Rechtsprechung
| BAG, 09.05.1996 - 2 AZR 387/95 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Zurückbehaltungsrecht hinsichtlich der Arbeitskraft des Arbeitnehmers wegen offenstehender Vergütungsansprüche - Wirksamkeit einer Kündigung wegen Ausübung des Zurückbehaltungsrechts hinsichtlich der Arbeitskraft - Kündigung aufgrund beharrlicher Arbeitsverweigerung - ...
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- Techniker Krankenkasse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB §§ 273, 626; KSchG § 1 Abs. 2
Kündigung und Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Kündigungsschutz; Kündigung bei Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts
Verfahrensgang
- ArbG Mainz, 02.02.1994 - 4 Ca 2420/93
- LAG Rheinland-Pfalz, 07.12.1994 - 2 Sa 632/94
- BAG, 09.05.1996 - 2 AZR 387/95
Papierfundstellen
- NJW 1997, 274
- ZIP 1996, 1841
- NZA 1996, 1085
- NJ 1996, 672
- DB 1996, 2337
Wird zitiert von ... (40) Zitiert selbst (13)
- BAG, 25.10.1984 - 2 AZR 417/83
Arbeitsverweigerung in Konkursnähe - § 626 BGB, Zurückbehaltungsrecht, § 273, § …
Auszug aus BAG, 09.05.1996 - 2 AZR 387/95
Macht der Arbeitnehmer berechtigterweise ein Zurückbehaltungsrecht hinsichtlich seiner Arbeitskraft wegen offenstehender Vergütungsansprüche geltend, so ist regelmäßig eine deswegen ausgesprochene außerordentliche und/oder ordentliche Kündigung unwirksam (im Anschluß an Senatsurteil vom 25. Oktober 1984 - 2 AZR 417/83 - AP Nr. 3 zu § 273 BGB).Insofern ist in der Rechtsprechung anerkannt, daß keine unzulässige Arbeitsverweigerung vorliegt, wenn der Arbeitnehmer berechtigterweise von einem Zurückbehaltungsrecht Gebrauch gemacht hat (BAG Urteil vom 15. Februar 1978 - 1 AZR 76/76 - BAGE 30, 50 = AP Nr. 58 zu Art. 9 GG Arbeitskampf, mit Anm. von Konzen; Urteile vom 25. Oktober 1984 - 2 AZR 414/83 - nicht veröffentlicht und - 2 AZR 417/83 - AP Nr. 3 zu § 273 BGB und vom 20. Dezember 1963 - 1 AZR 428/62 - BAGE 15, 174, 186 = AP Nr. 32 zu Art. 9 GG Arbeitskampf, zu B I 1 der Gründe).
Da im August 1993 die Vergütungsansprüche für insgesamt vier Monate offenstanden, nämlich für April bis einschließlich Juli 1993 (§§ 615, 293 f. BGB), kann auch angesichts der Höhe der geltend gemachten Forderung von ca. 14.000,00 DM nicht davon die Rede sein, es handele sich um einen verhältnismäßig geringfügigen Lohnrückstand, so daß der Kläger unter Beachtung des Grundsatzes von Treu und Glauben (§ 242 BGB) die Arbeit nicht hätte verweigern dürfe (Senatsurteil vom 25. Oktober 1984 - 2 AZR 417/83 - AP, aaO).
- OLG Köln, 10.07.1974 - 2 U 151/73
Schadensersatzansprüche; Zurückbehaltungsrecht; Fälliger Anspruch
Auszug aus BAG, 09.05.1996 - 2 AZR 387/95
Soweit sich das Landesarbeitsgericht zur Stützung seiner gegenteiligen Ansicht u. a. auf OLG Köln (DB 1974, 2301) beruft, geschieht dies zu Unrecht, weil das OLG Köln die Fälligkeit nur für drohende nicht bezifferte Schadensersatzansprüche verneint, deren sich der Gläubiger im Wege des Zurückbehaltungsrechts berühmt. - BAG, 24.11.1994 - 2 AZR 179/94
Annahmeverzug und Arbeitsunfähigkeit
Auszug aus BAG, 09.05.1996 - 2 AZR 387/95
Es braucht nicht erörtert zu werden, ob eine Nichtaufnahme der Arbeit gegebenenfalls als Böswilligkeit im Sinne des § 615 BGB zu interpretieren ist (vgl. dazu Senatsurteil vom 24. November 1994 - 2 AZR 179/94 - AP Nr. 60 zu § 615 BGB, zu II 2c der Gründe, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen), jedenfalls bestand eine Verpflichtung zur Wiederaufnahme der Arbeit solange nicht, als nicht die Beklagte unmißverständlich klarstellte, daß sie das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz vom 28. Juli 1993 gegen sich gelten lassen wollte.
- BAG, 20.12.1963 - 1 AZR 428/62
Gesamtschuldnerische Haftung der Arbeitnehmer bei rechtswidrigem Streik - …
Auszug aus BAG, 09.05.1996 - 2 AZR 387/95
Insofern ist in der Rechtsprechung anerkannt, daß keine unzulässige Arbeitsverweigerung vorliegt, wenn der Arbeitnehmer berechtigterweise von einem Zurückbehaltungsrecht Gebrauch gemacht hat (BAG Urteil vom 15. Februar 1978 - 1 AZR 76/76 - BAGE 30, 50 = AP Nr. 58 zu Art. 9 GG Arbeitskampf, mit Anm. von Konzen; Urteile vom 25. Oktober 1984 - 2 AZR 414/83 - nicht veröffentlicht und - 2 AZR 417/83 - AP Nr. 3 zu § 273 BGB und vom 20. Dezember 1963 - 1 AZR 428/62 - BAGE 15, 174, 186 = AP Nr. 32 zu Art. 9 GG Arbeitskampf, zu B I 1 der Gründe). - BAG, 06.08.1987 - 2 AZR 226/87
Außerordentliche Kündigung wegen Konkurrenztätigkeit
Auszug aus BAG, 09.05.1996 - 2 AZR 387/95
Diese kann vom Revisionsgericht nur daraufhin überprüft werden, ob das angefochtene Urteil den Rechtsbegriff selbst verkannt hat, ob es bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnorm des § 626 BGB Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt hat und ob es alle vernünftigerweise in Betracht kommenden Umstände, die für oder gegen eine außerordentliche Kündigung sprechen, beachtet hat (ständige Rechtsprechung des Senats, z. B. Urteil vom 6. August 1987 - 2 AZR 226/87 - AP Nr. 97 zu § 626 BGB und zuletzt Urteil vom 9. März 1995 - 2 AZR 497/94 - AP Nr. 123, aaO, zu II 2 der Gründe). - BAG, 14.02.1978 - 1 AZR 76/76
Rechtswidrige Arbeitsniederlegung betriebsbedingt gekündigter Arbeitnehmer
Auszug aus BAG, 09.05.1996 - 2 AZR 387/95
Insofern ist in der Rechtsprechung anerkannt, daß keine unzulässige Arbeitsverweigerung vorliegt, wenn der Arbeitnehmer berechtigterweise von einem Zurückbehaltungsrecht Gebrauch gemacht hat (BAG Urteil vom 15. Februar 1978 - 1 AZR 76/76 - BAGE 30, 50 = AP Nr. 58 zu Art. 9 GG Arbeitskampf, mit Anm. von Konzen; Urteile vom 25. Oktober 1984 - 2 AZR 414/83 - nicht veröffentlicht und - 2 AZR 417/83 - AP Nr. 3 zu § 273 BGB und vom 20. Dezember 1963 - 1 AZR 428/62 - BAGE 15, 174, 186 = AP Nr. 32 zu Art. 9 GG Arbeitskampf, zu B I 1 der Gründe). - BAG, 09.03.1995 - 2 AZR 497/94
Außerordentliche Kündigung wegen Antritts einer Strafhaft - Reichweite der …
Auszug aus BAG, 09.05.1996 - 2 AZR 387/95
Diese kann vom Revisionsgericht nur daraufhin überprüft werden, ob das angefochtene Urteil den Rechtsbegriff selbst verkannt hat, ob es bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnorm des § 626 BGB Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt hat und ob es alle vernünftigerweise in Betracht kommenden Umstände, die für oder gegen eine außerordentliche Kündigung sprechen, beachtet hat (ständige Rechtsprechung des Senats, z. B. Urteil vom 6. August 1987 - 2 AZR 226/87 - AP Nr. 97 zu § 626 BGB und zuletzt Urteil vom 9. März 1995 - 2 AZR 497/94 - AP Nr. 123, aaO, zu II 2 der Gründe). - BAG, 31.01.1985 - 2 AZR 486/83
Kein Mutterschaftsurlaub für Väter
Auszug aus BAG, 09.05.1996 - 2 AZR 387/95
Richtig ist, daß in Fällen einer sog. beharrlichen Arbeitsverweigerung in aller Regel eine außerordentliche Kündigung gerechtfertigt sein kann (vgl. etwa BAG Urteile vom 12. Juli 1984 - 2 AZR 290/83 - nicht veröffentlicht und vom 31. Januar 1985 - 2 AZR 486/83 - AP Nr. 6 zu § 8a MuSchG 1968; LAG München Urteil vom 19. Januar 1989 - 6 Sa 611/88 - LAGE § 626 BGB Nr. 38; LAG Berlin Urteil vom 17. Mai 1993 - 9 Sa 141/92 - LAGE § 626 BGB Nr. 72;… KR-Hillebrecht, 4. Aufl., § 626 BGB Rz 307;… KR-Etzel, 4. Aufl., § 1 KSchG Rz 417;… Stahlhacke/Preis, Kündigung und Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis, 6. Aufl., Rz 515). - LAG München, 19.01.1989 - 6 Sa 611/88
Außerordentliche Kündigung ; Arbeitsverweigerung; Arbeitsanweisung
Auszug aus BAG, 09.05.1996 - 2 AZR 387/95
Richtig ist, daß in Fällen einer sog. beharrlichen Arbeitsverweigerung in aller Regel eine außerordentliche Kündigung gerechtfertigt sein kann (vgl. etwa BAG Urteile vom 12. Juli 1984 - 2 AZR 290/83 - nicht veröffentlicht und vom 31. Januar 1985 - 2 AZR 486/83 - AP Nr. 6 zu § 8a MuSchG 1968; LAG München Urteil vom 19. Januar 1989 - 6 Sa 611/88 - LAGE § 626 BGB Nr. 38; LAG Berlin Urteil vom 17. Mai 1993 - 9 Sa 141/92 - LAGE § 626 BGB Nr. 72;… KR-Hillebrecht, 4. Aufl., § 626 BGB Rz 307;… KR-Etzel, 4. Aufl., § 1 KSchG Rz 417;… Stahlhacke/Preis, Kündigung und Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis, 6. Aufl., Rz 515). - LAG Rheinland-Pfalz, 07.12.1994 - 2 Sa 632/94
Arbeitsleistung; Zurückbehaltungsrecht; Arbeitsleistung; Fristlose Kündigung ; …
Auszug aus BAG, 09.05.1996 - 2 AZR 387/95
Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 7. Dezember 1994 - 2 Sa 632/94 - aufgehoben. - BAG, 12.07.1984 - 2 AZR 290/83
- BAG, 25.10.1984 - 2 AZR 414/83
- LAG Berlin, 17.05.1993 - 9 Sa 141/92
Kündigung: außerordentliche Kündigung wegen Arbeitsverweigerung - Voraussetzungen
- BAG, 21.11.1996 - 2 AZR 357/95
Kündigung - beharrliche Arbeitsverweigerung
Das Bundesarbeitsgericht hat bisher in Fällen einer sog. beharrlichen Arbeitsverweigerung in aller Regel eine außerordentliche Kündigung als gerechtfertigt angesehen (vgl. etwa BAG Urteile vom 12. Juli 1984 - 2 AZR 290/83 - nicht veröffentlicht; vom 31. Januar 1985 - 2 AZR 486/83 - AP Nr. 6 zu § 8 a MuSchG 1968; vom 17. Juni 1992 - 2 AZR 568/91 - nicht veröffentlicht, zu II 2 a der Gründe und zuletzt vom 9. Mai 1996 - 2 AZR 387/95 - NZA 1996, 1085 f. [BAG 09.05.1996 - 2 AZR 387/95], zu II 1 a der Gründe).Bei der Überprüfung dieser Schlußfolgerung gilt ohnehin revisionsrechtlich nur ein eingeschränkter Überprüfungsmaßstab, nämlich ob das Landesarbeitsgericht bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnorm des § 626 BGB Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt hat und ob es alle vernünftigerweise in Betracht kommenden Umstände, die für oder gegen eine außerordentliche Kündigung sprechen, beachtet hat (ständige Rechtsprechung des Senats, z. B. Urteil vom 6. August 1987 - 2 AZR 226/87 - AP Nr. 97 zu § 626 BGB und zuletzt Urteil vom 9. Mai 1996 - 2 AZR 387/95 - NZA 1996, 1085 [BAG 09.05.1996 - 2 AZR 387/95]).
- BAG, 13.03.2008 - 2 AZR 88/07
Ordentliche Kündigung - Zurückbehaltungsrecht
Es liegt keine Arbeitsverweigerung bzw. kein unentschuldigtes Fehlen vor, wenn der Arbeitnehmer berechtigterweise von einem Zurückbehaltungsrecht Gebrauch gemacht hat (st. Rspr. seit BAG 20. Dezember 1963 - 1 AZR 428/62 - BAGE 15, 174; 14. Februar 1978 - 1 AZR 76/76 - BAGE 30, 50; 25. Oktober 1984 - 2 AZR 417/83 - AP BGB § 273 Nr. 3 = EzA BGB § 273 Nr. 3; 9. Mai 1996 - 2 AZR 387/95 - AP BGB § 273 Nr. 5 = EzA BGB § 626 nF Nr. 161; LAG Thüringen 28. Januar 1999 - 5 Sa 895/97 - LAGE BGB § 273 Nr. 1;… ErfK/Preis 8. Aufl. § 611 BGB Rn. 690; Rieble/Klumpp ZIP 2002, 369, 380). - BAG, 17.01.2002 - 2 AZR 494/00
Außerordentliche Kündigung wegen verspäteter Vergütungszahlung - …
aa) Es kann für den Arbeitnehmer einen wichtigen Grund zur außerordentlichen Kündigung seines Arbeitsverhältnisses an sich darstellen, wenn der Arbeitgeber mit seiner Lohnzahlung in Verzug ist (BAG 25. Juli 1963 - 2 AZR 510/62 - BAGE 14, 266 270; 25. September 1980 - 3 AZR 119/78 - nv.; 25. Oktober 1984 - 2 AZR 417/83 - AP BGB § 273 Nr. 3 = EzA BGB § 273 Nr. 3; 9. Mai 1996 - 2 AZR 387/95 - AP BGB § 273 Nr. 5 = EzA BGB § 626 nF Nr. 161).
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 21.07.2015 - 2 Sa 140/14
Beharrliche Arbeitsverweigerung - Zurückbehaltungsrecht wegen Lohnrückständen - …
Rn. 47 Das Arbeitsgericht hat ausgehend von der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts gemeint, eine beharrliche Arbeitsverweigerung des Arbeitnehmers stelle in aller Regel einen wichtigen Grund zur Kündigung im Sinne von § 626 BGB dar (vgl. nur BAG 9. Mai 1996 - 2 AZR 387/95 - AP Nr. 5 zu § 273 BGB = DB 1996, 2337). - LAG Hamm, 20.04.2011 - 4 Sa 2230/10
Kündigung und Religionsfreiheit - "Jesus hat sie lieb"
Dafür genügt es nicht, dass einmalig eine Weisung des Arbeitgebers nicht befolgt wird, vielmehr muss eine intensive Weigerung vorliegen (BAG, Urteil vom 19.04.2007 - 2 AZR 78/06 = AP Nr. 77 zu § 611 BGB Direktionsrecht: BAG, Urteil vom 05.04.2001 - 2 AZR 580/99 = NJW 2002, 698ff.; BAG, Urteil vom 09.05.1996 - 2 AZR 387/95 = NJW 1997, 274 ff.; BAG, Urteil vom 31.01.1985 - 2 AZR 486/83 = NJW 1986, 743 f.;… ErfK, a.a.O., § 626 BGB Rn. 70). - LAG Köln, 19.05.1999 - 2 Sa 1149/98
Wirksamkeit einer fristlosen Kündigung; Fernbleiben der Arbeit; Wegfall einer …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - LAG Baden-Württemberg, 14.11.2006 - 1 Sa 1/06
Außerordentliche fristlose Kündigung: Beharrliche Arbeitsverweigerung des …
In Fällen der sogenannten beharrlichen Arbeitsverweigerung ist in der Regel eine außerordentliche als Kündigung gerechtfertigt anzusehen (BAG, Urt. vom 09.05.1996 - 2 AZR 387/95, NZA 1996, 1085 zu II 1 a der Gründe m.w.N.; BAG…, Urt. vom 21.11.1996 - 2 AZR 357/95, NZA 1997, 487 zu II 4 a der Gründe m.w.N.).Das muss dann aber durch eine vorhergehende, erfolglose Abmahnung verdeutlicht werden (BAG, Urt. vom 09.05.1996 a.a.O. zu II 1 a der Gründe; BAG…, Urt. vom 21.11.1996 a.a.O. zu II 4 a der Gründe).
- BAG, 06.02.1997 - 2 AZR 38/96
Rechtmäßigkeit der arbeitgeberseitigen außerordentlichen Kündigung eines …
Diese kann vom Revisionsgericht nur daraufhin überprüft werden, ob das angefochtene Urteil den Rechtsbegriff des wichtigen Grundes selbst verkannt hat, ob es bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnorm des § 626 BGB Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt hat und ob es alle vernünftigerweise in Betracht kommenden Umstände, die für oder gegen eine außerordentliche Kündigung sprechen, beachtet hat (ständige Rechtsprechung des Senats, z.B. Urteil vom 6. August 1987 - 2 AZR 226/87 - AP Nr. 97 zu § 626 BGB und zuletzt Urteil vom 9. Mai 1996 - 2 AZR 387/95 - AP Nr. 5 zu § 273 BGB, zu II 1 der Gründe). - BAG, 21.11.1996 - 2 AZR 852/95
Vorliegen eines wichtigen Grundes als Vorausssetzung für die außerordentliche …
Diese kann vom Revisionsgericht nur daraufhin überprüft werden, ob das angefochtene Urteil den Rechtsbegriff des wichtigen Grundes selbst verkannt hat, ob es bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnorm des § 626 BGB Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt hat und ob es alle vernünftigerweise in Betracht kommenden Umstände, die für oder gegen eine außerordentliche Kündigung sprechen, beachtet hat (ständige Rechtsprechung des Senats, z.B. Urteil vom 6. August 1987 - 2 AZR 226/87 - AP Nr. 97 zu § 626 BGB, zu II 1 der Gründe und zuletzt Urteil vom 9. Mai 1996 - 2 AZR 387/95 - NZA 1996, 1085 [BAG 09.05.1996 - 2 AZR 387/95]). - ArbG Frankfurt/Main, 26.11.1998 - 2 Ca 4267/98
Ankündigungsfrist für die einseitige Anordnung von Überstunden - …
Maßgeblich ist, ob aufgrund des Verhaltens die Besorgnis besteht, dass der Arbeitnehmer seiner Arbeitspflicht auch in Zukunft nicht vertragsgemäß nachkommen wird, was auch der Fall sein kann, wenn der Arbeitnehmer sein Verhalten nach einer einschlägigen Abmahnung wiederholt (vgl. BAG, Urteile vom 09. Mai 1996, 2 AZR 387/95, NZA 96/1085, unter II 1 a der Gründe; vom 21. November 1996, II ZR 357/95, NZA 97/487, unter II 4 a der Gründe). - LAG Thüringen, 28.01.1999 - 5 Sa 895/97
Kündigung: außerordentliche Kündigung wegen Arbeitsverweigerung - …
- LAG Berlin, 10.05.2001 - 10 Sa 2695/00
Keine Gesundschreibung erforderlich
- LAG Schleswig-Holstein, 23.11.2004 - 5 Sa 202/04
Arbeitsverweigerung, Abmahnung, Prämienforderung, Zurückbehaltungsrecht, …
- LAG Saarland, 07.09.2016 - 2 Sa 104/15
Benachteiligung - sachlich nicht begründbare Übersicherung - offene Formulierung …
- OLG Hamm, 24.02.2000 - 28 U 41/99
Streit um den Anspruch eines Arbeitgebers gegen einen Anwalt aus positiver …
- LAG Sachsen-Anhalt, 09.01.2014 - 3 Sa 444/12
Arbeitnehmerstatus - Gruppenarbeitsverhältnis - beharrliche Arbeitsverweigerung
- LAG Baden-Württemberg, 26.07.2000 - 20 Sa 140/99
Voraussetzungen für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts bezüglich der …
- BAG, 25.10.2001 - 2 AZR 559/00
Außerordentliche Kündigung - MfS-Tätigkeit - Fragebogenlüge - herausgehobene …
- LAG Hessen, 10.11.2004 - 2 Sa 756/04
Materielle Präklusion nach dem Kündigungsschutzgesetz; Wirksamkeit einer …
- LAG Köln, 20.01.2010 - 9 Sa 991/09
Unwirksame außerordentliche Kündigung wegen unentschuldigten Fehlens; …
- BAG, 06.02.1997 - 2 AZR 51/96
Wirksamkeit einer personenbedingten außerordentlichen Kündigung - Zumutbarkeit …
- LAG Köln, 12.11.2014 - 5 Sa 420/14
Arbeitspflicht nach Stellung eines Auflösungsantrags; Divergenzfälligkeit eines …
- LAG Hamm, 15.11.2012 - 15 Sa 239/12
Hinweispflicht bei der Ausübung des urückbehaltungnsrechts durch den Arbeitnehmer
- ArbG Mönchengladbach, 29.06.2011 - 2 Ca 1188/11
Fristlose Kündigung, Abmahnung, Abschwächung der Warnfunktion, besonderer …
- LAG Düsseldorf, 29.08.2001 - 12 Sa 827/01
Außerordentliche Kündigung wegen Arbeitsverweigerung - aufgrund anwaltlicher …
- LAG Köln, 12.11.2014 - 5 Sa 419/14
Arbeitspflicht nach Stellung eines Auflösungsantrags; Divergenzfähigkeit eines …
- ArbG Frankfurt/Main, 14.07.2004 - 2 Ca 254/04
Pflichten (arbeitsvertragliche) - Kündigung wegen Nichterfüllung
- LAG Düsseldorf, 24.04.1998 - 10 Sa 157/98
Kündigung: außerordentliche Kündigung - Kündigungsberechtigung - …
- ArbG Mönchengladbach, 23.02.2012 - 3 Ca 3495/11
Fristlose Kündigung - Mitarbeiter der Städtischen Grünpflegekolonne in …
- LAG Köln, 14.08.2001 - 13 Sa 319/01
Betriebsratsanhörung; abschließende Stellungnahme des Betriebsrats; Kündigung; …
- LAG Hessen, 10.12.2003 - 2 Sa 781/03
Verpflichtung des Arbeitnehmers, einem Weiterbeschäftigungsangebot des …
- ArbG Mönchengladbach, 16.03.2007 - 7 Ca 3811/06
Außerordentliche Kündigung wegen des Vorwurfs rechtsradikaler und …
- ArbG Düsseldorf, 29.11.2010 - 2 Ca 5395/10
Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung des Arbeitsvertrags durch Arbeitgeber …
- LAG Hessen, 17.11.1998 - 9 Sa 386/98
- AG Frankfurt/Main, 14.07.2004 - 2 Ca 254/04
Pflichten (arbeitsvertragliche) - Kündigung wegen Nichterfüllung
- LAG Hamm, 08.01.2003 - 18 Sa 1177/02
Außerordentliche Kündigung, Arbeitsverweigerung, Irrtum, Versetzung
- ArbG Solingen, 20.09.2012 - 4 Ca 343/12
Kündigung eines nicht freigestellten Mitglieds des örtlichen Betriebsrates unter …
- LAG Hamm, 21.02.2003 - 7 Sa 1763/02
Wichtiger Grund i. S. d. § 626 Abs. 1 BGB, Diebstahl von für die Verkaufsfilialen …
- ArbG Ludwigshafen, 25.01.2000 - 5 Ca 1077/99
Wirksamkeit der verhaltensbedingten Kündigung eines Arbeitsverhältnisses wegen …
- ArbG Leipzig, 16.01.2008 - 2 Ga 2/08
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Rechtsprechung
| BVerwG, 30.05.1996 - 5 C 4.95 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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Hilfesuchender - Umzug in teuere Wohnung - Übernahme der Unterkunftskosten - Kostengünstigere Unterkunftsalternative
- rechtsportal.de
Sozialhilferecht: Unterkunftskosten einer unangemessen teuren Wohnung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- lexetius.com (Pressemitteilung)
Keine Sozialhilfe für unangemessen teure Wohnung
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Sozialhilfe; unangemessen teure Wohnung
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- NJ 1996, 672
Wird zitiert von ... (13) Zitiert selbst (9)
- BVerwG, 21.01.1993 - 5 C 3.91
Gewährung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts
Auszug aus BVerwG, 30.05.1996 - 5 C 4.95
Ein Hilfesuchender, der ohne Notwendigkeit in eine sozialhilferechtlich unangemessen teure Wohnung umgezogen ist, kann nach § 12 Abs. 1 Satz 1 BSHG, § 3 Abs. 1 Satz 2 Regelsatzverordnung die Übernahme der Unterkunftskosten weder in voller Höhe noch teilweise in Höhe solcher Aufwendungen verlangen, die für eine angemessen teure Wohnung aufzubringen wären (wie BVerwGE 92, 1).Ein Hilfesuchender, der ohne Notwendigkeit eine aus sozialhilferechtlicher Sicht an sich (abstrakt) zu teure Wohnung bezieht, kann nach § 12 Abs. 1 Satz 1 BSHG, § 3 Abs. 1 Satz 1 Regelsatzverordnung die Übernahme seiner tatsächlichen Unterkunftskosten nur beanspruchen, wenn und solange für ihn keine bedarfsgerechte kostengünstigere Unterkunftsalternative verfügbar ist (Fortführung von BVerwGE 92, 1).
Mit dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (Beschluß vom 14. Juni 1994 - 6 S 1171/94 -) sei entgegen dem Bundesverwaltungsgericht (BVerwGE 92, 1) davon auszugehen, daß ein Hilfeempfänger, der ohne Notwendigkeit in eine sozialhilferechtlich zu große und teure Wohnung umziehe, die Übernahme der für eine angemessene Unterkunft aufzubringenden Kosten verlangen könne.
Das steht in Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwGE 92, 1 ; 97, 110 ) und ist revisionsgerichtlich nicht zu beanstanden.
Insbesondere ist § 3 Abs. 1 RegelsatzVO keine Rechtsgrundlage für die Gewährung eines solchen bloßen Unterkunftskostenzuschusses (BVerwGE 92, 1 ).
Das entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. BVerwGE 72, 88 ; 75, 168 ; 92, 1 ; 97, 110 ) und ergibt sich sowohl im Rückschluß aus § 3 Abs. 1 Satz 2 RegelsatzVO (vgl. BVerwGE 92, 1 ) als auch und vor allem aus dem der Verordnungstätigkeit der in § 22 Abs. 2 BSHG genannten Organe vorgegebenen Grundsatz, daß mit Sozialhilfeleistungen nach §§ 11, 12 BSHG nur der "notwendige" Lebensunterhalt sicherzustellen ist (vgl. BVerwGE 72, 88 ; 75, 168 ; 97, 110 ).
Ein Hilfeempfänger, der ohne Notwendigkeit seine bisherige (angemessen teure) Wohnung aufgibt und in eine unangemessen teure Wohnung umzieht, handelt daher auf eigenes Risiko und muß damit rechnen, daß ihm mit Blick auf die örtlichen Verhältnisse im Bedarfszeitraum hinsichtlich der Aufwendungen für die neue Wohnung von Anfang an anspruchsvernichtend entgegengehalten wird, er habe eine angemessen große und teure Wohnung anmieten können (vgl. BVerwGE 92, 1 ; s. auch BVerwGE 97, 110 zum Mehrkostenvorbehalt in § 3 Abs. 2 BSHG).
Die Übernahme von Mietschulden ist grundsätzlich nicht Aufgabe des Sozialhilfeträgers (vgl. BVerwGE 92, 1 m.w.N.).
- BVerwG, 17.11.1994 - 5 C 11.93
Sozialhilfe Wohnungswechsel - Mehrkostenausgleich
Auszug aus BVerwG, 30.05.1996 - 5 C 4.95
Das steht in Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwGE 92, 1 ; 97, 110 ) und ist revisionsgerichtlich nicht zu beanstanden.Das entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. BVerwGE 72, 88 ; 75, 168 ; 92, 1 ; 97, 110 ) und ergibt sich sowohl im Rückschluß aus § 3 Abs. 1 Satz 2 RegelsatzVO (vgl. BVerwGE 92, 1 ) als auch und vor allem aus dem der Verordnungstätigkeit der in § 22 Abs. 2 BSHG genannten Organe vorgegebenen Grundsatz, daß mit Sozialhilfeleistungen nach §§ 11, 12 BSHG nur der "notwendige" Lebensunterhalt sicherzustellen ist (vgl. BVerwGE 72, 88 ; 75, 168 ; 97, 110 ).
Bei der Beurteilung der Angemessenheit der Mietaufwendungen für eine in Aussicht genommene oder bereits bewohnte Unterkunft sind die örtlichen Verhältnisse zunächst insoweit maßgeblich, als auf die im unteren Bereich der für vergleichbare Wohnungen am Wohnort des Hilfebedürftigen marktüblichen Wohnungsmieten abzustellen und auf dieser tatsächlichen Grundlage die sozialhilferechtlich maßgebliche Mietpreisspanne zu ermitteln ist (vgl. BVerwGE 97, 110 m.w.N.).
Ein Hilfeempfänger, der ohne Notwendigkeit seine bisherige (angemessen teure) Wohnung aufgibt und in eine unangemessen teure Wohnung umzieht, handelt daher auf eigenes Risiko und muß damit rechnen, daß ihm mit Blick auf die örtlichen Verhältnisse im Bedarfszeitraum hinsichtlich der Aufwendungen für die neue Wohnung von Anfang an anspruchsvernichtend entgegengehalten wird, er habe eine angemessen große und teure Wohnung anmieten können (vgl. BVerwGE 92, 1 ; s. auch BVerwGE 97, 110 zum Mehrkostenvorbehalt in § 3 Abs. 2 BSHG).
- BVerwG, 30.05.1996 - 5 C 14.95
Sozialhilferecht: Unterkunftskosten einer unangemessen teuren Wohnung
Auszug aus BVerwG, 30.05.1996 - 5 C 4.95
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts greift diese Vorschrift dann nicht ein, wenn derjenige, der im Zeitpunkt des Wohnungswechsels Hilfe zum Lebensunterhalt nicht bezieht - das traf damals auf die Kläger zu -, eine Wohnung mietet, hinsichtlich deren Miete er von vornherein weiß, daß er sie nicht aus eigenen Mitteln wird bestreiten können, daß er also ihretwegen auf Sozialhilfe angewiesen sein wird, es sei denn, daß die Miete dieser über das Maß des Notwendigen hinausgehenden Unterkunft unter den besonderen Umständen unausweichlich war (BVerwGE 75, 168 , ebenso Urteil vom 30. Mai 1996 - BVerwG 5 C 14.95 -). Zumutbarkeitserwägungen dieser Art sind nur bei Anwendung von § 3 Abs. 1 Satz 2 RegelsatzVO zu berücksichtigen (vgl. hierzu Urteil vom 30. Mai 1996 - BVerwG 5 C 14.95 -).
- BVerwG, 27.11.1986 - 5 C 2.85
Höchstgrenzen - Wohngeldbemessung - Kostenangemessenheit - Unterkunft
Auszug aus BVerwG, 30.05.1996 - 5 C 4.95
Das entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. BVerwGE 72, 88 ; 75, 168 ; 92, 1 ; 97, 110 ) und ergibt sich sowohl im Rückschluß aus § 3 Abs. 1 Satz 2 RegelsatzVO (vgl. BVerwGE 92, 1 ) als auch und vor allem aus dem der Verordnungstätigkeit der in § 22 Abs. 2 BSHG genannten Organe vorgegebenen Grundsatz, daß mit Sozialhilfeleistungen nach §§ 11, 12 BSHG nur der "notwendige" Lebensunterhalt sicherzustellen ist (vgl. BVerwGE 72, 88 ; 75, 168 ; 97, 110 ).Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts greift diese Vorschrift dann nicht ein, wenn derjenige, der im Zeitpunkt des Wohnungswechsels Hilfe zum Lebensunterhalt nicht bezieht - das traf damals auf die Kläger zu -, eine Wohnung mietet, hinsichtlich deren Miete er von vornherein weiß, daß er sie nicht aus eigenen Mitteln wird bestreiten können, daß er also ihretwegen auf Sozialhilfe angewiesen sein wird, es sei denn, daß die Miete dieser über das Maß des Notwendigen hinausgehenden Unterkunft unter den besonderen Umständen unausweichlich war (BVerwGE 75, 168 , ebenso Urteil vom 30. Mai 1996 - BVerwG 5 C 14.95 -
). - BVerwG, 20.10.1994 - 5 C 28.91
Sozialhilfe - Heimunterbringung - Höhe der Heimkosten - Zumutbarkeit eines …
Auszug aus BVerwG, 30.05.1996 - 5 C 4.95
Die Ausrichtung des Anspruchs aus § 12 Abs. 1 Satz 1 BSHG, § 3 Abs. 1 Satz 1 RegelsatzVO auf den notwendigen Lebensunterhalt wirkt nicht nur anspruchsbegrenzend, sondern auch anspruchsgestaltend: Die Hilfeleistung ist so zu bemessen, daß der Hilfebedürftige seinen notwendigen Bedarf tatsächlich in vollem Umfang befriedigen kann (vgl. BVerwGE 92, 336 ; 94, 211 ; s. ferner BVerwGE 97, 53 ). - BVerwG, 22.08.1985 - 5 C 57.84
Kosten der Unterkunft - Mietaufwand - Hilfe zum Lebensunterhalt - Erwachsenes …
Auszug aus BVerwG, 30.05.1996 - 5 C 4.95
Das entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. BVerwGE 72, 88 ; 75, 168 ; 92, 1 ; 97, 110 ) und ergibt sich sowohl im Rückschluß aus § 3 Abs. 1 Satz 2 RegelsatzVO (vgl. BVerwGE 92, 1 ) als auch und vor allem aus dem der Verordnungstätigkeit der in § 22 Abs. 2 BSHG genannten Organe vorgegebenen Grundsatz, daß mit Sozialhilfeleistungen nach §§ 11, 12 BSHG nur der "notwendige" Lebensunterhalt sicherzustellen ist (vgl. BVerwGE 72, 88 ; 75, 168 ; 97, 110 ). - BVerwG, 17.06.1993 - 5 C 11.91
Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechstanwalts
Auszug aus BVerwG, 30.05.1996 - 5 C 4.95
Die Ausrichtung des Anspruchs aus § 12 Abs. 1 Satz 1 BSHG, § 3 Abs. 1 Satz 1 RegelsatzVO auf den notwendigen Lebensunterhalt wirkt nicht nur anspruchsbegrenzend, sondern auch anspruchsgestaltend: Die Hilfeleistung ist so zu bemessen, daß der Hilfebedürftige seinen notwendigen Bedarf tatsächlich in vollem Umfang befriedigen kann (vgl. BVerwGE 92, 336 ; 94, 211 ; s. ferner BVerwGE 97, 53 ). - BVerwG, 30.09.1993 - 5 C 49.91
Sozialhilfe - Krankenhilfe - Krankenversicherung - Krankenhausbehandlung - …
Auszug aus BVerwG, 30.05.1996 - 5 C 4.95
Die Ausrichtung des Anspruchs aus § 12 Abs. 1 Satz 1 BSHG, § 3 Abs. 1 Satz 1 RegelsatzVO auf den notwendigen Lebensunterhalt wirkt nicht nur anspruchsbegrenzend, sondern auch anspruchsgestaltend: Die Hilfeleistung ist so zu bemessen, daß der Hilfebedürftige seinen notwendigen Bedarf tatsächlich in vollem Umfang befriedigen kann (vgl. BVerwGE 92, 336 ; 94, 211 ; s. ferner BVerwGE 97, 53 ). - VGH Baden-Württemberg, 14.06.1994 - 6 S 1171/94
Sozialhilfe: teilweise Übernahme der Unterkunftskosten bei insgesamt …
Auszug aus BVerwG, 30.05.1996 - 5 C 4.95
Mit dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (Beschluß vom 14. Juni 1994 - 6 S 1171/94 -) sei entgegen dem Bundesverwaltungsgericht (BVerwGE 92, 1) davon auszugehen, daß ein Hilfeempfänger, der ohne Notwendigkeit in eine sozialhilferechtlich zu große und teure Wohnung umziehe, die Übernahme der für eine angemessene Unterkunft aufzubringenden Kosten verlangen könne.
- BSG, 17.12.2009 - B 4 AS 19/09 R
Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheitsgrenze für die …
Das BVerwG ging bei seiner Rechtsprechung zu § 3 Abs. 1 Satz 2 Regelsatzverordnung (RegelsatzVO) davon aus, dass derjenige, der im Zeitpunkt des Wohnungswechsels Hilfe zum Lebensunterhalt nicht bezieht und eine Wohnung anmietet, hinsichtlich deren Miete er weiß, dass er sie nicht aus eigenen Mitteln werde bestreiten können (vgl BVerwG Urteil vom 27.11.1986 - 5 C 2/85 - - BVerwGE 75, 168 - BVerwG Urteil vom 30.5.1996 - - 5 C 14.95 - - BVerwGE 101, 194; 30.5.1996 - 5 C 4/95), von vornherein nicht in den Schutzbereich der genannten Regelung falle. - BVerfG, 10.10.2017 - 1 BvR 617/14
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Begrenzung auf Übernahme der angemessenen …
In Fortführung der dazu ergangenen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Urteil vom 30. Mai 1996 - 5 C 4/95 -, juris, Rn. 14) stellt das Bundessozialgericht auf die im unteren Preissegment für vergleichbare Wohnungen am Wohnort der Leistungsberechtigten marktüblichen Wohnungsmieten ab (vgl. BSG…, Urteil vom 7. November 2006 - B 7b AS 10/06 R -, juris, Rn. 24;… Urteil vom 16. Juni 2015 - B 4 AS 44/14 R -, juris, Rn. 13 m.w.N.). - VG Berlin, 05.06.2024 - 18 K 342.22
BAföG für Studierende darf nicht geringer sein als Bürgergeld
Das Bundessozialgericht stellt bei den existenzsichernden Leistungen nach dem SGB II und SGB XII in Fortführung der dazu ergangenen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. Mai 1996 - 5 C 4.95 - juris) stets auf die marktüblichen Bruttokaltmieten am Wohnort der leistungsberechtigten Person ab (vgl. BSG, Urteile vom 7. November 2006 - B 7b AS 10/06 R - und vom 19. Februar 2009 - B 4 AS 30/08 R - jeweils juris).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 30.10.1996 - 8 B 2304/96
Kosten einer unangemessenen Unterkunft ; Übernahme; Sozialhilfeträger; …
Rn. 17 Vgl. BVerwG, Urteil vom 30. Mai 1996 - 5 C 4.95 - und - 5 C 14.95 -.Rn. 19 Vgl. BVerwG, Urteile vom 30. Mai 1996 - 5 C 4.95 - und - 5 C 14.95 -.
Rn. 22 Vgl. zu § 3 Abs. 1. RS VO a.F. BVerwG, Urteil vom 30. Mai 1996 - 5 C 4.95 - und - 5 C 14.95 - OVG NW, Beschluß vom 30. September 1996 - 8 B 2066/96 -.
- BVerwG, 27.02.1997 - 5 B 155.96
Verwaltungsprozeßrecht - Zulassung der Grundsatzrevision bei ausgelaufenem Recht, …
Es kann dahingestellt bleiben, ob die Revision gegen den Beschluß des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 8. August 1996 nach § 132 Abs. 2 Nr. 1 zugelassen werden könnte; jedenfalls ist sie nach § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO zuzulassen, weil der angefochtene Beschluß von den in der Beschwerdeschrift genannten Urteilen des beschließenden Senats vom 21. Januar 1993 - BVerwG 5 C 3.91 - (BVerwGE 92, 1 [BVerwG 21.01.1993 - 5 C 3/91]) und vom 30. Mai 1996 (BVerwG 5 C 4.95 und 5 C 14.95) abweicht. - BVerwG, 27.02.1997 - 5 B 145.96
Verwaltungsprozeßrecht - Zulassung der Grundsatzrevision bei ausgelaufenem Recht, …
Die Revision gegen den Beschluß des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 3. September 1996 ist nach § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO zuzulassen, weil der angefochtene Beschluß von den in der Beschwerdeschrift genannten Urteilen des beschließenden Senats vom 21. Januar 1993 - BVerwG 5 C 3.91 - (BVerwGE 92, 1 [BVerwG 21.01.1993 - 5 C 3/91]) und vom 30. Mai 1996 (5 C 4.95 und 5 C 8.95) abweicht. - BVerwG, 27.02.1997 - 5 B 146.96
Divergenz bei Auslegung einer inzwischen vom Gesetzgeber geänderten Rechtsnorm - …
Die Revision gegen den Beschluß des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 9. August 1996 ist nach § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO zuzulassen, weil der angefochtene Beschluß von den in der Beschwerdeschrift genannten Urteilen des beschließenden Senats vom 21. Januar 1993 - BVerwG 5 C 3.91 - (BVerwGE 92, 1 [BVerwG 21.01.1993 - 5 C 3/91]) und vom 30. Mai 1996 (BVerwG 5 C 4.95 und 5 C 14.95) abweicht. - BVerwG, 08.09.1997 - 5 B 36.97
Beschwerde wegen Nichtzulassung einer Revision
Die Revision ist nach § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO zuzulassen, weil das angefochtene Urteil, wie bereits den Entscheidungsgründen des Urteils selbst und auch der Beschwerdebegründung zu entnehmen ist, von den Urteilen des beschließenden Senats vom 30. Mai 1996 - BVerwG 5 C 4.95 und BVerwG 5 C 14.95 - (BVerwGS 101, 194) abweicht. - BVerwG, 08.09.1997 - 5 B 56.97
Zulassung einer Revision wegen der Abweichung eines Urteils von der üblichen …
Die Revision ist nach § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO zuzulassen, weil die angefochtene Entscheidung von dem bereits in den dortigen Gründen genannten Urteil des beschließenden Senats vom 21. Januar 1993 - BVerwG 5 C 3.91 - (BVerwGE 92, 1 [BVerwG 21.01.1993 - 5 C 3/91]) und von den in der Beschwerdebegründung weiter genannten Urteilen vom 30. Mai 1996 - BVerwG 5 C 4.95 und 5 C 14.95 - (BVerwGE 101, 194) abweicht. - OVG Brandenburg, 16.12.1997 - 4 B 142/97
Glaubhaftmachung des Anordnungsanspruchs beim Antrag auf Gewährung vorläufigen …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OVG Nordrhein-Westfalen, 18.06.1998 - 24 B 3093/97
Bewilligung der Übernahme von Maklerkosten für eine noch anzumietende Wohnung; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 30.04.2001 - 12 B 1408/00
- OVG Niedersachsen, 14.11.1997 - 4 M 5232/97
Berücksichtigung angemessener Aufwendungen für die; Aufwendungen, angemessene; …
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Rechtsprechung
| OVG Mecklenburg-Vorpommern, 18.06.1996 - 3 M 3/96 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
§ 92 SOGMV
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- rechtsportal.de (Leitsatz)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Zwangsgeldandrohung; Ordnungsverfügung; Fristbestimmung; Einstellung des Vollzuges
Verfahrensgang
- VG Schwerin, 01.12.1995 - 6 A 1410/95
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 18.06.1996 - 3 M 3/96
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 1997, 762
- NJ 1996, 672
- DVBl 1996, 1449 (Ls.)
- DÖV 1996, 927
Wird zitiert von ... (17)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 07.11.2006 - 13 A 1314/06
Arznei-Service in Drogeriefilialen zulässig - dm verstößt nicht gegen das Gesetz
Rn. 175 Vgl. bzgl. der Bewehrung einer Verpflichtung zum positiven Tun mit einer Zwangsgeldandrohung: OVG NRW, Beschluss vom 12. Juli 1991 - 4 B 3581/90 -, NVwZ-RR 1993, 59; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 13. Januar 1995 - 10 S 3057/94 -, NVwZ-RR 1995, 506 (507); OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 18. Juni 1996 - 3 M 3/96 -, NVwZ-RR 1997, 762. - OVG Thüringen, 05.06.2012 - 1 EO 284/12
Beitreibung von Zwangsgeld nach Erfüllung einer Unterlassungspflicht
Rn. 13 Will die Behörde eine Unterlassungsverfügung sofort durchsetzen und reagiert der Pflichtige auf Zwangsgeldandrohung und -festsetzung nicht, ist es der Behörde unbenommen, zügig das festgesetzte Zwangsgeld beizutreiben (…so wörtlich OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 19. Mai 2011, 10 B 7.10, juris, dort Ziff. 22; ebenso OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschl. v. 18. Juni 1996, 3 M 3/96, DÖV 1996, 927 = GewArch 1997, 26 = SächsVBl 1997, 189 = NVwZ-RR 1997, 762 = BRS 58 Nr. 222 (1996)), Ziff. 17 in juris; wohl a. A. bei Fristablauf - nicht Erfüllung der Unterlassungspflicht - Engelhardt/App/Schlatmann/Glotzbach, in: Engelhardt/App, VwVG VwZG 9. Auflage 2011, § 15 VwZG, Rn. 14). - OVG Berlin-Brandenburg, 19.05.2011 - 10 B 7.10
Verwaltungsvollstreckungsrecht: (Nachträgliche) Beitreibung von Zwangsgeldern aus …
Dies gilt auch, wenn es um die Durchsetzung eines Unterlassungsgebots geht, dieses Gebot befolgt wird und ein weiterer Verstoß nicht zu erwarten ist (so auch OVG Niedersachsen…, Urteil vom 14. Februar 1990 - 4 L 78/89 -, BRS 50 Nr. 217, juris Rn. 11 f.; VGH Baden-Württemberg…, Beschluss vom 24. Februar 1994 - 5 S 1411/93 -, NVwZ-RR 1994, 620, juris Rn. 5;… ähnlich Beschluss vom 12. März 1996 - 1 S 2856/95 -, DÖV 1996, 792, juris Rn. 16; Hessischer VGH…, Beschluss vom 12. April 1995, a.a.O., Rn. 36 …und Beschluss vom 2. September 2004, a.a.O., Rn. 8; OVG Rheinland-Pfalz…, Beschluss vom 20. April 1995 - 8 B 10780/95 -, juris Rn. 3;… Sadler, a.a.O., § 15 VwVG Rn. 56 ff.; Dünchheim, NVwZ 1996, 117, 121; vgl. auch OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 18. Juni 1996 - 3 M 3/96 -, NVwZ-RR 1997, 762, juris Rn. 17, allerdings zu einer Sonderregelung im dortigen Vollstreckungsrecht; in der Tendenz ebenso - wenngleich offen lassend - OVG Berlin, Beschluss vom 4. November 1998 - OVG 3 S 15.98 -, NVwZ-RR 1999, 411, 412).
- OVG Thüringen, 12.03.2008 - 3 EO 283/07
Brand- und Katastrophenschutz einschl. Rettungsdienstrecht, …
Dieser "Frist" dürfte es an der nötigen Klarheit und Bestimmtheit fehlen, als dass sie den Anforderungen des § 46 Abs. 1 Satz 2 ThürVwZVG genügen könnte (vgl. BayVGH, Urteil vom 24. September 1985 - 20 B 85 A.17 -, Juris u. BayVBl. 1986, 176, und OVG MVP, Beschluss vom 18. Juni 1996 - 3 M 3/96 -, Juris u. DÖV 1996, 927). - VG Gelsenkirchen, 13.08.2015 - 5 K 4117/14
Zwangsgeld; Beitreibung; Erledigung; Verhältnismäßigkeit
Rn. 75 Vgl. dazu auch VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 12. März 1996 - 1 S 2858/95 -, juris Rn. 16; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 18. Juni 1996 - 3 M 3/96 -, juris Rn. 17 ff.; Hessischer VGH, Beschluss vom 2. September 2004 - 6 TG 1549/04 -, juris Rn. 8; VG Potsdam, Urteil vom 13. Juli 2005 - 3 L 50/05 -, juris Rn. 10; OVG Lüneburg, Beschluss vom 23. April 2009 - 11 ME 478/08 -, juris Rn. 41 ff.; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 19. Mai 2011 - 10 B 7.10 -, juris Rn. 21. - VG Stuttgart, 13.11.2020 - 4 K 5144/20
Widerruf der Gaststättenerlaubnis bei Verdacht der Strohmanntätigkeit
Im Falle der Vollstreckung muss indes der unbestimmte Rechtsbegriff durch eine kalendermäßige Zeitangabe konkretisiert werden (…vgl. VGH Mannheim, Beschl. v. 13.01.1995 - 10 S 3057/94 - NVwZ-RR 1995, 506 - in juris Rn. 9; OVG Greifswald, Beschl. v. 18.06.1996 - 3 M 3/96 - NVwZ-RR 1997, 762 - in juris Rn. 15;… OVG Weimar, Beschl. v. 12.03.2008 - 3 EO 283/07 - in juris Rn. 18;… VGH München, Urt. v. 24.09.1985 - 20 B 85 A.17 - BayVBl. 1986, 176;… OVG Münster, Beschl. v. 12.07.1991 - 4 B 3581/90 - NVwZ-RR 1993, 59 - in juris Rn. 14). - VGH Hessen, 02.09.2004 - 6 TG 1549/04
Verwaltungsvollstreckung; Durchsetzung von Unterlassungspflichten; Zwangsgeld; …
Bei der Durchsetzung von Unterlassungspflichten ist der Zweck des Vollzugs dann erreicht, wenn eine Wiederholungsgefahr nicht mehr besteht (so ausdrücklich: Hess. VGH, 12.04.1995 - 3 TH 2470/94 -, NVwZ-RR 1996, 361; OVG Lüneburg, 14.02.1990 - 4 L 78/89 -, BRS 50 Nr. 217, allerdings zur Sonderregelung des § 45 Abs. 3 SOG ND; OVG Mecklenburg-Vorpommern, 18.06.1996 - 3 M 3/96 -, BRS 58 Nr. 222, allerdings zur Sonderregelung des § 92 Abs. 1 Nr. 5 SOG MV; a. A.: OVG des Saarlandes, 27.11.2001 - 2 R 9/00 -, NVwZ-RR 2003, 87). - OVG Nordrhein-Westfalen, 12.03.2019 - 13 A 2785/17
Reservierung von Schienenwegekapazitäten für beabsichtigten Betrieb eines …
Rn. 97 Vgl. ThürOVG, Beschluss vom 12. März 2008 - 3 EO 283/07 -, juris, Rn. 18; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 18. Juni 1996 - 3 M 3/96 -, juris Rn. 15; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 13. Januar 1995 - 10 S 3057/94 -, juris, Rn. 10; OVG NRW, Beschluss vom 12. Juli 1991 - 4 B 3581/90 -, juris, Rn. 14; BayVGH, Urteil vom 24. September 1985 - 20 B 85 A.17 -, BayVBl. 1986, 176 (178) = juris (LS 2); Sadler, Verwaltungsvollstreckungsgesetz/ Verwaltungszustellungsgesetz, 2014, § 13 Rn. 41. - VG Gelsenkirchen, 13.08.2015 - 5 K 586/14
Zwangsgeld; Beitreibung; Erledigung; Verhältnismäßigkeit
Rn. 55 Vgl. dazu auch VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 12. März 1996 - 1 S 2858/95 -, juris Rn. 16; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 18. Juni 1996 - 3 M 3/96 -, juris Rn. 17 ff.; Hessischer VGH, Beschluss vom 2. September 2004 - 6 TG 1549/04 -, juris Rn. 8; VG Potsdam, Urteil vom 13. Juli 2005 - 3 L 50/05 -, juris Rn. 10; OVG Lüneburg, Beschluss vom 23. April 2009 - 11 ME 478/08 -, juris Rn. 41 ff.; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 19. Mai 2011 - 10 B 7.10 -, juris Rn. 21. - VG Darmstadt, 09.05.2022 - 6 L 2189/21
Anlagenbetreiber, Insolvenzverwalter
Die - wie vorliegend erfolgt - mit einer Androhung verbundene Aufforderung, die Verpflichtung "unverzüglich" zu erfüllen, ist dagegen nicht mit dem Bestimmtheitsgebot zu vereinbaren (vgl. OVG Mecklenburg-Vorpommern vom 18.06.1996 - 3 M 3/96 -, juris, Rn. 15;… OVG Nordrhein-Westfalen - 4 B 3581/90 -, juris, Rn. 14; Thüringer OVG…, Beschluss vom 12.03.2008 - 3 EO 283/07 -, juris, Rn. 18 m.w.N.;… Hanno-Dirk Lemke in: Fehling/Kastner/Störmer, Verwaltungsrecht 5. Auflage 2021, VwVG § 13 Rn. 9). - VG Darmstadt, 09.05.2022 - 6 L 2310/21
Abfallbesitzer
- VG Schwerin, 10.04.2025 - 3 A 280/24
Rechtmäßige Aufforderung zur Vorlage eines Masernschutz-Nachweises an die Eltern …
- VG Schwerin, 10.04.2025 - 3 A 62/24
Aufforderung zur Vorlage eines Masernschutz-Nachweises an die Mutter eines …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 19.08.2008 - 14 A 1372/07
Anfechtung eines Prüfungsergebnisses; Angriff der Bewertung durch den Korrektor; …
- VG Kassel, 02.03.2005 - 2 G 229/05
Gelbe Säcke nicht auf die Gehwege
- VG Würzburg, 11.01.2012 - W 6 K 11.678
- VG Augsburg, 17.07.2008 - Au 5 K 07.959
Zwangsgeldandrohung; Hundehaltung; Verhältnismäßigkeit
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Rechtsprechung
| BAG, 29.02.1996 - 6 AZR 472/95 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Anspruch auf Anrechnung von Beschäftigungszeit im öffentlichen Dienst - Fehlende arbeitgeberrechtliche Identität zwischen der Karl-Marx-Universität Leipzig und dem Freistaat Sachsen - Überführung der Sektion Rechtswissenschaft der Karl-Marx-Universität Leipzig auf den ...
- archive.org
- rechtsportal.de
Beschäftigungszeit im öffentlichen Dienst
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Leipzig, 28.04.1994 - 1 Ca 8582/93
- LAG Sachsen, 24.01.1995 - 7 Sa 763/94
- BAG, 29.02.1996 - 6 AZR 472/95
Papierfundstellen
- NZA 1997, 501
- NJ 1996, 672
- BB 1996, 2307
- DB 1996, 2344
Wird zitiert von ... (17) Zitiert selbst (5)
- BAG, 15.12.1994 - 8 AZR 23/93
Abwicklung nach Einigungsvertrag
Auszug aus BAG, 29.02.1996 - 6 AZR 472/95
b) Der Beklagte hat die Sektion Rechtswissenschaft, die eine Teileinrichtung der Karl-Marx-Universität Leipzig im Sinne von Art. 13 Einigungsvertrag war und damit selbständig überführt oder abgewickelt werden konnte (vgl. dazu BAG Urteil vom 15. Dezember 1994 - 8 AZR 23/93 - AP Nr. 11 zu Art. 13 Einigungsvertrag, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen), weder durch ausdrückliche noch durch konkludente Organisationsentscheidung überführt.Mit der dadurch bedingten inhaltlichen Veränderung von Forschung und Lehre fiel die vorstehend wiedergegebene Aufgabenstellung der abgewickelten Sektion weg (vgl. BAG Urteil vom 15. Dezember 1994 - 8 AZR 23/93 - AP Nr. 11 zu Art. 13 Einigungsvertrag, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
- BAG, 28.01.1993 - 8 AZR 169/92
Abwicklung nach Einigungsvertrag
Auszug aus BAG, 29.02.1996 - 6 AZR 472/95
Eine Einrichtung oder Teileinrichtung wurde im Sinne von Art. 13 Einigungsvertrag überführt, wenn der Träger öffentlicher Verwaltung sie unverändert fortführte oder unter Erhaltung der Aufgaben, der bisherigen Strukturen sowie des Bestandes an sächlichen Mitteln in die neue Verwaltung eingliederte (BAG Urteil vom 28. Januar 1993 - 8 AZR 169/92 - BAGE 72, 176 = AP Nr. 3 zu Art. 13 Einigungsvertrag). - BVerwG, 12.06.1992 - 7 C 5.92
Wiedervereinigung - Abwicklung einer Einrichtung - Organisationsentscheidung
Auszug aus BAG, 29.02.1996 - 6 AZR 472/95
a) Die Überführung einer Einrichtung oder Teileinrichtung nach Art. 13 Einigungsvertrag bedurfte einer auf den verwaltungsinternen Bereich zielenden Organisationsentscheidung der zuständigen Stelle (BAG Urteil vom 3. September 1992 - 8 AZR 45/92 - BAGE 71, 147 = AP Nr. 1 zu Art. 13 Einigungsvertrag; BVerwG Urteil vom 12. Juni 1992 - 7 C 5/92 - ZIP 1992, 1275). - BAG, 03.09.1992 - 8 AZR 45/92
Abwicklung nach Einigungsvertrag
Auszug aus BAG, 29.02.1996 - 6 AZR 472/95
a) Die Überführung einer Einrichtung oder Teileinrichtung nach Art. 13 Einigungsvertrag bedurfte einer auf den verwaltungsinternen Bereich zielenden Organisationsentscheidung der zuständigen Stelle (BAG Urteil vom 3. September 1992 - 8 AZR 45/92 - BAGE 71, 147 = AP Nr. 1 zu Art. 13 Einigungsvertrag; BVerwG Urteil vom 12. Juni 1992 - 7 C 5/92 - ZIP 1992, 1275). - BAG, 23.09.1993 - 8 AZR 268/92
Abwicklung nach Einigungsvertrag
Auszug aus BAG, 29.02.1996 - 6 AZR 472/95
Eine solche Fortführung regelt vielmehr die Abwicklung (BAG Urteil vom 23. September 1993 - 8 AZR 268/92 - BAGE 74, 248 = AP Nr. 4 zu Art. 13 Einigungsvertrag).
- BAG, 25.07.1996 - 6 AZR 673/95
Beschäftigungszeit - Aufgabenübernahme
Der Beklagte hat die Karl-Marx-Universität Leipzig als nachgeordnete Einrichtung des Ministeriums für Hoch- und Fachschulwesen der ehemaligen DDR nicht überführt (vgl. BAG Urteil vom 29. Februar 1996 - 6 AZR 472/95 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse bestimmt).Dabei beurteilt sich die Aufgabe der Einrichtung nach den für ihre Tätigkeit maßgebenden Rechtsgrundlagen (vgl. BAG Urteil vom 29. Februar 1996 - 6 AZR 472/95 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse bestimmt und Urteil vom 28. März 1996 - 6 AZR 561/95 -, zur Veröffentlichung bestimmt) und den tatsächlichen Umständen (Urteil vom 30. Mai 1996 - 6 AZR 638/95 -, zur Veröffentlichung bestimmt).
Hinweise: Übernahme des Fachgebiets "Sprecherziehung" der Sektion Journalistik der Karl-Marx-Universität Leipzig durch das Institut für Kommunikations- und Medienwissenschaften der Universität Leipzig; Fortsetzung der Rechtsprechung des Senats (Urteile vom 29. Februar 1996 - 6 AZR 472/95 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen; vom 28. März 1996 - 6 AZR 561/95 - und 30. Mai 1996 - 6 AZR 638/95 - zur Veröffentlichung vorgesehen) .
- BAG, 20.03.1997 - 6 AZR 703/95 Eine Einrichtung oder Teileinrichtung wurde i.S.v. Art. 13 EV überführt, wenn der Träger öffentlicher Verwaltung die Einrichtung unverändert fortführte oder er sie unter Erhalt der Aufgaben, der bisherigen Strukturen sowie des Bestandes an rechtlichen Mitteln in die neue Verwaltung eingliederte (BAG Urteil vom 29. Februar 1996 - 6 AZR 472/95 - AP Nr. 10 zu § 19 BAT-O; Urteil vom 16. März 1995 - 8 AZR 414/93 - AP Nr. 14 zu Art. 13 Einigungsvertrag).
Eine solche Fortführung regelt vielmehr die Abwicklung (vgl. BAGE 74, 248 = AP Nr. 4 zu Art. 13 Einigungsvertrag; Urteil vom 16. März 1995 - 8 AZR 414/93 - AP Nr. 14 zu Art. 13 Einigungsvertrag; Urteil vom 29. Februar 1996 - 6 AZR 472/95 - AP Nr. 10 zu § 19 BAT-O).
Ist eine Aufgabe nicht in vollem Umfang übernommen worden, kommt die Übernahme eines Aufgabenbereiches als einer kleineren organisatorischen Einheit in Betracht (vgl. BAG Urteile vom 29. Februar 1996 - 6 AZR 472/95 - und vom 25. Juli 1996 - 6 AZR 673/95 - AP Nr. 10 u. 11 zu § 19 BAT-O).
- BAG, 28.03.1996 - 6 AZR 561/95
Beschäftigungszeit - Übernahme von Aufgaben bzw. Aufgabenbereichen
Die Aufgabe der Einrichtung bestimmt sich dabei nach Inhalt und Ziel der Tätigkeit der Einrichtung, wie sie sich aus den für die Tätigkeit maßgebenden Rechtsgrundlagen ergeben (vgl. BAG Urteil vom 29. Februar 1996 - 6 AZR 472/95 - AP Nr. 10 zu § 19 BAT-O).
- BAG, 11.12.1997 - 6 AZR 281/96
Beschäftigungszeit - Aufgabenübernahme
Dabei können Zeiten einer Tätigkeit nur angerechnet werden, soweit der Angestellte in dem übernommenen Bereich beschäftigt war (BAGE 82, 334 = AP Nr. 5 zu § 19 BAT-O; BAG Urteile vom 30. Mai 1996 - 6 AZR 638/95 - AP Nr. 8 zu § 10 BAT-O, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; vom 29. Februar 1996 - 6 AZR 472/95 - und vom 25. Juli 1996 - 6 AZR 673/95 - AP Nr. 10 und 11 zu § 19 BAT-O). - BAG, 20.02.1997 - 6 AZR 772/95
Übernahme der Aufgaben der Kindereinrichtungen des Landkreises durch die …
Die Anerkennung als Beschäftigungszeit setzt dabei voraus, daß der Angestellte in dem übernommenen Bereich tätig war (BAG Urteil vom 29. Februar 1996 - 6 AZR 472/95 - AP Nr. 10 zu § 19 BAT-O, zu II 3 der Gründe; BAG Urteil vom 28. März 1996 - 6 AZR 561/95 - AP Nr. 5 zu § 19 BAT-O, zu II 2 der Gründe, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; BAG Urteil vom 25. Juli 1996 - 6 AZR 673/95 - AP Nr. 11 zu § 19 BAT-O, zu II 2 d aa der Gründe). - LAG Sachsen-Anhalt, 23.01.2001 - 8 Sa 402/00
Verdienstzeiten; neue Bundesländer; Funktionsnachfolge; Bezirksplankommission
Die so ermittelte Aufgabe (bzw. den Aufgabenbereich) muss das Land ganz oder überwiegend übernommen haben (BAG Urteil vom 29.02.1996 - 6 AZR 472/95 - NZA 1997, 502). - BAG, 29.01.1998 - 6 AZR 628/95
Der Begriff der Beschäftigungszeit - Die Karl-Marx-Universität Leipzig als …
Dabei beurteilt sich die Aufgabe der Einrichtung nach den für ihre Tätigkeit maßgebenden Rechtsgrundlagen (vgl. BAG Urteile vom 29. Februar 1996 - 6 AZR 472/95 - AP Nr. 10 zu § 19 BAT-O; vom 28. März 1996 - 6 AZR 561/95 - BAGE 82, 334 = AP Nr. 5 zu § 19 BAT-O und vom 25. Juli 1996 - 6 AZR 673/95 - AP Nr. 11 zu § 19 BAT-O) und den tatsächlichen Umständen (Urteil vom 30. Mai 1996 - 6 AZR 638/95 - BAGE 83, 161 = AP Nr. 8 zu § 19 BAT-O). - BAG, 11.12.1997 - 6 AZR 266/96
Anrechnungsfähigkeit von Beschäftigungszeiten - Voraussetzungen für das Vorliegen …
Ein Aufgabenbereich grenzt sich damit von bloß arbeitsplatzbezogenen Tätigkeiten des jeweiligen Arbeitnehmers, auf die es nicht ankommt, ab (vgl. BAG Urteile vom 7. August 1997 - 6 AZR 152/96 - n.v.; vom 29. Februar 1996 - 6 AZR 472/95 - AP Nr. 10 zu § 19 BAT-O; vom 28. März 1996 - 6 AZR 561/95 - AP Nr. 5 zu § 19 BAT-O und vom 25. Juli 1996 - 6 AZR 673/95 - AP Nr. 11 zu § 19 BAT-O). - BAG, 07.08.1997 - 6 AZR 153/96
Anrechnung von Beschäftigungszeiten in einem Betriebsambulatorium der …
Dabei beurteilt sich die Aufgabe der Einrichtung nach den für ihre Tätigkeit maßgebenden Rechtsgrundlagen (vgl. BAG Urteile vom 29. Februar 1996 - 6 AZR 472/95 - AP Nr. 10 zu § 19 BAT-O, vom 28. März 1996 - 6 AZR 561/95 - AP Nr. 5 zu § 19 BAT-O, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen und vom 25. Juli 1996 - 6 AZR 673/95 - AP Nr. 11 zu § 19 BAT-O) und den tatsächlichen Umständen (Urteil vom 30. Mai 1996 - 6 AZR 638/95 - AP Nr. 8 zu § 19 BAT-O, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen). - LAG Sachsen, 22.04.1996 - 7 Sa 774/94
Anspruch auf Ausgleich von Gehaltsdifferenzen aus dem Unterschiedsbetrag zwischen …
Die Aufgabe der Einrichtung bestimmt sich dabei nach dem Inhalt und Ziel der Tätigkeit der Einrichtung, wie sie sich aus den für die Tätigkeit maßgebenden Rechtsgrundlagen ergibt (BAG, Urteil vom 29.02.1996 - 6 AZR 472/95 - BAG, Urteil vom 28.03.1996 - 6 AZR 561/95. - LAG Sachsen-Anhalt, 03.01.2001 - 8 Sa 402/00
Berücksichtigung von Vordienstzeiten; Funktionsnachfolge von …
- BAG, 16.07.1998 - 6 AZR 789/96
Anrechnung der Tätigkeit für die Volkspolizei der DDR als Beschäftigungszeit - …
- BAG, 29.01.1998 - 6 AZR 353/96
- BAG, 16.10.1997 - 6 AZR 181/96
Anrechnung von Beschäftigungszeiten - Auf den verwaltungsinternen Bereich …
- BAG, 28.05.1998 - 6 AZR 636/96
Tätigkeit eines Angestellten bei demselben Arbeitgeber als Voraussetzung der …
- BAG, 16.10.1997 - 6 AZR 188/96
Anrechnung von in der DDR geleisteten Beschäftigungszeiten einer FDJ-Angehörigen …
- BAG, 29.01.1998 - 6 AZR 333/96
Arbeitgeber - Anrechnung - Arbeitszeit
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Rechtsprechung
| BAG, 25.07.1996 - 6 AZR 673/95 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Klage einer Arbeitnehmerin (wissenschaftliche Mitarbeiterin) auf Eingruppierung in die richtige Vergütungsgruppe - Berücksichtigung der Zeit der Tätigkeit an der Universität Leipzig zu Zeiten der ehemaligen DDR als Beschäftigungszeit nach § 19 ...
- archive.org
- rechtsportal.de
Beschäftigungszeit - Aufgabenübernahme
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Leipzig, 09.09.1994 - 15 Ca 1542/94
- LAG Sachsen, 25.07.1995 - 9 Sa 1416/94
- BAG, 25.07.1996 - 6 AZR 673/95
Papierfundstellen
- NZA 1997, 502
- NJ 1996, 672
- BB 1996, 2308
Wird zitiert von ... (17) Zitiert selbst (8)
- BAG, 28.03.1996 - 6 AZR 561/95
Beschäftigungszeit - Übernahme von Aufgaben bzw. Aufgabenbereichen
Auszug aus BAG, 25.07.1996 - 6 AZR 673/95
Dabei beurteilt sich die Aufgabe der Einrichtung nach den für ihre Tätigkeit maßgebenden Rechtsgrundlagen (vgl. BAG Urteil vom 29. Februar 1996 - 6 AZR 472/95 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse bestimmt und Urteil vom 28. März 1996 - 6 AZR 561/95 -, zur Veröffentlichung bestimmt) und den tatsächlichen Umständen (Urteil vom 30. Mai 1996 - 6 AZR 638/95 -, zur Veröffentlichung bestimmt).Aus dem Tarifwortlaut ergibt sich andererseits, daß es auf die Übernahme von Aufgaben bzw. Aufgabenbereiche der Einrichtung bzw. der Teileinrichtung nicht aber darauf ankommt, ob die vom Angestellten arbeitsplatzbezogen ausgeübte Tätigkeit fortgeführt wird (vgl. BAG Urteil vom 28. März 1996 - 6 AZR 561/95 - zur Veröffentlichung bestimmt).
Hinweise: Übernahme des Fachgebiets "Sprecherziehung" der Sektion Journalistik der Karl-Marx-Universität Leipzig durch das Institut für Kommunikations- und Medienwissenschaften der Universität Leipzig; Fortsetzung der Rechtsprechung des Senats (Urteile vom 29. Februar 1996 - 6 AZR 472/95 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen; vom 28. März 1996 - 6 AZR 561/95 - und 30. Mai 1996 - 6 AZR 638/95 - zur Veröffentlichung vorgesehen) .
- BAG, 29.02.1996 - 6 AZR 472/95
Beschäftigungszeit im öffentlichen Dienst
Auszug aus BAG, 25.07.1996 - 6 AZR 673/95
Der Beklagte hat die Karl-Marx-Universität Leipzig als nachgeordnete Einrichtung des Ministeriums für Hoch- und Fachschulwesen der ehemaligen DDR nicht überführt (vgl. BAG Urteil vom 29. Februar 1996 - 6 AZR 472/95 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse bestimmt).Dabei beurteilt sich die Aufgabe der Einrichtung nach den für ihre Tätigkeit maßgebenden Rechtsgrundlagen (vgl. BAG Urteil vom 29. Februar 1996 - 6 AZR 472/95 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse bestimmt und Urteil vom 28. März 1996 - 6 AZR 561/95 -, zur Veröffentlichung bestimmt) und den tatsächlichen Umständen (Urteil vom 30. Mai 1996 - 6 AZR 638/95 -, zur Veröffentlichung bestimmt).
Hinweise: Übernahme des Fachgebiets "Sprecherziehung" der Sektion Journalistik der Karl-Marx-Universität Leipzig durch das Institut für Kommunikations- und Medienwissenschaften der Universität Leipzig; Fortsetzung der Rechtsprechung des Senats (Urteile vom 29. Februar 1996 - 6 AZR 472/95 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen; vom 28. März 1996 - 6 AZR 561/95 - und 30. Mai 1996 - 6 AZR 638/95 - zur Veröffentlichung vorgesehen) .
- BAG, 30.05.1996 - 6 AZR 638/95
Beschäftigungszeit - Aufgabenübernahme
Auszug aus BAG, 25.07.1996 - 6 AZR 673/95
Dabei beurteilt sich die Aufgabe der Einrichtung nach den für ihre Tätigkeit maßgebenden Rechtsgrundlagen (vgl. BAG Urteil vom 29. Februar 1996 - 6 AZR 472/95 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse bestimmt und Urteil vom 28. März 1996 - 6 AZR 561/95 -, zur Veröffentlichung bestimmt) und den tatsächlichen Umständen (Urteil vom 30. Mai 1996 - 6 AZR 638/95 -, zur Veröffentlichung bestimmt).Hinweise: Übernahme des Fachgebiets "Sprecherziehung" der Sektion Journalistik der Karl-Marx-Universität Leipzig durch das Institut für Kommunikations- und Medienwissenschaften der Universität Leipzig; Fortsetzung der Rechtsprechung des Senats (Urteile vom 29. Februar 1996 - 6 AZR 472/95 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen; vom 28. März 1996 - 6 AZR 561/95 - und 30. Mai 1996 - 6 AZR 638/95 - zur Veröffentlichung vorgesehen) .
- BAG, 12.09.1984 - 4 AZR 336/82
Tarifauslegung - Bargeldlose Gehaltszahlung
Auszug aus BAG, 25.07.1996 - 6 AZR 673/95
Nach dem tariflichen Gesamtzusammenhang, der neben dem Tarifwortlaut für die Tarifauslegung maßgebend ist (vgl. BAGE 46, 308, 310 = AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung) kommt eine Anerkennung als Beschäftigungszeit nach Nr. 2 b der Übergangsvorschriften einerseits auch dann in Betracht, wenn Aufgaben bzw. Aufgabenbereiche einer Teileinrichtung übernommen worden sind. - BAG, 28.01.1993 - 8 AZR 169/92
Abwicklung nach Einigungsvertrag
Auszug aus BAG, 25.07.1996 - 6 AZR 673/95
Eine Einrichtung oder Teileinrichtung wurde i. S.v. Art. 13 EV überführt, wenn der Träger öffentlicher Verwaltung sie unverändert fortführte oder unter Erhaltung der Aufgaben, der bisherigen Strukturen sowie des Bestandes an sächlichen Mitteln in die neue Verwaltung eingliederte (BAGE 72, 176 = AP Nr. 3 zu Art. 13 Einigungsvertrag). - BVerwG, 12.06.1992 - 7 C 5.92
Wiedervereinigung - Abwicklung einer Einrichtung - Organisationsentscheidung
Auszug aus BAG, 25.07.1996 - 6 AZR 673/95
Zur Überführung von Einrichtungen oder Teileinrichtungen nach Art. 13 EV bedurfte es einer auf den verwaltungsinternen Bereich zielenden Organisationsentscheidung der zuständigen Stelle (BAGE 71, 147 = AP Nr. 1 zu Art. 13 Einigungsvertrag; BVerwG Urteil vom 12. Juni 1992 - 7 C 5/92 - ZIP 1992, 1275). - BAG, 03.09.1992 - 8 AZR 45/92
Abwicklung nach Einigungsvertrag
Auszug aus BAG, 25.07.1996 - 6 AZR 673/95
Zur Überführung von Einrichtungen oder Teileinrichtungen nach Art. 13 EV bedurfte es einer auf den verwaltungsinternen Bereich zielenden Organisationsentscheidung der zuständigen Stelle (BAGE 71, 147 = AP Nr. 1 zu Art. 13 Einigungsvertrag; BVerwG Urteil vom 12. Juni 1992 - 7 C 5/92 - ZIP 1992, 1275). - BAG, 15.12.1994 - 8 AZR 23/93
Abwicklung nach Einigungsvertrag
Auszug aus BAG, 25.07.1996 - 6 AZR 673/95
Der Achte Senat hat im Urteil vom 15. Dezember 1994 (- 8 AZR 23/93 - AP Nr. 11 zu Art. 13 Einigungsvertrag, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen) im einzelnen ausgeführt, daß der Beklagte für die Sektion Journalistik eine ausdrückliche Abwicklungsentscheidung getroffen hat und die wesentliche Aufgabenstellung, die darauf gerichtet war, Absolventen heranzubilden, die bereit und in der Lage waren, die Politik der Partei der Arbeiterklasse und des sozialistischen Staates jederzeit und unter allen Bedingungen offensiv zu vertreten, vollständig weggefallen ist.
- BAG, 29.01.1998 - 6 AZR 353/96 Dieser Beurteilung hat sich der erkennende Senat angeschlossen (vgl. BAG Urteil vom 25. Juli 1996, a.a.O.).
Dabei beurteilt sich die Aufgabe der Einrichtung nach den für ihre Tätigkeit maßgebenden Rechtsgrundlagen (vgl. BAG Urteile vom 29. Februar 1996 - 6 AZR 472/95 - AP Nr. 10 zu § 19 BAT-O; vom 28. März 1996 - 6 AZR 561/95 - BAGE 82, 334 = AP Nr. 5 zu § 19 BAT-O und vom 25. Juli 1996 - 6 AZR 673/95 - AP Nr. 11 zu § 19 BAT-O) und den tatsächlichen Umständen (Urteil vom 30. Mai 1996 - 6 AZR 638/95 - BAGE 83, 161 = AP Nr. 8 zu § 19 BAT-O).
- BAG, 16.10.1997 - 6 AZR 181/96
Anrechnung von Beschäftigungszeiten - Auf den verwaltungsinternen Bereich …
Nach der ständigen Senatsrechtsprechung (vgl. BAG Urteile vom 29. Februar 1996 - 6 AZR 472/95 - AP Nr. 10 zu § 19 BAT-O; vom 28. März 1996 - 6 AZR 561/95 - BAGE 82, 334 = AP Nr. 5 zu § 19 BAT-O und vom 25. Juli 1996 - 6 AZR 673/95 - AP Nr. 11 zu § 19 BAT-O) bezieht sich die erforderliche Übernahme auf die Aufgaben der Einrichtung und nicht auf die Fortführung der Tätigkeit des Arbeitnehmers an seinem Arbeitsplatz.Die so ermittelte Aufgabe ist mit der ebenso zu ermittelnden Aufgabe der "Nachfolgeeinrichtung" zu vergleichen (vgl. Senatsurteile vom 29. Februar 1996, 28. März 1996 und vom 25. Juli 1996, a.a.O.).
- BAG, 20.03.1997 - 6 AZR 703/95 Ist eine Aufgabe nicht in vollem Umfang übernommen worden, kommt die Übernahme eines Aufgabenbereiches als einer kleineren organisatorischen Einheit in Betracht (vgl. BAG Urteile vom 29. Februar 1996 - 6 AZR 472/95 - und vom 25. Juli 1996 - 6 AZR 673/95 - AP Nr. 10 u. 11 zu § 19 BAT-O).
Die Klägerin hat auch nicht vorgetragen, daß Aufgabenbereiche der früheren Hochschule, wie z.B. einzelne Fachgebiete (vgl. BAG Urteil vom 25. Juli 1996 - 6 AZR 673/95 - AP Nr. 11 zu § 19 BAT-O), übernommen worden seien und sie in einem solchen Fachgebiet tätig gewesen sei.
- BAG, 24.06.1999 - 6 AZR 641/97
Beschäftigungszeit - Überführung von Einrichtungen
Für die Anrechnung als Beschäftigungszeit im Falle der Aufgabenübernahme nach Nr. 2 der Übergangsvorschriften ist erforderlich, daß der Angestellte in dem übernommenen Bereich tätig war (st. Rspr., vgl. Senatsurteile 25. Juli 1996 - 6 AZR 673/95 - AP BAT-O § 19 Nr. 11, zu II 2 d aa der Gründe; 29. Januar 1998 - 6 AZR 353/96 - nv., zu 3 b aa der Gründe; 28. Mai 1998 - 6 AZR 636/96 - nv., zu 2 b aa der Gründe). - BAG, 11.12.1997 - 6 AZR 281/96
Beschäftigungszeit - Aufgabenübernahme
Dabei können Zeiten einer Tätigkeit nur angerechnet werden, soweit der Angestellte in dem übernommenen Bereich beschäftigt war (BAGE 82, 334 = AP Nr. 5 zu § 19 BAT-O; BAG Urteile vom 30. Mai 1996 - 6 AZR 638/95 - AP Nr. 8 zu § 10 BAT-O, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; vom 29. Februar 1996 - 6 AZR 472/95 - und vom 25. Juli 1996 - 6 AZR 673/95 - AP Nr. 10 und 11 zu § 19 BAT-O). - BAG, 20.02.1997 - 6 AZR 713/95
Beschäftigungszeit - Übernahme einer Dienststelle
Daraus folgt, daß es für die Anrechnung einer Tätigkeit bei einer nicht überführten Einrichtung als Beschäftigungszeit darauf ankommt, daß der Angestellte in dem übernommenen Bereich tätig war (BAG Urteil vom 28. März 1996 - 6 AZR 561/95 - AP Nr. 5 zu § 19 BAT-O, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen und Urteil vom 25. Juni 1996 - 6 AZR 673/95 - AP Nr. 11 zu § 19 BAT-O; Clemens/Scheuring/Steingen/Wiese, BAT-O, ATB-Ang, Erl. 6.2 zur Übergangsvorschrift Nr. 2 zu § 19 BAT-O). - BAG, 20.02.1997 - 6 AZR 772/95
Übernahme der Aufgaben der Kindereinrichtungen des Landkreises durch die …
Die Anerkennung als Beschäftigungszeit setzt dabei voraus, daß der Angestellte in dem übernommenen Bereich tätig war (BAG Urteil vom 29. Februar 1996 - 6 AZR 472/95 - AP Nr. 10 zu § 19 BAT-O, zu II 3 der Gründe; BAG Urteil vom 28. März 1996 - 6 AZR 561/95 - AP Nr. 5 zu § 19 BAT-O, zu II 2 der Gründe, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; BAG Urteil vom 25. Juli 1996 - 6 AZR 673/95 - AP Nr. 11 zu § 19 BAT-O, zu II 2 d aa der Gründe). - LAG Sachsen-Anhalt, 23.01.2001 - 8 Sa 402/00
Verdienstzeiten; neue Bundesländer; Funktionsnachfolge; Bezirksplankommission
Die so ermittelte Aufgabe (bzw. den Aufgabenbereich) muss das Land ganz oder überwiegend übernommen haben (BAG Urteil vom 29.02.1996 - 6 AZR 472/95 - NZA 1997, 502). - BAG, 29.01.1998 - 6 AZR 628/95
Der Begriff der Beschäftigungszeit - Die Karl-Marx-Universität Leipzig als …
Dabei beurteilt sich die Aufgabe der Einrichtung nach den für ihre Tätigkeit maßgebenden Rechtsgrundlagen (vgl. BAG Urteile vom 29. Februar 1996 - 6 AZR 472/95 - AP Nr. 10 zu § 19 BAT-O; vom 28. März 1996 - 6 AZR 561/95 - BAGE 82, 334 = AP Nr. 5 zu § 19 BAT-O und vom 25. Juli 1996 - 6 AZR 673/95 - AP Nr. 11 zu § 19 BAT-O) und den tatsächlichen Umständen (Urteil vom 30. Mai 1996 - 6 AZR 638/95 - BAGE 83, 161 = AP Nr. 8 zu § 19 BAT-O). - BAG, 11.12.1997 - 6 AZR 266/96
Anrechnungsfähigkeit von Beschäftigungszeiten - Voraussetzungen für das Vorliegen …
Ein Aufgabenbereich grenzt sich damit von bloß arbeitsplatzbezogenen Tätigkeiten des jeweiligen Arbeitnehmers, auf die es nicht ankommt, ab (vgl. BAG Urteile vom 7. August 1997 - 6 AZR 152/96 - n.v.; vom 29. Februar 1996 - 6 AZR 472/95 - AP Nr. 10 zu § 19 BAT-O; vom 28. März 1996 - 6 AZR 561/95 - AP Nr. 5 zu § 19 BAT-O und vom 25. Juli 1996 - 6 AZR 673/95 - AP Nr. 11 zu § 19 BAT-O). - BAG, 07.08.1997 - 6 AZR 153/96
Anrechnung von Beschäftigungszeiten in einem Betriebsambulatorium der …
- BAG, 20.02.1997 - 6 AZR 715/95
Anrechnung der Zeit der Tätigkeit als Beschäftigungszeit - Begriff der …
- LAG Sachsen-Anhalt, 03.01.2001 - 8 Sa 402/00
Berücksichtigung von Vordienstzeiten; Funktionsnachfolge von …
- BAG, 16.07.1998 - 6 AZR 789/96
Anrechnung der Tätigkeit für die Volkspolizei der DDR als Beschäftigungszeit - …
- BAG, 20.02.1997 - 6 AZR 714/95
Anrechnung der Zeit der Tätigkeit als Beschäftigungszeit - Begriff der …
- BAG, 28.05.1998 - 6 AZR 636/96
Tätigkeit eines Angestellten bei demselben Arbeitgeber als Voraussetzung der …
- LAG Thüringen, 07.10.1996 - 8 Sa 551/95
Anrechnung von Beschäftigungszeiten
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Rechtsprechung
| BAG, 10.07.1996 - 10 AZR 76/96 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Jubiläumszuwendung für langjährige Unternehmenszugehörigkeit - Manteltarifvertrag für die Arbeitnehmer der Wohnungswirtschaft - Berücksichtigung von Zeiten der Zugehörigkeit des Arbeitnehmers zu früheren volkseigenen Betrieben und zu Gemeinden im Rahmen einer ...
- rechtsportal.de
Zuwendung für 10-jährige Unternehmenszugehörigkeit
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Eisenach, 09.06.1994 - 2 Ca 2387/93
- LAG Thüringen, 09.08.1995 - 2 Sa 1020/94
- LAG Thüringen, 09.08.1995 - 9 Sa 1020/94
- BAG, 10.07.1996 - 10 AZR 76/96
Papierfundstellen
- NZA 1997, 506
- NJ 1996, 672
- BB 1996, 2307
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (5)
- BAG, 30.06.1994 - 8 AZR 544/92
Privatisierung der Wohnungswirtschaft
Auszug aus BAG, 10.07.1996 - 10 AZR 76/96
Ein Unternehmen ist nach allgemeiner Definition eine organisatorische Einheit, in der ein oder mehrere zusammengefaßte Betriebe einen wirtschaftlichen oder ideellen Zweck verfolgen (vgl. dazu BAG Urteil vom 30. Juni 1994 - 8 AZR 544/92 - AP Nr. 1 zu Art. 22 Einigungsvertrag).Dieser Eigenbetrieb ist als Unternehmen der Stadt E gemäß § 58 Umwandlungsgesetz rechtswirksam in die Beklagte umgewandelt worden (vgl. dazu im einzelnen BAG Urteil vom 30. Juni 1994 - 8 AZR 544/92 - aaO, zu C II 1 c aa (1) der Gründe).
Aufgrund der am 28. Juni 1991 gemäß § 58 i.V.m. § 55 Abs. 1 Satz 2 Umwandlungsgesetz erfolgten Umwandlung sind diese Arbeitsverhältnisse der Beschäftigten von der Stadt E im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf die Beklagte übergegangen (vgl. BAG Urteil vom 30. Juni 1994 - 8 AZR 544/92 - aaO).
- BAG, 13.07.1994 - 4 AZR 555/93
Nachwirkung des Tarifvertrages bei Entfallen der Tarifbindung aufgrund …
Auszug aus BAG, 10.07.1996 - 10 AZR 76/96
Von dieser Übertragung werden nicht nur der von volkseigenen Wohnungsbetrieben verwaltete Wohnraum, sondern sämtliche Betriebsmittel erfaßt (vgl. dazu BAG Urteil vom 13. Juli 1994 - 4 AZR 555/93 - AP Nr. 14 zu § 3 TVG Verbandszugehörigkeit).Durch den von Art. 22 Abs. 4 Satz 1 und 3 Einigungsvertrag bewirkten Übergang des Unternehmens VEB "K " auf die Stadt E ist diese als Gesamtrechtsnachfolgerin auch in die Rechtsverhältnisse der Beschäftigten eingetreten (vgl. BAG Urteil vom 13. Juli 1994 - 4 AZR 555/93 - aaO).
- BAG, 22.05.1996 - 10 AZR 618/95
Jubiläumszuwendung - Teilzeitbeschäftigte
Auszug aus BAG, 10.07.1996 - 10 AZR 76/96
Leistungszweck der Jubiläumszuwendung ist es, die langjährige Zugehörigkeit des Beschäftigten zum Unternehmen und damit die Unternehmenstreue zu belohnen (vgl. dazu BAG Urteil vom 22. Mai 1996 - 10 AZR 618/95 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse bestimmt). - BAG, 11.12.1987 - 7 ABR 49/87
Errichtung eines Gesamtbetriebsrates in rechtlich selbstständigen Unternehmen bei …
Auszug aus BAG, 10.07.1996 - 10 AZR 76/96
Sein Inhalt ist damit für das in Betracht kommende Rechtsgebiet nach dem Sinn und Zweck der Norm im jeweiligen Regelungszusammenhang zu ermitteln (ständige Rechtsprechung vgl. BAG Beschlüsse vom 5. Dezember 1975 - 1 ABR 8/74 - und vom 11. Dezember 1987 - 7 ABR 49/87 - BAGE 27, 359 = AP Nr. 1 und BAGE 57, 144 = AP Nr. 7 zu § 47 BetrVG 1972). - BAG, 05.12.1975 - 1 ABR 8/74
Betriebsverfassungsrecht: Begriff des Unternehmens i.S. von § 47 Abs. 1
Auszug aus BAG, 10.07.1996 - 10 AZR 76/96
Sein Inhalt ist damit für das in Betracht kommende Rechtsgebiet nach dem Sinn und Zweck der Norm im jeweiligen Regelungszusammenhang zu ermitteln (ständige Rechtsprechung vgl. BAG Beschlüsse vom 5. Dezember 1975 - 1 ABR 8/74 - und vom 11. Dezember 1987 - 7 ABR 49/87 - BAGE 27, 359 = AP Nr. 1 und BAGE 57, 144 = AP Nr. 7 zu § 47 BetrVG 1972).
- BAG, 11.06.2020 - 2 AZR 660/19
Ordentliche Kündigung - Hausangestellte
Bei einem solchen handelt es sich um eine organisatorische Einheit, mit der ein Unternehmer in einem Betrieb oder mehreren zusammengefassten Betrieben wirtschaftliche oder ideelle Zwecke fortgesetzt verfolgt (BAG 10. Juli 1996 - 10 AZR 76/96 - zu 1 der Gründe; 30. Juni 1994 - 8 AZR 544/92 - zu C II 1 c aa (1) der Gründe, BAGE 77, 174).
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Rechtsprechung
| OVG Mecklenburg-Vorpommern, 03.06.1996 - 6 M 20/95 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Erschließungsanlage; Neue Bundesländer; Bauprogramm; Teileinrichtungen; Straßenausbaubeiträge; Anlage
Papierfundstellen
- NVwZ 1997, 820 (Ls.)
- NJ 1996, 672
- DVBl 1997, 501
Wird zitiert von ... (27)
- BVerwG, 11.07.2007 - 9 C 5.06
Erschließungsbeitrag; Beitrittsgebiet; Verfahrensmangel; Aufklärungspflicht; …
Dies entspricht der herrschenden Meinung in Rechtsprechung und Literatur (vgl. bereits das Urteil des Senats vom 18. November 2002 a.a.O. S. 201; OVG Weimar, Beschluss vom 30. Juni 2003 - 4 EO 206/96 - LKV 2004, 39; OVG Greifswald, Beschluss vom 3. Juni 1996 - 6 M 20/95 - DVBl 1997, 501 ; Ernst, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg, BauGB, Stand: 60. Erg-Lfg. - BVerwG, 22.11.2016 - 9 C 25.15
Abschnitt; Beitrittsgebiet; Erschließungsanlage; Erschließungsbeitrag; Gebot der …
Angesichts dieser feststehenden Rechtsprechung ist davon auszugehen, dass der Gesetzgeber im Rahmen der Überleitungsvorschriften im Zusammenhang mit dem Beitritt den Begriff "Teile" in § 242 Abs. 9 BauGB im gleichen Sinne verwandt hat und nicht im Sinne von "Teilstrecken" (vgl. OVG Greifswald, Beschluss vom 3. Juni 1996 - 6 M 20/95 - LKV 1997, 225 ; ebenso einhellig die Literatur: Becker, LKV 1999, 489 ;… Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 9. Aufl. 2012, § 2 Rn. 49; Deppe, LKV 2004, 212 ;… Fischer/Korbmacher, in: Hoppenberg/de Witt, Handbuch des öffentlichen Baurechts, Stand Februar 2016, Kap. F Rn. 194a.;… Ernst/Blechschmidt, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, Stand August 2016, § 242 Rn. 15;… Quaas, in: Schrödter, BauGB, 8. Aufl. 2015, § 242 Rn. 14). - BVerwG, 18.11.2002 - 9 C 2.02
Erschließungsbeitrag; Teile von Erschließungsanlagen; Herstellung nach …
Die vom Verwaltungs- und vom Oberverwaltungsgericht vertretene Gegenansicht hält demgegenüber zusätzlich eine Gesamtbetrachtung der Anlage für geboten: War eine Erschließungsanlage vor dem Wirksamwerden des Beitritts im Sinne von § 242 Abs. 9 Satz 2 BauGB "bereits hergestellt" worden, kann danach ein Erschließungsbeitrag auch dann nicht erhoben werden, wenn dieser Anlage nach dem Wirksamwerden des Beitritts weitere Teile hinzugefügt werden (so auch OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 3. Juni 1996 - 6 M 20/95 -, LKV 1997, S. 225 ; VG Leipzig…, Beschluss vom 6. Oktober 1999 - 6 K 837/99 -, VwRR MO 2000, S. 184 ;… Becker, LKV 1999, S. 489 ;… Driehaus, ZMR 2002, S. 241 unter Aufgabe seiner früheren gegenteiligen Auffassung;… Ernst, in: Ernst/ Zinkahn/Bielenberg, BauGB § 242 Rn. 20;… Fischer, in: Hoppenberg, Handbuch des öffentlichen Baurechts, Kap. F Rn. 501;… Neumann/Müller, DWW 2000, S. 214 f.;… Otto, NJ 2000, S. 299 ).
- OVG Brandenburg, 23.05.2000 - 2 A 226/98 Ein technisches Ausbauprogramm, das den Bauzustand der Teilanlagen beider Straßen in dem nach § 246 a Abs. 4 Satz 1 BauGB maßgeblichen Zeitpunkt wiedergibt, läßt sich vorliegend, wie der Beklagte in der mündlichen Verhandlung auf Befragen des Senats erklärt hat, nicht feststellen, so dass entscheidend ist, ob die nunmehr eingerichteten Teilanlagen seinerzeit entsprechend den örtlichen Ausbaugepflogenheiten (zur Auslegung dieses Begriffs vgl. OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluß vom 3. März 1996 - 6 M 20/95 -, DVBI. 1997, S. 501, 503 und Driehaus, a. a. O., § 2 RNr. 43 ff.) bereits fertiggestellt waren.
Ob diese Sichtweise auch für § 8 Abs. 2 Satz 1 KAG einzunehmen ist, wofür vor allem spricht, dass der Gesetzgeber des Landes Brandenburg § 8 KAG dem des § 8 KAG NW nachgebildet hat, oder ob sich der Anlagenbegriff nach § 8 Abs. 2 Satz 1 KAG von vornherein mit dem erschließungsbeitragsrechtlichen Anlagenbegriff deckt (in diesem Sinne zu § 8 Abs. 1 KAG MV: OVG M.-V., Beschluß vom 3. März 1996, a. a. O., S. 504 und - allgemein - Driehaus: Erschließungs- und Ausbaubeiträge, § 31 RNr. 1 ff. und 5 ff., m. w. N. und einer Übersicht über die Rechtslage verschiedener Bundesländer), braucht der Senat vorliegend nicht zu entscheiden.
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 15.09.1998 - 1 M 54/98
Straßenbaubeitrag, Anlage, kirchlicher Friedhof, Tiefenbegrenzung, …
Der Begriff der Anlage im Sinne des § 8 Abs. 1 KAG MV ist identisch mit dem erschließungsbeitragsrechtlichen Anlagenbegriff, so daß es immer dann, wenn lediglich ein Teilstück einer Straße ausgebaut wird, eines Beschlusses über die Abschnittsbildung Bedarf (OVG Greifswald, LKV 1997, 225 = RAnB 1996, 273).Immer dann, wenn eine Maßnahme nicht die gesamte Straße erfaßt, bedarf es einer Abschnittsbildung (…Hatopp, NKAG , § 6 Rdn. 23, m.w.N.), denn in Mecklenburg-Vorpommern ist der Begriff der Anlage im Sinne des § 8 Abs. 1 KAG identisch mit dem erschließungsbeitragsrechtlichen Anlagenbegriff (OVG Greifswald, Beschluß vom 03.06.1996, 6 M 20/95, LKV 1997, 225, RAnB 1996, 273;… Driehaus in Driehaus Kommunalabgabenrecht, § 8 Rdn. 97 b).
- BVerwG, 22.11.2016 - 9 C 27.15
Heranziehung eines Grundstückseigentümers zu einem Erschließungsbeitrag für die …
Angesichts dieser feststehenden Rechtsprechung ist davon auszugehen, dass der Gesetzgeber im Rahmen der Überleitungsvorschriften im Zusammenhang mit dem Beitritt den Begriff "Teile" in § 242 Abs. 9 BauGB im gleichen Sinne verwandt hat und nicht im Sinne von "Teilstrecken" (vgl. OVG Greifswald, Beschluss vom 3. Juni 1996 - 6 M 20/95 - LKV 1997, 225 ; ebenso einhellig die Literatur: Becker, LKV 1999, 489 ;… Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 9. Aufl. 2012, § 2 Rn. 49; Deppe, LKV 2004, 212 ;… Fischer/Korbmacher, in: Hoppenberg/de Witt, Handbuch des öffentlichen Baurechts, Stand Februar 2016, Kap. F Rn. 194a.;… Ernst/Blechschmidt, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, Stand August 2016, § 242 Rn. 15;… Quaas, in: Schrödter, BauGB, 8. Aufl. 2015, § 242 Rn. 14). - VG Meiningen, 21.04.2004 - 1 K 631/99
Erschließungsbeiträge; Erschließungsbeitrags; Erschließung; Beitrag; Anlage; …
Hinsichtlich des "technischen Ausbauprogramms" kommt daher jede Art von Ausbauprogramm in Betracht, d. h. jeder Plan, nach dem sich die bautechnische Ausgestaltung der Straße insgesamt bzw. der betreffenden Teileinrichtung richten sollte, auch alle formlosen Pläne bis einschließlich 02.10.1990, gleichgültig von wem - etwa vom Rat der Gemeinde, der örtlichen Parteileitung, einem nichtstaatlichen Planungsbüro, einer Mehrzahl von Privatpersonen usw. - und in welcher Form der Plan aufgestellt worden ist (vgl. VG Meiningen, Urteil vom 16.04.2002 - 1 K 980/96 - OVG Greifswald, Beschluss vom 03.06.1996 - 6 M 20/95 -, LKV 1997, 225 ff., zitiert nach Juris; Driehaus, ZMR 2002, 241 [243]).OVG Greifswald, Beschluss vom 03.06.1996 - 6 M 20/95 -, LKV 1997, 225 ff., zitiert nach Juris; Driehaus, ZMR 2002, 241 [244] VG Meiningen, Urteil vom 27.11.2003 - 1 K 851/98 Me).
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 30.06.2004 - 1 L 189/01
Ausbaubeitrag; Nachschieben einer rechtswirksamen Satzung; Sanierungsgebiet; …
In Mecklenburg-Vorpommern ist der Begriff der Anlage i. S. des § 8 Abs. 1 KAG mit dem erschließungsbeitragsrechtlichen Anlagebegriff identisch (vgl. OVG Greifswald, Beschlüsse vom 18.10.2001 - 1 M 52/01 -, vom 15.09.1998 - 1 M 54/98 -, NVwZ-RR 1999, 397, und vom 03.06.1996 - 6 M 20/95 -, LKV 1997, 225). - OVG Mecklenburg-Vorpommern, 10.02.2009 - 1 M 117/08
Abrechnungsfähige "Anlage" im Straßenbaubeitragsrecht
Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des OVG Mecklenburg-Vorpommern und insbesondere des Senats, an der festzuhalten ist (vgl. OVG Greifswald, Beschl. v. 03.06.1996 - 6 M 20/95 -, DVBl. 1997, 501; Beschl. v. 15.09.1998 - 1 M 54/98 -, NVwZ-RR 1999, 397; Beschl. v. 18.10.2001 - 1 M 52/01 -, NVwZ-RR 2002, 304;… Urt. v. 30.06.2004 - 1 L 189/01 -, LKV, 2005, 75 -jeweils zitiert nach juris; Beschl. v. 23.03.2007 - 1 M 157/06 -). - BVerwG, 22.11.2016 - 9 C 26.15
Heranziehung eines Grundstückseigentümers zu einem Erschließungsbeitrag für die …
Angesichts dieser feststehenden Rechtsprechung ist davon auszugehen, dass der Gesetzgeber im Rahmen der Überleitungsvorschriften im Zusammenhang mit dem Beitritt den Begriff "Teile" in § 242 Abs. 9 BauGB im gleichen Sinne verwandt hat und nicht im Sinne von "Teilstrecken" (vgl. OVG Greifswald, Beschluss vom 3. Juni 1996 - 6 M 20/95 - LKV 1997, 225 ; ebenso einhellig die Literatur: Becker, LKV 1999, 489 ;… Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 9. Aufl. 2012, § 2 Rn. 49; Deppe, LKV 2004, 212 ;… Fischer/Korbmacher, in: Hoppenberg/de Witt, Handbuch des öffentlichen Baurechts, Stand Februar 2016, Kap. F Rn. 194a.;… Ernst/Blechschmidt, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, Stand August 2016, § 242 Rn. 15;… Quaas, in: Schrödter, BauGB, 8. Aufl. 2015, § 242 Rn. 14). - VG Frankfurt/Oder, 24.11.2010 - 3 K 201/05
Straßenrecht: Erschließungsbeitragsrechtlicher Anlagenbegriff
- VG Greifswald, 10.11.2010 - 3 A 1427/05
Überleitungsvorschriften für die Erschließung bei Teileinrichtungen einer Straße
- OVG Sachsen-Anhalt, 12.08.2004 - 2 L 157/01
Kommunalabgabenrechtlicher Anlagenbegriff ist identisch mit dem …
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 13.11.2003 - 1 M 170/03
Anbaustraße, Außenbereichsstraße, örtliche Ausbaugepflogenheiten, natürliche …
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 18.10.2001 - 1 M 52/01
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 30.06.2004 - 1 L 240/01
Begriff der Anlage im Sinne des Kreislaufabfallgesetzes (KAG); …
- VG Potsdam, 12.01.2004 - 12 L 527/02
- OVG Brandenburg, 02.10.2003 - 2 B 75/03
ernstliche Zweifel i. S. § 80 Abs. 4 Satz 3 VwGO (analog); nicht abschließende …
- VG Halle, 01.03.2002 - 2 A 205/99
- VG Potsdam, 26.09.2005 - 12 K 227/03
- OVG Sachsen-Anhalt, 12.01.2005 - 4 L 411/04
Keine Differenzierung nach Straßenklassen im Erschließungsbeitragsrecht
- VG Potsdam, 25.10.2013 - 12 K 1787/10
Ausbaubeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz einschl. Kostenerstattung für …
- VG Greifswald, 31.05.2012 - 3 A 495/10
Erhebung eines Straßenbaubeitrags bei Anwendbarkeit des …
- VG Potsdam, 21.04.2006 - 12 K 1025/00
- VG Leipzig, 15.04.1999 - 6 K 1406/98
- VG Gera, 07.10.2002 - 4 E 643/02
Ausbaubeiträge; Ausbaubeiträge; Straßenausbau; Beiträge; Anlagenbegriff; …
- VG Weimar, 29.10.1998 - 3 E 1880/98
Benutzungsgebührenrecht; Benutzungsgebührenrecht; Benutzungsgebühr; …
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Rechtsprechung
| BVerwG, 28.06.1996 - 7 C 40.95 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
VermG § 2 Abs. 2
Vermögenswert; Bodenreformeigentum nach Einbringung in LPG - rechtsportal.de
BGB § 903; VermG § 2 Abs. 2 § 4 Abs. 1
Offene Vermögensfragen: Bodenreformeigentum als Vermögenswert nach Einbringung in eine LPG - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Bodenreformeigentum - Vermögensfragen
- Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)
Restitution von Bodenreformeigentum
Verfahrensgang
- VG Greifswald, 11.04.1995 - 4 (3) A 1079/93
- BVerwG, 28.06.1996 - 7 C 40.95
Papierfundstellen
- ZIP 1996, 1636
- NJ 1996, 672
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 27.07.1995 - 7 C 12.94
Bodenreformeigentum bei LPG-Eintritt
Auszug aus BVerwG, 28.06.1996 - 7 C 40.95
Wie der Senat in seinem Urteil vom 27. Juli 1995 - BVerwG 7 C 12.94 - (BVerwGE 99, 82 [84]) dargelegt hat, hatte das Bodenreformeigentum insbesondere dann, wenn es (noch) nicht in eine LPG eingebracht war und deshalb nicht der ausschließlichen genossenschaftlichen Nutzung unterlag, trotz der ihm innewohnenden rechtlichen Beschränkungen einen vermögenswerten Inhalt, so daß es nach § 2 Abs. 2 VermG grundsätzlich Gegenstand eines Rückübertragungsanspruchs sein kann.Der Neubauer verlor jedoch nicht das Eigentum an seinen Grundstücken; vielmehr bestand das Bodenreformeigentum ebenso wie sonstiges Grundeigentum auch nach der Einbringung des Landes in die LPG fort (vgl. BVerwGE 99, 82 [86]).
- BVerfG, 03.11.1983 - 2 BvR 348/83
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im vorläufigen …
Auszug aus BVerwG, 28.06.1996 - 7 C 40.95
Das rechtliche Gehör soll den Beteiligten Gelegenheit geben, auf eine bevorstehende gerichtliche Entscheidung einzuwirken; in der Regel ist daher eine vorherige Anhörung geboten und eine Überraschung der Beteiligten verboten (vgl. BVerfGE 65, 227 [233]). - BVerwG, 28.06.1996 - 7 C 8.95
Restitution von Bodenreformland als Eigentum
Auszug aus BVerwG, 28.06.1996 - 7 C 40.95
Dies ist in dem Urteil des Senats vom 28. Juni 1996 in der Sache BVerwG 7 C 8.95 im einzelnen ausgeführt; auf diese Ausführungen wird verwiesen. - BVerwG, 23.12.1991 - 5 B 80.91
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Entscheidung als …
Auszug aus BVerwG, 28.06.1996 - 7 C 40.95
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts stellt sich eine Entscheidung dann als unzulässiges "Überraschungsurteil" dar, wenn das Gericht einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung gemacht und damit dem Rechtsstreit eine Wende gegeben hat, mit der die Beteiligten nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht zu rechnen brauchten (vgl. etwa Beschluß vom 23. Dezember 1991 - BVerwG 5 B 80.91 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 241 m.w.N.).
- BVerwG, 28.06.1996 - 7 C 8.95
Restitution von Bodenreformland als Eigentum
Wie der Senat bereits entschieden hat, hatte das Bodenreformeigentum trotz der ihm innewohnenden rechtlichen Beschränkungen für den Inhaber der Bodenreformwirtschaft einen vermögenswerten Inhalt (Urteil vom 27. Juli 1995 - BVerwG 7 C 12.94 - BVerwGE 99, 82 [84] m.w.N.; Urteil vom 28. Juni 1996 - BVerwG 7 C 40.95 -). - BVerwG, 12.12.2000 - 7 B 68.00
Restitutionsanspruch; Gesellschaft bürgerlichen Rechts; Rechtshängigkeit Klage; …
Stattdessen hat das Verwaltungsgericht durch die Abweisung des Hilfsantrages als unzulässig dem Prozess eine Wendung gegeben, mit der die Klägerinnen zu 1 und 2 nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht rechnen mussten; sein Urteil erweist sich daher als unzulässige Überraschungsentscheidung (vgl. Urteil vom 28. Juni 1996 - BVerwG 7 C 40.95 - Buchholz 428 § 2 VermG Nr. 21 = VIZ 1996, 643 ). - BVerwG, 24.02.1998 - 7 C 23.97
Offene Vermögensfragen - Bodenreformeigentum als Vermögenswert
Das Bodenreformeigentum bestand auch nach seiner Einbringung in die LPG als Vermögenswert im Sinne des § 2 Abs. 2 VermG fort (Urteil vom 28. Juni 1996 - BVerwG 7 C 40.95 - Buchholz 428 § 2 VermG Nr. 21).Daher handelte es sich weiterhin um ein dingliches Recht mit vermögenswertem Inhalt; das äußerte sich insbesondere darin, daß die Verteilung der genossenschaftlichen Einkünfte auch von der Größe und Güte der eingebrachten Nutzflächen abhing (BVerwG, Urteil vom 28. Juni 1996 - BVerwG 7 C 40.95 - a.a.O.).
- BVerwG, 27.05.1997 - 7 B 68.97
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts weicht von dem in der Beschwerdebegründung bezeichneten Urteil des Senats vom 28. Juni 1996 - BVerwG 7 C 40.95 - ab; in diesem Urteil hat der Senat im Anschluß an seine bisherige Rechtsprechung entschieden, daß Bodenreformeigentum auch nach seiner Einbringung in die LPG ein Vermögenswert im Sinne des § 2 Abs. 2 VermG blieb. - BVerwG, 27.05.1997 - 7 B 166.97
Bodenreformeigentum nach Einbringung in die Landwirtschaftliche …
Nach der Rechtsprechung des beschließenden Senats ist Bodenreformeigentum auch nach seiner Einbringung in die LPG als Vermögenswert im Sinne des § 2 Abs. 2 VermG anzusehen (vgl. Urteil vom 28. Juni 1996 - BVerwG 7 C 40.95 -).
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