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Rechtsprechung
   BGH, 27.06.1960 - VII ZR 101/59   

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BGH, 27.06.1960 - VII ZR 101/59 (https://dejure.org/1960,994)
BGH, Entscheidung vom 27.06.1960 - VII ZR 101/59 (https://dejure.org/1960,994)
BGH, Entscheidung vom 27. Juni 1960 - VII ZR 101/59 (https://dejure.org/1960,994)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJW 1960, 1568
  • MDR 1960, 919
  • DB 1960, 1126
 
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Wird zitiert von ... (11)

  • BGH, 14.10.2009 - VIII ZR 272/08

    Vorliegen einer Vertragsstrafe i.S.d. § 555 BGB bei Vereinbarung der Räumung

    Zwar kann nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und der herrschenden Ansicht in der Literatur auch in dem Verzicht auf eigene Rechte eine Leistung zu sehen sein, die im Einzelfall dazu führen kann, die für die Vertragsstrafe geltenden Vorschriften jedenfalls entsprechend anzuwenden (BGH, Urteil vom 27. Juni 1960 - VII ZR 101/59, NJW 1960, 1568; Urteil vom 8. Oktober 1992 - IX ZR 98/91, NJW-RR 1993, 243, unter B I 1 c cc; vgl. auch Urteil vom 21. Februar 1985 - IX ZR 129/84, NJW 1985, 1705, unter II 2 c; MünchKommBGB/Gottwald, 5. Aufl., Vor § 339 Rdnr. 36; Blank/Börstinghaus, Miete, 3. Aufl., § 555 Rdnr. 4; Schmidt-Futterer/Blank, Mietrecht, 9. Aufl., § 555 BGB Rdnr. 4; Lammel, Wohnraummietrecht, 3. Aufl., § 555 BGB Rdnr. 8; Erman/Jendrek, BGB, 12. Aufl., § 555 Rdnr. 2; Palandt/Weidenkaff, BGB, 68. Aufl., § 555 Rdnr. 1; differenzierend: Staudinger/Emmerich, BGB (2006), § 555 Rdnr. 3).
  • BGH, 19.09.1985 - III ZR 213/83

    Formularbestimmungen über Kreditdatenübermittlung, Stundungszinsen, Vorfälligkeit

    Auch hat der Bundesgerichtshof schon mehrfach die §§ 339 ff. BGB auf einzelne Verfallklauseln entsprechend angewendet (vgl. Urteile vom 27. Juni 1960 - VII ZR 101/59 = NJW 1960, 1568; vom 22. Mai 1968 - VIII ZR 69/66 = NJW 1968, 1625 und vom 29. Juni 1972 - II ZR 101/70 = NJW 1972, 1893/1894).
  • BGH, 08.10.1992 - IX ZR 98/91

    Haftung des Rechtsanwalts bei Vertragsprüfung - Sittenwidrige Verfallklausel in

    Die ist dem Versprechen einer Vertragsstrafe gleichzusetzen, so daß die Vorschriften der §§ 339 ff BGB zumindest entsprechend anzuwenden sind (vgl. RG JW 1913, 487; BGH, Urt. v. 27. Juni 1960 - VII ZR 101/59, WM 1960, 942, 943; v. 22. Mai 1968 - VIII ZR 69/66, WM 1968, 799, 800; v. 1. März 1972 - VIII ZR 190/70, WM 1972, 612, 615; v. 29. Juni 1972 - II ZR 101/70, WM 1972, 1277, 1278; v. 24. April 1991 - VIII ZR 180/90III ZR 180/90, WM 1991, 1384, 1387).
  • BGH, 06.06.2002 - X ZR 68/00

    Rechtsfolgen verzögerter Zahlung einer Rate im Rahmen eines gerichtlichen

    Auch wenn man mit dem Berufungsgericht davon ausgeht, daß es sich bei der in dem Prozeßvergleich getroffenen Regelung nicht um die Vereinbarung einer Vertragsstrafe, sondern einer Verfallklausel gehandelt hat, sind nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (seit BGH, Urteil vom 27. Juni 1960 - VII ZR 101/59, NJW 1960, 1568) Verfallklausel und Vertragsstrafe insoweit gleichzusetzen, als die Vorschriften der §§ 339 ff. BGB auch auf die Verfallklausel zumindest entsprechend anzuwenden sind (BGH, Urt. v. 08.10.1992 - IX ZR 98/91, NJW-RR 1993, 243 ff., 246 m.w.N. auf die st. Rspr.).
  • BGH, 06.07.1984 - V ZR 62/83

    Zur Wirksamkeit einer unbefristeten Nutzungsverpflichtung

    Es mag dahinstehen, ob darin etwa die Abrede einer Vertragsstrafe liegt oder ob die Rücktrittsfolgen zumindest in der Wirkung einer Vertragsstrafe gleichstehen und daher jedenfalls eine entsprechende Anwendung der §§ 339 ff BGB gerechtfertigt wäre (vgl. BGH Urteile vom 27. Juni 1960, VII ZR 101/59, LM BGB § 339 Nr. 6 = NJW 1960, 1568 und vom 29. Juni 1972, II ZR 101/70, NJW 1972, 1893, 1894).
  • BGH, 22.05.1968 - VIII ZR 69/66

    Geltendmachung einer Vereinbarung der Parteien eines Mietvertrages; Von Mieter

    Das hindert aber nicht eine entsprechende Anwendung der Bestimmungen über die Vertragsstrafe und deren Herabsetzung gemäß § 343 BGB auf solche Fälle (vgl. BGH Urt. v. 27. Juni 1960 - VII ZR 101/59 = NJW 1960, 1568 m.w.N. = WM 1960, 942).
  • BGH, 01.03.1972 - VIII ZR 190/70

    Einfuhr und Vertrieb der Erzeugnisse eines schwedischen Unternehmens - Zahlung

    Daß die Vereinbarung eines Verzichts auf eigene Ansprüche für den Fall der Vertragsuntreue der echten Vertragsstrafe so nahesteht, daß eine entsprechende Anwendung der §§ 339 ff BGB geboten ist, hat auch der Bundesgerichtshof angenommen (Urteil vom vom 27. Juni 1960 - VII ZR 101/59 - LM BGB § 339 Nr. 6 = BGHWarn 1959/1960 Nr. 441 = NJW 1960, 1568).
  • OLG Hamm, 04.12.1979 - 4 U 244/79

    Anspruch eines Leasinggebers auf Zahlung von Leasingraten; Bestehen eines

    Auch die Vereinbarung einer Verfallklausel kann dem Versprechen einer Vertragsstrafe gleichzusetzen sein (BGH, NJW 1960, 1568; NJW 1968, 1625; NJW 1972, 1893).
  • BGH, 20.11.1970 - V ZR 71/68

    Zwangsvollstreckung aus einer Kaufurkunde über ein Teiltrümmergrundstück -

    Es hat die Verfallklausel sowohl darauf geprüft, ob sie gegen die guten Sitten verstoße (§ 138 BGB), als auch darauf, ob sie entsprechend § 343 BGB abzumildern sei (vgl. Urteil vom 27. Juni 1960, VI ZR 101/59, NJW 1960, 1568).
  • BGH, 19.10.1960 - VIII ZR 27/60
    Dabei handelt es sich jedoch nicht um die Feststellung hypothetischer subjektiver Vorstellungen der Parteien, sondern um eine vernünftige Interessenabwägung auf rein objektiver Grundlage (BGHZ 19, 110,112; Urteile des erkennenden Senats vom 10" Januar 1958 - VIII ZR 412/56 - So9 - Betrieb 1958, 162 - und vom 9" Juni I960 - VIII ZR 109/59 - So6 - Betrieb 1960, 1126)0 Bei Kaufverträgen ist eine solche ergänzende Vertrageauslegung allerdings, wie der erkennende Senat mehrfach ausgesprochen hat, nur dann möglich, wenn die räumlichen Beziehungen des streitigen Verhältnisses so verschiedenes Gewicht haben, daß eine Beziehung vor allen anderen erkennbar den Ausschlag gibt.
  • OLG Frankfurt, 12.10.1982 - 5 U 25/82

    Aufrechnungsverbot des Käufers nach Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des

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Rechtsprechung
   BGH, 30.05.1960 - II ZR 113/58   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1960,1037
BGH, 30.05.1960 - II ZR 113/58 (https://dejure.org/1960,1037)
BGH, Entscheidung vom 30.05.1960 - II ZR 113/58 (https://dejure.org/1960,1037)
BGH, Entscheidung vom 30. Mai 1960 - II ZR 113/58 (https://dejure.org/1960,1037)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Untergang des Schadensersatzanspruchs des Beauftragten im Falle der Verknüpfung des fremden mit einem eigenen Geschäft - Aufwendungsersatzanspruch des geschäftsführenden Gesellschafters - Ersatzanspruch für den Beauftragten als notwendige Folge der Geschäftsführung ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1960, 1568
  • MDR 1960, 736
  • MDR 1960, 737
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 29.02.1956 - VI ZR 352/54

    Ersatzpflicht hinsichtlich seelischer Störungen

    Auszug aus BGH, 30.05.1960 - II ZR 113/58
    Das Unterscheidungsmerkmal des inneren Zusammenhangs im Gegensatz zu dem äußeren oder zeitlichen Zusammenhang wird kaum zu einer sachgemäßen Abgrenzung führen (BGHZ 20, 137, 141) [BGH 29.02.1956 - VI ZR 352/54].
  • BGH, 13.11.1952 - III ZR 72/52

    Streitverkündung

    Auszug aus BGH, 30.05.1960 - II ZR 113/58
    Dies hätte allerdings nach §§ 74 Abs. 3, 68 ZPO zur Folge gehabt, daß die Urteile auch im Verhältnis zwischen Kläger und Beklagten zu dessen Nachteil als richtig gälten, und zwar - anders als bei der reinen Rechtskraftwirkung - auch hinsichtlich ihrer tatsächlichen und rechtlichen Grundlagen (BGHZ 8, 72, 82) [BGH 13.11.1952 - III ZR 72/52].
  • RG, 26.02.1920 - VI 9/20

    Auftragsverhältnis; Schaden als Aufwendung

    Auszug aus BGH, 30.05.1960 - II ZR 113/58
    Es hat weiterhin ausgesprochen, daß der Auftraggeber Schäden des Beauftragten zu ersetzen habe, die sich aus einer Gefahr - insbesondere für Leben und Gesundheit - ergaben, die mit der Ausführung des Auftrags notwendig verbunden oder mit der doch zu rechnen war, mochte dies der Beauftragte erkannt haben oder nicht (RGZ 98, 195, 200; 167, 85, 89; RG JW 1927, 441; 1937, 152), oder auf die der Beauftragte hingewiesen hatte, wenn der Auftraggeber auf die Ausführung des Auftrags bestanden hatte (RGZ 98, 169; 167, 85, 89; RG JW 1927, 441; 1937, 2670).
  • RG, 01.02.1911 - V 122/10

    Auflassungs-Auftrag; Umsatzsteuer

    Auszug aus BGH, 30.05.1960 - II ZR 113/58
    Das Reichsgericht hat zunächst eine Ersatzpflicht des Auftraggebers auch für solche Aufwendungen des Beauftragten bejaht, die nicht zum Zweck der Ausführung des Auftrags gemacht wurden, sondern den Beauftragten als notwendige Folge der Geschäftsausführung belasteten und daher mit ihr in untrennbarem Zusammenhang standen (RGZ 75, 208, 212; RG WarnRspr 1929 Nr. 160).
  • RG, 07.05.1941 - VI 72/40

    1. Auf welcher Rechtsgrundlage können Hinterbliebene des bei einer Lebensrettung

    Auszug aus BGH, 30.05.1960 - II ZR 113/58
    Es hat weiterhin ausgesprochen, daß der Auftraggeber Schäden des Beauftragten zu ersetzen habe, die sich aus einer Gefahr - insbesondere für Leben und Gesundheit - ergaben, die mit der Ausführung des Auftrags notwendig verbunden oder mit der doch zu rechnen war, mochte dies der Beauftragte erkannt haben oder nicht (RGZ 98, 195, 200; 167, 85, 89; RG JW 1927, 441; 1937, 152), oder auf die der Beauftragte hingewiesen hatte, wenn der Auftraggeber auf die Ausführung des Auftrags bestanden hatte (RGZ 98, 169; 167, 85, 89; RG JW 1927, 441; 1937, 2670).
  • RG, 15.05.1936 - II 291/35

    1. Kann sich beim Kartell in Form einer Doppelgesellschaft die Verpflichtung der

    Auszug aus BGH, 30.05.1960 - II ZR 113/58
    Ein solcher Anspruch richtet sich zwar, solange die Gesellschaft besteht gegen diese, nicht auch gegen einen einzelnen Gesellschafter (RGZ 151, 321, 328).
  • RG, 28.11.1918 - VI 290/18

    Haftung des Auftraggebers für beim Beauftragten entstandene Schäden bei mit der

    Auszug aus BGH, 30.05.1960 - II ZR 113/58
    Ob und inwieweit auch für derartige Schaden vom Auftraggeber Ersatz zu leisten ist, ist vom Gesetzgeber für den Bereich des Bürgerlichen Gesetzbuchs bewußt offengelassen und Rechtsprechung und Rechtslehre überlassen worden (RGZ 94, 169, 170).
  • BGH, 18.02.2011 - V ZR 197/10

    Wohnungseigentumssache: Ersatzanspruch des Verwalters für die Aufwendungen bei

    Es gehört zum gesetzlichen Leitbild dieses Vertrags, dass die Kosten aus der Ausführung solcher Verträge nicht von dem Beauftragten, sondern von dem Auftraggeber zu tragen sind, in dessen Interesse die Geschäftsbesorgung erfolgt (vgl. BGH, Urteil vom 30. Mai 1960 - II ZR 113/58, NJW 1960, 1568, 1569).
  • BAG, 10.11.1961 - GS 1/60

    Haftung des Arbeitgebers für nicht arbeitsadäquate Sachschäden

    Der Bundesgerichtshof (vgl. auch BGHZ 16, 270 [BGH 09.02.1955 - VI ZR 286/53] und BGH NJW 1960, 1568) ist der Rechtsprechung des Reichsgerichts in seiner Entscheidung vom 20. März 1957 (VII ZR 234/56 VersRecht 1957, 388) dahin beigetreten, daß in gewissen Fällen der bei der Ausführung des Auftrages, d.h. in innerem, adäquatem Zusammenhang mit ihm enstandene Schaden als eine Aufwendung für den Zweck des Auftrages (§ 670 BGB) anzusehen ist.
  • BGH, 17.11.2011 - V ZB 34/11

    Zwangsverwaltungsverfahren: Anspruch des Zwangsverwalters gegen den Ersteher auf

    Die Pflicht zum Aufwendungsersatz nach § 670 BGB beruht jedoch auf dem allgemeinen Grundsatz, dass die Kosten für die Ausführung eines Geschäfts oder bestimmter Handlungen von demjenigen zu tragen sind, in dessen Interesse das Geschäft oder die Handlungen vorgenommen worden sind (BGH, Urteil vom 30. Mai 1960 - II ZR 113/58, NJW 1960, 1568, 1569).
  • BGH, 12.10.1972 - VII ZR 51/72

    Anspruch auf Restwerklohn; Bau einer Versickerungsanlage; Streit um die Höhe

    In Rechtsprechung und Schrifttum wird unter "Aufwendung" die freiwillige Aufopferung von Vermögenswerten für die Interessen eines anderen verstanden (vgl. z.B. BGH NJW 1960, 1568; Soergel/Reimer Schmidt, 10. Aufl., §§ 256-257 BGB Rn. 4; Palandt/Heinrichs, 31. Aufl., § 256 BGB Anm. 1; Esser, Schuldrecht, 4. Aufl, § 21 I 1).
  • BGH, 10.11.1988 - III ZR 215/87

    Kosten des Rechtsstreits gegen einen Bürgen

    Aufwendungen sind freiwillige Vermögensopfer, die der Beauftragte zur Erreichung des Auftrags- oder Geschäftsbesorgungszwecks erbringt (vgl. BGH, Urteil vom 30. Mai 1960 - II ZR 113/58 = NJW 1960, 1568, 1569).
  • BSG, 06.06.2002 - B 3 P 11/01 R

    Ersatzpflege - Wartefrist - ehrenamtliche Ersatzpflege - keine zusätzliche

    Unter "Aufwendung" ist die freiwillige Aufopferung von Vermögenswerten im Interesse eines anderen zu verstehen (BGHZ 59, 328, 329; BGH NJW 1960, 1568; Palandt/Heinrichs, BGB, 61. Aufl 2002, § 256 RdNr 1).
  • BGH, 05.12.1985 - I ZR 2/83

    Kriterien für die Annahme eines Scheingeschäftes - Reisekosten des

    Ein Erstattungsanspruch besteht nämlich nach § 670 BGB dann nicht, wenn die Aufwendung darauf zurückzuführen ist, daß der Beauftragte mit der Geschäftsbesorgung ein eigenes Geschäft verbunden hat (BGH, Urt. v. 30.5.1960 - II ZR 113/58, NJW 1960, 1568, 1569).
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Rechtsprechung
   BGH, 04.05.1960 - V ZR 163/58   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1960,1745
BGH, 04.05.1960 - V ZR 163/58 (https://dejure.org/1960,1745)
BGH, Entscheidung vom 04.05.1960 - V ZR 163/58 (https://dejure.org/1960,1745)
BGH, Entscheidung vom 04. Mai 1960 - V ZR 163/58 (https://dejure.org/1960,1745)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NJW 1960, 1568 (Ls.)
  • MDR 1960, 750
  • DNotZ 1960, 651
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 04.06.1956 - III ZR 238/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 04.05.1960 - V ZR 163/58
    Nach der weiteren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs trifft dies auch dann zu, wenn unter Berücksichtigung einer bereits durchgeführten umfangreichen Beweisaufnahme jede Möglichkeit ausgeschlossen ist, daß die beantragte neue Beweisaufnahme Sachdienliches ergeben und die bereits gewonnene Überzeugung des Tatrichters erschüttern kann (LM RheinschiffahrtspolizeiVO Nr. 2 = NJW 1956, 1480).

    Bei der Prüfung der Frage, ob schon vor der Durchführung einer Beweisaufnahme der völlige Unwert eines Beweismittels feststeht, ist aber gerade der Umstand von weiterer entscheidender Bedeutung, daß die beantragte neue Beweisaufnahme die bereits gewonnene gegenteilige Überzeugung des Tatrichters nicht erschüttern kann (BGH NJW 1956, 1480; vgl. ferner HArbG 26, 326, 328; Stein/Jonas/Schönke a.a.O.).

  • RG, 26.09.1927 - VI 19/27

    Grundstückskaufvertrag

    Auszug aus BGH, 04.05.1960 - V ZR 163/58
    Aus RGZ 118, 100, 104 entnimmt aber das Berufungsgericht, daß der Ersatzberechtigte zur Erbringung seiner eigenen Leistung weiterhin verpflichtet sei.

    Nach dieser Vorschrift ist der Verkäufer, wenn ihm das von ihm geltend gemachte Rücktrittsrecht abgesprochen wird, den Vertrag zu erfüllen gehalten (RGZ 118, 100, 104), so daß von dem aus der Anwendung der Differenztheorie sich ergebenden Wegfall der Leistungspflicht des Verkäufers auch aus diesem Grund nicht gesprochen werden kann.

  • OGH Britisch besetzte Zone Deutschlands, 24.02.1949 - I ZS 190/48
    Auszug aus BGH, 04.05.1960 - V ZR 163/58
    Insoweit gilt aber, wie der Revision weiterhin zuzugeben ist, der Grundsatz, daß eine vorweggenommene Beweiswürdigung unzulässig ist und daher ein Beweisantrag nicht allein deshalb zurückgewiesen werden darf, weil das Gericht von der Vernehmung keinen Erfolg erwartet, das Gegenteil der behaupteten Tatsachen für wahrscheinlich hält oder selbst für erwiesen erachtet (OGHZ 1, 347, 353; RG WarnRspr 1920 Nr. 124; Stein/Jonas/Schönke, ZPO 18. Aufl. § 284 Anm. B III 2 b).

    Die Revision übersieht jedoch, daß nach der vom Bundesgerichtshof (wie auch schon vom Obersten Gerichtshof für die Britische Zone) bestätigten Rechtsprechung des Reichsgerichts ein Beweisantrag ausnahmsweise dann abgelehnt werden darf, wenn jede Möglichkeit ausgeschlossen ist, daß die Beweisaufnahme Sachdienliches ergeben werde, wenn also von vornherein der völlige Unwert des Beweismittels ersichtlich ist (BGH NJW 1951, 481; OGHZ 1, 347, 353; KG JW 1930, 1061 Nr. 4; RG HRR 1925 Nr. 933; RG WarnRspr 1923/24 Nr. 180).

  • BGH, 14.07.1952 - IV ZR 25/52

    Erbbiologisches Gutachten

    Auszug aus BGH, 04.05.1960 - V ZR 163/58
    Bei einem solchen Antrag handelt es sich nämlich nicht um einen Antrag auf wiederholte Vernehmung im Sinne des § 398 ZPO, sondern um die erstmalige Antretung des Zeugenbeweises im Sinne des § 373 ZPO (BGHZ 7, 116, 122; RGZ 105, 219, 221).
  • BGH, 09.05.1956 - V ZR 95/55

    Ablauf der Nachfrist nach § 326 BGB

    Auszug aus BGH, 04.05.1960 - V ZR 163/58
    Ob dieser Entscheidung des Reichsgerichts gefolgt werden kann, ist indessen zweifelhaft, da sie, wie in der Anmerkung von Oertmann hierzu (JW a.a.O.) mit Recht hervorgehoben wird, eine Abkehr von der vom Reichsgericht in ständiger Rechtsprechung vertretenen und vom Bundesgerichtshof grundsätzlich auch gebilligten Differenztheorie darstellt, nach welcher der Gläubiger im Falle des Anspruchs auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung auf einen das Schuldverhältnis endgültig liquidierenden Geldanspruch beschränkt ist (vgl. BGHZ 20, 338, 343; Palandt a.a.O. §§ 326 Anm. 8, 325 Anm. 3).
  • BGH, 12.04.1951 - IV ZR 22/50

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 04.05.1960 - V ZR 163/58
    Die Revision übersieht jedoch, daß nach der vom Bundesgerichtshof (wie auch schon vom Obersten Gerichtshof für die Britische Zone) bestätigten Rechtsprechung des Reichsgerichts ein Beweisantrag ausnahmsweise dann abgelehnt werden darf, wenn jede Möglichkeit ausgeschlossen ist, daß die Beweisaufnahme Sachdienliches ergeben werde, wenn also von vornherein der völlige Unwert des Beweismittels ersichtlich ist (BGH NJW 1951, 481; OGHZ 1, 347, 353; KG JW 1930, 1061 Nr. 4; RG HRR 1925 Nr. 933; RG WarnRspr 1923/24 Nr. 180).
  • BGH, 11.02.1960 - II ZR 51/58

    Aufrechnungsanspruch des aus einem Abfindungsvertrag Verpflichteten wegen

    Auszug aus BGH, 04.05.1960 - V ZR 163/58
    Dies schließt jedoch nicht aus, daß die aus Treu und Glauben sich ergebende und allgemein anerkannte Unterlassungspflicht (vgl. LM § 362 BGB Nr. 2; Soergel/Siebert, BGB 9. Aufl. § 242 Anm. 109; ferner sinngemäß BGH NJW 1960, 718) dahin von Bedeutung sein konnte, daß die Beklagten während des Verzugs der Kläger an die Beachtung dieser Pflicht nicht gebunden waren.
  • BGH, 12.02.1951 - IV ZR 106/50

    Inanspruchnahme. Rechtsweg. Blankoverfügung

    Auszug aus BGH, 04.05.1960 - V ZR 163/58
    Hinsichtlich der verspäteten Beweisantritte ist auch nichts für das Fehlen der Verschleppungsabsicht und der groben Nachlässigkeit, deren Vorliegen vermutet wird, dargetan (vgl. BGH NJW 1951, 358/359; RGZ 147, 303).
  • RG, 05.10.1922 - VI 752/21

    Beweisverwertung bei Teilurteil

    Auszug aus BGH, 04.05.1960 - V ZR 163/58
    Bei einem solchen Antrag handelt es sich nämlich nicht um einen Antrag auf wiederholte Vernehmung im Sinne des § 398 ZPO, sondern um die erstmalige Antretung des Zeugenbeweises im Sinne des § 373 ZPO (BGHZ 7, 116, 122; RGZ 105, 219, 221).
  • BGH, 29.10.1954 - V ZR 101/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 04.05.1960 - V ZR 163/58
    Die Klage, die in den Vorinstanzen Erfolg hatte, wurde vom Bundesgerichtshof (Urteil vom 29. Oktober 1954, V ZR 101/53) mit Rücksicht auf § 454 BGB abgewiesen.
  • RG, 12.04.1935 - VII 378/34

    Zur Anwendung des § 529 ZPO.

  • BGH, 17.12.2015 - IX ZR 287/14

    Insolvenzanfechtung: Deckungsanfechtung einer in kritischer Zeit geschlossenen

    Die Befürchtung einer Verschlechterung der finanziellen Verhältnisse seines Vertragspartners berechtigt den Vorleistungspflichtigen, nicht nur eine schon in Gang gesetzte Leistung zu unterbrechen, sondern sie weitergehend im Sinne eines Anhalte- oder Stoppungsrechts rückgängig zu machen, solange der Leistungserfolg noch nicht eingetreten ist (BGH, Urteil vom 4. Mai 1960 - V ZR 163/58, LM Nr. 4 zu § 454 BGB; Bamberger/Roth/Grothe, BGB, 3. Aufl., § 321 Rn. 9; Staudinger/Schwarze, BGB, 2015, § 321 Rn. 68; Soergel/Gsell, BGH, 13. Aufl., § 321 Rn. 50; Dauner-Lieb/Langen/Tettinger, BGB, 2. Aufl., § 321 Rn. 10; JurisPK-BGB/Alpmann, 7. Aufl., § 321 Rn. 21; Palandt/Grüneberg, BGB, 74. Aufl., § 321 Rn. 8; Erman/Westermann, BGB, 14. Aufl., § 321 Rn. 13).
  • BGH, 20.05.1994 - V ZR 64/93

    Umfang des Anspruchs des Verkäufers auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung

    Hierdurch würde die Grenze zur Rückabwicklung des Vertrags überschritten, auf die der Gläubiger nur dann Anspruch hat, wenn er vom Vertrag zurücktritt oder gemäß § 325 Abs. 1 Satz 3 BGB die sich aus § 323 BGB ergebenden Rechte geltend macht (Senatsurteil vom 4. Mai 1960, V ZR 163/58, LM BGB § 454 Nr. 4).
  • BGH, 20.01.1965 - V ZR 214/62

    Abtretung eines Grundpfandrechts - Erwerb einer Grundschuld - Verschaffung der

    Es gibt jedoch, wie in der Rechtsprechung anerkannt ist, Ausnahmefälle, in denen die besonderen Umstände jenes sonst zu mißbilligende Verhalten zu rechtfertigen vermögen (RG HRR 1925 Nr. 933; BGH, Urteil vom 4. Mai 1960 - V ZR 163/58; BGH, Urteil vom 12. Juli 1962 - III ZR 139/61 S. 16 ff und BGH DRiZ 1962, 167).
  • BGH, 29.03.1961 - V ZR 36/59

    Rechtsmittel

    Diese Vorschrift setzt keine positive Feststellung grobnachlässigen Verhaltens voraus, vielmehr genügt zur Nichtzulassung bereits die negative Überzeugung des Gerichts, daß das Fehlen von Verschleppungsabsicht oder grober Nachlässigkeit nicht dargetan sei; die Beklagte hätte infolgedessen die Gründe, aus denen die Zeugenbenennung so spät erfolgte, gegenüber dem Berufungsgericht und nicht erst in ihrer Revisionsbegründung angeben müssen (RGZ 147, 303; BGH NJW 1951, 358; Urteil des erkennenden Senats vom 4. Mai 1960, V ZR 163/58, S. 27).
  • BGH, 01.03.1961 - V ZR 170/59

    Rechtsmittel

    Nach dieser Vorschrift, die eine von den allgemeinen Bestimmungen über gegenseitige Verträge (§§ 520 bis 327 BGB) abweichende Sonderregelung auf dem Gebiete des Kaufrechts enthält, steht dem Verkäufer ausnahmsweise das Rücktrittsrecht aus den §§ 325 Abs. 2, 326 BGB nicht zu, wenn er den Vertrag erfüllt und den Kaufpreis gestundet hat (vgl. Urteile des erkennenden Senats vom 11. Dezember 1957, V ZR 55/56, WM 1958, 466, 469 = LM BGB § 454 Nr. 2, und vom 4. Mai 1960, V ZR 163/58, MDR 1960, 750).
  • BGH, 17.10.1962 - V ZR 184/61

    Antrag auf Herausgabe eines Gründstücks mangels Eigentumserwerb auf Grund

    Gegenstand des Rechtsstreits, wegen dessen Sachverhalts auf den Tatbestand und die Entscheidungsgründe des Urteils des Senats vom 4. Mai 1960 - V ZR 163/58 (LM § 454 BGB Nr. 4) Bezug genommen wird, ist nur noch die Widerklage, für die folgende weitere unstreitige Tatsachen in Betracht kommen: Die Kläger, die auf dem ihnen bei Kaufabschluß übergebenen Grundstück die Errichtung eines Kinos beabsichtigten, begannen kurz nach Vertragsabschluß mit den Bauarbeiten.
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