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Weitere Entscheidung unten: BSG, 29.05.1991

Rechtsprechung
   BAG, 23.07.1991 - 3 AZR 366/90   

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https://dejure.org/1991,403
BAG, 23.07.1991 - 3 AZR 366/90 (https://dejure.org/1991,403)
BAG, Entscheidung vom 23.07.1991 - 3 AZR 366/90 (https://dejure.org/1991,403)
BAG, Entscheidung vom 23. Juli 1991 - 3 AZR 366/90 (https://dejure.org/1991,403)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    § 613a BGB
    Arbeitsrecht; Zeitpunkt des Betriebsübergangs beim Betriebserwerb im Konkurs

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 68, 160
  • NJW 1992, 708
  • ZIP 1992, 49
  • ZIP 1992, 49
  • MDR 1992, 386
  • NZA 1992, 217
  • BB 1991, 2380
  • BB 1992, 1718
  • DB 1992, 96
  • JR 1992, 352
 
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Wird zitiert von ... (38)Zitiert selbst (10)

  • BAG, 17.01.1980 - 3 AZR 160/79

    Versorgungsanwartschaften bei Betriebsübergang im Konkursverfahren

    Auszug aus BAG, 23.07.1991 - 3 AZR 366/90
    Die Betriebsübertragung habe erst im Konkursverfahren stattgefunden, so daß die vom Senat entwickelten Grundsätze der Haftungsbeschränkung einträten (BAG Urteil vom 17 Januar 1980 -- BAGE 32, 326 [BAG 17.01.1980 - 3 AZR 160/79] = AP Nr. 18 zu § 613a BGB).

    Das bedeutet für die betriebliche Altersversorgung, daß der Erwerber zwar in die Versorgungsanwartschaften der begünstigten Arbeitnehmer eintritt, daß er aber im Versorgungsfall nur die bei ihm erdiente Versorgungsleistung schuldet; für die beim Veräußerer bis zum Insolvenzfall erdienten unverfallbaren Anwartschaften haftet der Träger der gesetzlichen Insolvenzsicherung (ständige Rechtsprechung des Senats seit Urteil vom 17. Januar 1980, BAGE 32, 326 [BAG 17.01.1980 - 3 AZR 160/79] = AP, aaO; zuletzt für das gerichtliche Vergleichsverfahren Urteil vom 4. Juli 1989, BAGE 62, 224 = AP Nr. 10 zu § 1 BetrAVG Betriebsveräußerung).

  • BAG, 08.11.1988 - 3 AZR 85/87

    Betriebsteil - Betriebsübergabe - Konkurs - Versorgungszusage - Direktversorgung …

    Auszug aus BAG, 23.07.1991 - 3 AZR 366/90
    Zu den Rechten und Pflichten aus einem Arbeitsverhältnis gehören auch Anwartschaften auf eine betriebliche Altersversorgung gegen eine rechtlich selbständige Unterstützungskasse eines Arbeitgebers (BAG Beschluß vom 5. Mai 1977 - 3 ABR 34/76 - AP Nr. 7 zu § 613 a BGB; Urteil vom 15. März 1979 - 3 AZR 859/77 - AP Nr. 15 zu § 613 a BGB; BAGE 50, 62 = AP Nr. 4 zu § 1 BetrAVG Betriebsveräußerung; BAGE 60, 118 = AP Nr. 6 zu § 1 BetrAVG Betriebsveräußerung).

    Es kann dahinstehen, ob an dieser Auffassung festzuhalten ist (vgl. dazu das spätere Urteil des Senats vom 8. November 1988 - BAGE 60, 118, 123 = AP, aaO, zu I 2 c der Gründe).

  • BAG, 04.07.1989 - 3 AZR 756/87

    Eintritt des Betriebserwerbers in die Verpflichtungen aus Versorgungszusagen beim …

    Auszug aus BAG, 23.07.1991 - 3 AZR 366/90
    Das bedeutet für die betriebliche Altersversorgung, daß der Erwerber zwar in die Versorgungsanwartschaften der begünstigten Arbeitnehmer eintritt, daß er aber im Versorgungsfall nur die bei ihm erdiente Versorgungsleistung schuldet; für die beim Veräußerer bis zum Insolvenzfall erdienten unverfallbaren Anwartschaften haftet der Träger der gesetzlichen Insolvenzsicherung (…ständige Rechtsprechung des Senats seit Urteil vom 17. Januar 1980, BAGE 32, 326 [BAG 17.01.1980 - 3 AZR 160/79] = AP, aaO; zuletzt für das gerichtliche Vergleichsverfahren Urteil vom 4. Juli 1989, BAGE 62, 224 = AP Nr. 10 zu § 1 BetrAVG Betriebsveräußerung).

    Der vom Senat im Urteil vom 4. Juli 1989 (BAGE 62, 224 = AP, aaO) aufgestellte Rechtssatz, der Erwerber könne sich entschließen, einen Betrieb erst nach Eröffnung des gerichtlichen Vergleichsverfahrens zu erwerben, steht nicht entgegen.

  • BAG, 15.11.1978 - 5 AZR 199/77

    Betriebsveräußerung - Betriebsübergang - Konkursverwalter - Vergleichsverwalter - …

    Auszug aus BAG, 23.07.1991 - 3 AZR 366/90
    Das gilt auch in den Fällen der Übernahme eines schon konkursreifen Betriebs (BAG Urteil vom 15. November 1978 - 5 AZR 199/77 - AP Nr. 14 zu § 613 a BGB) und der Ablehnung der Konkurseröffnung mangels einer ausreichenden Masse (BAGE 47, 206 = AP Nr. 38 zu § 613 a BGB).
  • BAG, 28.04.1987 - 3 AZR 75/86

    Veräußerung von notleidendem Betrieb

    Auszug aus BAG, 23.07.1991 - 3 AZR 366/90
    c) In seinem Urteil vom 28. April 1987 (BAGE 55, 228 = AP Nr. 5 zu § 1 BetrAVG Betriebsveräußerung) hat der Senat die Auffassung vertreten, für die Frage, ob eine Veräußerung im Konkurs stattfinde, sei eine wirtschaftliche Betrachtungsweise geboten (zu III der Gründe); der vorläufige Konkursverwalter müsse vielfach schon vor Konkurseröffnung Eilmaßnahmen treffen, die dazu dienten, spätere Verwertungshandlungen vorzubereiten.
  • BAG, 29.10.1985 - 3 AZR 485/83

    Konkurs - Betriebsrente - Unterstützungskasse - Betriebsübergang - …

    Auszug aus BAG, 23.07.1991 - 3 AZR 366/90
    Zu den Rechten und Pflichten aus einem Arbeitsverhältnis gehören auch Anwartschaften auf eine betriebliche Altersversorgung gegen eine rechtlich selbständige Unterstützungskasse eines Arbeitgebers (BAG Beschluß vom 5. Mai 1977 - 3 ABR 34/76 - AP Nr. 7 zu § 613 a BGB; Urteil vom 15. März 1979 - 3 AZR 859/77 - AP Nr. 15 zu § 613 a BGB; BAGE 50, 62 = AP Nr. 4 zu § 1 BetrAVG Betriebsveräußerung; BAGE 60, 118 = AP Nr. 6 zu § 1 BetrAVG Betriebsveräußerung).
  • BAG, 16.10.1987 - 7 AZR 519/86

    Betriebsübergang-Mietshaus

    Auszug aus BAG, 23.07.1991 - 3 AZR 366/90
    Nach dieser Rechtsprechung (vgl. zuletzt Urteil vom 16. Oktober 1987 - 7 AZR 519/86 - AP Nr. 69 zu § 613 a BGB) kommt es bei der Feststellung des Zeitpunktes, zu dem ein Betrieb übergeht, entscheidend darauf an, ob für den Erwerber bei objektiver Betrachtungsweise die Möglichkeit besteht, die bisherigen arbeitsorganisatorischen eigenständigen Leistungszwecke weiter zu verfolgen, die betriebliche Leitungs- und Organisationsgewalt zu übernehmen.
  • BAG, 20.11.1984 - 3 AZR 584/83

    Anspruch auf Zahlung einer Betriebsrente aus abgetretenem Recht

    Auszug aus BAG, 23.07.1991 - 3 AZR 366/90
    Das gilt auch in den Fällen der Übernahme eines schon konkursreifen Betriebs (BAG Urteil vom 15. November 1978 - 5 AZR 199/77 - AP Nr. 14 zu § 613 a BGB) und der Ablehnung der Konkurseröffnung mangels einer ausreichenden Masse (BAGE 47, 206 = AP Nr. 38 zu § 613 a BGB).
  • BAG, 15.03.1979 - 3 AZR 859/77

    Erwerber eines Betriebes - Schuldner der Versorgungsansprüche - Übernommene …

    Auszug aus BAG, 23.07.1991 - 3 AZR 366/90
    Zu den Rechten und Pflichten aus einem Arbeitsverhältnis gehören auch Anwartschaften auf eine betriebliche Altersversorgung gegen eine rechtlich selbständige Unterstützungskasse eines Arbeitgebers (BAG Beschluß vom 5. Mai 1977 - 3 ABR 34/76 - AP Nr. 7 zu § 613 a BGB; Urteil vom 15. März 1979 - 3 AZR 859/77 - AP Nr. 15 zu § 613 a BGB; BAGE 50, 62 = AP Nr. 4 zu § 1 BetrAVG Betriebsveräußerung; BAGE 60, 118 = AP Nr. 6 zu § 1 BetrAVG Betriebsveräußerung).
  • BAG, 05.05.1977 - 3 ABR 34/76

    Ruhegehalt - Unterstützungskassen - Betriebsübergang - Betriebliche …

    Auszug aus BAG, 23.07.1991 - 3 AZR 366/90
    Zu den Rechten und Pflichten aus einem Arbeitsverhältnis gehören auch Anwartschaften auf eine betriebliche Altersversorgung gegen eine rechtlich selbständige Unterstützungskasse eines Arbeitgebers (BAG Beschluß vom 5. Mai 1977 - 3 ABR 34/76 - AP Nr. 7 zu § 613 a BGB; Urteil vom 15. März 1979 - 3 AZR 859/77 - AP Nr. 15 zu § 613 a BGB; BAGE 50, 62 = AP Nr. 4 zu § 1 BetrAVG Betriebsveräußerung; BAGE 60, 118 = AP Nr. 6 zu § 1 BetrAVG Betriebsveräußerung).
  • BGH, 16.06.1993 - VIII ZR 222/92

    Zulässigkeit einer Feststellungsklage; Wirkung der Streitverkündung

    Dabei kommt es, worüber der Streit der Parteien in der Sache geht, nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts entscheidend darauf an, ob der Betrieb der Gemeinschuldnerin auf die K. GmbH (neu) schon vor Konkurseröffnung am 15. Mai 1987 oder erst nach dieser übergegangen ist, wobei maßgeblich auf die Möglichkeit des Erwerbers zur Ausübung der Leitungsmacht abzustellen ist (BAGE 32, 326 ff [BAG 17.01.1980 - 3 AZR 160/79]; 62, 224 ff; BAG ZIP 1992, 49 ff; BAG ZIP 1992, 1013 ff).
  • BAG, 19.05.2005 - 3 AZR 649/03

    Rentenanwartschaften bei Betriebsübergang in der Insolvenz

    Maßgeblich für die insolvenzrechtliche Einschränkung der Erwerberhaftung nach § 613a BGB ist deshalb allein der Zeitpunkt der Eröffnung des insolvenzrechtlichen Verfahrens (Senat 23. Juli 1991 - 3 AZR 366/90 - BAGE 68, 160; 12. November 1991 - 3 AZR 559/90 - AP BetrAVG § 1 Betriebsveräußerung Nr. 12 = EzA BGB § 613a Nr. 96; 16. Februar 1993 - 3 AZR 347/92 - AP BetrAVG § 1 Betriebsveräußerung Nr. 15 = EzA BGB § 613a Nr. 106).
  • BAG, 16.02.1993 - 3 AZR 347/92

    Zeitpunkt des Betriebsübergangs

    Maßgeblich für den Betriebsübergang ist der Zeitpunkt, in dem der Erwerber die Leitungsmacht im Betrieb im Einvernehmen mit dem Betriebsveräußerer ausüben kann (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. zuletzt Urteil vom 23. Juli 1991 - 3 AZR 366/90 DB 1992, 96).

    Zu den Rechten und Pflichten aus einem Arbeitsverhältnis gehören auch Anwartschaften auf eine betriebliche Altersversorgung (BAG Beschluß vom 5. Mai 1977 - 3 ABR 34/76 - AP Nr. 7 zu § 613 a BGB; Urteil vom 15. März 1979 - 3 AZR 859/77 - AP Nr. 15 zu § 613 a BGB; BAGE 50, 62 = AP Nr. 4 zu § 1 BetrAVG Betriebsveräußerung; BAGE 60, 118 = AP Nr. 6 zu § 1 BetrAVG Betriebsveräußerung; Urteil des Senats vom 23. Juli 1991 - 3 AZR 366/90 - DB 1992, 96 [BAG 23.07.1991 - 3 AZR 366/90]).

    Das bedeutet für die betriebliche Altersversorgung, daß der Erwerber zwar in die Versorgungsanwartschaften der begünstigten Arbeitnehmer eintritt, daß er aber im Versorgungsfall nur die bei ihm erdiente Versorgungsleistung schuldet; für die beim Veräußerer bis zum Insolvenzfall erdienten unverfallbaren Anwartschaften haftet der Träger der gesetzlichen Insolvenzsicherung (ständige Rechtsprechung des Senats seit Urteil vom 17. Januar 1980, BAGE 32, 326 [BAG 17.01.1980 - 3 AZR 160/79] = AP Nr. 18 zu § 613 a BGB; zuletzt BAGE 62, 224 = AP Nr. 10 zu § 1 BetrAVG Betriebsveräußerung; Urteil des Senats vom 23. Juli 1991 - 3 AZR 366/90 - DB 1992, 96 [BAG 23.07.1991 - 3 AZR 366/90]).

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   BSG, 29.05.1991 - 4 RA 12/91   

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https://dejure.org/1991,2461
BSG, 29.05.1991 - 4 RA 12/91 (https://dejure.org/1991,2461)
BSG, Entscheidung vom 29.05.1991 - 4 RA 12/91 (https://dejure.org/1991,2461)
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Volltextveröffentlichungen (4)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1992, 386
 
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Wird zitiert von ... (13)Zitiert selbst (8)

  • BSG, 29.01.1991 - 4 RA 46/90
    Auszug aus BSG, 29.05.1991 - 4 RA 12/91
    Der Antrag des Klägers, auf seine Gegenvorstellung das Urteil des Bundessozialgerichts vom 29. Januar 1991 (4 RA 46/90) aufzuheben und ihm wegen Versäumung der Revisionsfrist Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren, wird abgelehnt.

    Der 4. Senat des Bundessozialgerichts (BSG) hat mit Urteil vom 29. Januar 1991, das den Prozeßbevollmächtigten des Klägers am 15. März 1991 zugestellt worden ist, in der Rechtssache 4 RA 46/90 die Revision des Klägers gegen das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Landessozialgerichts (LSG) vom 16. Mai 1990 als unzulässig verworfen und seinen Antrag, ihm wegen Versäumung der Revisionsfrist Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren, abgelehnt.

  • BVerfG, 08.07.1986 - 2 BvR 152/83

    Rechtswegerschöpfung freiwillige Gerichtsbarkeit

    Auszug aus BSG, 29.05.1991 - 4 RA 12/91
    Zwar liegt es von Verfassungs wegen nahe, Gegenvorstellungen "allgemein" (so BVerfGE 73, 322, 327ff mwN) zuzulassen, wenn die Entscheidung des Gerichts tragend auf einem offenkundigen Verstoß gegen ein Verfahrensgrundrecht (zB Art. 19 Abs. 4 Satz 1, 101, 103 Abs. 1 des Grundgesetzes ) oder gegen die verfahrensrechtlichen Garantien eines anderen Grundrechts beruht.
  • BVerfG, 25.03.1986 - 1 BvL 5/80

    Rechtliches Gehör - Urteil des BverfG - Abänderung eines Urteils - …

    Auszug aus BSG, 29.05.1991 - 4 RA 12/91
    Gleichwohl darf der Senat gemäß §§ 165, 153 Abs. 1, 142 Abs. 1 SGG durch Beschluß ohne mündliche Verhandlung entscheiden, weil eine Gegenvorstellung kein das abgeschlossene Revisionsverfahren erneut eröffnendes Rechtsmittel und auch kein Wiederaufnahmeverfahren iS von § 179 SGG ist (vgl Bundesverfassungsgericht in: NJW 1987, 486;… im Blick auf Gegenvorstellungen gegen Beschlüsse aA Albers, in: Baumbach/ Lauterbach/ Albers/ Hartmann, ZPO, 47. Aufl 1989, Übersicht § 567 Anm 1 C c;… Thomas/ Putzo, ZPO, 16. Aufl 1990, Vorbemerkung § 567 Anm III 2b, c;… Meyer-Ladewig, SGG, 3. Aufl 1987, RdNr 16 vor § 143).
  • BGH, 28.02.1991 - IX ZB 95/90

    Berücksichtigung nach Fristablauf vorgebrachter Tatsachen im …

    Auszug aus BSG, 29.05.1991 - 4 RA 12/91
    Abgesehen davon, daß erstmals in der Gegenvorstellung und somit nach Ablauf der Frist für den Wiedereinsetzungsantrag (§ 67 Abs. 2 Satz 1 SGG; zur Bedeutung verspäteten Vorbringens beim Wiedereinsetzungsantrag: BGH Beschluß vom 28. Februar 1991 - IX ZB 95/90 - BGH Beschluß vom 27. September 1989 - IV d ZB 73/89 -) vorgetragen worden ist, es sei eine "allgemeine Anweisung" zur sofortigen Vorlage fristgebundener Neueingänge nach Fristennotierung durch die Anwalts- und Notargehilfin erteilt worden, hat der Kläger nur seine Auffassung über die Organisations-und Prüfungspflichten eines Rechtsanwalts wiederholt und vertieft.
  • BVerwG, 03.08.1983 - 9 C 1007.81

    Mündliche Verhandlung - Revisionsverfahren - Einfachrechtliche …

    Auszug aus BSG, 29.05.1991 - 4 RA 12/91
    Gemäß § 202 SGG i.V.m. § 318 ZPO, die eine abschließende gesetzliche Abwägung zwischen den Anforderungen der Rechtssicherheit und dem öffentlichen Interesse an der Korrektur inhaltlich unrichtiger End- und Zwischenurteile enthalten, ist der Senat jedoch "an die Entscheidung, die in dem von ihm erlassenen Endurteil (hier: vom 29. Januar 1991) enthalten ist, gebunden" (so für alle der materiellen Rechtskraft fähigen Entscheidungen ua Bundesfinanzhof E 128, 32, 33 mwN; Bundesarbeitsgericht AP Nr. 1 zu § 238 ZPO; Nr. 7 zu § 519b ZPO; Nr. 1 zu § 567 ZPO, jeweils mit zustimmenden Anmerkungen von Grunsky;… Schneider, in: Zöller, ZPO, 16. Aufl 1990, § 567 RdNr 21;… Thomas/ Putzo, aaO, Vorbemerkung zu § 567 Anm III 2;… Albers, aaO, Übersicht § 567 Anm 1 C a;… Schellhammer, Zivilprozeß, 4. Aufl 1989, RdNr 1023; Baumgärtel, MDR 1968, 970, 972; ders, JZ 1958, 68f; für Urteile offengelassen vom Bundesverwaltungsgericht in: NJW 1984, 625, 626;… ohne Begründung aA Kopp, VwGO, 8. Aufl 1989, Vorbemerkung § 124 RdNr 10).
  • BGH, 01.07.1976 - III ZR 88/75

    Beruhen der Versäumung der Berufungsbegründungsfrist auf einem unabwendbaren …

    Auszug aus BSG, 29.05.1991 - 4 RA 12/91
    Die Führung des Fristenbuches dürfe übertragen werden (Hinweis auf: Bundesgerichtshof in: VersR 1976, 1154f).
  • VGH Hessen, 13.08.1986 - 5 TG 2642/85

    Ablehnung einer einstweiligen Anordnung und Unzulässigkeit einer dagegen …

    Auszug aus BSG, 29.05.1991 - 4 RA 12/91
    Die Gegenvorstellung ist nur statthaft, wenn das Gericht nach dem maßgeblichen Prozeßrecht befugt ist, seine Entscheidung von Amts wegen zu ändern (vgl Verwaltungsgerichtshof Kassel, NJW 1987, 1354 mwN).
  • BSG, 19.05.1976 - 12 RAr 53/76

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Unzulässigkeit der Revision - …

    Auszug aus BSG, 29.05.1991 - 4 RA 12/91
    Der - erneute - Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist abzulehnen, weil ihm das - wie ausgeführt - auf die Gegenvorstellung des Klägers nicht abänderbare Urteil des Senats vom 29. Januar 1991 entgegensteht (…zur Rechtslage bei einem nach Verwerfung der Revision durch Beschluß fristgerecht gestellten Wiedereinsetzungsantrag: BSG SozR Nrn 6 und 31 zu § 67 SGG; BSG SozR 1500 § 67 Nr. 5; BSG Breithaupt 1979, 78, 79).
  • BSG, 02.05.2022 - B 1 KR 64/21 B

    Versorgung mit dem Arzneimittel Fampyra im Off-Label-Use Behandlung einer …

    Nach § 318 ZPO iVm § 202 Satz 1 SGG ist das Gericht an die Entscheidung, die in den von ihm erlassenen End- und Zwischenurteilen enthalten ist, gebunden (stRspr; vgl zur entsprechenden Anwendbarkeit nur BSG vom 29.5.1991 - 4 RA 12/91 - SozR 3-1750 § Nr. 1 S 3; Krasney, Die Anwendbarkeit zivilprozessualer Vorschriften im sozialgerichtlichen Verfahren, Diss Köln 1961, S 126) .
  • VG Cottbus, 23.01.2023 - 8 K 712/22

    Gegenvorstellung

    Über den Antrag, mit dem der Kläger sinngemäß begehrt, das rechtskräftige Urteil des Verwaltungsgerichts Cottbus vom 14. Juli 2021 - VG 3 K 1612/19 - auf seine hiergegen gerichtete Gegenvorstellung vom selben Tage hin aufzuheben und das Verfahren wieder aufzugreifen, darf die Einzelrichterin, der der Rechtsstreit mit Beschluss der Kammer vom 29. Dezember 2022 gemäß § 6 Abs. 1 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) zur Entscheidung übertragen worden ist, gemäß § 122 VwGO ohne mündliche Verhandlung durch Beschluss entscheiden, da der gesetzlich nicht vorgesehene Antrag nicht geeignet ist, ein Klage-, Rechtsmittel- oder Wiederaufnahmeverfahren einzuleiten (vgl. auch Bundessozialgericht, Beschluss vom 29. Mai 1991 - 4 RA 12/91 -, juris Rn. 9).

    Insofern hat es keine Befugnis, ein dergestalt bindendes Urteil auf eine Gegenvorstellung hin abzuändern oder aufzuheben (vgl. Bundesverwaltungsgericht…, Beschluss vom 8. März 1995 - 11 C 25/93 -, juris Rn. 1; Hessischer Verwaltungsgerichtshof…, Beschluss vom 13. August 1986 - 5 TG 2642/85 -, juris Rn. 2 und 4; Bundessozialgericht, Beschluss vom 29. Mai 1991 - 4 RA 12/91 -, juris Rn. 10 f.).

    Zwar wurde in der Rechtsprechung erwogen, inwieweit die Fachgerichte in besonderen Ausnahmefällen aus verfassungsrechtlichen Gründen etwa wegen offenkundiger Verletzung von Art. 101 Abs. 1 Satz 2 und 103 Abs. 1 GG gehalten sein könnten, grob rechtswidrige gerichtliche Entscheidungen aufzuheben oder abzuändern (vgl. Bundesverfassungsgericht…, Beschluss vom 30. April 2003 - 1 PBvU 1/02 -, juris Rn. 4 ff.; …und Beschluss vom 8. Juli 1986 - 2 BvR 152/83 -, juris Rn. 12 ff.; Bundesverwaltungsgericht…, Beschluss vom 8. März 1995 - 11 C 25/93 -, juris Rn. 1; Bundessozialgericht, Beschluss vom 29. Mai 1991 - 4 RA 12/91 -, juris Rn. 11).

  • BSG, 17.12.2020 - B 1 KR 59/19 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Änderung der …

    Rn. 4 a) Nach § 318 ZPO iVm § 202 Satz 1 SGG ist das Gericht an die Entscheidung, die in den von ihm erlassenen End- und Zwischenurteilen enthalten ist, gebunden (stRspr; vgl zur entsprechenden Anwendbarkeit nur BSG vom 29.5.1991 - 4 RA 12/91 - SozR 3-1750 § 318 Nr. 1 S 3; Krasney, Die Anwendbarkeit zivilprozessualer Vorschriften im sozialgerichtlichen Verfahren, Diss Köln 1961, S 126).
  • BVerwG, 09.08.2002 - 2 C 5.01

    Rechtsmittel

    Gegenvorstellungen gegen Urteile sind unstatthaft (vgl. § 173 VwGO, § 318 ZPO; vgl.Beschluss vom 8. März 1995 - BVerwG 11 C 25.93 - Buchholz 303 § 318 ZPO Nr. 3; BSG, Beschluss vom 29. Mai 1991 - 4 RA 12/91 - MDR 1992, 386).
  • LSG Bayern, 27.09.2017 - L 1 R 761/16

    Zurückweisung der Gegenvorstellung

    Gleichwohl darf der Senat gemäß §§ 153 Abs. 1, 142 Abs. 1 SGG durch Beschluss ohne mündliche Verhandlung entscheiden, weil eine Gegenvorstellung kein das abgeschlossene Berufungsverfahren erneut eröffnendes Rechtsmittel und auch kein Wiederaufnahmeverfahren i.S. von § 179 SGG ist (BSG, Beschluss vom 29.05.1991 - 4 RA 12/91).
  • BSG, 27.10.2020 - B 1 KR 59/19 B

    Auslegung des Begriffs Blutbank im Sinne des OPS 8-98f

    a) Nach § 318 ZPO iVm § 202 Satz 1 SGG ist das Gericht an die Entscheidung, die in den von ihm erlassenen End- und Zwischenurteilen enthalten ist, gebunden (stRspr; vgl zur entsprechenden Anwendbarkeit nur BSG vom 29.5.1991 - 4 RA 12/91 - SozR 3-1750 § Nr. 1 S 3; Krasney, Die Anwendbarkeit zivilprozessualer Vorschriften im sozialgerichtlichen Verfahren, Diss Köln 1961, S 126) .
  • BSG, 03.08.1992 - 7 RAr 24/89

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer Wiederaufnahmeklage - Anforderungen an …

    Daher bestehen erhebliche Bedenken, den Fachgerichten die Befugnis zuzuerkennen, sie bindende Urteile und Beschlüsse auf Gegenvorstellung abzuändern oder aufzuheben, ohne daß zuvor § 318 ZPO geändert worden ist oder eine iS von § 31 Abs. 1 Bundesverfassungsgerichtsgesetz bindende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ergangen wäre (BSG SozR 3-1750 § 318 Nr. 1).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 26.11.2009 - L 34 AS 1901/09

    Zulässigkeit der Gegenvorstellung - Nichtzulassungsbeschwerde

    Allerdings wurde eine Gegenvorstellung vom BSG nur dann als statthaft angesehen, wenn das Gericht nach dem maßgeblichen Prozessrecht befugt ist, seine Entscheidung von Amts wegen zu ändern, was zum Beispiel bei Urteilen gemäß § 202 SGG i.V.m. § 318 Zivilprozessordnung (ZPO) nicht der Fall ist (vgl. Beschluss des BSG vom 29. Mai 1991, Az. 4 RA 12/91, juris Rn. 10 = SozR 3-1750 § 318 Nr. 1).
  • LSG Baden-Württemberg, 22.07.2010 - L 7 SO 1488/10
    Auch der Senat behandelt die im Telefax des Klägers vom 17. März 2010 abgegebene Prozesserklärung trotz des weiteren Telefaxes des Klägers vom 9. Juli 2010 ausschließlich als Berufung, so wie das Rechtsmittel im erstgenannten Telefax auch ausdrücklich benannt worden ist; ohnehin ist eine Gegenvorstellung gegen Urteile und urteilsgleiche Gerichtsbescheide grundsätzlich nicht statthaft (vgl. BSG SozR 3-1750 § 318 Nr. 1) und wäre deshalb als unzulässig zu verwerfen.
  • BSG, 17.10.2007 - B 4 R 21/07 S
    Derartige Gegenvorstellungen gegen unanfechtbare Entscheidungen des BSG sind nur ausnahmsweise statthaft, wenn diese tragend auf einem offenkundigen Verstoß gegen ein Verfahrensgrundrecht oder gegen die verfassungsrechtlichen Garantien eines Grundrechts beruhen (vgl hierzu: BVerfGE 73, 322, 327 ff; BSG SozR 3-1750 § 318 Nr. 1).
  • BSG, 21.05.2007 - B 9a SB 24/07 B
  • BSG, 24.07.2008 - B 10 LW 3/08 B
  • BSG, 21.12.2006 - B 4 RS 110/06 B
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