Rechtsprechung
| BGH, 16.05.2012 - I ZR 74/11 |
Volltextveröffentlichungen (22)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
Zweigstellenbriefbogen
- damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)
Rechtsanwalt muss auf dem Briefbogen Niederlassung nicht als "Zweigstelle” ausweisen
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- bundesgerichtshof.de
Zweigstellenbriefbogen
- rechtsinformationen.bund.de
Wettbewerbsrecht: Umfang der Informationspflichten eines Rechtsanwalts hinsichtlich der Standorte seiner Niederlassungen auf den von ihm verwendeten Briefbögen - Zweigstellenbriefbogen
- rechtsprechung-im-internet.de
Zweigstellenbriefbogen
§ 5a Abs 2 UWG, § 10 Abs 1 RABerufsO, § 27 Abs 1 BRAO
Wettbewerbsrecht: Umfang der Informationspflichten eines Rechtsanwalts hinsichtlich der Standorte seiner Niederlassungen auf den von ihm verwendeten Briefbögen - Zweigstellenbriefbogen - IWW
- Wolters Kluwer
Ableitung einer Pflicht zur Offenlegung von für die geschäftliche Entscheidung erheblich gewichtigen Informationen aus § 5a Abs. 2 UWG; Pflicht zur Nennung sämtlicher Standorte der Niederlassungen eines Rechtsanwalts auf den für seine anwaltliche Tätigkeit verwendeten ...
- kanzlei.biz
Zweigstellenbriefbogen
- Betriebs-Berater
Zur Angabe von Zweigstellen auf den Briefbögen eines Rechtsanwalts
- Anwaltsblatt
§ 5a UWG 2004
Briefbogen des Anwalts bei Zweigstelle: Eine Kanzleianschrift genügt - online-und-recht.de
Informationspflichten nach § 5a Abs.2 UWG
- ra.de
- BRAK-Mitteilungen
Zur Gestaltung von Zweigstellenbriefbögen
- anwaltsblatt-datenbank.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BRAO § 27 Abs. 1; HGB § 37a Abs. 1
Ableitung einer Pflicht zur Offenlegung von für die geschäftliche Entscheidung erheblich gewichtigen Informationen aus § 5a Abs. 2 UWG; Pflicht zur Nennung sämtlicher Standorte der Niederlassungen eines Rechtsanwalts auf den für seine anwaltliche Tätigkeit verwendeten ... - wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zweigstellenbriefbogen
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Hinweise auf Kanzleisitz nach UWG und BORA
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (13)
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Rechtsanwalt ist nicht nach § 5a Abs. 2 UWG und § 10 Abs. 1 BORA verpflicht, kenntlich zu machen, an welchen Standorten sich der Hauptsitz und die Zweigstellen befinden
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Anwaltlicher Zweigstellenbriefbogen
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Zur Angabe von Zweigstellen auf den Briefbögen eines Rechtsanwalts
- nwb.de (Kurzmitteilung)
Zur Erforderlichkeit einer Kanzleianschrift auf Briefbögen
- ipweblog.de (Kurzinformation)
Zweigstellenbriefbogen
- Anwaltsblatt (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)
§ 5a UWG 2004
Briefbogen des Anwalts bei Zweigstelle: Eine Kanzleianschrift genügt - Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Rechtsanwalt muss auf seinen Briefbögen nicht alle Standorte seiner Niederlassungen nennen
- ra-dr-graf.de (Kurzinformation)
Anwälte müssen Kanzlei-Zweigstellen auf Briefbögen nicht kenntlich machen
- Betriebs-Berater (Kurzinformation)
Zur Angabe von Zweigstellen auf den Briefbögen eines Rechtsanwalts
- anwaltverein.de (Kurzinformation)
Eine Kanzlei-Anschrift genügt
- anwalt.de (Kurzinformation)
Auf Briefbögen genügt meist eine Kanzleianschrift
- juraforum.de (Kurzinformation)
Rechtsanwaltskanzlei: Zweigstelle muss nicht im Briefkopf kenntlich gemacht werden
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Keine Verpflichtung zur Nennung sämtlicher Standorte eines Anwalts auf dem Briefbogen - Keine Verpflichtung zur Nennung der (Haupt-)Kanzlei
Besprechungen u.ä. (2)
- Anwaltsblatt (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)
§ 5a UWG 2004
Briefbogen des Anwalts bei Zweigstelle: Eine Kanzleianschrift genügt - uni-koeln.de
(Entscheidungsbesprechung)
Die endgültige Gleichstellung von Kanzlei und Zweigstelle? (Akad. Rat Dr. Christian Deckenbrock; AnwBl 2013, 8-10)
Sonstiges
- juraforum.de (Meldung mit Bezug zur Entscheidung, 20.09.2013)
Änderung von § 10 BORA: Rechtsanwälte müssen Hauptkanzleisitz auf jedem Briefbogen angeben
Verfahrensgang
- LG Erfurt, 23.06.2010 - 7 O 2036/09
- OLG Jena, 30.03.2011 - 2 U 569/10
- BGH, 16.05.2012 - I ZR 74/11
- BGH, 10.12.2012 - I ZR 74/11
Papierfundstellen
- NJW 2013, 314
- MDR 2012, 1482
- GRUR 2012, 1275
- FamRZ 2013, 131
- VersR 2013, 1019
- WM 2013, 949
- BB 2012, 2893
- DB 2012, 16
- AnwBl 2012, 406
- AnwBl 2013, 69
- AnwBl Online 2012, 333
- Mitt. 2013, 145
Wird zitiert von ... (41) Zitiert selbst (4)
- BGH, 15.07.1999 - I ZR 44/97
EG-Neuwagen I - Irreführung/Beschaffenheit
Auszug aus BGH, 16.05.2012 - I ZR 74/11
Die Bestimmung des § 5a Abs. 2 UWG begründet zwar Informationspflichten, die über das hinausreichen, was notwendig ist, um Fehlvorstellungen zu vermeiden, die sich andernfalls einstellen würden; dass derartige unerlässliche Informationen nicht verschwiegen werden dürfen, ergibt sich bereits aus § 5a Abs. 1 UWG und damit aus dem allgemeinen Irreführungsverbot (…vgl. Bornkamm in Köhler/Bornkamm, UWG, 30. Aufl., § 5a Rn. 10; ferner zu § 3 UWG 1909 BGH, Urteil vom 15. Juli 1999 - I ZR 44/97, GRUR 1999, 1122, 1123 = WRP 1999, 1151 - EG-Neuwagen, mwN). - BGH, 19.11.2001 - AnwZ (B) 75/00
Anforderungen an die Gestaltung der Briefbögen in einer Sozietät …
Auszug aus BGH, 16.05.2012 - I ZR 74/11
Im Blick auf die Beschränkungen des Kommunikationsmittels müssen Angaben zu weiteren Niederlassungen der Kanzlei und den dort tätigen Rechtsanwälten nicht bereits auf der Vorderseite des ersten Briefbogens gemacht werden (vgl. zur Benennung von Sozien auf der Rückseite von Briefbögen BGH, Beschluss vom 19. November 2001 - AnwZ (B) 75/100, NJW 2002, 1419, 1421). - OLG Jena, 30.03.2011 - 2 U 569/10
Anforderungen an die Kennzeichnung einer Zweigstelle eines Rechtsanwaltsbüros
Auszug aus BGH, 16.05.2012 - I ZR 74/11
Rn. 7 Das Berufungsgericht (OLG Jena, GRUR-RR 2012, 29 = WRP 2011, 784) hat das Urteil des Landgerichts auf die Berufung des Beklagten abgeändert und auf den von der Klägerin gestellten ersten Hilfsantrag dahin neu gefasst, dass es den Beklagten unter Androhung von Ordnungsmitteln verurteilt hat,. - BGH, 13.09.2010 - AnwZ (P) 1/09
Verwaltungsrechtliche Anwaltssache: Aktivlegitimation für eine Anfechtungsklage …
Auszug aus BGH, 16.05.2012 - I ZR 74/11
Bei der Zweigstelle und der Hauptstelle handelt es sich jeweils um Niederlassungen der "Kanzlei", die sich danach unterscheiden, in welcher der Rechtsanwalt seine berufliche Tätigkeit ihrem Schwerpunkt nach entfaltet (BGH, Urteil vom 13. September 2010 - AnwZ (P) 1/09, BGHZ 187, 31 Rn. 28).
- BGH, 21.07.2016 - I ZR 26/15
LGA tested - Wettbewerbswidrige Irreführung durch Unterlassen: Vorenthalten einer …
Rn. 31 aa) Eine Information ist nicht allein schon deshalb wesentlich im Sinne des § 5a Abs. 2 UWG, weil sie für die geschäftliche Entscheidung des Verbrauchers von Bedeutung sein kann, sondern nur dann, wenn ihre Angabe unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen vom Unternehmer erwartet werden kann (dazu unter B III 1 e bb) und ihr für die geschäftliche Entscheidung des Verbrauchers zudem ein erhebliches Gewicht zukommt (dazu unter B III 1 e cc; vgl. BGH, Urteil vom 16. Mai 2012 - I ZR 74/11, GRUR 2012, 1275 Rn. 36 = WRP 2013, 57 - Zweigstellenbriefbogen). - BGH, 27.04.2017 - I ZR 55/16
Zu Informationspflichten eines Preisvergleichsportals im Internet
Rn. 19 bb) Eine Information ist nicht allein schon deshalb wesentlich im Sinne des § 5a Abs. 2 UWG, weil sie für die geschäftliche Entscheidung des Verbrauchers von Bedeutung sein kann, sondern nur dann, wenn ihre Angabe unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen vom Unternehmer erwartet werden kann und ihr für die geschäftliche Entscheidung des Verbrauchers zudem ein erhebliches Gewicht zukommt (vgl. BGH, Urteil vom 16. Mai 2012 - I ZR 74/11, GRUR 2012, 1275 Rn. 36 = WRP 2013, 57 - Zweigstellenbriefbogen;… BGH, GRUR 2016, 1076 Rn. 31 - LGA tested). - BGH, 25.07.2024 - I ZR 143/23
Anforderungen an die Werbung mit einer durchschnittlichen Sternebewertung
Zwar ergeben sich aus § 5a UWG Informationspflichten, die über das hinausreichen, was notwendig ist, um Fehlvorstellungen zu vermeiden, die sich andernfalls einstellen würden (BGH, Urteil vom 16. Mai 2012 - I ZR 74/11, GRUR 2012, 1275 [juris Rn. 36] = WRP 2013, 57 - Zweigstellenbriefbogen).
- OLG Hamburg, 21.09.2023 - 15 U 108/22
Durchschnittliche Sternebewertungen - Wettbewerbsverstoß im Internet: Irreführung …
Die Informationspflicht reicht über das hinaus, was notwendig ist, um Fehlvorstellungen des Verbrauchers zu vermeiden (vgl. BGH GRUR 2012, 1275 Rn. 36 - Zweigstellenbriefbogen). - OLG Düsseldorf, 30.12.2014 - 15 U 76/14
Anforderungen an die Werbung mit einem Prüfsiegel
Unabhängig von einer konkreten Irreführungsgefahr besteht eine Pflicht zur Angabe von Informationen, deren Wesentlichkeit daraus folgt, dass sie für die geschäftliche Entscheidung des Verbrauchers erhebliches Gewicht haben und deren Angabe unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen vom Unternehmer erwartet werden kann (BGH GRUR 12, 1275 Rn 36 - Zweigstellenbriefbogen).Denn die von einer konkreten Irreführungsgefahr unabhängige Pflicht zur Angabe von wesentlichen Informationen begründet keine generelle Informationspflicht, sondern gebietet nur die Offenlegung solcher Informationen, die für die geschäftliche Entscheidung des Verbrauchers erhebliches Gewicht haben und deren Angabe unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen vom Unternehmer erwartet werden kann (BGH GRUR 2012, 1275 Rn 36 - Zweigstellenbriefbogen).
- OLG Hamm, 04.08.2016 - 4 U 137/15
Immobilienanzeigen - Informationspflichten im Zusammenhang mit der …
Rn. 111 Eine Information ist nicht allein schon deshalb wesentlich im Sinne des § 5a Abs. 2 UWG, weil sie für die geschäftliche Entscheidung des Verbrauchers von Bedeutung sein kann, sondern nur dann, wenn ihre Angabe unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen vom Unternehmer erwartet werden kann und ihr für die geschäftliche Entscheidung des Verbrauchers zudem ein erhebliches Gewicht zukommt (vgl. BGH, GRUR 2012, 1275 - Zweigstellenbriefbogen;… BGH, aaO - LGA tested). - BGH, 24.09.2015 - AnwZ (Brfg) 31/15
Anwaltliche Berufspflichtverletzung: Briefbogengestaltung bei mehreren …
Das von ihnen angeführte Urteil des Bundesgerichtshofs vom 16. Mai 2012 (I ZR 74/11, WM 2013, 949) behandelt die Frage, ob ein Rechtsanwalt im Briefkopf neben seinem Kanzleisitz sämtliche Standorte nennen muss, an denen er Niederlassungen unterhält. - LG Düsseldorf, 18.08.2023 - 38 O 88/23
Streit um Werbebriefe: Einstweilige Verfügung gegen 1N Telecom erlassen
Rn. 26 (1) Wesentlich im Sinne von § 5a Abs. 1 UWG ist eine Information nicht schon dann, wenn sie für die geschäftliche Entscheidung der Marktgegenseite von Bedeutung sein kann, sondern nur, wenn ihre Angabe einerseits unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen vom Unternehmer erwartet werden kann - wobei sein Aufwand für die Beschaffung der Information, die für ihn mit der Informationserteilung verbundenen Nachteile und möglicherweise bestehende Geheimhaltungsbelange zu berücksichtigen sind - und ihr andererseits für die geschäftliche Entscheidung des Verbrauchers ein erhebliches Gewicht zukommt, was sich unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls nach dem Erwartungs- und Verständnishorizont des angesprochenen Verkehrs beurteilt (vgl. BGH, Urteil vom 15. April 2021 - I ZR 134/20 - Testsiegel auf Produktabbildung [unter II 2 c bb]; Urteil vom 21. Juli 2016 - I ZR 26/15 - LGA tested [unter B III 1 e aa, B III 1 e bb (1) und B III 1 e cc (1)]; Urteil vom 16. Mai 2012 - I ZR 74/11 - Zweigstellenbriefbogen [unter B I 3 c bb (3)]; s.a. EuGH…, Urteil vom 8. Februar 2017 - C-562/15, Carrefour Hypermarchés SAS/ITM Alimentaire International SASU [Rn. 30, 35];… Urteil vom 7. September 2016 - C-310/15, Vincent Deroo-Blanquart/Sony Europe Limited [Rn. 49]). - LG Düsseldorf, 24.03.2023 - 38 O 92/22 Rn. 23 aa) Wesentlich im Sinne von § 5a Abs. 1 UWG ist eine Information nicht schon dann, wenn sie für die geschäftliche Entscheidung der Marktgegenseite von Bedeutung sein kann, sondern nur, wenn ihre Angabe einerseits unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen vom Unternehmer erwartet werden kann - wobei sein Aufwand für die Beschaffung der Information, die für ihn mit der Informationserteilung verbundenen Nachteile und möglicherweise bestehende Geheimhaltungsbelange zu berücksichtigen sind - und ihr andererseits für die geschäftliche Entscheidung des Verbrauchers ein erhebliches Gewicht zukommt, was sich unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls nach dem Erwartungs- und Verständnishorizont des angesprochenen Verkehrs beurteilt (vgl. BGH, Urteil vom 15. April 2021 - I ZR 134/20 - Testsiegel auf Produktabbildung [unter II 2 c bb]; Urteil vom 21. Juli 2016 - I ZR 26/15 - LGA tested [unter B III 1 e aa, B III 1 e bb (1) und B III 1 e cc (1)]; Urteil vom 16. Mai 2012 - I ZR 74/11 - Zweigstellenbriefbogen [unter B I 3 c bb (3)]; s.a. EuGH…, Urteil vom 8. Februar 2017 - C-562/15, Carrefour Hypermarchés SAS/ITM Alimentaire International SASU [Rn. 30, 35];… Urteil vom 7. September 2016 - C-310/15, Vincent Deroo-Blanquart/Sony Europe Limited [Rn. 49]).
- OLG Hamm, 30.08.2016 - 4 U 8/16
Immobilienanzeigen - Informationspflichten im Zusammenhang mit der …
Rn. 56 Eine Information ist nicht allein schon dann wesentlich im Sinne des § 5a Abs. 2 UWG, wenn sie für die geschäftliche Entscheidung des Verbrauchers von Bedeutung sein kann, sondern nur dann, wenn ihre Angabe unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen vom Unternehmer erwartet werden kann und ihr für die geschäftliche Entscheidung des Verbrauchers zudem ein erhebliches Gewicht zukommt (vgl. BGH, GRUR 2012, 1275 [Zweigstellenbriefbogen]; BGH, Urteil vom 21.07.2016 - I ZR 26/15 - [LGA tested] ). - BGH, 15.12.2016 - I ZR 241/15
Wettbewerbsverstoß: Erstinstanzlich bei der Verurteilung zur Unterlassung nicht …
- OLG München, 22.03.2018 - 6 U 3026/17
Irreführung durch Eindruck einer nicht erfolgten Preisreduzierung in …
- OLG Düsseldorf, 25.11.2014 - 20 U 208/13
Wettbewerbswidrigkeit der Werbung mit dem Hinweis "TÜV-geprüft"
- LG Berlin, 27.01.2022 - 16 O 62/21
Irreführende Werbung einer Dating-Plattform bei Profilen ohne echte Nutzer
- OLG Köln, 17.01.2020 - 6 U 101/19
Unterlassung irreführender Werbung
- KG, 24.08.2018 - 5 U 134/17
Wettbewerbsverstoß: Irreführung der Rechtssuchenden durch die Bezeichnung …
- OLG München, 08.02.2018 - 6 U 403/17
Anspruch auf Unterlassung der unlauteren Bewerbung eines Rabattangebotes
- OLG Karlsruhe, 27.08.2025 - 6 U 12/25
Stromtarif-Vergleichsportal - Kennzeichnungspflicht bezahlter Werbung auf …
- OLG München, 30.06.2016 - 6 U 531/16
Verkaufsaktion für Brillenfassungen
- LG Köln, 29.10.2019 - 33 O 55/19
Schriftgröße des Hinweises auf die Fundstelle bei Werbung mit Testurteil
- AGH Nordrhein-Westfalen, 17.04.2015 - 1 AGH 38/14
Verwendung des Wortes "Standorte" auf der Homepage einer Kanzlei
- OLG Bamberg, 05.04.2017 - 3 U 102/16
Pflicht des Maklers zur Angabe der wesentlichen Informationen aus dem …
- OLG Braunschweig, 20.11.2018 - 2 U 22/18
Wettbewerbswidrigkeit des Vertriebs eines in China hergestellten Werkzeugs mit …
- OLG Bamberg, 26.02.2014 - 3 U 164/13
Unlauterer Wettbewerb: Internetwerbung eines Energieversorgungsunternehmens mit …
- LG Karlsruhe, 24.09.2025 - 13 O 78/24
Informationspflichten bei einem Online-Marktplatz auf dem Ticket-Zweitmarkt
- OLG Koblenz, 03.03.2021 - 9 U 1126/18
Unterlassung unlauterer Werbung Vorenthalten einer wesentlichen Information …
- OLG Köln, 16.08.2013 - 6 U 18/13
Wettbewerbswidrigkeit des Vertriebs von Elektrogeräten ohne CE-Kennzeichnung und …
- OLG Köln, 05.07.2013 - 6 U 5/13
Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung einer einjährigen Preisgarantie eines …
- LG Berlin, 09.11.2017 - 52 O 15/17
Vergleichsportal für Augenlaser-Behandlungen muss auf Provisionsvereinbarungen …
- LG Berlin, 11.12.2018 - 16 O 446/17
Provision für Brustoperationen
- LG Düsseldorf, 28.11.2025 - 38 O 120/25
- LG Nürnberg-Fürth, 22.03.2018 - 3 HKO 6582/17
Werbung mit Award bedarf keiner Angabe der konkreten Fundstelle
- OLG Frankfurt, 27.02.2014 - 6 U 244/12
Irreführende Werbung für E-Zigaretten durch Hinweis auf die gesundheitliche …
- LG Köln, 30.04.2019 - 31 O 133/17
Händler muss vor Vertragsschluss nicht über Sicherheitslücken eines Smartphones …
- OLG Naumburg, 31.05.2018 - 9 U 3/18
Wettbewerbsverstoß: Angabe der Laufleistung beim Gebrauchtwagenverkauf als …
- LG Düsseldorf, 12.01.2026 - 4b O 59/25
Ausstellen von Medizinprodukten ohne CE-Kennzeichnung und ohne MP-VO-Konformität …
- LG Düsseldorf, 23.12.2022 - 38 O 20/22
- LG Aschaffenburg, 23.02.2017 - 1 HKO 75/16
Pflichtangaben zum Energieverbrauch in einer Immobilienanzeige
- LG Essen, 19.10.2016 - 41 O 40/16
- LG Hamburg, 24.02.2016 - 416 HKO 162/15
Arzneimittelwerbung: Verwendung der Bezeichnungen "Einfach weiter" sowie …
- LG Flensburg, 08.11.2013 - 6 O 87/13
verkürzter Versorgungsweg - Wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch: …
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Rechtsprechung
| BGH, 18.12.2012 - X ZB 11/12 |
Volltextveröffentlichungen (15)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
Doppelvertretung im Nichtigkeitsverfahren
PatG § 84 Abs. 2 Satz 2, § 143 Abs. 3; ZPO § 91 Abs. 1 Satz 1, § 574 Abs. 1 Nr. 2
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
Doppelvertretung im Nichtigkeitsverfahren
- rechtsinformationen.bund.de
Kostenfestsetzung in Patentnichtigkeitsverfahren: Rechtsbeschwerde gegen Beschlüsse des Patentgerichts zur Entscheidung über eine Erinnerung gegen die Kostenfestsetzung; zweckentsprechende Zuziehung eines Rechtsanwalts neben einem Patentanwalt - Doppelvertretung im ...
- rechtsprechung-im-internet.de
Doppelvertretung im Nichtigkeitsverfahren
§ 84 Abs 2 S 2 PatG, § 143 Abs 3 PatG, § 91 Abs 1 S 1 ZPO, § 574 Abs 1 Nr 2 ZPO
Kostenfestsetzung in Patentnichtigkeitsverfahren: Rechtsbeschwerde gegen Beschlüsse des Patentgerichts zur Entscheidung über eine Erinnerung gegen die Kostenfestsetzung; zweckentsprechende Zuziehung eines Rechtsanwalts neben einem Patentanwalt - Doppelvertretung im ... - IWW
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Erfolgsaussichten einer Rechtsbeschwerde gegen Beschlüsse des Patentgerichts hinsichtlich einer Erinnerung gegen die Kostenfestsetzung im Patentnichtigkeitsverfahren
- kanzlei.biz
Doppelvertretung im Nichtigkeitsverfahren
- ra.de
- rechtsportal.de
PatG § 84 Abs. 2 S. 2
Erfolgsaussichten einer Rechtsbeschwerde gegen Beschlüsse des Patentgerichts hinsichtlich einer Erinnerung gegen die Kostenfestsetzung im Patentnichtigkeitsverfahren - datenbank.nwb.de
- ibr-online
Patentrecht - Rechtsbeschwerde im Patentnichtigkeitsverfahren
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Doppelvertretung im Patentnichtigkeitsverfahren
- anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)
Erstattung der Kosten eines mitwirkenden Rechtsanwalts im Patentnichtigkeitsverfahren
Verfahrensgang
- BPatG, 12.07.2012 - 10 ZA (pat) 3/11
- BGH, 18.12.2012 - X ZB 11/12
Papierfundstellen
- BGHZ 196, 52
- MDR 2013, 477
- GRUR 2013, 427
- Rpfleger 2013, 293
- Mitt. 2013, 145
Wird zitiert von ... (69) Zitiert selbst (19)
- BPatG, 21.11.2008 - 1 ZA (pat) 15/07
Auszug aus BGH, 18.12.2012 - X ZB 11/12
Rn. 20 a) Zu Recht ist das Patentgericht - in Übereinstimmung mit allen anderen Nichtigkeitssenaten (BPatG, Beschluss vom 21. November 2008 - 1 ZA (pat) 15/07, BPatGE 51, 67, 69 f. = GRUR 2009, 706; Beschluss vom 13. August 2007 - 2 ZA (pat) 56/06, BPatGE 50, 85, 88 f. = GRUR 2008, 735, 736; Beschluss vom 24. Februar 2011 - 3 ZA (pat) 29/10, GRUR-RR 2011, 436, 437; Beschluss vom 29. Januar 2009 - 4 ZA (pat) 81/08, GRUR 2010, 555; Beschluss vom 18. Januar 2011 - 5 ZA (pat) 20/10, BPatGE 52, 154, 157 = Mitt 2011, 258; vgl. auch Benkard/Rogge, 10. Auflage, § 84 PatG Rn. 31) - davon ausgegangen, dass § 143 Abs. 3 PatG im Nichtigkeitsverfahren nicht entsprechend anwendbar ist.Rn. 26 c) In der hier zu beurteilenden Konstellation ist eine typisierende Betrachtungsweise - entgegen der Auffassung, die derzeit von zwei Senaten des Patentgerichts vertreten wird (BPatG, Beschluss vom 23. Juli 2012 - 1 ZA (pat) 14/11, juris Rn. 17; Beschluss vom 29. Januar 2009 - 4 ZA (pat) 81/08, GRUR 2010, 555, 556), und in Übereinstimmung mit der in der angefochtenen Entscheidung vertretenen Auffassung, die von anderen Senaten des Patentgerichts geteilt wird (BPatG, Beschluss vom 21. November 2008 - 1 ZA (pat) 15/07, BPatGE 51, 67, 71 = GRUR 2009, 706, 707; Beschluss vom 10. August 2010 - 2 ZA (pat) 8/10, juris Rn. 17; Beschluss vom 24. Februar 2011 - 3 ZA (pat) 29/10, GRUR-RR 2011, 436, 437; Beschluss vom 18. Januar 2011 - 5 ZA (pat) 20/10, BPatGE 52, 154, 157 f. = Mitt 2011, 258), - möglich und geboten.
- BPatG, 29.01.2009 - 4 ZA (pat) 81/08
Auszug aus BGH, 18.12.2012 - X ZB 11/12
Rn. 20 a) Zu Recht ist das Patentgericht - in Übereinstimmung mit allen anderen Nichtigkeitssenaten (BPatG, Beschluss vom 21. November 2008 - 1 ZA (pat) 15/07, BPatGE 51, 67, 69 f. = GRUR 2009, 706; Beschluss vom 13. August 2007 - 2 ZA (pat) 56/06, BPatGE 50, 85, 88 f. = GRUR 2008, 735, 736; Beschluss vom 24. Februar 2011 - 3 ZA (pat) 29/10, GRUR-RR 2011, 436, 437; Beschluss vom 29. Januar 2009 - 4 ZA (pat) 81/08, GRUR 2010, 555; Beschluss vom 18. Januar 2011 - 5 ZA (pat) 20/10, BPatGE 52, 154, 157 = Mitt 2011, 258; vgl. auch Benkard/Rogge, 10. Auflage, § 84 PatG Rn. 31) - davon ausgegangen, dass § 143 Abs. 3 PatG im Nichtigkeitsverfahren nicht entsprechend anwendbar ist.Rn. 26 c) In der hier zu beurteilenden Konstellation ist eine typisierende Betrachtungsweise - entgegen der Auffassung, die derzeit von zwei Senaten des Patentgerichts vertreten wird (BPatG, Beschluss vom 23. Juli 2012 - 1 ZA (pat) 14/11, juris Rn. 17; Beschluss vom 29. Januar 2009 - 4 ZA (pat) 81/08, GRUR 2010, 555, 556), und in Übereinstimmung mit der in der angefochtenen Entscheidung vertretenen Auffassung, die von anderen Senaten des Patentgerichts geteilt wird (BPatG, Beschluss vom 21. November 2008 - 1 ZA (pat) 15/07, BPatGE 51, 67, 71 = GRUR 2009, 706, 707; Beschluss vom 10. August 2010 - 2 ZA (pat) 8/10, juris Rn. 17; Beschluss vom 24. Februar 2011 - 3 ZA (pat) 29/10, GRUR-RR 2011, 436, 437; Beschluss vom 18. Januar 2011 - 5 ZA (pat) 20/10, BPatGE 52, 154, 157 f. = Mitt 2011, 258), - möglich und geboten.
- BPatG, 24.02.2011 - 3 ZA (pat) 29/10
Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Doppelvertretungskosten im …
Auszug aus BGH, 18.12.2012 - X ZB 11/12
Rn. 20 a) Zu Recht ist das Patentgericht - in Übereinstimmung mit allen anderen Nichtigkeitssenaten (BPatG, Beschluss vom 21. November 2008 - 1 ZA (pat) 15/07, BPatGE 51, 67, 69 f. = GRUR 2009, 706; Beschluss vom 13. August 2007 - 2 ZA (pat) 56/06, BPatGE 50, 85, 88 f. = GRUR 2008, 735, 736; Beschluss vom 24. Februar 2011 - 3 ZA (pat) 29/10, GRUR-RR 2011, 436, 437; Beschluss vom 29. Januar 2009 - 4 ZA (pat) 81/08, GRUR 2010, 555; Beschluss vom 18. Januar 2011 - 5 ZA (pat) 20/10, BPatGE 52, 154, 157 = Mitt 2011, 258; vgl. auch Benkard/Rogge, 10. Auflage, § 84 PatG Rn. 31) - davon ausgegangen, dass § 143 Abs. 3 PatG im Nichtigkeitsverfahren nicht entsprechend anwendbar ist.Rn. 26 c) In der hier zu beurteilenden Konstellation ist eine typisierende Betrachtungsweise - entgegen der Auffassung, die derzeit von zwei Senaten des Patentgerichts vertreten wird (BPatG, Beschluss vom 23. Juli 2012 - 1 ZA (pat) 14/11, juris Rn. 17; Beschluss vom 29. Januar 2009 - 4 ZA (pat) 81/08, GRUR 2010, 555, 556), und in Übereinstimmung mit der in der angefochtenen Entscheidung vertretenen Auffassung, die von anderen Senaten des Patentgerichts geteilt wird (BPatG, Beschluss vom 21. November 2008 - 1 ZA (pat) 15/07, BPatGE 51, 67, 71 = GRUR 2009, 706, 707; Beschluss vom 10. August 2010 - 2 ZA (pat) 8/10, juris Rn. 17; Beschluss vom 24. Februar 2011 - 3 ZA (pat) 29/10, GRUR-RR 2011, 436, 437; Beschluss vom 18. Januar 2011 - 5 ZA (pat) 20/10, BPatGE 52, 154, 157 f. = Mitt 2011, 258), - möglich und geboten.
- BPatG, 18.01.2011 - 5 ZA (pat) 20/10
Doppelvertretungskosten im Nichtigkeitsverfahren IV - …
Auszug aus BGH, 18.12.2012 - X ZB 11/12
Rn. 20 a) Zu Recht ist das Patentgericht - in Übereinstimmung mit allen anderen Nichtigkeitssenaten (BPatG, Beschluss vom 21. November 2008 - 1 ZA (pat) 15/07, BPatGE 51, 67, 69 f. = GRUR 2009, 706; Beschluss vom 13. August 2007 - 2 ZA (pat) 56/06, BPatGE 50, 85, 88 f. = GRUR 2008, 735, 736; Beschluss vom 24. Februar 2011 - 3 ZA (pat) 29/10, GRUR-RR 2011, 436, 437; Beschluss vom 29. Januar 2009 - 4 ZA (pat) 81/08, GRUR 2010, 555; Beschluss vom 18. Januar 2011 - 5 ZA (pat) 20/10, BPatGE 52, 154, 157 = Mitt 2011, 258; vgl. auch Benkard/Rogge, 10. Auflage, § 84 PatG Rn. 31) - davon ausgegangen, dass § 143 Abs. 3 PatG im Nichtigkeitsverfahren nicht entsprechend anwendbar ist.Rn. 26 c) In der hier zu beurteilenden Konstellation ist eine typisierende Betrachtungsweise - entgegen der Auffassung, die derzeit von zwei Senaten des Patentgerichts vertreten wird (BPatG, Beschluss vom 23. Juli 2012 - 1 ZA (pat) 14/11, juris Rn. 17; Beschluss vom 29. Januar 2009 - 4 ZA (pat) 81/08, GRUR 2010, 555, 556), und in Übereinstimmung mit der in der angefochtenen Entscheidung vertretenen Auffassung, die von anderen Senaten des Patentgerichts geteilt wird (BPatG, Beschluss vom 21. November 2008 - 1 ZA (pat) 15/07, BPatGE 51, 67, 71 = GRUR 2009, 706, 707; Beschluss vom 10. August 2010 - 2 ZA (pat) 8/10, juris Rn. 17; Beschluss vom 24. Februar 2011 - 3 ZA (pat) 29/10, GRUR-RR 2011, 436, 437; Beschluss vom 18. Januar 2011 - 5 ZA (pat) 20/10, BPatGE 52, 154, 157 f. = Mitt 2011, 258), - möglich und geboten.
- BGH, 24.02.2011 - I ZR 181/09
Kosten des Patentanwalts II
Auszug aus BGH, 18.12.2012 - X ZB 11/12
Er trägt dem Umstand Rechnung, dass der Gerechtigkeitsgewinn, der bei einer übermäßig differenzierenden Betrachtung im Einzelfall zu erzielen wäre, in keinem Verhältnis zu den Nachteilen stünde, die sich einstellten, wenn in nahezu jedem Einzelfall darüber gestritten werden könnte, ob die Kosten einer bestimmten Maßnahme zu erstatten sind (vgl. nur BGH…, Beschluss vom 11. Dezember 2007 - X ZB 21/07, NJW-RR 2008, 1378 Rn. 8; Urteil vom 24. Februar 2011 - I ZR 181/09, GRUR 2011, 754 Rn. 32 - Kosten des Patentanwalts II). - BGH, 11.12.2007 - X ZB 21/07
Erstattungsfähigkeit von Reisekosten eines nicht am Gerichtsort ansässigen …
Auszug aus BGH, 18.12.2012 - X ZB 11/12
Er trägt dem Umstand Rechnung, dass der Gerechtigkeitsgewinn, der bei einer übermäßig differenzierenden Betrachtung im Einzelfall zu erzielen wäre, in keinem Verhältnis zu den Nachteilen stünde, die sich einstellten, wenn in nahezu jedem Einzelfall darüber gestritten werden könnte, ob die Kosten einer bestimmten Maßnahme zu erstatten sind (vgl. nur BGH, Beschluss vom 11. Dezember 2007 - X ZB 21/07, NJW-RR 2008, 1378 Rn. 8;… Urteil vom 24. Februar 2011 - I ZR 181/09, GRUR 2011, 754 Rn. 32 - Kosten des Patentanwalts II). - BGH, 10.05.2012 - I ZR 70/11
Kosten des Patentanwalts IV
Auszug aus BGH, 18.12.2012 - X ZB 11/12
So sieht der Bundesgerichtshof zum Beispiel die Zuziehung eines Patentanwalts bei der außergerichtlichen Abmahnung einer Kennzeichenrechtsverletzung regelmäßig dann - und nur dann - als notwendig an, wenn hierbei Aufgaben angefallen sind, die - wie etwa Recherchen zum Registerstand oder zur Benutzungslage - zum typischen Arbeitsgebiet eines Patentanwalts gehören und die von dem mit der Abmahnung betrauten Rechtsanwalt nicht wahrgenommen werden konnten (BGH, Urteil vom 10. Mai 2012 - I ZR 70/11, GRUR 2012, 759 Rn. 14 ff. - Kosten des Patentanwalts IV). - BGH, 21.12.2011 - I ZR 196/10
Kosten des Patentanwalts III
Auszug aus BGH, 18.12.2012 - X ZB 11/12
Die Frage, ob eine komplexe oder bedeutsame Angelegenheit vorliegt, entzieht sich nämlich einer typisierenden und generalisierenden Betrachtungsweise (BGH, Urteil vom 21. Dezember 2011 - I ZR 196/10, GRUR 2012, 756 Rn. 27 - Kosten des Patentanwalts III). - BGH, 22.06.2010 - VI ZB 10/10
Kostenfestsetzungsverfahren: Rechtsbeschwerde bei einem Beschwerdewert von unter …
Auszug aus BGH, 18.12.2012 - X ZB 11/12
Die darin vorgesehene Rechtsbeschwerde ist auch im Kostenfestsetzungsverfahren statthaft, sofern die Ausgangsentscheidung gemäß § 567 Abs. 2 ZPO der Anfechtung unterliegt und die Vorinstanz das Rechtsmittel zugelassen hat (vgl. nur BGH, Beschluss vom 22. Juni 2010 - VI ZB 10/10, NJW-RR 2011, 143 Rn. 4). - BGH, 10.08.2011 - X ZB 2/11
Ethylengerüst
Auszug aus BGH, 18.12.2012 - X ZB 11/12
Auch eine zugelassene Rechtsbeschwerde ist als unzulässig zu verwerfen, wenn sie nach dem Gesetz nicht statthaft ist (vgl. nur BGH, Beschluss vom 10. August 2011 - X ZB 2/11, GRUR 2011, 1053 Rn. 5 - Ethylengerüst). - BPatG, 13.08.2007 - 2 ZA (pat) 56/06
- BGH, 09.01.1986 - X ZB 38/84
"Transportbehälter"; Statthaftigkeit einer Rechtsbeschwerde im …
- BPatG, 07.05.2012 - 3 ZA (pat) 6/12
Patentnichtigkeitsklageverfahren - Kostenfestsetzung
- BPatG, 05.04.2011 - 2 ZA (pat) 68/09
- BPatG, 10.08.2011 - 2 ZA (pat) 8/10
- BPatG, 14.07.2010 - 2 ZA (pat) 80/08
- BPatG, 23.07.2012 - 1 ZA (pat) 14/11
- BPatG, 26.02.2003 - 3 ZA (pat) 44/02
- BPatG, 22.05.2012 - 3 ZA (pat) 44/11
- BPatG, 13.10.2016 - 35 W (pat) 16/12
Gebrauchsmusterbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - Beschwerde gegen …
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen zu der Frage, ob in entsprechender Anwendung des Beschlusses des Bundesgerichtshofs BGHZ 196, 52 - Doppelvertretung im Nichtigkeitsverfahren - auch im Gebrauchsmuster-Löschungsverfahren bei parallelem Verletzungsprozess die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts neben einem Patentanwalt typischerweise als zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendig im Sinne von § 17 Abs. 4 GebrMG i. V. m. § 84 Abs. 2 Satz 2 PatG i. V. m. § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO anzusehen ist.Rn. 27 II. Ende des Jahres 2012 hat der Bundesgerichtshof für das patentrechtliche Nichtigkeitsverfahren entschieden, dass die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts neben einem Patentanwalt typischerweise als zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendig im Sinne von § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO anzusehen ist, wenn gleichzeitig mit dem Nichtigkeitsverfahren ein das Streitpatent betreffender Verletzungsstreit anhängig ist, an dem die betreffende Partei oder ein mit ihr wirtschaftlich verbundener Dritter beteiligt ist (BGH, Beschluss vom 18. Dezember 2012 mit dem Aktenzeichen X ZB 11/12 - Doppelvertretung im Nichtigkeitsverfahren, veröffentlicht u. a. in BGHZ 196, 52 und GRUR 2013, 427 ff.).
Zur Begründung hat der Senat ausgeführt, dass er es für eine Frage von grundsätzlicher Bedeutung halte, ob im Lichte der Beschlusses des Bundesgerichtshofs BGH GRUR 2013, 427 ff. - Doppelvertretung im Nichtigkeitsverfahren - auch im Gebrauchsmuster-Löschungsverfahren bei parallelem Verletzungsprozess die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts neben einem Patentanwalt typischerweise als zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendig im Sinne von § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO i. V. m. § 17 Abs. 4 GebrMG und i. V. m. § 84 Abs. 2 Satz 2 PatG anzusehen ist.
Ihre Auffassungen, dass sich die für den Beschluss des Bundesgerichtshofes BGH GRUR 2013, 427 - Doppelvertretung im Nichtigkeitsverfahren - maßgebenden Überlegungen nicht entsprechend auf das Gebrauchsmuster-Löschungsverfahren übertragen ließen, hat die Präsidentin im Wesentlichen wie folgt begründet:.
Rn. 51 IV.3 Die von der Beschwerdeführerin geltend gemachten Kosten für den von ihr neben dem Patentanwalt zum Gebrauchsmuster-Löschungsverfahren hinzugezogenen Rechtsanwalt können auch nicht auf der Grundlage der Überlegungen als erstattungsfähig anerkannt werden, die für den Beschluss des Bundesgerichtshofes BGH GRUR 2013, 427 ff. - Doppelvertretung im Nichtigkeitsverfahren - entscheidend waren.
Rn. 59 IV.3.2 Gegen die regelmäßige Erstattungsfähigkeit der Kosten anwaltlicher Doppelvertretung im Gebrauchsmuster-Löschungsverfahren bei parallelem Verletzungsrechtsstreit spricht weiter der Umstand, dass bei dieser Verfahrenslage - anders als vom Bundesgerichtshof für das Nichtigkeitsverfahren festgestellt (vgl. BGH GRUR 2013, 427 ff. - Doppelvertretung im Nichtigkeitsverfahren), der Abstimmungsbedarf zwischen den beiden Anwälten für eine zweckentsprechende Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung nicht typischer Weise die zusätzliche Mitwirkung desjenigen anwaltlichen Vertreters im Gebrauchsmuster-Löschungsverfahren erfordert, der mit der Vertretung der Partei im Verletzungsprozess betraut ist.
Rn. 71 Insoweit kann der Senat die Einschätzung des Bundesgerichtshofs, wonach die notwendige Abstimmung zwischen beiden Anwälten naturgemäß die Mitwirkung des anderen Vertreters auch im Nichtigkeitsverfahren erfordert (BGH GRUR 2013, 427, 429 Rz. 30 a. E. - Doppelvertretung im Nichtigkeitsverfahren), nicht auf das Gebrauchsmuster-Löschungsverfahren übertragen.
Rn. 76 Die Rechtsbeschwerde ist gemäß § 18 Abs. 4 GebrMG i. V. m. § 100 Abs. 2 Nummer 1 und 2 PatG zuzulassen, weil die Frage von grundsätzlicher Bedeutung ist, ob die in dem Beschluss des Bundesgerichtshofs BGHZ 196, 52 - Doppelvertretung im Nichtigkeitsverfahren - niedergelegten Grundsätze auf das Gebrauchsmuster-Löschungsverfahren zu übertragen sind.
- BGH, 08.09.2026 - X ZB 2/25
Doppelvertretung im Gebrauchsmusterlöschungsverfahren
Die Zuziehung eines Rechtsanwalts neben einem Patentanwalt ist auch in einem Gebrauchsmusterlöschungsverfahren typischerweise als zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendig im Sinne von § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO anzusehen, wenn zeitgleich ein das angegriffene Gebrauchsmuster betreffender Verletzungsrechtsstreit anhängig ist, an dem die betreffende Partei oder ein mit ihr wirtschaftlich verbundener Dritter beteiligt ist (Ergänzung zu BGH, Beschluss vom 18. Dezember 2012 - X ZB 11/12, BGHZ 196, 52 = GRUR 2013, 427 Rn. 26 ff. - Doppelvertretung im Patentnichtigkeitsverfahren I;… Beschluss vom 7. November 2023 - X ZB 7/21, GRUR 2023, 1807 Rn. 10 ff. - Doppelvertretung im Patentnichtigkeitsverfahren II).Rn. 6 Wie der Senat bereits entschieden hat, unterliegen Beschlüsse des Patentgerichts über eine Erinnerung gegen die Kostenfestsetzung im Patentnichtigkeitsverfahren gemäß § 84 Abs. 2 Satz 2 PatG und § 574 Abs. 1 Nr. 2 ZPO der Rechtsbeschwerde, wenn das Patentgericht diese zulässt (BGH, Beschluss vom 18. Dezember 2012 - X ZB 11/12, BGHZ 196, 52 = GRUR 2013, 427 Rn. 5 ff. - Doppelvertretung im Patentnichtigkeitsverfahren I;… Beschluss vom 7. November 2023 - X ZB 7/21, GRUR 2023, 1807 Rn. 4 - Doppelvertretung im Patentnichtigkeitsverfahren II).
Dies beruht auf dem in aller Regel vorliegenden Interesse der Partei, ihr Vorbringen in beiden Verfahren aufeinander abzustimmen (BGH, Beschluss vom 18. Dezember 2012 - X ZB 11/12, BGHZ 196, 52 = GRUR 2013, 427 Rn. 26 ff. - Doppelvertretung im Patentnichtigkeitsverfahren I;… Beschluss vom 7. November 2023 - X ZB 7/21, GRUR 2023, 1807 Rn. 10 ff. - Doppelvertretung im Patentnichtigkeitsverfahren II).
- BPatG, 26.06.2020 - 3 Ni 45/16 Die Rechtsanwaltskosten, deren Erstattungsfähigkeit die Beklagte im Kostenfestsetzungsverfahren bestritten hatte und die sich aus der 1, 3-fachen Verfahrensgebühr auf der Grundlage des Nichtigkeitsstreitwerts sowie der Post- und Telekommunikationspauschale zusammensetzen, hat die Rechtspflegerin dabei mit der Begründung zuerkannt, sie seien nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH GRUR 2013, 427) bei einem parallelen Verletzungsverfahren erstattungsfähig.
Die fehlende Personenidentität zwischen dem von der Lizenznehmerin der Beklagten betriebenen Besichtigungs- und Beweisverfahren und der sich gegen die Beklagte selbst richtenden Nichtigkeitsklage stehe nach BGH GRUR 2013, 427 Rn. 36 der Erstattungsfähigkeit nicht entgegen, da es um den Abstimmungsbedarf des Verletzungsbeklagten gehe, der in beiden Verfahren bestehe.
Inwieweit Doppelvertretungskosten durch die Inanspruchnahme eines Patent- und eines Rechtsanwalts notwendig sind, beurteilt sich nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung dabei aufgrund einer typisierenden Betrachtungsweise (vgl. BGH GRUR 2013, 427 Rn. 23 f. - Doppelvertretung im Nichtigkeitsverfahren;… BGH GRUR 2011, 75 Rn. 27 - Kosten des Patentanwalts II).
Danach wird die Zuziehung eines Rechtsanwalts neben einem Patentanwalt (und umgekehrt) typischerweise als notwendig i.S.v. § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO angesehen, wenn zeitgleich mit dem Nichtigkeitsverfahren ein das Streitpatent betreffender Verletzungsstreit anhängig ist, an dem die betreffende Partei oder ein mit ihr wirtschaftlich verbundener Dritter beteiligt ist (vgl. BGH GRUR 2013, 427 Rn. 36 - Doppelvertretung im Nichtigkeitsverfahren;… BGH GRUR 2013, 430 Rn. 26 - Rechtsanwalt im Nichtigkeitsverfahren).
So besteht etwa nach rechtkräftigem Abschluss des Verletzungsrechtstreits vor der mündlichen Verhandlung im Nichtigkeitsverfahren regelmäßig keine Notwendigkeit einer Doppelvertretung mehr (BGH GRUR 2013, 427 Rn. 34 - Doppelvertretung im Nichtigkeitsverfahren).
b) Nach der Rechtsprechung des BGH müssen das Verletzungs- und das Nichtigkeitsverfahren zeitgleich anhängig gewesen sein (vgl. BGH GRUR 2013, 427 Rn. 36 - Doppelvertretung im Nichtigkeitsverfahren;… BGH GRUR 2013, 430 Rn. 26 - Rechtsanwalt im Nichtigkeitsverfahren).
Solange das Besichtigungs- und Beweisverfahren noch andauerte, war mithin die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts neben dem mit der Erstellung und Erhebung der Nichtigkeitsklage betrauten Patentanwalts notwendig, um - wie der Bundesgerichtshof typisierend festgestellt hat (vgl. BGH GRUR 2013, 427 Rdnr. 28-30 - Doppelvertretung im Nichtigkeitsverfahren;… BGH GRUR 2013, 430 Rn. 28-30 - Rechtsanwalt im Nichtigkeitsverfahren) - den Vortrag beider Verfahren aufeinander abzustimmen.
Denn entgegen den Ausführungen der Beklagten reicht es für die Erstattungsfähigkeit der Rechtsanwaltskosten nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bereits aus, wenn der Verletzungsrechtsstreit von einem mit dem Patentinhaber wirtschaftlich verbundenen Dritten betrieben wird (vgl. BGH GRUR 2013, 427 Rn. 36 - Doppelvertretung im Nichtigkeitsverfahren;… BGH GRUR 2013, 430 Rn. 26 - Rechtsanwalt im Nichtigkeitsverfahren).
- BPatG, 19.10.2016 - 24 W (pat) 37/14
Markenbeschwerdeverfahren - zur Erstattungsfähigkeit der Kosten der …
§ 140 Abs. 3 MarkenG ist im Markenlöschungsverfahren auch nicht analog anwendbar, da es sowohl an einer planwidrigen Regelungslücke fehlt als auch - im Hinblick darauf, dass § 140 Abs. 3 MarkenG dem Anwaltszwang gem. § 78 ZPO Rechnung trägt - an einer vergleichbaren Interessenlage (vgl. BGH GRUR 2013, 427 Tz. 21, 22 - Doppelvertretung im Nichtigkeitsverfahren - zur parallelen Vorschrift des § 143 Abs. 3 PatG).Dies trägt dem Umstand Rechnung, dass der Gerechtigkeitsgewinn, der bei einer übermäßig differenzierenden Betrachtung im Einzelfall zu erzielen wäre, in keinem Verhältnis zu den Nachteilen stünde, die sich einstellen würden, wenn in nahezu jedem Einzelfall darüber gestritten werden könnte, ob die Kosten einer bestimmten Maßnahme zu erstatten sind (BGH GRUR 2013, 427, Tz. 24 - Doppelvertretung im Nichtigkeitsverfahren; BGH GRUR 2011, 754, Tz. 32 - Kosten des Patentanwalts II).
Rn. 45 Eine solche typisierende Betrachtungsweise kommt dann in Betracht, wenn bestimmte Umstände typischerweise den Schluss zulassen, dass eine bestimmte Maßnahme zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendig war (BGH GRUR 2013, 427, Tz. 25 - Doppelvertretung im Nichtigkeitsverfahren).
Rn. 47 Weiter hat der Bundesgerichtshof die Zuziehung eines Rechtsanwalts neben einem Patentanwalt dann als typischerweise zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendig i. S. von § 91 Abs. 1 S. 1 ZPO angesehen, wenn zeitgleich mit einem Nichtigkeitsverfahren ein das Streitpatent betreffender Verletzungsrechtsstreit anhängig ist, an dem die betreffende Partei oder ein mit ihr wirtschaftlich verbundener Dritter beteiligt ist, da die gleichzeitige Anhängigkeit eines Verletzungsrechtsstreits und einer dasselbe Patent betreffenden Nichtigkeitsklage an eine Partei, die unmittelbar oder mittelbar an beiden Verfahren beteiligt ist, besondere Anforderungen stelle und einen besonderen Abstimmungsbedarf begründe, der die Mitwirkung desjenigen anwaltlichen Vertreters auch im Nichtigkeitsverfahren erfordere, der mit der Vertretung der Partei im Verletzungsverfahren betraut ist (BGH GRUR 2013, 427, Tz. 27 ff. - Doppelvertretung im Nichtigkeitsverfahren).
Rn. 51 (2) Der vorliegende Fall weist zu der bereits vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fallkonstellation der Doppelvertretung in Nichtigkeitsverfahren (BGH GRUR 2013, 427) gewisse Parallelen auf.
- BPatG, 19.10.2016 - 24 W (pat) 48/14
Markenbeschwerdeverfahren - zur Erstattungsfähigkeit der Kosten der …
§ 140 Abs. 3 MarkenG ist im Markenlöschungsverfahren auch nicht analog anwendbar, da es sowohl an einer planwidrigen Regelungslücke fehlt als auch - im Hinblick darauf, dass § 140 Abs. 3 MarkenG dem Anwaltszwang gem. § 78 ZPO Rechnung trägt - an einer vergleichbaren Interessenlage (vgl. BGH GRUR 2013, 427 Tz. 21, 22 - Doppelvertretung im Nichtigkeitsverfahren - zur parallelen Vorschrift des § 143 Abs. 3 PatG).Dies trägt dem Umstand Rechnung, dass der Gerechtigkeitsgewinn, der bei einer übermäßig differenzierenden Betrachtung im Einzelfall zu erzielen wäre, in keinem Verhältnis zu den Nachteilen stünde, die sich einstellen würden, wenn in nahezu jedem Einzelfall darüber gestritten werden könnte, ob die Kosten einer bestimmten Maßnahme zu erstatten sind (BGH GRUR 2013, 427, Tz. 24 - Doppelvertretung im Nichtigkeitsverfahren; BGH GRUR 2011, 754, Tz. 32 - Kosten des Patentanwalts II).
Rn. 45 Eine solche typisierende Betrachtungsweise kommt dann in Betracht, wenn bestimmte Umstände typischerweise den Schluss zulassen, dass eine bestimmte Maßnahme zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendig war (BGH GRUR 2013, 427, Tz. 25 - Doppelvertretung im Nichtigkeitsverfahren).
Rn. 47 Weiter hat der Bundesgerichtshof die Zuziehung eines Rechtsanwalts neben einem Patentanwalt dann als typischerweise zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendig i. S. von § 91 Abs. 1 S. 1 ZPO angesehen, wenn zeitgleich mit einem Nichtigkeitsverfahren ein das Streitpatent betreffender Verletzungsrechtsstreit anhängig ist, an dem die betreffende Partei oder ein mit ihr wirtschaftlich verbundener Dritter beteiligt ist, da die gleichzeitige Anhängigkeit eines Verletzungsrechtsstreits und einer dasselbe Patent betreffenden Nichtigkeitsklage an eine Partei, die unmittelbar oder mittelbar an beiden Verfahren beteiligt ist, besondere Anforderungen stelle und einen besonderen Abstimmungsbedarf begründe, der die Mitwirkung desjenigen anwaltlichen Vertreters auch im Nichtigkeitsverfahren erfordere, der mit der Vertretung der Partei im Verletzungsverfahren betraut ist (BGH GRUR 2013, 427, Tz. 27 ff. - Doppelvertretung im Nichtigkeitsverfahren).
Rn. 51 (2) Der vorliegende Fall weist zu der bereits vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fallkonstellation der Doppelvertretung in Nichtigkeitsverfahren (BGH GRUR 2013, 427) gewisse Parallelen auf.
- BPatG, 19.10.2016 - 24 W (pat) 49/14
Markenbeschwerdeverfahren - zur Erstattungsfähigkeit der Kosten der …
§ 140 Abs. 3 MarkenG ist im Markenlöschungsverfahren auch nicht analog anwendbar, da es sowohl an einer planwidrigen Regelungslücke fehlt als auch - im Hinblick darauf, dass § 140 Abs. 3 MarkenG dem Anwaltszwang gem. § 78 ZPO Rechnung trägt - an einer vergleichbaren Interessenlage (vgl. BGH GRUR 2013, 427 Tz. 21, 22 - Doppelvertretung im Nichtigkeitsverfahren - zur parallelen Vorschrift des § 143 Abs. 3 PatG).Dies trägt dem Umstand Rechnung, dass der Gerechtigkeitsgewinn, der bei einer übermäßig differenzierenden Betrachtung im Einzelfall zu erzielen wäre, in keinem Verhältnis zu den Nachteilen stünde, die sich einstellen würden, wenn in nahezu jedem Einzelfall darüber gestritten werden könnte, ob die Kosten einer bestimmten Maßnahme zu erstatten sind (BGH GRUR 2013, 427, Tz. 24 - Doppelvertretung im Nichtigkeitsverfahren; BGH GRUR 2011, 754, Tz. 32 - Kosten des Patentanwalts II).
Rn. 51 Eine solche typisierende Betrachtungsweise kommt dann in Betracht, wenn bestimmte Umstände typischerweise den Schluss zulassen, dass eine bestimmte Maßnahme zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendig war (BGH GRUR 2013, 427, Tz. 25 - Doppelvertretung im Nichtigkeitsverfahren).
Rn. 53 Weiter hat der Bundesgerichtshof die Zuziehung eines Rechtsanwalts neben einem Patentanwalt dann als typischerweise zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendig i. S. von § 91 Abs. 1 S. 1 ZPO angesehen, wenn zeitgleich mit einem Nichtigkeitsverfahren ein das Streitpatent betreffender Verletzungsrechtsstreit anhängig ist, an dem die betreffende Partei oder ein mit ihr wirtschaftlich verbundener Dritter beteiligt ist, da die gleichzeitige Anhängigkeit eines Verletzungsrechtsstreits und einer dasselbe Patent betreffenden Nichtigkeitsklage an eine Partei, die unmittelbar oder mittelbar an beiden Verfahren beteiligt ist, besondere Anforderungen stelle und einen besonderen Abstimmungsbedarf begründe, der die Mitwirkung desjenigen anwaltlichen Vertreters auch im Nichtigkeitsverfahren erfordere, der mit der Vertretung der Partei im Verletzungsverfahren betraut ist (BGH GRUR 2013, 427, Tz. 27 ff. - Doppelvertretung im Nichtigkeitsverfahren).
Rn. 57 (2) Der vorliegende Fall weist zu der bereits vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fallkonstellation der Doppelvertretung in Nichtigkeitsverfahren (BGH GRUR 2013, 427) gewisse Parallelen auf.
- BPatG, 19.10.2016 - 24 W (pat) 35/14
Markenbeschwerdeverfahren - zur Erstattungsfähigkeit der Kosten der …
§ 140 Abs. 3 MarkenG ist im Markenlöschungsverfahren auch nicht analog anwendbar, da es sowohl an einer planwidrigen Regelungslücke fehlt als auch - im Hinblick darauf, dass § 140 Abs. 3 MarkenG dem Anwaltszwang gem. § 78 ZPO Rechnung trägt - an einer vergleichbaren Interessenlage (vgl. BGH GRUR 2013, 427 Tz. 21, 22 - Doppelvertretung im Nichtigkeitsverfahren - zur parallelen Vorschrift des § 143 Abs. 3 PatG).Dies trägt dem Umstand Rechnung, dass der Gerechtigkeitsgewinn, der bei einer übermäßig differenzierenden Betrachtung im Einzelfall zu erzielen wäre, in keinem Verhältnis zu den Nachteilen stünde, die sich einstellen würden, wenn in nahezu jedem Einzelfall darüber gestritten werden könnte, ob die Kosten einer bestimmten Maßnahme zu erstatten sind (BGH GRUR 2013, 427, Tz. 24 - Doppelvertretung im Nichtigkeitsverfahren; BGH GRUR 2011, 754, Tz. 32 - Kosten des Patentanwalts II).
Rn. 45 Eine solche typisierende Betrachtungsweise kommt dann in Betracht, wenn bestimmte Umstände typischerweise den Schluss zulassen, dass eine bestimmte Maßnahme zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendig war (BGH GRUR 2013, 427, Tz. 25 - Doppelvertretung im Nichtigkeitsverfahren).
Rn. 47 Weiter hat der Bundesgerichtshof die Zuziehung eines Rechtsanwalts neben einem Patentanwalt dann als typischerweise zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendig i. S. von § 91 Abs. 1 S. 1 ZPO angesehen, wenn zeitgleich mit einem Nichtigkeitsverfahren ein das Streitpatent betreffender Verletzungsrechtsstreit anhängig ist, an dem die betreffende Partei oder ein mit ihr wirtschaftlich verbundener Dritter beteiligt ist, da die gleichzeitige Anhängigkeit eines Verletzungsrechtsstreits und einer dasselbe Patent betreffenden Nichtigkeitsklage an eine Partei, die unmittelbar oder mittelbar an beiden Verfahren beteiligt ist, besondere Anforderungen stelle und einen besonderen Abstimmungsbedarf begründe, der die Mitwirkung desjenigen anwaltlichen Vertreters auch im Nichtigkeitsverfahren erfordere, der mit der Vertretung der Partei im Verletzungsverfahren betraut ist (BGH GRUR 2013, 427, Tz. 27 ff. - Doppelvertretung im Nichtigkeitsverfahren).
Rn. 51 (2) Der vorliegende Fall weist zu der bereits vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fallkonstellation der Doppelvertretung in Nichtigkeitsverfahren (BGH GRUR 2013, 427) gewisse Parallelen auf.
- BPatG, 19.10.2016 - 24 W (pat) 36/14
Markenbeschwerdeverfahren - zur Erstattungsfähigkeit der Kosten der …
§ 140 Abs. 3 MarkenG ist im Markenlöschungsverfahren auch nicht analog anwendbar, da es sowohl an einer planwidrigen Regelungslücke fehlt als auch - im Hinblick darauf, dass § 140 Abs. 3 MarkenG dem Anwaltszwang gem. § 78 ZPO Rechnung trägt - an einer vergleichbaren Interessenlage (vgl. BGH GRUR 2013, 427 Tz. 21, 22 - Doppelvertretung im Nichtigkeitsverfahren - zur parallelen Vorschrift des § 143 Abs. 3 PatG).Dies trägt dem Umstand Rechnung, dass der Gerechtigkeitsgewinn, der bei einer übermäßig differenzierenden Betrachtung im Einzelfall zu erzielen wäre, in keinem Verhältnis zu den Nachteilen stünde, die sich einstellen würden, wenn in nahezu jedem Einzelfall darüber gestritten werden könnte, ob die Kosten einer bestimmten Maßnahme zu erstatten sind (BGH GRUR 2013, 427, Tz. 24 - Doppelvertretung im Nichtigkeitsverfahren; BGH GRUR 2011, 754, Tz. 32 - Kosten des Patentanwalts II).
Rn. 45 Eine solche typisierende Betrachtungsweise kommt dann in Betracht, wenn bestimmte Umstände typischerweise den Schluss zulassen, dass eine bestimmte Maßnahme zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendig war (BGH GRUR 2013, 427, Tz. 25 - Doppelvertretung im Nichtigkeitsverfahren).
Rn. 47 Weiter hat der Bundesgerichtshof die Zuziehung eines Rechtsanwalts neben einem Patentanwalt dann als typischerweise zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendig i. S. von § 91 Abs. 1 S. 1 ZPO angesehen, wenn zeitgleich mit einem Nichtigkeitsverfahren ein das Streitpatent betreffender Verletzungsrechtsstreit anhängig ist, an dem die betreffende Partei oder ein mit ihr wirtschaftlich verbundener Dritter beteiligt ist, da die gleichzeitige Anhängigkeit eines Verletzungsrechtsstreits und einer dasselbe Patent betreffenden Nichtigkeitsklage an eine Partei, die unmittelbar oder mittelbar an beiden Verfahren beteiligt ist, besondere Anforderungen stelle und einen besonderen Abstimmungsbedarf begründe, der die Mitwirkung desjenigen anwaltlichen Vertreters auch im Nichtigkeitsverfahren erfordere, der mit der Vertretung der Partei im Verletzungsverfahren betraut ist (BGH GRUR 2013, 427, Tz. 27 ff. - Doppelvertretung im Nichtigkeitsverfahren).
Rn. 51 (2) Der vorliegende Fall weist zu der bereits vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fallkonstellation der Doppelvertretung in Nichtigkeitsverfahren (BGH GRUR 2013, 427) gewisse Parallelen auf.
- BPatG, 01.12.2015 - 5 ZA (pat) 103/14
Erstattungsfähigkeit der Kosten für mehrere Anwälte - …
Bei gemischten Sozietäten liegt die Beauftragung sowohl eines Patent- als auch eines Rechtsanwalts dabei vor allem dann nahe, wenn neben dem Nichtigkeitsverfahren auch ein Verletzungsverfahren anhängig war (vgl. hierzu BGHZ 196, 52; GRUR 2013, 427; Mitt.Rn. 33 aa) Unstreitig stand eine Verletzungsklage, bei der eine gleichzeitige Beauftragung von Rechts- und Patentanwalt üblich ist, wobei deren Kosten nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung auch erstattungsfähig sind (vgl. Bundesgerichtshof, Urteil vom 8. Dezember 2012 - Az. X ZB 11/12 -, abgedruckt in: BGHZ 196, 52; GRUR 2013, 427; Mitt.
Rn. 34 bb) Zwar ist den Klägerinnen darin Recht zu geben, dass nach den auf die Umstände des Einzelfalls abstellenden Ausführungen des Bundesgerichtshofs in seinem Urteil vom 8. Dezember 2012 (…a. a. O. - Doppelvertretung im Nichtigkeitsverfahren) es nicht auszuschließen ist, dass eine Erstattungsfähigkeit im Grundsatz auch in Betracht kommen kann, wenn kein Verletzungsverfahren anhängig ist.
Nach § 84 Abs. 2 PatG i. V. m. § 574 Abs. 1 ZPO ist die Rechtsbeschwerde in Kostenfestsetzungsverfahren vor dem Bundespatentgericht, da das Gesetz sie nicht ausdrücklich vorsieht, nur eröffnet, wenn das Bundespatentgericht sie zugelassen hat (vgl. zur Möglichkeit der Rechtsbeschwerde im Kostenfestsetzungsverfahren vor dem Bundespatentgericht BGHZ 196, 52; GRUR 2013, 427; Mitt.
- BGH, 07.11.2023 - X ZB 7/21
Doppelvertretung im Patentnichtigkeitsverfahren II - Kostenfestsetzung im …
Nichts anderes gilt für die Hinterlegung einer Schutzschrift durch den Nichtigkeitskläger und eine gegen Mitarbeiter des Nichtigkeitsklägers gestellte Strafanzeige wegen Patentverletzung (Ergänzung zu BGH, Beschluss vom 18. Dezember 2012 - X ZB 11/12, BGHZ 196, 52 = GRUR 2013, 427 - Doppelvertretung im Nichtigkeitsverfahren I).Rn. 4 II. Die form- und fristgerecht eingelegte Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss des Patentgerichts über die Erinnerung gegen die Kostenfestsetzung ist gemäß § 84 Abs. 2 Satz 2 PatG und § 574 Abs. 1 Nr. 2 ZPO kraft Zulassung statthaft (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Dezember 2012 - X ZB 11/12, BGHZ 196, 52 = GRUR 2013, 427 Rn. 5 ff. - Doppelvertretung im Patentnichtigkeitsverfahren I).
Dies beruht auf dem in aller Regel vorliegenden Interesse der Partei, ihr Vorbringen in beiden Verfahren aufeinander abzustimmen (BGH, Beschluss vom 18. Dezember 2012 - X ZB 11/12, BGHZ 196, 52 = GRUR 2013, 427 Rn. 25 f. - Doppelvertretung im Patentnichtigkeitsverfahren I).
- BVerwG, 27.06.2019 - 2 KSt 1.19
Aufwendung; Bahnfahrkarte; Behördenvertreter; Deutsche Bahn; Einsparmöglichkeit; …
- BPatG, 23.08.2017 - 3 ZA (pat) 73/16
Doppelvertretung im Nichtigkeitsverfahren VIII - Patentnichtigkeitsklageverfahren …
- BGH, 14.04.2020 - X ZB 2/18
Kostenerstattung für EPA-Vertreter in Patentstreitsache - EPA-Vertreter
- BPatG, 28.09.2015 - 3 ZA (pat) 9/15
Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist …
- BPatG, 23.08.2017 - 3 Ni 6/12
Notwendigkeit von Doppelvertretungskosten und Kosten von Privatgutachten i.R.e. …
- BPatG, 17.05.2017 - 35 W (pat) 1/14
Gebrauchsmusterbeschwerdeverfahren - Kostenfestsetzungsverfahren - …
- BPatG, 21.08.2025 - 25 W (pat) 7/22
- BPatG, 16.12.2024 - 35 W (pat) 423/18
Bediengerät für Spiele
- BPatG, 19.12.2025 - 35 W (pat) 406/22
- BPatG, 19.10.2023 - 30 W (pat) 805/22
- BPatG, 12.09.2022 - 2 Ni 41/16
- BPatG, 19.02.2014 - 4 ZA (pat) 22/13
Patentnichtigkeitsklageverfahren - Erinnerung gegen den …
- BPatG, 04.04.2017 - 1 ZA (pat) 6/16
Erstattung der Kosten eines im Nichtigkeitsverfahren mitwirkenden Rechtsanwalts …
- BPatG, 02.05.2018 - 35 W (pat) 7/16
Gebrauchsmusterbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - Erinnerung gegen …
- BPatG, 25.08.2021 - 1 Ni 6/18
- BPatG, 15.03.2018 - 35 W (pat) 10/16
Gebrauchsmusterbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - Erinnerung gegen …
- BPatG, 17.05.2018 - 35 W (pat) 3/15
Gebrauchsmusterbeschwerdeverfahren - Kostenfestsetzungsverfahren - …
- BPatG, 15.10.2013 - 3 ZA (pat) 31/13
- BPatG, 11.02.2020 - 35 W (pat) 4/19
- BPatG, 28.06.2019 - 1 Ni 18/14
- BPatG, 21.10.2015 - 5 ZA (pat) 31/15
Streitwert bei mehreren Klägern - Patentnichtigkeitsklageverfahren - Erinnerung …
- BPatG, 14.02.2022 - 35 W (pat) 3/19
- BPatG, 20.07.2017 - 4 Ni 21/12
Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Klagegebühr bei Verbindung von …
- BGH, 21.01.2013 - X ZB 12/12
Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Rechtsanwalts im …
- BPatG, 11.02.2021 - 4 Ni 25/17
- BPatG, 23.11.2015 - 1 Ni 36/12
Erstattung von Kosten eines Rechtsanwalts in Patentnichtigkeitsverfahren; …
- BPatG, 11.02.2021 - 35 W (pat) 6/18
- BPatG, 03.01.2023 - 6 Ni 32/19
- BPatG, 08.08.2019 - 5 Ni 17/16
- OLG Düsseldorf, 26.02.2015 - 2 W 5/15
Erstattungsfähigkeit der Kosten des Einspruchsverfahrens
- VG Augsburg, 27.07.2023 - Au 2 M 23.1119
Recht der Bundesbeamten, Erinnerung gegen die Kostenfestsetzung …
- BPatG, 05.05.2020 - 5 Ni 17/16
- BPatG, 08.02.2017 - 5 ZA (pat) 59/16
- BPatG, 08.09.2022 - 6 Ni 26/16
- BPatG, 22.08.2022 - 6 Ni 19/16
- BPatG, 25.08.2023 - 5 Ni 17/16
- BPatG, 12.12.2017 - 35 W (pat) 12/15
Gebrauchsmusterbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - Erinnerung gegen …
- BPatG, 24.10.2013 - 4 ZA (pat) 35/13
Patentnichtigkeitsklageverfahren - Erinnerung gegen die Kostenfestsetzung - zum …
- BPatG, 19.10.2023 - 30 W (pat) 803/22
Designnichtigkeitssache - Beschwerde gegen Kostenfestsetzungsbeschluss des DPMA …
- BPatG, 05.09.2019 - 3 Ni 16/15
- BPatG, 15.07.2019 - 35 W (pat) 416/13
- BPatG, 22.02.2018 - 35 W (pat) 405/12
Gebrauchsmusterbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - Erinnerung gegen …
- BPatG, 27.11.2014 - 35 W (pat) 5/12
Gebrauchsmusterbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - …
- BPatG, 19.10.2023 - 30 W (pat) 802/22
Designnichtigkeitssache - Beschwerde gegen Kostenfestsetzungsbeschluss des DPMA …
- BPatG, 19.10.2023 - 30 W (pat) 804/22
Designnichtigkeitssache - Beschwerde gegen Kostenfestsetzungsbeschluss des DPMA …
- BPatG, 22.02.2023 - 35 W (pat) 10/21
- BPatG, 04.11.2019 - 1 ZA (pat) 2/19
- BPatG, 17.07.2019 - 6 ZA (pat) 43/18
- BPatG, 29.06.2016 - 5 ZA (pat) 14/16
Erstattungsfähigkeit von verauslagten Gerichtskosten i.R.d. Erhebung der weiteren …
- BPatG, 20.06.2016 - 5 ZA (pat) 4/16
Anforderungen an die Erstattungsfähigkeit von Kosten für die Übersetzung eines …
- BPatG, 12.12.2013 - 4 ZA (pat) 36/13
Patentnichtigkeitsklageverfahren - Erinnerung gegen die Kostenfestsetzung - in …
- BPatG, 26.03.2025 - 35 W (pat) 2/24
- BPatG, 22.02.2023 - 35 W (pat) 11/21
- BPatG, 08.08.2018 - 5 ZA (pat) 34/18
- BPatG, 13.11.2017 - 35 W (pat) 14/15
Grundsätze zur Kostenfestsetzung im Gebrauchsmusterprozess
- BPatG, 05.05.2017 - 4 ZA (pat) 8/17
- BPatG, 17.05.2017 - 1 ZA (pat) 2/16
- BPatG, 08.05.2013 - 4 ZA (pat) 31/12
- BPatG, 05.05.2017 - 4 Ni 37/14
Grundsätze zur Erstattungsfähigkeit von Kosten für die Beiziehung eines …
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Rechtsprechung
| LG Kiel, 21.06.2012 - 15 O 158/11 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
- Justiz Schleswig-Holstein
Olympische Preise, Olympia-Rabatt
§ 1 Abs 3 OlympSchG, § 3 Abs 2 OlympSchG, § 5 Abs 2 OlympSchG
Schutz olympischer Bezeichnungen: Internet-Werbekampagne für Kontaktlinsen mit den Bezeichnungen "Olympischer-Rabatt" und "Olympische Preise" - JurPC
Werbung mit "Olympischen Preisen" bzw. einem "Olympia-Rabatt"
- kanzlei.biz
Werbung mit Bezug auf Olympia ist zulässig
- info-it-recht.de
Die Werbung mit "Olympia-Rabatt" und "Olympische Preise" ist kein Verstoß gegen das Gesetz zum Schutz des olympischen Emblems und der olympischen Bezeichnungen
- ra.de
- diekmann-rechtsanwaelte.de
Die Werbung eines Kontaktlinsenhändlers mit Olympischen Preisen und einem Olympia-Rabatt verstösst nicht gegen Paragraf 3 Olympiaschutzgesetz
- wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)
Olympia-Rabatt
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (11)
- damm-legal.de (Kurzinformation)
Onlinehändlerin darf mit "Olympia-Rabatt” und "Olympische Preise” werben / Kein Verstoß gegen das Gesetz zum Schutz des olympischen Emblems und der olympischen Bezeichnungen
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Werberecht: "Olympische Preise” und "Olympiarabatt” zulässig?
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Werbung mit "Olympia-Rabatt" und "olympischen Preisen" kein Verstoß gegen OlympSchG
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Grenzen der Verwertungsrechte an der Marke "Olympia"
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Werbung mit "Olympischen Preisen" zulässig
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Werbung mit "Olympische Preise" und "Olympia-Rabatt" ist wettbewerbsrechtlich nicht zu beanstanden
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Werbung eines Kontaktlinsenhändlers mit "Olympischen Preisen" verstößt nicht gegen OlympSchG
- medienrecht-blog.com (Kurzinformation)
Olympische Entscheidung
- diekmann-rechtsanwaelte.de (Kurzinformation)
Werbung mit Olympia-Rabatt und Olympische Preise - Abmahnung des Deutschen Olympischen Sportbundes eV unberechtigt
- rechtsportal.de (Leitsatz)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Zulässigkeit einer Werbung mit den Begriffen "Olympische Reise" oder "Olympia-Rabatt"
Besprechungen u.ä.
- lto.de (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Die Spiele als Werbefalle: Sotschi, der BGH und das Olympiaschutzgesetz
Verfahrensgang
- LG Kiel, 21.06.2012 - 15 O 158/11
- OLG Schleswig, 26.06.2013 - 6 U 31/12
- BGH, 15.05.2014 - I ZR 131/13
Papierfundstellen
- NJW-RR 2012, 1248
- GRUR-RR 2012, 390
- K&R 2012, 694
- SpuRt 2013, 135
- Mitt. 2013, 145
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- OLG Frankfurt, 09.03.2006 - 6 U 200/05
Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Unterlassungsverfügung hinsichtlich …
Auszug aus LG Kiel, 21.06.2012 - 15 O 158/11
Da das OlympSchG dem Schutz des Olympischen Emblems und der olympischen Bezeichnungen dient, ist Werbung nicht schon deshalb verboten, weil sie das Interesse des Verkehrs an dem Ereignis der Olympischen Spiele selbst ausnutzt, um die Aufmerksamkeit des Betrachters zu erlangen (vgl. Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt vom 09.03.2006, 6 U 200/05; verfügbar in juris).
- BGH, 15.05.2014 - I ZR 131/13
Olympia-Rabatt - Werbung mit olympischer Bezeichnung: Verfassungsmäßigkeit des …
Rn. 2 Das Landgericht hat die Klage abgewiesen (LG Kiel, WRP 2012, 1464).
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