Rechtsprechung
| BGH, 04.12.2001 - 4 StR 93/01 |
Geparkter PKW mit Verkaufsschild
Art. 31, 74 Nr. 22 GG, Abgrenzung zwischen Straßenrecht und Straßenverkehrsrecht (im Hinblick auf Ordnungswidrigkeitstatbestände, §§ 32, 33 StVO, für Baden-Württemberg: § 54 Abs. 1 Nr. 1 StrG i.V.m. §§ 13, 16 StrG)
Volltextveröffentlichungen (11)
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§ 32 StVO; § 33 StVO; § 11 Abs. 1 Berliner Straßengesetz; Art. 31 GG; Art. 72 GG; Art. 74 Nr. 22 GG
Konkurrenzverhältnis zwischen bundesrechtlichen und landesrechtlichen Ordnungswidrigkeitstatbeständen (verfassungskonforme Auslegung der Landesstraßengesetze; konkurrierende Gesetzgebungskompetenz; Gebot der Widerspruchsfreiheit); Straßenrecht und Straßenverkehrsrecht; ... - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
StVO § 32; ; StVO § 33; ; Berliner Straßengesetz § 11 Abs. 1
- Kanzlei Prof. Schweizer
Gleichzeitige Anwendbarkeit von Straßenverkehrsordnung und Landesstraßengesetzen
- Wolters Kluwer
StVO - Landesrechtliches Bestimmung - Sondernutzung - Ungenehmigte Sondernutzung einer Straße - Ordnungswidrigkeit
- gaius.legal
Gleichzeitige Anwendbarkeit von Straßenverkehrsordnung und Landesstraßengesetzen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StVO §§ 32 33; Berliner StraßenG § 11 Abs. 1
Ungenehmigte Sondernutzung als Ordnungswidrigkeit nach Bundes- und nach Landesrecht - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHSt 47, 181
- NJW 2002, 1280
- NStZ 2002, 374
- NZV 2002, 193
- NZV 2002, 238
- NJ 2002, 215
- VersR 2003, 124
Wird zitiert von ... (19) Zitiert selbst (20)
- BVerfG, 09.10.1984 - 2 BvL 10/82
Laternengarage
Auszug aus BGH, 04.12.2001 - 4 StR 93/01
Rn. 19 1. Straßenrecht und Straßenverkehrsrecht sind selbstständige Rechtsmaterien (BVerfGE 40, 371, 378; 67, 299, 314) mit unterschiedlichen Regelungszwecken.Es dient als "sachlich begrenztes Ordnungsrecht" (BVerfGE 40, 371, 380; 67, 299, 322; BGHSt 37, 366, 369) der Abwehr von typischen Gefahren, die vom Straßenverkehr ausgehen und die dem Straßenverkehr von außen oder durch Verkehrsteilnehmer erwachsen (vgl. BVerfGE 32, 319, 326; 40, 371, 379 f.; BGHSt 37, 366, 369; siehe auch Manssen DÖV 2001, 151 ff. ).
Rn. 22 c) Beide Rechtsmaterien stehen allerdings in einem sachlichen Zusammenhang (BVerfGE 40, 371, 378; 67, 299, 314; BVerwGE 34, 241, 243;… vgl. hierzu auch Steiner aaO, 2).
Für den ruhenden Verkehr gilt nichts anderes (BVerfGE 67, 299, 320 f.).
Rn. 23 2. Der Bund hat von der konkurrierenden Gesetzgebungskompetenz für das Straßenverkehrsrecht insbesondere im Straßenverkehrsgesetz und zu dessen Ausfüllung u.a. in der Straßenverkehrsordnung weitgehend abschließend Gebrauch gemacht (vgl. BVerfGE 32, 319, 326 ff.; 67, 299, 320 f.; BGHSt 37, 366, 370).
Für eine landesrechtliche verkehrsbezogen ordnungsrechtliche Normierung, die zu einer weiter gehenden Abwehr von Gefahren für den Straßenverkehr erlassen werden würde, wäre mithin wegen der abschließenden bundesrechtlichen Regelung gemäß Art. 31, 72 Abs. 1 GG kein Raum (vgl. BVerfGE 67, 299, 322 f.).
Rn. 24 3. Anders liegt es indessen, wie der Senat bereits für den vergleichbaren Fall eines durch kommunale Verordnung angeordneten Leinenzwangs für Hunde auf öffentlichen Straßen entschieden hat (vgl. BGHSt 37, 366), wenn mit einer landesrechtlichen Norm des Straßen- und Wegerechts nicht straßenverkehrsbezogene, sondern sonstige ordnungsrechtliche Zwecke verfolgt werden (vgl. BVerfGE 67, 299, 322 f.; s. bereits Evers NJW 1962, 1033, 1035, 1037).
Eine Kollision mit vorrangigem Bundesrecht im Sinne des Art. 31 GG liegt somit aufgrund der Unterschiedlichkeit der Regelungsbereiche bei nicht mehr verkehrsbezogenem Verhalten (vgl. BVerfGE 67, 299, 323) auch dann nicht vor, wenn im Einzelfall das nach Straßenrecht als ungenehmigte Sondernutzung zu ahndende Verhalten gleichzeitig auch die Voraussetzungen einer Zuwiderhandlung gegen die §§ 32, 33 StVO erfüllt.
- BGH, 18.04.1991 - 4 StR 518/90
Kommunale Verordnung zum Anleinen von Hunden
Auszug aus BGH, 04.12.2001 - 4 StR 93/01
Die Rechtsfrage, in welchem Verhältnis die Vorschriften der §§ 32, 33 StVO zu den (jeweiligen) landesstraßenrechtlichen Bestimmungen der Sondernutzung stehen, ist daher identisch und bedarf einheitlicher Beantwortung (vgl. auch BGHSt 37, 366, 368; 42, 79, 81 jeweils m.w.N.;… Franke in Löwe/Rosenberg StPO 25. Aufl. § 121 GVG Rdn. 54;… Kissel GVG 3. Aufl. § 121 Rdn. 15).Rn. 14 b) Das Kammergericht geht in vertretbarer Weise (vgl. BGHSt 22, 385, 386 f.; 37, 366, 368;… Hannich in KK 4. Aufl. § 121 GVG Rdn. 43 f. m.w.N.) davon aus, daß nach den tatrichterlichen Feststellungen neben der unerlaubten Sondernutzung auch eine Zuwiderhandlung gegen die §§ 32, 33 StVO nicht ausgeschlossen werden kann.
Es dient als "sachlich begrenztes Ordnungsrecht" (BVerfGE 40, 371, 380; 67, 299, 322; BGHSt 37, 366, 369) der Abwehr von typischen Gefahren, die vom Straßenverkehr ausgehen und die dem Straßenverkehr von außen oder durch Verkehrsteilnehmer erwachsen (vgl. BVerfGE 32, 319, 326; 40, 371, 379 f.; BGHSt 37, 366, 369; siehe auch Manssen DÖV 2001, 151 ff. ).
Rn. 23 2. Der Bund hat von der konkurrierenden Gesetzgebungskompetenz für das Straßenverkehrsrecht insbesondere im Straßenverkehrsgesetz und zu dessen Ausfüllung u.a. in der Straßenverkehrsordnung weitgehend abschließend Gebrauch gemacht (vgl. BVerfGE 32, 319, 326 ff.; 67, 299, 320 f.; BGHSt 37, 366, 370).
Rn. 24 3. Anders liegt es indessen, wie der Senat bereits für den vergleichbaren Fall eines durch kommunale Verordnung angeordneten Leinenzwangs für Hunde auf öffentlichen Straßen entschieden hat (vgl. BGHSt 37, 366), wenn mit einer landesrechtlichen Norm des Straßen- und Wegerechts nicht straßenverkehrsbezogene, sondern sonstige ordnungsrechtliche Zwecke verfolgt werden (vgl. BVerfGE 67, 299, 322 f.; s. bereits Evers NJW 1962, 1033, 1035, 1037).
- BVerfG, 10.12.1975 - 1 BvR 118/71
Werbefahrten
Auszug aus BGH, 04.12.2001 - 4 StR 93/01
Rn. 19 1. Straßenrecht und Straßenverkehrsrecht sind selbstständige Rechtsmaterien (BVerfGE 40, 371, 378; 67, 299, 314) mit unterschiedlichen Regelungszwecken.Es dient als "sachlich begrenztes Ordnungsrecht" (BVerfGE 40, 371, 380; 67, 299, 322; BGHSt 37, 366, 369) der Abwehr von typischen Gefahren, die vom Straßenverkehr ausgehen und die dem Straßenverkehr von außen oder durch Verkehrsteilnehmer erwachsen (vgl. BVerfGE 32, 319, 326; 40, 371, 379 f.; BGHSt 37, 366, 369; siehe auch Manssen DÖV 2001, 151 ff. ).
Rn. 21 b) Aufgabe des zur originären Gesetzgebungskompetenz der Länder (vgl. BVerfGE 40, 371, 378) gehörenden Straßen- und Wegerechts ist es hingegen, die Rechtsverhältnisse an den öffentlichen Straßen und ihre Bereitstellung für den Verkehr durch Widmung zu regeln.
Rn. 22 c) Beide Rechtsmaterien stehen allerdings in einem sachlichen Zusammenhang (BVerfGE 40, 371, 378; 67, 299, 314; BVerwGE 34, 241, 243;… vgl. hierzu auch Steiner aaO, 2).
- BVerwG, 28.11.1969 - VII C 67.68
Einrichtung bewachter Parkplätze zur Begrenzung von Dauerparken - …
Auszug aus BGH, 04.12.2001 - 4 StR 93/01
Rn. 20 a) Mit dem Straßenverkehrsrecht, das nach Art. 74 Nr. 22 GG Gegenstand der konkurrierenden Gesetzgebung des Bundes ist, soll die Teilnahme am Straßenverkehr, vor allem aber dessen Sicherheit und Leichtigkeit gewährleistet werden (vgl. etwa BVerwGE 34, 241, 243; Steiner JuS 1984, 1, 2).Das Straßenrecht befaßt sich daher vor allem mit der Entstehung, der Ein- und Umstufung öffentlicher Straßen und der Abgrenzung von Gemeingebrauch zur Sondernutzung (vgl. BVerwGE 34, 241, 243; 34, 320, 323;… Steiner aaO, 3).
Rn. 22 c) Beide Rechtsmaterien stehen allerdings in einem sachlichen Zusammenhang (BVerfGE 40, 371, 378; 67, 299, 314; BVerwGE 34, 241, 243;… vgl. hierzu auch Steiner aaO, 2).
- BVerwG, 12.12.1969 - VII C 76.68
Dauerparken von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen - Abgrenzung der …
Auszug aus BGH, 04.12.2001 - 4 StR 93/01
Das Straßenrecht befaßt sich daher vor allem mit der Entstehung, der Ein- und Umstufung öffentlicher Straßen und der Abgrenzung von Gemeingebrauch zur Sondernutzung (vgl. BVerwGE 34, 241, 243; 34, 320, 323;… Steiner aaO, 3).Hieraus folgt, daß ein Verkehrsvorgang, der im Rahmen der Verkehrsvorschriften liegt, sich gleichzeitig innerhalb des straßenrechtlichen Gemeingebrauchs bewegt (sog. Vorrang des Straßenverkehrsrechts, vgl. BVerwGE 34, 320, 321;… hierzu Steiner aaO, 7 und NJW 1993, 3161, 3164;… Manssen aaO, 153 f.).
Das vorlegende Kammergericht hat dies nicht verkannt; es hat im Vorlegungsfall aber ein Parken im Sinne des Straßenverkehrsrechts rechtlich noch vertretbar (zu den Abgrenzungsschwierigkeiten vgl. BVerwGE 34, 320, 324; BVerwG DAR 1966, 193, 194; OVG Hamburg VRS 98, 396, 397 f.) und damit für den Senat bindend (vgl. BGHSt 33, 183, 185 f.;… Franke aaO Rdn. 75a;… Hannich aaO Rdn. 43) verneint.
- BVerfG, 09.02.1972 - 1 BvR 111/68
Außenwerbung in Ortschaften
Auszug aus BGH, 04.12.2001 - 4 StR 93/01
Es dient als "sachlich begrenztes Ordnungsrecht" (BVerfGE 40, 371, 380; 67, 299, 322; BGHSt 37, 366, 369) der Abwehr von typischen Gefahren, die vom Straßenverkehr ausgehen und die dem Straßenverkehr von außen oder durch Verkehrsteilnehmer erwachsen (vgl. BVerfGE 32, 319, 326; 40, 371, 379 f.; BGHSt 37, 366, 369; siehe auch Manssen DÖV 2001, 151 ff. ).Rn. 23 2. Der Bund hat von der konkurrierenden Gesetzgebungskompetenz für das Straßenverkehrsrecht insbesondere im Straßenverkehrsgesetz und zu dessen Ausfüllung u.a. in der Straßenverkehrsordnung weitgehend abschließend Gebrauch gemacht (vgl. BVerfGE 32, 319, 326 ff.; 67, 299, 320 f.; BGHSt 37, 366, 370).
- OLG Stuttgart, 18.11.1983 - 1 Ss 649/83
Auszug aus BGH, 04.12.2001 - 4 StR 93/01
Rn. 7 Demgegenüber haben das Bayerische Oberste Landesgericht (NZV 1988, 188, 189) und die Oberlandesgerichte Hamm (NJW 1977, 687, 688) und Stuttgart (NVwZ 1984, 468) keinen Ausschluß der jeweiligen wegerechtlichen Regelungen über Sondernutzungen durch die verkehrsrechtlichen Regelungen (des § 33 StVO) angenommen, sofern sich das Landesrecht nicht in Widerspruch zu einer bundesrechtlichen Bestimmung des Straßenverkehrsrechts setzt (ebenso der 3. Strafsenat des Oberlandesgerichts Karlsruhe, Beschluß vom 25. September 1978 - 3 Ss (B) 240/78 = VRS 56, 380).Die landesrechtlichen Bestimmungen, nach denen die ungenehmigte Sondernutzung einer Straße als Ordnungswidrigkeit geahndet wird, dienen nicht der Abwehr von Gefahren für den Straßenverkehr, sondern der Bekämpfung von Überschreitungen des durch die Widmung "für den Verkehr" (vgl. § 10 Abs. 2 Satz 1 BerlStrG) gestatteten Gemeingebrauchs (vgl. auch BayObLG NZV 1988, 188, 189; OLG Hamm NJW 1977, 687, 688; OLG Stuttgart NVwZ 1984, 468).
- BayObLG, 09.06.1988 - 3 ObOWi 52/88
Auszug aus BGH, 04.12.2001 - 4 StR 93/01
Rn. 7 Demgegenüber haben das Bayerische Oberste Landesgericht (NZV 1988, 188, 189) und die Oberlandesgerichte Hamm (NJW 1977, 687, 688) und Stuttgart (NVwZ 1984, 468) keinen Ausschluß der jeweiligen wegerechtlichen Regelungen über Sondernutzungen durch die verkehrsrechtlichen Regelungen (des § 33 StVO) angenommen, sofern sich das Landesrecht nicht in Widerspruch zu einer bundesrechtlichen Bestimmung des Straßenverkehrsrechts setzt (ebenso der 3. Strafsenat des Oberlandesgerichts Karlsruhe, Beschluß vom 25. September 1978 - 3 Ss (B) 240/78 = VRS 56, 380).Die landesrechtlichen Bestimmungen, nach denen die ungenehmigte Sondernutzung einer Straße als Ordnungswidrigkeit geahndet wird, dienen nicht der Abwehr von Gefahren für den Straßenverkehr, sondern der Bekämpfung von Überschreitungen des durch die Widmung "für den Verkehr" (vgl. § 10 Abs. 2 Satz 1 BerlStrG) gestatteten Gemeingebrauchs (vgl. auch BayObLG NZV 1988, 188, 189; OLG Hamm NJW 1977, 687, 688; OLG Stuttgart NVwZ 1984, 468).
- OLG Hamm, 08.11.1976 - 1 Ss OWi 756/76
Auszug aus BGH, 04.12.2001 - 4 StR 93/01
Rn. 7 Demgegenüber haben das Bayerische Oberste Landesgericht (NZV 1988, 188, 189) und die Oberlandesgerichte Hamm (NJW 1977, 687, 688) und Stuttgart (NVwZ 1984, 468) keinen Ausschluß der jeweiligen wegerechtlichen Regelungen über Sondernutzungen durch die verkehrsrechtlichen Regelungen (des § 33 StVO) angenommen, sofern sich das Landesrecht nicht in Widerspruch zu einer bundesrechtlichen Bestimmung des Straßenverkehrsrechts setzt (ebenso der 3. Strafsenat des Oberlandesgerichts Karlsruhe, Beschluß vom 25. September 1978 - 3 Ss (B) 240/78 = VRS 56, 380).Die landesrechtlichen Bestimmungen, nach denen die ungenehmigte Sondernutzung einer Straße als Ordnungswidrigkeit geahndet wird, dienen nicht der Abwehr von Gefahren für den Straßenverkehr, sondern der Bekämpfung von Überschreitungen des durch die Widmung "für den Verkehr" (vgl. § 10 Abs. 2 Satz 1 BerlStrG) gestatteten Gemeingebrauchs (vgl. auch BayObLG NZV 1988, 188, 189; OLG Hamm NJW 1977, 687, 688; OLG Stuttgart NVwZ 1984, 468).
- BGH, 23.05.1969 - 4 StR 585/68
Gefahr im Verzug bei polizeirechtlicher Beschlagnahme des Führerscheins
Auszug aus BGH, 04.12.2001 - 4 StR 93/01
Rn. 14 b) Das Kammergericht geht in vertretbarer Weise (vgl. BGHSt 22, 385, 386 f.; 37, 366, 368;… Hannich in KK 4. Aufl. § 121 GVG Rdn. 43 f. m.w.N.) davon aus, daß nach den tatrichterlichen Feststellungen neben der unerlaubten Sondernutzung auch eine Zuwiderhandlung gegen die §§ 32, 33 StVO nicht ausgeschlossen werden kann. - BGH, 19.04.1985 - 2 StR 317/84
Rüge der unterbliebenen Zustellung des erstinstanzlichen Urteils
- OLG Karlsruhe, 10.01.1980 - 1 Ss 362/79
Verkehrsbehinderung; Verkehrerschwerung; Öffentlicher Parkplatz
- BGH, 24.04.1986 - 2 StR 565/85
Verwerflichkeit einer Verkehrsbehinderung
- BGH, 15.03.1996 - 3 StR 506/95
Unzureichend bestimmter Geltungsbereich einer Baumschutzsatzung
- BGH, 05.11.1991 - 4 StR 350/91
Umfang der Feststellungen bei der Verhängung eines Fahrverbots bei erstmaliger …
- OVG Hamburg, 20.12.1999 - 2 Bf 444/98
Zur Sondernutzung öffentlicher Straßen durch Abstellen eines Anhängers zu …
- BGH, 30.08.1994 - 4 StR 45/94
Gewinnerzielungsabsicht - Spekulationsrisiko - Schwarzhändler
- OLG Zweibrücken, 17.09.1986 - 1 Ss 227/86
- OLG Koblenz, 13.11.1980 - 1 Ss 570/80
- OLG Karlsruhe, 25.09.1978 - 3 Ss (B) 240/78
- BGH, 18.11.2003 - VI ZR 385/02
Halteverbot dient nicht dem Schutz von Vermögensinteressen
Dieses dient als sachlich begrenztes Ordnungsrecht der Abwehr von typischen Gefahren, die vom Straßenverkehr ausgehen und die dem Straßenverkehr von außen oder durch Verkehrsteilnehmer erwachsen (vgl. BGHZ 60, 54, 60; BGHSt 37, 366, 369; BGH, Beschluß vom 4. Dezember 2001 - 4 StR 93/01 - NJW 2002, 1280, 1281 m.w.N.; BVerfGE 40, 371, 379 f.; 67, 299, 314, 322 f. je m.w.N.; BVerwGE 37, 112, 114 f.; 85, 332, 341 f.). - OLG Braunschweig, 23.02.2023 - 9 U 3/22
Online-Glücksspiel; unerlaubtes Glücksspiel; Glücksspiel; Spiel; Internet; …
Abgesehen davon schafft § 817 Satz 2 BGB in Konstellationen wie der vorliegenden im Falle eines objektiv und subjektiv beiderseitigen Gesetzesverstoßes bereits einen angemessenen Ausgleich im Sinne des Bereicherungsschuldners, so dass das Ergebnis der konkreten Anwendung des § 817 Satz 2 BGB im Einzelfall - so auch hier - regelmäßig nicht über § 242 BGB in sein Gegenteil verkehrt werden darf (vgl. OLG Frankfurt NJW 2002, 1280, 1284; Beschluss v. 5. Mai 2022 - 19 U 281/21, S. 23 = Anlage K II 2). - OLG Schleswig, 15.06.2020 - I OLG 209/19
Aufstellen und Benutzen eines Wohnmobils zu Wohnzwecken auf einem öffentlichen …
Daher dient diese Vorschrift nicht verkehrsbezogen-ordnungsrechtlichen Zielen und enthält somit kein materielles Straßenverkehrsrecht, sondern verfolgt vielmehr sonstige ordnungsrechtliche Zwecke, nämlich die Verhinderung von Überschreitungen des straßenverkehrsrechtlich gestatteten Gemeingebrauchs (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Dezember 2001 - 4 StR 93/01 - juris) zum Zwecke des Natur- und Landschaftsschutzes und der Landschaftsplanung.
- OVG Hamburg, 06.02.2017 - 5 Bf 163/16
Keine wegerechtliche Sondernutzung bzw. -gebühr durch das Abstellen eines KFZ auf …
Straßenrecht und Straßenverkehrsrecht sind selbstständige Rechtsmaterien mit unterschiedlichen Regelungszwecken (…vgl. Hoffmann-Riem/Koch, Hamburgisches Staats- und Verwaltungsrecht, 3. Aufl. 2005, S. 336; BGH, Beschl. v. 4.12.2001, 4 StR 93/01, BGHSt 47, 181, juris Rn. 23 f.). - OLG Schleswig, 17.07.2002 - 1 Ss OWi 33/02
Abstellen eines Wohnmobils auf einem Parkplatz in einem Naturschutzgebiet
Ein straßenverkehrsrechtlich zulässiger Verkehrsvorgang bewegt sich nämlich zugleich im Rahmen des Gemeingebrauchs ( BGH NStZ 2002, 374, 375 [BGH 04.12.2001 - 4 StR 93/01] ). - BGH, 19.03.2002 - 4 StR 394/01
Wenden auf einer Kraftfahrstraße (Überqueren der Fahrbahn; Parkplätze; Begriff …
Mit dem Straßenverkehrsrecht soll hingegen die Teilnahme am Straßenverkehr, vor allem dessen Sicherheit und Leichtigkeit, gewährleistet werden (vgl. hierzu BGH NJW 2002, 1280, zum Abdruck in BGHSt vorgesehen). - StGH Hessen, 15.07.2026 - P.St. 2898
Volksbegehren Verkehrswende in Hessen
- So auch BayVerfGH, Entscheidung vom 07.06.2023 - Vf. 8-IX-23 -, juris, Rn. 63; für eine jedenfalls weitgehend abschließende Regelung auch BGH, Beschluss vom 04.12.2001 - 4 StR 93/01 -, juris, Rn. 23 m.w.N.; VerfGH Berlin, Urteil vom 25.06.2025 - 43/22 -, juris, Rn. 141 m.w.N.; Stollwerck, SVR 2017, S. 170 [171 m.w.N.]; Degenhart, in: Sachs, Grundgesetz, 10. Aufl. 2024, Art. 74 Rn. 95 -. - VerfGH Bayern, 07.06.2023 - 8-IX-23
Volksbegehren "Radentscheid Bayern" mangels Gesetzgebungskompetenz des Landes …
Rn. 67 cc) In der ober- und höchstgerichtlichen Rechtsprechung wird davon ausgegangen, dass der Bundesgesetzgeber mit der Straßenverkehrs-Ordnung vom 6. März 2013 (BGBl I S. 367), zuletzt geändert durch Art. 13 des Vierten Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 12. Juli 2021 (BGBl I S. 3091), die aufgrund § 5 b Abs. 3 und § 6 Abs. 1 StVG in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. März 2003 erlassen wurde, von seiner Gesetzgebungskompetenz für das Straßenverkehrsrecht "weitgehend abschließend" bzw. abschließend Gebrauch gemacht hat (vgl. BGH vom 18.4.1991 BGHSt 37, 366/370; vom 4.12.2001 BGHSt 47, 181/186 f., gestützt auf BVerfGE 67, 299; BVerwG vom 16.11.1973 … - VerfGH Bayern, 30.09.2014 - 1-VII-14
Bußgeldbewehrung des Fahrens oder Parkens ohne Notwendigkeit auf nicht für den …
Rn. 33 Es handelt sich nicht um eine Vorschrift, die den Straßenverkehr betrifft (Art. 74 Abs. 1 Nr. 22 GG) und in dessen Bereich der Bund von seiner Gesetzgebungskompetenz weitgehend abschließend Gebrauch gemacht hat (BVerfG vom 9.10.1984 BVerfGE 67, 299/320 f.; BGH vom 4.12.2001 BGHSt 47, 181/186). - BGH, 18.06.2020 - 1 StR 95/20
Vorlageverfahren; statthafter Rechtsbehelf gegen einen amtsgerichtlichen …
Die aufgezeigte Rechtsfrage ist auch nicht deshalb mit der Vorlagefrage identisch, weil wegen der Gleichheit des Rechtsproblems die Entscheidung ohne Rücksicht auf die Verschiedenheit der Fälle und der anwendbaren Vorschriften nur einheitlich ergehen könnte (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Dezember 2001 - 4 StR 93/01, BGHSt 47, 181, 183;… LR/Franke, StPO, 26. Aufl., § 121 GVG Rn. 64;… SK-StPO/Frister, 5. Aufl., § 121 GVG Rn. 22;… KK-Feilcke, StPO, 8. Aufl., § 121 GVG Rn. 34; jeweils mwN). - LG Saarbrücken, 28.06.2018 - 9 O 182/17
Voraussetzungen der Haftungsbeschränkung des § 104 SGB VII
- LG Bremen, 16.03.2023 - 6 O 697/21
Sturz einer blinden Person über auf Gehweg abgestelltem E-Scooter - …
- OVG Sachsen, 08.03.2010 - 1 B 35/10
Werbetafeln, Beseitigungsanordnung, Autobahn, abstrakte Gefahr
- LG München II, 28.06.2024 - 2 O 674/23
Online-Glücksspiel, Verbraucherschutz, Nichtigkeit des Vertrages, …
- OVG Sachsen, 27.04.2007 - 1 BS 32/07
Rechtmäßigkeit einer anlagenbezogenen Baugenehmigung i.R. einer …
- VG Düsseldorf, 06.09.2012 - 6 L 1093/12
Wegweiser Verwaltungsvorschriften VwV-StVO Gleichheitssatz Glaubhaftmachung
- LG Stade, 19.10.2023 - 3 O 94/23
Anspruch auf Rückzahlung von Spieleinsätzen bei einem Online-Glücksspiel aufgrund …
- OVG Niedersachsen, 20.10.2015 - 12 LA 228/14
Parkhaus; Richtzeichen; Wegweisung
- KG, 16.02.2016 - 3 Ws (B) 598/15
Bußgeldsache: Verunreinigung einer Straße durch Pferdekot in Berlin
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Rechtsprechung
| BGH, 26.07.2001 - 4 StR 170/00 |
Verlorener kroatischer Führerschein
§ 21 Abs. 1 Nr. 1 StVG, § 4 IntVO, kein strafbares Fahren ohne Fahrerlaubnis, wenn eine ausländische Fahrerlaubnis besteht, auch wenn sie nicht durch Vorlage des Führerscheins nachgewiesen werden kann
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§ 21 StVG; § 4 IntVO; § 121 Abs. 2 GVG; § 261 StPO; § 244 Abs. 2 StPO
Zulässigkeit der Vorlage; Überzeugungsbildung; Beweiswürdigung; Aufklärungspflicht; Berufung auf eine ausländische Fahrerlaubnis (auch durch Deutsche) und Fahren ohne Fahrerlaubnis - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
StVG § 21; ; IntVO § 4
- IWW
- Wolters Kluwer
Kraftfahrzeugführer - Ausländische Fahrerlaubnis - Aufenthaltsfrist - Fahren ohne Fahrerlaubnis
- archive.org
Ausl. FE - Voraussetzung des Fahrens ohne Fahrerlaubnis bei Nichtmitführen einer behaupteten ausländischen Fahrerlaubnis
- blutalkohol
, S. 84
- rechtsportal.de
IntVO § 4; StVG § 21
Fahren ohne Fahrerlaubnis bei (Nicht-Nachweis einer) ausländischer Fahrerlaubnis - datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Fahren ohne Führerschein - gleiches Recht für alle!
- rechtsanwalt.com (Kurzinformation)
Ausländer: Gleichbehandlung bei Fahren ohne Führerschein
Papierfundstellen
- BGHSt 47, 89
- NJW 2001, 3347
- NZV 2002, 45
- NJ 2002, 215
- StV 2002, 363 (Ls.)
- VersR 2002, 454 (Ls.)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- EuGH, 29.02.1996 - C-193/94
Skanavi und Chryssanthakopoulos
Auszug aus BGH, 26.07.2001 - 4 StR 170/00
Gründe, auch diesen Kraftfahrzeugführern - anders als deutschen Fahrern - zur Vermeidung einer strafrechtlichen Verurteilung den Nachweis ihrer Fahrerlaubnis aufzugeben, sind nicht ersichtlich, weshalb die Auffassung des vorlegenden Oberlandesgerichts auch mit Blick auf das europäische Recht nicht unproblematisch erscheint (vgl. auch EuGH NZV 1996, 242). - OLG Köln, 27.02.1996 - Ss 2/96
- OLG Düsseldorf, 06.06.1991 - 5 Ss OWi 154/91
Auszug aus BGH, 26.07.2001 - 4 StR 170/00
Diese Bußgeldvorschriften wären, worauf das Bayerische Oberste Landesgericht zutreffend hinweist (NZV 1991, 482 m.w.N.), sinnlos, wenn das Nichtmitführen des Führerscheins bereits zur Erfüllung des Straftatbestands des § 21 StVG ausreichen würden.
- AG Kehl, 01.04.2019 - 2 Cs 504 Js 9359/18
Fahren ohne Fahrerlaubnis: Erwerb einer Fahrerlaubnis in Frankreich ohne …
Eine Zuwiderhandlung gegen § 29 Abs. 2 FeV, der das Mitführen des Führerscheins nebst etwaiger Übersetzung verlangt, stellt lediglich eine Ordnungswidrigkeit nach § 75 Nr. 4 FeV, aber keine Straftat dar (…vgl. Haus/Krumm/Quarch, Gesamtes Verkehrsrecht, 2. Aufl. 2017, § 29 FeV, Rn. 10;… jurisPK-Straßenverkehrsrecht, 1. Aufl. 2016, § 4 FeV;… Rn. 152;… Henschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 40. Aufl. 2009, § 29 FeV, Rn. 12; vgl. auch BGHSt 47, 89). - AG Kehl, 14.12.2022 - 2 Cs 504 Js 14645/21
Strafbarkeit des Fahren ohne Fahrerlaubnis nach Erteilung einer französischen …
Rn. 10 (2.) Nach einhelliger Ansicht in Rechtsprechung und Literatur unterscheidet § 29 FeV - in Wortlaut und Aufbau übereinstimmend mit den für Inhaber einer deutschen Fahrerlaubnis geltenden Regelungen in § 2 StVG und § 4 FeV - zwischen der Berechtigung zum Führen eines Kraftfahrzeugs nach ausländischem Recht (Abs. 1) und dem Nachweis darüber durch einen Führerschein (Abs. 2) mit der Folge, dass sich ein - im Übrigen die Voraussetzungen des § 29 Abs. 1 FeV erfüllende - Fahrzeugführer nur dann wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis strafbar macht, wenn er (auch) nicht im Ausland über eine Fahrberechtigung für das von ihm gelenkte Kraftfahrzeug verfügt; der fehlende Führerschein als Nachweis darüber begründet lediglich eine Ordnungswidrigkeit nach § 75 Nr. 4 FeV (…vgl. jurisPK-Straßenverkehrsrecht, a.a.O., § 4 FeV, Rn. 163;… Henschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 46. Aufl. 2021, § 29 FeV Rn. 12;… NK-GVR/Felix Koehl a.a.O., Rn. 10; sowie BGH, Beschluss vom 26. Juli 2001 - 4 StR 170/00 -, NJW 2001, 3347, bereits zur insoweit inhaltsgleichen Vorgängervorschrift § 4 IntKfzVO).
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Rechtsprechung
| OLG Naumburg, 21.09.2001 - 1 Ws 329/01 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
StPO § 400 Abs. 1; ; StPO § 464 Abs. 3; ; StPO § 464 Abs. 3 S. 1 2. Hs.
- IWW
- rechtsportal.de
StPO § 400 Abs. 1 § 464 Abs. 3, Abs. 3 S. 1 Hs. 2
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- IWW (Kurzinformation und -anmerkung)
Kostenbeschwerde - Nebenkläger kann Kostenentscheidung ohne die Voraussetzungen des § 400 Abs. 1 StPO anfechten
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Nebenkläger; Berufungsurteil; Kostenentscheidung; Anfechtungsrecht
Besprechungen u.ä. (2)
Papierfundstellen
- NJ 2002, 215
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (7)
- OLG Oldenburg, 02.03.1995 - 1 Ws 31/95
Zulässigkeit einer Beschwerde gegen die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis …
Auszug aus OLG Naumburg, 21.09.2001 - 1 Ws 329/01
Der Nebenkläger kann die im Berufungsurteil ergangene Kosten- und Auslagenentscheidung auch dann in zulässiger Weise anfechten, wenn er das Urteil selbst gemäß § 400 Abs. 1 StPO nicht anfechten kann (Aufgabe Senat, Beschluss vom 02.03.1995 - 1 Ws 31/95 -).Das als sofortige Beschwerde gegen die Kostenentscheidung angesehene Rechtsmittel ist zulässig, der Senat gibt seine bisherige Rechtsprechung (Beschluss vom 02. März 1995 - 1 Ws 31/95) auf.
- OLG Hamm, 10.02.1998 - 3 Ws 575/97
Beschränktes Rechtsmittel, Erfolg des Rechtsmittels, Kostenentscheidung, …
Auszug aus OLG Naumburg, 21.09.2001 - 1 Ws 329/01
Die Pflicht, die Auslagen des Nebenklägers zu tragen, bejaht das OLG Hamm (NStZ-RR 1998, 221). - OLG Düsseldorf, 19.10.1998 - 3 Ws 464/98
- OLG Stuttgart, 22.06.1989 - 3 Ws 116/89
Nebenkläger; Sofortige Beschwerde; Kostenentscheidung; Auslagenentscheidung; …
Auszug aus OLG Naumburg, 21.09.2001 - 1 Ws 329/01
Gegen eine Zulässigkeit einer sofortigen Beschwerde stellen sich das OLG Stuttgart (NStZ 1989, 548), das OLG Frankfurt (NStZ-RR 1996, 128) und das Kammergericht (Beschluss vom 24.09.1999 4 Ws 217/99 - zitiert bei JURIS) sowie in der Literatur Kleinknecht/Meyer-Goßner (…StPO, 45. Aufl., Rdn. 17 zu § 464); Franke (…KK StPO, 4. Aufl., Rdn. 8 zu § 464); Meyer (…AK, StPO, Rdn. 11 zu § 464) sowie Paulus (…KMR StPO, Rdn. 11 zu § 464). - OLG Frankfurt, 02.11.1995 - 3 Ss 284/95
Auszug aus OLG Naumburg, 21.09.2001 - 1 Ws 329/01
Gegen eine Zulässigkeit einer sofortigen Beschwerde stellen sich das OLG Stuttgart (NStZ 1989, 548), das OLG Frankfurt (NStZ-RR 1996, 128) und das Kammergericht (Beschluss vom 24.09.1999 4 Ws 217/99 - zitiert bei JURIS) sowie in der Literatur Kleinknecht/Meyer-Goßner (…StPO, 45. Aufl., Rdn. 17 zu § 464); Franke (…KK StPO, 4. Aufl., Rdn. 8 zu § 464); Meyer (…AK, StPO, Rdn. 11 zu § 464) sowie Paulus (…KMR StPO, Rdn. 11 zu § 464). - KG, 24.09.1999 - 4 Ws 217/99
Umdeutung eines Rechtsbehelfs in eine Gegenvorstellung - Anfechtung der …
Auszug aus OLG Naumburg, 21.09.2001 - 1 Ws 329/01
Gegen eine Zulässigkeit einer sofortigen Beschwerde stellen sich das OLG Stuttgart (NStZ 1989, 548), das OLG Frankfurt (NStZ-RR 1996, 128) und das Kammergericht (Beschluss vom 24.09.1999 4 Ws 217/99 - zitiert bei JURIS) sowie in der Literatur Kleinknecht/Meyer-Goßner (…StPO, 45. Aufl., Rdn. 17 zu § 464); Franke (…KK StPO, 4. Aufl., Rdn. 8 zu § 464); Meyer (…AK, StPO, Rdn. 11 zu § 464) sowie Paulus (…KMR StPO, Rdn. 11 zu § 464). - OLG Saarbrücken, 13.03.1990 - 1 Ws 68/90
Auszug aus OLG Naumburg, 21.09.2001 - 1 Ws 329/01
Eine solche Pflicht verneinen das OLG Saarbrücken (StV 1990, 366), Franke (…KK, 4. Aufl., Rdn. 10 zu § 473 und Krehl (HK, StPO, 3. Aufl., Rdn. 22 zu § 473).
- OLG Braunschweig, 19.01.2023 - 1 Ws 309/22
Statthafte sofortige Beschwerde gegen fehlende Entscheidung im Urteil über Kosten …
§ 400 Abs. 1 StPO beseitigt nicht die Statthaftigkeit eines Rechtsmittels, sondern versagt dem Nebenkläger nur für einen bestimmten Fall die Beschwer (OLG Düsseldorf…, Beschluss vom 19. Oktober 1998, Az.: 3 Ws 464 - 466/98, Rn. 4; OLG Stuttgart…, Beschluss vom 2. August 2002, Az.: 5 Ws 54/02, Rn. 5; OLG Naumburg, Beschluss vom 21. September 2001, Az.: 1 Ws 329/01, Rn. 12; OLG Jena…, Beschluss vom 22. Januar 2010, 1 Ws 525/09, Rn. 12 ff.; OLG Stuttgart…, Beschluss vom 2. Oktober 2012, Az.: 4b Ws 25/12, Rn. 5, jeweils zit. nach juris). - OLG Köln, 22.08.2008 - 2 Ws 406/08
Kosten der Nebenklage bei erfolgreicher Strafmaßberufung des Angeklagten
Zu folgen ist jedoch der wohl überwiegenden Ansicht, wonach es sich bei der Vorschrift des § 400 Abs. 1 StPO lediglich um einen gesetzlich geregelten, generellen Ausschluss der Beschwer des Nebenklägers handelt, der die Statthaftigkeit des Rechtsmittels gegen die Hauptentscheidung ebenso wenig wie eine mangelnde Beschwer im Einzelfall beseitigt und damit die Zulässigkeit der Kostenbeschwerde nicht berührt (OLG Hamm Beschl. v. 19.07.2004 2 Ws 143/04 NStZ-RR 2006, 95 f. m.w.N.;… OLG Hamm Beschl. v. 14.02.2008 a.a.O m.w.N.; OLG des Landes Sachsen-Anhalt Beschl. v. 21.09.2001 1 Ws 329/01 ; OLG Stuttgart Beschl v. 02.08.2002 5 Ws 54/02 Justiz 2003, 170 f.; OLG Karlsruhe Beschl. v. 18.09.2003 2 Ws 236/02 NStZ-RR 2004, 120 f.; OLG Celle Beschl. v. 25.09.2007 1 Ws 345/07 ). - OLG Stuttgart, 02.10.2012 - 4b Ws 25/12
Kosten- und Auslagenentscheidung im Berufungsverfahren: Zulässigkeit der …
Rn. 6 Das OLG Jena (Beschluss vom 21. September 2001 - Az. 1 Ws 329/01 -, zitiert nach juris) weist zur Begründung der "Statthaftigkeit" der sofortigen Beschwerde auch zutreffend darauf hin, dass hierfür eine Gleichbehandlung des Nebenklägers mit dem Fall eines wegen Schuldunfähigkeit freigesprochenen Angeklagten spricht, dem mangels Beschwer ein an sich statthaftes Rechtsmittel ebenfalls nicht zusteht. - OLG Jena, 22.01.2010 - 1 Ws 525/09
Kostenrecht: Notwendige Auslagen des Nebenklägers bei vollem Erfolg eines auf das …
Rn. 25 Als Grundsatz gilt danach, dass der Verurteilte die notwendigen Auslagen der Nebenklage zu tragen hat, wovon ganz oder teilweise abgewichen werden kann, soweit es unbillig wäre, den Angeklagten damit zu belasten (…OLG Celle, a.a.O.; OLG Naumburg, Beschluss vom 21.09.01, Az.: 1 Ws 329/01, bei juris;… OLG Köln, a.a.O.; OLG Hamm NStZ-RR 1998, 221, 222; OLG Zweibrücken MDR 1993, 698;… LR-Hilger, StPO, 25. Aufl., § 473 Rdnr.76 unter Aufgabe der in der 24. Aufl. vertretenen Gegenauffassung). - OLG Braunschweig, 10.01.2023 - 1 Ws 309/22
Rechtsmittel Nebenkläger, Anfechtung einer Kostenentscheidung, Statthaftigkeit …
§ 400 Abs. 1 StPO beseitigt nicht die Statthaftigkeit eines Rechtsmittels, sondern versagt dem Nebenkläger nur für einen bestimmten Fall die Beschwer (OLG Düsseldorf…, Beschluss vom 19. Oktober 1998, Az.: 3 Ws 464 - 466/98, Rn. 4; OLG Stuttgart…, Beschluss vom 2. August 2002, Az.: 5 Ws 54/02, Rn. 5; OLG Naumburg, Beschluss vom 21. September 2001, Az.: 1 Ws 329/01, Rn. 12; OLG Jena…, Beschluss vom 22. Januar 2010, 1 Ws 525/09, Rn. 12 ff.; OLG Stuttgart…, Beschluss vom 2. Oktober 2012, Az.: 4b Ws 25/12, Rn. 5, jeweils zit. nach juris).
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