Rechtsprechung
| AG Schleiden/Eifel, 01.12.2008 - 9 C 158/08 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- damm-legal.de (Kurzinformation und Zusammenfassung und Volltext)
§§ 826 BGB, 8 Abs. 4 UWG
Wann ist die wettbewerbsrechtliche Abmahnung rechtswidrig? - anwalt24.de (Kurzinformation und Volltext)
Rechtsmissbrauch durch Abmahnerin, Schadensersatz für Abgemahnten
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wettbewerbsrechtliche Missbräuchlichkeit einer vorgenommenen Abmahnung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (8)
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Zum Schadensersatz bei rechtsmissbräuchlicher Abmahnung
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Schadensersatz bei rechtsmissbräuchlicher Abmahnung
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Rechtsmissbrauch
- online-und-recht.de (Kurzinformation)
Eine Abmahnung ist rechtsmissbräuchlich, wenn diese nur dem Zweck dient, Einkünfte zu erzielen
- shopbetreiber-blog.de (Zusammenfassung)
Abmahner muss Schadensersatz zahlen
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Missbräuchliche Abmahnung bei reiner Kostenerzielungsabsicht
- anwalt.de (Kurzinformation und Auszüge)
Rechtsmissbrauch durch Abmahnerin, Schadensersatz für Abgemahnten
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Missbräuchliche Abmahnung bei reiner Kostenerzielungsabsicht
Besprechungen u.ä.
- drbuecker.de (Entscheidungsanmerkung)
Kriterien zur Rechtsmissbräuchlichkeit einer Abmahnung
Papierfundstellen
- NJW-RR 2009, 394
- GRUR-RR 2009, 156
- MMR 2009, 219 (Ls.)
Wird zitiert von ...
- AG Bergisch Gladbach, 28.01.2010 - 66 C 216/08
Haftung des zur reinen Gewinnerzielung abmahnenden Anwalts
Solche Umstände liegen, unter anderem dann vor, wenn mit den Abmahnungensystematisch ein pauschaler Schadensersatz geltend gemacht wird, dasWettbewerbsverhältnis zwischen den Parteien nur geringfügig ist, nach einem übersetzten Gebührenstreitwert abgerechnet wird und überdies zahlreiche weitere Mitbewerber, zu denen ebenfalls nur ein marginales Wettbewerbsverhältnis besteht, in gleicher Weise in Anspruch genommen werden (vgL OLG Hamm, Urteil vom 28.04.2009, 4 U 216/08; LG Mannheim, Urteil vom 13.09.1985, 7 S 4/85; AG Schleiden, Urteil vom 01.12.2008, 9 C 158/08).
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Rechtsprechung
| AG Düsseldorf, 17.07.2008 - 39 C 5988/08 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- MIR - Medien Internet und Recht
"Top-Ten" - Dem Suchmaschinenoptimierer steht kein Zahlungsanspruch gegen seinen Kunden zu, wenn bestimmte Platzierungen zugesichert, tatsächlich aber nicht erreicht werden. Die technische (Un-) Möglichkeit ist unerheblich.
Kostenlosen MIR-Newsletter abonnieren - Anzeige - openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- kanzlei.biz
Leistungen innerhalb eines "Internet-System-Vertrags"
- suchmaschinen-und-recht.de
Kein Vergütungsanspruch bei falschen Zusagen für Suchmaschinenoptimierung
- info-it-recht.de
Top-Ten - Kein Zahlungsanspruch für Suchmaschinenoptimierer
- kanzlei.biz
Leistungen innerhalb eines "Internet-System-Vertrags"
- Wolters Kluwer
Vergütungsansprüche aus einem sog. "Internet-System-Vertrag" über Erstellung, Hosting und Pflege einer Website
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Kein Zahlungsanspruch bei falschen Zusagen für Suchmaschinen-Optimierung
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Kein Zahlungsanspruch bei falschen Zusagen für Suchmaschinen-Optimierung
Papierfundstellen
- MMR 2009, 219 (Ls.)
- MIR 2009, Dok. 070
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Rechtsprechung
| LG Leipzig, 08.02.2008 - 05 O 383/08 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- MIR - Medien Internet und Recht
Störerhaftung des Internet-Anschlussinhabers - Der Internet-Anschlussinhaber haftet als Störer fürüber seinen Internetanschluss mittels so genannter P2P-Tauschbörsen begangene Urheberrechtsverstöße Dritter,wenn er zumutbare Sicherungsmaßnahmen unterlassen hat, die eine ...
- kanzlei.biz
Schaffung einer Internetzugangsmöglichkeit löst Störerhaftung aus
- webhosting-und-recht.de
Mitstörerhaftung des Anschlussinhabers für P2P-Urheberrechtsverletzungen
- Wolters Kluwer
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- damm-legal.de (Kurzinformation)
§§ 16, 17, 19 a, 85 Abs. 1, 78 Abs. 1, 97 Abs. 1 UrhG
Wie lange kann ein Filesharing-Verstoß abgemahnt werden? / Streitwert bei Filesharing 10.000 EUR - dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)
Mitstörerhaftung des Anschluss-Inhabers für P2P-Urheberrechtsverletzung
- anwalt.de (Kurzinformation)
Haftung des Anschlussinhabers für Teilnahme an Tauschbörse
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Mitstörerhaftung des Anschluss-Inhabers für P2P-Urheberrechtsverletzung
Papierfundstellen
- MMR 2009, 219 (Ls.)
- MIR 2008, Dok. 256
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (3)
- OLG Frankfurt, 20.12.2007 - 11 W 58/07
Störerhaftung des Inhabers eines privaten Internetanschlusses
Auszug aus LG Leipzig, 08.02.2008 - 5 O 383/08
Entgegen der Auffassung des OLG Frankfurt a.M. (Beschluss vom 20.12.2007 - Az. 11 W 58/07 = ) ist für eine Prüfungspflicht des Internet-Anschlussinhabers hinsichtlich der Computernutzung durch Dritte nicht erforderlich, dass Anhaltspunkte für eine bereits früher durch Dritte (hier: Kinder und deren Freunde) begangene Verletzungshandlung (hier: Urheberrechtsverstoß) von seinem Internetanschluss aus vorliegen.Entgegen der Auffassung des OLG Frankfurt (Az.: 11 W 58/07, Beschluss vom 20.12.2007 = MIR 2008, Dok. 009) ist für eine Prüfungspflicht hinsichtlich der Computernutzung seitens der Antragsgegnerin nicht zusätzlich erforderlich, dass Anhaltspunkte für eine bereits früher begangene Verletzungshandlung von ihrem Internetzugang aus vorliegen.
- BGH, 11.03.2004 - I ZR 304/01
Internet-Versteigerung
Auszug aus LG Leipzig, 08.02.2008 - 5 O 383/08
Störer ist nämlich, wer in irgendeiner Weise willentlich und adäquat - kausal zur Verletzung eines geschützten Gutes beigetragen und zumutbare Sicherungsmaßnahmen unterlassen hat (BGHZ 158, 236, 251 - Internet-Versteigerung I). - OLG Hamburg, 11.10.2006 - 5 W 152/06
Eltern haften für Filesharing durch Kinder
Auszug aus LG Leipzig, 08.02.2008 - 5 O 383/08
056) und des Hanseatischen Oberlandesgerichts (Az.: 5 W 152/06, Beschluss vom 11.10.2006) an.
- LG Halle, 01.06.2012 - 2 O 3/12
Einstweilige Verfügung im Urheberrecht: Reduzierter Maßstab hinsichtlich …
Rn. 21 Der zitierten Entscheidung des Oberlandesgerichts Naumburg vermag die Kammer keine Begründung dafür zu entnehmen, warum dieser bislang allgemein anerkannte 8. Februar 2008, 5 O 383/08, Rn. 3), mag es sein, dass eine Eilbedürftigkeit begründende Umstände im dort entschiedenen Fall so offensichtlich waren, dass ihr Vorliegen nicht mehr im Streit war, sondern nur noch die Frage, ob eine einmal entstandene Eilbedürftigkeit wieder widerlegt wurde. - LG Hamburg, 05.03.2010 - 308 O 691/09
Haftung des Inhabers eines Internetanschlusses als Störer
Aufgrund dessen ist es überwiegend wahrscheinlich, dass sie entweder die Rechtsverletzung selbst begangen hat oder dass sie von Personen begangen worden ist, deren Fehlverhalten sie sich nach den Grundsätzen der Störerhaftung zurechnen lassen muss (wie hier zur Haftung des Anschlussinhabers: LG Hamburg, MMR 2007, 131; LG Hamburg, MMR 2008, 685; LG Mannheim, ZUM-RD 2007, 252; LG-Köln, BeckRS 2007 15421; LG Köln BeckRS 2010 04511; LG Düsseldorf BeckRS 2008 17131; LG Leipzig MMR 2009, 219; strenger OLG Frankfurt/M., MMR 2008, 169). - LG Hamburg, 05.07.2010 - 308 O 246/10
20.000 EUR Streitwert für das Filesharing eines Computerprogramms
Das gilt besonders im Fall der Überlassung eines Internetzugangs an Kinder und Jugendliche, da sich bei ihnen das Unrechtsbewusstsein für Urheberrechtsverletzungen über das Internet häufig noch nicht in dem erforderlichen Maße ausgebildet hat (ebenso zur Haftung des Anschlussinhabers: LG Hamburg, MMR 2008, 685 ff.; LG Hamburg, MMR 2006, 700 ; LG Hamburg, MMR 2007, 131; LG Mannheim, ZUM-RD 2007, 252; LG Köln, BeckRS 2007 15421; LG Düsseldorf, BeckRS 2008 17131; LG Leipzig, MMR 2009, 219; strenger: OLG Frankfurt/M., GRUR-RR 2008, 73; anders bei Volljährigen: LG Mannheim, MMR 2007, 267). - LG Hamburg, 04.02.2010 - 308 O 34/10
Filesharing - Störerhaftung des Anschlussinhabers für illegale Downloads
Aufgrund dessen ist es überwiegend wahrscheinlich, dass sie entweder die Rechtsverletzung selbst begangen hat oder dass sie von Personen begangen worden ist, deren Fehlverhalten sie sich nach den Grundsätzen der Störerhaftung zurechnen lassen muss (wie hier zur Haftung des Anschlussinhabers: LG Hamburg, MMR 2006, 700; LG Hamburg, MMR 2007, 131; LG Hamburg, MMR 2008, 685; LG Mannheim, ZUM-RD 2007, 252; LG Köln, BeckRS 2007 15421; LG Düsseldorf, BeckRS 2008 17131; LG Leipzig, MMR 2009, 219; strenger: OLG Frankfurt/M., GRUR-RR 2008, 73; anders bei Volljährigen: LG Mannheim, MMR 2007, 267). - LG Hamburg, 28.12.2009 - 308 O 691/09
Zum Streitwert bei urheberrechtlicher Abmahnung wegen des Filesharings eines …
Aufgrund dessen ist es überwiegend wahrscheinlich, dass sie entweder die Rechtsverletzung selbst begangen hat oder dass sie von Personen begangen worden ist, deren Fehlverhalten sie sich nach den Grundsätzen der Störerhaftung zurechnen lassen muss (wie hier zur Haftung des Anschlussinhabers: LG Hamburg, MMR 2006, 700; LG Hamburg, MMR 2007, 131; LG Hamburg, MMR 2008, 685; LG Mannheim, ZUM-RD 2007, 252; LG Köln, BeckRS 2007 15421; LG Düsseldorf, BeckRS 2008 17131; LG Leipzig, MMR 2009, 219; strenger: OLG Frankfurt a.M., MMR 2008, 169).
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Rechtsprechung
| AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, 19.11.2008 - 2 C 231/08 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- MIR - Medien Internet und Recht
Störerhaftung bei unerwünschter SMS-Werbung - Die Zuweisung von (SMS-) Kurzwahlnummern an einen Anbieter, der diese Kurzwahlnummern seinen Vertragspartnern weitergibt, begründet nicht ohne weiteres eine Störereigenschaft dieses Anbieters für die Versendung unzulässiger ...
- kanzlei.biz
Übersendung unerwünschter SMS
- webhosting-und-recht.de
Keine Mitstörerhaftung bei Werbe-SMS
- Wolters Kluwer
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- damm-legal.de (Kurzinformation)
§§ 1004 Abs. 1 i.V.m. 823 Abs. 1 BGB; §§ 903, 1004, 862 BGB
SMS-Spam - Kurzwahl des Absenders kein Anscheinsbeweis - dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)
Keine Mitstörerhaftung des Rufnummern-Inhabers für Werbe-SMS
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Keine Mitstörerhaftung des Rufnummern-Inhabers für Werbe-SMS
Papierfundstellen
- MMR 2009, 219 (Ls.)
- MIR 2008, Dok. 354
- K&R 2009, 284
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- BGH, 20.12.1988 - VI ZR 182/88
Unterlassungsanspruch gegen Einwurf von Werbung
Auszug aus AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, 19.11.2008 - 2 C 231/08
Die Übersendung unerwünschter Kurzmitteilungen (SMS) an einen Mobilfunkteilnehmer ist grundsätzlich geeignet, dessen Eigentums- und allgemeines Persönlichkeitsrecht zu verletzen (vgl. LG Berlin NJW 2002, 2569; BGH NJW 1989, 902).Die Übersendung unerwünschter Kurzmitteilungen auf die Mobilrufnummer der Klägerin verletzt zwar dessen Eigentum (LG Berlin NJW 02, 2569, MDR 03, 873) sowie das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Klägers (BGH NJW 89, 902 für den aus Sicht des Gerichts vergleichbaren Fall des unerwünschten Einwurfs von Postwurfsendungen).
die Möglichkeit der Behrrschung (BGH NJW 89, 902;… Münch a.a.O., Rn. 136 und 138).
- BGH, 11.03.2004 - I ZR 304/01
Internet-Versteigerung
Auszug aus AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, 19.11.2008 - 2 C 231/08
Die Zurechnung erfolgt in dem vorliegend zu beurteilenden Fall des Schutzes absoluter Rechte des bürgerlichen Rechts anders als im Wettbewerbsrecht (BGH Urteil vom 11.03.04 zu Az. I ZR 304/01 in juris vgl. rz. 47, auch veröffentlicht in NJW 04, 3102;… Münch in Soergel: Bürgerliches Gesetzbuch, Kommentar, Sachenrecht 2/1, 13. Auflage, § 1004 BGB, Rn. 136, 139 und 142) unter den folgenden Voraussetzungen:.adäquate Mit- /Verursachung (BGH Urteil vom 11.03.04 a.a.O.) und.
- LG Berlin, 16.05.2002 - 16 O 4/02
Zulässigkeit von E-Mail-Werbung; Unaufgeforderte Zusendung von E-Mail-Werbung an …
Auszug aus AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, 19.11.2008 - 2 C 231/08
Die Übersendung unerwünschter Kurzmitteilungen (SMS) an einen Mobilfunkteilnehmer ist grundsätzlich geeignet, dessen Eigentums- und allgemeines Persönlichkeitsrecht zu verletzen (vgl. LG Berlin NJW 2002, 2569; BGH NJW 1989, 902).Die Übersendung unerwünschter Kurzmitteilungen auf die Mobilrufnummer der Klägerin verletzt zwar dessen Eigentum (LG Berlin NJW 02, 2569, MDR 03, 873) sowie das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Klägers (BGH NJW 89, 902 für den aus Sicht des Gerichts vergleichbaren Fall des unerwünschten Einwurfs von Postwurfsendungen).
- LG Berlin, 14.01.2003 - 15 O 420/02
Unverlangte E-Mail- oder SMS-Werbung
Auszug aus AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, 19.11.2008 - 2 C 231/08
Die Übersendung unerwünschter Kurzmitteilungen auf die Mobilrufnummer der Klägerin verletzt zwar dessen Eigentum (LG Berlin NJW 02, 2569, MDR 03, 873) sowie das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Klägers (BGH NJW 89, 902 für den aus Sicht des Gerichts vergleichbaren Fall des unerwünschten Einwurfs von Postwurfsendungen).
- LG Berlin, 09.03.2010 - 16 S 28/08 Die Beklagte wird unter Abänderung des Urteils des Amtsgerichts Tempelhof-Kreuzberg, Az.: 2 C 231/08, vom 19.11.2008 verurteilt,.
unter Abänderung des Urteils des Amtsgerichts Tempelhof-Kreuzberg vom 19.11.2008, Az. 2 C 231/08, die Beklagte zu verurteilen,.
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Rechtsprechung
| AG Ludwigshafen, 23.10.2008 - 2 g C 291/08 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)
§ 823 Abs. 1 BGB; § 10 TMG
Ein unverzüglich reagierender Betreiber eines Internetforums vermeidet Abmahnungsgebühren und Schmerzensgeldzahlungen - JurPC
Keine Haftung des Forenbetreibers für ehrverletzende Äußerungen
- info-it-recht.de
Zur Frage von Schmerzensgeld bei Forenbeiträgen
- Wolters Kluwer
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)
Keine Mitstörerhaftung für fremde Internet-Foren-Beiträge
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Keine Mitstörerhaftung für fremde Internet-Foren-Beiträge
Papierfundstellen
- MMR 2009, 219 (Ls.)
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