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Weitere Entscheidung unten: OLG Zweibrücken, 26.01.2007

Rechtsprechung
   BGH, 16.11.2006 - III ZR 57/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,525
BGH, 16.11.2006 - III ZR 57/06 (https://dejure.org/2006,525)
BGH, Entscheidung vom 16.11.2006 - III ZR 57/06 (https://dejure.org/2006,525)
BGH, Entscheidung vom 16. November 2006 - III ZR 57/06 (https://dejure.org/2006,525)
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Volltextveröffentlichungen (20)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    BGB § 652

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Judicialis

    BGB § 652

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 652
    Schlüssiges Zustandekommen eines Maklervertrages bei Inanspruchnahme der Dienste des Maklers nach eindeutigem Provisionsverlangen des Maklers

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Provisionsverlangen seitens eines ein Objekt den Kaufinteressenten durch Zusendung oder Aushändigung eines Exposés mit einem entsprechenden Hinweis anbietenden Maklers; Voraussetzung des Abschlusses eines wirksamen Maklervertrages

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Maklerprovision - Zusendung oder Aushändigung eines Exposés mit einem entsprechenden Hinweis

  • zimmermann-notar-rostock.de PDF

    Konkludenter Abschluss eines Maklervertrages

  • Kanzlei Küstner, v. Manteuffel & Wurdack

    Eindeutiges Provisionsverlangen des Maklers gegenüber dem Käufer durch Aushändigung eines Exposés mit entsprechendem Hinweis

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 652
    Provisionsverlangen des Maklers, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Courtage, Exposé

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Zum Provisionsverlangens des Maklers, der ein Objekt den Kaufinteressenten durch Zusendung oder Aushändigung eines Exposés mit einem entsprechenden Hinweis anbietet

  • ra.de
  • Prof. Dr. Lorenz (Kurzanmerkung und Volltext)

    Vertragsschluß: Konkludente Annahme eines Vertragsangebots durch Inanspruchnahme der Leistung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 652
    Anforderungen an das Provisionsverlangen eines Maklers

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Eindeutiges Provisionsverlangen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Provisionsverlangen im Exposé - Anspruch auf Provision?

  • vermieter-ratgeber.de (Kurzinformation/Auszüge)

    Provisionsverlangen im Exposé

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Provisionsvereinbarung in Exposé muss der Käufer bei weiterer Einlassung grundsätzlich hinnehmen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Zum Umfang der Hinweispflicht eines Maklers auf Provision - Hinweis auf Provision muss deutlich sein

Besprechungen u.ä. (4)

  • IWW (Kurzanmerkung)

    Beweisrecht - Makleranspruch nur bei ausdrücklichem Hinweis

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Provisionspflicht des Kaufinteressenten bei Inanspruchnahme von Maklerdiensten

  • Prof. Dr. Lorenz (Kurzanmerkung und Volltext)

    Vertragsschluß: Konkludente Annahme eines Vertragsangebots durch Inanspruchnahme der Leistung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Anforderungen an eindeutiges Provisionsverlangen des Maklers (IMR 2007, 28)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2007, 400
  • MDR 2007, 512
  • NZM 2007, 169
  • NZM 2008, 20
  • VersR 2007, 355
  • WM 2007, 662
  • BauR 2007, 442 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (32)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 22.09.2005 - III ZR 393/04

    Zustandekommen eines Maklervertrages

    Auszug aus BGH, 16.11.2006 - III ZR 57/06
    Selbst die Besichtigung des Verkaufsobjekts zusammen mit dem Makler reicht bei dieser Sachlage für einen schlüssigen Vertragsschluss nicht aus (zuletzt Senatsurteil vom 22. September 2005 - III ZR 393/04 - NJW 2005, 3779 mit umfangreichen Nachweisen).
  • BGH, 06.12.2001 - III ZR 296/00

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Maklerprovision

    Auszug aus BGH, 16.11.2006 - III ZR 57/06
    Ein Kaufinteressent, der in Kenntnis des eindeutigen Provisionsverlangens die Dienste des Maklers in Anspruch nimmt, gibt damit grundsätzlich in schlüssiger Weise zu erkennen, dass er den in dem Provisionsbegehren liegenden Antrag auf Abschluss eines Maklervertrages annehmen will (st. Rspr.; vgl. nur Senatsurteile vom 6. Dezember 2001 - III ZR 296/00 - NJW 2002, 817 und vom 17. September 1998 - III ZR 174/97 - NJW-RR 1999, 361).
  • BGH, 17.09.1998 - III ZR 174/97

    Anforderungen an die Darlegung der Erteilung einer Vollmacht; Abschluß eines …

    Auszug aus BGH, 16.11.2006 - III ZR 57/06
    Ein Kaufinteressent, der in Kenntnis des eindeutigen Provisionsverlangens die Dienste des Maklers in Anspruch nimmt, gibt damit grundsätzlich in schlüssiger Weise zu erkennen, dass er den in dem Provisionsbegehren liegenden Antrag auf Abschluss eines Maklervertrages annehmen will (st. Rspr.; vgl. nur Senatsurteile vom 6. Dezember 2001 - III ZR 296/00 - NJW 2002, 817 und vom 17. September 1998 - III ZR 174/97 - NJW-RR 1999, 361).
  • BGH, 11.04.2002 - III ZR 37/01

    Zustandekommen eines Maklervertrages zwischen dem Verkäufermakler und dem Käufer

    Auszug aus BGH, 16.11.2006 - III ZR 57/06
    Ein ausdrückliches Provisionsverlangen im Exposé reicht im Allgemeinen als ein solcher "deutlicher Hinweis", wie ihn die Rechtsprechung fordert, aus (vgl. Senatsurteil vom 11. April 2002 - III ZR 37/01 - NJW 2002, 1945).
  • BGH, 07.07.2016 - I ZR 30/15

    Widerrufsrecht von Verbrauchern bei im Fernabsatz geschlossenen …

    So ist in der Entgegennahme von Maklerdiensten nicht in jedem Falle und nicht ohne Weiteres der Abschluss eines Maklervertrags zu erblicken (vgl. BGH, Urteil vom 16. November 2006 - III ZR 57/06, NJW-RR 2007, 400 Rn. 12;… BGH, NJW 2012, 2268 Rn. 10; BGH…, Urteil vom 17. Dezember 2015 - I ZR 172/14, NJW 2016, 2317 Rn. 13).
  • BGH, 12.01.2017 - I ZR 198/15

    Widerrufsrecht bei Verbrauchervertrag: Anforderungen an die Erklärung des …

    So ist in der Entgegennahme von Maklerdiensten nicht in jedem Falle und nicht ohne Weiteres der Abschluss eines Maklervertrags zu erblicken (vgl. BGH, Urteil vom 16. November 2006 - III ZR 57/06, NJW-RR 2007, 400 Rn. 12;… Urteil vom 3. Mai 2012 - III ZR 62/11, NJW 2012, 2268 Rn. 10;… Urteil vom 17. Dezember 2015 - I ZR 172/14, NJW 2016, 2317 Rn. 13).
  • BGH, 07.07.2016 - I ZR 68/15

    Widerrufsrecht besteht auch bei Immobilien-Maklerverträgen im Fernabsatz

    So ist in der Entgegennahme von Maklerdiensten nicht in jedem Falle und nicht ohne Weiteres der Abschluss eines Maklervertrags zu erblicken (vgl. BGH, Urteil vom 16. November 2006 - III ZR 57/06, NJW-RR 2007, 400 Rn. 12;… BGH, NJW 2012, 2268 Rn. 10; BGH…, Urteil vom 17. Dezember 2015 - I ZR 172/14, NJW 2016, 2317 Rn. 13).
  • BGH, 03.05.2012 - III ZR 62/11

    Maklervertrag: Voraussetzungen eines eindeutigen Provisionsverlangens eines …

    Selbst die Besichtigung des Verkaufsobjekts zusammen mit dem Makler reicht bei dieser Sachlage für einen schlüssigen Vertragsschluss nicht aus (vgl. Senatsurteil vom 16. November 2006 - III ZR 57/06, NJW-RR 2007, 400, 401, Rn. 12).

    Ein Kaufinteressent, der in Kenntnis des eindeutigen Provisionsverlangens, beispielsweise in einem ihm übersandten Objektnachweis oder Exposé, die Dienste des Maklers in Anspruch nimmt, gibt damit grundsätzlich in schlüssiger Weise zu erkennen, dass er den in dem Provisionsbegehren liegenden Antrag auf Abschluss eines Maklervertrags annehmen will (ständige Rspr.; vgl. Senatsurteile vom 16. November 2006, aaO, Rn. 13, vom 6. Dezember 2001 - III ZR 296/00, NJW 2002, 817, sowie vom 17. September 1998 - III ZR 174/97, NJW-RR 1999, 361, 362).

  • BGH, 17.12.2015 - I ZR 172/14

    Maklervertrag: Provisionsanspruch bei Übergabe des Exposés eines anderen Maklers

    Ein Kaufinteressent, der in Kenntnis des eindeutigen Provisionsverlangens die Dienste des Maklers in Anspruch nimmt, gibt damit grundsätzlich in schlüssiger Weise zu erkennen, dass er den in dem Provisionsbegehren liegenden Antrag auf Abschluss eines Maklervertrags annehmen will (BGH, Urteil vom 6. Dezember 2001 - III ZR 296/00, NJW 2002, 817; Urteil vom 16. November 2006 - III ZR 57/06, NJW-RR 2007, 400 Rn. 13).
  • LG Hamburg, 30.11.2018 - 316 O 81/16

    Maklervertrag: Anforderungen an einen konkludenten Vertragsabschluss

    Rn. 40 An einen konkludenten Vertragsschluss sind hohe Anforderungen zu stellen (…vgl. BGH, a.a.O.; BGH, Urteil vom 16.11.2006 - III ZR 57/06 - Rn. 9, juris).

    Vielmehr bedarf es eines ausdrücklichen Provisionsverlangens durch den Makler für seine Tätigkeit und einer weiteren Inanspruchnahme der Maklerleistungen durch den Kunden in Kenntnis dessen (vgl. BGH, Urteil vom 16.11.2006 - III ZR 57/06 - Rn. 17, juris;… OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 25.03.2011 - 19 U 217/10 - Rn. 15, juris).

    Rn. 43 Allein im Anfordern und Erhalten eines Exposés kann jedoch noch kein Vertragsschluss gesehen werden (vgl. BGH, Urteil vom 16.11.2006 - III ZR 57/06 - Rn. 9, juris; BGH…, Urteil vom 25.09.1985 - IVa ZR 22/84, Rn. 8, juris).

    Erst die Inanspruchnahme weiterer Maklertätigkeiten nach Kenntnis von Provisionspflichtigkeit würde eine konkludente Annahme seitens des Kunden darstellen (vgl. BGH, Urteil vom 16.11.2006 - III ZR 57/06 - Rn. 17, juris;… vom 04.10.1995 - IV ZR 163/94 - Rn. 7 ff., juris).

    Vielmehr kann der Kunde davon ausgehen, dass der Verkäufer die Maklerprovision bezahlt, insbesondere dann, wenn der Makler vom Verkäufer beauftragt wurde (vgl. BGH, Urteil vom 16.11.2006 - III ZR 57/06 - Rn. 12, juris).

  • LG Tübingen, 12.01.2017 - 7 O 156/16

    Maklervertrag: Provisionsanspruch gegen erwerbenden Ehegatten

    Zwischen der Klägerin und dem Beklagten Ziffer 2 wurde konkludent ein Maklervertrag geschlossen (BGH, NZM 2007, 169), nachdem die Zeugin ... auf Anfrage des Beklagten Ziffer 2 das Exposé ihm übergeben hatte und der Beklagte Ziffer 2 immer nur von sich gesprochen hat, ohne die Beklagte Ziffer 1 zu erwähnen.
  • OLG Brandenburg, 13.11.2008 - 12 U 90/08

    Maklerprovision: Stillschweigender Vertragsschluss bei Mitteilung der Adresse …

    Der Interessent darf nämlich, soweit ihm Gegenteiliges nicht bekannt ist, davon ausgehen, dass der Makler das Objekt von dem Verkäufer an die Hand bekommen hat, deshalb mit der angetragenen Weitergabe von Informationen eine Leistung für den Anbieter erbringen will und von diesem eine Provision erhält (BGH MDR 2007, 512; OLG Hamm NJW-RR 1999, 1237; OLG Hamburg, MDR 1997, 819).
  • OLG München, 16.05.2012 - 20 U 245/12

    Immobilienmaklervertrag: Provisionsvereinbarung durch Zusendung eines Exposés mit …

    Das ausdrückliche Provisionsverlangen in einem persönlichen Anschreiben im Zusammenhang mit dem Exposé reicht für eine konkrete Provisionsvereinbarung zwischen den Parteien aus (vgl. BGH vom 16.11.2006 - III ZR 57/06 - Rz 16).
  • BGH, 24.11.2016 - I ZR 37/16

    Geltendmachung des Anspruchs auf Zahlung von Maklerprovision; Handeln für die …

    So ist in der Entgegennahme von Maklerdiensten nicht in jedem Falle und nicht ohne Weiteres der Abschluss eines Maklervertrags zu erblicken (vgl. BGH, Urteil vom 16. November 2006 - III ZR 57/06, NJW-RR 2007, 400 Rn. 12;… Urteil vom 3. Mai 2012 - III ZR 62/11, NJW 2012, 2268 Rn. 10;… Urteil vom 17. Dezember 2015 - I ZR 172/14, NJW 2016, 2317 Rn. 13).
  • OLG Köln, 03.12.2015 - 24 U 21/14

    Keine Maklerprovision ohne Maklervertrag!

  • OLG Karlsruhe, 10.11.2009 - 15 U 15/09

    Zustandekommen eines Maklervertrages

  • LG Berlin, 02.05.2019 - 52 O 304/18

    Vorkenntnisklausel - Wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch gegen eine …

  • OLG Karlsruhe, 10.03.2023 - 9 U 168/22

    Provisionsanspruch eines Immobilienmaklers: Konkludenter Vertragsabschluss; …

  • OLG Oldenburg, 16.06.2010 - 5 U 138/09

    Haftung des nicht vertragsschließenden Ehegatten auf Zahlung einer …

  • OLG Brandenburg, 27.04.2022 - 4 U 248/20

    Anspruch auf Zahlung von Maklerprovision für den Nachweis eines Grundstücks; …

  • AG München, 27.10.2011 - 222 C 5991/11

    Deutliche Worte...

  • OLG Koblenz, 13.03.2009 - 2 U 1348/08

    Anforderungen an die Nachweistätigkeit eines Maklers; Ursächlichkeit der …

  • OLG Köln, 21.12.2010 - 24 U 99/10

    Rechtsfolgen der Kündigung eines Maklervertrages

  • LG Bochum, 09.03.2012 - 2 O 498/11

    Anspruch eines Maklers gegen den Käufer einer Immobilie auf Maklerprovision

  • OLG Frankfurt, 03.03.2023 - 19 U 4/22

    Maklervertrag: Zustandekommen und Nachweisleistung

  • KG, 11.12.2014 - 10 U 62/14

    Nachweismaklervertrag für einen Grundstückskauf: Widerrufsrecht bei einem als …

  • LG Itzehoe, 30.05.2014 - 6 O 379/13

    Maklervertrag - Zustandekommen des Maklervertrages durch schlüssiges Verhalten

  • LG Schwerin, 24.01.2008 - 3 O 412/07

    Maklerlohnanspruch: Zahlungsanspruch bei fehlender persönlicher Kongruenz …

  • KG, 12.12.2023 - 10 U 150/21
  • OLG Hamburg, 02.03.2012 - 4 U 97/11

    Maklervertrag: Konkludenter Abschluss trotz Vorkenntnis des Kunden

  • OLG Frankfurt, 21.11.2025 - 19 U 17/25

    Zur Widerrufsbelehrung von Eheleuten im Zusammenhang mit dem Abschluss eines …

  • LG Düsseldorf, 23.10.2015 - 22 O 289/14

    Zahlungsanspruch eines Maklers auf Maklerprovision durch Abschluss eines …

  • OLG Köln, 21.12.2010 - 24 U 152/09

    Voraussetzungen für das Zustandekommen eines Maklervertrages

  • LG Hagen, 25.06.2009 - 6 O 340/08

    Anspruch eines Maklers auf Provision aus dem Maklervertrag; Indizien und …

  • LG Stade, 27.02.2024 - 1 O 213/23

    Anspruch auf Maklercourtage; konkludenter Vertragsschluss durch Aufnahme der …

  • OLG Hamburg, 05.02.2016 - 6 U 167/13

    Zustandekommen eines Maklervertrages über die Vermittlung eines Mietvertrages für …

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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 26.01.2007 - 3 W 206/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,6318
OLG Zweibrücken, 26.01.2007 - 3 W 206/06 (https://dejure.org/2007,6318)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 26.01.2007 - 3 W 206/06 (https://dejure.org/2007,6318)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 26. Januar 2007 - 3 W 206/06 (https://dejure.org/2007,6318)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Judicialis

    BGB § 242; ; BGB § 670; ; BGB § 675

  • rechtsportal.de

    Aufwendungsersatzansprüche des Verwalters gegen Wohnungseigentümergemeinschaft bei Umschuldung des auf seinen Namen lautenden Verwaltungskontos? - Verwirkung bei verspäteter Geltendmachung?

  • ibr-online

    Ex-Verwalter: Verwirkung des Aufwendungsersatzes

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verjährung oder Verwirkung von Ersatzansprüchen eines Verwalters einer Wohnanlage gegen eine Wohnungseigentümergemeinschaft aus einer bereits im Jahr 1991 beendeten Tätigkeit als Verwalter ; Verpflichtung des Verwalters zur Ausgleichung eines wegen der Begleichung von ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2007, 512
  • FGPrax 2007, 170
  • ZMR 2007, 488
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 28.04.1993 - VIII ZR 109/92

    Verjährung der Ansprüche eines Wohnungseigentumsverwalters auf Schuldbefreiung …

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 26.01.2007 - 3 W 206/06
    Da im Verhältnis zu den Wohnungseigentümern keine Verpflichtung des Verwalters besteht, einen wegen der Begleichung von Forderungen gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft entstandenen Schuldsaldo auf einem offenen Treuhandkonto aus eigenen Mitteln auszugleichen (BayObLG WE 1998, 157), kommen deshalb im Streitfall Aufwendungsersatzansprüche des Antragstellers gemäß §§ 675, 670, 257 BGB in Betracht (vgl. BGH NJW-RR 1993, 1227, 1228).

    Für die Verjährung der in Rede stehenden Aufwendungsersatzansprüche aus den Jahren 1986 bis 1991 galt zunächst die Regelfrist des § 195 BGB a. F. von 30 Jahren (BGH NJW-RR 1993, 1227).

  • BGH, 02.06.2005 - V ZB 32/05

    Rechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft; Vollstreckungen von …

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 26.01.2007 - 3 W 206/06
    In Konsequenz der geänderten höchstrichterlichen Rechtsprechung zur Teilrechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft (BGH, Beschluss vom 2. Juni 2005 - V ZB 32/05 -, NJW 2005, 2061) dürfte Gegner derartiger Ansprüche auch der Verband der Wohnungseigentümergemeinschaft sein und nicht die von dem Antragsteller ursprünglich als Gesamtschuldner in Anspruch genommenen einzelnen Wohnungseigentümer persönlich.
  • BGH, 23.01.2007 - XI ZR 44/06

    Verjährungsfrist in Überleitungsfällen von subjektiven Voraussetzungen abhängig

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 26.01.2007 - 3 W 206/06
    Indes hat nunmehr der 11. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs mit Urteil vom 23. Januar 2007 (XI ZR 44/06, bislang unveröffentlicht) entschieden, der Lauf der regelmäßigen Verjährungsfrist sei auch in Überleitungsfällen unter Einbeziehung der subjektiven Voraussetzungen des § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB zu berechnen, so dass es für den Fristbeginn darauf ankomme, wann der Gläubiger (hier: der Antragsteller) von den anspruchsbegründenden Umständen und der Person des Schuldners (Hervorhebung durch den Senat) Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste.
  • OLG Zweibrücken, 27.05.2002 - 7 U 176/01

    Geschäftsführung ohne Auftrag im Zusammenhang mit einem finanzierten …

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 26.01.2007 - 3 W 206/06
    Ansprüche gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft wegen der Umschuldung durch Kreditaufnahme im Jahre 1998, sei es aus §§ 683 Satz 1, 670 BGB oder gemäß §§ 684 Satz 1, 818 Abs. 2 BGB (vgl. in diesem Zusammenhang OLG Zweibrücken OLGR 2002, 409 ff), scheiden unter dem Ansatz "Leistung auf fremde Schuld" deshalb von vornherein aus.
  • OLG Düsseldorf, 19.05.1988 - 6 U 215/87

    Haftung des Treuhänders für Debet auf Treuhänder-Girokonto

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 26.01.2007 - 3 W 206/06
    Im Außenverhältnis zu dem kontoführenden Kreditinstitut haftet diesem für ein etwaiges Debet auf dem offenen Treuhandkonto allein sein Vertragspartner, also der Treuhänder als formeller Inhaber des Kontos (OLG Düsseldorf NJW-RR 1989, 434; Schimansky/Bunte/Lwowski, Bankrechtshandbuch Band I § 37 Rdnrn. 5, 21).
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