli 1975 - VI ZR 87/74 - VersR 1975, 1002 und vom 5. Juli 1988 - VI ZR 299/87 - VersR 1988, 1166, 1167; BAGE 42, 194, 198, jeweils m.w.N.).
  • BAG, 15.01.1985 - 3 AZR 59/82

    Arbeitsunfall - Sorgfaltspflichtverletzung - Unfallversicherung - …

    Das hätte vorausgesetzt, daß der Kläger der Weisungsbefugnis der CWH unterlegen und deren Fürsorge zu beanspruchen gehabt hätte (BAG Urteil vom 13. April 1983 - 7 AZR 650/79 - AP Nr. 13 zu 8.

    3. Die im Schrifttum gelegentlich vertretene Auffassung, der Haftungsausschluß nach § 637 Abs. 1 i. Verb, mit § 636 RVO greife schon dann ein, wenn der schädigende und der geschädigte Arbeitnehmer in einer Gefahrengemeinschaft zusammengearbeitet haben, hat der Siebte Senat in seinem Urteil vom 13. April 1983 (- 7 AZR 650/79 - AP Nr. 13 zu § 637 RVO) abgelehnt.

  • BGH, 24.03.1998 - VI ZR 337/96

    Haftung unter Subunternehmern

    Eine solche Arbeitsgemeinschaft ist aber dann nicht gegeben, wenn und soweit zwischen den an der Baustelle tätigen Unternehmen werkvertragliche Subunternehmerverhältnisse bezüglich zu erbringender Bauleistungen begründet wurden (vgl. hierzu BAG, NJW 1984, 885, 886).
  • BGH, 09.07.1996 - VI ZR 155/95

    Zuordnung des Verletzten zum Unfall- oder zu seinem Stammbetrieb; Gesetzlicher …

    Geht es dagegen um die Frage, ob der Geschädigte in den Betrieb des in Anspruch genommenen Unternehmers eingegliedert war und für diesen die Haftungsfreistellung nach § 636 RVO bestand, kommt der Weisungs- und Direktionsbefugnis keine Bedeutung zu (vgl. Senatsurteile vom 1. Juli 1975 - VI ZR 87/74 - VersR 1975, 1002, vom 3. Juli 1979 - VI ZR 51/77 - VersR 1979, 934, vom 22. Juni 1982 - VI ZR 240/79 - VersR 1983, 31, vom 10. Mai 1983 - VI ZR 252/81 - VersR 1983, 687 - vom 5. Juli 1988 - VI ZR 299/87 - VersR 1988, 1166; BAG NJW 1984, 885).
  • BAG, 28.02.1991 - 8 AZR 521/89

    Haftungsausschluß bei Arbeitsunfall - Betriebsangehöriger

    Es spricht viel dafür, daß der Kläger, solange er dem Beklagten nur Anweisungen für ein sicheres Aufsetzen der Ladung auf den Lkw gab, nur mit der Arbeit des Unfallbetriebs in Berührung gekommen ist, sich aber nicht in dessen Arbeitsvorgänge eingeschaltet hat, was für die unfallversicherungsrechtliche Zuordnung des Geschädigten zum Unfallbetrieb erforderlich wäre (vgl. BAGE 42, 194 [BAG 13.04.1983 - 7 AZR 650/79] = AP Nr. 13 zu § 637 RVO, mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 20.01.1998 - VI ZR 311/96

    Voraussetzungen der Haftungsfreistellung bei einem Arbeitsunfall

    (Senatsurteil vom 10. Mai 1983 - VI ZR 252/81 - VersR 1983, 687, 688 m.w.N.; BAG NJW 1984, 885).
  • BSG, 25.02.1993 - 2 RU 30/92

    Streitgegenstand - Berufung - Grundurteil

    Die entgegengesetzte Auffassung des LSG bindet das Revisionsgericht nicht, da es sich bei dem Antrag um eine Prozeßhandlung (Kummer, DAngVers 1984, 308 f und 1984, 346, 362) und damit um eine seiner uneingeschränkten Nachprüfung durch das Bundessozialgericht unterliegende Auslegung einer prozessualen Willenserklärung handelt (BGHZ 4, 328, 334 mwN; BGH MDR 1989, 539; BAG MDR 1983, 1053).
  • BAG, 05.05.1988 - 8 AZR 484/85

    Ersatz des gesamten Unfallschaden, soweit der Anspruch nicht auf öffentliche …

  • LAG Baden-Württemberg, 01.06.1989 - 13 Sa 100/88

    Arbeitsunfall: Haftungsausschluß, Frage der Betriebszugehörigkeit, Bedingter …

  • BAG, 24.02.2000 - 8 AZR 163/99

    Haftungsausschluß bei Arbeitsunfall

  • LAG Hamm, 22.12.2000 - 5 Sa 1181/00

    Übergang von Schadensersatzansprüchen; Vorsätzliches Herbeiführen eines …

  • OLG Köln, 18.06.1986 - 13 U 300/85

    Haftung mehrerer zu einem gemeinsamen Ergebnis beitragenden Unternehmer gem. § …

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