Rechtsprechung
| BGH, 04.03.2011 - V ZR 156/10 |
Volltextveröffentlichungen (18)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
WEG § 28 Abs. 3
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Wohnungseigentum: Einstellung von unberechtigten Ausgaben des Verwalters in die Jahresabrechnung und Berücksichtigung eines Ersatzanspruchs gegen einen Wohnungseigentümer bei Umlegung der Kosten in den Einzelabrechnungen
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 16 Abs 2 WoEigG, § 16 Abs 3 WoEigG, § 16 Abs 4 WoEigG, § 28 Abs 3 WoEigG
Wohnungseigentum: Einstellung von unberechtigten Ausgaben des Verwalters in die Jahresabrechnung und Berücksichtigung eines Ersatzanspruchs gegen einen Wohnungseigentümer bei Umlegung der Kosten in den Einzelabrechnungen - IWW
- Deutsches Notarinstitut
WEG § 28 Abs. 3
Abweichung vom Kostenverteilungsschlüssel nur bei tituliertem oder anderweitig feststehendem Ersatzanspruch gegen Wohnungseigentümer - JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Aufnahme von unberechtigterweise aus Mitteln der Gemeinschaft getätigten Ausgaben durch den Verwalter in einer Jahresabrechnung; Verwendung eines vereinbarten oder gerichtlich vorgegebenen Verteilungsschlüssels als maßgebliche Größe für die Umlegung der Kosten in ...
- zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Keine grundsätzliche Ungültigkeit der Einzelabrechnungen bei Einstellung von unberechtigt vom Verwalter getätigten Ausgaben
- iurado.de (Kurzinformation und Volltext)
Auch unberechtigte Ausgaben gehören in die Jahresabrechnung, §§ 16 Abs. 2, 3 und 4; 28 Abs. 3 WEG
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
WEG-Verwalter - Jahresabrechnung und Umlegungsschlüssel Einzelabrechnungen
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
WEG § 28 Abs. 3
Ausweis von unberechtigterweise aus Gemeinschaftsmitteln getätigten Ausgaben in der Jahresabrechnung; Kostenverteilungsschlüssel in den Einzelabrechnungen - ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Aufnahme von unberechtigterweise aus Mitteln der Gemeinschaft getätigten Ausgaben durch den Verwalter in einer Jahresabrechnung; Verwendung eines vereinbarten oder gerichtlich vorgegebenen Verteilungsschlüssels als maßgebliche Größe für die Umlegung der Kosten in ...
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verteilungsschlüssel bei Jahresabrechnung durch Verwalter
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (8)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Jahresabrechnungen und Ersatzansprüche gegen einzelne Wohnungseigentümer
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Auch unberechtigte Ausgaben gehören auch in die Jahresabrechnung!
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
WEG-Jahresabrechnung - Auch unberechtigte Ausgaben des Verwalters gehören in die Abrechnung
- vermieter-ratgeber.de (Kurzinformation/Auszüge)
Abrechnung unberechtigt vom Wohnungseigentumsverwalter getätigter Ausgaben
- haufe.de (Kurzinformation)
Unberechtigte Ausgaben gehören auch in die Jahresabrechnung
- haufe.de (Kurzinformation)
Unberechtigte Ausgaben gehören auch in die Jahresabrechnung
- gevestor.de (Kurzinformation)
Auch ungerechtfertigte Kosten müssen in Jahresabrechnung erscheinen
- datenbank.nwb.de (Kurzinformation)
Jahresgesamtabrechnung stets mit zu Unrecht aus Mitteln der Gemeinschaft getätigten Ausgaben
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
WEG-Abrechnung: Wie sind Schadensersatzansprüche abzurechnen? (IMR 2011, 194)
Verfahrensgang
- AG Bruchsal, 05.12.2008 - 2 C 248/08
- LG Karlsruhe, 30.06.2010 - 11 S 14/09
- BGH, 04.03.2011 - V ZR 156/10
Papierfundstellen
- NJW 2011, 1346
- MDR 2011, 534
- NZM 2011, 366
- ZMR 2011, 573
- WM 2011, 1291
Wird zitiert von ... (45) Zitiert selbst (10)
- KG, 26.09.2005 - 24 W 123/04
Wohnungseigentum: Sonderbelastungen einzelner Wohnungseigentümer in der …
Auszug aus BGH, 04.03.2011 - V ZR 156/10
Eine solche Prüfung wäre zumindest deutlich erschwert, wenn unberechtigt getätigte Ausgaben in die Gesamtabrechnung nicht eingestellt würden (zutreffend KG, NZM 2006, 108).Daher wird sich die Wohnungseigentümergemeinschaft jedenfalls auf Antrag zumindest eines Wohnungseigentümers mit der Frage des Regresses gegen die Verwalterin zu befassen haben (vgl. auch OLG Hamm, ZMR 2008, 62; KG, NZM 2006, 108).
Steht ein Ersatzanspruch gegen einen Wohnungseigentümer in Rede, rechtfertigt dies nur dann eine hiervon abweichende Kostenverteilung, wenn der Anspruch tituliert ist oder sonst feststeht, etwa weil er von dem betreffenden Wohnungseigentümer anerkannt worden ist (weitergehend KG, NZM 2006, 108;… Merle in Bärmann, aaO, § 28 Rn. 86 mwN).
- BGH, 04.12.2009 - V ZR 44/09
Buchung von tatsächlichen und geschuldeten Zahlungen der Wohnungseigentümer auf …
Auszug aus BGH, 04.03.2011 - V ZR 156/10
Nur so ist sichergestellt, dass die Wohnungseigentümer die Vermögenslage der Wohnungseigentümergemeinschaft erfassen, die Jahresabrechnung auf ihre Plausibilität (Senat, Urteil vom 4. Dezember 2009 - V ZR 44/09, NJW 2010, 2127, 2129) und ggf. auch darauf hin überprüfen können, was mit den eingezahlten Mitteln geschehen ist (BayObLG, NJW-RR 1992, 1431, 1432) und ob Regressansprüche gegen den Verwalter oder sonstige Personen in Betracht kommen und ob diese gerichtlich durchgesetzt werden sollen. - BGH, 15.03.2007 - V ZB 1/06
Umlegung von Verfahrenskosten auf die Wohnungseigentümer; Aufteilung von …
Auszug aus BGH, 04.03.2011 - V ZR 156/10
Daher sind sämtliche Einzelabrechnungen - beschränkt auf die fehlerhaft umgelegte Position (vgl. Senat, Beschluss vom 15. März 2007 - V ZB 1/06, BGHZ 171, 335, 339) - für ungültig zu erklären (…vgl. nur Jennißen in Jennißen, aaO, § 28 Rn. 154;… Spielbauer/Then, WEG, § 28 Rn. 85).
- BGH, 16.07.2010 - V ZR 217/09
Nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch: Auf dem Nachbargrundstück für den …
Auszug aus BGH, 04.03.2011 - V ZR 156/10
Rn. 4 1. Infolge der zulässigerweise beschränkten Zulassung der Revision (vgl. Urteil vom 16. Juli 2010 - V ZR 217/09, juris Rn. 7 ff., insoweit in NJW 2010, 3158 nicht abgedruckt) konnte dem Senat die Sache nur anfallen, soweit Positionen betroffen sind, bei denen die im Tatbestand referierte und nach Auffassung des Berufungsgerichts klärungsbedürftige Rechtsfrage eine Rolle gespielt hat. - BGH, 06.03.1997 - III ZR 248/95
Ansprüche der Wohnungseigentümergemeinschaft gegen den Verwalter
Auszug aus BGH, 04.03.2011 - V ZR 156/10
Auch ist eine Beschlussfassung über die Entlastung nicht Voraussetzung für die Geltendmachung von Ansprüchen gegen den Verwalter; allenfalls steht eine erteilte Entlastung als negatives Schuldanerkenntnis (§ 397 Abs. 2 BGB) der Geltendmachung von Ansprüchen entgegen (vgl. BGH, Urteil vom 6. März 1997 - III ZR 248/95, ZfIR 1997, 284, 287). - OLG Hamm, 22.02.2007 - 15 W 322/06
WEG : Zur Rechtmäßigkeit von Gemeinschaftsbeschlüssen - Auslegung der …
Auszug aus BGH, 04.03.2011 - V ZR 156/10
Es liegt daher im wohlverstandenen Interesse der Wohnungseigentümer, dass auch unberechtigte Belastungen des Gemeinschaftsvermögens möglichst kurzfristig umgelegt werden (vgl. OLG Hamm, ZMR 2008, 60, 62). - BayObLG, 20.11.2003 - 2Z BR 168/03
Grundsätze ordnungsgemäßer Verwaltung und Ratenzahlungsvereinbarung mit …
Auszug aus BGH, 04.03.2011 - V ZR 156/10
Rn. 6 a) Zutreffend geht das Berufungsgericht davon aus, dass in die Jahresgesamtabrechnung auch solche Ausgaben einzustellen sind, die der Verwalter unberechtigterweise aus Mitteln der Gemeinschaft getätigt hat (BGH, Urteil vom 6. März 1997 - III ZR 248/96, ZfIR 1997, 284, 287; BayObLG, NJW-RR 2004, 1090; jeweils mwN). - OLG Hamm, 25.08.2009 - 15 Wx 16/09
Sonderbelastung
Auszug aus BGH, 04.03.2011 - V ZR 156/10
Das gilt umso mehr, wenn für eine Berücksichtigung materiellrechtlicher Ansprüche sogar verlangt wird, dass jedenfalls bei der Beschlussfassung "in nachvollziehbarer und nachprüfbarer Weise die tatsächliche und rechtliche Grundlage der Forderung dargelegt" wird (so wohl OLG Hamm, ZWE 2009, 441, 443 f.), weil ansonsten Beschlussanfechtungen provoziert würden. - BayObLG, 25.06.1992 - 2Z BR 25/92
Inhalt der Jahresgesamtabrechnung
Auszug aus BGH, 04.03.2011 - V ZR 156/10
Nur so ist sichergestellt, dass die Wohnungseigentümer die Vermögenslage der Wohnungseigentümergemeinschaft erfassen, die Jahresabrechnung auf ihre Plausibilität (Senat, Urteil vom 4. Dezember 2009 - V ZR 44/09, NJW 2010, 2127, 2129) und ggf. auch darauf hin überprüfen können, was mit den eingezahlten Mitteln geschehen ist (BayObLG, NJW-RR 1992, 1431, 1432) und ob Regressansprüche gegen den Verwalter oder sonstige Personen in Betracht kommen und ob diese gerichtlich durchgesetzt werden sollen. - BayObLG, 10.03.2004 - 2Z BR 274/03
Rechtswirkung der Genehmigung der Jahresabrechnung - Vorgabe eines Kostenrahmens …
Auszug aus BGH, 04.03.2011 - V ZR 156/10
Die Genehmigung der Jahresabrechnungen durch die Wohnungseigentümerversammlung enthält keine konkludente Billigung der von dem Verwalter getätigten Ausgaben (vgl. BayObLG, NZM 2004, 385).
- BGH, 01.04.2011 - V ZR 162/10
Wohnungseigentum: Änderung des Kostenverteilungsschlüssels
Das gilt umso mehr, als durch die Beschlussfassung über die Jahresabrechnungen die Rechtsstellung der Gemeinschaft im Hinblick auf (Regress-)Ansprüche gegen den Verwalter nicht beeinträchtigt wird (Senat, Urteil vom 4. März 2011 - V ZR 156/10, zur Veröffentlichung bestimmt; vgl. auch BGH, Urteil vom 6. März 1997- III ZR 248/95, ZfIR 1997, 284, 287; jeweils mwN). - BGH, 05.07.2013 - V ZR 241/12
Beschlussanfechtung im Wohnungseigentumsverfahren: Verwalterbefugnis zur …
Die Auffassung des Berufungsgerichts, wonach in die Jahresabrechnung auch - tatsächlich oder vermeintlich - unberechtigte Ausgaben einzustellen sind und die Genehmigung der Abrechnung keine Billigung solcher Positionen enthält, entspricht der Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 4. März 2011 - V ZR 156/10, ZMR 2011, 573 ff.). - BGH, 19.07.2024 - V ZR 139/23
Umlage von Prozesskosten der in einem Beschlussklageverfahren unterlegenen …
Denn es ist nicht sachgerecht, das Verfahren über Beschlüsse, die die laufende Bewirtschaftung absichern, mit dem Streit über das Bestehen materiell-rechtlicher Ersatzansprüche zu befrachten (vgl. Senat, Urteil vom 4. März 2011 - V ZR 156/10, WuM 2011, 313 Rn. 9).Dass die Abrechnung der Mehrvertretungsgebühr unberechtigt war, ändert hieran nichts (vgl. zur Jahresabrechnung Senat, Urteil vom 4. März 2011 - V ZR 156/10, NJW 2011, 1346 Rn. 7).
- BGH, 11.10.2013 - V ZR 271/12
Wohnungseigentum: Notwendiger Inhalt einer Gesamtjahresabrechnung
Die Jahresabrechnung ist nicht zuletzt die Grundlage für die Festlegung der endgültigen Höhe der Beiträge (Senat…, Urteil vom 4. Dezember 2009 - V ZR 44/09, NJW 2010, 2127 Rn. 10, 17; Urteil vom 4. März 2011 - V ZR 156/10, ZWE 2011, 256 Rn. 6;… Beschluss vom 15. Mai 2012 - V ZB 282/11, NJW-RR 2012, 1103 Rn. 7). - BGH, 16.07.2021 - V ZR 163/20
Wohnungseigentum - Auch bei Untergemeinschaften gilt: Nur einheitliche …
Damit ist jedoch weder eine konkludente Billigung der aufgeführten Ausgaben verbunden (eingehend Senat, Urteil vom 4. März 2011 - V ZR 156/10, NJW 2011, 1346 Rn. 6 ff.) noch wird den Wohnungseigentümern ein inhaltlicher Gestaltungsspielraum eröffnet; insbesondere der Kostenverteilungsschlüssel kann nur durch einen gesonderten Beschluss, nicht aber durch die Jahresabrechnung geändert werden (vgl. Senat…, Urteil vom 9. Juli 2010 - V ZR 202/09, NJW 2010, 2654 Rn. 11, 16;… Bärmann/Becker, WEG, 14. Aufl., § 16 Rn. 115). - BGH, 25.09.2020 - V ZR 80/19
Wohnungseigentum: Ermittlung des angefochtenen Beschlusses aus Empfängerhorizont; …
Darauf, ob die aufgeführten Ausgaben jeweils berechtigt getätigt worden sind, kommt es nicht an, weil in die Jahresabrechnung alle tatsächlich getätigten Ausgaben aufzunehmen sind (näher Senat, Urteil vom 4. März 2011 - V ZR 156/10, NJW 2011, 1346 Rn. 6 f.). - BGH, 11.05.2012 - V ZR 193/11
Wohnungseigentum: Wirksamkeit der Jahresabrechnung und des Wirtschaftsplans bei …
Vor diesem Hintergrund hat der Senat bereits entschieden, dass die Ungültigkeitserklärung auf rechnerisch selbständige und abgrenzbare Teile der Jahresabrechnung beschränkt werden kann, dies insbesondere bei Zugrundelegung eines fehlerhaften Verteilungsschlüssels gilt und sich eine unzutreffende Kostenverteilung in der Regel nicht auf die Gesamtabrechnung auswirkt, sondern nur auf die Einzelabrechnungen - und dies auch nur in dem Umfang der betroffenen Positionen (Senat…, Beschluss vom 15. März 2007 - V ZB 1/06, BGHZ 171, 335, 339 Rn. 12 f.;… vgl. auch Urteil vom 4. Dezember 2009 - V ZR 44/09, NJW 2010, 2127 Rn. 6; Urteil vom 4. März 2011 - V ZR 156/10, WM 2011, 1291, 1293). - BGH, 13.05.2011 - V ZR 202/10
Wohnungseigentum: Rechtsschutzbedürfnis für eine Beschlussanfechtungsklage nach …
Darin unterscheiden sie sich von Beschlüssen über die Genehmigung der Jahresabrechnung, die Regressansprüchen gegen den Verwalter unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt entgegenstehen können (Senat, Urteil vom 4. März 2011 - V ZR 156/10, juris Rn. 8). - LG Düsseldorf, 21.12.2016 - 25 S 63/16
Vorübergehende Entnahmen sind in Jahresabrechnung zu erläutern!
In die Gesamtabrechnung sind auch solche Ausgaben einzustellen, die der Verwalter unberechtigterweise aus Mitteln der Gemeinschaft getätigt hat, da nur bei einer solchen Handhabung von einer vollständigen, lückenlosen und rechnerisch richtigen Abrechnung gesprochen werden kann (Bundesgerichtshof, Urteil vom 4. März 2011, - V ZR 156/10, ZMR 2011, 366).Die Jahresabrechnung ist nicht zuletzt die Grundlage für die Festlegung der endgültigen Höhe der Beiträge (Bundesgerichtshof, Urteil vom 11. Oktober 2013, - V ZR 271/12, MDR 2014, 143; Bundesgerichtshof, Urteil vom 4. Dezember 2009, - V ZR 44/09, NJW 2010, 2127; Bundesgerichtshof, Urteil vom 4. März 2011, - V ZR 156/10, ZWE 2011, 256; Bundesgerichtshof, Urteil vom 15. Mai 2012, -V ZB 282/11, NJW-RR 2012, 1103).
- LG München I, 05.11.2012 - 1 S 1504/12
Sondereigentum an Bauteilen einer Doppelstockgarage; Teilungserklärung
Eine Umlage der Kosten auf die betreffenden Sondereigentümer wäre nur dann möglich, wenn die Verpflichtung unstreitig oder bereits tituliert wäre (vgl. BGH NJW 2011, 1346). - AG Hamburg, 25.06.2015 - 22a C 223/14
Wohnungseigentum: Verwalterentlastung trotz Eigenmächtigkeit; Wahl eines …
- LG München I, 06.10.2014 - 1 S 21342/13
Instandsetzungsarbeiten: Vorabinformation durch Preisspiegel ausreichend?
- LG Berlin, 28.02.2014 - 55 S 150/12
Jahresabrechnung muss für Laien verständlich sein!
- BGH, 15.05.2012 - V ZB 282/11
Berufungsverwerfung als unzulässig: Notwendiger Inhalt des Verwerfungsbeschlusses …
- LG Düsseldorf, 23.09.2015 - 25 S 18/15
Notwendige Bestandteile der Jahresabrechnung einer Eigentümergemeinschaft; …
- LG Dessau-Roßlau, 22.05.2014 - 5 S 237/13
Wohnungseigentumsrecht: Anspruch auf Beseitigung eines nicht planmäßigen …
- LG Berlin, 29.06.2018 - 55 S 96/17
Wohnungseigentum: Anforderungen an die Jahresabrechnung; Voraussetzungen für die …
- LG Karlsruhe, 03.12.2021 - 11 S 210/19
Übergangsrecht für wohnungseigentumsrechtliche Beschlussanfechtungs- und …
- LG München I, 11.09.2014 - 1 T 15087/14
Genehmigung der Jahresabrechnung entlastet nicht automatisch den Verwalter!
- LG Hamburg, 30.01.2013 - 318 S 127/11
Wohnungseigentum: Haftung des ehemaligen Verwalters wegen unberechtigten Zugriffs …
- LG Düsseldorf, 24.03.2025 - 25 S 33/23
- AG Bremen, 13.12.2013 - 29 C 88/13
Heizkosten: Aufteilung der Differenz zwischen Gesamtverbrauch und Gesamtausgaben
- LG München I, 07.02.2019 - 36 S 5357/18
Stimmrechte bei Stimmrechtsentzug für Stellplatzeigentümer in der …
- LG Dortmund, 05.12.2017 - 1 S 28/17
Anforderungen an die Gesamt- und die Einzelabrechnung der …
- AG Oberhausen, 03.05.2011 - 34 C 1/11
Vereinbarkeit einer Lagerung von Gegenständen im Treppenhaus mit einer …
- LG München I, 11.12.2014 - 36 S 152/14
Verwalter, Befugnisse, Generelle Ermächtigung
- LG Hamburg, 17.02.2016 - 318 S 74/15
Beschlussanfechtungsklage in Wohnungseigentumssachen: Beschlusskompetenz von …
- LG Hamburg, 06.06.2014 - 318 S 85/13
Anfechtung eines Wohnungseigentümerbeschlusses: Korrektur einer fehlerhaften …
- LG Hamburg, 19.12.2014 - 318 S 5/14
Anfechtung von Wohnungseigentümerbeschlüssen: Vollständigkeit einer …
- LG Hamburg, 13.09.2017 - 318 S 66/16
Wohnungseigentum: Kostenverteilung bei unberechtigten Ausgaben des Verwalters im …
- AG Köln, 05.02.2019 - 215 C 70/18
- AG Recklinghausen, 11.01.2022 - 90 C 30/21
- AG Schwarzenbek, 02.11.2021 - 2 C 54/19
Stimmrechtsverbot bezüglich Abberufung von WEG-Verwalter bei …
- LG Düsseldorf, 02.07.2014 - 25 S 7/14
Ausgaben und Einnahmen vollständig erfasst: Abrechnung ordnungsgemäß!
- AG Hamburg-St. Georg, 25.07.2025 - 980b C 3/25
Beauftragung eines Anwalts für 150 bis 300 Euro?
- AG München, 30.06.2011 - 483 C 31786/10
Wohnungseigentumsverfahren: Anfechtung eines Beschlusses über die Kostentragung …
- AG Hamburg-St. Georg, 08.08.2025 - 980b C 47/24
Rechtmäßigkeit eines WEG-Beschlusses zur Kostenverteilung auf einen …
- AG München, 02.05.2024 - 1294 C 12666/21
Klageerweiterung, Eigentümerversammlung, Wiedereinsetzungsantrag, …
- AG Pinneberg, 21.02.2017 - 60 C 61/16
Wie sind nicht zuzuordnende Kosten zu verteilen?
- LG München I, 07.07.2014 - 1 S 4470/14
WEG noch nicht existent: Landgericht kann in der Sache entscheiden!
- AG Kerpen, 29.06.2023 - 26 C 2/23
Streit um Betriebskosten der im Sondereigentum stehenden Tiefgarage
- AG Bottrop, 25.03.2022 - 20 C 21/21
Beschluss über Gesamtjahresabrechnung ist nach der Gesetzesreform nicht als …
- AG Hamburg-St. Georg, 15.05.2020 - 980b C 38/19
Gültigkeit mehrerer Beschlüsse einer Eigentümerversammlung
- AG Berlin-Mitte, 15.11.2016 - 22 C 23/16
WEG - Anfechtung des Genehmigungsbeschlusses für die Jahresgesamt- und …
- AG Marl, 16.10.2025 - 34 C 3/25
Beschlussanfechtung, Jahresabrechnung
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Rechtsprechung
| BGH, 04.03.2011 - V ZR 190/10 |
Volltextveröffentlichungen (17)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
WEG § 44 Abs. 1 Satz 2
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Wohnungseigentumsverfahren: Anforderungen an die Angabe der ladungsfähigen Anschrift der Parteien
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 44 Abs 1 S 2 WoEigG, § 130 Nr 1 ZPO, § 253 Abs 2 Nr 1 ZPO, § 253 Abs 4 ZPO
Wohnungseigentumsverfahren: Anforderungen an die Angabe der ladungsfähigen Anschrift der Parteien - IWW
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Milderung der an die Bezeichnung der Parteien in einer Klageschrift zu stellenden Anforderungen durch § 44 Abs. 1 S. 2 Wohnungseigentumsgesetz (WEG)
- zfir-online.de
Wahrung der Klagefrist durch mit Klageerwiderung eingereichte Eigentümerliste nebst Anschriften
- iurado.de (Kurzinformation und Volltext)
Zur Parteibezeichnung der Beklagten einer Anfechtungsklage , §§ 44 Abs. 1 Satz 2 WEG, 253 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 4, 130 Nr. 1 ZPO
- grundeigentum-verlag.de
WEG § 44 Abs. 1 Satz 2; ZPO §§ 253 Abs. 2 Nr. 1, 4, 130 Nr. 1
Bezeichnung der Parteien unter Angabe einer ladungsfähigen Anschrift - ra.de
- rechtsportal.de
Milderung der an die Bezeichnung der Parteien in einer Klageschrift zu stellenden Anforderungen durch § 44 Abs. 1 S. 2 WEG
- datenbank.nwb.de
- ibr-online
Anforderungen an Angabe einer ladungsfähigen Anschrift
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Parteienbezeichnung bei der WEG-Gemeinschaft
- haufe.de (Kurzinformation)
Kläger muss beklagte Wohnungseigentümer genau bezeichnen
- haufe.de (Kurzinformation)
Kläger muss beklagte Wohnungseigentümer genau bezeichnen
Besprechungen u.ä.
- ibr-online (Entscheidungsbesprechung)
Anforderungen an Angabe von Namen und ladungsfähiger Anschrift in WEG-Sachen (IMR 2011, 214)
Verfahrensgang
- AG Bergisch Gladbach, 16.03.2010 - 70 C 66/09
- LG Köln, 26.08.2010 - 29 S 63/10
- BGH, 04.03.2011 - V ZR 190/10
Papierfundstellen
- NJW 2011, 1738
- MDR 2011, 534
- NZM 2011, 364
- ZMR 2011, 579
- WM 2011, 1381
Wird zitiert von ... (20) Zitiert selbst (9)
- BGH, 09.12.1987 - IVb ZR 4/87
Angabe der ladungsfähigen Anschrift des Klägers in der Klageschrift
Auszug aus BGH, 04.03.2011 - V ZR 190/10
Allerdings sind nach § 253 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 4 i.V.m. § 130 Nr. 1 ZPO grundsätzlich die Wohnorte der Parteien anzugeben, worunter nach allgemeiner Auffassung eine ladungsfähige Anschrift zu verstehen ist (BGH, Urteil vom 9. Dezember 1987 - IVb ZR 4/87 - BGHZ 102, 332, 335 f.; Urteil, vom 31. Oktober 2000 - VI ZR 198/99, BGHZ 145, 358, 363;… Zöller/Greger, aaO, § 253 Rn. 8).Hiervon kann nur abgesehen werden, wenn dem Kläger dies in bestimmten Konstellationen nicht möglich (vgl. §§ 185 ff. ZPO) oder unter Berücksichtigung schutzwürdiger Belange nicht zumutbar ist (vgl. BGH, Urteil vom 9. Dezember 1987, aaO, 336; BFH, NJW 2001, 1158 f.; BVerwG, NJW 1999, 2608, 2609;… Zöller/Greger, aaO).
- BGH, 16.01.2009 - V ZR 74/08
Begründung der Anfechtungsklage
Auszug aus BGH, 04.03.2011 - V ZR 190/10
Rn. 13 b) Da die Kläger die materiellrechtlichen Ausschlussfristen nach § 46 Abs. 1 Satz 2 WEG (grundlegend zur Rechtsnatur Senat, Urteil vom 16. Januar 2009 - V ZR 74/08, BGHZ 179, 230, 233 ff.; vgl. auch Urteil vom 2. Oktober 2009 - V ZR 235/08, BGHZ 182, 307, 310 ff.) gewahrt haben, kommt es für die Begründetheit der Klage darauf an, ob die geltend gemachten Beschlussmängel durchgreifen. - BGH, 31.10.2000 - VI ZR 198/99
Kenntnis vom Schaden und der Person des Ersatzpflichtigen; Angabe der …
Auszug aus BGH, 04.03.2011 - V ZR 190/10
Allerdings sind nach § 253 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 4 i.V.m. § 130 Nr. 1 ZPO grundsätzlich die Wohnorte der Parteien anzugeben, worunter nach allgemeiner Auffassung eine ladungsfähige Anschrift zu verstehen ist (BGH, Urteil vom 9. Dezember 1987 - IVb ZR 4/87 - BGHZ 102, 332, 335 f.; Urteil, vom 31. Oktober 2000 - VI ZR 198/99, BGHZ 145, 358, 363;… Zöller/Greger, aaO, § 253 Rn. 8).
- BVerwG, 13.04.1999 - 1 C 24.97
Angabe einer Postfachanschrift; Anschrift; anwaltliche Vertretung; Bezeichnung …
Auszug aus BGH, 04.03.2011 - V ZR 190/10
Hiervon kann nur abgesehen werden, wenn dem Kläger dies in bestimmten Konstellationen nicht möglich (vgl. §§ 185 ff. ZPO) oder unter Berücksichtigung schutzwürdiger Belange nicht zumutbar ist (vgl. BGH…, Urteil vom 9. Dezember 1987, aaO, 336; BFH, NJW 2001, 1158 f.; BVerwG, NJW 1999, 2608, 2609;… Zöller/Greger, aaO). - BGH, 02.10.2009 - V ZR 235/08
Anfechtungsklage: Verlängerung der Begründungsfrist
Auszug aus BGH, 04.03.2011 - V ZR 190/10
Rn. 13 b) Da die Kläger die materiellrechtlichen Ausschlussfristen nach § 46 Abs. 1 Satz 2 WEG (grundlegend zur Rechtsnatur Senat, Urteil vom 16. Januar 2009 - V ZR 74/08, BGHZ 179, 230, 233 ff.; vgl. auch Urteil vom 2. Oktober 2009 - V ZR 235/08, BGHZ 182, 307, 310 ff.) gewahrt haben, kommt es für die Begründetheit der Klage darauf an, ob die geltend gemachten Beschlussmängel durchgreifen. - BAG, 28.08.2008 - 2 AZR 279/07
Kündigungsschutzklage - Auslegung der Klageschrift - unrichtige …
Auszug aus BGH, 04.03.2011 - V ZR 190/10
Das Berufungsgericht hat - was von Amts wegen zu berücksichtigen ist - die falsche Partei als Beklagte behandelt (vgl. nur BGH, Urteil vom 13. Juli 1993 - VI ZR 278/92, NJW 1993, 3067; BAG, NJW 2009, 1293;… Zöller/Heßler, ZPO, 28. Aufl., § 557 Rn. 8). - BGH, 05.03.2010 - V ZR 62/09
Wohnungseigentumsverfahren: Zulässigkeit eines Parteiwechsels bei Umstellung der …
Auszug aus BGH, 04.03.2011 - V ZR 190/10
Das gilt umso mehr, als die Klage bereits an die - zur Unterrichtung der sonstigen Wohnungseigentümer verpflichtete - Verwalterin (dazu Senat, Urteil vom 5. März 2010 - V ZR 62/09, NZM 2010, 406, 407 mwN) zugestellt worden war. - BGH, 13.07.1993 - VI ZR 278/92
Einstandspflicht für bösgläubigen Teilnehmer einer "Schwarzfahrt"
Auszug aus BGH, 04.03.2011 - V ZR 190/10
Das Berufungsgericht hat - was von Amts wegen zu berücksichtigen ist - die falsche Partei als Beklagte behandelt (vgl. nur BGH, Urteil vom 13. Juli 1993 - VI ZR 278/92, NJW 1993, 3067; BAG, NJW 2009, 1293;… Zöller/Heßler, ZPO, 28. Aufl., § 557 Rn. 8). - BFH, 19.10.2000 - IV R 25/00
Zulässigkeit einer Anfechtungsklage
Auszug aus BGH, 04.03.2011 - V ZR 190/10
Hiervon kann nur abgesehen werden, wenn dem Kläger dies in bestimmten Konstellationen nicht möglich (vgl. §§ 185 ff. ZPO) oder unter Berücksichtigung schutzwürdiger Belange nicht zumutbar ist (vgl. BGH…, Urteil vom 9. Dezember 1987, aaO, 336; BFH, NJW 2001, 1158 f.; BVerwG, NJW 1999, 2608, 2609;… Zöller/Greger, aaO).
- BGH, 07.07.2023 - V ZR 210/22
Mitteilung der ladungsfähigen Anschrift bei Klageerhebung
Wird diese Angabe, obgleich möglich, schlechthin oder ohne zureichenden Grund - wie etwa schutzwürdige Geheimhaltungsinteressen der Partei (…vgl. hierzu BVerfG, BeckRS 1999, 15406 Rn. 1) - verweigert, ist die Klage grundsätzlich unzulässig, was auch dann gilt, wenn ein Kläger (wie hier) durch einen Prozessbevollmächtigten vertreten ist (vgl. BGH, Urteil vom 9. Dezember 1987 - IVb ZR 4/87, BGHZ 102, 332, 335 f.; Urteil vom 17. März 2004 - VIII ZR 107/02, NJW-RR 2004, 1503;… Urteil vom 11. Dezember 2014 - I ZR 113/13, GRUR 2015, 694 Rn. 13;… Urteil vom 28. Juni 2018 - I ZR 257/16, NJW-RR 2019, 61 Rn. 14;… Urteil vom 6. April 2022 - VIII ZR 262/20, NJW-RR 2022, 714 Rn. 14; vgl. auch Senat, Urteil vom 4. März 2011 - V ZR 190/10, NJW 2011, 1738 Rn. 11). - BGH, 04.12.2014 - IX ZR 88/14
Zivilrechtsstreit: Anforderungen an einen ordnungsgemäßen Zeugenbeweisantritt
Die Berufung auf das "Zeugnis NN" reicht als Beweisantritt gemäß § 373 ZPO grundsätzlich nicht aus (BGH, Urteil vom 16. März 1983 - VIII ZR 346/81, NJW 1983, 1905, 1908 aE; vom 4. März 2011 - V ZR 190/10, NJW 2011, 1738 Rn. 8). - BGH, 15.03.2012 - I ZR 137/10
CONVERSE II
Hat der Beweisführer einen Zeugen benannt, der anhand bestimmter Merkmale - wie Funktion oder Tätigkeit in einem bestimmten Unternehmen - individualisiert werden kann, ist nach § 356 ZPO eine Frist zu bestimmen, innerhalb deren die Partei den bislang fehlenden Namen des Zeugen anzugeben hat, um durch die vollständige Namensnennung die Ladung des Zeugen zur Beweisaufnahme zu ermöglichen (vgl. BGH, Urteil vom 16. März 1983 - VIII ZR 346/81, NJW 1983, 1905, 1908; Urteil vom 5. Mai 1998 - VI ZR 24/97, NJW 1998, 2368, 2369;… Beschluss vom 30. November 2010 - VI ZR 25/09, NJW-RR 2011, 428 Rn. 6; Urteil vom 4. März 2011 - V ZR 190/10, NJW 2011, 1738 Rn. 8;… Zöller/Greger, ZPO, 29. Aufl., § 356 Rn. 4;… Berger in Stein/Jonas, ZPO, 22. Aufl., § 356 Rn. 5;… Lindner in Prütting/Gehrlein, ZPO, 3. Aufl., § 356 Rn. 6).
- BGH, 14.12.2012 - V ZR 162/11
Beschlussanfechtung im Wohnungseigentumsverfahren: Gerichtliche Anordnung an den …
Die Bezeichnung der übrigen Wohnungseigentümer mit Namen und ladungsfähiger Anschrift ist dennoch erforderlich und hat spätestens bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung zu erfolgen (§ 44 Abs. 1 Satz 2 WEG; näher Senat, Urteil vom 4. März 2011 - V ZR 190/10, NJW 2011, 1738 Rn. 11 mwN).Rn. 5 Nach der Rechtsprechung des Senats kann der Kläger auf eine Liste Bezug nehmen, die die Gegenseite vorgelegt hat (Urteil vom 4. März 2011 - V ZR 190/10, aaO Rn. 12); eine solche Bezugnahme kann auch stillschweigend erfolgen (vgl. Senat…, Urteil vom 20. Mai 2011 - V ZR 99/10, NJW 2011, 3237 Rn. 9).
- BGH, 13.09.2016 - VI ZB 21/15
Aussetzung des Verfahrens nach EuGVVO durch das später angerufene Gericht: …
Rn. 27 (1) Nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hat der Kläger in der Klageschrift eine ladungsfähige Anschrift des Beklagten anzugeben, weil sonst die Zustellung der Klageschrift und damit die Begründung eines Prozessrechtsverhältnisses nicht möglich ist (Senatsurteile vom 31. Oktober 2000 - VI ZR 198/99, BGHZ 145, 358, 363;… vom 20. Januar 2015 - VI ZR 137/14, VersR 2015, 582 Rn. 14; BGH, Urteile vom 9. Dezember 1987 - IVb ZR 4/87, BGHZ 102, 332; vom 8. Juni 1988 - IVb ZR 92/87, FamRZ 1988, 1154, 1156; vom 4. März 2011 - V ZR 190/10, NJW 2011, 1738 Rn. 11;… Beschluss vom 1. April 2009 - XII ZB 46/08, NJW-RR 2009, 1009 Rn. 11;… BVerfG, NJW 2012, 2869 Rn. 13). - BGH, 04.05.2018 - V ZR 266/16
Wohnungseigentumsverfahren: Umfang der Pflicht des Verwalters zur Vorlage einer …
Werden die Angaben nicht bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung erster Instanz korrigiert, ist die Klage - vorbehaltlich der Ausführungen unter 2. - als unzulässig abzuweisen (vgl. Senat, Urteil vom 4. März 2011 - V ZR 190/10, NJW 2011, 1738 Rn. 11;… Urteil vom 20. Mai 2011 - V ZR 99/10, NJW 2011, 3237 Rn. 8;… Urteil vom 8. Juli 2011 - V ZR 34/11, NZM 2011, 782 Rn. 6). - BGH, 20.05.2011 - V ZR 99/10
Beschlussanfechtung im Wohnungseigentumsverfahren: Klagefristwahrung durch …
Es ist nicht erforderlich, dass diese Angabe von der klagenden Partei in das Verfahren eingeführt wird oder sich diese die Angabe der beklagten Partei zu eigen macht (Senat, Urteil vom 4. März 2011 - V ZR 190/10, WuM 2011, 317, 318 Rn. 12). - LG München I, 09.05.2011 - 1 S 22360/10
Wohnungseigentumsverfahren: Zulässigkeit einer Beschlussanfechtungsklage bei …
Rn. 4 a) Grundsätzlich sind gemäß § 253 II Nr. 1, IV i.V.m. § 130 Nr. 1 ZPO sämtliche Parteien mit ladungsfähiger Anschrift genau zu bezeichnen (BGH Urteil vom 04.03.2011, Az.: V ZR 190/10;… Zöller/Greger, ZPO, 28. Aufl., § 253 Rz. 8).§ 44 I 2 WEG ändert an diesem Erfordernis grundsätzlich nichts; die Norm verlängert lediglich den Zeitpunkt, bis zu dem die Parteien nach § 253 ZPO zu bezeichnen sind (BGH Urteil vom 04.03.2011, Az.: V ZR 190/10).
Von diesen strengen Anforderungen kann dann ausnahmsweise abgesehen werden, wenn dem Kläger in bestimmten Konstellationen die genaue Bezeichnung der Parteien nicht möglich oder unter Berücksichtigung schutzwürdiger Belange nicht zumutbar ist (BGH Urteil vom 04.03.2011, Az.: V ZR 190/10, Zöller/Greger, ZPO, 28. Aufl., § 253 Rz. 8).
- OLG Hamm, 08.03.2013 - 2 WF 9/13
Voraussetzungen an eine ladungsfähige Anschrift
Rn. 18 Die Angabe einer Anschrift mag - was hier indes nicht der Fall ist - dann entbehrlich sein, wenn schutzwürdige Geheimhaltungsinteressen dem entgegenstehen (vgl. zum Rechtsmittelführer BGH, Beschluss vom 10.04.2009 - XII ZB 46/08 - FamRZ 2009, 1130; vgl. zum Kläger: OLG Schleswig, Urteil vom 16.10.1998 - 10 UF 18/98 - SchlHA 1999, 185; OLG München, Urteil vom 13.07.1989 - 29 U 2063/89 - NJW-RR 1990, 1364; KG, Urteil vom 11.06.1991 - 9 U 1163/90 - OLGZ 1991, 465) oder der Antragstellerin die Angabe der ladungsfähigen Anschrift nicht möglich (vgl. §§ 185 ff. ZPO) oder unter Berücksichtigung schutzwürdiger Belange nicht zumutbar ist (vgl. BGH, Beschluss vom 04.03.2011 - V ZR 190/10 - MDR 2011, 534; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 11.08.2009 - 4 W 54/09 - OLGR Zweibrücken 2009, 840). - BGH, 28.10.2011 - V ZR 39/11
Wohnungseigentumsverfahren: Zulässigkeit der Beschlussanfechtungsklage bei …
Richtig ist, dass die Klage in erster Instanz wegen dieses Versäumnisses als unzulässig hätte abgewiesen werden müssen (Senat, Urteil vom 4. März 2011 - V ZR 190/10, NJW 2011, 1738). - LG Stuttgart, 20.03.2019 - 19 S 17/18
Wohnungseigentumssache: Zulässigkeit der Beschlussanfechtungsklage bei einer …
- LG Köln, 08.03.2022 - 5 O 9/10
- LG Frankfurt/Main, 25.08.2021 - 13 O 278/20
Sind öffentlich-rechtliche Gebrauchshindernisse ein Mietmangel?
- LAG Köln, 20.12.2019 - 4 Sa 318/19
Unzulässige Klage gegen nicht-rechtsfähige Partei; Berichtigung des …
- OLG Köln, 30.01.2025 - 15 U 227/19
Zustehen eines Anspruchs eines Fahrzeugkäufers auf Ersatz eines Differenzschadens
- LG Köln, 17.02.2016 - 28 O 323/15
Statthaftigkeit eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung bzgl. …
- LG Rostock, 08.10.2021 - 1 O 111/21
Reisevertragliche Ansprüche aus Gefährdungshaftung gemäß Art. 17 des Montrealer …
- LG Köln, 20.04.2016 - 28 O 412/15
Unterlassungsanspruch eines ehemaligen V-Manns hinsichtlich der identifizierenden …
- AG Pinneberg, 18.04.2019 - 60 C 39/18
WEG - Unzulässigkeit der Beschlussanfechtungsklage bei fehlerhafter …
- ArbG Köln, 16.05.2019 - 8 Ca 8728/18
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Rechtsprechung
| BGH, 28.01.2011 - V ZR 145/10 |
Volltextveröffentlichungen (19)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
ZPO § 51 Abs. 1
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Wohnungseigentum: Zulässigkeit der Geltendmachung von Ansprüchen der Wohnungseigentümergemeinschaft durch den Verwalter im eigenen Namen
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 51 Abs 1 ZPO
Wohnungseigentum: Zulässigkeit der Geltendmachung von Ansprüchen der Wohnungseigentümergemeinschaft durch den Verwalter im eigenen Namen - IWW
- Deutsches Notarinstitut
ZPO § 51; WEG § 62; GVG § 17a
Keine gewillkürte Prozessstandschaft, wenn Verwalter Ansprüche der Wohnungseigentümergemeinschaft im eigenen Namen geltend macht - JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Herleitung schutzwürdigen Eigeninteresses des Verwalters einer Wohnungseigentümergemeinschaft aus der sich aus dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) ergebenden Rechtsstellung und Pflichtenstellung des Verwalters im Falle der Geltendmachung eines Anspruches im eigenen Namen
- zfir-online.de
ZPO § 51 Abs. 1
Keine gewillkürte Prozessstandschaft bei gerichtlicher Durchsetzung von Ansprüchen des WEG-Verbands durch den Verwalter - iurado.de (Kurzinformation und Volltext)
Keine Prozessstandschaft des WEG-Verwalters bei Hausgeldklagen, § 51 Abs. 1 ZPO
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
WEG - Verwalter - gewillkürte Prozessstandschaft
- grundeigentum-verlag.de
ZPO § 51 Abs. 1
Geltendmachung von Ansprüchen der Gemeinschaft durch WEG-Verwalter im eigenen Namen; erforderliches schutzwürdiges Eigeninteresse; gewillkürte Prozessstandschaft; Rechtsstellung und Pflichtenstellung des WEG-Verwalters; Hausgeldrückstände; Sonderumlagen; Mahnbescheid - ra.de
- rechtsportal.de
ZPO § 51 Abs. 1; WEG § 10 Abs. 6 S. 4
Herleitung schutzwürdigen Eigeninteresses des Verwalters einer Wohnungseigentümergemeinschaft aus der sich aus dem Wohnungseigentumsgesetz ( WEG ) ergebenden Rechtsstellung und Pflichtenstellung des Verwalters im Falle der Geltendmachung eines Anspruches im eigenen Namen - datenbank.nwb.de
- ibr-online
Gewillkürte Prozessstandschaft des Verwalters
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Der WEG-Verwalter als Prozessstandschafter
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Kein Einklagen von Hausgeld im eigenen Namen durch den Verwalter
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Keine Zahlungsklage ohne Gemeinschaftsbeschluss
- Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)
Prozessführung durch Verwalter
- haufe.de (Kurzinformation)
Verwalter darf Hausgeld nicht in eigenem Namen einklagen
Besprechungen u.ä.
- ibr-online (Entscheidungsbesprechung)
Das Ende der gewillkürten Prozessstandschaft des WEG-Verwalters! (IMR 2011, 168)
Verfahrensgang
- AG Bad Saulgau, 12.06.2009 - 2 C 8/08
- LG Stuttgart, 10.06.2010 - 2 S 30/09
- BGH, 28.01.2011 - V ZR 145/10
Papierfundstellen
- BGHZ 188, 157
- NJW 2011, 1361
- MDR 2011, 534
- DNotZ 2011, 547
- NZM 2011, 278
- ZMR 2011, 487
- NJ 2011, 336
- WM 2011, 1286
- JR 2012, 426
- BauR 2011, 1048
- ZfBR 2011, 362
Wird zitiert von ... (18) Zitiert selbst (9)
- BGH, 02.06.2005 - V ZB 32/05
Rechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft; Vollstreckungen von …
Auszug aus BGH, 28.01.2011 - V ZR 145/10
Rn. 7 a) Vor Anerkennung der Wohnungseigentümergemeinschaft als eines (teil-)rechtsfähigen Rechtssubjekts (dazu grundlegend Senat, Beschluss vom 2. Juni 2005 - V ZB 32/05, BGHZ 163, 154, 158 ff.; nunmehr § 10 Abs. 6 WEG) konnten dem Verband weder Rechte kraft Gesetzes zustehen noch Ansprüche der Wohnungseigentümer auf diesen zur Rechtsausübung übertragen werden.Damit ist der vorliegende Fall jedoch schon deshalb nicht vergleichbar, weil die hier in Rede stehenden Ansprüche erst erhebliche Zeit nach der Mitte des Jahres 2005 erfolgten Anerkennung der Rechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft (vgl. Senat, Beschluss vom 2. Juni 2005 - V ZB 32/05, BGHZ 163, 154, 158 ff.) entstanden und auch erst lange nach dieser Anerkennung gerichtlich geltend gemacht worden sind.
- BGH, 04.03.2010 - V ZB 130/09
Pflicht des Zustandsstörers zur Beseitigung einer Störung: Rückschnitt einer …
Auszug aus BGH, 28.01.2011 - V ZR 145/10
Daher bestand nicht nur im Interesse der Wohnungseigentümer, sondern vielfach auch im Interesse des Schuldners ein erhebliches praktisches Bedürfnis, Ansprüche der Wohnungseigentümer über das Rechtsinstitut der gewillkürten Verfahrensstandschaft zu bündeln (vgl. Senat, Beschluss vom 4. März 2010 - V ZB 130/09, NJW-RR 2010, 807 mwN).Rn. 16 cc) Der Verneinung der Prozessstandschaft steht schließlich nicht der Senatsbeschluss vom 4. März 2010 (V ZB 130/09, NJW 2010, 807) entgegen.
- LG Karlsruhe, 21.07.2009 - 11 S 86/09
Zahlung von Wohngeld: Prozessführungsbefugnis des Verwalters?
Auszug aus BGH, 28.01.2011 - V ZR 145/10
Rn. 8 b) Ob daran im Lichte der nunmehr gegebenen Parteifähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft festzuhalten ist, wird nicht einheitlich beurteilt (bejahend OLG München, NZM 2008, 653; OLG Hamm, NZM 2009, 90 f.;… Heinemann in Jennißen, WEG, 2. Aufl., § 27 Rn. 125;… vgl. auch Spielbauer/Then, WEG, § 27 Rn. 42; zumindest im Regelfall verneinend LG Karlsruhe, ZWE 2009, 410, 411;… Klein in Bärmann, WEG, 11. Aufl., Anh. 2 § 10 Rn. 62 u. § 43 Rn. 149;… Merle in Bärmann, aaO, § 27 Rn. 245;… MünchKomm-BGB/Engelhardt, BGB, 5. Aufl., § 27 WEG Rn. 33;… Timme/Knop, WEG, § 27 Rn. 291; Wenzel, NJW 2007, 1905, 1909;… Zöller/Vollkommer, ZPO, 28. Aufl., vor § 50 Rn. 49).Die zunächst insbesondere im Hinblick auf die Prozessstandschaft des Verwalters in Hausgeldsachen in Absatz 2 Satz 1 zur Frage der Beiladung vorgesehene Regelung hat der Gesetzgeber unter Hinweis auf die (Teil-)Rechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft für hinfällig erachtet (vgl. Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses BT-Drucks. 16/3843 S. 28 unter Bezugnahme auf BT-Drucks. 16/887 S. 75; dazu auch LG Karlsruhe, Urteil vom 21. Juli 2009 - 11 S 86/09, juris Rn. 19 ff., insoweit in ZWE 2009, 410 f. nicht wiedergegeben).
- BGH, 21.04.1988 - V ZB 10/87
Haftung des Erwerbers für im Wohnungseigentum zusammenhängende Verbindlichkeiten
Auszug aus BGH, 28.01.2011 - V ZR 145/10
Vor diesem Hintergrund wurde das neben der hierfür notwendigen Ermächtigung erforderliche schutzwürdige Eigeninteresse des Verwalters aus dessen Pflicht hergeleitet, die ihm obliegenden Aufgaben ordnungsgemäß und reibungslos zu erfüllen (Senat, Beschluss vom 21. April 1988 - V ZB 10/87, BGHZ 104, 197, 199; Urteil vom 22. Januar 2004 - V ZB 51/03, NJW 2004, 937, 938). - BGH, 30.06.1995 - V ZR 118/94
Abgrenzung der Zuständigkeit des Wohnungseigentums- und des Prozeßgerichts; …
Auszug aus BGH, 28.01.2011 - V ZR 145/10
Rn. 5 1. Ob über die in dem Schriftsatz vom 4. August 2008 enthaltene Antragserweiterung mit Blick auf die Übergangsregelung des § 62 Abs. 1 WEG zu Recht ein Rechtsstreit nach der Zivilprozessordnung geführt worden ist (…vgl. Bärmann, WEG, 11. Aufl., § 62 Rn. 1: Anwendbarkeit der ZPO hinsichtlich des neuen Verfahrensgegenstandes nach dessen Abtrennung) oder ob über diese Ansprüche nach den Regeln der Freiwilligen Gerichtsbarkeit zu entscheiden gewesen wäre (vgl. BGH…, Beschluss vom 3. November 2010 - XII ZB 197/10, juris Rn. 10 f., zu Art. 111 Abs. 1 FGG-RG: einheitliche Beurteilung nach dem Verfahrensrecht des Ausgangsverfahrens), hat das Revisionsgericht nach dem entsprechend anwendbaren § 17a Abs. 5 GVG (dazu Senat, Urteil vom 30. Juni 1995 - V ZR 118/94, BGHZ 130, 159, 162 f.;… Bärmann/Pick, WEG, 16. Aufl., § 46 [aF] Rn. 20; jeweils mwN) nicht zu prüfen. - BGH, 22.01.2004 - V ZB 51/03
Zulässigkeit und Inhaltskontrolle eines generellen Verbots für Parabolantennen in …
Auszug aus BGH, 28.01.2011 - V ZR 145/10
Vor diesem Hintergrund wurde das neben der hierfür notwendigen Ermächtigung erforderliche schutzwürdige Eigeninteresse des Verwalters aus dessen Pflicht hergeleitet, die ihm obliegenden Aufgaben ordnungsgemäß und reibungslos zu erfüllen (Senat, Beschluss vom 21. April 1988 - V ZB 10/87, BGHZ 104, 197, 199; Urteil vom 22. Januar 2004 - V ZB 51/03, NJW 2004, 937, 938). - BGH, 03.11.2010 - XII ZB 197/10
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Rechtsirrtum eines Rechtsanwalts über das …
Auszug aus BGH, 28.01.2011 - V ZR 145/10
Rn. 5 1. Ob über die in dem Schriftsatz vom 4. August 2008 enthaltene Antragserweiterung mit Blick auf die Übergangsregelung des § 62 Abs. 1 WEG zu Recht ein Rechtsstreit nach der Zivilprozessordnung geführt worden ist (…vgl. Bärmann, WEG, 11. Aufl., § 62 Rn. 1: Anwendbarkeit der ZPO hinsichtlich des neuen Verfahrensgegenstandes nach dessen Abtrennung) oder ob über diese Ansprüche nach den Regeln der Freiwilligen Gerichtsbarkeit zu entscheiden gewesen wäre (vgl. BGH, Beschluss vom 3. November 2010 - XII ZB 197/10, juris Rn. 10 f., zu Art. 111 Abs. 1 FGG-RG: einheitliche Beurteilung nach dem Verfahrensrecht des Ausgangsverfahrens), hat das Revisionsgericht nach dem entsprechend anwendbaren § 17a Abs. 5 GVG (dazu Senat, Urteil vom 30. Juni 1995 - V ZR 118/94, BGHZ 130, 159, 162 f.;… Bärmann/Pick, WEG, 16. Aufl., § 46 [aF] Rn. 20; jeweils mwN) nicht zu prüfen. - OLG Hamm, 29.05.2008 - 15 Wx 43/08
Zur Prozessführungsbefugnis des Hausverwalters - Zur Ermittlung der ausstehenden …
Auszug aus BGH, 28.01.2011 - V ZR 145/10
Rn. 8 b) Ob daran im Lichte der nunmehr gegebenen Parteifähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft festzuhalten ist, wird nicht einheitlich beurteilt (bejahend OLG München, NZM 2008, 653; OLG Hamm, NZM 2009, 90 f.;… Heinemann in Jennißen, WEG, 2. Aufl., § 27 Rn. 125;… vgl. auch Spielbauer/Then, WEG, § 27 Rn. 42; zumindest im Regelfall verneinend LG Karlsruhe, ZWE 2009, 410, 411;… Klein in Bärmann, WEG, 11. Aufl., Anh. 2 § 10 Rn. 62 u. § 43 Rn. 149;… Merle in Bärmann, aaO, § 27 Rn. 245;… MünchKomm-BGB/Engelhardt, BGB, 5. Aufl., § 27 WEG Rn. 33;… Timme/Knop, WEG, § 27 Rn. 291; Wenzel, NJW 2007, 1905, 1909;… Zöller/Vollkommer, ZPO, 28. Aufl., vor § 50 Rn. 49). - OLG München, 26.07.2007 - 32 Wx 73/07
Geltendmachung von Wohngeldforderungen durch Verwalter - keine Einwendung …
Auszug aus BGH, 28.01.2011 - V ZR 145/10
Rn. 8 b) Ob daran im Lichte der nunmehr gegebenen Parteifähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft festzuhalten ist, wird nicht einheitlich beurteilt (bejahend OLG München, NZM 2008, 653; OLG Hamm, NZM 2009, 90 f.;… Heinemann in Jennißen, WEG, 2. Aufl., § 27 Rn. 125;… vgl. auch Spielbauer/Then, WEG, § 27 Rn. 42; zumindest im Regelfall verneinend LG Karlsruhe, ZWE 2009, 410, 411;… Klein in Bärmann, WEG, 11. Aufl., Anh. 2 § 10 Rn. 62 u. § 43 Rn. 149;… Merle in Bärmann, aaO, § 27 Rn. 245;… MünchKomm-BGB/Engelhardt, BGB, 5. Aufl., § 27 WEG Rn. 33;… Timme/Knop, WEG, § 27 Rn. 291; Wenzel, NJW 2007, 1905, 1909;… Zöller/Vollkommer, ZPO, 28. Aufl., vor § 50 Rn. 49).
- BGH, 01.06.2012 - V ZR 171/11
Anspruch der Wohnungseigentümergemeinschaft auf Zahlung von Wohngeldvorschüssen: …
Zwar ist ein Verwalter nicht kraft Gesetzes berufen, Ansprüche der Wohnungseigentümer oder des Verbandes gerichtlich geltend zu machen; vielmehr ist es grundsätzlich Sache der Wohnungseigentümer, darüber zu befinden, ob ein Prozess geführt werden soll (vgl. Senat, Urteil vom 28. Januar 2011 - V ZR 145/10, BGHZ 188, 157, 162 Rn. 13). - BGH, 07.02.2014 - V ZR 25/13
Wohnungseigentum: Beeinträchtigung durch eigenmächtig errichtete …
Rn. 18 b) Ob der Kläger das für eine gewillkürte Prozessstandschaft erforderliche schutzwürdige Eigeninteresse geltend machen könnte (dazu Senat…, Urteil vom 19. Juli 2013 - V ZR 109/12, ZWE 2014, 25 Rn. 9; für den Verwalter Senat, Urteil vom 28. Januar 2011 - V ZR 145/10, BGHZ 188, 157 Rn. 15), kann dahinstehen, weil es jedenfalls an seiner Ermächtigung durch die übrigen Wohnungseigentümer hinsichtlich der Klageerhebung fehlt. - BGH, 29.09.2017 - V ZR 19/16
Erweiterung der Grenzen der Rechtskraft eines Urteils gegenüber dem …
Rn. 31 (2) Das dafür notwendige schutzwürdige Eigeninteresse des Klägers an der Durchsetzung dieser Ansprüche (vgl. Senat, Urteil vom 26. Oktober 1984 - V ZR 218/83, BGHZ 92, 347, 349, vom 28. Januar 2011 - V ZR 145/10, BGHZ 188, 157 Rn. 9 …und vom 10. Juni 2016 - V ZR 125/15, NJW 2017, 486 Rn. 8, 10; BGH, Urteil vom 11. November 1981 - VIII ZR 269/80, BGHZ 82, 283, 288) ergibt sich aus seinem Mietvertrag über das Anwesen mit Frau L. Den ihm danach geschuldeten Besitz konnte ihm diese nicht verschaffen, weil die Beklagte die Herausgabe und Räumung des Anwesens verweigert.
- AG Berlin-Mitte, 28.05.2018 - 26 C 13/18
Hohe Anforderungen an Ermächtigung des Verwalters zu Aktivprozessen
Es ist grundsätzlich Sache der Wohnungseigentümer, darüber zu befinden, ob ein Prozess geführt werden soll oder nicht (vgl. etwa: BGH, ZWE 2011, 177, beck-online). - BGH, 20.01.2012 - V ZR 55/11
Wohnungseigentumsverwalter: Erlöschen der materiell-rechtlichen Ermächtigung zum …
2 Z 91/89|OLG Köln; 23.08.1989; 16 Wx 79/89">NJW-RR 1990, 26; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1997, 1235; Weitnauer/Mansel, WEG, 9. Aufl., § 45 Rn. 17 - jeweils mwN) oder ob sich die Anwendbarkeit der Zivilprozessordnung zumindest aus der Übergangsvorschrift in § 62 Abs. 1 WEG ergibt, ist nach der entsprechend anwendbaren Vorschrift des § 17a Abs. 5 GVG (vgl. Senat, Urteile vom 30. Juni 1995 - V ZR 118/94, BGHZ 130, 159, 162 f. und vom 28. Januar 2011 - V ZR 145/10, BGHZ 188, 157, 159, Rn. 5 - jeweils mwN) im Revisionsverfahren nicht zu prüfen.Die Rechtssubjektivität der Gemeinschaft wirkt sich lediglich auf die Prozessführungsbefugnis des für diese tätigen Verwalters aus, da es insoweit regelmäßig an dem für eine gewillkürte Prozessstandschaft erforderlichen - bislang aus der gesetzlichen Rechts- und Pflichtenstellung des Verwalters hergeleiteten - eigenen schutzwürdigen Interesse des Standschafters fehlt (vgl. Senat, Urteil vom 28. Januar 2011 - V ZR 145/10, BGHZ 188, 157, 159, Rn. 6 ff.).
- BGH, 15.07.2011 - V ZR 21/11
Wohnungseigentum: Anspruch des Verwalters auf Rückgabe der einem Eigentümer …
Abgesehen davon, dass das erforderliche schutzwürdige Eigeninteresse nur noch in engen Grenzen in Betracht kommt (Senat, Urteil vom 28. Januar 2011 - V ZR 145/10, NJW 2011, 1361 Rn. 8 ff., vorgesehen zum Abdruck in BGHZ), bedürfte es auch insoweit einer Ermächtigung der Wohnungseigentümergemeinschaft. - OLG Hamm, 17.06.2015 - 15 W 210/14
Grundbucheinsichtsrechte unter Miteigentümern in einer …
Rn. 8 Wenn Hausgeldrückstände bestehen, zählt es zu den Aufgaben des Verwalters, für eine effektive Durchsetzung der Ansprüche der Gemeinschaft Sorge zu tragen (BGHZ 188, 157ff). - BGH, 09.06.2016 - V ZB 17/15
Wohnungseigentumssache: Berufungsbeschwer eines Wohnungseigentümers bei …
Zu der Erhebung einer Klage im Namen der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ist der Verwalter nach § 27 Abs. 3 Satz 1 Nr. 7 WEG nämlich nur berechtigt, soweit er hierzu durch Vereinbarung oder Beschluss der Wohnungseigentümer mit Stimmenmehrheit ermächtigt ist (vgl. nur Senat, Urteil vom 28. Januar 2011 - V ZR 145/10, BGHZ 188, 157 Rn. 13;… Merle/Becker in Bärmann, WEG, 13. Aufl., § 27 Rn. 272). - BGH, 19.07.2013 - V ZR 109/12
Wohnungseigentumssache: Benutzungszwang einer Wohnungseigentümergemeinschaft …
Zwar ist es auch nach Anerkennung der Rechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft möglich, dass ein oder mehrere Wohnungseigentümer Ansprüche des Verbandes im Wege gewillkürter Prozessstandschaft in eigenem Namen geltend machen, wenn hierfür ein schutzwürdiges Eigeninteresse besteht (siehe für den Verwalter: Senat, Urteil vom 28. Januar 2011 V ZR 145/10, BGHZ 188, 157, 163 Rn. 15). - LG Duisburg, 22.08.2013 - 8 O 22/13
Keine Verjährungshemmung durch Verwalter!
Das für eine gewillkürte Prozessstandschaft neben der Ermächtigung des Forderungsinhabers erforderliche schutzwürdige Eigeninteresse des Verwalters wurde aus der Pflicht hergeleitet, die ihm obliegenden Aufgaben ordnungsgemäß und reibungslos zu erfüllen (vgl. die Nachweise im Urteil des Bundesgerichtshofs vom 28. Januar 2011 - V ZR 145/10 -, BGHZ 188, 157 = NJW 2011, 278).Rn. 31 Der Bundesgerichtshof hat deshalb entschieden (Urteil vom 28. Januar 2011 - V ZR 45/10, BGHZ 1888, 157 = NJW 2011, 1361), dass das für eine Prozessstandschaft erforderliche schutzwürdige Eigeninteresse nicht aus der Wahrnehmung seiner ihm gegenüber den Eigentümern obliegenden Aufgaben hergeleitet werden kann.
Solche Umstände, die etwa dann gegeben sein können, wenn sich der Verwalter sich selbst schadensersatzpflichtig gemacht hat und er zur Schadensminderung ermächtigt wird, auf eigene Kosten einen (zweifelhaften) Anspruch gegen Dritte durchzusetzen (vgl. BGH NJW 2011, 1361 [1362]), sind bei der Geltendmachung von deliktischen Ansprüchen wegen der Beschädigung des Gemeinschaftseigentums durch Dritte auch nicht anderweitig ersichtlich - wie nicht zuletzt der vollzogenen Parteiwechsel zeigt, mit dem frühere und jetzige Klägerin gerade dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 28. Januar 2011 Rechnung tragen wollten.
- LG Duisburg, 11.09.2013 - 8 O 222/13
- LG Frankfurt/Main, 09.06.2011 - 13 S 33/10
Eigentümer als Prozessstandschafter
- LG Düsseldorf, 26.01.2016 - 6 O 251/13
- LG München I, 19.04.2018 - 36 S 10312/17
Auslegung einer alten Gemeinschaftsordnung; kein Ersterwerb nach Aufteilung von …
- LG Hamburg, 17.05.2017 - 318 S 85/16
Wohnungseigentumssache: Aktivlegitimation der Gesamtgemeinschaft für Zahlungklage …
- AG München, 03.12.2020 - 483 C 249/20
Keine Berechtigung des WEG-Verwalters zur Auftragserteilung bei Defekt einer …
- LG Hamburg, 11.01.2012 - 318 S 32/11
Wohnungseigentumssache: Aktivlegitimation des Verwalters für Beseitigungsklage …
- AG Hannover, 17.04.2012 - 484 C 10745/11
Geltendmachen eines Verwalters von Ansprüchen der WEG durch einen Verwalter im …
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