Rechtsprechung
| BGH, 08.12.1988 - V ZB 3/88 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Bestimmung der Mehrheit bei Wohnungseigentümerversammlung - Antrag auf Beseitigung der Kostentragungspflicht - Anforderungen an Abstimmung von Wohnungseigentümerversammlung über Bestellung von Hauswart - Anforderungen an Beachtung von Stimmenthaltungen bei ...
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
WEG § 25 Abs. 1
Wohnungseigentümerbeschluss; Mehrheitsfeststellung
- Juristenzeitung(kostenpflichtig)
Zur Bewertung von Stimmenthaltungen bei Abstimmungen in der Wohnungseigentümerversammlung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
WEG § 21 Abs. 3, § 25 Abs. 1
Ermittlung der Mehrheit in der Wohnungseigentümerversammlung - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Daryai & Kuo - Rechtsanwälte (Kurzinformation)
Enthaltungen werden nach WEG nicht gezählt
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Wohnungseigentümerversammlung - Beschlußfassung - Mehrheit - Enthaltungen
Papierfundstellen
- BGHZ 106, 179
- NJW 1989, 1090
- NJW-RR 1989, 591 (Ls.)
- ZIP 1989, 569
- MDR 1989, 435
- DNotZ 1990, 31
- WM 1989, 309
- BB 1989, 321
- DB 1989, 523
- Rpfleger 1989, 233
- JR 1989, 325
Wird zitiert von ... (24) Zitiert selbst (14)
- OLG Köln, 20.01.1986 - 16 Wx 111/85
Wohnungseigentümerversammlung; Stimmenthaltung
Auszug aus BGH, 08.12.1988 - V ZB 3/88
Es sieht sich an einer solchen Entscheidung aber durch die Beschlüsse der Oberlandesgerichte Frankfurt vom 11. Februar 1980 (OLGZ 1980, 163, 164) und Köln vom 20. Januar 1986 (NJW-RR 1986, 698 f) gehindert und hat daher die sofortige weitere Beschwerde mit Beschluß vom 15. Januar 1988 dem Bundesgerichtshof vorgelegt.Wie die Beschlüsse der Oberlandesgerichte Frankfurt und Köln (OLGZ 1980, 163, 164; ZMR 1986, 130 = NJW-RR 1986, 698 f), die zur Vorlage geführt haben, bewerten auch andere Instanzgerichte und ein Teil des Fachschrifttums die Stimmenthaltung im Ergebnis als Ablehnung (OLG Celle NJW 1958, 307, 308 [OLG Celle 18.12.1957 - 4 Wx 42/57]; KG - 1. Zivilsenat - OLGZ 1978, 146, 149; BayObLG Rpfleger 1979, 66, 67; BayObLG Wohnungseigentümer 1982, 104 LS; LG Wuppertal Rpfleger 1972, 451, 452;… Bärmann/Pick, WEG 6. Aufl. § 25 Rdn. 47;… Weitnauer, WEG 6. Aufl. § 25 Rdn. 3;… Palandt/Bassenge, BGB 47. Aufl. § 25 WEG Anm. 2 c; Weitnauer, Wohnungseigentümer 1982, 108 ff; Achelis NJW 1975, 1348 f).
So wird insbesondere aus § 25 Abs. 3 WEG, wonach die Versammlung nur beschlußfähig ist, wenn "die erschienenen stimmberechtigten Wohnungseigentümer mehr als die Hälfte der Miteigentumsanteile ..." vertreten, hergeleitet, daß auch bei der Berechnung der Stimmenmehrheit auf die erschienenen Wohnungseigentümer abzustellen ist, also die Stimmenthaltungen mitzuzählen sind (OLG Köln, ZMR 1986, 130 = NJW-RR 1986, 698 f;… Bärmann/Pick, WEG a.a.O. Rdn. 47;… Palandt/Bassenge a.a.O. § 25 WEG Anm. 2 c).
Die Kritik von Pulte (Rpfleger 1982, 292; ähnlich OLG Köln NJW-RR 1986, 698, 699) [OLG Köln 20.01.1986 - 16 Wx 111/85], mit seiner Stimmenthaltung wolle das Mitglied zum Ausdruck bringen, daß dem entsprechenden Antrag zur Zeit nicht zugestimmt werden könne, eine erneute spätere Beschlußfassung aber nicht ausgeschlossen sein solle, geht an der Sache vorbei.
Soweit die gegenteilige Auffassung darauf verweist, daß derjenige, der auf die anstehende Entscheidung einen Einfluß nehmen wolle, den Verhandlungsraum für die Zeit der Abstimmung verlassen könne (vgl. OLG Köln NJW-RR 1986, 698, 699 [OLG Köln 20.01.1986 - 16 Wx 111/85];… Palandt/Bassenge a.a.O. § 25 WEG Rdn. 2 c; dagegen Ziege NJW 1975, 292; Merle NJW 1978, 1440; Schmid BlGBW 1980, 25, 26), wird ein Abstimmungszwang postuliert, für den es keine Rechtsgrundlage gibt.
Auch aus der Regelung in § 25 Abs. 3 WEG läßt sich ein Rückschluß auf die Feststellung der in § 25 Abs. 1 WEG erwähnten Stimmenmehrheit nicht ziehen (so aber OLG Köln NJW-RR 1986, 698 f [OLG Köln 20.01.1986 - 16 Wx 111/85];… Bärmann/Pick, WEG a.a.O. § 25 Rdn. 47;… Palandt/Bassenge a.a.O. § 25 WEG Anm. 2 c).
Entgegen der Auffassung des OLG Köln (NJW-RR 1986, 698) läßt sich aus dem Umstand, daß der Gesetzgeber bei der Frage der Beschlußfähigkeit auf die erschienenen Wohnungseigentümer abstellt, nicht herleiten, daß er auch das Zustandekommen eines Beschlusses von der positiven Mitwirkung einer qualifizierten Mehrheit abhängig machen wollte.
- BGH, 25.01.1982 - II ZR 164/81
Mehrheit bei Stimmenthaltungen in Vereinsversammlungen
Auszug aus BGH, 08.12.1988 - V ZB 3/88
Bei der Beschlußfassung in der Wohnungseigentümerversammlung ist die Mehrheit nur nach der Zahl der abgegebenen Ja- und Nein-Stimmen zu berechnen, Enthaltungen sind nicht mitzuzählen (im Anschluß an BGHZ 83, 35 [BGH 25.01.1982 - II ZR 164/81]).Begründet wird diese Auffassung, soweit sie zeitlich vor der zum Vereinsrecht ergangenen Entscheidung BGHZ 83, 35 ff [BGH 25.01.1982 - II ZR 164/81] geäußert wurde, vornehmlich mit Parallelen zur vereinsrechtlichen Vorschrift des § 32 Abs. 1 Satz 3 BGB, nach der bei der Beschlußfassung "die Mehrheit der erschienenen Mitglieder" entscheidet.
Diese Meinung stützt sich vornehmlich - teilweise unter Einbeziehung der Argumentation aus BGHZ 83, 35, 37 [BGH 25.01.1982 - II ZR 164/81] - darauf, daß man der Stimmenthaltung weder ein zustimmendes noch ein ablehnendes Votum entnehmen könne.
Der Senat teilt insoweit die vom II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes in seiner Entscheidung zu § 32 BGB vertretene Auffassung zur Bedeutung der Stimmenthaltung (BGHZ 83, 35, 37 [BGH 25.01.1982 - II ZR 164/81] undUrt. v. 12. Januar 1987, II ZR 152/86, WM 1987, 651, 652; ebenso auch schon RGZ 20, 140, 142 zum Aktienrecht vor Inkrafttreten des BGB).
Insbesondere läßt sich dem WEG nicht die Erwartung entnehmen, daß jeder Wohnungseigentümer "aus seiner Verantwortung heraus Farbe bekennt" (BGHZ 83, 35, 37) [BGH 25.01.1982 - II ZR 164/81].
- KG, 02.12.1977 - 1 W 1349/77
Auszug aus BGH, 08.12.1988 - V ZB 3/88
In Übereinstimmung mit dem Vorlagebeschluß stellt die Gegenauffassung allein auf das Verhältnis der Ja-Stimmen zu den Nein-Stimmen ab (OLG Celle Rpfleger 1983, 271; KG - 24. Zivilsenat - NJW 1984, 2488 = ZMR 1985, 64 = WuM 1985, 102 = BlGBW 1984, 200 - die Vorlagefrage brauchte im BGH-Beschluß vom 11. Juli 1985, VII ZB 14/84, Wohnungseigentümer 1985, 125, nicht entschieden zu werden - AG Nürnberg NJW-RR 1986, 242, 243 [AG Nürnberg 21.10.1985 - 1 UR II 76/85];… BGB-RGRK/Augustin a.a.O. § 25 Rdn. 8;… MünchKomm/Röll, BGB 2. Aufl. § 25 WEG Rdn. 4 a;… Soergel/Baur, BGB 11. Aufl. § 25 WEG Rdn. 7;… Erman/Ganten, WEG § 25 Rdn. 2; Ziege NJW 1975, 292 f; Merle NJW 1978, 1440; Schmid BlGBW 1980, 25 f; Hohenester ZMR 1985, 6 ff und 109, 111; Stubbe NJW 1985, 2812 f [BGH 03.10.1984 - VIII ZR 118/83]; vgl. auch Trouet NJW 1983, 2865 f).Würden sich Enthaltungen immer wie Nein-Stimmen auswirken, würde der objektive Erklärungswert dieses Abstimmungsverhaltens verfälscht (vgl. insbes. KG - 24. Zivilsenat - NJW 1984, 2488; Merle NJW 1978, 1440; Schmid BlGBW 1980, 25; Stubbe NJW 1985, 2812 [BGH 03.10.1984 - VIII ZR 118/83]).
Soweit die gegenteilige Auffassung darauf verweist, daß derjenige, der auf die anstehende Entscheidung einen Einfluß nehmen wolle, den Verhandlungsraum für die Zeit der Abstimmung verlassen könne (vgl. OLG Köln NJW-RR 1986, 698, 699 [OLG Köln 20.01.1986 - 16 Wx 111/85];… Palandt/Bassenge a.a.O. § 25 WEG Rdn. 2 c; dagegen Ziege NJW 1975, 292; Merle NJW 1978, 1440; Schmid BlGBW 1980, 25, 26), wird ein Abstimmungszwang postuliert, für den es keine Rechtsgrundlage gibt.
- OLG Frankfurt, 11.02.1980 - 20 W 550/79
Auszug aus BGH, 08.12.1988 - V ZB 3/88
Es sieht sich an einer solchen Entscheidung aber durch die Beschlüsse der Oberlandesgerichte Frankfurt vom 11. Februar 1980 (OLGZ 1980, 163, 164) und Köln vom 20. Januar 1986 (NJW-RR 1986, 698 f) gehindert und hat daher die sofortige weitere Beschwerde mit Beschluß vom 15. Januar 1988 dem Bundesgerichtshof vorgelegt.Wie die Beschlüsse der Oberlandesgerichte Frankfurt und Köln (OLGZ 1980, 163, 164; ZMR 1986, 130 = NJW-RR 1986, 698 f), die zur Vorlage geführt haben, bewerten auch andere Instanzgerichte und ein Teil des Fachschrifttums die Stimmenthaltung im Ergebnis als Ablehnung (OLG Celle NJW 1958, 307, 308 [OLG Celle 18.12.1957 - 4 Wx 42/57]; KG - 1. Zivilsenat - OLGZ 1978, 146, 149; BayObLG Rpfleger 1979, 66, 67; BayObLG Wohnungseigentümer 1982, 104 LS; LG Wuppertal Rpfleger 1972, 451, 452;… Bärmann/Pick, WEG 6. Aufl. § 25 Rdn. 47;… Weitnauer, WEG 6. Aufl. § 25 Rdn. 3;… Palandt/Bassenge, BGB 47. Aufl. § 25 WEG Anm. 2 c; Weitnauer, Wohnungseigentümer 1982, 108 ff; Achelis NJW 1975, 1348 f).
Daraus entnimmt diese Ansicht, daß Mitglieder, die sich der Stimme enthalten, als Erschienene mitgezählt werden, mithin ihre Stimmenthaltung wie Ablehnung zu werten ist (so etwa KG OLGZ 1978, 146, 149; OLG Frankfurt OLGZ 1980, 163, 164; Achelis NJW 1975, 1348 f;… Weitnauer, WEG a.a.O. Rdn. 3).
- BGH, 03.10.1984 - VIII ZR 118/83
Außerordentliche Kündigung eines Franchise-Vertrages
Auszug aus BGH, 08.12.1988 - V ZB 3/88
In Übereinstimmung mit dem Vorlagebeschluß stellt die Gegenauffassung allein auf das Verhältnis der Ja-Stimmen zu den Nein-Stimmen ab (OLG Celle Rpfleger 1983, 271; KG - 24. Zivilsenat - NJW 1984, 2488 = ZMR 1985, 64 = WuM 1985, 102 = BlGBW 1984, 200 - die Vorlagefrage brauchte im BGH-Beschluß vom 11. Juli 1985, VII ZB 14/84, Wohnungseigentümer 1985, 125, nicht entschieden zu werden - AG Nürnberg NJW-RR 1986, 242, 243 [AG Nürnberg 21.10.1985 - 1 UR II 76/85];… BGB-RGRK/Augustin a.a.O. § 25 Rdn. 8;… MünchKomm/Röll, BGB 2. Aufl. § 25 WEG Rdn. 4 a;… Soergel/Baur, BGB 11. Aufl. § 25 WEG Rdn. 7;… Erman/Ganten, WEG § 25 Rdn. 2; Ziege NJW 1975, 292 f; Merle NJW 1978, 1440; Schmid BlGBW 1980, 25 f; Hohenester ZMR 1985, 6 ff und 109, 111; Stubbe NJW 1985, 2812 f [BGH 03.10.1984 - VIII ZR 118/83]; vgl. auch Trouet NJW 1983, 2865 f).Würden sich Enthaltungen immer wie Nein-Stimmen auswirken, würde der objektive Erklärungswert dieses Abstimmungsverhaltens verfälscht (vgl. insbes. KG - 24. Zivilsenat - NJW 1984, 2488; Merle NJW 1978, 1440; Schmid BlGBW 1980, 25; Stubbe NJW 1985, 2812 [BGH 03.10.1984 - VIII ZR 118/83]).
- KG, 15.04.1977 - 1 W 1151/77
Verpflichtung der Eigentümer zur tätigen Mithilfe bei der Instandhaltung des …
Auszug aus BGH, 08.12.1988 - V ZB 3/88
Wie die Beschlüsse der Oberlandesgerichte Frankfurt und Köln (OLGZ 1980, 163, 164; ZMR 1986, 130 = NJW-RR 1986, 698 f), die zur Vorlage geführt haben, bewerten auch andere Instanzgerichte und ein Teil des Fachschrifttums die Stimmenthaltung im Ergebnis als Ablehnung (OLG Celle NJW 1958, 307, 308 [OLG Celle 18.12.1957 - 4 Wx 42/57]; KG - 1. Zivilsenat - OLGZ 1978, 146, 149; BayObLG Rpfleger 1979, 66, 67; BayObLG Wohnungseigentümer 1982, 104 LS; LG Wuppertal Rpfleger 1972, 451, 452;… Bärmann/Pick, WEG 6. Aufl. § 25 Rdn. 47;… Weitnauer, WEG 6. Aufl. § 25 Rdn. 3;… Palandt/Bassenge, BGB 47. Aufl. § 25 WEG Anm. 2 c; Weitnauer, Wohnungseigentümer 1982, 108 ff; Achelis NJW 1975, 1348 f).Daraus entnimmt diese Ansicht, daß Mitglieder, die sich der Stimme enthalten, als Erschienene mitgezählt werden, mithin ihre Stimmenthaltung wie Ablehnung zu werten ist (so etwa KG OLGZ 1978, 146, 149; OLG Frankfurt OLGZ 1980, 163, 164; Achelis NJW 1975, 1348 f;… Weitnauer, WEG a.a.O. Rdn. 3).
- KG, 13.06.1984 - 24 W 3937/83
Versammlung; Wohnungseigentümer; Beschluß; Mehrheit; Stimmenthaltung; Stimmen
Auszug aus BGH, 08.12.1988 - V ZB 3/88
In Übereinstimmung mit dem Vorlagebeschluß stellt die Gegenauffassung allein auf das Verhältnis der Ja-Stimmen zu den Nein-Stimmen ab (OLG Celle Rpfleger 1983, 271; KG - 24. Zivilsenat - NJW 1984, 2488 = ZMR 1985, 64 = WuM 1985, 102 = BlGBW 1984, 200 - die Vorlagefrage brauchte im BGH-Beschluß vom 11. Juli 1985, VII ZB 14/84, Wohnungseigentümer 1985, 125, nicht entschieden zu werden - AG Nürnberg NJW-RR 1986, 242, 243 [AG Nürnberg 21.10.1985 - 1 UR II 76/85];… BGB-RGRK/Augustin a.a.O. § 25 Rdn. 8;… MünchKomm/Röll, BGB 2. Aufl. § 25 WEG Rdn. 4 a;… Soergel/Baur, BGB 11. Aufl. § 25 WEG Rdn. 7;… Erman/Ganten, WEG § 25 Rdn. 2; Ziege NJW 1975, 292 f; Merle NJW 1978, 1440; Schmid BlGBW 1980, 25 f; Hohenester ZMR 1985, 6 ff und 109, 111; Stubbe NJW 1985, 2812 f [BGH 03.10.1984 - VIII ZR 118/83]; vgl. auch Trouet NJW 1983, 2865 f).Würden sich Enthaltungen immer wie Nein-Stimmen auswirken, würde der objektive Erklärungswert dieses Abstimmungsverhaltens verfälscht (vgl. insbes. KG - 24. Zivilsenat - NJW 1984, 2488; Merle NJW 1978, 1440; Schmid BlGBW 1980, 25; Stubbe NJW 1985, 2812 [BGH 03.10.1984 - VIII ZR 118/83]).
- BGH, 14.07.1954 - II ZR 342/53
Gesellschaft mbH
Auszug aus BGH, 08.12.1988 - V ZB 3/88
Da die Stimmenthaltungen bei der Berechnung der Stimmenmehrheit nicht mitzählen, ist der Antrag, den Wohnungseigentümer R. mit Hauswartaufgaben zu betreuen, mehrheitlich angenommen worden, gleichviel ob R. selbst mitstimmen durfte (vgl. § 25 Abs. 5 WEG) und ob er für den Antrag gestimmt hat (vgl. BGHZ 14, 264, 267) [BGH 14.07.1954 - II ZR 342/53]. - BGH, 12.01.1987 - II ZR 152/86
Mehrheitsentscheidungen in einem Verein
Auszug aus BGH, 08.12.1988 - V ZB 3/88
Der Senat teilt insoweit die vom II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes in seiner Entscheidung zu § 32 BGB vertretene Auffassung zur Bedeutung der Stimmenthaltung (BGHZ 83, 35, 37 [BGH 25.01.1982 - II ZR 164/81] undUrt. v. 12. Januar 1987, II ZR 152/86, WM 1987, 651, 652; ebenso auch schon RGZ 20, 140, 142 zum Aktienrecht vor Inkrafttreten des BGB). - BGH, 10.02.1983 - V ZB 18/82
Begründung von Wohnungseigentum durch Grundstücksmiteigentümer
Auszug aus BGH, 08.12.1988 - V ZB 3/88
Obwohl das Verfahren in der Hauptsache gegenstandslos geworden ist, bleibt die Beschwerde zulässig mit dem Ziel, die Kostentragungspflicht zu beseitigen (BGHZ 86, 393, 395) [BGH 10.02.1983 - V ZB 18/82]. - BGH, 11.07.1985 - VII ZB 14/84
Rechtschutzbedürfnis für einen Antrag auf Abberufung eines Verwalters bei …
- AG Nürnberg, 21.10.1985 - 1 UR II 76/85
- OLG Celle, 27.10.1982 - 4 W 157/82
- RG, 09.03.1888 - II 6/88
1. Genügt der auf Grund. des Art. 190a bezw. Art. 222 H.G.B. (in der Fassung von …
- BGH, 23.08.2001 - V ZB 10/01
Veräußerung des Wohnungseigentums während eines rechtshängigen …
ee) Entgegen der Auffassung des vorlegenden Gerichts ist danach unerheblich, ob das Ergebnis der Abstimmung der Wohnungseigentümer vom 9. Juli 1996 zu Tagesordnungspunkt 8 rechtlich zutreffend als Annahme des Hilfsantrags der Antragsteller zu werten ist (vgl. dazu Senat, BGHZ 106, 179, 183). - BGH, 19.09.2002 - V ZB 37/02
Ermittlung von Abstimmungsergebnissen einer Wohnungseigentümerversammlung
Auch wer sich der Stimme enthält, will weder ein zustimmendes noch ein ablehnendes Votum abgeben, weshalb Stimmenthaltungen bei der Bestimmung der Mehrheit im Sinne von § 25 Abs. 1 WEG nicht mitzuzählen sind (Senat, BGHZ 106, 179, 183). - BGH, 18.01.2019 - V ZR 324/17
Ordnungsgemäßes Zustandedekommen des Beschlusses über die Wiederbestellung des …
So bleibt das Abstimmungsergebnis derjenigen, die sich zustimmend oder ablehnend zu einem Antrag geäußert haben, maßgebend (Senat, Beschluss vom 8. Dezember 1988 - V ZB 3/88, BGHZ 106, 179, 183 f.).
- OVG Sachsen-Anhalt, 27.07.1994 - 2 S 113/94
Dienstrecht, Ernennung - Richter der früheren DDR, Richterauswahlausschüsse, …
Ebenso ist nach der Rechtsprechung des BGH zur Beschlußfassung in der Wohnungseigentümerversammlung die Mehrheit nur nach der Zahl der abgegebenen Ja- und Nein- Stimmen zu berechnen und sind Enthaltungen nicht mitzuzählen (BGH, B. v. 8.12.1988 - V ZB 3/88 -, BGHZ 106, 179, 183).Zwar kann es sinnvoll sein, eine Stimmenthaltung wie eine Ablehnung zu behandeln, wenn von den Beteiligten erwartet werden muß, daß sie aus ihrer Verantwortung heraus Farbe bekennen (BGHZ 83, 35, 37 und BGHZ 106, 179, 184).
Dies liefe nämlich im Ergebnis auf einen Entscheidungszwang hinaus (BGHZ 106, 179, 186), den das öffentliche Recht den Beteiligten nicht ohne weiteres zumutet.
Nur dann, wenn der ORWA und den diesbezüglichen Bestimmungen des Einigungsvertrags klare Hinweise darauf entnommen werden könnten, daß zum einen ausnahmsweise ein faktischer Entscheidungszwang und zum andern zusätzlich eine Erschwerung zustimmender Beschlüsse angestrebt worden ist (vgl. zu diesen maßgebenden Gesichtspunkten BGHZ 106, 179, 186;… Kunze/Bronner/Katz/von Rotberg, Gemeindeordnung für Baden-Württemberg, Rn. 36 zu § 37 Gemeindeordnung ), könnte eine andere Auslegung in Betracht gezogen werden.
Gerade weil der Normgeber bei der Regelung der Beschlußfähigkeit auf die Anwesenheitsmehrheit abgestellt hat und dieses rechtliche Kriterium also durchaus in seine Überlegungen einbezogen hat, hätte es besonders nahe gelegen, dieses Kriterium auch bei der Regelung der Beschlußfassung ausdrücklich zu erwähnen, wenn er ihm auch dort hätte Geltung verschaffen wollen (ähnlich BGHZ 106, 179, 185).
- BayObLG, 25.09.1996 - 2Z BR 79/96
Gebrauchsregelung
Abgesehen davon kam ein Mehrheitsbeschluß entgegen der Ansicht der Antragsteller auch dann zustande, wenn der Rechtsnachfolger des weiteren Beteiligten sich bei der Abstimmung der Stimme enthielt (vgl. BGHZ 106, 179 ). - OLG Hamm, 19.08.2008 - 15 Wx 89/08
Kein zwingender Leitbildcharakter gesetzlicher WEG -Bestimmungen über …
Enthält sich ein Wohnungseigentümer der Stimme, so zählt seine Enthaltung weder als Ja-Stimme noch als Nein-Stimme, seine Enthaltung wird daher in die Berechnung nicht einbezogen (BGH NJW 1982, 1585; 1989, 1090). - BayObLG, 10.08.2001 - 2Z BR 21/01
Mehrheit bei der Beschlussfassung in der Wohnungseigentümerversammlung
(3) Entgegen der Auffassung des Landgerichts ist die Mehrheit bei der Beschlussfassung in der Wohnungseigentümerversammlung nur nach der Zahl der abgegebenen Ja- und Nein-Stimmen zu berechnen, Enthaltungen sind nicht mitzuzählen (BGHZ 106, 179/183 ff.;… Palandt/Bassenge BGB 60. Aüfl. § 25 WEG Rn. 11;… Weitnauer/Lüke § 25 Rn. 4;… Müller Rn. 401). - OLG Zweibrücken, 06.04.1993 - 3 W 50/93
Wohnungseigentum
Die Stimmenthaltung der Wohnungseigentümerin ... ist außer acht zu lassen; die Mehrheit ist nur nach der Zahl der abgegebenen Ja- und Nein-Stimmen zu berechnen (BGHZ 106, 179). - BayObLG, 08.12.1994 - 2Z BR 59/94
Erledigung in der Hauptsache nach Einlegung eines Rechtsmittels
Der Bundesgerichtshof hat mit Beschluß vom 8.12.1988 (BGHZ 106, 179 ff.; ebenso schon zum Vereinsrecht BGHZ 83, 35 ff.) entschieden, daß bei der Beschlußfassung in einer Wohnungseigentümerversammlung die Mehrheit nur nach der Zahl der abgegebenen Ja- und Nein-Stimmen zu berechnen sei, Enthaltungen dagegen nicht mitzuzählen seien.Bis dahin wurde die Meinung, daß Stimmenthaltungen in Wohnungseigentümerversammlungen im Ergebnis als Ablehnung eines Antrags zu bewerten seien, in der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte und in der Literatur weithin vertreten (Nachweise BGHZ 106, 179/182).
- BayObLG, 02.08.1990 - BReg. 2 Z 40/90
Antrag des Verwalters auf Erklärung auf Feststellung der Ungültigkeit von …
Entgegen der Meinung des Antragstellers ergibt sich weder aus § 11 Abs. 2 der Gemeinschaftsordnung (GO), wonach Beschlüsse der Wohnungseigentümerversammlung "mit einfacher Stimmenmehrheit (einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen)" gefaßt werden, noch aus der Entscheidung des Bundesgerichtshofs in BGHZ 106, 179 die Notwendigkeit, anders als hier abzustimmen, etwa durch ausdrückliches Abfragen der Ja-Stimmen.Der Bundesgerichtshof befaßt sich in der genannten Entscheidung (BGHZ 106, 179/183 ff.) nur mit der Frage, wie Stimmenthaltungen zu werten sind.
- OLG Frankfurt, 19.05.2005 - 20 W 276/02
Wohneigentum: Inzidentkontrolle eines Beschlusses
- BayObLG, 11.07.2002 - 2Z BR 60/02
Abstimmung und Feststellung des Abstimmungsergebnisses in Eigentümerversammlung
- OLG Köln, 16.02.2001 - 16 Wx 4/01
Unrichtige Beschlussfeststellung durch den Versammlungsleiter im WEG -Verfahren
- OLG Köln, 23.07.2004 - 16 Wx 153/04
Beschlussfassung in der Wohnungseigentümerversammlung
- OLG Zweibrücken, 14.05.1998 - 3 W 40/98
Wohnungseigentum
- OLG Celle, 16.05.1991 - 4 W 19/91
Bewertung von Enthaltungen im Rahmen von Abstimmungen in einer …
- LSG Schleswig-Holstein, 04.11.2008 - L 4 KA 2/06
Rechtmäßigkeit der Einbehaltung von Teilen einer vertragsärztlichen …
- BayObLG, 11.04.1991 - BReg. 2 Z 28/91
Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen weiteren Beschwerde; …
- OLG Karlsruhe, 31.05.2000 - 11 Wx 96/99
Änderung eines Wohnungseigentümerbeschlusses
- BayObLG, 10.05.1989 - BReg. 2 Z 23/88
Beschlussfähigkeit einer Eigentümerversammlung; Verletzung des rechtlichen Gehörs …
- BayObLG, 28.10.1998 - 2Z BR 116/98
Ungültigkeit eines Eigentümerbeschlusses über die Jahresabrechnung
- VerfGH Bayern, 15.01.2009 - 31-VI-08
Verfassungsbeschwerde gegen eine gerichtliche Entscheidung in einer …
- LG Dortmund, 29.09.2008 - 9 T 267/08
Zustimmungsfreie Übertragung vonSondereigentum bei Erbengemeinschaft
- AG Köln, 10.10.2007 - 202 II 122/07
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Rechtsprechung
| BGH, 01.12.1988 - V ZB 6/88 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Deutsches Notarinstitut
- JLaw (App) | www.prinz.law
- grundeigentum-verlag.de
WEG a.F. § 23, § 25, § 26, § 43 Abs. 1 Nr. 4; AktG 1965 § 244
Stimmrecht des werdenden Wohnungseigentümers; Anfechtungsrecht des abberufenen Verwalters; Anfechtung des Erstbeschlusses trotz bestätigenden Zweitbeschlusses
- rechtsportal.de
Stimmrecht des Erwerbers einer Eigentumswohnung vor Umschreibung im Wohnungsgrundbuch; Anfechtung eines Abberufungsbeschlusses durch den Verwalter
- ibr-online
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Wohnungseigentum - Freiwillige Gerichtsbarkeit - Abberufungsbeschluß
Papierfundstellen
- BGHZ 106, 113
- NJW 1989, 1087
- NJW-RR 1989, 591 (Ls.)
- MDR 1989, 435
- DNotZ 1989, 422
- ZMR 1989, 154
- WM 1989, 305
- BB 1989, 321
- DB 1989, 524
- Rpfleger 1989, 150
- JR 1989, 505
Wird zitiert von ... (103) Zitiert selbst (13)
- BGH, 24.03.1983 - VII ZB 28/82
Zur Tragung der Gemeinschaftskosten nach Veräußerung des Wohnungseigentums
Auszug aus BGH, 01.12.1988 - V ZB 6/88
Diese rechtliche Zugehörigkeit wird mit der Verpflichtung zur Veräußerung des Wohnungseigentums (auch wenn der Auflassungsanspruch des Erwerbers durch eine Vormerkung gesichert ist), der Besitzübertragung auf den Erwerber sowie dessen nachfolgende Nutzung der Wohnung nicht beendet, mit der Folge, daß der Veräußerer auch bis zur Umschreibung des Eigentums im Grundbuch nach § 16 Abs. 2 WEG die Lasten und Kosten des gemeinschaftlichen Eigentums zu tragen hat (BGHZ 87, 138, 142).Auch insoweit kann die Funktion des Grundbuchs, Auskunft über den Inhaber des Wohnungseigentums zu geben, nicht eingeschränkt und der Grundsatz nicht aufgegeben werden, daß der Erwerb des Wohnungseigentums untrennbar mit der Eintragung im Grundbuch verbunden ist (vgl. BGHZ 87, 138, 143).
Die gelegentlich geäußerte Auffassung, der Verwalter könne leichter den "faktischen" Eigentümer als den eingetragenen Wohnungseigentümer ermitteln (vgl. etwa Röll NJW 1983, 1616; Wellkamp MDR 1983, 1016), hält der Senat nicht für zutreffend (vgl. auch Sauren Rpfleger 1985, 261; Hauger ZfGW Bay 1988, 188).
- BayObLG, 09.02.1965 - BReg. 2 Z 276/64
Weitere sofortige Beschwerde der Verwalterin einer Wohnungseigentümergemeinschaft …
Auszug aus BGH, 01.12.1988 - V ZB 6/88
b) Demgegenüber wird in der Rechtsprechung fast einhellig die Anfechtungsbefugnis des abberufenen Verwalters insoweit bejaht, als gerade die Gültigkeit seiner Abberufung zur Entscheidung gestellt ist (BayObLGZ 1965, 34, 39 f; BayObLG WEM 1980, 125, 127; KG - 1. Zivilsenat - OLGZ 1978, 142, 143; ohne nähere Begründung auch: OLG Schleswig SchlHAnz 1965, 67; OLG Oldenburg NdsRpfl 1970, 205; OLG Köln OLGZ 1969, 389, 391 f).Mit Zugang des Abberufungsbeschlusses stehen dem abgewählten Verwalter Verwaltungsbefugnisse nicht mehr zu (vgl. BayObLGZ 1965, 34, 40; KG ZMR 1987, 392;… Merle, Festschrift für Weitnauer aaO. S. 195).
Daraus wird deutlich, daß der Verwalter in seinem Recht beeinträchtigt ist, wenn die angefochtene Entscheidung ungerechtfertigt wäre (vgl. § 20 Abs. 1 FGG ; BayObLGZ 1965, 34, 40;… Merle aaO. S. 197 ff).
- BGH, 17.01.1968 - V ZB 9/67
Unterteilung von Wohnungseigentum
Auszug aus BGH, 01.12.1988 - V ZB 6/88
Anders als möglicherweise im Fall der Teilung eines Wohnungseigentums in mehrere selbständige Wohnungseigentumsrechte, für den der Senat eine analoge Anwendung von § 25 Abs. 2 Satz 2 WEG erwogen hat (BGHZ 49, 250, 257; 73, 150, 155), liegt eine der Bruchteilsgemeinschaft vergleichbare übereinstimmende Interessenlage zwischen dem eingetragenen Eigentümer und dem Wohnungsanwärter nicht vor.Es gilt das sogenannte Kopfstimmrecht, d.h. jeder Wohnungseigentümer hat ohne Rücksicht auf die Anzahl der von ihm gehaltenen Wohnungseigentumsrechte nur eine Stimme (§ 25 Abs. 2 Satz 1 WEG ; BGHZ 49, 250, 256).
- BGH, 24.11.1978 - V ZB 2/78
Veräußerung nach Unterteilung bedarf keiner Zustimmung!
Auszug aus BGH, 01.12.1988 - V ZB 6/88
Anders als möglicherweise im Fall der Teilung eines Wohnungseigentums in mehrere selbständige Wohnungseigentumsrechte, für den der Senat eine analoge Anwendung von § 25 Abs. 2 Satz 2 WEG erwogen hat (BGHZ 49, 250, 257; 73, 150, 155), liegt eine der Bruchteilsgemeinschaft vergleichbare übereinstimmende Interessenlage zwischen dem eingetragenen Eigentümer und dem Wohnungsanwärter nicht vor.Dies verbietet sich schon deshalb, weil sonst zu Lasten der übrigen Wohnungseigentümer eine unzulässige Verdoppelung des Stimmrechts einträte (BGHZ 73, 150, 155).
- BGH, 11.11.1986 - V ZB 1/86
Wirksamkeit einer Vertretungsklausel in einer Teilungserklärung
Auszug aus BGH, 01.12.1988 - V ZB 6/88
Die Beurteilung des vorlegenden Kammergerichts, es könne ohne Beantwortung der streitigen Rechtsfragen über die sofortigen weiteren Beschwerden nicht entscheiden, ist für den Senat, soweit die Zulässigkeit der Vorlage in Rede steht, bindend (BGHZ 99, 90, 92 m.w.N.).Zwar kann sich ein Wohnungseigentümer - anders als im Vereinsrecht (§ 38 Satz 2 BGB ) - grundsätzlich bei der Abstimmung vertreten lassen (BGHZ 99, 90, 93).
- KG, 08.05.1979 - 1 W 4151/78
Auszug aus BGH, 01.12.1988 - V ZB 6/88
Nach einer weiteren Ansicht wird der Wohnungsanwärter jedenfalls dann, wenn er die hier vorliegenden Voraussetzungen erfüllt, generell als ermächtigt oder bevollmächtigt angesehen, das dem eingetragenen Wohnungseigentümer allein zustehende Stimmrecht entweder im eigenen oder in dessen Namen auszuüben (KG - 1. Zivilsenat - OLGZ 79, 290, 291 ff; LG Wuppertal Rpfleger 1972, 451, 452;… BGB -RGRK/Augustin 12. Aufl. § 25 WEG Rdn. 16;… Bärmann/Pick, WEG aaO. § 25 Rdn. 23;… einschränkend auch Weimar/Bub, Wohnungseigentum von A - Z 5. Aufl. S. 353; Finger, Baurecht 1984, 108, 113 f).Demgemäß läßt sich auch grundsätzlich gegen eine Ermächtigung zur Stimmabgabe im eigenen Namen nichts einwenden (vgl. KG OLGZ 1979, 290, 291, 292).
- KG, 23.12.1985 - 24 W 5239/84
Rechtsweg; Freiwillige Gerichtsbarkeit; Wohnungseigentümer; Gemeinschaft; …
Auszug aus BGH, 01.12.1988 - V ZB 6/88
Diesen Rechtssatz will es, wie die Verweisung auf seinen Beschluß vom 23. Dezember 1985 (NJW-RR 1986, 444) zeigt, ausdrücklich beschränken auf den Fall, daß die Entstehungsvoraussetzungen der Gemeinschaft voll erfüllt sind und es nur um die Einzelnachfolge in die Rechte eines Wohnungseigentümers geht.Es verneint insoweit eine Gesetzeslücke als Voraussetzung für eine Analogie und sieht auch kein unabweisbares Bedürfnis des Rechtsverkehrs für eine gesetzesübergreifende Rechtsfortbildung (Beschl. v. 23. Dezember 1985, NJW-RR 1986, 444; im Ergebnis ebenso: Weitnauer, Wohnungseigentum 1986, 92, 93; ders. Partner im Gespräch 25 (1987) 213, 217 f; Belz, WEZ 1987, 1, 3 ff; Bader, Partner im Gespräch 25 (1987) 67, 73, 75; kritisch Bielefeld, Wohnungseigentümer 1986, 105, 108 f).
- BGH, 28.04.1954 - II ZR 211/53
Prozeßvertretung der Aktiengesellschaft
Auszug aus BGH, 01.12.1988 - V ZB 6/88
Auch ein Vorstandsmitglied kann gegen den Widerruf seiner Bestellung durch den Aufsichtsrat (§ 84 Abs. 3 AktG ) klagen (…vgl. Kölner Kommentar zum Aktiengesetz/Mertens § 84 Rdn. 68 ff;… Geßler/Hefermehl, Aktiengesetz § 84 Rdn. 74 ff; BGHZ 13, 188 ff für § 75 Abs. 3 AktG a.F.). - BGH, 10.07.1980 - VII ZR 328/79
Zulässigkeit der Abgabe an das Prozeßgericht in Wohnungseigentumsverfahren
Auszug aus BGH, 01.12.1988 - V ZB 6/88
Dies stimmt auch mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes überein, wonach z.B. der Vergütungsanspruch des abberufenen Verwalters ebenfalls im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit geltend zu machen ist (§ 43 Abs. 1 Nr. 2 WEG ; BGHZ 78, 57, 63 ff). - KG, 25.03.1977 - 1 W 3736/76
Stimmrechtsregelung für die Wahl und Abberufung des Verwalters einer …
Auszug aus BGH, 01.12.1988 - V ZB 6/88
b) Demgegenüber wird in der Rechtsprechung fast einhellig die Anfechtungsbefugnis des abberufenen Verwalters insoweit bejaht, als gerade die Gültigkeit seiner Abberufung zur Entscheidung gestellt ist (BayObLGZ 1965, 34, 39 f; BayObLG WEM 1980, 125, 127; KG - 1. Zivilsenat - OLGZ 1978, 142, 143; ohne nähere Begründung auch: OLG Schleswig SchlHAnz 1965, 67; OLG Oldenburg NdsRpfl 1970, 205; OLG Köln OLGZ 1969, 389, 391 f). - BGH, 27.06.1985 - VII ZB 16/84
Wohnungseigentum: Zwangsversteigerung; weitere Anschlußwerte
- BayObLG, 19.08.1977 - BReg. 2 Z 52/76
- BayObLG, 27.07.1976 - BReg. 2 Z 21/76
Mangelnde Vertretungsbefugnis eines Verwalters einer Wohnungseigentumgemeinschaft …
- BGH, 10.07.2020 - V ZR 178/19
Wohnungseigentum: Ungültigerklärung einzelner Positionen der Einzelabrechnungen …
aa) Im Ausgangspunkt entspricht die Annahme des Berufungsgerichts, dass ein Beschluss mit Wirkung ex tunc als ungültig anzusehen ist, nachdem er rechtskräftig für ungültig erklärt worden ist, der ständigen Senatsrechtsprechung (vgl. Senat, Beschluss vom 1. Dezember 1988 - V ZB 6/88 , BGHZ 106, 113, 116 ;… Urteil vom 5. Juli 2019 - V ZR 278/17 , NZM 2020, 240 Rn. 9 mwN).aa) Im Ausgangspunkt entspricht die Annahme des Berufungsgerichts, dass ein Beschluss mit Wirkung ex tunc als ungültig anzusehen ist, nachdem er rechtskräftig für ungültig erklärt worden ist, der ständigen Senatsrechtsprechung (vgl. Senat, Beschluss vom 1. Dezember 1988 - V ZB 6/88 , BGHZ 106, 113, 116 ;… Urteil vom 5. Juli 2019 - V ZR 278/17 , NZM 2020, 240 Rn. 9 mwN).
aa) Im Ausgangspunkt entspricht die Annahme des Berufungsgerichts, dass ein Beschluss mit Wirkung ex tunc als ungültig anzusehen ist, nachdem er rechtskräftig für ungültig erklärt worden ist, der ständigen Senatsrechtsprechung (vgl. Senat, Beschluss vom 1. Dezember 1988 - V ZB 6/88 , BGHZ 106, 113, 116 ;… Urteil vom 5. Juli 2019 - V ZR 278/17 , NZM 2020, 240 Rn. 9 mwN).
- BGH, 07.03.2002 - V ZB 24/01
Stimmrecht des mit einem Nießbrauch belasteten Wohnungseigentümers
Dieses Stimmrecht kann weder allgemein ausgeschlossen (Senat, BGHZ 99, 90, 94 f; 106, 113, 119) noch abgespalten werden.Dem Anliegen, das Stimmrecht im Interesse der Funktionsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft an formale Kriterien zu binden (vgl. Senat, BGHZ 106, 113, 119 f), wird Rechnung getragen, indem Zweifel über den Umfang der Beteiligung des Nießbrauchers in das Rechtsverhältnis zwischen ihm und dem beschwerten Wohnungseigentümer verwiesen werden.
Der Vorschrift liegt nämlich der Gedanke zugrunde, daß bei mitberechtigten Eigentümern an einem Wohnungseigentum eine übereinstimmende Interessenlage besteht und deshalb eine einheitliche Stimmausübung sachgerecht ist (vgl. Senat, BGHZ 106, 113, 120).
Jedenfalls sind die Grundsätze dieser Entscheidung nicht auf den vorliegenden Fall übertragbar, weil das mitgliedschaftsrechtliche Element des Wohnungseigentums einen allgemeinen Ausschluß des Wohnungseigentümers vom Stimmrecht als einem Mitverwaltungsrecht im Sinne des § 20 Abs. 1 WEG verbietet (Senat, BGHZ 99, 90, 94; 106, 113, 119).
- BGH, 20.06.2002 - V ZB 39/01
Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses durch den Verwalter
a) Der Verwalter ist zur Anfechtung des Eigentümerbeschlusses über seine Abberufung in entsprechender Anwendung des § 43 Abs. 1 Nr. 4 WEG befugt (Fortführung von Senat, BGHZ 106, 113).aa) Der Senat billigt dem abberufenen Verwalter ein Anfechtungsrecht zu, um ihm die Möglichkeit zu eröffnen, seine durch die Abberufung ggf. zu Unrecht entzogene Rechtsstellung zurückzugewinnen (BGHZ 106, 113, 122 ff).
Der hiergegen vorgebrachte Einwand, dem Verwalter werde mit seiner Bestellung kein subjektives Recht, sondern nur ein im Interesse der Wohnungseigentümer auszuübendes Amt verliehen, das er im Falle seiner Abberufung zusammen mit den hiermit verbundenen Anfechtungsbefugnissen einbüße (vgl. Becker, ZWE 2002, 211, 212; Drasdo, NZM 2001, 923, 931; Reuter, ZWE 2001, 286, 292; Wangemann, WuM 1990, 53 ff; ähnlich KG, ZMR 1987, 392, 393;… Soergel/Stürner, BGB, 12. Aufl., § 43 WEG Rdn. 12 b: keine Bevormundung der Eigentümer durch "Zwangsverwalter"), überzeugt nicht.
Dem entspricht, daß der bestandskräftige Abberufungsbeschluß (§ 23 Abs. 4 WEG) nach allgemeiner Auffassung auch das Vorliegen der erforderlichen Abberufungsvoraussetzungen für alle Beteiligten bindend feststellt (vgl. Senat, BGHZ 106, 113, 124; BayObLGZ 1998, 310, 313;… Bärmann/Pick/Merle, aaO, § 26 WEG Rdn. 206;… Staudinger/Bub, aaO, § 26 WEG Rdn. 408 m.w.N.;… Niedenführ/Schulze, aaO, § 26 Rdn. 56;… Müller, Praktische Fragen, aaO, Rdn. 458, 466;… Wenzel, aaO, 514;… a.A. wohl Weitnauer/Hauger, aaO, § 26 Rdn. 39).
- BGH, 19.09.2002 - V ZB 30/02
Abstimmung über die Abberufung eines zum Verwalter bestellten Wohnungseigentümers
Da das Stimmrecht des Wohnungseigentümers ein wesentliches Mittel zur Mitgestaltung der Gemeinschaftsangelegenheiten ist, darf es nur ausnahmsweise unter eng begrenzten Voraussetzungen eingeschränkt werden (vgl. BayObLGZ 1998, 289, 291; KG OLGZ 1988, 432 f; Weitnauer, WE 1988, 3; Seuß, WE 1991, 276; vgl. auch Senat, BGHZ 99, 90, 94 f; 106, 113, 119; Beschl. v. 7. März 2002, V ZB 24/01, NJW 2002, 1647, 1649, zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen). - BGH, 24.05.2013 - V ZR 182/12
Wohnungseigentum: DIN-gerechte Sanierung gravierender Mängel der Bausubstanz als …
Wie die bei der Anfechtung von Beschlüssen der Wohnungseigentümer entsprechend anwendbare Regelung des § 244 AktG (vgl. dazu Senat, Beschluss vom 1. Dezember 1988 - V ZB 6/88, BGHZ 106, 113, 115 f.;… Merle, aaO, § 23 Rn. 74 mwN) zeigt, führt dies selbst bei Annahme eines die Erstregelung bestätigenden Zweitbeschlusses grundsätzlich erst mit Eintritt der Bestandskraft oder mit rechtskräftiger Bestätigung des Zweitbeschlusses zu einer Verneinung des Rechtsschutzbedürfnisses hinsichtlich der Anfechtung des zuerst gefassten Beschlusses. - BGH, 05.06.2008 - V ZB 85/07
Rechtsfolgen der Eintragung einer Auflassungsvormerkung für die Erwerber von …
Demgemäß ist der noch nicht in das Grundbuch eingetragene Erwerber, der "seine" Wohnung bereits nutzt, also faktisch in die Wohnungseigentümergemeinschaft eingegliedert ist, nicht verpflichtet, Beiträge im Sinne des § 16 Abs. 2 WEG zu tragen (vgl. BGHZ 87, 138; Senat, BGHZ 106, 113, 119; 107, 285, 288;… Beschl. v. 6. Oktober 1994, V ZB 2/94, aaO).a) Der Bundesgerichtshof hat die Rechtsfigur des werdenden Wohnungseigentümers nur bei der Veräußerung von Wohnungen aus einer vollständig und rechtlich in Vollzug gesetzten Wohnungseigentümergemeinschaft heraus abgelehnt (sog. Zweiterwerb, vgl. BGHZ 87, 138; Senat, BGHZ 106, 113; 107, 285; Beschl. v. 6. Oktober 1994, V ZB 2/94, NJW 1994, 3352, 3353).
- BGH, 18.05.1989 - V ZB 14/88
Haftung des "werdenden" Wohnungseigentümers für vor dem Eigentumserwerb …
Im Anschluß daran hat der Senat mit Beschluß vom 1. Dezember 1988, V ZB 6/88 (WM 1989, 305 ff; zur Veröffentlichung in der amtlichen Sammlung vorgesehen) entschieden, daß der Erwerber einer Eigentumswohnung in der Eigentümerversammlung einer vollständig und rechtlich in Vollzug gesetzten Gemeinschaft auch dann kein eigenes (das des Veräußerers verdrängendes oder daneben bestehendes) Stimmrecht hat, wenn sein Übereignungsanspruch durch eine Vormerkung gesichert ist und Besitz, Nutzungen, Lasten und Gefahr auf ihn übergegangen sind. - LG München I, 26.06.2019 - 1 S 2812/18
Anspruch aus ungerechtfertigter Bereicherung nach Ungültigerklärung eines …
Wird ein anfechtbarer Beschluss der Eigentümer durch rechtskräftiges Urteil für ungültig erklärt, so ist er mit Wirkung auch gegenüber dem Sondernachfolger von Anfang an (ex tunc) als ungültig anzusehen, d. h. er verliert von Anfang an seine Wirkung (vgl. BGH, Beschluss vom 01.12.1988, Az: V ZB 6/88, juris Rn 15;… Merle in Bärmann, 14. Aufl., Rn 210 zu § 23 WEG).Wie vorstehend unter Ziffer 4.1.3 der Urteilsgründe bereits ausgeführt wurde, verliert ein angefochtener Beschluss der Wohnungseigentümer mit rechtskräftiger Ungültigerklärung durch das Gericht von Anfang an (ex tunc) seine Wirkung (vgl. BGH, Beschluss vom 01.12.1988, Az: V ZB 6/88, juris Rn 15;… Merle in Bärmann, 14. Aufl., Rn 210 zu § 23 WEG), was vorliegend dazu geführt hat, dass der sich aus der Jahresabrechnung 2011 ergebende Nachzahlungsanspruch der Beklagten gegen den Kläger mit Eintritt der Rechtskraft des Urteils des Amtsgerichts München vom 27.02.2014, Az: 484 C 24615/12 WEG, rückwirkend untergegangen ist.
Vielmehr besteht, wie dargelegt, weitgehend Einigkeit darüber, dass mit der rechtskräfigen gerichtlichen Ungültigerklärung der angefochtene Beschluss von Anfang an (ex tunc) seine Wirkung verliert (gl. BGH, Beschluss vom 01.12.1988, Az: V ZB 6/88, juris Rn 15;… Merle in Bärmann, 14. Aufl., Rn 210 zu § 23 WEG;… Schultzky in Jennißen, 5. Aufl., Rn 179 zu § 23 WEG;… Kümmel in Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, 11. Aufl., Rn 85 zu § 23 WEG;… Steinmeyer in Timme, 2. Aufl., Rn 167 zu § 23 WEG).
- BGH, 11.05.2012 - V ZR 196/11
Werdende Wohnungseigentümergemeinschaft: Haftung des Erwerbers und des …
Rn. 5 a) Der Senat hat für die Entstehungsphase einer Wohnungseigentümergemeinschaft entschieden, dass - anders als bei einem sogenannten Zweiterwerb von Wohnungseigentum - jedenfalls im Innenverhältnis zwischen dem teilenden Eigentümer und den Ersterwerbern eine vorverlagerte Anwendung des Wohnungseigentumsgesetzes geboten sein kann (Beschluss vom 5. Juni 2008 - V ZB 85/07, BGHZ 177, 53 ff.; für den Zweiterwerb vgl. BGH, Beschluss vom 24. März 1983 - VII ZB 28/82, BGHZ 87, 138, 141 ff.; Senat, Beschluss vom 1. Dezember 1988 - V ZB 6/88, BGHZ 106, 113, 118 ff.; Beschluss vom 18. Mai 1989 - V ZB 14/88, BGHZ 107, 285 ff.). - BGH, 06.03.1997 - III ZR 248/95
Ansprüche der Wohnungseigentümergemeinschaft gegen den Verwalter
Zwar ist der Beschluß der Wohnungseigentümer vom 4. Juli 1985 mit der späteren gerichtlichen Ungültigerklärung als von Anfang an ungültig anzusehen (vgl. BGHZ 106, 113, 116). - BGH, 26.02.2021 - V ZR 33/20
Ansehen als werdender Wohnungseigentümer durch Erwerb seiner Einheit von einem …
- BGH, 24.07.2015 - V ZR 275/14
Wohnungseigentum: Rechtliche Stellung des Zweiterwerbers bei Veräußerung einer …
- BGH, 06.05.1997 - IX ZR 136/96
Annahme einer Bürgschaftserklärung durch den Gläubiger; Zeitbürgschaft für …
- OLG Hamm, 27.09.2006 - 15 W 98/06
Anwesenheitsrecht eines Verwaltungsbeiratsmitglieds in der Eigentümerversammlung
- KG, 20.07.1994 - 24 W 3942/94
Stimmrecht des Wohnungserwerbers vor Eintragung ins Grundbuch
- OLG Hamm, 19.06.2001 - 15 W 20/01
Kein Stimmrecht des Nießbrauchers
- BayObLG, 19.09.2001 - 2Z BR 89/01
Rechte des durch Vormerkung gesicherten künftigen Erwerber von Wohnungseigentum
- OLG Hamm, 19.04.1995 - 15 W 26/95
Ungültigkeit der Beschlüsse der Eigentümerversammlung; Zustimmung aller …
- LG Frankfurt/Main, 14.03.2019 - 13 S 135/18
Nach rechtskräftiger Ungültigerklärung eines Sonderumlagebeschlusses besteht …
- LG Frankfurt/Main, 28.02.2019 - 13 S 59/18
Ist ein Genehmigungsbeschluss über eine bauliche Veränderung für ungültig erklärt …
- LG Frankfurt/Main, 28.06.2017 - 13 S 191/14
In die Verjährungsfrist des Anspruchs auf Beseitigung einer baulichen Veränderung …
- OLG Düsseldorf, 24.01.2006 - 3 Wx 145/05
Stimmrecht eines Mitglieds einer werdenden …
- OLG Frankfurt, 15.10.2004 - 20 W 370/03
Wohnungseigentumssache: Stimmrecht in der Wohnungseigentümerversammlung; …
- OLG Köln, 30.11.2005 - 16 Wx 193/05
Recht und Pflichten des "werdenden" Wohnungseigentümers
- OLG Zweibrücken, 16.12.2002 - 3 W 202/02
Wohnungseigentümerbeschluss über eine Verwalterabberufung und …
- OLG Hamm, 10.05.2007 - 15 W 428/06
Stimmrecht des Wohnungseigentumsanwärters in der Eigentümerversammlung einer …
- KG, 20.03.1989 - 24 W 5478/86
Kündbarkeit eines auf fünf Jahre angelegten Verwaltervertrags im Fall der …
- LG Braunschweig, 06.12.2016 - 6 S 171/16
Wohnungseigentum: Stimmrechtsausschluss einer juristischen Person bei gegen das …
- AG Bonn, 22.07.2016 - 27 C 160/15
Eigentümerversammlung: Wer darf teilnehmen und abstimmen?
- BayObLG, 10.08.2001 - 2Z BR 21/01
Mehrheit bei der Beschlussfassung in der Wohnungseigentümerversammlung
- OLG Frankfurt, 04.07.2003 - 20 W 11/02
Wohnungseigentumsverfahren: Anfechtung von Beschlüssen der Wohnungseigentümer bei …
- OLG Stuttgart, 16.07.2007 - 8 W 225/07
Vorlage zum BGH: Rechtsstellung des werdenden Wohnungseigentümers nach …
- BayObLG, 25.06.1998 - 2Z BR 53/98
Antragsrecht eines Nießbrauchers an einem Wohnungseigentum im Verfahren über die …
- OLG Hamm, 04.05.2004 - 15 W 142/03
Verteilung der Kosten für die Nutzung des Kabelanschlusses
- OLG Hamm, 13.01.1992 - 15 W 13/91
Anfechtbarkeit der Verwalterbestellung wegen eines Einberufungsmangels
- LG München I, 19.04.2018 - 36 S 10312/17
Auslegung einer alten Gemeinschaftsordnung; kein Ersterwerb nach Aufteilung von …
- BayObLG, 24.01.2001 - 2Z BR 112/00
Erledigung der Hauptsache ist im Wohnungseigentumsverfahren
- BayObLG, 20.02.2003 - 2Z BR 1/03
Rechtsschutzbedürfnis der Wohnungseigentümer gegenüber Regelungen des teilenden …
- OLG Frankfurt, 10.12.2002 - 20 W 531/00
Wohnungseigentum: Rechtsgeschäftlicher Ersterwerb von einer teilenden …
- OLG Hamburg, 24.10.2008 - 2 Wx 115/08
Wohnungseigentümergemeinschaft: Geltendmachung des Anspruchs auf Beseitigung …
- OLG Köln, 28.01.1999 - 16 Wx 3/99
Haftung des werdenden Wohnungseigentümers
- BayObLG, 11.04.1990 - BReg. 2 Z 7/90
Ungültigerklärung von Eigentümerbeschlüssen; Behandlung von Mitgliedern einer …
- BFH, 24.07.1991 - II R 132/88
Entstehung der wirtschaftlichen Einheit des Wohnungseigentums
- KG, 18.02.2004 - 24 W 126/03
Wohnungseigentum: Stimmrechtsübertragung auf den Wohnungskäufer als werdender …
- OLG Saarbrücken, 27.02.1998 - 5 W 252/97
Rechte des noch nicht im Grundbuch eingetragenen Erwerbers von Wohnungseigentum
- OLG Hamm, 27.11.2001 - 15 W 326/01
Abberufung des Verwalters aus wichtigem Grund; Unterschrift des Verwalters unter …
- LG München I, 29.05.2018 - 36 S 10312/17
Kostenschuldner des Wohngeldes beim sog. Zweit- bzw. Dritterwerb von …
- OLG Saarbrücken, 17.02.1989 - 5 W 31/88
Antragsberechtigung eines Wohnungseigentümers; Anfechtungsrecht gegen Beschlüsse …
- BayObLG, 31.01.2002 - 2Z BR 165/01
Wegfall des Rechtsschutzinteresses bei bestandskräftigem Zweitbeschluss - …
- OLG Köln, 26.08.2005 - 16 Wx 15/05
Beschwerdebefugnis des neu bestellten Verwalters im gerichtlichen Verfahren über …
- KG, 11.06.2003 - 24 W 77/03
Wohnungseigentumsverfahren: Vertretung der Wohnungseigentümer durch den Verwalter …
- OLG Frankfurt, 15.06.2005 - 20 W 17/03
Wohnungseigentum: Anwendbarkeit der Vorschriften des WEG entsprechend auf die …
- BayObLG, 18.08.2004 - 2Z BR 114/04
Bezeichnung der Wohnungseigentümer bei gerichtlicher Geltendmachung von …
- BayObLG, 13.09.1990 - BReg. 2 Z 100/90
Wirksamkeit der Bestellung zum Verwalter durch Eigentümerversammlung
- BayObLG, 28.06.2002 - 2Z BR 41/02
Eigentümerbeschlüsse über Jahreabrechnung trotz fehlerhafter Kostenverteilung - …
- OLG Hamm, 02.09.1996 - 15 W 138/96
Veruntreuung von Fremdgeldern einer Wohnungseigentümergemeinschaft; Abwahl des …
- BayObLG, 12.09.2002 - 2Z BR 21/02
Beseitigungsanspruch des Wohnungseigentümers - Veränderung der gärtnerischen …
- OLG Hamm, 02.07.2001 - 15 W 56/01
Abberufung des Verwalters wegen pflichtwidriger Weigerung, eine …
- BayObLG, 04.11.1999 - 2Z BR 89/99
Vergleich zwischen Bauträger und Wohnungseigentümern wegen Mängeln am …
- LG Hamburg, 18.08.2010 - 318 S 77/09
Zur Abberufung eines Verwalters
- OLG Köln, 23.07.2004 - 16 Wx 153/04
Beschlussfassung in der Wohnungseigentümerversammlung
- OLG Köln, 24.11.2000 - 16 Wx 123/00
Folgen des Ausscheidens eines Gesellschafters aus einer BGB -Gesellschaft, die …
- OLG Saarbrücken, 07.05.2002 - 5 W 368/01
Antragsberechtigung gem. § 43 Abs. 1 Nr. 4 1. Alternatve WEG auch für den noch …
- BayObLG, 25.05.2001 - 2Z BR 133/00
Ausweisung von Kosten in der Jahresabrechnung
- AG Rosenheim, 26.10.2016 - 8 C 2921/15
Erweiterung einer bereits in Vollzug gesetzten Wohnungseigentümergemeinschaft um …
- OLG Brandenburg, 23.11.2001 - 5 Wx 15/01
Anwendbarkeit des § 11 Nr. 12 lit. a AGBG auf die Vereinbarung einer fünfjährigen …
- OLG Hamm, 19.10.1999 - 15 W 217/99
Entstehung einer werdenden
- BayObLG, 02.08.1990 - BReg. 2 Z 40/90
Antrag des Verwalters auf Erklärung auf Feststellung der Ungültigkeit von …
- BayObLG, 09.10.1997 - 2Z BR 86/97
Stimmrecht des Mitglieds einer werdenden Wohnungseigentümergemeinschaft
- OLG Karlsruhe, 12.11.2001 - 14 Wx 37/01
Mündlichkeitsprinzip im WEG-Verfahren; Wohnungseigentumserwerb vom Bauträger; …
- BayObLG, 16.06.2004 - 2Z BR 85/04
Geltendmachung und Begründung einer Wohngeldforderung - Voraussetzungen für die …
- OLG Zweibrücken, 08.12.1998 - 3 W 217/98
Wohnungseigentum
- OLG Frankfurt, 14.12.1992 - 20 W 182/91
Veränderung des Bauwerks nach Entstehung einer faktischen …
- OLG Köln, 02.02.2005 - 16 Wx 234/04
Kostenpflicht bei Rücknahme eines Zahlungsantrages im Wohnungseigentumsverfahren
- AG Sinzig, 27.06.2017 - 10a C 13/16
Kaufvertrag streitig: Werdende Eigentümer dennoch stimmberechtigt?
- LG Nürnberg-Fürth, 18.03.2009 - 14 S 8312/08
Wohnungseigentumsverfahren: Anfechtungsbefugnis des Wohnungseigentumsverwalters …
- BayObLG, 19.05.2004 - 2Z BR 272/03
Veränderungsverlangen der Wohnungseigentümer und Eigentumsvormerkung
- LG München I, 27.02.2025 - 36 S 13190/23
Wohnungseigentum
- KG, 18.02.2004 - 24 W 154/03
Antragsbefugnis; Verfahrensstandschaft; werdender Wohnungseigentümer
- OLG Hamm, 15.01.1999 - 15 W 444/97
Ladung des abzuberufenden Verwalters zur Eigentümerversammlung
- KG, 30.07.1997 - 24 W 2316/96
Rechtsschutzinteresse des Verwalters an der Ungültigerklärung des …
- BayObLG, 23.01.1992 - AR 2 Z 110/91
Anfechtbarkeit des Abgabebeschlusses des Prozessgerichts an das …
- BayObLG, 09.06.1989 - BReg. 1b Z 11/88
Wohnungseigentum; Teileigentum; Grundbuch; Auflassungsvormerkung; Nutzungsrecht; …
- LG Braunschweig, 21.09.2010 - 6 S 113/10
Wohnungseigentümer darf weitere Wohnung hinzukaufen und seine Miteigentumsanteile …
- OLG Naumburg, 07.11.2001 - 11 Wx 14/01
Wohnungseigentum: Erledigung des Beschlussanfechtungsverfahren gegen die …
- BayObLG, 12.06.1991 - BReg. 2 Z 49/91
Streit über die den Abrechnungen maßgeblichen Wohnflächen; Ungültigerklärung von …
- OLG Hamm, 29.09.2005 - 15 W 393/04
Nicht der Teilungserklärung entsprechendes Protokoll führt zur Anfechtbarkeit von …
- AG Bochum, 19.11.1997 - 58 F 161/97
Abänderungsklage auf eine weitere Erhöhung des nachehelichen Unterhalts für die …
- OLG Köln, 02.02.2005 - 16 Wx 236/04
Kostenentscheidung bei Antragsrücknahme; Auferlegung von außergerichtlichen …
- BayObLG, 21.07.2004 - 2Z BR 7/04
Verfahren bei Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses und dessen …
- OLG Naumburg, 10.01.2000 - 11 Wx 8/99
Wirksamkeit des Beschlusses einer Wohnungseigentümergemeinschaft über die …
- OLG Zweibrücken, 09.12.1992 - 3 W 206/92
- OLG Hamm, 29.09.2005 - 15 W 509/04
Protokoll einer Wohnungseigentümerversammlung muss der in der Teilungserklärung …
- BayObLG, 10.07.1998 - 2Z BR 139/97
Voraussetzungen für den Widerruf einer Genehmigung zur Nutzung von Wohnraum als …
- OLG Hamm, 25.02.1992 - 15 W 486/90
Anspruch des Verwalters gegen die Eigentümergemeinschaft auf Ausgleich des …
- OLG Hamburg, 14.01.1991 - 2 Wx 62/90
Beschwerdeberechtigung bei Wohnungseigentümergemeinschaften; Voraussetzungen für …
- OLG Köln, 02.02.2005 - 16 Wx 235/04
Kostenentscheidung bei Antragsrücknahme; Auferlegung von außergerichtlichen …
- AG Greifswald, 23.02.2000 - II 300/99
Rechtmäßigekeit eines Beschlsses einer Eigentümerversammlung wegen fehlender …
- LG Ellwangen/Jagst, 10.01.1996 - 5 T 54/95
Innenverhältnis werdender Wohnungseigentümer zueinander; Eintragung eines …
- BayObLG, 09.08.1989 - BReg. 2 Z 144/86
Wohnungseigentum; Zahlung; Wohngeld; Wohnanlage; Fertigstellung; Unfertig; …
- KG, 16.12.1992 - 24 W 3700/92
Kostenentscheidung: Erledigung der Hauptsache im Rechtsbeschwerdeverfahren
- AG Sömmerda, 12.10.1999 - 2 UR II 2/99
- OLG Hamm, 04.05.2004 - 15 W 150/03
Gemeinschaft hat grds. die Kostentragungspflicht für sondernutzungsberechtigtes …
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