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Weitere Entscheidung unten: OLG Stuttgart, 30.04.2010

Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 07.04.2010 - 5 U 98/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,13542
OLG Oldenburg, 07.04.2010 - 5 U 98/09 (https://dejure.org/2010,13542)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 07.04.2010 - 5 U 98/09 (https://dejure.org/2010,13542)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 07. April 2010 - 5 U 98/09 (https://dejure.org/2010,13542)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Anhörung der beweisbelasteten Partei zu einem Vier-Augen-Gespräch: Erstmaliger Antrag in der Berufungsinstanz

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Art. 103 Abs. 1 GG; § 141 ZPO; § 448 ZPO; § 531 Abs. 2 ZPO
    Anforderungen an die Sachverhaltsaufklärung hinsichtlich eines Vier-Augen-Gesprächs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Sachverhaltsaufklärung hinsichtlich eines Vier-Augen-Gesprächs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anforderungen an die Sachverhaltsaufklärung hinsichtlich eines Vier-Augen-Gesprächs

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2010, 1078
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 27.02.2008 - 1 BvR 2588/06

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Ausgestaltung eines Zivilrechtsstreits …

    Auszug aus OLG Oldenburg, 07.04.2010 - 5 U 98/09
    Auch das - aus dem Rechtsstaatsprinzip und dem Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) abzuleitende - Erfordernis grundsätzlicher Waffengleichheit und gleichmäßiger Verteilung des Prozessrisikos kann ein solches Vorgehen notwendig machen (vgl. BVerfG, NJW 2008, S. 2170, 2171; BGH…, Beschluss vom 30.09.2004, Az.: III ZR 369/03, Rz. 3, zitiert nach juris, jeweils mit w. N.).

    Durch eine zwingende und von Amts wegen vorzunehmende Anhörung oder Vernehmung der sich in Beweisnot befindenden Partei würde diese gegenüber ihrem Gegner, dem es obliegt, einen Beweisantrag zu stellen, begünstigt (vgl. BVerfG, NJW 2008, S. 2170, 2171).

  • BVerfG, 21.02.2001 - 2 BvR 140/00

    Anforderungen an Beweisaufnahme und -würdigung bei Beweisnot einer Partei …

    Auszug aus OLG Oldenburg, 07.04.2010 - 5 U 98/09
    Rn. 8 bb) Der Senat verkennt nicht, dass der Anspruch auf rechtliches Gehör vor Gericht (Art. 103 Abs. 1 GG) und das mit ihm im Zusammenhang stehende Recht auf Gewährleistung eines wirkungsvollen Rechtsschutzes (Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 20 Abs. 3 GG) es gebieten können, zu dem umstrittenen Inhalt eines Vier-Augen-Gesprächs nicht nur den Zeugen der Gegenpartei, sondern auch die Partei gemäß § 448 ZPO zu vernehmen oder nach § 141 ZPO informatorisch anzuhören (vgl. BVerfG, NJW 2001, S. 2531 f.).
  • BGH, 03.06.1997 - VI ZR 133/96

    Aufklärungspflicht des Berufungsgerichts

    Auszug aus OLG Oldenburg, 07.04.2010 - 5 U 98/09
    Geboten ist ein Hinweis auf die Notwendigkeit der Benennung von Beweismitteln nur unter besonderen Umständen, etwa dann, wenn sich aus dem übrigen Vorbringen ergibt, dass das Unterbleiben des Beweisantritts auf einem Versehen beruht (vgl. BGH, NJW 1998, S. 155, 156 m. w. N.).
  • BGH, 23.07.1997 - IV ZR 38/97

    Streitwert für Klage auf Feststellung der Unwirksamkeit eines …

    Auszug aus OLG Oldenburg, 07.04.2010 - 5 U 98/09
    Dieser vergleichsweise geringe Abschlag rechtfertigt sich daraus, dass der Versicherungsfall - sei es im Todes-, sei es im Erlebensfall - mit Sicherheit eintreten wird (vgl. BGH, NJW-RR 1997, 1562 m. w. N.).
  • BGH, 30.09.2004 - III ZR 369/03

    Pflicht der Gerichte zur Anhörung oder Vernehmung einer Partei

    Auszug aus OLG Oldenburg, 07.04.2010 - 5 U 98/09
    Auch das - aus dem Rechtsstaatsprinzip und dem Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) abzuleitende - Erfordernis grundsätzlicher Waffengleichheit und gleichmäßiger Verteilung des Prozessrisikos kann ein solches Vorgehen notwendig machen (…vgl. BVerfG, NJW 2008, S. 2170, 2171; BGH, Beschluss vom 30.09.2004, Az.: III ZR 369/03, Rz. 3, zitiert nach juris, jeweils mit w. N.).
  • OLG Oldenburg, 29.03.2010 - 5 W 16/10

    Streitwert bei Verbindung einer Leistungsklage auf Versicherungsschutz mit einer …

    Auszug aus OLG Oldenburg, 07.04.2010 - 5 U 98/09
    Denn das wirtschaftliche Interesse an einem Feststellungsausspruch ist in diesen Fällen hinsichtlich des Versicherungsfalls, aus dem bezifferte Leistungen begehrt werden, bereits durch die Leistungsklage erfasst, während der Feststellungsklage nur für etwaige zukünftige Versicherungsfälle, deren Eintritt gegenwärtig völlig ungewiss ist, wirtschaftliche Bedeutung zukommt (Beschluss des Senates vom 29. März 2010, Az.: 5 W 16/10 mit w. N.).
  • OLG Hamm, 14.07.2004 - 20 U 20/04

    Rücktritt des Versicherers in der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung wegen …

    Auszug aus OLG Oldenburg, 07.04.2010 - 5 U 98/09
    Der Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm vom 14. Juli 2004, Az.: 20 U 20/04, VersR 2005, S. 773 ff., die der Kläger in diesem Zusammenhang zitiert, lassen sich ebenfalls nur die bereits genannten abstrakt denkbaren Motive für ein unredliches Verhalten entnehmen (wirtschaftliches Interesse, Verschleierung eines Fehlverhaltens).
  • OLG München, 07.04.2000 - 25 W 912/00
    Auszug aus OLG Oldenburg, 07.04.2010 - 5 U 98/09
    Denn die Klage des Versicherungsnehmers auf künftige Beitragsbefreiung ist das Gegenstück zur Klage des Versicherers auf Beitragszahlung (…vgl. Roth, in: Stein/Jonas, ZPO, 22. Aufl., § 9, Rn. 11; ferner OLG München, JurBüro 2000, S. 416).
  • OLG Köln, 13.01.2012 - 20 W 75/11

    Keine Streitwerterhöhung bei fälligen Beiträgen nach Einreichung einer Klage auf …

    Denn die Klage des Versicherungsnehmers auf künftige Beitragsbefreiung ist das Gegenstück zu der Klage des Versicherers auf Beitragszahlung (vgl. OLG Oldenburg, Beschluss vom 07.04.2010, 5 U 98/09, dokumentiert in BeckRS 2010, 17935).
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 30.04.2010 - 3 W 22/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,21275
OLG Stuttgart, 30.04.2010 - 3 W 22/10 (https://dejure.org/2010,21275)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 30.04.2010 - 3 W 22/10 (https://dejure.org/2010,21275)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 30. April 2010 - 3 W 22/10 (https://dejure.org/2010,21275)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    ZPO § 891 S. 2; ZPO § 91a; ZPO § 888
    Zulässigkeit der Erledigungserklärung der Hauptsache im Vollstreckungsverfahren; Anforderungen an die Annahme einer Zustimmung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Zulässigkeit der Erledigungserklärung der Hauptsache im Vollstreckungsverfahren; Anforderungen an die Annahme einer Zustimmung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2010, 1078
 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 27.02.1992 - I ZR 35/90

    Klageänderung nach Erledigung der Hauptsache - Zustellung des klageändernden …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.04.2010 - 3 W 22/10
    Im Rahmen des Klageverfahrens ist anerkannt, dass bei einer einseitigen Erledigungserklärung an die Stelle des ursprünglichen Klageantrags regelmäßig ein Sachantrag tritt, gerichtet auf die Feststellung, dass der Rechtsstreit in der Hauptsache erledigt ist, d.h. dass die Klage ursprünglich zulässig und begründet war und durch ein nachträgliches Ereignis unzulässig oder unbegründet geworden ist (vgl. nur BGH NJW 1992, 2235 ).
  • OLG Köln, 10.09.2003 - 2 W 85/03

    Auslegung einer einseitigen Erledigungserklärung als Antragsrücknahme; …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.04.2010 - 3 W 22/10
    Auch im Rahmen eines Vollstreckungsverfahrens nach § 888 ZPO ist eine einseitige Erledigungserklärung in diesem Sinne möglich (OLG Rostock, OLGR 1997, 360 ff; OLG Köln, OLGR 2004, 79 ff).
  • BGH, 03.12.2014 - IV ZB 9/14

    Pflichtteilsrecht: Reichweite einer Verpflichtung des Erben zur …

    Rn. 64 Die im Klageverfahren anerkannte einseitige Erledigungserklärung ist auch im Rahmen des Vollstreckungsverfahrens nach § 888 ZPO möglich und auf die Feststellung gerichtet, dass der Vollstreckungsantrag ursprünglich zulässig sowie begründet war und durch ein nachträgliches Ereignis unzulässig oder unbegründet geworden ist (OLG Stuttgart MDR 2010, 1078; OLG Köln OLGR 2004, 79, 80; OLG Rostock OLGR 1997, 360, 362).
  • OLG Saarbrücken, 24.01.2014 - 5 W 121/13

    Zwangsmittelverfahren wegen einer unvertretbaren Handlung: Hauptsacheerledigung …

    Das folgt aus einer entsprechenden Anwendung der Grundsätze der Erledigung in der Hauptsache (zur Geltung jener Grundsätze im Zwangsvollstreckungsverfahren nach den §§ 887, 888 ZPO, Senat, Beschlüsse v. 18.7.2012 - 5 W 94/12 - und vom 30.11.2012 - 5 W 360/12; OLG Celle, Beschl. v. 17.10.2012 - 4 W 181/12 - juris; OLG Stuttgart, MDR 2010, 1078), wonach die Auferlegung der Kosten davon abhängt, ob ein Antrag vor dem erledigenden Ereignisses zulässig und begründet gewesen war und danach unzulässig oder unbegründet wurde.
  • OLG Saarbrücken, 31.01.2025 - 5 W 84/24

    Erfüllung des titulierten Auskunftsanspruchs eines Pflichtteilsberechtigten durch …

    Eine solche übereinstimmende Erledigungserklärung ist grundsätzlich auch im Vollstreckungsverfahren möglich; dies gilt jedenfalls dann, wenn das Verfahren - wie bei Anträgen nach den §§ 887 ff. ZPO - kontradiktorisch ausgestaltet ist (OLG Köln, FamRZ 2024, 158; OLG Stuttgart, MDR 2010, 1078; BayObLG, NJW-RR 1997, 489;… Althammer, in: Zöller, ZPO 35. Aufl., § 91a Rn. 7.).
  • LAG Schleswig-Holstein, 28.01.2021 - 1 Ta 118/20

    Zwangsvollstreckung, Zeugniserteilung, Erfüllung, Erledigung, Holschuld, …

    Auch im Rahmen eines Vollstreckungsverfahrens nach § 888 ZPO ist eine einseitige Erledigungserklärung in diesem Sinne möglich (OLG Stuttgart, Beschluss vom 30.04.2010 - 3 W 22/10 -, Juris, Rn. 12;… Zöller, Kommentar, 33. Auflage, § 91 a, Rn. 58).
  • OLG Düsseldorf, 29.08.2013 - 2 W 28/13

    Kostenentscheidung nach Erledigung eines Zwangsgeldverfahrens wegen Verletzung …

    Rn. 2 Im Hinblick auf die jeweiligen übereinstimmenden Erledigungserklärungen war allein noch eine Kostenentscheidung nach § 91a ZPO, der auch im Zwangsvollstreckungsverfahren nach § 888 ZPO Anwendung findet (vgl. OLG Stuttgart, MDR 2010, 1078), zu treffen.
  • KG, 28.03.2025 - 2 W 9/25

    Zwangsmittelverfahren zur Erzwingung einer unvertretbaren Handlung: …

    Eine einseitige Erledigungserklärung in diesem Sinne ist auch im Rahmen eines Vollstreckungsverfahrens nach § 888 ZPO möglich (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 30. April 2010 - 3 W 22/10 -, Rn. 12 nach juris; OLG Köln…, Beschluss vom 10. September 2003 - 2 W 85/03, OLGR 2004, 79 ff, Rn. 7 nach juris; OLG Rostock…, Beschluss vom 28. August 1997 - 1 W 20/97, OLGR 1997, 360 ff, Rn. 28 nach juris).
  • OLG Naumburg, 29.10.2024 - 2 W 17/24

    Einseitige Erledigungserklärung im Zwangsvollstreckungsverfahren wegen einer …

    Die damit verbundene Antragsänderung kann noch im Rechtsmittelverfahren erfolgen (vgl. BGH, Beschluss vom 3. Dezember 2014 - IV ZB 9/14 -, zitiert nach juris Rz. 64 unter Verweis auf OLG Stuttgart MDR 2010, 1078; OLG Köln OLGR 2004, 79, 80;… OLG Rostock OLGR 1997, 360, 362 sowie Zöller/Vollkommer, ZPO 30. Aufl. § 91a Rz. 36 ff.).
  • OLG Rostock, 27.08.2025 - 15 Not 5/25

    Berücksichtigung sozialer Belange im Rahmen einer Auswahlentscheidung im Bereich …

    Das Vorgehen der Justizverwaltung bei der Auswahlentscheidung unterliegt wegen des ihr zuzubilligenden Beurteilungsspielraums nur einer eingeschränkten gerichtlichen Kontrolle (vgl. BGH…, Beschluss vom 31.03.2003 - NotZ 39/02 -, juris, Rn. 9; OLG Stuttgart, Beschluss vom 30.04.2010 - 3 W 22/10 - juris, Rn. 28).
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