Rechtsprechung
| BGH, 18.07.2006 - X ZR 142/05 |
Volltextveröffentlichungen (16)
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- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
BGB § 651 f; ; BGB § 823 Abs. 1 Aa; ; BGB § 823 Abs. 1 Dc; ; BGB § 823 Abs. 1 Eh
- IWW
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Umfang der Verkehrssicherungspflichten des Reiseveranstalters; Verantwortlichkeit des Reiseveranstalters für Hoteleinrichtungen; Schmerzensgeld wegen des Unfalltods eines Angehörigen
- unalex.eu
- reise-recht-wiki.de
Kind ertrinkt in Hotelpool
- ra.de
- RA Kotz
Reiseveranstalter - Verkehrssicherungspflicht auf Einrichtungen des Vertragshotels
- Prof. Dr. Lorenz (Kurzanmerkung und Volltext)
Verkehrssicherungspflichten des Reiseveranstalters; Deliktsstatut nach Art. 40 II EGBGB; Schmerzensgeld (§ 253 II BGB) bei Schockschäden
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 651f § 823 Abs. 1
Umfang der Verkehrssicherungspflicht des Reiseveranstalters hinsichtlich eines Schwimmbades mit Wasserrutsche in einem Vertragshotel - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Reiserecht - Erstreckung der Verkehrssicherungspflicht des Reiseveranstalters
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (12)
- bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)
Verkehrssicherungspflicht des Reiseveranstalters für eine Hotel-Wasserrutsche
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Verkehrssicherungspflichten des Reiseveranstalters
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Verkehrssicherungspflicht für eine Hotel-Wasserrutsche
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Verkehrssicherungspflicht des Reiseveranstalters für eine Hotel-Wasserrutsche
- iprspr.mpipriv.de (Auszüge)
Außervertragliche Schuldverhältnisse --> Unerlaubte Handlungen, Gefährdungshaftung
- finkeldei-online.de (Kurzinformation)
BGH bestätigt hohe Anforderungen an die Verkehrssicherungspflicht von Reiseveranstaltern
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Reiserecht: Reisemangel und Schmerzensgeld bei Gefährdungen bzw. Verletzungen durch gefährliche Hoteleinrichtungen
- anwalt24.de (Pressemitteilung)
Reiserecht - Stärkung des Verbraucherschutzes
- juraforum.de (Kurzinformation)
Verkehrssicherungspflicht des Reiseveranstalters für eine Hotel-Wasserrutsche
- anwalt.de (Kurzinformation)
Verkehrssicherungspflicht für eine Hotel-Wasserrutsche
- 123recht.net (Pressemeldung, 18.7.2006)
Reiseveranstalter müssen für versteckte Gefahren haften // Schmerzensgeld für Eltern ertrunkenen Kindes
- datenbank.nwb.de (Kurzinformation)
Verkehrssicherungspflichten des Reiseveranstalters
Besprechungen u.ä. (2)
- jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Leistungserbringer kein Verrichtungsgehilfe + Verkehrssicherungspflicht
- Prof. Dr. Lorenz (Kurzanmerkung und Volltext)
Verkehrssicherungspflichten des Reiseveranstalters; Deliktsstatut nach Art. 40 II EGBGB; Schmerzensgeld (§ 253 II BGB) bei Schockschäden
Verfahrensgang
- LG Köln, 17.03.2005 - 8 O 264/04
- OLG Köln, 12.09.2005 - 16 U 25/05
- BGH, 18.07.2006 - X ZR 142/05
Papierfundstellen
- NJW 2006, 3268
- MDR 2007, 258
- NZV 2006, 649 (Ls.)
- FamRZ 2006, 1517
- VersR 2006, 1653
- DB 2006, 2176
Wird zitiert von ... (37) Zitiert selbst (11)
- BGH, 25.02.1988 - VII ZR 348/86
Haftung des Reiseveranstalters für Mängel einer Hotelanlage
Auszug aus BGH, 18.07.2006 - X ZR 142/05
a) Die Beklagte haftet zwar nicht für das deliktische Verschulden des Hoteleigentümers und seiner Mitarbeiter, weil diese Personen mangels der erforderlichen Abhängigkeit und Weisungsgebundenheit nicht ihre Verrichtungsgehilfen im Sinne des § 831 BGB waren (BGH, Urt. v. 25.02.1988 - VII ZR 348/86, BGHZ 103, 298, 303).Für die deliktsrechtliche Haftung des Reiseveranstalters wegen Verletzung von Verkehrssicherungspflichten ist von Bedeutung, welche rechtlichen Verpflichtungen ihm obliegen (BGHZ 103, 298, 304; v. 14.12.1999 - X ZR 122/97, NJW 2000, 1188; v. 12.03.2002 - X ZR 226/99, NJW-RR 2002, 1056).
Ist das Vertragshotel einmal für in Ordnung befunden worden, so befreit dies den Veranstalter nicht von der Pflicht, es regelmäßig durch einen sachkundigen und pflichtbewussten Beauftragten daraufhin überprüfen zu lassen, ob der ursprüngliche Zustand und Sicherheitsstandard noch gewahrt ist (BGHZ 103, 298, 305 f.).
Im Einzelfall hängen Art und Umfang der gebotenen Kontrolle, deren Unterlassung den Fahrlässigkeitsvorwurf begründet, von den jeweiligen besonderen Umständen ab und unterliegen der tatrichterlichen Würdigung, die mit der Revision nur beschränkt anfechtbar ist (BGHZ 103, 298, 305 ff.;… Urt. v. 19.01.1993 - XI ZR 76/92, NJW 1993, 1066).
Offenbleiben kann auch die sich in diesem Zusammenhang stellende Frage, ob der prüfungsbeauftragte Mitarbeiter, so wie er z.B. die Treppen und Flure, die Aufzüge, Zimmer und Balkone selbst betreten und überprüfen musste (BGHZ 103, 298, 308), die Wasserrutsche persönlich hätte erproben müssen.
Es braucht hier nicht entschieden zu werden, ob die Beklagte sich im Falle einer bejahenden Antwort mit der örtlichen Baugenehmigung und -abnahme hätte zufriedengeben dürfen (vgl. die Bedenken in BGHZ 103, 298, 305).
- BGH, 14.12.1999 - X ZR 122/97
Leistungsumfang bei einer Pauschalreise (hier: Sportmöglichkeiten
Auszug aus BGH, 18.07.2006 - X ZR 142/05
Für die deliktsrechtliche Haftung des Reiseveranstalters wegen Verletzung von Verkehrssicherungspflichten ist von Bedeutung, welche rechtlichen Verpflichtungen ihm obliegen (BGHZ 103, 298, 304; v. 14.12.1999 - X ZR 122/97, NJW 2000, 1188; v. 12.03.2002 - X ZR 226/99, NJW-RR 2002, 1056).Denn in der maßgeblichen Sicht der Reisenden (BGH NJW 2000, 1188) stellte sich die Wasserrutsche als Bestandteil der Hotelanlage dar.
Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus dem Urteil des erkennenden Senats, mit dem er eine Leistungs- und Verkehrssicherungspflicht des Reiseveranstalters hinsichtlich eines vom Leistungsträger angebotenen Ausritts mit der Begründung bejaht hat, dass zur Bestimmung der Leistungsverpflichtungen des Reiseveranstalters der Reiseprospekt heranzuziehen sei und der Reiseveranstalter nicht nur dafür Sorge tragen müsse, dass die in der Reisebeschreibung angebotenen Sportmöglichkeiten überhaupt vorhanden seien, sondern auch dafür, dass die zur Ausübung der angebotenen Sportarten erforderlichen Einrichtungen für den Reisenden geeignet seien (NJW 2000, 1188, juris-Rdn. 9-12).
- BGH, 11.05.1971 - VI ZR 78/70
Ersatzfähigkeit von Schockschäden; Berücksichtigung eines fremden Mitverschuldens
Auszug aus BGH, 18.07.2006 - X ZR 142/05
c) Da nach den von der Revision nicht angegriffenen Feststellungen der Vorinstanzen die durch den Tod des Kindes psychisch vermittelten seelischen Beeinträchtigungen der Eltern und Brüder Krankheitswert haben, also pathologisch fassbar sind und deshalb eine eigene Gesundheitsbeschädigung im Sinne des § 823 Abs. 1 BGB darstellen, und da sie für die Beklagte vorhersehbar waren, stehen nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. Urt. v. 11.05.1971 - VI ZR 78/70, BGHZ 56, 163; v. 04.04.1989 - VI ZR 97/88, NJW 1989, 2317; v. 30.04.1996 - VI ZR 55/95, BGHZ 132, 341, 344) den Klägern die geltend gemachten Schmerzensgeldansprüche dem Grunde nach zu.Hinsichtlich eines etwaigen Mitverschuldens des Kindes, das gegebenenfalls den Angehörigen zugerechnet werden müsste (BGHZ 56, 163, 169 f.), bestehen schon Bedenken, ob für den unbewiesenen Fall, dass das Kind seine Hand in das Rohr gesteckt haben sollte, überhaupt ein Mitverschulden angenommen werden dürfte.
- BGH, 30.04.1996 - VI ZR 55/95
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines …
Auszug aus BGH, 18.07.2006 - X ZR 142/05
c) Da nach den von der Revision nicht angegriffenen Feststellungen der Vorinstanzen die durch den Tod des Kindes psychisch vermittelten seelischen Beeinträchtigungen der Eltern und Brüder Krankheitswert haben, also pathologisch fassbar sind und deshalb eine eigene Gesundheitsbeschädigung im Sinne des § 823 Abs. 1 BGB darstellen, und da sie für die Beklagte vorhersehbar waren, stehen nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (…vgl. Urt. v. 11.05.1971 - VI ZR 78/70, BGHZ 56, 163; v. 04.04.1989 - VI ZR 97/88, NJW 1989, 2317; v. 30.04.1996 - VI ZR 55/95, BGHZ 132, 341, 344) den Klägern die geltend gemachten Schmerzensgeldansprüche dem Grunde nach zu. - BGH, 12.05.1998 - VI ZR 182/97
Zur Höhe des Schmerzensgeldes nach Verletzung mit nachfolgender Todesfolge
Auszug aus BGH, 18.07.2006 - X ZR 142/05
e) Schließlich lässt auch die von Landgericht und Berufungsgericht vorgenommene Bemessung des Schmerzensgeldes, die Aufgabe des hierbei durch § 287 ZPO besonders frei gestellten Tatrichters ist (BGH, Urt. v. 12.05.1998 - VI ZR 182/97, BGHZ 138, 388, 341), keinen Rechtsfehler erkennen. - BGH, 14.12.1993 - VI ZR 271/92
Beweis des ersten Anscheins bei der Verletzung von Verkehrssicherungspflichten
Auszug aus BGH, 18.07.2006 - X ZR 142/05
Bei der Verletzung von Verkehrssicherungspflichten, die typischen Gefährdungen entgegenwirken sollen, ist der Beweis des ersten Anscheins geboten, wenn sich in dem Schadensfall gerade diejenige Gefahr verwirklicht, der durch die Auferlegung bestimmter Verhaltenspflichten begegnet werden soll (BGH, Urt. v. 14.12.1993 - VI ZR 271/92, NJW 1994, 945). - BGH, 04.04.1989 - VI ZR 97/88
Ersatzpflicht für psychische Beeinträchtigungen naher Angehöriger
Auszug aus BGH, 18.07.2006 - X ZR 142/05
c) Da nach den von der Revision nicht angegriffenen Feststellungen der Vorinstanzen die durch den Tod des Kindes psychisch vermittelten seelischen Beeinträchtigungen der Eltern und Brüder Krankheitswert haben, also pathologisch fassbar sind und deshalb eine eigene Gesundheitsbeschädigung im Sinne des § 823 Abs. 1 BGB darstellen, und da sie für die Beklagte vorhersehbar waren, stehen nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (…vgl. Urt. v. 11.05.1971 - VI ZR 78/70, BGHZ 56, 163; v. 04.04.1989 - VI ZR 97/88, NJW 1989, 2317; v. 30.04.1996 - VI ZR 55/95, BGHZ 132, 341, 344) den Klägern die geltend gemachten Schmerzensgeldansprüche dem Grunde nach zu. - BGH, 15.07.2003 - VI ZR 155/02
Verkehrssicherungspflicht des Betreibers eines Sägewerks
Auszug aus BGH, 18.07.2006 - X ZR 142/05
Dies ergibt sich aus dem Grundgedanken der Verkehrssicherungspflicht, dass derjenige, der eine Gefahrenlage für Dritte schafft, grundsätzlich verpflichtet ist, eine Schädigung anderer möglichst zu verhindern, indem er in seinem Verantwortungsbereich die zumutbaren Maßnahmen zur Gefahrenabwehr trifft (BGH, Urt. v. 15.07.2003 - VI ZR 155/02, NJW-RR 2003, 1459). - OLG Düsseldorf, 28.05.2002 - 20 U 30/02
Haftung des Reiseveranstalters bei Verletzung der Verkehrssicherungspflicht durch …
Auszug aus BGH, 18.07.2006 - X ZR 142/05
Nach neuem Schadensersatzrecht wäre in erster Linie ein reisevertraglicher Ersatzanspruch wegen eines Reisemangels zu prüfen (§§ 651 f, 651 c Abs. 1 BGB), der mit der Verletzung einer Verkehrssicherungspflicht zusammenfallen kann (OLG Düsseldorf NJW-RR 2003, 59;… Führich, Reiserecht, 5. Aufl., Rdn. 425). - BGH, 12.03.2002 - X ZR 226/99
Sorgfalts-, Verkehrssicherungs- und Organisationspflichten eines …
Auszug aus BGH, 18.07.2006 - X ZR 142/05
Für die deliktsrechtliche Haftung des Reiseveranstalters wegen Verletzung von Verkehrssicherungspflichten ist von Bedeutung, welche rechtlichen Verpflichtungen ihm obliegen (BGHZ 103, 298, 304; v. 14.12.1999 - X ZR 122/97, NJW 2000, 1188; v. 12.03.2002 - X ZR 226/99, NJW-RR 2002, 1056). - BGH, 19.01.1993 - XI ZR 76/92
Grob fahrlässiger Erwerb eines abhandengekommenen Inhaberverrechnungsschecks
- BGH, 03.03.2016 - I ZR 140/14
Markenverletzung: Überwachungs- und Prüfungspflichten eines Produkte auf der …
Da der Beklagte keine Überprüfungen im maßgeblichen Zeitraum vorgenommen hat, greift der Beweis des ersten Anscheins dafür, dass die Rechtsverletzung auf der Pflichtverletzung beruht (vgl. BGH, Urteil vom 18. Juli 2006 - X ZR 142/05, NJW 2006, 3268 Rn. 32). - BGH, 03.06.2008 - VI ZR 223/07
Umfang der Verkehrssicherungspflicht des Betreibers einer Trampolinanlage
Bei der Verletzung von Verkehrssicherungspflichten, die typischen Gefährdungen entgegenwirken sollen, findet der Beweis des ersten Anscheins Anwendung, wenn sich in dem Schadensfall gerade diejenige Gefahr verwirklicht, der durch die Auferlegung bestimmter Verhaltenspflichten begegnet werden soll (vgl. Senat, Urteil vom 14. Dezember 1993 - VI ZR 271/92 - VersR 1994, 324, 325; BGH, Urteil vom 18. Juli 2006 - X ZR 142/05 - NJW 2006, 3268, 3270). - BGH, 12.06.2007 - X ZR 87/06
Haftung eines Reiseveranstalters trotz Versäumung der Ausschlussfrist
Es sind diejenigen Sicherungsvorkehrungen zu treffen, die ein verständiger, umsichtiger, vorsichtiger und gewissenhafter Reiseveranstalter für ausreichend halten darf, um die Reisenden vor Schaden zu bewahren, und die ihm den Umständen nach zuzumuten sind (vgl. nur Sen.Urt. v. 18.07.2006 - X ZR 142/05, RRa 2006, 206).
- BGH, 25.06.2019 - X ZR 166/18
Zur Notwendigkeit einer Beweisaufnahme über Sicherheitsvorschriften für …
Rn. 40 Das folgt aus der Pflicht des Reiseveranstalters, alles zur erfolgreichen Durchführung der Reise zu unternehmen und alle ihm zumutbaren Maßnahmen zu treffen, um eine Schädigung der Reisenden durch von der Hotelanlage ausgehende Gefahren möglichst zu verhindern (BGH, Urteil vom 18. Juli 2006 - X ZR 142/05, NJW 2006, 3268 = RRa 2006, 206, 208 f.).Wie der Senat schon entschieden hat, muss der Veranstalter jedenfalls bei seinem Leistungsträger nachfragen, ob die baulichen Anlagen von der zuständigen Behörde genehmigt und abgenommen worden sind (RRa 2006, 206, 209; siehe auch Urteil vom 14. Dezember 1999 - X ZR 122/97, NJW 2000, 1188 = RRa 2000, 85, 89).
- OLG Köln, 18.12.2006 - 16 U 40/06
Verkehrssicherungspflicht des Reiseveranstalters bei Ausgestaltung der …
Er muss sich insbesondere vergewissern, dass die von ihm unter Vertrag genommenen Hotels einen ausreichenden Sicherheitsstandard bieten (vgl. BGH NJW 2006, 3268 ff, 3269; BGHZ 103, 298 ff., 304), wobei es sich bei dieser Pflicht zugleich um eine reisevertragliche Obhut- und Fürsorgepflicht handelt, deren Verletzung einen Reisemangel begründet.Denn dieser hatte u.a. auch die Balkone des Hotels selbst zu betreten und zu überprüfen (vgl. BGH NJW 2006, 3268 ff, 3270).
Die Anwendung der Grundsätze über den Beweis des ersten Anscheins bei der Kausalitätsfeststellung ist immer dann geboten, wenn sich in dem Schadensereignis gerade diejenige Gefahr verwirklicht hat, der durch die Sicherungspflicht entgegengewirkt werden sollte (BGH NJW 2006, 3268 ff, 3270; 1994, 945, 946).
- OLG Hamm, 23.06.2009 - 9 U 192/08
Verkehrssicherungspflicht, Reisemangel, Vertragshotel, Stufe, Zimmerflur, …
Dazu gehört auch die regelmäßige Kontrolle, ob das unter Vertrag genommene Hotel einen ausreichenden Sicherheitsstandard bietet (BGH NJW 2006, 3268, 3269; NJW 1988, 1380).Sie muss sich darüber hinaus das Verschulden des Hotelbetreibers, den die Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht in erster Linie trifft (BGH NJW 2006, 3268, 3269), gemäß § 278 BGB zurechnen lassen.
- OLG Frankfurt, 01.07.2026 - 14 U 40/26
Haftung des Halters eines im öffentlichen Straßenraum freilaufenden aggressiven …
- BGH, 09.06.2009 - Xa ZR 99/06
Sozialversicherungsträger müssen Ausschlussfrist des Reisevertragsrechts wahren.
Dabei gehört es zu den Grundpflichten eines Reiseveranstalters, die Personen, deren er sich zur Ausführung seiner vertraglichen Pflichten bedient, hinsichtlich ihrer Eignung und Zuverlässigkeit sorgfältig auszuwählen und seine Leistungsträger und deren Leistung regelmäßig den jeweiligen Umständen entsprechend zu überwachen (BGHZ 103, 298, 305 ;… BGH, Urt. v. 12.03.2002 - X ZR 226/99, NJW-RR 2002, 1056; Urt. v. 18.07.2006 - X ZR 142/05, RRa 2006, 206). - OLG Frankfurt, 29.06.2020 - 22 U 128/19
Haftung für rein psychische Schäden aus einem Verkehrsunfall; Grundsätze der …
Im Ausnahmefall können, wie bereits ausgeführt, Ansprüche derjenigen bestehen, die unmittelbar am Unfallgeschehen beteiligt waren (…vgl. Jahnke in Burmann/Heß/Hühnermann/Jahnke, Straßenverkehrsrecht, 26. Auflage 2020, Vor § 249 BGB, Rz. 123; BGH, Urteil vom 27.01.2015 - VI ZR 548/12, BGH NJW 2006, 3268; OLG Schleswig, Urteil vom 01.08.2019 - 7 U 14/18, MDR 2019, 1379 - 1380). - OLG Köln, 18.12.2006 - 16 U 31/06
Mitwirkungspflicht der Parteien bei der Ermittlung ausländischer Rechtsnormen - …
Bei dieser Verkehrssicherungspflicht handelt es sich zugleich um eine reisevertragliche Obhuts- und Fürsorgepflicht, deren Verletzung einen Reisemangel begründen kann (BGH NJW 2006, 3268; OLG Düsseldorf, NJW-RR 2003, 59;… Führich, Reiserecht, 5. Auflage, Rn. 425).Allerdings können bei der Verletzung von Verkehrssicherungspflichten, die typischen Gefährdungen entgegenwirken sollen, Anscheinsbeweisgrundsätze zu Gunsten des Geschädigten eingreifen, nämlich dann, wenn sich in dem Schadensfall gerade diejenige Gefahr verwirklicht, der durch die Auferlegung bestimmter Verhaltenspflichten begegnet werden soll (BGH NJW 1994, 945 u. NJW 2006, 3268).
- LG Frankfurt/Main, 12.07.2018 - 24 O 238/16
Reisemangel - Hautreaktion nach Henna-Tätowierung
- OLG Frankfurt, 31.05.2012 - 16 U 169/11
Reiserecht: Haftung des Reiseveranstalters für Körperschaden nach "Upgrade"
- OLG Düsseldorf, 08.11.2007 - 12 U 222/06
Verkehrssicherungspflicht des Reiseveranstalters - Zur Haftung für Verletzung des …
- LG Wuppertal, 18.06.2019 - 17 O 31/13
Zur Deliktshaftung einer Aufsichtsperson wegen Ertrinken eines Kindes im Freibad
- OLG Köln, 31.08.2007 - 20 U 175/06
Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche aus einem Unfall in einer …
- OLG Frankfurt, 14.09.2009 - 1 U 309/08
Verkehrssicherungspflichtverletzung durch bei Nässe zu glattem Straßenbelag
- AG Hannover, 08.08.2014 - 506 C 6988/13
Reisevertrag / Ausschlussfrist / Verhinderung an Einhaltung der Ausschlussfrist / …
- LG Düsseldorf, 09.08.2017 - 2a O 45/17
Das eigenmächtige Abändern einer fremden Amazon-Artikelbeschreibung ist …
- OLG Koblenz, 01.12.2011 - 2 U 1104/10
Verkehrssicherungspflicht - Hotel - Plastikstühle
- OLG Koblenz, 06.10.2011 - 2 U 1104/10
Reisevertrag - Vertragliche und deliktische Haftung des Reiseveranstalters im …
- LG Limburg, 22.03.2019 - 2 O 177/18
Verkehrsunfall - Tötung eines anderen Geschädigten
- OLG Stuttgart, 10.08.2017 - 1 U 52/15
Arzthaftung: Schmerzensgeldanspruch wegen eines Schockschadens bei dem Tod eines …
- LG Nürnberg-Fürth, 04.05.2023 - 20 O 4607/22
Auffahrunfall auf Fahrschulwagen - Verhältnismäßigkeit …
- OLG Düsseldorf, 12.08.2015 - 18 U 205/14
Umfang des rechtlichen Gehörs im Zivilverfahren
- KG, 19.04.2016 - 9 U 103/15
Verkehrssicherungspflichten des Reiseveranstalters: Haftung für ordnungsgemäße …
- LG Hannover, 09.09.2010 - 14 O 38/09
Umfang der Verkehrssicherungspflicht eines Reiseveranstalters hinsichtlich des …
- OLG Frankfurt, 28.09.2009 - 16 U 23/09
Reiserecht: Verkehrssicherungspflicht des Reiseveranstalters im Hinblick auf …
- OLG Bamberg, 05.11.2008 - 3 U 310/06
Verfahrensrecht - Teilurteil bzgl. Wirksamkeit einer Abtretungsvereinbarung
- LG Frankfurt/Main, 12.03.2009 - 24 S 218/08
Bestimmung der Hauptleistungen eines Pauschalreisevertrags; Voraussetzungen der …
- LG Nürnberg-Fürth, 09.04.2008 - 8 S 7413/07
Lebensversicherungsvertrag: Umkehr der Beweislast für eine Vertragskündigung …
- LG Hannover, 19.03.2009 - 19 O 247/08
Katamaran - Schiffsreise - Verkehrssicherungspflicht
- LG Frankfurt/Main, 27.09.2017 - 24 S 217/16
Reisevertrag / Anspruchsanmeldung / Mängelanzeige
- LG Koblenz, 11.03.2026 - 13 S 34/25
- AG Rostock, 02.06.2010 - 47 C 77/10
Flusskreuzfahrt / Verkehrssicherungspflicht / Allgemeines Lebensrisiko
- AG Rostock, 13.08.2010 - 47 C 225/10
Reiseveranstalterhaftung: Sturz beim Aussteigen aus einem Transferbus
- LAG Köln, 04.04.2008 - 6 Ta 46/08
Prozesskostenhilfe; Erfolgaussicht; Arbeitsunfall
- AG Rostock, 24.08.2011 - 47 C 29/11
Kreuzfahrtreise / Verkehrssicherungspflichten / Ausrutschen in Wasserpfütze
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Rechtsprechung
| BGH, 20.07.2006 - III ZR 145/05 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
BGB § 311 Abs. 1
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BGB § 311 Abs. 1
- IWW
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Kündigung eines Vertrages zwischen einem Belegarzt und dem Träger des Krankenhauses
- rechtsportal.de
BGB § 311 Abs. 1
Ergänzende Auslegung eines Belegarztvertrages im Hinblick auf das Recht zur ordentlichen Kündigung und die dafür geltende Frist - datenbank.nwb.de
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Angemessene Kündigungsfrist f. Belegarzt geg. KH-Träger
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- arztrecht-aktuell.de (Kurzinformation)
Kündigungsfrist bei Belegarztverträgen
Verfahrensgang
- LG Wiesbaden, 11.01.2005 - 8 O 212/04
- OLG Frankfurt, 13.06.2005 - 1 U 25/05
- BGH, 20.07.2006 - III ZR 145/05
Papierfundstellen
- NJW-RR 2006, 1427
- MDR 2007, 258
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (3)
- BGH, 26.02.1987 - III ZR 164/85
Rechtsnatur und Kündbarkeit eines Belegarztvertrags
Auszug aus BGH, 20.07.2006 - III ZR 145/05
Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats handelt es sich bei dem Belegarztvertrag um einen Dauervertrag atypischen Inhalts, auf den grundsätzlich die für Dauerverträge des Bürgerlichen Gesetzbuchs getroffenen, im Wesentlichen übereinstimmenden Kündigungsbestimmungen der §§ 553 (a.F.), 626, 723 BGB entsprechend anzuwenden sind, wenn - wie hier - im Einzelfall nicht etwas anderes bestimmt ist (vgl. Senatsurteil vom 28. Februar 1972 - III ZR 212/70 - NJW 1972, 1128, 1129;… Senatsbeschlüsse vom 22. Januar 1987 - III ZR 67/86 - BGHR BGB § 305 Belegarztvertrag 1; vom 26. Februar 1987 - III ZR 164/85 - BGHR BGB § 626 Belegarzt 1).Auch der Senat hat die Heranziehung solcher Vertragsmuster, die naturgemäß nicht in jeder Hinsicht miteinander übereinstimmen (vgl. etwa das in Weber/Müller, Chefarzt- und Belegarztvertrag, 1999, abgedruckte Muster), als Auslegungshilfe gebilligt (Senatsbeschluss vom 26. Februar 1987 - III ZR 164/85 - BGHR BGB § 626 Belegarzt 1).
- BGH, 28.02.1972 - III ZR 212/70
Rechtsnatur und Kündbarkeit eines Belegarztvertrags - Voraussetzungen für das …
Auszug aus BGH, 20.07.2006 - III ZR 145/05
Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats handelt es sich bei dem Belegarztvertrag um einen Dauervertrag atypischen Inhalts, auf den grundsätzlich die für Dauerverträge des Bürgerlichen Gesetzbuchs getroffenen, im Wesentlichen übereinstimmenden Kündigungsbestimmungen der §§ 553 (a.F.), 626, 723 BGB entsprechend anzuwenden sind, wenn - wie hier - im Einzelfall nicht etwas anderes bestimmt ist (vgl. Senatsurteil vom 28. Februar 1972 - III ZR 212/70 - NJW 1972, 1128, 1129;… Senatsbeschlüsse vom 22. Januar 1987 - III ZR 67/86 - BGHR BGB § 305 Belegarztvertrag 1;… vom 26. Februar 1987 - III ZR 164/85 - BGHR BGB § 626 Belegarzt 1). - BGH, 22.01.1987 - III ZR 67/86
Rechtsnatur und Kündbarkeit eines Belegarztvertrags
Auszug aus BGH, 20.07.2006 - III ZR 145/05
Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats handelt es sich bei dem Belegarztvertrag um einen Dauervertrag atypischen Inhalts, auf den grundsätzlich die für Dauerverträge des Bürgerlichen Gesetzbuchs getroffenen, im Wesentlichen übereinstimmenden Kündigungsbestimmungen der §§ 553 (a.F.), 626, 723 BGB entsprechend anzuwenden sind, wenn - wie hier - im Einzelfall nicht etwas anderes bestimmt ist (vgl. Senatsurteil vom 28. Februar 1972 - III ZR 212/70 - NJW 1972, 1128, 1129; Senatsbeschlüsse vom 22. Januar 1987 - III ZR 67/86 - BGHR BGB § 305 Belegarztvertrag 1;… vom 26. Februar 1987 - III ZR 164/85 - BGHR BGB § 626 Belegarzt 1).
- OLG Stuttgart, 07.04.2022 - 2 U 63/21
Anfechtung einer durch Androhung eines Lieferstopps seitens des Zulieferers …
Jedenfalls hätte eine angemessene Frist eingehalten werden müssen (BGH, Urteil vom 20. Juli 2006 - III ZR 145/05, juris Rn. 5; BGH…, Beschluss vom 15. September 2009 - VIII ZR 241/08, juris Rn. 6; BGH…, Urteil vom 21. Juli 2005 - I ZR 312/02, juris Rn. 42), die hier über den 31.01.2014 hinausreichte. - OLG Stuttgart, 21.03.2023 - 6 U 191/22
Unterlassung der Nutzung eines über ein Privatgrundstück verlaufenden Weges
Rn. 52 Bei atypischen vertraglichen Dauerschuldverhältnissen, für die keine Laufzeit bestimmt ist, besteht entsprechend den Regelungen zu den gesetzlich geregelten vergleichbaren Vertragstypen grundsätzlich ein Recht zur ordentlichen Kündigung in angemessener Frist, die vom Tatrichter zu bestimmen ist, es sei denn, ein ordentliches Kündigungsrecht ist durch eine vertragliche Vereinbarung ausgeschlossen worden, was auch konkludent möglich ist (BGH, Urteil vom 20. Juli 2006 - III ZR 145/05 -, Rn. 5, juris; BGH…, Beschluss vom 15. September 2009 - VIII ZR 241/08 -, Rn. 6, juris). - BGH, 15.09.2009 - VIII ZR 241/08
Ordentliches Kündigungsrecht eines Stromlieferungsvertrages bei mangelnder …
Die Rechtsfrage, zu deren Klärung das Berufungsgericht die Revision zugelassen hat, ist bereits - konträr zur Auffassung des Berufungsgerichts - vom Bundesgerichtshof beantwortet worden (BGH, Urteil vom 20. Juli 2006 - III ZR 145/05, NJW-RR 2006, 1427, 1428, Tz. 5; vgl. auch Urteil vom 17. Januar 2008 - III ZR 74/07, NJW 2008, 1064, Tz. 23).
- LG Nürnberg-Fürth, 10.12.2009 - 4 O 2996/09
Kündigungsschutz bei freiberuflicher Tätigkeit einer Hebamme: Ordentliche …
33 1. Bei dem streitgegenständlichen Beleghebammenvertrag handelt es sich, ähnlich einem Belegarztvertrag, um einen Dauervertrag atypischen Inhaltes mit Elementen eines Leih- oder Mietvertrages, gesellschaftsvertraglichen Teilen und Elementen des Dienstvertrages, auf welchen die Kündigungsbestimmungen u. a. der §§ 626, 723 BGB entsprechend anzuwenden sind (BGH NJW-RR 2006, 1427; OLG Hamm GesR 2004, 185).Die vereinbarte sechsmonatige Kündigungsfrist, welche die Klägerin auch nicht angreift, ist dabei angemessen, um der anderen Vertragspartei die im Hinblick auf die Kündigung notwendigen Dispositionen zu ermöglichen (vgl. auch BGH NJW-RR 2006, 1427 für den Belegarztvertrag).
- OLG Nürnberg, 28.08.2019 - 13 U 1305/19
Kündigung eines Belegarztvertrages
In dem kurz davor ergangenen Beschluss vom 22. Januar 1987 (…- III ZR 67/86 - juris Rn. 11; im Ergebnis ebenso OLG Hamm, Urteil vom 12. Februar 1986 - 11 U 284/84 - NJW 1988, 775, 776) hat der Bundesgerichtshof die vom Berufungsgericht mit sechs Monaten bemessene Kündigungsfrist akzeptiert, wie er es später nicht beanstandet hat, dass der Tatrichter für die Bemessung der Frist die Beratungs- und Formulierungshilfen der Deutschen Krankenhausgesellschaft herangezogen hat (BGH, Urteil vom 20. Juli 2006 - III ZR 145/05 - NJW-RR 2006, 1427, 1428). - OLG Saarbrücken, 31.10.2012 - 1 U 442/11
Belegarztübernahmevertrag: Begründung vorvertraglicher Hinweis- und …
Bei diesem handelt es sich um einen Dauervertrag atypischen Inhalts (vgl. BGH, Urteil vom 20. Juli 2006 - III ZR 145/05 -, NJW-RR 2006, S. 1427, 1428; BGH…, Urteil vom 28. Februar 1972 - III ZR 212/70 -, NJW 1972, S. 1128; 1129). - LAG Köln, 07.10.2011 - 4 TaBV 52/11
Freistellungen des Betriebrats einer internationalen Luftfahrtgesellschaft bei …
Diese Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts steht in Einklang mit der Rechtsprechung des BGH, nach der auch atypische Dauerschuldverhältnisse grundsätzlich ordentlich kündbar sind (vgl. z. B. 26.02.1987 III ZR 164/85; 25.05.1993 X ZR 79/92; 20.07.2006 III ZR 145/05).
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